“Zeit”-Journalist Marc Brost hat daeinen Punkt: Wenn man Innenminister Horst Seehofer schon seine Aussage vorhält, wenn man aufgrund dieser Aussage seinen Rücktritt fordert, dann sollte man die Aussage zumindest richtig zitieren — das gilt für Journalistinnen und Journalisten genauso wie für jeden anderen.
Brost könnte mit seinem Doppel-Tweet allerdings gleichzeitig auch falschliegen. Es gibt Hinweise darauf, dass Seehofer beides gesagt hat: “Migration” als “Mutter aller Probleme” und die “Migrationsfrage” als “Mutter aller Probleme”.
Die “Rheinischen Post” veröffentlichte gestern ein Interview mit Horst Seehofer. Darin diese Antwort-Einwurf-Antwort-Kombination:
Seehofer Wir haben erstmals eine Partei rechts der Union, die sich mittelfristig etablieren könnte, ein gespaltenes Land und einen mangelnden Rückhalt der Volksparteien in der Gesellschaft. Glauben Sie, das hat alles nichts mit der Migrationspolitik zu tun?
Nicht nur.
Seehofer Natürlich nicht alleine. Aber die Migrationsfrage ist die Mutter aller politischen Probleme in diesem Land. Das sage ich seit drei Jahren. Und das bestätigen viele Umfragen, das erlebe ich aber auch in meinen Veranstaltungen. Viele Menschen verbinden jetzt ihre sozialen Sorgen mit der Migrationsfrage.
Also: “die Migrationsfrage ist die Mutter aller politischen Probleme in diesem Land.” Die “Rheinische Post” strich für ihre Überschrift die beiden Eingrenzungen “politischen” und “in diesem Land”:
Dass diese Schlagzeile in der weiteren Diskussion noch stärker eingedampft wurde zu “Migration ist die Mutter aller Probleme” liegt unter anderem auch an Michael Bröcker, dem Chefredakteur der “RP”, der das Interview zusammen mit seiner Kollegin Eva Quadbeck führte. Bröcker twitterte:
Man kann Seehofers Aussage im Interview mit der “RP” immer noch für völlig falsch halten und sie kritisieren. Sie zielt aber in eine etwas andere Richtung als “Migration ist die Mutter aller Probleme”.
An dieser Stelle könnte man also sagen, dass “Zeit”-Journalist Marc Brost mit seiner Kritik recht hat. Allerdings gibt es Hinweise darauf, dass Horst Seehofer beides gesagt haben soll, also: “die Migrationsfrage ist die Mutter aller politischen Probleme in diesem Land” und “Mutter aller Probleme ist die Migration”.
“Welt”-Journalist Robin Alexander schrieb bereits vorgestern am frühen Abend, also einige Stunden bevor das “RP”-Interview mit Seehofer erschienen ist, bei Twitter:
Natürlich gibt es da noch einen qualitativen Unterschied: Während das Zitat aus der “Rheinischen Post” direkt von Horst Seehofer stammt, zitiert Robin Alexander Teilnehmer einer CSU-Sitzung, die Seehofer zitieren. Durchaus möglich, dass die Sitzungsteilnehmer beim Weiterleiten “Migrationsfrage” zu “Migration” verkürzt haben. Wie schnell das passiert, haben wir ja gerade erst gesehen.
„Georgie“ ist die Kinder-Rubrik der Reitsport-Zeitschrift „St. Georg“ — normalerweise nicht ganz unser Beritt, aber wenn mit einer Redaktion dermaßen die Pferde durchg… okay, zur Sache.
Doch in Wahrheit waren es nicht “Georgie” und die Redaktion von „St. Georg“, die das “herausgefunden” haben, sondern: HKM Sports Equipment.
Denn die Outfits, die Bibi und ihre Freundin Tina im Film tragen, wurden von HKM Sports Equipment gestellt und inzwischen könnt auch ihr euch in Bibi und Tina und eure Pferde in Amadeus und Sabrina verwandeln. Aber wie entsteht eigentlich so eine Kollektion? HKM Sports Equipment erklärt es euch.
Vor allem erklärt HKM Sports Equipment aber, wie umwerfend HKM Sports Equipment doch ist — vier Seiten lang:
Im Laufe des letzten Jahres konnte das HKM-Team immer wieder Einblicke in die Filmwelt erhaschen. Die Darstellerinnen von Bibi & Tina, Lina Larissa Strahl und Lisa-Marie Koroll, haben sogar mal ganz liebe Grüße direkt vom Filmset geschickt. Echt aufregend.
Au ja. Aber der Höhepunkt kommt erst noch.
Im Dezember war es dann so weit: Weltpremiere in Berlin und das Team HKM war mit zwölf Mädels live dabei. Das war mal etwas ganz Besonderes, denn bei der Premiere ebenfalls anwesend waren Schauspieler wie Heino Ferch oder Max von der Groeben. Und die HKMs mitten drin. Während des Films haben sie natürlich immer wieder geschaut, wo Produkte von ihnen verwendet wurden und klar, da waren sie schon ziemlich stolz, als sie die vielen Produkte entdeckt haben.
Auch Teil der Premiere: Die Präsentation der HKM by Bibi & Tina Reitsportkollektion. Das war natürlich ganz besonders aufregend für die HKM-Mannschaft und eigentlich beinahe der wichtigste Teil – ähnlich wie die entscheidende Germany‘s Next Topmodel-Frage, ob Heidi ein Foto für die Kandidatin hat. Hier stellte sich die Frage: Wie kommt die Kollektion bei den kleinen Reiterinnen an? Hat sich die monatelange Arbeit und das Herzblut gelohnt, das hineingesteckt wurde? Gefallen Sternchenjeans in blau und Oversizeblouson in knallrot den Bibi & Tina Fans?
Antwort: Ja, HKM, wir haben ein Foto für Dich! Da waren Freude und Erleichterung bei allen Beteiligten natürlich groß.
Und was noch toller ist: Auch in jenen Ländern, in denen Bibi & Tina gar nicht jeder kennt (stellt euch vor, das gibt‘s!), HKM aber viele Kunden hat, kommt die Kollektion toll an. Und wer freut sich nicht über zufriedene Kunden?!
Übrigens apropos Inspiration – die Begeisterung für das „voll verhexte“ Bibi & Tina Outfit hat Desginchef Stefan und sein Team zur Entwicklung von „Little Sister“ inspiriert, einer neuen Kollektion für die kleine Reiterin, die ab Herbst 2015 erhältlich sein wird.
Übrigens apropos Begeisterung. Der Deutsche Presserat zeigte sich weniger angetan von dieser Schleichwerbung und sprach eine Rüge gegen „St. Georg“ aus.
Es war bei Weitem nicht der einzige Schleichwerbetext, der vom Presserat gerügt wurde. Wir sind zwar etwas spät dran (die Sitzung fand im September statt), wollen uns die Geschichten aber trotzdem noch etwas genauer anschauen.
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Da wäre zunächst dieser Artikel, erschienen in der “Rheinischen Post”:
Eine Bank, die Kredite vergibt? Hammer!
Das Kleveblog (das uns freundlicherweise auch das Foto zur Verfügung gestellt hat) schreibt dazu:
Im Text, Bestandteil des redaktionellen Angebots und nicht als Anzeige gekennzeichnet, heißt es: „DieVolksbank Kleverland stellt ihren Kunden Kunden [sic!] für private Anschaffungen schnell und unkompliziert Darlehen zur Verfügung. Der Wunschbetrag kann dabei bis 75000 Euro betragen.“ Kundenberater Benjamin Brüschke sagt: „Wofür der Kunde den Kredit braucht, spielt dabei gar keine Rolle“. Hey, it’s so easy, nehmt die Kohle! Der junge Mann posiert auch für das Foto, vor einem üppigen Mercedes und mit einem Easy-Credit-Plakat in der Hand, das ein Pärchen zeigt, welches fröhlich verkündet: „Unser Kredit, so individuell wie wir“.
Diese „ausschließlich positive und völlig unkritische“ Berichterstattung der „Rheinischen Post“ sei „nicht von öffentlichem Interesse“ gewesen und habe „deutlich die Grenze zur Schleichwerbung“ überschritten, urteilte auch der Presserat und sprach eine Rüge aus.
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Gerügt wurden auch die „Westfälischen Nachrichten“. Die Zeitung hatte im Rahmen einer „Medienpartnerschaft“ drei redaktionelle Beiträge über Unternehmen und ihr Angebot veröffentlicht. Beigestellt waren den Artikeln Anzeigen der Unternehmen. Auch hier erkannte der Presserat Schleichwerbung.
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Die „Leipziger Volkszeitung“ wurde gerügt, weil sie auf der Titelseite auf eine werbliche Veröffentlichung im Innenteil hingewiesen hatte (es ging um Navigationsgeräte). „Ein solcher Querverweis ist mit der erforderlichen klaren Trennung von Redaktion und Werbung nicht vereinbar“, befand der Presserat.
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Ebenfalls wegen Schleichwerbung gerügt wurde „Sonntag Aktuell“. Das Blatt hatte, so der Presserat, „25 ausgewählte Urlaubshotels vorgestellt und dabei auch werbliche Formulierungen verwendet. Im Umfeld der Artikel wurden zudem zwei redaktionell gestaltete Anzeigen veröffentlicht, die mit ‘Sonderveröffentlichung’ gekennzeichnet waren. Dieser Begriff ist jedoch nicht geeignet, die Werbung für den Leser klar als solche erkennbar zu machen”.
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Eine Rüge ging auch an „L.A. Multimedia“. Die „Zeitschrift für den Einsatz von Multimedia, EDV, IT und Kommunikationstechnologien in Schulen“ (Eigenbeschreibung) hatte „unter anderem in werblicher Sprache über IT-Produkte berichtet und dabei jeweils einen bestimmten Hersteller bzw. Anbieter hervorgehoben“, wie der Presserat schreibt. „Zudem enthielten die Artikel Hinweise auf die Web-Seiten der Unternehmen. Einer der Artikel war sogar von einem leitenden Mitarbeiter eines Herstellerunternehmens verfasst worden.“ Der Presserat beurteilte auch diese Artikel als Schleichwerbung.
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Auch Bild.de bekam eine Rüge. Nicht wegen Schleichwerbung, sondern “wegen einer unangemessen sensationellen Darstellung eines grausamen Unfalls”. Der Presserat schreibt:
Die Redaktion hatte ein Video veröffentlicht, das zeigt, wie Sportler der European Games von einem Bus angefahren werden. Sie erlitten zum Teil schwere Verletzungen.
Im Video wird mehrfach der Moment des Aufpralls gezeigt. Diese Wiederholung des Unfallmoments geht über ein öffentliches Interesse hinaus, die Grenze zur Sensationsberichterstattung nach Ziffer 11 des Pressekodex wird überschritten, bewertete der Presserat.
Inzwischen hat Bild.de das Video geändert; jetzt ist der Aufprall nur noch einmal zu sehen. Natürlich mit vorgeschalteter Werbung.
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Negativer Spitzenreiter war diesmal allerdings „Focus Online“, das gleich drei Rügen kassierte. Einen für diesen Artikel:
„Man fühlt sich nicht wie beim Einkaufen, sondern wie bei Freunden.“ So oder so ähnlich beschreiben viele Frauen die angenehme Einkaufsatmosphäre, für die schon einmal extra Meilen zurückgelegt werden. Statt vollgestopften Regalschluchten in irrgartenartigen Minifilialen sind alle dm-Läden stets aufgeräumt sowie hell und freundlich gestaltet.
In den breiten Gängen kann man mühelos mit dem Einkaufs- oder Kinderwagen manövrieren. Gerade junge Mütter wissen diese Breite des Raumes zu schätzen, auch weil der Nachwuchs mit seinem eigenen Kindereinkaufswagen nicht alle drei Sekunden irgendwo anstößt.
Ein weiterer Pluspunkt: die schräg stehenden, niedrigen Regale ermöglichen selbst kleinen Frauen einen guten (Über-) Blick auf die Produkte.
Toll. Und das war erst Punkt 1 („Die Atmosphäre“). Es folgen acht weitere Lobeshymnen — „Das Lebensgefühl“, „Das Personal“, „Die Beratung“, „Das Angebot“, „Die Eigenmarken“, „Die Transparenz“, „Die Nachhaltigkeit“, „Die Ideologie“ — und nicht ein einziges kritisches Tönchen.
„Focus Online“ argumentierte zwar, „es handle sich zwar um einem wohlwollenden, aber keinen werblichen Beitrag, da keinerlei Vergünstigung für die Redaktion daraus entstand“, dem folgte der Presserat allerdings nicht.
Die zweite Rüge bekam „Focus Online“ für einen Artikel mit der Überschrift:
Eine ganz normale Straßensperre in Russland: Ein Auto wird aufgehalten, weil es nur einen funktionierenden Scheinwerfer hat. Während der Polizist noch mit dem Fahrer redet, taucht plötzlich ein Rudel Wölfe aus dem nichts auf. Gerade noch kann sich der Polizist retten.
Die “Maßnahmen” des Presserates:
Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.
Darin sah der Presserat „einen schwerwiegenden Verstoß gegen das in Ziffer 1 des Pressekodex festgeschriebene Gebot zur wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit.“
Eine dritte Rüge bekam „Focus Online“, weil das Portal über den Suizid eines Mädchens berichtet und dabei den vollen Namen genannt und ein Foto des Mädchens gezeigt hatte. Die Rüge bezieht sich dabei explizit nur auf den Facebook-Auftritt von „Focus Online“ (vermutlich, weil nur dazu – und nicht zum Artikel selbst – eine Beschwerde eingegangen war). Der Presserat schreibt: „Die in Richtlinie 8.7 geforderte Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbsttötung wurde hier grob missachtet.“
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Neben den zehn Rügen sprach der Presserat auch 19 Missbilligungen aus. Sechs davon gingen an Bild.de.
In diesem Fall hatte “Bild”, wie so häufig, wenn es von grausamen Unfällen keine grausamen Fotos gibt, eine grausame Zeichnung anfertigen lassen — und verstieß damit gegen Ziffer 11 des Pressekodex (“Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid”).
So auch in diesem Fall:
Für beide Zeichnungen erhielt Bild.de Missbilligungen; die mit der Straßenbahn wurde inzwischen gelöscht, die mit der Statue ist weiterhin online.
Eine weitere Missbilligung gab es für diesen Artikel:
(Unkenntlichmachung der Frau von uns.)
Bild.de hatte das Gesicht der Frau nicht verpixelt — ein Verstoß gegen Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit). Das Foto ist übrigens immer noch unverändert online.
Ebenfalls missbilligt wurde dieser Artikel:
Darin zeigt Bild.de mehrere (Agentur-)Fotos der Opfer ohne jede Unkenntlichmachung. Auch hier erkannte der Presserat einen Verstoß gegen Ziffer 8. Und auch diese Fotos sind immer noch online.
Auch dafür gab es eine Missbilligung. Das Foto verstoße gegen die Ziffern 1 (Achtung der Menschenwürde) und 11 (Sensationsberichterstattung).
Missbilligt wurde schließlich auch dieser Artikel:
Darin zeigt Bild.de ein Video (auch das ist nach wie vor online), auf dem ein hilfloser Mann immer wieder getreten und geschlagen wird. Damit verstößt das Portal nach Auffassung des Presserats gegen Ziffer 11, weil der Leser die Möglichkeit habe, unmittelbar bei der Gewalttat dabei zu sein. Außerdem erhöhe dies das Risiko von Nachahmungen.
Darüber hinaus sprach der Presserat auch zwei “Hinweise” gegen “Bild” bzw. Bild.de aus. Einen wegen des (inzwischen entfernten) Emotions-Tools, mit dem die Online-Leser auch bei den unpassendsten Gelegenheiten “Lachen” konnten:
Der Presserat erklärte, es schade dem Ansehen der Presse, “wenn ein Medium bei einem Beitrag, der sich mit einer Gewalttat gegen einen Menschen beschäftigt, den Usern die Möglichkeit eröffnet, den Artikel mit einer Emotion wie ‘Lachen’ zu bewerten” (siehe dazu auch hier und hier).
Der zweite Hinweis ging an die gedruckte “Bild”-Zeitung, weil sie ein Mädchen, das zunächst vermisst worden aber dann wieder aufgetaucht war, auch nach dem Auftauchen unverpixelt gezeigt hatte:
Eine Rüge, sechs Missbilligungen, zwei Hinweise — da können die Leute von “Bild” ja wieder richtig stolz auf sich sein.
Der Presserat hat gestern in einer Sondersitzung über die Beschwerden zur Berichterstattung überdenGermanwings-Absturz beraten. Insgesamt hatten über 400 Menschen die Berichterstattung verschiedener Medien kritisiert, das sei, so der Presserat, “die höchste Zahl an Beschwerden zu einem einzelnen Ereignis seit der Gründung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Presse.”
Am Ende der Sitzung sprach das Gremium zwei öffentliche Rügen, sechs Missbilligungen und neun Hinweise aus.
Kritisiert wurde vor allem die Berichterstattung von „Bild“ und Bild.de über die Opfer des Absturzes. Beide Medien hatten mehrfach und riesengroß Fotos und Namen von Opfern veröffentlicht, in einigen Fällen auch ihre Wohnorte, Berufspläne, Hobbies und andere private Dinge (BILDblogberichtete):
Auf Anfrage schrieb uns eine Sprecherin des Axel-Springer-Verlags vor ein paar Wochen, „Bild“ halte es „für wichtig, die Opfer und ihre Geschichten abzubilden“, denn nur so werde „die Tragik deutlich und fassbar“.
nur dann identifizierbar veröffentlicht werden, wenn es sich um berühmte Persönlichkeiten handelt oder eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt.
„Bild“ hatte sich die Fotos, wie üblich, bei Facebook besorgt oder irgendwo abfotografiert. Der Presserat schreibt:
So waren Fotos von Urlaubern gezeigt worden, die zwar an einem Ort in der Kleinstadt öffentlich ausgehängt worden waren. Dies geschah jedoch nicht für die Medienöffentlichkeit und ohne Zustimmung der Abgebildeten oder Angehörigen.
Außerdem druckte das Blatt ein großes Klassenfoto, auf dem auch einige Opfer des Unglücks zu sehen waren:
Die Gesichter waren zwar verpixelt, trotzdem verstoße die Veröffentlichung, so der Presserat, gegen den Schutz der Persönlichkeit der Abgebildeten, weil die Klasse „für einen erweiterten Personenkreis identifizierbar“ gewesen sei.
Als unzulässig wertete das Gremium auch den Nachdruck einer Todesanzeige mit den Namen der Todesopfer aus dieser Klasse, die „Bild“ ebenfalls veröffentlicht hatte, ohne die Namen unkenntlich zu machen.
„Bild“ druckte auch ein unverpixeltes Foto der bei dem Absturz gestorbenen Klassenlehrerin und nannte ihren (abgekürzten) Namen. Auch das war aus Sicht des Presserats nicht erlaubt.
Insgesamt sah der Ausschuss in den Veröffentlichungen „einen schweren Verstoß gegen Richtlinie 8.2 des Pressekodex“ und sprach eine öffentliche Rüge gegen „Bild“ und Bild.de aus. (Ja, genau: eine Rüge für beide Medien, für alle Vergehen.)
Übrigens waren die “Bild”-Medien unseres Wissens nach die einzigen Medien in Deutschland, die unverpixelte Fotos der Opfer veröffentlicht haben.
Eine Missbilligung erhielt Bild.de, weil in zwei Artikeln zu viele Details über die Eltern des Co-Piloten genannt wurden.
So ist es zwar angesichts des hohen Interesses an Andreas [L.] selbst durch die Nennung seines Nachnamens nicht zu vermeiden, dass in einer Berichterstattung über ihn auch seine Eltern identifizierbar werden. In den beanstandeten Berichten waren darüber hinaus aber noch die Berufe der Eltern erwähnt worden, womit die Grenze des Persönlichkeitsschutzes überschritten worden ist.
Eine weitere Missbilligung ging an Bild.de, weil das Portal Fotos von trauernden Angehörigen veröffentlicht hatte, die an den Flughäfen in Düsseldorf und Barcelona aufgenommen worden waren.
Von einer Rüge sah das Gremium ab, weil die Fotos “nach sehr kurzer Zeit wieder von der Seite gelöscht worden waren”.
Der Beschwerdeausschuss vertritt jedoch die Auffassung, dass die ethische Abwägung durch die Redaktion erfolgen muss, bevor durch die Veröffentlichung ein Verstoß gegen die ethischen Grundsätze begangen wird.
Aus den gleichen Gründen wurden auch andere Medien für derartige Fotos missbilligt.
Eine nicht näher benannte regionale Tageszeitung erhielt außerdem eine Missbilligung, weil sie ein Foto vom Elternhaus des Co-Piloten gezeigt hatte.
Zwar gab es unter den vom Presserat insgesamt geprüften Fällen auch solche mit zulässigen Fotos, die zum Beispiel nur den Eingang zeigten. Im vorliegenden Fall waren aber das vollständige Haus und dessen Umgebung zu erkennen, wodurch es sich verorten lässt. Dies verletzt […] den Schutz der Persönlichkeit der Eltern.
Schließlich wurde auch die “Rheinische Post” gerügt, weil sie detailliert über die Partnerin des Co-Piloten geschrieben hatte:
Zwar wurde ihr vollständiger Name nicht genannt, jedoch waren in dem Text so viele persönliche Details über sie enthalten, dass sie für einen erweiterten Personenkreis identifizierbar war.
Natürlich diskutierte der Presserat auch zu der Frage, ob der Name des Co-Piloten genannt und sein Gesicht ohne Unkenntlichmachung gezeigt werden durfte. Das Ergebnis: In den “allermeisten Fällen” sei dies erlaubt gewesen. In der Begründung heißt es:
Zunächst handelte es sich bei dem Germanwings-Unglück nach Ansicht des Presserats um eine außergewöhnlich schwere Tat, die in ihrer Art und Dimension einzigartig ist. Dies spricht für ein überwiegendes öffentliches Interesse an dem Fall insgesamt, jedoch könnte es auch Gründe geben, die dennoch eine Anonymisierung erfordern würden.
So könnte z.B. durch die Nennung des Namens des Co-Piloten, seines Wohnortes und der Information, dass er auch im Elternhaus gelebt hat, die Identifizierung der Eltern ermöglicht werden. Aus Sicht des Presserats überwiegt jedoch in diesem außerordentlichen Fall das öffentliche Interesse an der Information über den Täter, soweit es die reine Nennung des Nachnamens betrifft.
Beschäftigt hat sich der Presserat auch mit der Frage, ob das Ereignis als Suizid zu behandeln ist und deshalb besondere Zurückhaltung geboten gewesen wäre. Dieser Gesichtspunkt tritt jedoch im Hinblick auf die 149 weiteren Todesopfer zurück.
Schließlich setzte sich der Presserat mit einer möglichen Vorverurteilung des Co-Piloten durch die Berichterstattung auseinander. Er kam zu der Auffassung, dass die Medien ab dem Zeitpunkt der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Marseille am Mittag des 26.3.2015 davon ausgehen durften, dass Andreas [L.] das Flugzeug absichtlich zum Absturz gebracht hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatten entsprechende Erkenntnisse durch die Auswertungen des Sprachrekorders und weitere Ermittlungen der französischen Luftfahrtbehörde vorgelegen. Zusammen mit der Einzigartigkeit des Falls war in der Gesamtschau eine Nennung des Namens des Co-Piloten aus Sicht des Presserats zulässig.
Nicht entscheidend war hingegen, dass internationale Medien bereits Namen veröffentlicht hatten [was unter anderem “Bild”-Chef Kai Diekmann immer wieder als Argument angeführt hatte, Anm.], da in Deutschland in der Regel andere ethische Maßstäbe im Allgemeinen und der Pressekodex des Deutschen Presserats im Besonderen ausschlaggebend für die Presse sind.
Nicht beanstandet wurde außerdem der Brief an die “lieben Absturzopfer” von “Bild”-Kolumnist Franz-Josef Wagner:
Ausschlaggebend war, dass darin keine Äußerungen enthalten waren, welche gegen den Pressekodex verstoßen. Zu Entscheidungen über guten oder schlechten Geschmack ist der Presserat jedoch nicht berufen.
Der neue Rundfunkbeitrag, der seit dem 1. Januar die bisherigen Rundfunkgebühren ersetzt, beschäftigt seit Wochen die Medien (BILDblogberichtetemehrfach). Aktuell sorgt die Tatsache für Schlagzeilen, dass viele Kommunen mutmaßlich sehr viel mehr an den Beitragsservice (früher: GEZ) zahlen müssen.
Die “Rheinische Post” hat letzten Donnerstag mal beispielhaft (“Quelle: Eigene Recherche”) vorgerechnet, wie viel mehr das vielleicht sein könnte:
Weil Sie vermutlich auch schon ganz angestrengt gerätselt haben, hier erst mal die gute Nachricht: Die Werte für Duisburg, Mettmann, Meerbusch und Dinslaken passen alle zusammen.
Halbwegs einfach zu erklären sind noch die falschen Werte von Solingen: 27.000 Euro sind 900 Prozent von 3.000 Euro, aber nur 800 Prozent mehr. Bei Wermelskirchen sind die 6.000 Euro 25 Prozent weniger als die 8.000, die Preissteigerung beträgt allerdings 33 Prozent.
Auch nach längerem Rätseln unerklärlich sind uns etwa die Werte von Langenfeld (plus 114 Prozent statt plus 53), Mönchengladbach (plus 200 Prozent statt plus 66) und Neuss (plus 86 Prozent statt plus 46).
Mit Dank an Matthias D.
Nachtrag, 21.30 Uhr: Unsere Leser! Haben in großer Stückzahl eine Erklärung gefunden:
Bei Langenfeld, Mönchengladbach und Neuss liegt der gleiche Fehler vor wie bei Wermelskirchen: Die “Rheinische Post” hat jedesmal in die falsche Richtung gerechnet. Also
Langenfeld: 3000 Euro minus 53,333% = 1400 Euro
Mönchengladbach: 60000 Euro minus 66,666% = 20000 Euro
Neuss: 25817 Euro minus 46,179% = 13895 Euro.
Vielen, vielen Dank!
2. Nachtrag, 5. Februar: Wie uns unser Leser Eric M. mitteilt (wir haben keinen Zugriff auf das Archiv der “Rheinischen Post” und die Redaktion hat unsere Anfrage noch nicht beantwortet), hat sich die “Rheinische Post” schon am 1. Februar korrigiert:
3. Nachtrag, 5. Februar, 16.10 Uhr: Soeben hat uns auch die Redaktion der “Rheinischen Post” geantwortet und erklärt, wie diese fehlerhafte Grafik in der Zeitung landen konnte:
Wir haben mehrere Varianten dieser Grafik anfertigen lassen und eine davon während der Produktion auf der Seite platziert, um eine Gesamtanmutung der Seite zu bekommen. Zu diesem Zeitpunkt war weder die Sammlung der Rohdaten noch die Aufbereitung der Zahlen abgeschlossen. Warum dieser unfertige “Platzhalter” später nicht durch die fertige Version ersetzt worden ist, haben wir intern geklärt, um derartige Fehler künftig zu vermeiden.
Wir wissen nicht, wie die wirklich arbeiten, bei der “Rheinischen Post”, aber als Arbeitshypothese halten wir seit heute zum Beispiel folgenden Ablauf für plausibel:
Antje? Sitzt du noch an dem Stück über die Schlecker-Pleite?
Ja, wieso?
Ich hätte noch ein exklusives Zitat für dich, das du einbauen könntest.
Okay, sag an.
Der Schneider lehnt staatliche Hilfen für Schlecker ab. “Es ist alles getan worden, die Abwicklung von Schlecker lässt sich jetzt nicht mehr verhindern”, sagt er. “Die Gemeinden und das Land können nichts tun: Sie haben weder die rechtlichen Möglichkeiten noch das Geld, Hilfen für einen maroden Betrieb zu zahlen. So bitter das für die Mitarbeiter ist.”
Ich bau’s ein. Wär auch was für die Unterzeile, oder?
Ja, und gib eine Vorabmeldung an die Agenturen.
Und so — oder ganz anders — kam es, dass die “Rheinische Post” am heutigen Montag meldete, dass der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Guntram Schneider staatliche Beihilfen für Schlecker ablehne, obwohl die entsprechende Aussage in Wahrheit von Bernd Jürgen Schneider stammte, dem Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen.
Um kurz nach Mitternacht veröffentlichte die “Rheinische Post” die Falschmeldung stolz als Pressemitteilung. Von dort fand sie ihren Weg in den Dienst der Nachrichtenagentur dapd, die am frühen Morgen meldete:
SPD-Minister will keine Staatshilfe für Schlecker
Düsseldorf (dapd). Der Arbeitsminister von Nordrhein-Westfalen, Guntram Schneider, lehnt finanzielle Unterstützung für den insolventen Schlecker-Konzern durch die öffentliche Hand ab. “Die Gemeinden und das Land können nichts tun: Sie haben weder die rechtlichen Möglichkeiten noch das Geld, Hilfen für einen maroden Betrieb zu zahlen, so bitter das für die Mitarbeiter ist”, sagte Schneider der in Düsseldorf erscheinenden “Rheinischen Post” (Montagausgabe) laut Vorabbericht. Eine Zukunft der Drogeriemarkt-Kette sieht Schneider nicht. “Es ist alles getan worden. Die Abwicklung von Schlecker lässt sich nicht mehr verhindern”, sagte er.
Im Laufe des Vormittages fiel der Fehler auf, und dapd zog die Meldung zurück:
Die Rheinische Post hat ihren Vorabbericht zurückgezogen und dies mit einer Verwechslung begründet. Verwechselt wurden NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider und der NRW-Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Bernd Jürgen Schneider.
Nicht jedes Nachrichtenangebot kam der Aufforderung nach, die Meldung nicht (mehr) zu verwenden: Bei “Welt Online” etwa steht sie immer noch unverändert. Auch die eigene Pressemitteilung hat die “Rheinische Post” nicht gelöscht.
Im eigenen Online-Angebot hat die Zeitung die falsche Passage unauffällig aus Überschrift und Inhalt des Original-Artikels herausoperiert — ohne irgendeinen Hinweis, eine Erklärung oder eine Korrektur für diejenigen Leser, die auf den peinlichen Fehler, der vorher da stand, hereingefallen sind.
Vermutlich muss man, anderseits, anerkennen, dass die “Rheinische Post” wenigstens nicht Bernd, Wolf, Martin, Helge oder Romy mit in die Sache gezogen hat.
Nachtrag, 6. Juni. “Welt Online” hat die Meldung korrigiert; die “Rheinische Post” ihre Pressemitteilung gelöscht.
Am Donnerstag wurde in Bochum die “Einslive Krone” verliehen, ein Radiopreis, bei dem die Hörer der WDR-Jugendwelle Einslive die Gewinner per Internetvoting bestimmen.
Im vergangenen Jahr noch gefeiert, war Lena Meyer-Landrut mit ihrem ESC-Song “Taken By A Stranger” diesmal chancenlos. Mit Bendzko konkurrierten um die beste Single ernsthaft nur Frida Gold mit “Wovon sollen wir träumen” und Andreas Bouranis “Nur in meinem Kopf”.
Wie “chancenlos” Frau Meyer-Landrut und wie “ernsthaft” die Konkurrenz von Frida Gold und Herrn Bourani war, zeigt diese Grafik, mit der Einslive selbst den Gewinner präsentierte:
Edmund Stoiber hat sich außerhalb Bayerns vor allem mit zwei Aktionen ins kollektive Gedächtnis eingebrannt: Dem Versuch, die Vorzüge einer Transrapidstrecke zwischen Hauptbahnhof und Flughafen in München zu erläutern, und dem Versuch, im Jahr 2002 Bundeskanzler zu werden. Beobachter sind sich immer noch uneins, was ihm gründlicher misslungen ist.
Anlässlich seines gestrigen 70. Geburtstags waren die bestimmenden Themen in den medialen Huldigungen Stoibers entsprechend seine “gestammelten Werke” und jener verhängnisvolle Abend, als er sich schon als strahlender Wahlsieger feiern ließ und später “ein Glas Champagner öffnen” wollte.
Wohl kein Kanzlerkandidat scheiterte so knapp wie Edmund Stoiber. 0,01 Prozent, rund 6000 Stimmen, fehlten ihm am Wahlabend des 22. September 2002 zur Mehrheit, als er sich nach ersten Hochrechnungen bereits zum Sieger erklärt hatte, dann aber doch Gerhard Schröder Kanzler blieb.
Ob als Regierungschef in München, als CSU-Chef (1999–2007), ob als 2002 an 6000 Stimmen gescheiterter Kanzlerkandidat der Union: Stoiber spielte immer mit höchstem Einsatz – ein Rackerer auf dem Platz mit bayerischer Kapitänsbinde.
Das herausragende Ergebnis war auch ein Trost für die wohl schwerste Niederlage im politischen Leben Stoibers, die er nur ein Jahr zuvor erlitten hatte: gegen Gerhard Schröder (SPD) im Kampf um das Bundeskanzleramt. Mit nahezu lächerlichen 6000 Wähler-Stimmen Unterschied…
“Bild”:
Er war das Gesicht der CSU, der erfolgreichste Ministerpräsident Deutschlands, und mit gut 6000 Stimmen mehr wäre er 2002 auch Kanzler geworden: Heute feiert Edmund Stoiber seinen 70. Geburtstag!
Das Gerücht, dass Stoiber nur rund 6.000 Stimmen gefehlt hätten, um Kanzler zu werden, hält sich seit Jahren hartnäckig in den Medien.
Und tatsächlich hatte die SPD bei der Bundestagswahl 2002 nur “nahezu lächerliche” 6.027 Zweitstimmen mehr erhalten als CDU und CSU zusammen — und doch ist unwahrscheinlich, dass Stoiber Kanzler geworden wäre, wenn er damals nur 6.028 Stimmen mehr bekommen hätte: Die Grünen, die damals mit der SPD die Regierungskoalition stellten, hatten nämlich gleichzeitig 571.540 Stimmen mehr erhalten als Stoibers Wunschkoalitionspartner FDP.
Stoibers Union ist denkbar knapp der SPD unterlegen; aber die Kanzlerschaft hat er deutlich verpasst.
Auf der Titelseite der “Rheinischen Post” prangte am Samstag diese Schlagzeile:
Und auch bei der “Berliner Morgenpost” nahm ein Bericht mit ähnlicher Schlagzeile einen guten Teil der Titelseite ein:
Der “Daily Express” titelte übrigens “Muslim Plot To Kill Pope” — und korrigierte diese Schlagzeile heute in wenigen Zeilen auf Seite 9.
Denn tatsächlich passiert ist gar nichts: Es wurden lediglich sechs Männer verhaftet und dann wieder freigelassen, wie die Metropolitan Police in London gestern Sonntag vermeldete:
Sechs Männer, die aufgrund des Terrorism Act 2000 am Freitag, 17. September, festgenommen wurden, wurden am späten Samstagabend (18. September) und heute früh (Sonntag, 19. September) alle ohne Anklage freigelassen.
(Übersetzung und Link von uns.)
Es kann also weder von einem Anschlag, noch ernsthaft von der Verhinderung oder Vereitelung eines Anschlags gesprochen werden. Es brachte die “Berliner Morgenpost” allerdings dazu, sich heute (indirekt) über die eigene Berichterstattung zu beklagen:
Die sechs Straßenkehrer, deren Festnahme am Freitag fast ein Viertel der Berichterstattung über diese historische Reise erobert hatte, waren da schon wieder auf freiem Fuß und in den Straßen Londons unterwegs. Die überempfindlichen Antennen und Scanner von Scotland Yard hatten bei ihnen offenbar etwas zu fein reagiert.
Aber natürlich! Unschuldig Verhaftete “erobern” mit ihrer Festnahme die Berichterstattung und zwingen die Journalisten der “Berliner Morgenpost” sozusagen dazu, ihnen Platz auf der Titelseite einzuräumen! Vielleicht werden sie wenigstens dafür bestraft.
Im “Guinness World Records Buch” findet sich unter der Überschrift “Schiefster Turm” folgender Eintrag:
Laut Messung vom 17. Januar 2007 hat der Turm der protestantischen Kirche in Suurhusen (nördlich von Emden) eine Neigung von 5,1939°. Damit wurde der zuvor von dem berühmteren schiefen Turm von Pisa (I) gehaltene Rekord gebrochen – der Turm in Pisa hat nur eine Neigung von 5,08°.
Mutmaßlich ab der nächsten Ausgabe wird sich unter der Überschrift “Schiefster künstlicher Turm” (oder so ähnlich) ein Eintrag finden, wonach der Capital Gate Tower in Abu Dhabi der höchste, absichtlich mit einer seitlichen Neigung gebaute Turm der Welt ist.
Der Turm von Suurhusen und der Capital Gate Tower sind also in ihrer jeweiligen Kategorie Rekordhalter, der Schiefe Turm von Pisa hat dafür (noch?) den Trost, der bekannteste schiefe Turm der Welt zu sein.
Oder, für Journalisten: Zwei Kategorien. Zwei Paar Stiefel. Ein anderes Fass.
So viel zur Theorie. Kommen wir nun zur Realität …
“Spiegel Online” hat es hingegen geschafft, nichts Falsches zu berichten: Zwar wird die Neigung des Capital Gate Towers dort mit der des Schiefen Turms von Pisa verglichen und der Eintrag ins Guinness-Buch verkündet, aber das ist für sich genommen alles richtig und deckt sich auch mit der Meldung auf guinnessworldrecords.com.
Falsch verstehen könnte man die Überschrift aber trotzdem:
Mit Dank an die vielen Hinweisgeber und an Eric für den Scan.
Nachtrag, 11. Juni: Wie hatten wir Yahoo übersehen können?
Natürlich könnten sich die deutschen Medien einfach selbst aufregende Geschichten aus dem englischen Königshaus ausdenken. Aber warum sollten sie sich die Mühe machen, wenn sie einfach fertige Geschichten aus der erfindungsreichen britischen Boulevardzeitung “The Sun” abschreiben können?
Am Montag zum Beispiel machte die mit der Meldung auf, Prinz Harry habe in einem Club in London so richtig einen draufgemacht: Wildfremden Menschen habe er 200 Pfund teure Flaschen Champagner spendiert, insgesamt soll er in vier Stunden 10.000 Pfund für das gute Zeug ausgegeben haben.
Deutsche Medien übernahmen die Geschichte begeistert — und machten sie teilweise noch spektakulärer, indem sie suggeriertern, Prinz Harry habe das viele Geld alleine versoffen:
Als das am Dienstag in “Bild”, “B.Z.”, “Berliner Kurier” und “Rheinischer Post” stand, war die ursprüngliche Meldung auf der Homepage der “Sun” allerdings schon nicht mehr abrufbar, und in der Zeitung stand ein merkwürdiger Artikel, den man mit viel gutem Willen als verstecktes Eingeständnis lesen konnte, dass die Geschichte von dem Champagner-Exzess möglicherweise nicht stimmte. Der Palast hatte die Darstellung der “Sun” unmissverständlich dementiert: Prinz Harry habe ein Glas Champagner und eine Flasche Bier getrunken und niemanden eingeladen. Am Mittwoch schließlich veröffentlichte die “Sun” einen kompletten Widerruf ihrer ursprünglichen Behauptungen unter der Überschrift: “SORRY, HARRY”.
Kein Wort davon in den deutschen Medien. Nur auf Bild.de ist die Ente inzwischen gelöscht — womöglich aber nur, um Platz zu machen für die die nächste aufregende Geschichte aus dem Vereinigten Königreich, die man aus der “Sun” übernimmt.