Archiv für Moralisches

“Bild” verliert beim Vergewaltiger-Quartett

Nachdem im Mai vergangenen Jahres eine 16-Jährige behauptet hatte, von vier Minderjährigen vergewaltigt und dabei mit dem Foto-Handy gefilmt worden zu sein, berichteten darüber viele Medien — und für die meisten war die Sache auch ohne Richterspruch eindeutig. Beispielshalber seien hier mal alle vorverurteilenden Tatsachenbehauptungen* zu dem Fall in den an vier aufeinanderfolgenden Tagen veröffentlichten Artikeln der “Bild”-Zeitung aufgelistet:

Vier Schüler (13 bis 15) vergewaltigen Mädchen (16) +++ Es ist widerlich. Es ist schockierend. Es macht Angst! +++ Schülerin vergewaltigt +++ die vier Täter +++ Warum waren sie zu solch einer abartigen Tat fähig? +++ Opfer +++ Täter +++ das Vergewaltiger-Quartett +++ Täter +++ diese Tat +++ die Täter +++ Jetzt spricht die 16jährige Christina, die in Charlottenburg von vier Jungs geschändet wurde. +++ Die Gruppen-Vergewaltigung von Charlottenburg — der Fall erschüttert ganz Deutschland. +++ Nach BILD-Informationen mußte Christina ihre Peiniger auch oral befriedigen. +++ die abscheuliche Tat +++ die vier Täter +++ die vier Täter +++ vergewaltigte 16jährige +++ …und die vier Täter laufen immer noch frei rum +++ die Vergewaltiger +++ Täter +++ die Täter +++ die Täter +++ die Täter +++ die Täter +++ Täter und Opfer +++ Sextäter +++ Christina von vier Jungen vergewaltigt +++ die widerliche Tat +++ Wie BILD erfuhr, hat einer der vier Peiniger die Schülerin bei der brutalen Tat entjungfert.

*) Natürlich gab es auch relativierende Formulierungen in den “Bild”-Texten: Tatverdächtige (2x), Beschuldigte (1x), mutmaßlich (9x — Beispielsatz: “Und jetzt verhöhnt einer der mutmaßlichen Täter das Opfer auch noch dreist im TV!”

Seit einer Woche nun gibt es Neuigkeiten — gute Neuigkeiten eigentlich:

Nach den übereilten Vorverurteilungen hat die Berliner Justiz die Ermittlungen nun allerdings nach rund neun Monaten eingestellt. Die angebliche Vergewaltigung sei keine Straftat gewesen, sagte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft Michael Grunwald. Weder die Angaben der Beteiligten noch die ausgewerteten Sachbeweise belegten die für eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung erforderliche Gewaltanwendung oder erhebliche Bedrohung des Mädchens.

So berichtete am 9. Februar die Nachrichtenagentur ddp (und ähnlich auch dpa). Die Nachricht übernahmen anschließend nur wenige Medien. “Bild” gehört nicht dazu.

Kurze Frage

Mal ehrlich: Was sind das für Menschen bei “Bild”, die jemanden, weil er einen Weinkrampf bekommen hat, zum “Verlierer” des Tages* machen?

*) Den Bundestagsabgeordneten Peter Hettlich hat das als stellvertretenden Vorsitzenden des Verkehrsauschusses veranlasst, in einen Brief an “Bild”-Chef Kai Diekmann (liegt uns vor) “gegen die diffamierende Art und Weise der Darstellung” zu protestieren, hinter der Hettlich “eine gezielte Indiskretion seitens der DB AG” vermutet.

Nachtrag, 16.40 Uhr (mit Dank an einen treuen Leser): Wenn man z.B. der “Welt” glaubt oder gmp-architekten.de, stimmen nicht mal Name (“Meinhardt”?) und Alter (“71”?) des Mannes, dessen Weinkrampf ihn für “Bild” zum “Verlierer” macht.

Nachtrag, 5.2.2007: Die “diffamierende Art und Weise der Darstellung” fasst “Bild” selbst heute übrigens in der Formulierung “(BILD berichtete)” zusammen.

“In krass rechtswidriger Form Auflage machen”

Sie war die Frau des großen Klausjürgen Wussow (77), sie verdiente viel Geld als Drehbuchautorin. Jetzt kaufte sich Yvonne Wussow (51) in ein Bordell ein. Geldnot macht erfinderisch…

“Bild”, 2. September 2006

 

In ihrer Ausgabe vom 7. September meldete “Bild” auf Seite 1 den Tod von Yvonne Wussow. Das war eine schlechte Nachricht für die Zeitung, denn es bedeutete, dass sie erst einmal keine großen Schlagzeilen mehr über Frau Wussow und etwa ihr angeblich mieses Geschäft mit Krebskranken oder ihre angebliche Beteiligung an einem Bordell machen könnte.

Aber ein paar große Schlagzeilen waren noch drin. Diese hier stand am 8. September auf Seite 1:

Yvonne Wussow † : Ihr Krebstagebuch

Im Inneren schrieb “Bild”:

Es ist ein Dokument der Hoffnung, des Kampfes und des Scheiterns.

Yvonne Wussow (†51) schrieb ein Krebstagebuch — berührend, erschütternd, ernüchternd.

BILD dokumentiert den Lebenskampf einer Frau, die nie aufgab.

An zwei Tagen füllte “Bild” jeweils ungefähr eine halbe Seite mit ausführlichen Auszügen aus Yvonne Wussows Buch.

Es ist, gelinde gesagt, schwer vorstellbar, dass Frau Wussow gewollt hätte, dass ihr Text ausgerechnet von der “Bild”-Zeitung veröffentlicht wird, der sie vorwarf, auch in jüngster Zeit — “wie so oft in der Vergangenheit” — überwiegend und absichtlich falsch über sie berichtet zu haben.

Und tatsächlich hatte “Bild” nach den Worten ihres Anwaltes Sven Krüger kein Recht, diese Texte zu veröffentlichen. Gegenüber dem NDR-Medienmagazin “Zapp” sagte er:

Es hat eine Anfrage gegeben der Bild-Redaktion, unter anderem bei mir, ob denn man nicht Teile dieses Krebsbuches abdrucken könne. Eingeleitet mit einem Satz etwa wie: Wir wollen gerne etwas für [Yvonne Wussows Sohn] Benjamin tun, wir möchten es abdrucken und etwas zahlen dafür, das soll Benjamin bekommen. Nun konnte ich nicht am Telefon, ohne Rücksprache zu halten mit dem Berechtigten, ohne überhaupt erst mal zu besprechen, ob das sinnvoll ist, ob das gewollt ist, so eine Genehmigung geben. Sie wurde also nicht prompt erteilt, also entschloss sich die BILD-Zeitung abzudrucken, ohne Genehmigung.

Krüger wirft “Bild” vor, in “krass rechtswidriger Form auch nach dem Tod von Frau Wussow mit ihr Auflage zu machen”.

Auf Bild.de fehlen inzwischen die Auszüge aus dem Buch.

PS: Nachdem “Bild” ihr in großen Buchstaben auf Seite 1 ein “mieses Geschäft mit Krebskranken” vorgeworfen hatte, erläuterte Yvonne Wussow uns gegenüber am 30. Juli ihre Sicht der Dinge. Ihre Mail endete mit den Worten:

UND DAS ALLES; OBWOHL HERR [Martin] HEIDEMANNS [zuständiges Mitglied der “Bild”-Chefredaktion] SOWOHL WUSSTE UND WEISS DASS ICH AN METASTASIERENDEM BRUSTKREBS LEIDE ALS AUCH AN EINER AKUTEN LEBERENTZÜNDUNG MIT GERADE 40 GRAD FIEBER

Der Vater des Gedankens?

Der australische Tierfilmer Steve Irwin wurde jüngst bei Dreharbeiten von einem Rochen tödlich verletzt. Und Bild.de schreibt:

Es gibt ein Video der tödlichen Attacke. Die Polizei untersucht es gerade. Gut möglich aber, dass die Familie es irgendwann freigibt. Irwins bester Freund John Stainton (44): ‘Steve wäre sehr traurig gewesen, wenn es von seinem Tod keine Aufnahme gäbe.’

“Gut möglich”, soso… Und soweit “Bild”. Seltsamerweise ist diese (oder eine auch nur annährend ähnliche) Aussage Staintons — außer bei Bild.de — schwer zu finden. Es ist zwar so, dass Irwin selbst vor ein paar Jahren mal scherzte: “Wenn ich sterbe, möchte ich wenigstens, dass das gefilmt wird.” Doch der Eindruck, den Bild.de jetzt erweckt, trifft die Sache nicht so ganz. “Irwins bester Freund John Stainton (44)” sagte nämlich bereits der Zeitung “The Australian” (aus dem auch Bild.de zitiert), die Aufnahmen seien “schrecklich”, “furchtbar” und, wie die Nachrichtenagentur AP aus einem CNN-Interview zitiert, so grauenvoll, dass das Videoband am besten “zerstört werden” solle, damit es niemand jemals zu Gesicht bekommen, geschweige denn ausstrahlen könne. (“It will never see the light of day. Ever. Ever.”) Stainton weiter:

“Ich habe es angeschaut, aber ich möchte es nicht noch einmal sehen.”

Auch der Chef des US-Senders Discovery, der die Rechte an Irwins Filmen besitzt, geht laut “The Australian” davon aus, dass Irwins Tod “niemals öffentlich gezeigt werde”.

“Gut möglich” also? AP jedenfalls zitiert einen Experten für Medienethik zur Frage einer möglichen Ausstrahlung des Videos mit dem Fazit:

“Sollte es irgendwer zeigen, wäre das reine Sensationslust und Nekrophilie.”

Mit Dank an Christoph. W. für den Hinweis.
 
Nachtrag, 7.9.2006: Die eingangs zitierte Passage auf Bild.de würde inzwischen umgeschrieben. Nun heißt es dort:

Es gibt ein Video der tödlichen Attacke. Die Polizei untersucht es gerade. Irwins bester Freund John Stainton (44): “Steve wäre sehr traurig gewesen, wenn es von seinem Tod keine Aufnahme gäbe.” Allerdings: Stainton deutete vielsagend an, das Video werde sehr bald nach der Freigabe verschwinden.

Peinlich irgendwie, aber besser als vorher.

Schmerzensgeld für “Puff-Politiker”

Die “Bild”-Zeitung muss dem Bundestagsabgeordneten Gert Winkelmeier Schmerzensgeld zahlen. Dazu verurteilte das Berliner Landgericht die Axel Springer AG in der vergangenen Woche. Die genaue Summe möchte Winkelmeier nicht nennen, es handele sich aber um einen “gehobenen Betrag”, sagte uns sein Anwalt Jony Eisenberg.

Im vergangenen Februar hatte die “Bild”-Zeitung den Politiker der Linkspartei drei Tage in Folge in großen Überschriften als “Puff-Politiker” bezeichnet — weil in einem Haus, dessen Miteigentümer er war, auch Prostituierte arbeiteten.

Das Gericht sah in der “Bild”-Berichterstattung nach den Worten Eisenbergs eine “schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung” und eine “Schmähung”. Verschärfend habe es in seinem Urteil gewertet, dass “Bild” “kampagnenartig” berichtet und Winkelmeier keine Chance gehabt habe, sich zu wehren.

Kein Tabubruch ohne “Bild”

Bislang gab es international eine Art stillschweigendes Abkommen der Medien, keine Fotos der sterbenden Prinzessin Diana zu veröffentlichen. Man kann sagen, dass es zwei Gründe für dieses Abkommen gibt. Der erste ist eher allgemeiner Natur: Das Andenken und die Würde der toten Diana sollten nicht verletzt werden. Der zweite Grund ist etwas spezieller: Diana und Dodi Al-Fayed waren mit ihrem Fahrer auf der Flucht vor Paparazzi, als der Unfall sich ereignete. Das ist bekannt. Ebenso wie die Tatsache, dass die Paparazzi auch am Unfallort noch Fotos machten. Aber die wurden, wie gesagt, bislang nicht veröffentlicht.

Die italienische Illustrierte “Chi” hat nun eines dieser Fotos abgedruckt. Es zeigt offenbar, wie ein Helfer versucht, Diana eine Sauerstoffmaske anzulegen. Die italienische Zeitung “Corriere della Sera” und das spanische Magazin “Interviu” druckten das Foto wenig später ebenfalls.

Wie diverse andere Medien, berichtet auch “Bild” über die Veröffentlichung des Fotos und die Reaktion in Großbritannien:

Im Text schreibt “Bild”:

Es ist ein Tabu-Bruch, den es so noch nie gegeben hat! Zum ersten Mal druckt ein Magazin ein Foto der sterbenden Prinzessin Diana († 36).

“Bild” druckt rechts neben dem Text ein Foto der lächelnden Diana und schreibt dazu:

So wollen wir sie in Erinnerung behalten: Prinzessin Diana starb am 31. August 1997

Links neben dem Text zeigt das Blatt ein anderes Bild: Die Veröffentlichung des Fotos der sterbenden Diana in “Chi”. “Bild” hat das Foto nicht etwa bearbeitet, um Dianas Gesicht unkenntlich zu machen. Und “Bild” zeigt es auch nicht als kleinen Ausriss. Es nimmt fast eine viertel “Bild”-Seite ein und dürfte damit nicht wesentlich kleiner sein, als in der Originalveröffentlichung.

Und sagen wir es mal so: Wenn man über einen Tabubruch berichtet, und sich die Auffassung, dass es sich dabei in der Tat um einen zu verurteilenden Tabubruch handelt, zu eigen macht, gleichzeitig jedoch eben diesen Tabubruch wiederholt, dann ist das nicht nur völlig widersinnig, sondern auch pure Heuchelei.

“Bild” zitiert übrigens auch, wie Dianas Söhne die Veröffentlichung des Fotos kommentierten. Sie seien “tieftraurig über eine derartige Niveaulosigkeit”. Zugleich appellierten sie allerdings auch an “die Medien der Welt”, keine Fotos zu publizieren, die “uns, unserem Vater, der Familie unserer Mutter und all jenen, die sie liebten und respektierten, große Schmerzen zufügen”. Diesen Appell zitiert “Bild” nicht.

Lachen mit “Bild”

Dieser Teaser (siehe Ausriss) befindet sich zur Zeit auf der News-Seite von Bild.de. Klickt man drauf, kommt man zu einer Fotogalerie. Darin finden sich dann u.a. Bilder von einer Ente an der Leine, einer “Frosch-Attacke”, einem “Schlamm-Volleyball-Turnier” oder von einem Flitzer bei Wimbledon. Definitiv nicht skurril oder witzig ist allerdings das 10. Foto der Galerie:

Mit Dank an Kait für den sachdienlichen Hinweis.

Nachtrag, 8.7.: Bild.de hat das Foto mittlerweile aus der Galerie entfernt.

“Bild” beschäftigt Volksverhetzer

Weil Hape Kerkeling in einem Buch verraten hat, dass er “nach einer spirituellen Sitzung glaubte, im 2. Weltkrieg erschossen worden zu sein”, begibt “Bild” sich heute ganzseitig auf Spurensuche — quasi aus wissenschaftlicher Sicht.

Na ja, jedem das Seine.

Womit wir auch schon beim Thema wären. “Bild” bietet nämlich auch, als Seite-1-Aufmacher, einen großen “BILD-Test” an, der die Frage beantworten soll, ob man schon mal gelebt habe:

Trutz Hardo, der mit bürgerlichem Namen Tom Hockemeyer heißt, ist aber nicht bloß Sterbeforscher und Rückführungstherapeut, er hat, bevor er jetzt “exklusiv” für “Bild” tätig wurde, auch einige Bücher geschrieben. Eins davon hat die Losung am Eingang des KZ-Buchenwald zum Titel: “Jedem das Seine”. Das Buch ist in Deutschland verboten, “da der Autor das Karmagesetz auch auf den Holocaust anwendet”, wie es auf seiner Internetseite heißt. Man könnte es auch anders ausdrücken: Hockemeyer meint, dass die Juden von den Nazis dafür bestraft worden seien, dass sie in einem früheren Leben Sünden begangen haben. Deshalb wurde er 1998 vom Amtsgericht Neuwied wegen Volksverhetzung und Beleidigung des Andenkens Verstorbener verurteilt.

Dass ausgerechnet “Bild”, die angeblich den Leitlinien der Axel Springer AG verpflichtet ist, einem verurteilten Volksverhetzer eine Plattform bietet, ist mit dem Wort peinlich wohl nur sehr unzureichend beschrieben.

Mit Dank an Martin M., Johannes F., Markus W. und Frank L.

Nachtrag, 16.30 Uhr: Es ist übrigens nicht das erste mal, dass “Bild” den Volksverhetzer Hockemeyer zu Wort kommen lässt. Schon am 4. Juli 2001 durfte er sich als Reinkarnationsexperte und Rückführungstherapeut zum Tod von Petra Schürmanns Tochter äußern.

Nachtrag, 23.35 Uhr: Aus der Online-Version des großen “BILD-Tests” ist inzwischen der Hinweis auf Herrn Hardo (und auch auf Frau Wambach) verschwunden.

“Bild” entdeckt Privatsphäre

In der Bild-Zeitung werden … häufig persönlichkeitsrechtsverletzende Beiträge veröffentlicht. Oftmals verletzen die Beiträge sogar die Intimsphäre der Betroffenen. (Landgericht Berlin, Januar 2003)

 
Sie müssen Tränen gelacht haben in der “Bild”-Redaktion, als ihnen einfiel, dass sie in einen Artikel diesen scheinbar empörten Satz schreiben können:

Es sind Aufnahmen aus dem Privatbereich, die kein Mensch von sich in der Zeitung sehen möchte.

Der Satz steht in einem “Bild”-Artikel über Fotos von Angela Merkel beim Umziehen, die britische Zeitungen veröffentlicht haben. Bestimmt lachten sie bei “Bild” noch, als sie unter einen Ausriss von dem Skandal-Artikel scheinbar fassungslos die Worte setzten:

Kein Respekt vor der Privatsphäre der Kanzlerin.

Und als sie das Zitat des stellvertretenden Regierungssprechers einbauten:

“Auch die Bundeskanzlerin und ihr Mann haben ein Recht auf Privatsphäre!”

Vielleicht haben auch Günther Jauch und Anke Engelke Tränen gelacht, Gregor Gysi und die Frau von Joschka Fischer und all die anderen bekannten und unbekannten Menschen, die erst vor Gericht ziehen mussten und müssen, um gegenüber der “Bild”-Zeitung ihr Recht auf Privatsphäre durchzusetzen.

Ganz besonders hat bestimmt Sabine Christiansen gelacht, die gerade juristisch gegen die “Bild”-Zeitung vorgeht, weil sie in den vergangenen Wochen mehrmals Fotos aus ihrem Privatleben veröffentlicht hat. Dabei hatte die Fernsehmoderatorin im vergangenen Jahr eine einstweilige Verfügung gegen die Axel Springer AG erwirkt, die es dem Verlag untersagen, “Bildnisse aus dem privaten Alltag” Christiansens zu verbreiten. (Springer hat dagegen Rechtsmittel eingelegt.)

Vielleicht hat auch Angela Merkel selbst gelacht, weil sie in der vergangenen Woche fast an jedem Tag ihres Privaturlaubs in Italien mit Fotos in der “Bild”-Zeitung war. Einige davon waren so, dass die “Bild am Sonntag” sie zum Anlass für eine staatspolitische Grundsatzdiskussion nahm, ob eine Kanzlerin denn im Urlaub so herumlaufen dürfe.

Aber zurück zur empörten “Bild”-Zeitung von heute. Die hat mit ihrer Empörung ja Recht: Zeitungen dürfen keine Bilder aus der Privatsphäre von Prominenten verbreiten, solange es kein begründetes öffentliches Interesse daran gibt. Das betrifft die Merkelschen Urlaubsfotos, die “Bild” veröffentlicht hat (und Bild.de praktischerweise gleich in dem Empörungs-Artikel verlinkt hat), ebenso wie die Urlaubsfotos aus den britischen Blättern. Verboten ist nach dem “Caroline-Urteil” des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte beides.

Es sei denn, Merkel hätte der Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt, als einer Art Homestory “Die Merkels in Italien”. Aber was hat “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann nach dem “Caroline”-Urteil noch dem “Focus” gesagt? Seine Zeitung werde “auf jedwede Art von Homestorys über Politiker verzichten”. Um beim Leser “von vornherein jeden Anschein vermeiden, wir würden mit eingebauter Schere im Kopf nur noch Hofberichterstattung betreiben”.

Hm. Entweder hat “Bild” also mit der Veröffentlichung der Merkelschen Urlaubsfotos gegen geltendes Recht verstoßen oder gegen den eigenen Vorsatz, sich nicht zu Hofberichterstattern machen zu lassen.

“Bild” macht kurzen Prozess

Zuweilen legt “Bild” ein sehr sonderbares Rechtsverständnis an den Tag. So wie gestern beispielsweise. Da hieß es in einem Text über eine Babysitterin, die verdächtigt wird, ein Kind misshandelt zu haben:

Im zweiten Absatz steht das. Und wenn die Schuld der Babysitterin erwiesen wäre, dann könnten Großbuchstaben hier vielleicht sogar angemessen sein. Nur ist es so, dass die Babysitterin gar nicht bestraft werden darf. Man kann nämlich in der Regel nur dann bestraft werden, wenn man auch verurteilt wurde. Und das geht nun mal nicht ohne vorherigen Prozess. Der hat aber noch gar nicht stattgefunden. Das weiß auch “Bild”, verrät es aber erst gegen Ende des Artikels:

Die Baby-Sitterin wurde später festgenommen, kam in U-Haft. Jetzt sollte der Prozeß wegen Mißhandlung von Schutzbefohlenen beginnen. Höchststrafe 10 Jahre Haft. Doch die Richterin ließ die Frau laufen! Ein Behörden-Sprecher: “Sie hält eine weitere Beweiserhebung für sinnvoll.”

Ob die Babysitterin bestraft wird oder nicht, steht also, anders als “Bild” wider besseres Wissen anfangs behauptet, noch überhaupt nicht fest. Abgesehen davon sollte man vielleicht wissen, dass die U-Haft ein gravierender Eingriff in die Freiheitsrechte eines möglicherweise Unschuldigen ist, bevor man sich darüber ereifert, dass jemand aus ihr entlassen wird. Insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Richterin offenbar der Meinung ist, die vorliegenden Beweise reichten für eine Anklageerhebung noch nicht aus.

Mit Dank an Simon K. auch für den Scan.

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