(…) BILD erfuhr: In der ersten Oktober-Woche soll in der O2 World ein Punktspiel zweier NHL-Mannschaften steigen. Dabei handelt es sich um die San José Sharks und die Calgary Flames.
Schon möglich, dass es im Oktober ein Eishockey-Spiel zweier NHL-Mannschaften in Berlin geben wird, wie “Bild” vorgestern schrieb. Wenn es dazu kommt, wird das allerdings, anders als “BILD erfuhr”, offenbar ohne die San José Sharks stattfinden, wie vorgestern “The Mercury News” (und anschließend auch deutscheMedien) berichteten.
Dass diese launischen Sportler aber auch so oft was ganz anderes tun, als das, was die Gerüchten zufolge stets gut informierte “Bild”-Sportredaktion immersoerfährt.
Mit Dank an Johannes G. für den sachdienlichen Hinweis.
“Mediale Kumpanei” – Unter diesem Titel fasst das NDR-Medienmagazin “Zapp” Merkwürdigkeiten in der “Bild”-Berichterstattung über den Thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus zusammen, der sich seit nunmehr sieben Wochen in einer Klinik von den Folgen eines schweren Skiunfalls erholt und dessen Vater kürzlich verstarb.
Von der Beerdigung des Vaters nämlich, zu der laut “Zapp” für die zahlreichen Journalisten ein “Fotoverbot” angeordnet worden war, berichtete “Bild”-Reporter Jan Wehmeyer über Althaus:
Ganz vorsichtige Schritte macht er, zu sehr geschwächt ist er nach seinem schweren Skiunfall (…). Gestützt von Ehefrau Katharina (47) nahm der Politiker auf der Bank Platz. Blasses Gesicht, die linke Hand ist verbunden. Ein Reporter der Nachrichtenagentur AP beschreibt, wie Althaus sich mehrfach nach vorne beugte, “als werde er vom Schmerz übermannt; auch musste er sich oft hinsetzen”. Bei Gesängen bewegte Althaus nur die Lippen. (…)
Und ähnlich war auch die quasi einhellige Einschätzung anderer Medien (die zudem vom Bruder des Ministerpräsidenten Bernd Uwe Althaus in einem ungewöhnlich ehrlich wirkenden MDR-Interview bestätigt wird).
Dennoch stand bereits einen Tag nach obigem “geschwächt”-Artikel etwas ganz anderes in “Bild”. Unter der Überschrift “Rückkehr! Althaus will Ministerpräsident in Thüringen bleiben” und illustriert mit einem Exklusiv-Foto am Grab seines Vaters (ohne Quellenangabe) schrieb wiederum “Bild”-Reporter Wehmeyer:
(…) Kurz darauf verlässt Althaus (schwarzer Wollmantel, breitkrempiger Hut) mit festen, raschen Schritten den Friedhof, wird wieder in die Reha-Klinik nach Allensbach zurückgefahren. Die Genesung des Ministerpräsidenten von seinem Schädel-Hirn-Trauma macht weiter Forschritte. (…) Mittlerweile ist klar: Dieter Althaus wird schon bald in die Politik zurückkehren. (…)
Laut “Zapp” ist das Exklusiv-Foto “offenbar kein heimlicher Schnappschuss”. So hält es ein Redakteur der “Thüringer Allgemeinen” für “sehr gut inszeniert”, und Christiane Kohl von der “Süddeutschen Zeitung” wiederholt noch einmal, was sie (wie auch “Spiegel Online”) bereits aufgeschrieben hatte: dass ihr nämlich aus CDU-Parteikreisen bestätigt wurde, Althaus habe das Foto in der “Bild”-Zeitung “bestellt”.
Ob Althaus oder Schröder, Steinmeier oder Friedbert Pflüger, ob RWE, Lufthansa, E.on, McDonalds oder bloß (und immer) “Pop-Titan” Dieter Bohlen – es scheint, als bedeute “unabhängig” und “überparteilich” für die “Bild”-Zeitung nur, dass es ihr letztlich egal ist, für wessen Interessen sie sich einspannen lässt.
Bei entsprechender Gegenleistung ist “Bild” offenbar bereit, sogar die Beschreibung der Wirklichkeit entsprechend anzupassen – und sei es, wie im Fall Althaus, von einem Tag auf den anderen um 180 Grad.
1. “Fall Paula Oliveira – Protokolle einer Irreführung” (weltwoche.ch, Alex Baur)
Die Weltwoche recherchiert die um die Welt gehende Horror-Nachricht nach und kommt zu folgendem Schluss: “Der fingierte ‘Skinhead-Überfall’ auf eine vermeintlich schwangere Brasilianerin war absichtsvoll geplant. Die Plattform Swissinfo spielte eine unrühmliche Rolle. Das falsche Opfer hatte durchaus handfeste Motive: Es winkten fette Genugtuungssummen.”
2. Blick am Abend schreibt aus dem Zeit Magazin ab (wision.ch)
Die Gratiszeitung Blick am Abend druckt 15 Bürofloskeln ab. 11 erschienen zuvor gleich oder fast gleich im Zeit Magazin vom 12. Februar 2009.
Morgen abend um 18 Uhr wird in der Berliner Axel-Springer-Passage die Ausstellung “Pläne von Auschwitz – Dokumente des systematisch organisierten Völkermordes” eröffnet. Die Ausstellung wird u.a. präsentiert von der “Bild”-Zeitung.
Denn gezeigt werden in der Ausstellung vor allem einige Ende 2008 in Berlin entdeckte Baupläne, die bereits am 8. November erstmals (und zunächst exklusiv) in “Bild” zu sehen waren.
Der Fund ist offenbar für die Fachwelt nicht uninteressant. Der Kulturhistoriker und Auschwitz-Forscher Robert Jan van Pelt beispielsweise ist am Wochenende aus Kanada, wo er als Professor an der Universität Waterloo lehrt, eingeflogen, um sich die Pläne in Berlin genauer anzuschauen, über die “Bild” im November behauptete:
Es sind Pläne des nationalsozialistischen Vernichtungslagers Auschwitz. (…)
Die Dokumente enthüllen aber auch: Jeder, der mit Planung und Bau des Konzentrationslagers im Entferntesten befasst war, wusste, dass hier Menschen fabrikmäßig vergast werden sollten. Die Unterlagen widerlegen darüber hinaus auch die allerletzten Holocaust-Leugner.
Und “Bild” gibt sich sehr sicher, zu wissen, was die Plänen zeigen:
Das erschütterndste Dokument des Grauens: der Plan einer “Entlausungsanlage”. Von einem “Auskleideraum” führen Türen in einen “Wasch- und Brauseraum” und von dort in einen “Ankleideraum”. Vom Ankleideraum gehen aber auch Türen in zwei “Vorräume” und von dort durch “Schleusen” in eine “Gaskammer”. Schwarz auf weiß steht es auf dem Plan: “GASKAMMER”.
Dass in der 11,66 mal 11,20 Meter großen “Gaskammer” nicht Kleidungsstücke mit dem bei der SS üblichen Blausäure-Mittel entlaust, sondern Menschen vergast werden sollten, muss als sehr wahrscheinlich angenommen werden. Denn der Plan, der von einem “Häftling Nr. 127” in Auschwitz gezeichnet wurde, stammt vom 8. November 1941. Zu diesem Zeitpunkt experimentierte Lagerkommandant Rudolf Höß bereits mit dem Blausäuremittel “Zyklon B”, mit dem er im Stammlager Auschwitz kranke Häftlinge und russische Kriegsgefangene ermorden ließ.
Damals jedoch berichtete sogar die “Bild”-Schwesterzeitung “Die Welt” andertags weitaus zurückhaltender:
(…) Es ist gut vorstellbar, dass der Plan mit dem Eintrag “Gaskammer” die zeitweise Planung einer Mordfabrik in Auschwitz-Birkenau darstellt. Sie wurde jedoch in dieser Form nicht realisiert (…). (Hervorhebung von uns.)
Und Auschwitz-Forscher van Pelt, der als einer der führenden Auschwitz-Experten gilt, zeigt sich mit der “Bild”-Veröffentlichung wenig einverstanden. So finden sich offenbar identische Baupläne, wie die, die “Bild” zeigte und jetzt ausstellt, u.a. in seinem bereits 1996 erschienenen Standardwerk “Auschwitz: Von 1270 bis heute”. Und van Pelt selbst findet für das, was “Bild” im November behauptet hatte, auf Anfrage von uns deutliche Worte:
Tatsächlich ist es der Plan – gezeichnet von Häftling 127 am 8. November 1941 – einer ECHTEN Entlausungsanlage, die für diesen Zweck gebaut und niemals für einen anderen Zweck als zur Entlausung oder Desinfektion vorgesehen war oder genutzt wurde. Die Gaskammer, die der Plan zeigt, ist eine Entlausungs-Gaskammer. Ausgestaltung und Aufbau des Gebäudes sind eine vereinfachte Version der üblichen Bauweise von Entlausungsgebäuden (…) und gleicht in keiner Weise dem Aufbau der Tötungseinrichtungen, die später in Auschwitz-Birkenau oder andernorts erstellt wurden.
Wie übrigens das Schweizer Populärwissenschaftsmagazin “Mysteries” in seiner aktuellen Ausgabe berichtet [pdf], hat Robert Jan van Pelt nach der November-Veröffentlichung “mit der ‘Bild’-Redaktion Kontakt aufgenommen und ihr vorgeschlagen, die Auschwitz-Pläne unbedingt von wissenschaftlichen Experten begutachten zu lassen – etwas, das eigentlich bereits vor der Veröffentlichung durch die Zeitung hätte geschehen müssen”.
Zurückrudern:
“Bei den Bauplänen handelt es sich um die einzigen Originale dieser Art, die in Deutschland bislang gefunden wurden, teilten die Chefredakteure der Zeitungen ‘Bild’ und ‘Welt’ mit (…). ‘Für die Fachwissenschaftler bringen diese Dokumente die eine oder andere Ergänzung; dem Laien verdeutlichen sie, wie systematisch die nationalsozialistischen Täter bei der Ermordung der europäischen Juden vorgingen’, heißt es in einem Begleittext zu der Ausstellung. (Quelle: dpa)
In einer dpa-Ankündigung der morgigen Ausstellungseröffnung (bei der wohl auch van Pelt anwesend sein wird) lässt sich indes bereits erahnen, dass “Bild” inzwischen, ähm, selbst nicht mehr so sicher ist, ob die gefundenen Baupläne wirklich so sensationell sind, wie damals behauptet (siehe Kasten, siehe auch “Welt am Sonntag”).
Nachtrag, 20.39 Uhr: Auf Welt.de heißt es übrigens über die Baupläne: “[D]ie ‘Bild’-Zeitung erwarb diese Originale, um sie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und Missbrauch beispielsweise durch Neonazis zu verhindern.” Davon, dass in der eingezeichneten “Gaskammer” Menschen vergast werden sollten, wie “Bild” behauptete, steht bei Welt.de kein Wort (siehe auch “Auschwitz expert: Blueprints found in Berlin not of death camp” in “Haaretz” vom 10.11.2008).
Anfang Januar zeigten die “Bild”-Zeitung und ihre Schwesterzeitung “B.Z.” mehrmals groß und auf der Titelseite aktuelle Paparazzi-Fotos des Ex-RAF-Terroristen Christian Klar. Die “B.Z.” ließ zudem ihren Anwalt Jan Hegemann im Blatt erklären:
Wenig später untersagte das Berliner Landgericht “Bild”, Bild.de und “B.Z.” auf Antrag von Klars Anwalt per einstweiliger Verfügung, die Fotos von Klar zu zeigen.
Gegen diese Unterlassungsverfügungen legte der Axel Springer Verlag Widerspruch ein (wir berichteten hier, hier, hier und hier).
Wie “Spiegel Online” meldet und uns eine Landgerichts-Sprecherin bestätigt, lehnte das Gericht heute die Widersprüche des Axel Springer Verlags ab. “Bild”, Bild.de und die “B.Z.” dürfen zwar über Christian Klar berichten, aber weiterhin keine aktuellen Fotos von ihm ohne seine Erlaubnis veröffentlichen. Insoweit räumte das Gericht dem Resozialisierungsgedanken Vorrang vor dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit an Klars Aussehen ein.
Der Axel Springer Verlag kann Berufung gegen das Urteil einlegen, und es würde uns nicht überraschen, wenn er das auch tut.
“Bild” berichtet heute groß über einen “Hacker-Skandal auf Schalke”:
Nach BILD-Recherche drangen Internet-Hacker in den Computer-Server ein und stellten die Falschmeldung [“Eilmeldung: Kevin Kuranyi freigestellt”] für rund eine Stunde ins Netz. (…)
Weiter heißt es unter einem Screenshot der Schalke-Website:
… und (wie “Bild” unerwähnt lässt, aber wir gern hinzufügen) nicht nur “auf der auf der Homepage des Vereins”:
Wenig später korrigierte verschleierte Bild.de selbst die eigene vorschnelle, offenbar ungeprüfte Übernahme der amateurhaften Falschmeldung so:
BILD.de reagierte schnell und berichtete mit Bezug auf die vereinseigene Quelle über Kuranyis vermeintlichen Rauswurf..
P.S.: Immerhin hat uns der “Hacker-Skandal” eine unerwartete Erwähnung von BILDblog in “Bild” beschert – als erstes Lesezeichen des “Bild”-Mitarbeiters auf obigem Screenshot von der Schalke-Website (siehe auch hier):
Mit Dank an die zahllosen Hinweisgeber (auch für die Scans) und medienrauschen.de sowie Joachim W. für den “BILDblog”-Fund!
Anfang Dezember vergangenen Jahres wurde die “Bild”-Zeitung mal wieder vom Presserat gerügt. Die Rüge bezog sich auf die “Bild”-Berichterstattung über einen Flugzeugabsturz in Nepal, bei dem 18 Passagiere ums Leben kamen. “Bild” hatte auf der Titelseite unter der Schlagzeile “12 Deutsche im Flugzeug verbrannt!” ein Foto abgedruckt, auf dem “die verkohlten Leichen” geborgen wurden. Im Innenteil hatte “Bild” zudem mehrere unverfremdete Fotos von insgesamt sechs der zwölf deutschen Opfer gezeigt (siehe Ausriss).
“Bild” hatte die Rüge nicht verstanden, und “Bild”-Chef Kai Diekmann bezeichnete sie in einer Pressemitteilung als “rätselhaft”. Die “Bild”-Berichterstattung hätte “nach allen vom Presserat zu vergleichbaren Fällen kommunizierten Kriterien (…), die BILD vorab sorgfältig bedacht hat”, so Diekmann, “ethisch für unbedenklich gehalten werden müssen” (wir berichteten).
Das war Unsinn. Die Kriterien, die der Presserat bei der Rüge gegen die “Bild”-Zeitung kommuniziert hatte, entsprachen ziemlich exakt denen, die der Presserat zu den vergleichbaren Fällen kommuniziert hatte, auf die Diekmann sich in der Pressemitteilung bezog (wir berichteten).
Gestern druckte “Bild” die “rätselhafte” Rüge ab, wie es ihre Pflicht ist. Sie ist, wie üblich, nicht besonders prominent platziert (siehe Ausriss), aber der Text ist vergleichsweiselang – was daran liegt, dass “Bild” eine “Anmerkung d. Red.” hinzugefügt hat. Wie schon in der Pressemitteilung vom Dezember wird darin der DeutschlandRadio-Intendant Ernst Elitz zitiert. Der fand die “Bild”-Berichterstattung am Erscheinungstag in der öffentlichen Blattkritik nämlich völlig in Ordnung, denn “die Welt ist nun mal so wie sie ist”.
“Bild” hat indes immer noch nicht begriffen, dass sie für die Gesamtberichterstattung über den Flugzeug-Absturz gerügt wurde, weil dadurch laut Presserat “die Gefühle der trauernden Angehörigen verletzt” wurden. “Bild” habe einen “assoziativen Zusammenhang zwischen den Abgelichteten im Innenteil und den anonymen Leichen auf der Vorderseite” hergestellt.
“Bild” behauptet heute beim Abdruck der Rüge unbeirrt etwas anderes:
Nö.
Mit Dank an den Hinweisgeber (wir hätten es sonst übersehen).
Google synchronisiert Kontakte und Kalender mit iPhone und Windows Mobile
Google synchronisiert Kontakte und Kalender mit iPhone und Windows Mobile
Google hat eine neue Beta gestartet, die iPhone und Windows-Mobiltelefone über Exchange ActiveSync abgleicht. Zunächst unterstützt die Software nur Kontakte und bis zu fünf Kalender. Vor dem ersten Abgleich sollte man dringend alle Inhalte des Telefons sichern, da die lokalen Daten bei der ersten Synchronisation zunächst gelöscht werden.
Google hat eine neue Beta gestartet, die iPhone und Windows-Mobiltelefone über Exchange ActiveSync abgleicht. Zunächst unterstützt die Software nur Kontakte und bis zu fünf Kalender. Vor dem ersten Abgleich sollte man dringend alle Inhalte des Telefons sichern, da die lokalen Daten bei der ersten Synchronisation zunächst gelöscht werden.
Die Synchronisation funktioniert in beide Richtungen, so dass man sowohl auf dem Computer als auch in Google Mail bzw. Kalender Änderungen vornehmen kann. Der Abgleich findet sofort statt, sodass alle Änderungen umgehend weitergeleitet werden. Deutsche Anwender mit mehr als einem Kalender müssen zunächst die Sprache der Seite m.google.com/sync auf Englisch umstellen, um erfolgreich die zu synchronisierenden Kalender auszuwählen.
Die Synchronisation funktioniert in beide Richtung*, so dass man sowohl auf dem Computer als auch in Google Mail bzw. Kalender Änderungen vornehmen kann. Der Abgleich findet sofort statt, so dass alle Änderungen umgehend weitergeleitet werden. Deutsche Anwender mit mehr als einem Kalender müssen zunächst die Sprache der Seite m.google.com/sync auf Englisch umstellen, um erfolgreich die zu synchronisierenden Kalender auszuwählen.
Die Bezeichnung Beta ist ernst zu nehmen, da der Dienst noch einige Einschränkungen hat. Microsoft freut sich in einer Stellungnahme über die Lizenzierung des ActiveSync-Protokolls durch Google. Bei den Endgeräten gehören derzeit unter anderen Apple, Nokia, Palm, Samsung und Sony Ericsson zu den Lizenznehmern. (vowe/c’t)
Die Bezeichnung Beta ist ernst zu nehmen, da der Dienst noch einige Einschränkungen hat. Microsoft freut sich in einer Stellungnahme über die Lizenzierung des ActiveSync-Protokolls durch Google. Endgeräte-Lizenznehmer sind derzeit unter anderen Apple, Nokia, Palm, Samsung und Sony Ericsson.
Der Artikel links stammt von Volker Weber. Der rechts angeblich von Bild.de. Weber schreibt: “Bei mir haben sie nicht gefragt. Bei Heise auch nicht. Und auf Mails meines Chefredakteurs reagieren sie bisher auch nicht.”
*) Der Fehler “in beide Richtung” stand nach Angaben des Autors ursprünglich auch auf Heise Online.
Nachtrag, 12. Februar. Inzwischen ist das Bild.de-Plagiat spurlos verschwunden.
“Ließ die Polizei die CDU von Journalisten bespitzeln?” und “Arbeitete ein ‘Bild’-Journalist für LKA oder Geheimdienst?”, fragte vor zwei Wochen die “Frankfurter Rundschau” — und beantwortete die Frage eine Woche später unter der Überschrift:
‘Bild’ Leipzig berichtet — fürs LKA
Hintergrund ist ein dreiseitiger Aktenvermerk, den der sächsische Landtag mit einer Kleinen Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Volker Schimpff unlängst öffentlich machte.
Der faksimilierte Vermerk, nachzulesen auf der Internetseite des Sächsischen Landtags (Drucksache 4/14207, [pdf]), enthält zunächst die (geschwärzten) Namen damals hochrangiger Amts- und Würdenträger in Leipzig (darunter der Oberstaatsanwalt, der Justizminister, ein Ex-Innenminister sowie ein Ex-Präsident des Fußballvereins VfB Leipzig) und trägt die Überschrift:
Nach Auskunft des sächsischen Innenministers Albrecht Buttolo stammt die “Mitteilung” “aus der polizeilichen Ermittlungsakte des Landeskriminalamtes” und “gibt ausschließlich die Äußerungen einer für die ‘Bild’-Zeitung tätigen Person wieder”. Ihr Inhalt: schwerwiegende Verdächtigungen und Gerüchte, aufgelistet in über 50 Einzelpunkten – übler Klatsch und Tratsch, der tatsächlich genau so klingt, wie man sich vorstellt (oder weiß), dass es klingt, wenn “Bild”-Mitarbeiter geschwätzig werden. Also beispielsweise so:
die soll den kennen
soll ein ehemaliger Schulfreund des sein
die angeblich enga[g]ierte Staatsanwältin Frau (…) sei durch ‘kaltgestellt’ worden
sie bearbeite jetzt, so gegenüber BILD, “Karnickeldiebstähle”
durch BILD wurde auf den Namen angesprochen, worauf kreidebleich geworden sein soll
angeblich gebe es Verstrickungen einiger Personen (auch ) zu Kinderbordellen
es soll ein Video über sexuelle Praktiken des an Kindern existieren
und sollen den kennen, welcher auf der Merseburger Straße in Leipzig einst ein Kinderbordell betrieben haben soll
ein gewisser habe angeblich offiziell Selbstmord begangen, eventuell wurde dabei “nachgeholfen”
BILD habe , welcher im Zusammenhang mit dem Verschwinden des steht, gefragt, wo denn sei. Es wurde entgegnet, dass sie abhauen sollen, sonst gehe es ihnen wie , danach habe gelacht
Nach unseren Informationen handelt es sich bei dem “Bild”-Mitarbeiter (den die “Leipziger Volkszeitung” am Mittwoch noch vorsichtig “einen Journalisten beziehungsweise eine Journalistin aus dem Bereich Boulevard aus Leipzig” nannte) um die “Bild”-Redakteurin Angela Wittig.
Wenn Wittig nicht (wie neulich) einen offensichtlich Unschuldigen als “Kinderschänder” vorverurteilt, schreibt sie Artikel, die “Bild” anschließend so präsentiert:
Übler Scherz am Arbeitsplatz: Druckluftpistole am Po – Darm geplatzt!
Mutter zeigt Staatsanwalt an: Weil er den Vergewaltiger ihrer Tochter laufen ließ
Beim Frauenarzt wurde ich weggeschickt – Jetzt ist mein Baby tot
Straßenbahn-Prügler flennt vor Gericht: Plötzlich ist er ein kleiner Hosenscheißer
Sie haben ihr Kind ins Koma geprügelt… jetzt knutschen sie vor Gericht!
Todesspritze für die Killerhunde… es sei denn, Seppel, Mausi und Sternchen bestehen den Verhaltenstest
Skandal um angebliche Sex-Orgien im Leipziger Rathaus: BILD zeigt das geheime Bett im Büro des OB
“Focus” vs. Wittig
Im Juni 2008 setzte Angela Wittig eine Gegendarstellung zu einem am 2.2.2008 unter der Überschrift “Schlamassel im Puff” veröffentlichten “Focus”-Bericht durch (mehr dazu hier) und widersprach darin mehreren “Focus”-Behauptungen über sie. Der “Focus” ergänzte den Abdruck der Gegendarstellung um die Anmerkung:
“Alle Ermittlungen zu einer angeblichen Justizverschwörung, über die Frau Wittig in ‘Bild’ berichtete, sind von der Staatsanwaltschaft Dresden als ‘substanzlos’ eingestellt worden. Sie seien, so die Staatsanwaltschaft Dresden, Produkt ‘einer Verschwörungstheorie’ gewesen.”
Angela Wittigs Name tauchte zudem im vergangen Jahr im Zusammenhang mit dem vermeintlichen “Sachsensumpf” auf (grundsätzliches dazu hier, hier, hier, hier oder hier bzw. hier). Laut “Focus” waren die vermeintlichen “Verstrickungen [sächsischer Justizbeamter] zu Kinderbordellen”, die bereits in der “Mitteilung durch BILD Leipzig” aus der Polizeiakte kolportiert wurden, von Wittig auch via “Bild”-Zeitung “kräftig befeuert” worden (was Wittig offenbar eine Strafanzeige wegen Verleumdung und dem “Focus” eine Gegendarstellung Wittigs einbrachte, siehe Kasten).
Und so schreibt nun auch die “Frankfurter Rundschau”, die Beschuldigungen aus 1998 seien dem “Berg aus Gerüchten” auffällig ähnlich, der “im Frühjahr 2007 als gewaltige Sumpf-Affäre über Sachsen schwappte”, sich aber “ein Jahr später und nach gründlichen Untersuchungen unabhängiger Ermittler und der Bundesanwaltschaft als gigantischer Humbug herausstellte”. Auch für die “Leipziger Volkszeitung” liest sich die “Mitteilung durch BILD Leipzig” “wie eine frühe Version dessen, was in der Aktenaffäre 2007 unter dem Codenamen Abseits III für Aufsehen sorgte”.
Ob “Bild”-Frau Wittig das journalistische Sakrileg beging, der Polizei als Informant ihre schmutzigen und zum Teil haltlosen Gerüchte anzuvertrauen (womöglich in der Hoffnung, im Gegenzug ebenfalls bevorzugt informiert zu werden) oder ob Wittigs Äußerungen ihren Weg anderweitig in die LKA-“Mitteilung” fanden, ist noch ungeklärt – außer für “Bild”. Die “Morgenpost Sachsen” zitiert “Bild”-Sprecher Tobias Fröhlich mit der Aussage:
“Kein Mitarbeiter von BILD Leipzig hat unseres Wissens nach als Informant für das LKA gearbeitet.”
Wir haben die Wörter “unseres Wissens” mal gefettet, wundern uns aber nicht, dass Wittig nach wie vor für “Bild”-Leipzig arbeitet.
Bei der “Bild”-Zeitung ist die Meinung weit verbreitet, dass Angeklagte eigentlich irgendwie auch immer schuldig sind. Entsprechend hat “Bild” kein Problem damit, Angeklagte vor einer Verurteilung vorzuverurteilen. Wie schlecht diese Idee ist, zeigt der Fall “Frank M.”:
Anfang Dezember 2008 stand in der “Bild”-Zeitung eine Geschichte, die wie gemacht war für den Boulevard. Es ging darum, “wie die Thea (14) aus Leipzig einen Sexstrolch fing”. “Bild” berichtete groß und ziemlich eindeutig:
Thea ist erst 14 aber unterschätzen sollte man sie nicht. (…) Mit einem Trick und einer großen Portion Mut überführte sie einen Kinder-Schänder! (…) Der Vorwurf laut Staatsanwalt Michael Höhle: zwischen 2001 und 2007 soll er vier Mädchen (11-12) an ihren intimsten Stellen befummelt haben, darunter seine eigene Tochter.
“Bild” ließ kaum Zweifel daran, dass der vermeintliche “Kinder-Schänder” Frank M. schuldig sei. Zwar ließ sie ihn und dessen Anwalt die Vorwürfe kurz abstreiten (“Alle Vorwürfe sind falsch”, “Was meinem Mandanten vorgeworfen wird, stimmt nicht”), schrieb aber direkt im Anschluss:
Doch die Beweislage lastet schwer. Denn es gibt eine Tonaufzeichnung von einer der Taten des Kinderschänders. Die mutige Thea hat Frank M. damit zur Strecke gebracht!
Detailliert schildert “Bild”, wie “Thea” und ihr Bruder mit einem “Handy-Trick” Frank M. “zur Strecke” brachten:
“Am 13. Januar 2007 lockte er mich zu sich (…)”, erzählt das Mädchen. (…) [Ihr Bruder] sollte sie anrufen, nachdem sie bei Frank M. eingetroffen war. Damit er alles mithören und aufzeichnen konnte. In der Wohnung zog sich Frank M. aus, befummelte die Schülerin. (…) Am anderen Ende der Leitung hörte Theas Bruder alles mit, zeichnete das Gespräch auf. (…) “Dann sind wir mit den Handyaufzeichungen zur Polizei, haben ihn angezeigt”, sagt das tapfere Mädchen.
Anfang Januar sprach das Amtsgericht Leipzig Frank M. von “allen Vorwürfen” des sexuellen Missbrauchs frei.
Das überrascht angesichts der geradezu erdrückenden “Beweislage”, die “Bild” nach dem ersten Verhandlungstag schilderte. Allerdings hatte die mit dem Verlauf der Verhandlung ohnehin nur sehr wenig zu tun.
Was womöglich kein Wunder ist. “Bild”-Autorin Angela Wittig war offenbar einen erheblichen Teil der Verhandlung gar nicht im Saal. So schildert es uns jedenfalls der von “Bild” als “Fummler”, “Sexstrolch” und “Kinder-Schänder” verunglimpfte Frank M.: Der erste Verhandlungstermin habe ein paar Stunden gedauert, die “Bild”-Mitarbeiter seien jedoch nach etwa einer Dreiviertelstunde aus dem Saal gegangen und hätten “Thea” draußen “bearbeitet” und offenbar auch fotografiert (siehe Ausriss oben). Am zweiten Verhandlungstermin im Januar, an dem auch der Freispruch verkündet wurde, sei indes niemand mehr von “Bild” da gewesen.
Und anders als das Gericht, das bereits nach dem ersten Verhandlungstermin den seit 2007 bestehenden Haftbefehl gegen Frank M. aufhob, glaubte “Bild” der “mutigen Thea” offenbar jedes Wort und schrieb das am nächsten Tag ohne jede Distanz auf.
Wäre die “Bild”-Zeitung etwas länger geblieben und hätte der Verhandlung mehr Aufmerksamkeit geschenkt, hätte sie eigentlich mitbekommen müssen, was uns der Anwalt von Frank M., Stephan Bonell, erzählt:
dass auf dem vermeintlichen Handy-Mitschnitt des sexuellen Missbrauchs außer Rauschen nichts zu hören gewesen sei;
dass die Polizei das bereits am Tag, als “Thea” Frank M. angezeigt hatte, festgestellt hatte;
dass die Widersprüche in den Aussagen der Mädchen, die Frank M. sexuell missbraucht haben sollte, so groß gewesen seien, dass das Gericht sie als “unglaubwürdig” eingeschätzt habe.
Laut Frank M. handelt es sich bei den Anschuldigungen um eine pubertäre Racheaktion an ihm und seiner Tochter.
Unabhängig davon zeigt die Urteilsbegründung vom Januar, was das Gericht von den Aussagen der “Opfer” hielt. Zu den Anklagepunkten 4., 5. und 6. (insgesamt waren es sechs), die auf der Aussage von “Thea” beruhten und in denen es jeweils darum ging, wie Frank M. sie und andere Mädchen sexuell missbraucht haben sollte, heißt es unter anderem:
Diese Zeugin ist als völlig unglaubwürdig einzuschätzen, nachdem sie (…) dargelegt hat, dass sie das Tatgeschehen zu 4. frei erfunden habe und sich an das Tatgeschehen zu 5. überhaupt nicht mehr erinnern konnte. Ihre Aussagen (…) besonders auf Punkt 6. bezogen, sind darüberhinaus derart widersprüchlich, dass ihnen nicht gefolgt werden kann. Insbesondere durch die Aussagen ihres Bruders (…), der ohne Umschweife in der Hauptverhandlung kundtat, den Angeklagten in den Knast bringen zu wollen, wurde deutlich, dass dem Angeklagten auch das Tatgeschehen vom 13.01.2007 nicht angelastet werden kann.
Pressekodex:
Richtlinie 13.2 – Folgeberichterstattung
Hat die Presse über eine noch nicht rechtskräftige Verurteilung eines Betroffenen berichtet, soll sie auch über einen rechtskräftig abschließenden Freispruch (…) berichten, sofern berechtigte Interessen des Betroffenen dem nicht entgegenstehen.
Zu den zwei weiteren Zeuginnen (die Tochter von Frank M. hatte die Aussage verweigert), merkt das Gericht an, ihre Aussagen seien “bemerkenswert widersprüchlich” zu vorherigen gewesen.
All das hätte die “Bild”-Zeitung spätestens am 6. Januar bei der Verkündung des Freispruchs zumindest in groben Zügen erfahren können – hätte sie sich die Mühe gemacht, über den Ausgang des Verfahrens zu berichten, wie es ihre Pflicht gewesen wäre (siehe Kasten). Hat sie aber nicht.
Für die “Bild”-Zeitung und ihre Leser ist Frank M. immer noch der “Fummler”, der “Sexstrolch” und der “Kinder-Schänder”.