Archiv für Privates

Lammert und der Boy von Seite 2

Dieter Bohlen (52) ist für die “Bild”-Zeitung vielseitig verwendbar: als Motiv für “BILD-Leser-Reporter”, als “Bild”-Schlagzeile — aber auch für ihre tolle “Korrekturspalte”. Heute findet er sich dort bereits zum vierten Mal in vier Wochen wieder. Denn nachdem “Bild” nicht nur Bohlens Alter, sondern auch das seines jüngsten Kindes aus erster Ehe und zuletzt gar den angeblichen Anfangsbuchstaben des angeblichen Vornamen seiner angeblichen neuen Freundin berichtigte, schafft es Bohlen auch heute auf Seite 2 der “Bild”:

Weil Christiane “Ich weiß es!” Hoffmann am Samstag zu berichten wusste, dass die Trennung von Dieter Bohlen und seiner bisherigen Lebensgefährtin Estefania (eigentlich Stefanie Küster) “schon neun Monate” zurückliege, heißt es nun:

“Richtig ist: Die Trennung erfolgte am 9. Juni.”

P.S. Falls “Bild” für die morgige Ausgabe nichts Besseres einauffällt, hätten wir da noch einen Vorschlag:

“Bild” behauptet heute nämlich, Bundestagspräsident Norbert Lammert (57) habe “einen Brief an Polens Parlamentspräsident Marek Jurek” geschrieben. In einer längeren Fassung heißt es sogar stolz, es handle sich dabei um einen “offenen Brief”, “der BILD vorliegt”.

Nach Angaben des Deutschen Bundestages handelt es sich dabei aber peinlicherweise lediglich um einen Artikel Lammerts für die größte polnische Tageszeitung “Fakt” (mehr dazu z.B. hier und hier), wo der angebliche Lammert-“Brief”, der “Bild” vorliegt, bereits am vergangenen Freitag in einer Auflage von mehreren hunderttausend Exemplaren erschienen ist.

Mit Dank an Hyp Nom für den Hinweis.
Danke auch an Matthäus W. für die Unterstützung!

Nachtrag, 5.9.2006: Was Millionen “Fakt”-Leser schon seit vergangenem Freitag wissen, erfahren heute nun auch Millionen “Bild”-Leser.

Erwischt!

“Es ist ganz einfach: Sie machen ‘klick’ und wir zahlen!”
(Hinweis für “BILD-Leser-Reporter”)

Gestern noch, als “Bild” u.a. ein Foto von “Altkanzler Gerhard Schröder auf Borkum im Liegestuhl” veröffentlichte (siehe Ausriss), stand bei Bild.de zum Thema “So werden Sie Leser-Reporter bei BILD und Bild.t-online” folgender Hinweis:

Wichtig! Teilnehmen können nur Fotos, dessen Urheber Sie auch sind, das bedeutet, Sie selbst haben das Foto gemacht. Die abgebildeten Personen müssen mit der Veröffentlichung in BILD und unter www.bild.t-online.de einverstanden sein.

Heute nun ist dieser berechtigte Hinweis bei Bild.de (ähnlich wie unlängst schon der Hinweis, dass die Einsendungen der “Leser-Reporter” “überprüft und journalistisch nachrecherchiert” würden) spurlos verschwunden.

Doch was bedeutet das? Entweder möchten “Bild” und Bild.de ihre “Leser-Reporter” plötzlich einfach nur nicht mehr darauf hinweisen, dass die fotografierten Personen mit der Veröffentlichung in “Bild” und auf Bild.de einverstanden sein müssen. Oder “Bild” und Bild.de ist das für solche Veröffentlichungen notwendige* Einverständnis völlig egal.

Für letzteres spricht beispielsweise das eingangs erwähnte Schröder-Foto. Denn nach BILDblog-Informationen war Gerhard Schröder mit einer Veröffentlichung des Liegestuhl-Fotos in “Bild” und auf Bild.de nicht einverstanden.

*) Entsprechend dem sog. “Caroline-Urteil” des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (von “Bild” schlicht “Maulkorb-Urteil” genannt) können Fotos aus dem Alltagsleben, die Prominente bei rein privaten Tätigkeiten zeigen bzw. ausschließlich Einzelheiten ihres Privatlebens betreffen und ohne ihre Einwilligung, zuweilen auch heimlich aufgenommen wurden, nicht als Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem öffentlichem Interesse angesehen werden. Deshalb verletze eine Veröffentlichung das in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebene “Recht auf Achtung des Privatlebens”.

Nachtrag, 19.22 Uhr: Seltsam, aber wer seine Fotos nicht als “BILD-Leser-Reporter” anbietet, sondern als Teilnehmer beim aktuellen “Foto- und Videowettbewerb: Die peinlichsten Urlaubs-Pannen” von Bild.de, wird ausdrücklich auf die Teilnahmebedingungen hingewiesen…

Nicht zum Herzeigen bestimmt

Natascha Kampusch, das österreichische Mädchen, das acht Jahre lang von einem Entführer gefangen gehalten wurde, hat einen Brief an “Journalisten, Reporter” und die “Weltöffentlichkeit” geschrieben.

Natascha bricht ihr Schweigen / Ihre Erklärung im WortlautAnders als viele andere OnlineMedien dokumentiert Bild.de heute den Brief nicht im Wortlaut, sondern nur in Auszügen.

Und wir dokumentieren die Stellen, die Bild.de wegließ:

Ich möchte Ihnen im Voraus jedoch versichern, dass ich keinerlei Fragen über intime oder persönliche Details beantworten will und werde. Ich werde persönliche Grenzüberschreitungen, von wem auch immer voyeuristisch Grenzen überschritten werden, ahnden. Wer das versucht, kann sich auf etwas gefasst machen. (…)

[Der Raum, in dem ich gelebt habe, ist] nicht für die Öffentlichkeit zum Herzeigen bestimmt. (…)

Botschaft an die Medien: Das einzige, wovor die Presse mich verschonen soll, sind die ewigen Verleumdungen meiner selbst, die Fehlinterpretationen, die Besserwisserei und der mangelnde Respekt mir gegenüber.

Abgesehen von zwei Passagen, in denen Natascha Kampusch sich namentlich bei ihren Betreuern bedankt, sind dies die einzigen Stellen in dem langen Brief, die Bild.de gekürzt hat. Bestimmt nur, weil sie für “Bild”-Leser ja nicht so relevant sind.

Vielen Dank an Martin Z. für den Hinweis!

Nachtrag, 29.8.2006: Nachdem sich die gedruckte “Bild” entschieden hat, den Brief heute im kompletten Wortlaut zu veröffentlichen, steht nun auch bei Bild.de nicht mehr nur die gekürzte Version.

Kurz korrigiert (255)

So wie wir “Bild” kennen, steht dort in der “Korrekturspalte” von morgen bestimmt:

"Berichtigung: In dem Artikel "Das Bohlen-Fotoalbum der BILD-Leser-Reporter" (BILD vom 16.8.) wird das Alter von Dieter Bohlens jüngstem Kind aus erster Ehe mit 6 Jahren angegeben. Das ist falsch: Das Kind ist 16."

Mit Dank an die zahlreichen Hinweisgeber.

Nachtrag, 17.8.2006
Sorry, wir haben uns geirrt. Tatsächlich steht in der “Korrekturspalte” heute dies:
"Berichtigung: In dem Artikel „Das Bohlen-Fotoalbum der BILD-Leser-Reporter“ (BILD vom 16. 8.) wird das Alter von Dieter Bohlens Kindern mit 21, 17 und 6 Jahren angegeben. Das ist falsch. Sie sind 21, 17 und 16 Jahre alt."

Wie “Bild” nicht über Carrells Krankheit berichtete

Apropos:

Als Rudi Carrell der “Bild”-Zeitung im vergangenen Dezember vorwarf, ihn mit ihrer Berichterstattung über seine Krebskrankheit “lebendig begraben” zu wollen, reagierte “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann mit Unverständnis. Er antwortete dem Showmaster:

Wie Sie wissen, berichten — im Gegensatz zu BILD — zahlreiche Zeitungen und Zeitschriften seit vielen Wochen über Ihre Erkrankung. Erst nachdem Sie selbst am 21. November in der niederländischen Illustrierten “Prive” und anschließend mit BUNTE offen über ihre Krebskrankheit sprachen (…ich weiß, daß ich Krebs habe…), hat BILD entsprechend berichtet. Ihre Äußerungen ließen für uns den Schluß zu, daß Sie mit diesem sehr persönlichen Thema nun durchaus öffentlich umgehen wollen.

Kai Diekmann suggeriert also, “Bild” habe vor dem 21. November 2005 nicht über Carrells Krebs berichtet.

Am 15. November 2005 titelte “Bild”:

Abgemagert — Haarausfall — Kaum noch Auftritte

Wie krank ist Rudi Carrell?

Die “Bild”-Autoren Daniel Cremer und Guido Brandenburg zitierten “enge Freunde”, dass es Carrell “sehr schlecht gehe, er ernsthaft erkankt sei”. Sie wiederholten die Sätze, die Carrells Schwiegermutter der Zeitschrift “das neue” gesagt haben soll: “Daß er Krebs hat, ist definitiv. Eine Chemo hat er ja schon hinter sich. Rudi spricht nicht über seine Krankheit.” Und sie stellten fest: “Fragen zu seiner Krankheit möchte Carrell nicht beantworten.”

Am 16. November 2005 berichtete “Bild”:

So tapfer kämpft er gegen seine Krankheit

(…) Entertainer Rudi Carrell (70) kämpft tapfer gegen seine schwere Krankheit an. Nach Auskunft seiner Ex-Schwiegermutter Erna Bobbert (92) ist Carrell an Krebs erkrankt, unterzog sich schon einer ersten Therapie. (…)

Am 18. November 2005 schrieb “Bild” zu einem Foto:

Hier geht Rudi Carrell zur Arbeit — Trotz Krankheit!

Köln — Er hat viel Gewicht verloren. Seine Wangen sind eingefallen. Die einst so fröhlichen Augen haben ihren Glanz verloren. (…)

Diekmann will seinen Brief an Carrell bekanntlich als “Entschuldigung” verstanden wissen.

Wogegen sich Kai Diekmann wehrt V

“Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann streitet sich mit dem toten Rudi Carrell.

Carrell hatte Diekmann im “SZ-Magazin” vorgeworfen, er habe seinen Tod “herbeigesehnt” und sich nie für die verletzende Berichterstattung der “Bild”-Zeitung über seine Krebserkrankung entschuldigt. Diekmann ging daraufhin juristisch gegen die Zeitschrift vor. Nach dem Tod Carrells verlangte er eine “Richtigstellung”, die das Blatt heute abdruckt.

Aber der Reihe nach.

Am 17. März erschien im “SZ-Magazin” ein langes Gespräch mit Rudi Carrell, das “Bild” in Auszügen nachdruckte und in dem es auch um die “Bild”-Zeitung ging:

SZ-Magazin: Wie kam Ihre Krankheit an die Öffentlichkeit?

Carrell: Ich hatte der Bunten ein ehrliches Interview gegeben. Na gut, ich habe versucht, den Krebs etwas herunterzuspielen. “Ich habe zwar eine schwere Krankheit”, habe ich gesagt, “aber ich lebe, habe keine Schmerzen, kann arbeiten.” Und was hat die Bild-Zeitung daraus gemacht? Haarausfall, schwer abgenommen! Ich war stinksauer. Und dann diese schlimmen Fotos: Ich fand die ganze Sache nicht fair – mir gegenüber und Hunderttausenden, die Angst vor einer Krebsvorsorge haben oder selbst vor einer Chemotherapie stehen.

Hat sich die Bild-Zeitung bei Ihnen entschuldigt?

Nein, obwohl ich mich schriftlich beim Chefredakteur beschwert habe: “Ich lasse mich von euch nicht lebendig begraben!” (…)

Haben Sie eine Antwort auf Ihren Brief bekommen?

Ja. “Sie wissen doch, wir sind Ihre größten Fans!”, hat Kai Diekmann zurückgeschrieben. Zwei Tage zuvor hatte er noch meinen Tod herbeigesehnt.

Diekmann erwirkte u.a. gegen diese Passagen eine einstweilige Verfügung. Sie sind deshalb aus dem Online-Auftritt des “SZ-Magazins” spurlos verschwunden.

Außerdem verlangte Diekmann vom “SZ-Magazin” den Abdruck einer Gegendarstellung. Zunächst unterlag er mit dieser Forderung vor Gericht. Wenige Tage vor der nächsten Gerichtsverhandlung starb Carrell. Diekmanns Anwälte verzichteten daraufhin auf ihre Forderung — doch der Tod Carrells war für Diekmann offenbar kein Grund, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Einige Tage später ließ er eine neue Forderung stellen: Das “SZ-Magazin” solle nun eine eigene Richtigstellung abdrucken.

Der Verlag kam dieser Forderung heute nach und stellte im “SZ-Magazin” richtig:

(…) dass der Chefredakteur der Bild-Zeitung, Kai Diekmann, sich in einem Schreiben an Rudi Carrell für die Berichterstattung in Bild über seine Krebserkrankung entschuldigt hat.

(…) dass Kai Diekmann niemals den Tod von Rudi Carrell herbeigesehnt hat.

In der Formulierung, die Diekmann veranlasste, steckt eine erstaunliche Behauptung. Denn wie Carrell können auch wir in Diekmanns Brief keine Entschuldigung für die Berichterstattung entdecken. In seinem Fax vom 22. Dezember 2005 an Carrell räumt er keinerlei Fehlverhalten seiner Zeitung ein. Stattdessen schreibt er:

Sehr geehrter Herr Carrell,

ich finde es sehr bedauerlich, daß Sie sich durch unsere Berichterstattung verletzt fühlen. Das war nicht unsere Absicht. (…)

BILD ist seit Jahren einer Ihrer treuesten Fans. Ich bedaure sehr, daß Sie mit unserer Berichterstattung unzufrieden sind (…).

Was Diekmann bedauert, ist nicht die Berichterstattung von “Bild”, sondern Carrells Unzufriedenheit.

So war das also: In der gleichen Woche, in der Diekmann in seiner Zeitung den Tod “des großen Rudi Carrell”, des “TV-Giganten” und “großen Entertainers” betrauern ließ, beauftragte er seine Anwälte, gegen dessen Aussagen vorzugehen.

“Bild” durfte zwei Laienpaparazzifotos nicht zeigen

Die “Bild”-Zeitung darf mehrere Fotos ihrer “BILD-Leser-Reporter” nicht mehr verbreiten. Der frühere Außenminister Joschka Fischer und der Fußballspieler Lukas Podolski haben am Dienstag vor dem Landgericht Berlin entsprechende einstweilige Verfügungen erwirkt. Das bestätigte ihr Anwalt Christian Schertz auf Anfrage. Im Fall eines Leser-Fotos, das David Odonkor angeblich beim Urinieren auf einem Parkplatz zeigt, hatte “Bild” bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Bei Fischer und Podolski lehnte “Bild” einen Verzicht auf die weitere Veröffentlichung dagegen ab, beide zogen deshalb vor Gericht. Ein Foto zeigte Fischer beim Verlassen einer französischen Bäckerei, ein anderes Podolski im Urlaub am Strand. Solche und ähnliche Aufnahmen von den beiden darf “Bild” nun vorläufig nicht mehr veröffentlichen.

“Bild” bezahlt Spanner und Schaulustige (2)

Na, haben wir diese Foto nicht schon mal irgendwo gesehen?

Aber ja: Es war – zumindest in Teilen der Auflage – schon vor zwei Wochen in “Bild” abgedruckt, eingesandt von einem “Bild”-Leser bzw. “BILD-Leser-Reporter”, der schaulustig der Unfallszene am unteren Bildrand (von uns nicht abgebildet) beigewohnt und u.a. die dort zu sehenden hilflosen, schwer verletzten Unfallopfer fotografiert hatte, wofür er von “Bild” mit 500 Euro belohnt worden war.

Und am vergangenen Samstag, zwei Wochen nachdem der abgebildete Unfall passiert war, druckte “Bild” dasselbe Leserfoto noch einmal — diesmal in anderen Teilen der Auflage als zuvor, also quasi dort, wo es bislang den “Bild”-Lesern erspart vorenthalten geblieben war. Mit anderen Worten: “Bild” zahlt ihren Lesern offenbar nicht nur 500 Euro für die Einsendung irgendwelcher Schnappschüsse, die schon seit geraumer Zeit im Internet kursieren. Nein, bei Bedarf druckt und honoriert Europas größte Tageszeitung auch ohne aktuellen Bezug und Nachrichtenwert irgendwelche geilen Unfallfotos. Gut zu wissen auch das.

Vorsicht, Paparazzi (3)

Die “Bild”-Leser-Reporter haben fleißig geknipst: Nicht nur süße Tiere und eindrucksvolle Gewitter, sondern auch drastische Unfallbilder, Ralf Schumacher mit Ehefrau beim Mittagessen im Strandlokal, Veronica Ferres mit Ehemann beim Kaffeetrinken im Hotel, Gerhard Schröder beim vegetarischen Essen mit Unbekannten, DJ Ötzi beim Eisessen, Graciano Rocchigiani, Dieter Bohlen und Lukas Podolski beim Sonnenbaden… All diese Motive hat die “Bild”-Zeitung in den vergangenen Tagen veröffentlicht und die allgegenwärtigen “Bild”-Leser mit 500 Euro entlohnt.

Doch der Preis könnte hoch sein, denn die Veröffentlichungen sind nicht nur für die Zeitung, sondern auch für die Amateurfotografen juristisch heikel.

Fotos von versehentlich entblößten Brüsten zum Beispiel, die “Bild” sich ausdrücklich wünscht, stellen in der Regel eine Verletzung der Intimsphäre dar und sind daher unzulässig, sagt der Berliner Anwalt und Medienrechtsexperte Markus Hennig. Und wer bei einem Unfall Fotos macht, auf denen Verletzte oder Zeugen mit panikverzerrten Gesichtern zu sehen sind, könnte im Fall einer Veröffentlichung mit Geldforderungen konfrontiert werden. Dass unter bestimmten Umständen Prominente auch in der Öffentlichkeit ein Recht auf Privatsphäre haben und schon das Fotografieren eines Prominenten in einer intimen Situation teuer werden kann, darüber informiert die “Bild”-Zeitung ihre Hobby-Fotografen nicht.

PS: Auch der “Spiegel” fragt heute, wer bei den Fotos der “Westentaschen-Paparazzi” für eventuelle Rechtsverstöße haftet, und schreibt: “Bei ‘Bild’ heißt es, man prüfe die Leserfotos genauso wie die Angebote professioneller Fotografen.”

Und wie die “Bild”-Zeitung die Angebote professioneller Fotografen prüft, beschrieb Nicolaus Fest, Mitglied der “Bild”-Chefredaktion, noch im Oktober 2005 so:

Aber wenn Sie Fotos angeboten bekommen und der Fotograf sagt Ihnen ‘Ham wir gestern geschossen…’ — warum sollten wir denen nicht glauben?

Schröder zu privat

Am 21. Januar dieses Jahres veröffentlichte “Bild” eine ganze Reihe von Fotos, die Altkanzler Gerhard Schröder, Doris Schröder-Köpf und ihre beiden (unkenntlich gemachten) Töchter “auf Kurzurlaub in Italien” zeigten. Nicht weniger als sieben dieser Fotos druckte “Bild” auf der letzten Seite und eines auf der Titelseite. Die Seite-1-Schlagzeile lautete:

"Schröder ganz privat"

Damit traf “Bild” den Kern der Sache schon ganz gut.

Die Schröders waren sogar so privat, dass Fotos davon gar nicht hätten veröffentlicht werden dürfen. Das jedenfalls entschied jetzt das Landgericht Hamburg. Die Schröders hatten gegen die Veröffentlichung in “Bild” (und in “Bunte”, wo die gleichen Fotos Anfang Februar zu sehen waren) geklagt, und das Gericht gab den Schröders Recht. Die Veröffentlichung verletze das Persönlichkeitsrecht, weil “die Abbildungen den Kläger bei einem Zusammensein mit seiner Familie in einer nicht bewusst der breiten (Medien)Öffentlichkeit zugewandten Eltern-Kind-Situation zeigten”, wie uns ein Gerichtssprecher erklärt.

Anders ausgedrückt: Gerhard Schröder mag zwar als Altkanzler eine absolute Person der Zeitgeschichte sein, deren Persönlichkeitsrecht eingeschränkt ist. Das rechtfertigt aber nicht, dass man Fotos von ihm und seiner Familie beim ganz privaten Zusammensein im Urlaub veröffentlicht, wie “Bild” es getan hat.

Mit Dank an Michael G. für den Hinweis.

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