Am vergangenen Samstag behauptete “Bild”, Alexandra Neldel habe sich “angeblich von ihrem Freund getrennt”(siehe Ausriss). Weiter hieß es über die beiden:
“Laut Gerüchten sollen sich der Kameramann und die schöne Schauspielerin kürzlich getrennt haben.”
Nur zur Erinnerung: Im vergangenen Jahr hatten “Bild” und Bild.de Alexandra Neldel mal Worte in den Mund gelegt, die sie offenbar gar nicht gesagt hatte, woraufhin “Bild” und Bild.de eine Gegendarstellung abdrucken mussten, in der Neldel darauf hinwies, dass sie sich weder wörtlich noch sinngemäß so geäußert, sondern einer “Bild”-Mitarbeiterin ausdrücklich erklärt habe, dass sie sich zu ihrem Privatleben nicht äußere. Die Gegendarstellung erschien bei Bild.de mit einem redaktionellen Zusatz (“Sie hat recht.”), den “Bild” ihren Lesern vorenthielt.
Heute nun hat Neldel abermals eine Gegendarstellung durchsetzen können, in der sie — entgegen der obigen (unter Berufung auf “Gerüchte” verbreiteten) Behauptung — feststellt, sie sei mit ihrem Freund “nach wie vor liiert”. Und die Redaktion der GEDRUCKTEN* “Bild”-Zeitung muss dazu anmerken:
In der Bild-Zeitung werden … häufig persönlichkeitsrechtsverletzende Beiträge veröffentlicht. Oftmals verletzen die Beiträge sogar die Intimsphäre der Betroffenen. (Landgericht Berlin, Januar 2003)
Sie müssen Tränen gelacht haben in der “Bild”-Redaktion, als ihnen einfiel, dass sie in einen Artikel diesen scheinbar empörten Satz schreiben können:
Es sind Aufnahmen aus dem Privatbereich, die kein Mensch von sich in der Zeitung sehen möchte.
Der Satz steht in einem “Bild”-Artikel über Fotos von Angela Merkel beim Umziehen, die britische Zeitungen veröffentlicht haben. Bestimmt lachten sie bei “Bild” noch, als sie unter einen Ausriss von dem Skandal-Artikel scheinbar fassungslos die Worte setzten:
Kein Respekt vor der Privatsphäre der Kanzlerin.
Und als sie das Zitat des stellvertretenden Regierungssprechers einbauten:
“Auch die Bundeskanzlerin und ihr Mann haben ein Recht auf Privatsphäre!”
Vielleicht haben auch Günther Jauch und Anke Engelke Tränen gelacht, Gregor Gysi und die Frau von Joschka Fischer und all die anderen bekannten und unbekannten Menschen, die erst vor Gericht ziehen mussten und müssen, um gegenüber der “Bild”-Zeitung ihr Recht auf Privatsphäre durchzusetzen.
Ganz besonders hat bestimmt Sabine Christiansen gelacht, die gerade juristisch gegen die “Bild”-Zeitung vorgeht, weil sie in den vergangenen Wochen mehrmals Fotos aus ihrem Privatleben veröffentlicht hat. Dabei hatte die Fernsehmoderatorin im vergangenen Jahr eine einstweilige Verfügung gegen die Axel Springer AG erwirkt, die es dem Verlag untersagen, “Bildnisse aus dem privaten Alltag” Christiansens zu verbreiten. (Springer hat dagegen Rechtsmittel eingelegt.)
Vielleicht hat auch Angela Merkel selbst gelacht, weil sie in der vergangenen Woche fastanjedemTag ihres Privaturlaubs in Italien mit Fotos in der “Bild”-Zeitung war. Einige davon waren so, dass die “Bild am Sonntag” sie zum Anlass für eine staatspolitischeGrundsatzdiskussion nahm, ob eine Kanzlerin denn im Urlaub so herumlaufen dürfe.
Aber zurück zur empörten “Bild”-Zeitung von heute. Die hat mit ihrer Empörung ja Recht: Zeitungen dürfen keine Bilder aus der Privatsphäre von Prominenten verbreiten, solange es kein begründetes öffentliches Interesse daran gibt. Das betrifft die Merkelschen Urlaubsfotos, die “Bild” veröffentlicht hat (und Bild.de praktischerweise gleich in dem Empörungs-Artikel verlinkt hat), ebenso wie die Urlaubsfotos aus den britischen Blättern. Verboten ist nach dem “Caroline-Urteil” des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte beides.
Es sei denn, Merkel hätte der Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt, als einer Art Homestory “Die Merkels in Italien”. Aber was hat “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann nach dem “Caroline”-Urteil noch dem “Focus” gesagt? Seine Zeitung werde “auf jedwede Art von Homestorys über Politiker verzichten”. Um beim Leser “von vornherein jeden Anschein vermeiden, wir würden mit eingebauter Schere im Kopf nur noch Hofberichterstattung betreiben”.
Hm. Entweder hat “Bild” also mit der Veröffentlichung der Merkelschen Urlaubsfotos gegen geltendes Recht verstoßen oder gegen den eigenen Vorsatz, sich nicht zu Hofberichterstattern machen zu lassen.
Christiane Hoffmanns “Bild”-Kolumne heißt jeden Tag “Ich weiß es!”. Vermutlich weil es den Grafikern zu mühsam ist, das Logo je nach Bedarf gegen “Könnte ungefähr hinkommen!”, “Ziemlich grob geraten!” und “Frei erfunden!” auszutauschen.
Gestern hat die “Bild”-Kolumnistin den Weg gewählt, aus drei Ereignissen, die zu unterschiedlicher Zeit an unterschiedlichen Orten stattgefunden haben, ein einziges zu machen.
Christiane Hoffmanns Patchwork-Geschichte geht so:
So toben sich Kate Moss und ihr Drogenfreund nach dem Sex aus
(…) Heimlich trafen sich die beiden zu einer “Sauf- und Sexnacht”, wie die britische Zeitung “News of the World” berichtete.
Im Abstand von 90 Minuten verließen Pete [Doherty] und Kate das konspirative Haus eines befreundeten Künstlers. Tja, wurden dabei natürlich erwischt. Und zum Dank setzte es Prügel!
Pete ging mit Regenschirm auf das Auto eines Paparazzo los, zertrümmerte seine Scheibe. Kate schlug wie eine Furie mit ihrer Handtasche auf Fotografen ein. (…)
Richtig ist, dass laut “News of the World” Moss und Doherty eine gemeinsame Nacht mit “WILDEM SEX” verbrachten und das Haus im Abstand von 90 Minuten verließen, wobei sie von Fotografen erwischt wurden. Nur: von irgendeiner Schlägerei ist da nicht die Rede. Und die angebliche Wilde-Sex-Nacht fand schon von Freitag auf Samstag vergangener Woche stand.
Zum Handtaschen-Angriff von Kate Moss kam es erst drei Tage später, am Dienstag. Er hatte deshalb natürlich auch nichts mit der Sex-Nacht zu tun. Und er ereignete sich auch nicht vor dem Haus, in dem Doherty und Moss die Nacht verbracht haben sollen, sondern vor einem anderen Haus.
Dienstag war ebenfalls der Tag, an dem Pete Doherty einen Paparazzo mit einem Regenschirm angriff. Nicht vor dem Haus mit dem wilden Sex, auch nicht vor dem Haus mit dem Handtaschen-Zwischenfall, sondern auf offener Straße. Zwei Fotografen sollen ihn verfolgt haben, als er mit seinem frisch gekauften, angeblich achten Jaguar herumfuhr.
Und wenn man, wie Christiane Hoffmann, einfach nach Gutdünken Orte, Zeitangaben und Zusammenhänge verändert, sieht das so aus:
Und als sei das noch nicht schlimm genug, vermischt Bild.de das alles unauffällig mit einer vierten Geschichte und illustriert Hoffmanns Kolumne mit Fotos, die Doherty bei einem wiederum ganz anderen Ausraster zeigen: vor einer Woche nach einer gerichtlichen Anhörung.
Am 26. Juli 2005 veröffentlichte “Bild” eine halbseitige Geschichte, die mit dieser recht harmlos klingenden Schlagzeile überschrieben war:
Es ging in dem Artikel um einen Mann, der von seiner Ex-Freundin angezeigt und auf 200.000 Euro Schmerzensgeld verklagt worden war, weil er einen offenbar heimlich gedrehten Film im Internet veröffentlicht hatte. Der Film zeigte ihn mit der Ex-Freundin beim Oralsex. Die Anklage lautete auf Beleidigung, Verletzung der Rechte am eigenen Bild und Verbreitung pornographischer Schriften. “Bild” illustriert die Geschichte u.a. mit einer Sequenz aus dem Film, die mit zwei nicht sehr großen schwarzen Balken versehen ist, und beschreibt das Foto so:
Szene aus dem privaten Sexfilm: Zärtlich verwöhnt Kerstin ihren Freund Dirk N.* (39) mit dem Mund
Man kann das als zynisch bezeichnen, einen Text über diesen Strafprozess quasi mit dem corpus delicti selbst zu bebildern, aber darum soll es hier gar nicht gehen. Sondern um das andere ziemlich große Foto, das “Bild” in diesem Zusammenhang zeigt. Darauf ist eine Frau in Jeans zu sehen. Sie trägt einen auffälligen Gürtel und ein nicht weniger auffälliges Oberteil. Frisur, Ohren, Haaransatz und -farbe sind gut zu erkennen. Lediglich das Gesicht ist verpixelt. Die Bildunterzeile lautet:
Kerstin* (42) verklagt ihren Freund auf 200.000 Euro Schmerzensgeld
Soweit so schlimm. Denn wer “Kerstin” kennt, dürfte keine Probleme gehabt haben, sie anhand des großen Fotos zu identifizieren.
Aber damit ist diese Geschichte noch lange nicht zuende. Im Gegenteil. Denn die Frau auf dem großen Foto – nennen wir sie einfach weiter “Kerstin” – ist überhaupt nicht die 42-jährige Frau aus dem Video, sondern deren 27-jährige Nichte, die mit dem “frivolen Prozeß” aus der “Bild”-Zeitung rein gar nichts zu tun hat. Da wundert es nicht, dass “Kerstin” die “Bild”-Zeitung aufforderte, in Zukunft keine Fotos mehr von ihr zu veröffentlichen und dabei zu behaupten, sie habe die dargestellten sexuellen Handlungen vorgenommen. Sie forderte also die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von “Bild”. Doch “Bild” lehnte ab.
Deshalb musste sich das Landgericht Frankfurt/Main mit dem Fall beschäftigen. Am 11. August 2005 erließ es eine einstweilige Verfügung, die es “Bild” untersagte, Fotos von “Kerstin” zu veröffentlichen und dabei zu behaupten, sie habe die dargestellten sexuellen Handlungen vorgenommen. Bei Zuwiderhandlung hätte “Bild” 250.000 Euro zahlen müssen. Doch “Bild” legte Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein.
Also musste sich das Gericht wieder mit dem Fall beschäftigen. Am 19. Januar dieses Jahres fand die mündliche Verhandlung statt. Im Urteil [PDF] des Gerichts wird “Kerstins” Aussage so wiedergegeben:
Trotz gepixeltem Gesicht sei sie auf dem Bild erkennbar (…). Sie sei auch tatsächlich bundesweit von Freunden, Bekannten und Verwandten erkannt worden, insbesondere von einer Frau S. D. aus H, sowie von ihrem Bruder und dessen Arbeitskollegen. (…) Die verwandtschaftliche Verbindung zwischen den zwei Frauen hätte dazu geführt, daß der Artikel insbesondere die Aufmerksamkeit von Bekannten und Verwandten (…) auf sich gezogen hätte.
Das klingt plausibel. Außer für “Bild”, bzw. die beklagte Axel Springer AG, deren Aussage im Urteil so wiedergegeben wird:
Die Beklagte bestreitet mit Nichtwissen, dass es sich bei der (…) Frau um die Klägerin handele und diese die Nichte von Frau B. sei. Sie bestreitet des Weiteren, dass die Frau, die angeblich die Klägerin sein soll, für Dritte identifizierbar sei. (…) Aufgrund der Unkenntlichkeit sei es daher auch nicht möglich, daß die Beklagte tatsächlich von Freunden, Bekannten und Verwandten erkannt worden sei. Auch spreche die Tatsache, daß der Bruder der Klägerin in L lebe und sie in Westfalen, dagegen, dass die Arbeitskollegen des Bruders die Schwester überhaupt kennen und damit erkennen können.
Um das mal kurz zusammenzufassen: “Bild” weiß nicht, wer auf dem von ihr gezeigten Foto zu sehen ist, bestreitet aber einfach mal, dass es die Frau sei, die behauptet, es zu sein, und bezichtigt sie auch sonst pauschal der Lüge. “Bild” hatte also Kerstins Darstellung von Anfang an rein gar nichts entgegenzusetzen (was übrigens auch die Entscheidungsgründe des Gerichts deutlich machen), weigerte sich aber trotzdem, die simple Erklärung abzugeben, dass sie es künftig unterlassen werde, das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild der Klägerin zu verletzen.
Ach ja, “Bild” verlor natürlich den Prozeß.
Mit bestem Dank an Martin H. für den sachdienlichen Hinweis.
Nachdem gestern zunächst Bild.de sinnentstellend über den tragischen Tod eines 14-Jährigen berichtet hatte, berichtet heute natürlich auch “Bild”. Und vielleicht sollte man an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen, was am Ende der Polizeimeldung steht, auf der beide Artikel im Kern beruhen. Dort heißt es:
“Eine Bitte an alle Medienvertreter:
Die Eltern des Jungen haben sich hier gemeldet und erklärt, dass sie keine Medienkontakte wünschen. Wir bitten alle Journalisten, diesen Wunsch zu respektieren.”
Und sagen wir’s so: “Bild” hat diesen Wunsch bislang offenbar respektiert. Zumindest finden sich in der Berichterstattung keine O-Töne o.ä. der Eltern. Stattdessen nennt “Bild” mehrfach den Vornamen ihres Kindes, veröffentlicht ein (immerhin unkenntlich gemachtes) Foto des Jungen sowie ein Foto des Elternhauses und hat für magere 75 Zeilen Text fast eine gesamte Zeitungsseite freigeräumt(siehe Ausriss). Die Zeilen 11 bis 28 beispielsweise lauten:
“Sonnabend nachmittag: Der Gymnasiast und Sohn zweier Sozialpädagogen wollte neue Zinnfiguren für sein Lieblings-Game ‘Warhammer 4000’ haben. Ein populäres Brettspiel, in dem sich Elfen, Vampire und die schrecklichen Orks bekämpfen.
Der Schüler ging in ein Spielwarengeschäft, streifte durch die Regale und malte sich in Gedanken aus, mit welchen Feen und Drachen er die nächste Schlacht gewinnen würde.”
Doch wer sich hier was in Gedanken ausmalte, lassen wir mal dahingestellt — zumal das Spiel nicht “Warhammer 4000”, sondern “Warhammer 40.000” heißt, kein “Brettspiel”, sondern ein sog. Tabletop ist, und mit “Feen”, “Drachen” & Co. recht wenig zu tun hat, wie uns Eingeweihte versichern. Um’s mit den Worten unseres Lesers Carsten E. zu sagen:
“Zugegeben, das muss man nicht wissen. Aber man sollte es dann auch nicht einfach mal so hinschreiben.”
Und apropos einfach mal so hinschreiben: “Bild” schreibt weiter, der 14-Jährige sei “laut Gesetz (…) noch ein Kind”, was immerhin die Frage aufwirft, welches Gesetz “Bild” da gemeint haben könnte. §19 StGB? §176 StGB? §1 JGG? §7 KJHG? §2 JArbSchG?! Um’s mit den Worten von “Bild” zu sagen:
“Niemand weiß es.”
Mit Dank an Oliver M., Sebastian R., Jan G., Timm B., Markus S., Johannes T., Peter T., Oliver B., Stefan S., Vincent I., Mango_Jerry, Carsten E., Torsten R., Christian G., Alexander R. und Thomas G.
Schon seit einigerZeit berichtet “Bild” immer mal wieder über Rudi Carrells Krebs-Erkrankung. So auch heute. Sehr ausführlich zitiert sie aus einem Interview, das Rudi Carrell dem “SZ-Magazin” gegeben hat. Allerdings ignoriert “Bild” in ihrer Nacherzählung den ersten Teil des Interviews komplett. Und obwohl dieser Teil durchaus interessant ist, überrascht es nicht, dass “Bild” ihn mit keinem Wort erwähnt. Carrell erzählt dort nämlich, dass er wegen der “Bild”-Berichterstattung über seine Krebs-Erkrankung “stinksauer” war. Er habe sich sogar “schriftlich beim Chefredakteur beschwert” deswegen. Das, wie “Bild” sich “entschuldigt” und warum es ungünstig ist, wenn andere Medien bei “Bild” abschreiben, kann man zum Glück hier nachlesen.
Mit Dank an Jens S., Oliver K., Matthias K., Stephan I. und Adrian für den sachdienlichen Hinweis.
Es hat dann doch noch jemand Franz Josef Wagner Bescheid gesagt, dass nicht die Sonne und die Temperaturen ausschlaggebend dafür waren, dass Jürgen Klinsmann die vergangene Woche an seinem Wohnsitz in Kalifornien verbracht hat. Und “Bild”-Kolumnist Wagner, der den Bundestrainer gestern noch beschimpft hat, schreibt deshalb heute einfach nochmal an Klinsmann.
Die Frage, ob man es Klinsmann als Ausrede durchgehen lassen kann, dass er den einjährigen Todestag seines Vaters mit seiner Mutter verbringen wollte, beantwortet Wagner klar mit Ja (“Eine Mutter ist immer mehr wert als ein Pokal”) und Nein (“Es geht nur um die WM”). Und findet einerseits, “daß Klinsmann seine Mutter aus dem Spiel herauslassen muß”, und fragt andererseits, “warum haben Sie uns das nicht vorher gesagt?”
Nun ja, auf diese letzte Frage hätte Wagner eine Antwort finden können. Im ZDF-Interview, das Klinsmann am Sonntag gab:
Ich hab’ meine privaten Gründe, und möchte die niemandem weitererzählen. (…)
Alles, was ich immer [gegenüber dem DFB] kommuniziert habe, stand am nächsten Tag in der Zeitung. Und das sind Dinge, die gehören nicht in die Zeitung. Das sind Dinge, die gehören ins Familienleben. In Deutschland nimmt man sich das Recht heraus, über Leute zu urteilen, die man zum einen nicht kennt, und zum anderen auch die Inhalte nicht weiß. Ich ziehe über irgendjemanden her, nur weil ich Lust habe oder weil ich irgendein Gerücht höre, dann hab ich das Recht, den zu verurteilen. (…)
Wenn es ins Private geht oder soweit geht, dass dann mir Journalisten hinterherfahren in Los Angeles vorm Haus, dich verfolgen, wie du den Kleinen in die Schule bringt, rumschnüffeln in Deiner Nachbarschaft, um zu erfahren, was macht der eigentlich in seinem normalen Alltag, wie jeder andere Mensch auch, ich finde, irgendwo hast du ‘ne Grenze überschritten und das ist jetzt halt passiert.
Zum Vergleich: “Bild” schrieb vor zehn Tagen in einer Art Porträt über Klinsmann (“Wer steckt hinter der Grinsi-Maske?”):
Sein Haus, seine Burg: “Die Öffentlichkeit hat kein Recht auf mein Privatleben.” So hielt es der ehemalige Bäckergeselle aus Geislingen schon immer: den öffentlichen Ruhm als Torschütze ließ sich Jürgen Klinsmann mit Millionen belohnen.
Doch der Mensch klappte zu wie eine Auster.
Keine Frage: Die “Bild”-Kampagne gegen Jürgen Klinsmann dient den eigenen Interessen der Zeitung.
Anders als in der ausländischen Presse gibt es in den Medien des deutschsprachigen Raums offenbar eine stillschweigende Übereinkunft, zum Schutz der Persönlichkeit die Mutter der neun toten Babys aus dem brandenburgischen Brieskow-Finkenheerd in der Berichterstattung nicht mit vollem Namen, sondern nur “Sabine H.” zu nennen. Die Nachrichtenagenturen tun das, die Zeitungen und Zeitschriften, die Fernseh- und Radiosender, Internetnachrichtenangebote – und eigentlich auch “Bild” und Bild.de.
Um so unverständlicher also, dass Bild.de in der vergangenen Nacht einen Text aus der heutigen “Bild” mit einem Foto von Sabine H. illustrierte und bis heute gegen 10 Uhr mit einer Bildunterschrift veröffentlichte, in der u.a. zwei Mal der komplette Nachname zu lesen war (siehe Ausriss).
Nachdem wir Bild.de darauf aufmerksam gemacht haben, lautet die Bildunterschrift nun:
Mit Dank auch an Thomas B., Joachim S., T.W., Maike S., Andie, Norbert B., Manfred J., Reinhard L., Christian R., Landei, Sylvie, Stefan H., Stephan D., Christoph S., Alexandra W., Nico U., Kai B., Christian R., Jörg-Stefan S. und Marius M. für den Hinweis.
“Bild”-Chef Kai Diekmann, der ja bekanntlich eine gewisse Art von Gegendarstellungen “gerne” drucke, “weil sie zeigen, wie hier das Recht der Gegendarstellung im Kern mißbraucht wird”, hat malwieder eine Gegendarstellung durchgesetzt. Diesmal gegenüber der “Berliner Zeitung”.
In deren Silvesterausgabe hatten Mitarbeiter des Blattes notiert, was ihnen 2005 in den Medien gefiel und was nicht. Ein Beitrag war von Christoph Schultheis, einem der Betreiber dieser Seite. Seine persönlichen Plus-Punkte des Jahres gingen so:
Matthias Reim (Sänger), Claudia Roth (Politikerin), Anke Engelke (Entertainerin), Alexandra Neldel (Schauspielerin), José Manuel Barroso (EU-Kommission) und Steffi (16). Sie konnten sich erfolgreich gegen falsche Behauptungen der Bild-Zeitung wehren. Ihre Gegendarstellungen endeten mit dem kleinlauten Eingeständnis der Redaktion, dass das, was “Bild” berichtet hatte, nicht stimmte.
Die Gegendarstellung von Alexandra Neldel haben wir ohne eine derartige Erklärung abgedruckt.
Diekmann hat Recht — wenn man unter “wir” ausschließlich die gedruckte “Bild”-Zeitung versteht. Der Online-Auftritt von “Bild” dagegen hat sehr wohl eine derartige Erklärung abgedruckt. Nur die Papier-“Bild” hat es nicht getan. Sie hat es unterlassen, ihre Leser darüber zu informieren, dass ein Zitat, das ihre Kolumnistin Christiane Hoffmann der Schauspielerin Alexandra Neldel untergeschoben hat, tatsächlich frei erfunden war.
Kai Diekmann hat also eine Gegendarstellung durchgesetzt, damit niemand fälschlicherweise annimmt, er habe eine von seiner Zeitung verbreitete Lüge über Alexandra Neldel in seiner Zeitung korrigiert. Das muss ihm wichtig gewesen sein.
Nachtrag, 30. Januar: Die Gegendarstellung ist bislang nur online erschienen. In der gedruckten Ausgabe der “Berliner Zeitung” soll sie voraussichtlich am Mittwoch stehen.
“Bild”-Chef Kai Diekmann, der ja bekanntlich eine gewisse Art von Gegendarstellungen “gerne” drucke, “weil sie zeigen, wie hier das Recht der Gegendarstellung im Kern mißbraucht wird”, hat mal wieder eine Gegendarstellung durchgesetzt. Diesmal gegenüber dem “Tagesspiegel”. Und das zu Recht, wie ihm auch die Redaktion des “Tagesspiegels” bestätigt.
Schließlich hatte der “Tagesspiegel” im Verlauf eines Interviews* mit dem “Zeit”-Herausgeber Michael Naumann behauptet:
“Sie beschwerten sich im vergangenen Jahr, dass Bild-Reporter in Ihrem Privatleben recherchieren, nachdem Sie ‘Bild’ wegen der Osthoff-Berichterstattung ‘Schweinefantasien’ vorgeworfen hatten.”
“Der behauptete kausale oder zeitliche Zusammenhang zwischen den Recherchen zur Person des Herrn Naumann und seiner Kritik an der Osthoff-Berichterstattung der BILD-Zeitung existiert nicht. Die Recherchen, auf die die Frage anspielt, haben Ende September/Anfang Oktober 2004 stattgefunden. Die von Herrn Naumann kritisierte Berichterstattung der BILD-Zeitung über die Entführung Susanne Osthoffs stammt aus dem November 2005.”
Und so gesehen, war die Behauptung des “Tagesspiegel” nicht nur falsch, sondern auch dumm.
Denn natürlich existiert kein zeitlicher Zusammenhang zwischen den Recherchen der “Bild”-Reporter in Naumanns Privatleben im Herbst 2004 und Naumanns Kritik an der “Bild”-Berichterstattung gut ein Jahr später – also auch kein kausaler, logo. Anders sieht’s allerdings mit einer anderen “Bild”-Kritik Naumanns aus. Sie war nämlich vier Monate vor den “Bild”-Recherchen erschienen – also durchaus in einem zeitlichen Zusammenhang.
Ganz so abwegig, wie es die Gegendarstellung Diekmanns suggerieren könnte, war die Behauptung im “Tagesspiegel” deshalb nicht, sondern hatte sich offenbar (wie kurzzeitig auch wir) auf den falschen der beiden Naumann-Texte bezogen.
Korrekterweise hätte der “Tagesspiegel” also schreiben können:
Sie beschwerten sich im vergangenen Jahr, dass “Bild”-Reporter in Ihrem Privatleben recherchierten, nachdem Sie “Bild” in einem “Zeit”-Artikel als “das Geschlechtsteil der deutschen Massenmedien” bezeichnet hatten. (Alternativvorschlag von uns.)
Aber gut, dass Diekmann das jetzt geklärt hat.
*) Online hat der “Tagespiegel” den strittigen Satz im Naumann-Interview ersatz- und kommentarlos entfernt und nur die anschließende Frage “Wie ist Ihr Verhältnis zur ‘Bild’ heute?” stehengelassen.
PS: Nachdem der “Tagesspiegel” (der wie die “Zeit” zum Holtzbrinck-Konzern gehört) im Herbst 2004 einen kritischen Artikel über die Recherchemethoden bei “Bild” veröffentlicht hatte, konnten die Axel Springer AG sowie die “Bild”-Redakteure Martin Heidemanns und Thomas Drechsler nach gerichtlichen Auseinandersetzungen insgesamtdreiGegendarstellungen im “Tagesspiegel” durchsetzen, in denen verschiedenen Details des strittigen Artikels widersprochen wird.