Eine Nachricht aus der Schweiz versetzt die deutsche Medienlandschaft seit Sonntag in Aufruhr:
Die “Tagesschau” hat gestern über die Sache berichtet die “Tagesthemen” auch, ebenso “ZDF heute”, das “heute Journal”, “RTL aktuell”, die dpa, “Spiegel Online”, Bild.de, die “Huffington Post”, “Focus Online”, FAZ.net, Web.de, News.de, “RP Online”, die Online-Auftritte von “Stern”, “Handelsblatt”, n-tv, N24, Deutschlandfunk, “Berliner Morgenpost”, “Welt” und so ziemlich jedes andere Medium in Deutschland.
Fast alle von ihnen berufen sich auf die Schweizer “Sonntagszeitung” und behaupten, dass die Schweizer Steuerverwaltung “jetzt” damit “begonnen” habe,
die Namen möglicher deutscher und anderer ausländischer Steuerbetrüger im Internet zu veröffentlichen.
Bloß: Das stimmt gar nicht. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht solche Namen nicht erst seit Neuestem und schon gar nicht “erstmals” (Bild.de), sondern bereits seit fünf Jahren — für jedermann zugänglich im Internet.
Ein Beispiel: So klingen die Mitteilungen, die vor ein paar Tagen vom ESTV veröffentlicht wurden und über die jetzt alle schreiben:
Um die Geltendmachung des rechtlichen Gehörs zu ermöglichen, fordert die ESTV [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], spanischer Staatsangehöriger, auf, ihr innerhalb von zehn Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung eine zur Zustellung bevollmächtigte Person in der Schweiz zu bezeichnen beziehungsweise eine aktuelle Adresse in der Schweiz mitzuteilen.
Ein Blick ins Bundesblatt-Archiv zeigt jedoch, dass es ähnliche Mitteilungen schon lange gibt, zum Beispiel die folgende, fast wortgleiche Meldung vom Juni 2013 (damals sogar noch mit Adresse):
[…] hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) in [Vorname Nachname], geb. [Geburtsdatum], letzte bekannte Adresse: [Adresse], Spanien, am 4. Juni 2013 die folgende Mitteilung erlassen:
– [Vorname Nachname] wird hiermit durch die ESTV aufgefordert, innert 10 Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung eine zustellungsbevollmächtigte Person, einen Vertreter oder eine Vertreterin in der Schweiz zu bezeichnen.
So verfährt die ESTV schon seit mindestens 2010. In ihrem Archiv finden sich etliche solcher Mitteilungen samt Klarnamen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeiten und Adressen.
Was also ist jetzt das Neue an der Geschichte? Nichts.
Aus unserer Sicht ist da gar nichts neu
teilte uns auch ESTV-Sprecher Patrick Teuscher auf Nachfrage mit. Geändert habe sich an der Praxis nichts.
Der einzige Unterschied zu früher sei, dass inzwischen deutlich mehr Amtshilfegesuche gestellt werden: 2014 erreichten das ESTV insgesamt über 2700 Anfragen von ausländischen Behörden, in den Jahren davor waren es jeweils nur halb so viele. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Namen der Betroffenen auch früher schon im Internet veröffentlicht wurden. Im Übrigen sei es auch nicht korrekt, die Betroffenen gleich als “Steuersünder” zu bezeichnen. Dass ihre Namen dort auftauchen, heiße erstmal nur, dass es steuerliche Unklarheiten gibt.
Eine (oder: die einzige) mögliche Erklärung dafür, warum die deutschen Medien jetzt plötzlich über die Namensveröffentlichung berichten, ist das geschickte Händchen von Arthur Rutishauser, dem Chefredakteur der Schweizer Sonntagszeitung. Der hatte die Story (geschrieben von ihm persönlich) am Sonntag auf der Titelseite gebracht …
… und so getan, es handele sich um eine Neuigkeit:
Jetzt veröffentlicht die Behörde die Namen von Betroffenen im Bundesblatt, das im Internet für jedermann zugänglich ist.
Mit ihrem Vorgehen brechen die Behörden beim Bankgeheimnis ein weiteres Tabu, denn jetzt ist nicht nur für den ausländischen Fiskus einsehbar, wer ein Problem mit den Steuerbehörden hat, sondern für alle.
Einst wurden Bankkundennamen gehütet wie Staatsgeheimnisse, bis heute steht ihre Weitergabe unter Strafe. Doch neuerdings stellt sie die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zu Dutzenden ins Netz.
(Hervorhebung von uns.)
Praktischerweise lieferte Rutishauser (der ab Frühjahr übrigens auch die Chefredaktion des „Tages-Anzeigers“ übernehmen wird) den deutschen Medien auch gleich einen deutschen Aufhänger …
…, den die Journalisten natürlich dankbar aufgriffen. Und immer schön mit Verweis auf die vermeintlichen Enthüller der “Sonntagszeitung”.
So tingelt die Geschichte seit Tagen ungeprüft durch nahezu alle deutsche Medien. Dabei hätten die Journalisten durch einen kurzen Anruf bei der Steuerverwaltung oder einen Blick ins Bundesblatt-Archiv ganz einfach selbst herausfinden können, dass die Neuigkeit eigentlich gar keine ist.
Mit Dank an Matthias M.!
Nachtrag, 27. Mai: Ein paar Journalisten haben zwischendurch dann doch noch ihren Job gemacht: Die dpa erwähnte am Montag in einer Meldung, dass im Bundesblatt-Archiv „auch Fälle aus den vergangenen Jahren zu finden“ seien. Gestern schrieb sie dann, dass sich die Sache „bei näherem Hinsehen“ als „alter Hut“ erweise. Warum sie nicht schon vorher näher hingesehen hat, schreibt sie aber nicht.
Auch die „Süddeutsche Zeitung“ hat tatsächlich selbst recherchiert und schrieb in der Ausgabe von gestern:
Wie unbekannt diese [Veröffentlichungs-]Praxis ist, lässt sich gut daran ablesen, dass das Verfahren nach SZ-Recherchen tatsächlich schon mindestens seit Anfang 2012 läuft. Ohne mediale Reaktion. Und es wäre wohl auch länger unentdeckt geblieben, wäre nicht ein Redakteur der Sonntagszeitung darauf gestoßen.
Online steht es bei der “Süddeutschen” allerdings immer noch falsch.
2. Nachtrag: Claus Kleber hat im “heute journal” (ab 9:06) gestern so eine Art Korrektur Rechtfertigung versteckt. Mehr über die traurige Verschlimmbesserung bei Stefan Niggemeier.