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Taschenspielertricks mit Vatter Staat

"Netto-Löhne: So niedrig wie vor 20 Jahren! Staat greift ab wie noch nie"

Mit dieser “Bild”-Titelgeschichte von heute über einen “Netto-Lohn-Skandal” hat ihr Autor Dirk Hoeren offenbar einen Nerv getroffen. Teilweise schon in der vergangenen Nacht verbreiteten diverse Nachrichtenagenturen (AFP, dpa, Reuters, AP) die Geschichte weiter. “Spiegel Online” und viele andere Medien übernahmen die Meldungen zunächst.

Dabei ist das, was da heute die “Bild”-Titelseite füllt, eigentlich gar keine Geschichte. (“Spiegel Online” nennt sie inzwischen “Farce”, “Panikmache” und “Lehrstück über die Tücken der Statistik”, Zeit.de sieht darin mittlerweile “viel Falsches und ein wenig Richtiges”.) “Bild”-Mann Hoeren hat eigentlich bloß mal ins Statistische Taschenbuch 2007 des Arbeits- und Sozialministeriums geschaut, hat ein paar Zahlen herausgegriffen und verglichen. Das gleiche hätte er (oder jeder andere) genau so gut auch schon letztes Jahr machen können. Oder 2003. Oder 2000. Oder 1997. Oder oder oder.

Denn das Statistische Taschenbuch wird seit 40 Jahren veröffentlicht. Und egal, welches halbwegs aktuelle Jahr man nimmt, irgendwie ging’s uns immer schon mal besser [xls]. 2003 etwa, waren die Nettoreallöhne kaum höher als 1989. 2000 waren sie ein bisschen niedriger als 1980 und 1997 niedriger als 1981. Und 2006 waren sie eben kaum höher als vor 20 Jahren, wie “Bild” unangemessen groß, aber zutreffend schreibt*.

Und wer hat Schuld? Vatter Staat natürlich! Denn der “kassiert so viel Steuern und Sozialabgaben wie noch nie zuvor” bzw. “greift ab wie noch nie”:

Der Staat greift dreister in die Tasche! Die Gesamtabzüge vom Bruttolohn erreichten 2006 einen neuen Rekord — im Schnitt zahlte ein Arbeitnehmer 9291 Euro an Lohnsteuer und Sozialbeiträgen — mehr als jemals zuvor. Zum Vergleich: 1986 lagen die Abzüge noch bei 5607 Euro. Sie sind damit um fast 66 % gestiegen, die Bruttolöhne dagegen nur um 48 %.

Nun ja, ein “Rekord” oder “Skandal” sind die von “Bild” genannten 9.291 Euro eigentlich nicht. Denn was die staatliche In-die-Tasche-Greiferei anbelangt, ist nun mal nicht die absolute Zahl entscheidend, sondern die sogenannte “Netto-Quote” (also der Anteil des Bruttolohns, der beim Arbeitnehmer ankommt). Die lag 2006 bei 65,2 Prozent — und war in sechs der letzten zehn Jahre sogar niedriger (und pendelt seit Jahren um den aktuellen Wert [xls]).

Warum der mutmaßliche Hauptgrund für den Tiefstand der Nettoreallöhne seit der Wiedervereinigung (“Die Unternehmen geizen mehr! … Die Teuerungsrate überholt die Lohnentwicklung!”) erst später im “Bild”-Artikel auftaucht und auf der Titelseite gar nicht, weiß aber wohl nur Dirk Hoeren.

*) Wohl zu Recht weist das Bundesarbeitsministerium in einer Reaktion auf den “Bild”-Bericht darauf hin, dass ein Vergleich zwischen 1986 und 2006 wegen der dazwischen liegenden Wiedervereinigung “absolut unzulässig” sei.

Mit Dank an Holger R. und Kai B. für die Inspiration.

Nachtrag, 25.9.2007: Auch andere Medien sehen den “Bild”-Bericht kritisch. So schreiben etwa die “Nürnberger Nachrichten”: “Bild vergleicht in der Tat Zahlen, die sich nicht vergleichen lassen, blendet zentrale Entwicklungen einfach aus, zieht falsche Schlüsse und verrührt längst bekannte Statistiken zu einer eigentlich ungenießbaren Suppe.” Bei Stern.de heißt es, “Bild” habe “die Zahlen und Statistiken schlichtweg falsch gelesen und bewertet.” Sueddeutsche.de hingegen hält’s für “eine nette Schlagzeile – mehr nicht”.

Und die “Bild”-Zeitung?

Macht heute noch eine “nette Schlagzeile” (siehe Ausriss), bleibt bei ihrer “absolut unzulässigen” Darstellung, dass “die Nettolöhne heute genauso niedrig wie vor 20 Jahren” sind, und schreibt:

Der BILD-Bericht über die Netto-Lohnentwicklung in den letzten 20 Jahren löste in Deutschland Riesen-Wirbel aus!

“Bild” kriegt ihr Butterfett weg

Am vergangenen Samstag freute sich berichtete “Bild”, dass der CSU-Politiker Edmund Stoiber (“kennt sich wie kaum ein anderer im EU-Paragraphen-Dschungel aus”) alsbald “den Bürokratie-Irrsinn in Brüssel stoppen” soll.

Und um den “Bürokratie-Irrsinn” zu illustrieren, hat “Bild” aus den zahllosen EU-Vorschriften ein paar ausgewählt und nennt “Gurken-Krümmungs-Verordnung”, “Hemdpflicht für Bauarbeiter”, “Seilbahngesetz”, “Anti-Diskriminierungsgesetz”, “Butterfettverordnung”, “Feuerzeugverordnung” sowie “Viehverkehrsverordnung”:

"Die absurdesten EU-Verordnungen"
Wie eine Stellungnahme der EU-Kommission zum “Bild”-Artikel heute deutlich macht, kann man vermutlich lange darüber streiten, wie “absurdest” (O-Ton “Bild”) bzw. “falsch” (O-Ton EU-Kommission) die ausgewählten “Bild”-Beispiele wirklich sind…

… außer vielleicht bei der “Butterfettverordnung”. Dazu heißt es in der EU-Mitteilung nämlich gewohnt launig:

Der bayerische Ministerpräsident wird sich beim Bürokratieabbau allerdings kaum auf das stürzen müssen, was BILD als “Die absurdesten EU-Verordnungen” auflistete. Denn die dort erwähnte Butterfettverordnung wurde bereits im April abgeschafft.

Billige Empörung über teure Rundfunkgebühren

Heute veröffentlicht “Bild” Leserbriefe zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Rundfunkgebühren von ARD und ZDF. Alle drei Autoren sind empört, einer schlägt die Umbenennung von ARD und ZDF in “Deutsche Selbstbedienungs-Anstalt” vor, nach Meinung eines anderen, den “Bild” besonders hervorgehoben hat, erfüllen die Gebühren den Straftatbestand der “Nötigung”.

Nun ja. Uns gibt das Gelegenheit, (etwas verspätet) die “Bild”-Berichterstattung zum Thema zu würdigen, die den Lesern eigentlich auch keine andere Wahl ließ, als sich zu empören.

Am Mittwoch berichtete “Bild”:

GEBÜHREN-URTEIL: ARD und ZDF werden teurer!

Karlsruhe — ARD und ZDF dürfen die Rundfunkgebühren künftig ohne politische Kontrolle festsetzen!

Das muss man auch erst einmal schaffen: Einen Satz aufzuschreiben, der so schlicht und sachlich daher kommt und zugleich so irreführend ist. Falsch ist vor allem das Wort “künftig” — denn das war bisher schon so. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte nur frühere Urteile, nicht zuletzt das sogenannte “8. Rundfunk-Urteil” von 1994, in dem es hieß, dass die Gebühren staatsfern, also ohne politische Einflussnahme durch Landesregierungen und -Parlamente bestimmt werden müssen.

Überhaupt klingt “ohne politische Kontrolle” natürlich nach “ohne jede Kontrolle” — als dürften ARD und ZDF selbst entscheiden, wie viel Gebühren die Bürger zahlen müssen (so haben es offenbar auch die Leserbriefschreiber verstanden). Das ist aber nicht so: Die öffentlich-rechtlichen Sender dürfen zwar ihren Finanzbedarf anmelden, er wird aber von einer unabhängigen Kommission (KEF) fachlich überprüft. Regelmäßig zieht die KEF von dem, was die Sender gerne bekommen würden, einiges wieder ab.

Der “Bild”-Artikel endet mit den Worten:

Folgen hat das Urteil erst 2009. Dann werden die Rundfunkgebühren steigen. Die ARD verlangt 95 Cent pro Monat mehr, das ZDF 44 Cent und das Deutschlandradio rund 5 Cent.

Ja, schon. Nur sind diese Zahlen keine Folge des Gebührenurteils. Es sind die Beträge, die sich aus den Anmeldungen der Sender ergeben, die bereits vor Monaten öffentlich wurden.

Gestern legte “Bild” noch einmal nach, und zitierte den FDP-Medienpolitiker Hans-Joachim Otto mit der Prognose:

“Wenn der Rundfunkstaatsvertrag nicht schnell geändert wird, durchbrechen die Rundfunkgebühren schon bald die 20-Euro-Marke.”

Das war ein guter Satz für eine Schlagzeile (siehe Ausriss), zumindest das Wort “bald” hätte sich aber ganz gut relativieren lassen. Frühestens überschreiten die Rundfunkgebühren die 20-Euro-Marke nämlich nach Ablauf der kommenden Gebührenperiode: im Jahr 2013.

Mit Dank an Boris H., Carsten und Wolfgang für die Hinweise.

Die schönsten Nazi-Vergleiche der “Bild”-Leser

“Zum umstrittenen NaziVergleich der TV-Moderatorin Eva Herman erreichten die BILD-Redaktion Tausende Leserbriefe”, heißt es heute in der “Bild”-Zeitung. Neun dieser Leserbriefe druckt sie ab (online sind es elf) und schreibt: “Hier ein Querschnitt der überaus unterschiedlichen Meinungen”.

Ingrid Böger aus Buchholz schreibt zum Beispiel:

Recht hat sie, die Frau Herman! Wie war es denn damals im Dritten Reich? Die Mütter als Garantie für heile Familien, genau so wie auch der Bauernstand. Und heute? Scheidungskinder, Schulversager und Gammelfleisch. Damals unmöglich!

Elfriede Hoppe aus Achim meint:

Unsere Mütter haben damals in erster Linie ihre Kinder erzogen — und das gut! Wir kamen aus der Schule, das Mittagessen war fertig. (…) Wir hatten Respekt vor unseren Eltern und vor alten Leuten. Die Verbrecherrate war nicht so hoch wie jetzt.

Und Georg Maget aus Sprockhövel erinnert sich:

Ich lebte zur damaligen Zeit in einer Großfamilie: (…). Mein Vater war arbeitslos. Er hat durch den Bau der Autobahn wieder Arbeit bekommen.

Mit Dank an Johannes K. für den sachdienlichen Hinweis.

Falsche Argumente für Online-Durchsuchungen

Den “E-Mail-Trick der Terrorbomber” erklärt die “Bild”-Zeitung heute ihren Lesern:

Für den E-Mail-Verkehr hatten sie sich ein raffiniertes System ausgeklügelt: Fritz G. hatte im Auto meist ein eingeschaltetes Laptop dabei, suchte unterwegs nach WLAN-Netzen (drahtlose Internetverbindung), die nicht durch Passwörter gesichert waren. Dann öffnete er seine E-Mail-Adresse bei einem kostenlosen Anbieter (z. B. gmx, freenet), schrieb Mails, schickte diese aber nicht ab, sondern speicherte sie in der Rubrik “Entwürfe”.

Seine Komplizen (kannten das Passwort) konnten die Mails dann öffnen — ohne dass sie je gesendet worden wären…

“Bild” weiter:

Für die Ermittler ist klar: Genau in so einem Fall könnte die umstrittene Online-Durchsuchung helfen. Denn auch die im Server eines Anbieters gespeicherten Mails wären dann lesbar!

Wir wollen zu Gunsten der Ermittler mal hoffen, dass “Bild” da was falsch verstanden hat: Die sogenannte “Online-Durchsuchung”, deren Zulässigkeit Gegenstand heftiger politischer Kontroversen ist, sieht nämlich vor, dass die Ermittler via Internet die Festplatte eines Verdächtigen durchsuchen können. Im konkreten Fall hätte das gar nichts gebracht, da die E-Mails, wie “Bild” berichtet, den Server nie verließen.

Die Durchsuchung von Inhalten, die auf solchen Servern liegen, ist dagegen derzeit schon erlaubt.

Nun wäre es gut möglich, dass “Bild” da einfach etwas falsch verstanden hat. Es könnte aber auch sein, dass “Bild” da etwas falsch verstehen wollte. Bereits gestern forderte “Bild”-Kommentator Georg Gafron, Skeptiker müssten sich bei Innenminister Wolfgang Schäuble, einem der entschiedensten Verfechter schärferer Gesetze und weitreichender Eingriffe in persönliche Freiheiten, “entschuldigen”. Nach Ansicht von Kritikern werden die Angst vor Terroranschlägen in Deutschland und die jetzt aufgedeckten geplanten Anschläge missbraucht, um Stimmung für die umstrittenen Online-Durchsuchungen zu machen.

Auch “Bild” stellt den Zusammenhang unmissverständlich her:

(…) auch bei uns kann die Online-Fahndung jetzt schneller möglich werden als bisher gedacht.

Dabei hilft natürlich, wenn man, wie “Bild”, den falschen Eindruck erweckt, diese Form der Fahndung hätte auch im konkreten Fall geholfen.

Danke an Merlin S., Bernard G., Wolfgang, Florian G., Daniel und Oliver P.

Klarstellung, 10. September. Mehrere Leser haben uns darauf hingewiesen, dass der sogenannte “Bundestrojaner” auch die Tastatureingaben für Passwörter, Login-Daten und PINs vor einer möglichen Verschlüsselung von Informationen aufzeichnen können soll. Das ist richtig. “Bild” tut aber so, als seien ein solcher “Bundestrojaner” und entsprechend verschärfte Gesetze notwendig, um überhaupt auf Mails auf Servern zugreifen zu können. Die Verkürzung und Zuspitzung (“Genau in so einem Fall könnte die umstrittene Online-Durchsuchung helfen”) ist grob irreführend.

Verbesserungen bei der Pflege — “Bild” geschockt

Noch bevor heute um elf Uhr der Prüfbericht des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) offiziell vorgestellt wurde, hatte “Bild” schon in ihm, nun ja: geblättert und eine riesige Titelgeschichte daraus gemacht (siehe Ausriss).

Die Zeitung zitiert einige schockierende Fakten aus dem 212 Seiten langen Bericht. Genauer: von den Seiten 66 und 67. Zum Beispiel diese:

  • In Heimen wird jeder dritte Patient (35,5 %) nicht häufig genug umgebettet. Folge: Er liegt sich wund (Dekubitus). (…)
  • Jeder dritte Pflegefall (…) bekommt nicht genug zu essen und zu trinken! Grund: Zeitnot. Dass die Pflegebedürftigen rapide an Gewicht verlieren, stellt das Pflegepersonal angeblich nicht fest.

Um mit der guten Nachricht anzufangen (die für alle Betroffenen eine schlechte ist): die Zahlen stimmen. Aber eben nur die Zahlen an sich.

Zum Dekubitus heißt es im Bericht des MDS ausdrücklich:

Bei 35,5 % der Personen bestanden Defizite. Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein Dekubitus entstanden sein muss. Gemeint ist vielmehr u.a., dass ein Dekubitusrisiko nicht ermittelt oder nicht erkannt worden ist, dass keine prophylaktischen Maßnahmen geplant oder keine entsprechenden Hilfsmittel eingesetzt worden sind.

(Alle Hervorhebungen von uns)

Der Anteil der Patienten, bei denen solche Defiziten bei der Prophylaxe gegen das Wundliegen bestanden, ist sicherlich schockierend hoch. “Bild” unterschlägt aber, dass diese Anteil gegenüber der letzten Studie deutlich gesunken ist: um über sieben Prozentpunkte.

Zur Ernährung steht im Bericht:

Bei 65,6 % der im 1. HJ 2006 in die Prüfung eingezogenen Bewohner lagen bei der Ernährung und Flüssigkeitsversorgung keine Qualitätsprobleme vor. Bei 34,4 % der Personen wurden Mängel festgestellt. Auch hier sind diese Mängel nicht unbedingt gleichbedeutend mit einer eingetretenen Unterernährung oder einer Dehydratation.

Eine Einschränkung, die “Bild” ebenso unterschlägt wie den Hinweis, dass sich der Anteil der Defizite sowohl in der stationären als auch in der ambulanten Pflege verringert hat. Und das gilt (wenn auch in einem Fall nur um 0,1 Prozentpunkte) für jede einzelne Zahl, die “Bild” heute präsentiert. “Bild” schreibt:

Ihren letzten Pflege-Prüfbericht hatten die Krankenkassen 2004 vorgelegt. Schon damals eine Bilanz des Grauens!

Geändert hat sich wenig.

Nun könnte man über die Bedeutung des Wörtchens “wenig” sicherlich lange diskutieren und beim Thema Pflege ist wohl jedes “Defizit” eines zuviel. Allein: “Bild” reduziert die durchaus vorhandene Verbesserung der Situation auf einen Satz mit vier Wörtern.

Entsprechend verärgert war man beim MDS über die eigenwillige Interpretation der “Bild”-Zeitung seines Berichts, die von fast allen Nachrichtenagenturen unter Überschriften wie “‘Bild’: Neuer Prüfbericht der Krankenkassen deckt Pflege-Skandal auf” verbreitet wurden, bevor der MDS widersprechen konnte. “Spiegel Online” zitiert den MDS-Geschäftsführer Peter Pick mit den Worten:

“Im Vergleich zum ersten Bericht vor drei Jahren gibt es bei allen Versorgungskriterien Verbesserungen.”

“Bild”-Leser können das nicht einmal ahnen.

Danke an Michael R., Florian S., Jenny R., Benjamin S. und Susann für die sachdienlichen Hinweise.

Hausbesuch beim Schießbefehl

“Bild” hat in einem Berliner Hochhaus an einer Wohnungstür geklingelt, woraufhin jemand “in Unterhemd und Jogginghose” öffnete. Aber nachdem er erfahren hatte, was “Bild” von ihm wollte, “schlug er die Tür zu”. Mit anderen Worten:

"BILD fand den Mann, der den Schießbefehl gab"
Überschrift und dazugehöriger Artikel sind aber in doppelter Hinsicht grob irreführend:

1.) Die Formulierung “BILD fand” bedeutet nicht etwa, dass “Bild” recherchiert und herausgefunden hätte, wer (wie “Bild” es formuliert) “den Schießbefehl gab”. Sein Name stand schließlich unter dem Schießbefehl, seine Identität war bekannt* — und “BILD fand” bedeutet deshalb tatsächlich bloß, dass “Bild” seine Adresse ausfindig gemacht und an seiner Wohnungstür geklingelt hat.

2.) Die Formulierung “den Mann, der den Schießbefehl gab” hingegen bedeutet nicht etwa, dass der von “Bild” groß (und identifizierbar) abgebildete Mann für den DDR-Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze verantwortlich gewesen wäre. Auch, wenn “Bild” diesen Eindruck dadurch zu festigen versteht, dass es im Artikel heißt:

Seit dem Aktenfund in der Magdeburger Außenstelle der Birthler-Behörde ist bewiesen: Der DDR-Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze existierte wirklich! Jetzt ist auch klar, wer den Schießbefehl gab. Der ehemalige Hauptmann und spätere Major Wolfgang Singer (66). Das geht aus einem zweiten Dokument hervor, das in der Chemnitzer Birthler-Behörde entdeckt wurde. (…) Er ordnete 1974 an, dass an der Grenze auch auf Frauen und Kinder geschossen wird. Den Schießbefehl unterzeichnete er mit seinem Namen.

Der Schießbefehl-Hype

Am vorvergangenen Samstag veröffentlichte die Magdeburger “Volkstimme” einen Aktenfund der Birthler-Behörde, der folgende Formulierung enthielt: “Zögern Sie nicht mit der Anwendung der Schußwaffe, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen (…).”

Der Fund wurde zunächst von Behörde und Presse für aufsehenerregend gehalten, obwohl ein sehr ähnliches Dokument offenbar bereits seit vielen Jahren bekannt und veröffentlich worden war. (Das erwähnte auch “Bild”, ließ sich dadurch aber nicht davon abbringen, das “Dokument der abgrundtiefen Schande” auszuschlachten.) Ein weiteres Exemplar hängt anscheinend seit vielen Jahren im Info-Zentrum der Birthler-Behörde. Inzwischen hat man den Eindruck, es gebe fast täglich neue solcher Funde aus der Behörde und darüber hinaus vermutlich zahllose bislang unentdeckte.

Nun ja… Wie uns die Sprecherin der Birthler-Behörde, Ilona Schäkel, bestätigt, gibt es bisher mindestens fünf Funde, die eine ausdrückliche “Schießbefehl”-Formulierung enthalten (siehe Kasten). Die Dokumente seien jedoch teilweise “von unterschiedlichen Kompaniechefs unterzeichnet”. Bislang gibt es laut Schäkel mindestens zwei verschiedene Namen unter den “Schießbefehlen”. Zudem gilt als unwahrscheinlich, dass damals Kompaniechefs wie der “ehemalige Hauptmann und spätere Major” aus “Bild” ausdrückliche (und identisch formulierte) Schießbefehle wie den jetzt gefundenen eigenmächtig und ohne entsprechende Order erteilt haben sollten. (“Bild” selbst schrieb noch vor einer Woche über ein weiteres, nicht unterzeichnetes “Schießbefehl”-Dokument: “Nach BILD-Informationen soll es von Generalleutnant Karl Kleinjung († 2003) stammen, Chef der Hauptabteilung I des Stasi-Ministeriums.”) Und es gibt Mitarbeiter der Birthler-Behörde, die ohnehin davon ausgehen, dass in den Akten noch “hunderte solcher Befehle” lagern.

Kurzum: “Bild” fand offensichtlich nicht “den Mann, der den Schießbefehl gab”, sondern einen der Männer, die einen Einsatzbefehl unterzeichneten, der einen Schießbefehl enthielt. Als er “Bild” die Wohnungstür öffnete, trug er Unterhemd und Jogginghose.

*) “Bild” selbst schrieb am Samstag, dass der Mann, den “BILD fand”, schon mal “im Blickpunkt der Öffentlichkeit” stand. Er musste sich 2003 vor Gericht als Kommandant eines Stasi-Spezialkommandos für einen Einsatz verantworten, bei dem Michael Gartenschläger erschossen wurde. Aus der Zeit des Gerichts-Prozesses stammt auch das Foto, das “Bild” zeigt.

Nachtrag, 22.8.2007: Die Sprecherin der Bithler-Behörde bittet um Korrektur: Die uns gegebene Auskunft, die bislang gefundenen “Schießbefehle” seien teilweise “von unterschiedlichen Kompaniechefs unterzeichnet” worden, sei falsch. Es gebe, anders als die Behördensprecherin uns zunächst gesagt habe, nicht mindestens zwei verschiedene Namen unter den “Schießbefehlen”. Vielmehr seien “bisher nur Dokumente ohne Unterschrift des Kompaniechefs oder mit der Unterschrift von Kompaniechef Wolfgang Singer” gefunden worden. Schäkel bedauerte ihren Irrtum. Richtig bleibe jedoch dennoch die Annahme der Behörde, dass dieser Kompaniechef den “Schießbefehl” nicht eigenmächtig und ohne entsprechende Order erteilt haben dürfte — und insofern nicht der Mann sei, der den “DDR-Schießbefehl” gab. Und für Thomas Auerbach, den Leiter der Birthler-Außenstelle Schwerin (wo ebenfalls ein “Schießbefehl” gefunden wurde) ist der Eindruck, den die “Bild”-Zeitung mit ihrer Berichterstattung erweckt, für den Nicht-Laien geradezu lachhaft: Natürlich sei so ein Auftrag “von oben abgesichert”, so Auerbach auf Nachfrage von uns, ein Hauptmann oder Kompaniechef “saugt sich sowas nicht aus den Fingern”.

Vom Nutzen der Homestory für die Demokratie

In einem Beitrag für das Jahrbuch 2007 des Deutschen Presserates schreibt “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann unter dem Titel “Boulevard und Persönlichkeitsrechte — wie weit darf die Neugierde gehen?” unter anderem über einen Fall wie den von Horst Seehofer:

Wenn ein Minister der Partei für freie Liebe ein außereheliches Verhältnis hat, liegt das im Rahmen des Programm- wie Lebensentwurfs, ist stimmig und allein seine Angelegenheit; wenn der Minister allerdings einer Partei angehört, die sich ausdrücklich zum christlichen Familienbild bekennt, ist die Verletzung eines Sakraments von ganz anderer Qualität, wenn auch allein nicht notwendig ausreichend, um die Publizierung zu rechtfertigen.

Kommt jedoch hinzu, dass jener Politiker sein vordem mustergültiges Eheleben zu Wahlen plakatiert, das weniger dauerhafte Familienglück der politischen Gegner als Ausweis charakterlicher Defizite bespöttelt, darf schon aus Gründen der Waffengleichheit die öffentliche Neugier sehr weit gehen1) — zumal wenn sich der Minister um den Vorsitz eben jener christlichen Partei bewirbt.2)

Die entgegengesetzte Ansicht, wonach Privatangelegenheiten grundsätzlich nichts in den Medien zu suchen hätten, muss die Frage beantworten, ob nicht gerade dieser Weg zu einer Verfälschung des Wählerwillens führt, wenn dem Wähler die Integrität des Kandidaten wichtiger ist als irgendein Parteiprogramm. Dass Voten auf der Grundlage charakterlicher Profile darüber hinaus weitaus lebensklüger sind als nach programmatischen Vorgaben, ist zudem offensichtlich. (…) Auch dies ist ein Grund, nicht allzu hochmütig auf Homestories3) und Familienportraits herabzublicken, die Aufschluss über den wahren persönlichen Wertekanon geben. Für das Votum des Wählers, dessen souveräne Entscheidung auch hinsichtlich seiner Informationsquellen ohne Dünkel geachtet werden sollte, ist dieses Genre der Berichterstattung vermutlich wichtiger als politische Analysen.

______________

Anmerkungen von uns:

1) Erstaunlicherweise nannte die “Bild”-Zeitung die Enthüllungen über Seehofers Privatleben, die nach Ansicht des Chefredakteurs geradezu staatsbürgerliche Pflicht waren, zunächst “schmutzig”:
Machtkampf in der CSU wird schmutzig

2) Notfalls finden sich aber offenbar auch andere Vorwände Gründe, um über das Privatleben von Politikern zu berichten. So berichtete SPD-Politiker verschweigt Babydie “Bild am Sonntag”, deren Herausgeber Diekmann ist, am 12. August in großer Aufmachung darüber, dass ein führender SPD-Politiker von seiner Frau getrennt lebe und die Scheidung laufe; mit einer anderen Frau habe er vor einigen Monaten ein Kind bekommen. Der “BamS”-Artikel rechtfertigte die Veröffentlichung damit, dass auf der offiziellen Homepage des Bundestages nicht die richtige Zahl der Kinder des Politikers angegeben gewesen sei.

3) Ob damit Diekmanns frühere Selbstverpflichtung hinfällig ist, vor dem Hintergrund des sogenannten Caroline-Urteils in Zukunft auf Homestorys über Politiker zu verzichten, um sich nicht den Vorwurf der “Hofberichterstattung” auszusetzen, wissen wir nicht.

Papa eiskalt, Zeitung widerwärtig

In einem “Stern”-Interview kommentiert Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU) das “lückenlose mediale Trommelfeuer” nach der “Bild”-Schlagzeile “Baby mit heimlicher Geliebten!” vom 16. Januar wie folgt:

Als Politiker wird man immer mit Privatangelegenheiten konfrontiert. Das gehört dazu. Nicht aber, dass Privates instrumentalisiert wird. Bei mir war das teilweise kampagnenartig. Ich möchte die Schlagzeile einer Ausgabe der “Bild am Sonntag” herausgreifen: “Papa eiskalt”. Ich habe in 40 Jahren nichts Widerwärtigeres erlebt.

Wie das? Da hatte die “Bild am Sonntag” Seehofer kurz nach der Geburt des Kindes doch bloß (1) eine Titelseite gewidmet (“Nur 1 Stunde für sein Baby. Er schiebt unwichtige Termine vor. Er lässt zwei Frauen zappeln und lacht dabei”). Eine “Bild am Sonntag”-Reporterin hatte ihm vor und nach einem beruflichen Termin bloß (2) viele, viele indiskrete Fragen gestellt (“Wie wollen Sie Ihr Privatleben regeln?” — “Was sagt Ihre Frau zu der Geburt Ihrer Tochter?” — “Verraten Sie den Namen Ihrer Tochter?” — “Wollen Sie auch das gemeinsame Sorgerecht?”), die Seehofer zum Teil mit “(Schweigen)” beantwortete, wie die “BamS” dokumentierte. Unter der Überschrift “Papa Eiskalt” war doch bloß (3) eine “BamS-Montage” von “Seehofers Terminkalender” abgebildet (“Freitag: Telefongespräche zu Hause … 13.05 Uhr: Lufthansa-Flug LH223 nach München”). In einem Artikel hatte die “BamS” im Zusammenhang mit Seehofer doch bloß (4) Begriffe wie “gefühlsarm” “eiskalt” und “joborientiert” benutzt, weil Seehofer “fröhlich Wahlkreistermine” wahrnehme, während “die junge Mutter Anette F. im fernen Berlin blass in einem zweckmäßig eingerichteten Einzelzimmer auf der Wöchnerinnenstation” liege. Und in einem “BamS”-Kommentar hatte es doch bloß (5) geheißen, Seehofer habe sich am Tag der Geburt seiner Tochter hinter Terminen “verschanzt”, “seelenruhig” zu Mittag gegessen und beim Besuch der Mutter im Krankenhaus “noch nicht einmal Blumen” und “kein Kuscheltier” dabeigehabt.

Wieso also “widerwärtig”? Die “Bild am Sonntag” nannte den sichtlich angenervten Politiker doch ganz fried- und freundlich “wohlgelaunt”…

Künstlerische Freiheit

Für “Bild” war die Sache einfach — und wichtig genug, um sie am Montag in eine kleine Meldung zu verwandeln, deren zentraler Satz lautet:

Ausländische Künstler müssen auf ihre Gagen für hiesige Auftritte künftig 40 Prozent (statt 20) Steuern zahlen.

Und auch, wenn beispielsweise die “Berliner Zeitung” schreibt, das Thema sei “nicht leicht zu durchschauen”: Die “Bild”-Behauptung ist falsch.

Richtig müsste es offenbar laut Bundesfinanzministerium heißen: Ausländische Künstler haben künftig die Wahl, ob sie lieber auf ihre Nettogage für hiesige Auftritte 40 Prozent Steuern zahlen oder wie bisher auf ihr Bruttogage 20 Prozent.

Um es mit “Bild” zu sagen:

Durch hohe Aktualität, Engagement und beispiellose Nähe zum Leser versteht es BILD, Nachrichten (…) täglich auf den Punkt zu bringen.

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