Heute nun druckt “Bild” den selben Brief unter der Überschrift “Herr Bundeskanzler, stoppen Sie die Zensur!” noch einmal, unterzeichnet von “Bild”-Chef Kai Diekmann und 39 anderen Chefredakteuren.
Kann man ja machen, logo, klar! Zumal in “Bild” aus irgendeinem Grund 10 Unterzeichner aus der “BamS” abhanden- und 11 neue Unterzeichner hinzugekommen sind. Und alles 40 haben dieses Mal sogar Gesichter, deren Abdruck allerdings echt verdammt viel Raum einnimmt. Um so verständlicher, dass sich da auch “Bild” eine begleitende Berichterstattung spart. Na, logisch. Klaro. Warum nicht! War eben schlicht kein Platz für. Oder so.
Das ist jetzt etwas komplizierter. Deshalb der Reihe nach:
1. Vor gar nicht allzu langer Zeit hatte ja des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Urteil gefällt, das Fragen der Pressefreiheit betrifft (und hier in Kurzform nachgelesen werden kann). Das EU-Urteil ist umstritten, und bis zum 25.09.2004 hat die Bundesregierung Gelegenheit, die EU-Entscheidung anzufechten.
2. Aus diesem Grund wurde Gerhard Schröder kürzlich ein offener Brief überreicht und in der “Welt” abgedruckt, in dem u.a. Mathias Döpfner den Kanzler ersuchte, gegen das o.g. Urteil vorzugehen. Aber das nur nebenbei.
3. An diesem Wochenende nun erreichte den Kanzler noch ein weiterer offener Brief – diesmal unterschrieben von Kai Diekmann und Claus Strunz sowie weiteren 37 Chefredakteuren unterschiedlichster Provenienz.
Das Schreiben ist vergleichsweise jovial gehalten. Es werden darin sogar ein paar Berichterstattungsfälle aus der Vergangenheit herbeizitiert, die nach dem EU-Urteil “unzulässig” würden: die “private Adlon-Sause” des (offenbar vornamenlosen) Ernst Welteke beispielsweise oder “das wenig adelige Verhalten des Prinzen Ernst August von Hannover am türkischen Expo-Pavillon”. Und weiter heißt es:
“Wie sich diese Personen sonst verhalten, mit wem sie sich treffen, mit wem sie Geschäftskontakte haben oder von wem sie sich den Urlaub bezahlen lassen, darf dann nicht mehr berichtet werden.”
Wie die 39 Unterzeichner darauf kommen, dass dergleichen unzulässig werden könne, steht leider nicht in dem Brief. Muss ja auch nicht. Ist schließlich nur ein Brief.
In einer Zeitung allerdings, in einer ZEITUNG, wo für gewöhnlich eingeordnet, kommentiert, erklärt wird, sieht die ganze Sache dann schon ganz anders aus. Doch auch in der vom Co-Unterzeichner Strunz verantworteten “Bild am Sonntag”, die das Schreiben in ihrer heutigen Ausgabe quasi weltexklusivim Wortlaut dokumentiert, fehlt jegliches Wieso-weshalb-warum. Genau so wie der Hinweis, dass das EU-Urteil für Publikationen über Politiker Ausnahmen zulassen will und sich ohnehin ausdrücklich (deshalb hier noch mal der dazugehörige Link) auf die Veröffentlichung von Paparazzi-Fotos bezieht.
Stattdessen heißt es in Brief und “BamS” nur, es entstünde womöglich “ein Bild jenseits von Wahrheit und Wirklichkeit”. Und das kann ja wirklich keiner wollen.
Noch so ein Diekmann gefällig (wieder aus “Cover”)?
Frage:
“Ein investigativer Journalist, der frei für Ihre Zeitung arbeitet, bietet Ihnen vertrauliche Informationen (aufgezeichnete Privattelefonate, heimlich geschossene Fotos und Videoaufnahmen etc.) über die Liebesaffäre einer 19-jährigen Studentin mit einem verheirateten prominenten Mitglied der deutschen Bundesregierung zur Veröffentlichung an. Kaufen Sie ihm das Material ab?“
Antwort:
“Ja – um es vom Markt zu nehmen und dem Betroffenen zu geben. Das ist übrigens keine fiktive Annahme, sondern bereits häufiger geübte Praxis. Denn wer mit wem etwas hat, ist Privatsache. Ausnahme: Die Affäre hat erhebliche politische Bedeutung, weil sie die Sicherheit der Bundesrepublik bedroht.”
Ob die (ja: die) Affäre von Oliver Kahn neulich auch die Sicherheit der Bundesrepublik bedroht hat? Oder bloß die der Bundesliga?
So was gehört sich ja nun wirklich nicht: Weil die Deutsche Presseagentur (dpa) “eine journalistische Sensation landen” wollte und “Exklusiv-Fotos des neuen Adoptiv-Kindes von Kanzler Schröder” verbreitete, gab’s gesternSchelte von “Bild” (die freilich darauf verzichtete, neben das Bild von dpa-Chef Wilm Herlyn auch das vom Springer-Kollegen und “B.Z.”-Chef Florian von Heintze zu drucken – siehe dazu “Berliner Zeitung”). Denn:
“Das Fotografieren von Minderjährigen ohne Zustimmung der Eltern ist (…) streng verboten.”
Gilt das eigentlich auch für den Abdruck unerlaubter Fotos von Minderjährigen? Offenbar nicht, nicht jedenfalls bei Kindern von Prominenten. Oder für wie realistisch halten Sie’s, dass “Bild” eine Erlaubnis von US-Gouverneur Arnold Schwarzenegger bekommen hat, um heute eins bzw. zwei Bilder seiner 14-jährigen Tochter Katherine abzudrucken und deren Gewicht zu kommentieren?
Es sollte ein privater Moment sein, der Besuch von Gerhard Schröder am Grab seines Vaters in Rumänien. “Bild” schreibt:
Der Bundeskanzler stand allein, seinem Wunsch entsprechend, ohne Begleitung am Grab – still und ungestört.
Soweit, so korrekt. Der Kanzler hatte sich allerdings noch mehr gewünscht, wie zum Beispiel in der “Süddeutschen Zeitung” zu lesen war:
Schröder möchte keine Bilder, die ihn am Grab des Vaters zeigen — nicht zuletzt, weil er sich nicht dem Vorwurf aussetzen will, er habe den Besuch nur für eine gefühlige Berichterstattung in innenpolitisch schweren Zeiten inszeniert. Da jedoch nie auszuschließen ist, dass sich der eine oder andere Paparazzo versteckt in Stellung bringt, soll der Kanzler sogar erwogen haben, den Besuch ganz abzusagen.
So, und jetzt raten wir mal, ob die “Bild”-Zeitung dem Kanzler den Wunsch erfüllt hat, kein Foto von ihm am Grab des Vaters zu machen, oder ob sie das Foto riesengroß auf der ersten Seite gebracht hat, mit der Überschrift: “Der Kanzler am Grab seines Vaters — Das Foto-Dokument, das Deutschland tief berührt.”
Es ist übrigens kein privater Moment, den “Bild” da ausschlachtet. Es ist “eine berührende Moment-Aufnahme, die Sinnbild deutscher Geschichte ist.” Schreibt “Bild”. Na dann.
Nachtrag, 16.08.04: “Tagesspiegel” und “Spiegel” (nur Print-Ausgabe) berichten über die merkwürdigen Umstände, unter denen das Foto entstanden ist. Sie zitieren Spekulationen, dass die Veröffentlichung dem Kanzler möglicherweise nicht unrecht war. “Bild” will zur Quelle des Fotos keine Angaben machen, brüstete sich aber heute noch einmal mit dem “Aufsehen”, das die in jeder Hinsicht exklusive Aufnahme erregte.
Britney Spears. Wir wissen, dass sie raucht. Wir wissen, dass sie Alkhol trinkt. Sie hat Sex. Was könnte sie überhaupt noch tun, um uns zu schocken? Dies: Auf eine öffentliche Toilette gehen. Barfuß! Ist das eklig? Ist das nicht mindestens Ekel-Faktor 7? “Bild” weiß: Es ist sogar “Ekel-Faktor 10!” (Und “igitt!”. Und “unhygienisch”, nein: “gnadenlos unhygienisch”!)
“Wird Britney jetzt zur Sudel-Spears” fragt “Bild” und schreibt über den Artikel:
Hoffentlich hat sie sich wenigstens die Hände gewaschen…
Ja, hoffentlich. Aber hätte das geholfen gegen den Fußpilz?
Lange nichts gehört von der Tochter von Uschi Glas. Vor gut einer Woche berichtete “Bild” in größter Aufmachung, die 17-jährige sei in eine “Drogen-Affäre” verwickelt, wohinter sich möglicherweise das Rauchen einer Drittel Marihuana-Zigarette verbarg, möglicherweise aber auch gar nichts. Einen Tag danach fand sich der konkrete Tatvorwurf nur noch zwischen den Zeilen. Seitdem: Funkstille. Gab es Razzien? Wurden Drogen-Sümpfe trockengelegt? Sitzt sie im Knast? Darf ihre Mutter noch im Fernsehen auftreten? Wir wissen es nicht.
Eine Konkretisierung der Vorwürfe gab es nicht, zurückgenommen hat “Bild” sie auch nicht. Eine 17-jährige Jugendliche stand halt mal einen Tag groß auf der Titelseite neben dem Wort “Drogen-Affäre”.
Im Straßenverkehr übrigens nennt man das Verhalten, wenn jemand “die erforderliche Sorgfalt gröblich, im hohen Grade außer Acht lässt” oder “unbekümmert und leichtfertig handelt” “grob fahrlässig“. Aber vielleicht gilt das ja nicht bei Boulevardzeitungen.
…“heimlich” hier im Sinne von “unbemerkt von ‘Bild'”. Sicher, die Kollegen hätten auch durch eine schlichte Google-Suche unter anderem hier, hier, hier und hier auf das “Geheimnis” kommen können, teilweise mit Verweis auf zehn Jahre alte Magazinartikel. Sie hätten auch nachfragen können, ob es nicht vor Jahren schon eine TV-Doku über das ungewöhnliche Privatleben des Mannes hinter “Lilo” gegeben hat. Aber dann hätten sie ja nichts mehr zum “Lüften” gehabt.
Unter die Schlagzeile “1. Kandidatin in Psychiatrie” schreibt die “Bild”-Zeitung auf ihrer Titelseite:
“‘Big Brother’-Bewohnerin Ilkay (33) musste nach sechs Wochen im TV-Knast in die Psychiatrie eingewiesen werden.”
Und wenn das stimmen würde, wäre das vielleicht wirklich ‘n Ding! Immerhin gilt so eine Einweisung (auch Unterbringung genannt), wie sie die “Bild” beschreibt, hierzulande als Eingriff in die Freiheit der Person und ist deshalb laut PsychKG an allerlei Bedingungen geknüpft:
Es muss eine erhebliche Gefährdung bestehen, die nicht anders abgewendet werden kann.
Es muss eine Anordnung vom zuständigen Amtsgericht (wenn’s eilt, auch von der örtlichen Ordnungsbehörde) geben.
Nur: Bei “‘Big Brother’-Ilkay”war das alles nicht der Fall. Sie hat ihre Teilnahme an der Show bloß freiwillig beendet und einige Tage in einer Nervenklinik verbracht. Weiter nichts. Und selbst wenn… In den Richtlinen des Presserates heißt es:
“Körperliche und psychische Erkrankungen oder Schäden fallen grundsätzlich in die Geheimsphäre des Betroffenen. Mit Rücksicht auf ihn und seine Angehörigen soll die Presse in solchen Fällen auf Namensnennung und Bild verzichten (…)”
PS: Nein, dass vor der “Bild” auch schon der “Focus” behauptet hatte, die Kandidatin habe sich “in die Psychiatrie einweisen lassen” müssen, macht die Sache nicht besser….