Wer selbst keine Ideen hat, muss sich eben bei anderen bedienen. Das haben nicht nur die “Bild”-Autoren längst erkannt, sondern auch deren Leser.
Die wurden, wie wir gestern berichtet haben, jüngst dazu aufgefordert, Rap-Texte gegen Bushido zu verfassen. Gestern druckte die “Bild”-Zeitung dann stolz ein paar dieser Zeilen ab. Darunter auch diese hier:
(Unkenntlichmachung von uns.)
Der Text kommt Ihnen bekannt vor? Nun, vielleicht, weil Sie ihn schon mal woanders gehört haben:
Und er so: Rap ist doch nur ‘ne Modedroge
So ‘ne Berg- und Talfahrt, so ‘ne Toblerone, ja
Dreh ‘n Clip mit zehn Bitches oben ohne
Und halt dazu ‘n paar homophobe Monologe
Sie haben es vielleicht mitbekommen: Bushido ist zurück. Und weil er in einem neuen Song Politiker bedroht und weil gerade Sommerloch ist, drehen die Medien jetzt völlig am Rad.
Die Berichterstattung nimmt aktuell dermaßen besorgniserregende Züge an, dass es Zeit ist, sich den Fall mal etwas näher anzuschauen. Damit wir nicht durcheinanderkommen, fangen wir am besten gleich bei der Wahrheit an:
Zuletzt inszenierte sich Bushido als braver Familienvater. Doch in einem neuen Video bepöbelt und bedroht der Rapper Politiker und Prominente. BILD am SONNTAG enthüllt die abgefeimte Marketingstrategie hinter der Hass-Attacke
Die “Bams”-Reporter sind zu der Erkenntnis gelangt, dass Bushido dieses Video vor allem deshalb veröffentlicht hat, um Aufmerksamkeit zu bekommen. Und um sein Gangster-Image mal wieder ein bisschen aufzupeppen. Nach der “altbewährten Methode: ‘gut ist, was provoziert'”. Kurzum: Bushido benutze die “Morddrohungen als PR-Masche”.
Im Hause Springer sind sie sich also völlig im Klaren darüber, dass es Bushido “bei der ganzen Sache vor allem um PR geht”. Und trotzdem schenken sie ihm seit Tagen genau das, was er will: Aufmerksamkeit.
Los ging es am Freitag mit dieser Schlagzeile auf Bild.de:
Am Tag darauf legte die gedruckte “Bild” mit einer Titelgeschichte nach:
Im Innenteil sah der Artikel so aus:
Die härtesten Passagen des Songs hat “Bild” natürlich abgedruckt — stilecht samt Einschussloch.
Auch auf Bild.de werden die bösen Zitate ausführlich wiedergegeben, zum Beispiel in diesem Artikel:
(Auf Bild.de waren einige der umstrittenen “Hass-Video”-Passagen bis heute übrigens immer noch zu sehen.)
Am Wochenende schickte “Bild” dann extra zwei Reporter auf Recherchereise in eine “Dorf-Disko”. Dort hatte Bushido nämlich seinen ersten Auftritt “nach der Veröffentlichung seines Skandal-Videos”. Zurückgekommen sind die Autoren mit einem Video des Auftritts (in dem die besonders bösen Stellen säuberlich untertitelt sind), einer neunteiligen Fotostrecke (davon neun Mal Bushido in Aktion) und jeder Menge aufgeschnappter “Hassparolen”, die sie im Artikel ausführlich zitieren:
Dazu gibt’s nochmal die Szenen aus dem Video, eine Umfrage unter Jugendlichen, zwei weitere Fotos (einmal Bushido, einmal Bushido und Shindy) und die Einschätzung eines Rechtsexperten.
Am Montag folgte dann die nächste Titelgeschichte der “Bild”-Zeitung, Kategorie: Höchstform.
Und selbst Franz Josef Wagner richtete am Montag seinen Brief an die “dumme Wurst” Bushido, obwohl es seiner Meinung nach ja eigentlich mehr Sinn machen würde, “an Brüllaffen oder lärmende Frösche zu schreiben”. Das Video sei jedenfalls “so eklig, wie Ratten essen”.
Gestern musste sich Bushido zwar mit etwas weniger Platz auf der Titelseite der “Bild”-Zeitung zufrieden geben, im Innenteil spendierte ihm das Blatt aber erneut einen großen Artikel:
Und so dreht sich bei “Bild” seit Tagen und auf allen Kanälen alles nur um einen. Und Bushido selbst lacht sich währenddessen ins Fäustchen — wenn er denn eine Hand frei hat:
In einem Fernseh-Interview sagte er am Montag, das Album sei mittlerweile “in den Trends auf Platz 1”. Aus “Geschäftsmann-Perspektive” sei die Sache also “super gelaufen”.
Aber Bushido ist schon lange nicht mehr der Einzige, der den “Wirbel” um den Song als “PR-Masche” nutzt.
Die “Bild”-Zeitung macht es im Grunde genauso. Nur eben auf ihre Weise. Das ist spätestens seit dieser Aktion klar:
BILD.de veröffentlicht die besten Ideen. Zusätzlich darf sich der kreativste Kopf über eine Belohnung von 1000 Euro freuen.
Jetzt geht sie erst richtig los, die wilde Fahrt auf dem Trittbrett: Die Leser werden dazu aufgefordert, zurückzuschlagen. Auf die Idee muss man erst mal kommen. Die “BundesRAPublik” ließ sich jedenfalls nicht lange bitten und schickte “tausende Texte, Videos und Audio-Dateien” an die Redaktion, wie “Bild” heute stolz mitteilte:
(Unkenntlichmachung von uns.)
In den veröffentlichten “Raps” findensich dann solche Zeilen:
Guten Tag Bushido, Seit wann bist du denn Salafist? Dein Gandalf-Bart ist echt der letzte Mist.
Oder solche:
Bildleser zersägen dich wie eine Fräse, und jetzt kriegst DU Löcher wie ein Schweizer Käse!
Oder solche:
[…] die Zunge dir in den Hals zu stecken, du kannst mich mal an meinem schwulen Arschloch lecken.
Den vorläufigen HöheTiefpunkt dieser irrsinnigen Geschichte lieferte aber ein ganz besonderer Pöbel-Poet:
Sprechen möchte der Kolumnist nicht mit Bushido, aber auf die Bitte von BILD hat Franz Josef Wagner den Brief vorgelesen, seine Stimme wurde mit Musik unterlegt. Wagners erster eigener Rap – im VIDEO oben!
Vor 150 Jahren wurde Edvard Munch geboren. Seine Heimatstadt Oslo ehrt ihn deshalb zurzeit mit einer großen Jubiläumsausstellung. Und die “Bild”-Zeitung ehrte ihn Anfang Juni mit ein paar klug klingenden Zeilen ihrer Adelfeder Alexander von Schönburg.
Und weil von Schönburg nicht nur Royal- und Promi-, sondern offenbar auch noch Kunstexperte ist, erklärt er uns darin mal genau, was es mit Munch und diesem Expressionistenzeugs eigentlich auf sich hat. Und warum er Munchs Gemälde “Der Schrei” sogar vor der Sintflut retten würde. Und dass es in Oslo nun “zwei Mega-Ausstellungen” zu Ehren des “große[n] Maler[s]” gibt.
Am Ende der kleinen Lehrstunde schüttelt er dann noch lässig ein paar spannende Fakten aus dem Ärmel, “Motto: ‘Munch zum Mitreden'”.
Da wäre zum Beispiel:
Edvard Munch (gesprochen “Munk”, † 1944) war der größte aller Expressionisten, weil er todunglücklich war. Genauer: manisch-depressiv.
Damit lässt sich beim nächsten Grillabend sicherlich Eindruck schinden. Mit der Information, dass Munch den “Schrei” gleich in vierfacher Ausführung gemalt hat, bestimmt auch. Vorsichtig aber sollten Sie sein, wenn Sie folgende Anekdote zum Besten geben wollen:
Die schönste Version (in Pastell) gehört dem New Yorker Milliardär Leon Black. Er hat sich überreden lassen, es für die Dauer der Ausstellung Oslo zu leihen. Er traut den Norwegern aber nicht, hat dem Bild zwei Leibwächter mitgeschickt.
Das klingt eigentlich zu gangsterfilmmäßig, um wahr zu sein. Und wie wir dank unseres Lesers Johannes H. wissen, hat diese Geschichte tatsächlich nicht viel mit der Wahrheit zu tun. Genauer: gar nichts.
Johannes H. ist beim Lesen des Artikels misstrauisch geworden, denn er hatte die Ausstellung in Oslo zuvor selbst besucht – der “Schrei” wurde zwar auch gezeigt, nicht aber die Pastell-Version von Leon Black. Er fragte also beim Osloer Munch-Museum nach, wie viel Wahres an der “Bild”-Geschichte dran sei. Man antwortete ihm:
Es gibt, das ist korrekt, vier gemalte Versionen von “Der Schrei” – zwei Pastelle und zwei Ölgemälde.
Zwei der Bilder (eine Pastell-, eine Öl-Version) seien im Besitz des Munch Museums in Oslo, die Nationalgalerie habe ein weiteres (Öl), und das Vierte gehöre Herrn Black (Pastell). Allerdings:
In der Jubiläumssausstellung zeigen wir im Munch Museum unsere Öl-Version […] und die Nationalgalerie hat ihre. Die Version von Herrn Black wird definitiv nicht gezeigt, und ich weiß nicht, auf welche Quellen oder Informationen die “Bild”-Zeitung ihren Artikel stützt.
Johannes H. fragte auch bei Herrn von Schönburg nach, wie es zu dieser Behauptung kommen konnte. Eine Antwort bekam er nicht.
Immerhin nimmt es das Museum mit Humor. Die erste Reaktion auf den “Bild”-Artikel lautete: “What a brilliant story!”
Heute lassen wir mal die User von Bild.de zu Wort kommen. Ausnahmsweise sind wir nämlich ziemlich einer Meinung.
Das ist echt eine Sauerrei. Sogar für die BILD.
Da fragt man sich wirklich, auf welchem Niveau sich solch Schreiberlinge befinden? Schlimmer gehts nicht!
Muss man solche details veröffentlichen???schlimm genug für die angehörigen…….
Dieser Artikel hätte schon aus Anstand der Familie gegenüber NIE veröffentlicht werden dürfen. Liebe Bildredakteure, wie tief wollt Ihr eigendlich sinken…..
Völlig Krank das in einer Zeitung zu bringen . Versetzen sie sich mal in die Lage der Angehörigen .
Typisch BILD!!! WIR waren die ersten die darüber Berichteten,arme Angehörige
Ja Bild, andere bloß stellen, kommt ja ganz gut an……………
Auf diese detaillierte Info hätte ich verzichten können
Liebe Bild, zeigen Sie Anstand und Pietät !!!!!
Raus mit diesen Artikel!!!!
[…] diese Scheinheiligkeit ist unglaublich. Wieviel verdient denn ein Journalist für solche Enthüllungen? Ist es das wert?
Bild sudelt sich am Unglück anderer
Dafür müsste man euch fristlos kündigen, sowas der öffenlichkeit preis zugeben
Mir fehlen die Worte
Uns hat es auch die Sprache verschlagen, als wir den Artikel gelesen haben, auf den sich diese Kommentare beziehen. Erschienen ist er vor einem halben Jahr auf Bild.de und in der Dresdner Regionalausgabe der “Bild”-Zeitung:
Dort ging es um einen Mann, der mit heruntergelassener Hose tot in seinem Auto gefunden worden war. Im Text hieß es, der Gerichtsmediziner habe festgestellt, dass der Mann dabei war, “sexuelle Handlungen an sich selbst auszuüben”. Dabei soll er einen Herzinfarkt erlitten haben.
“Bild” nannte den Vornamen, sowie den abgekürzten Nachnamen des Mannes; zeigte auf zwei Fotos dessen Auto; beschrieb, in welchem Ort er gefunden wurde — und druckte zu allem Überfluss noch ein riesiges Foto, auf dem die Angehörigen zu sehen sind, während sie trauernd neben dem offenen Sarg knien.
Zumindest für Bekannte der Familie war also mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erkennen, um wen es sich bei dem Toten handeln musste. Auch die Angehörigen, deren Gesichter zwar verpixelt waren, mussten damit rechnen, von ihrem Umfeld identifiziert zu werden.
Die Intimsphäre des Mannes, seine Würde und Persönlichkeitsrechte und selbst die seiner Familie — all das schien bei “Bild” niemanden zu interessieren.
Wir haben uns deshalb beim Deutschen Presserat über diese Berichterstattung beschwert. Wie in so einem Fall üblich, bekam der Verlag die Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Doch die Verteidigung der Springer-Juristen war kaum weniger unverschämt als der Artikel selbst.
Die Berichterstattung verletze weder die Menschenwürde der Angehörigen noch die des Verstorbenen, argumentierte der Verlag, “da niemand identifizierbar werde”.
So würden keine Namensangaben der Angehörigen veröffentlicht. Sie seien zudem nur von sehr weit fotografiert worden, ihre Gesichter seien vollständig verpixelt worden. […] Der tatsächliche Wohnort sei bewusst nicht genannt worden.
Die Angaben zu dem Toten seien, so die Springer-Anwälte, “zurückhaltend” erfolgt. “Zurückhaltend” in dem Sinne, dass die Autoren nicht den vollen Nachnamen des Mannes genannt und kein Foto von ihm veröffentlicht haben. Die Abbildung des Autos rechtfertigen sie damit, dass es “ein Allerweltsauto ohne jedes besondere Merkmal” sei.
Und den Angehörigen wird das “Recht auf Privatheit” mit der abenteuerlichen Begründung abgesprochen, dass sie “mit der Art und Weise des Todes des Mannes […] nichts zu tun” hätten.
Die Anwälte betonten außerdem, die Umstände des Todes und der massive Einsatz von Rettungskräften hätten “in der Region Dresden für ein starkes öffentliches und mediales Interesse gesorgt”.
Insgesamt, so das Fazit der Juristen, sei die Berichterstattung angesichts der “außergewöhnlichen und feststehenden Umstände des Falles […] als sehr zurückhaltend zu bezeichnen”.
Das sah der Presserat anders.
Der Beschwerdeausschuss erkannte in dem Artikel eine Verletzung der Ziffer 8 des Pressekodex:
Die Mitglieder sind der Auffassung, dass sowohl der Tote als auch seine Angehörigen – zumindest für einen kleineren Kreis von Personen – identifizierbar werden.
Das liege vor allem an der Nennung seines Namens und der Abbildung des Autos.
Die Mitglieder erkannten jedoch kein Informationsinteresse der Öffentlichkeit, mit dem diese Identifizierung zu rechtfertigen wäre. Sowohl das Persönlichkeitsrecht des Toten als auch das seiner Hinterbliebenen wird daher verletzt […].
Der Verstoß werde “noch deutlich durch die Umstände des Todes des Mannes verstärkt. Durch die Berichterstattung erfährt zumindest ein bestimmter Kreis von Personen, in welcher Situation er gestorben ist. Insbesondere für seine Hinterbliebenen entsteht somit eine äußerst unangenehme Situation, die durch eine vollständige Anonymisierung zu verhindern gewesen wäre.”
Der Presserat sprach deshalb eine “Missbilligung” aus, bei der es den “Bild”-Leuten allerdings frei gestellt ist, ob sie sie abdrucken – oder es einfach bleiben lassen.
Der Artikel beginnt übrigens mit einer bemerkenswerten Feststellung:
Die drei Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserates haben Anfang Juni getagt und anschließend sieben öffentliche Rügen, zehn Missbilligungen und 19 Hinweise ausgesprochen.
Eine der Rügen ging an die “taz”, die mit einem Kommentar zur Papstwahl nach Ansicht des Presserates zwar “keine religiösen Gefühle geschmäht”, aber “grob gegen das Sorgfaltsgebot verstoßen” hatte. In der Print-Ausgabe war der Text unter der Überschrift “Junta-Kumpel löst Hitlerjunge ab” erschienen. Die Bezeichnung als “Junta-Kumpel” stelle “eine nicht bewiesene Tatsachenbehauptung” dar und verletze den Papst in seiner Ehre, urteilte der Ausschuss. Scharfe Bewertungen wie “Alter Sack I. folgte auf Alter Sack II.” seien hingegen zwar provokativ und polemisch, aber vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Fast 50 Beschwerden waren zu dem “taz”-Kommentar von Deniz Yücel eingegangen.
Die “Maßnahmen” des Presserates:
Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.
Drei weitere Rügen sprach der Presserat für die Laufmagazine “Condition”, “Laufzeit” und “Running” aus, die auf ihren Titelseiten jeweils ein PR-Foto eines Sportartikelherstellers veröffentlicht hatten. Der Presserat sah darin Schleichwerbung und damit einen Verstoß gegen Richtlinie 7.2 des Pressekodex.
Ebenfalls gerügt wegen einer Verletzung der Ziffer 7 wurde die Zeitschrift “Kanzlei Life!”, die sich an Rechtsanwalts- und Notarkanzleien richtet. Die Zeitschrift hatte in mehreren Artikeln auf Produkte eines Softwareunternehmens hingewiesen, Konkurrenzprodukte aber nicht genannt. Die Publikation wird von einem Schwesterunternehmen dieses Softwareentwicklers herausgegeben und kostenlos an Kunden verteilt. Der Presserat beurteilte die Zeitschrift “als reine Werbepublikation”, was für den Leser allerdings nicht ersichtlich sei.
Bild.de erhielt eine Rüge für die Berichterstattung über ein Tötungsdelikt, bei dem der Hauptverdächtige als überführter “Killer” bezeichnet wurde. In den Artikeln wurde der Eindruck erweckt, als habe erwiesenermaßen ein Mord stattgefunden und der Mann sei der Täter. Beides stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aber nicht fest. Der Presserat erkannte darin einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht (Ziffer 2) und einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Mannes und des Opfers (Ziffer 8), weil über beide identifizierend berichtet worden war.
Schließlich gab es noch eine Rüge für die Münchener “tz”, die – ebenfalls identifizierend – über einen Mann geschrieben hatte, dem die Entführung und Vergewaltigung Minderjähriger in Thailand vorgeworfen wird. Darin erkannte der Presserat zudem eine Verletzung der Unschuldsvermutung (Ziffer 13).
Einen sogenannten Hinweis erteilte der Beschwerdeausschuss der Bremer “Bild”-Regionalausgabe sowie Bild.de, weil diese unter der Überschrift “Wir sind Bremens coolste Fahrschule” Schleichwerbung für eine, nun ja, Bremer Fahrschule gemacht hatten.
Keinen ethischen Verstoß stellte das Gremium hingegen bei zwei Beschwerden zur Berichterstattung über den Bombenanschlag in Boston fest. Bild.de hatte mehrere Fotos gezeigt, auf denen unter anderem verletzte Menschen zu sehen waren. “Die Fotos dokumentieren die schreckliche Realität dessen, was sich ereignet hat, überschreiten jedoch nicht die Grenze zur Sensationsberichterstattung” (Ziffer 11), so der Presserat. Ein grenzwertiges Foto, das einen verletzten Mann im Rollstuhl zeigte, “hatte die Zeitung kurz nach Erscheinen bereits wieder von sich aus aus dem Online-Angebot entfernt”.
Sie wollen auf die Schnelle eine Million Dollar verdienen? Gut. Dann brauchen Sie jetzt zwei Dinge: einen E-Mail-Account und Ihr Mathebuch aus der neunten Klasse.
Bereit? Na dann los:
Das dürfte mit ein bisschen Grübelei auf jeden Fall machbar sein. Lassen Sie sich ruhig Zeit. Und wenn Sie so weit sind: Mail rausjagen, abwarten, Kontoauszug überprüfen. Vielleicht dauert’s ein paar Tage, aber schon bald werden Sie um eine Million Dollar reicher sein. Herzlichen Glückwunsch!
Kleiner Scherz. Ganz so einfach, wie “Bild” das alles schildert, ist es natürlich nicht.
Zunächst einmal: Der gute Mann heißt Beal, nicht Bale. Und er ist kein Irrer, sondern Unternehmer. 1997* veröffentlichte er die “Beal-Vermutung” und lobte einen Preis aus für denjenigen, der einen Beweis oder einen Gegenbeweis dafür liefern kann.
If Ax +By = Cz, where A, B, C, x, y and z are positive integers and x, y and z are all greater than 2, then A, B and C must have a common prime factor.
Dummerweise hat “Bild” die Aufgabe falsch abgeschrieben und aus A hoch x kurzerhand A mal x gemacht — was die Aufgabe dann doch ein wenig ändert. Außerdem vergisst das Blatt zu erwähnen, dass x, y und z größer als 2 sein müssen.
Und es reicht auch nicht, einfach nur eine Mail zu schreiben, wenn man glaubt, “das Ergebnis” gefunden zu haben. In der Regel muss ein Beweis zunächst in einer angesehenen Fachzeitschrift veröffentlicht werden, bevor sich das “Beal Prize Committee” der Sache annimmt.
Sie können das Mathebuch also wieder wegpacken.
Mit Dank an Torben Z., Markus W. und Martin B.
Nachtrag/*Korrektur, 16. Juni: Einige Leser haben uns darauf hingewiesen, dass “Bild” außerdem unterschlägt, dass es sich bei dem gemeinsamen Faktor um einen Primfaktor handeln muss. Die “Beal-Vermutung” wurde im Übrigen nicht im Jahr 1997 aufgestellt, sondern schon im Jahr 1993. Vier Jahre später wurde dann erstmals ein Preisgeld ausgelobt.
Vor sechs Jahren drehte ein aus Halbwahrheiten, Spekulationen und Großbuchstaben zusammengeschustertes Geschichtenkonstrukt der “Bild”-Zeitung eine große Runde durch die Medienlandschaft. Damals ging es um das Video eines Fallschirmspringers, der “[Jürgen] Möllemanns Todessprung mit einer Kamera” gefilmt hatte.
“Bild” hatte auf der Titelseite groß verkündet:
Dabei war das Video in Wahrheit schon vier Jahre zuvor “aufgetaucht” — die Staatsanwaltschaft hatte es bereits kurz nach Möllemanns Tod im Jahr 2003 ausgewertet.
Doch viele andere Medien verbreiteten die Nachricht vom plötzlich aufgetauchten Video und die Spekulationen der “Bild”-Zeitung kopflos weiter, obwohl viele von ihnen schon im Jahr 2003 selbst über das Video berichtet hatten.
Wir haben diesen Fall und sein juristisches Nachspiel (denn das Video war noch dazu geklaut) seinerzeit hier, hier und hier dokumentiert.
Leider haben die Medien seither nichts dazugelernt.
Am Mittwoch verkündete “Bild” groß auf der Titelseite:
Doch viele andere Medien verbreiten die Nachricht vom plötzlich aufgetauchten Brief und die Spekulationen der “Bild”-Zeitung kopflos weiter. Mal wieder.
Die dpa veröffentlichte Meldungen über den “jetzt bekanntgewordene[n] Brief”, “Spiegel Online” und Handelsblatt.com erzählen vom “bisher unbekannten Abschiedsbrief “, auch n-tv.de, T-Online.de, “RP Online”, Tagesspiegel.de, Welt.de, das “Hamburger Abendblatt” und viele andere zogen mit — in den meisten Fällen beriefen sie sich dabei allein auf den “Bild”-Artikel.
Nur wenige Medien haben sich die Mühe gemacht, selbst ein bisschen zu recherchieren. So wie (überraschenderweise) stern.de:
Tatsächlich hatte sich FDP-Politiker Kubicki schon vor über zwei Wochen mit der “Bunten” über den Tod seines Freundes, dieses Schreiben und die Übergabe vor zehn Jahren unterhalten. Auch in einer TV-Dokumentation aus dem Jahr 2007 (“Der Tag als Jürgen W. Möllemann in den Tod sprang”) hält Kubicki den Brief in die Kamera.
Es wäre auch für andere Journalisten kein Ding der Unmöglichkeit gewesen, das herauszufinden: Die “Süddeutsche Zeitung” hatte die Szene in einer TV-Kritik von 2007 explizit erwähnt: “Ziemlich am Ende des Films zitiert [Kubicki] aus einem Brief, den Möllemann ihm für den Fall der Fälle geschrieben hatte […]”.
Doch wenn das Leitschafmedium einmal losgetrampelt ist, lässt sich die Herde nicht mehr aufhalten. Inzwischen ist die Geschichte sogar schon in der Wikipedia gelandet:
Nach all den schlimmen Hochwasser-Nachrichten der letzten Tage wollte “Bild” am Donnerstag auch mal eine positive Seite der “Jahrhundertflut” zeigen. Im Grunde ist es also eine ganz schöne Geschichte, die das Blatt da veröffentlicht hat:
Es ist eine Welle der Solidarität, Deutschland krempelt die Ärmel hoch! So schlimm die Jahrhundertflut über den Osten und Süden hereinbrach, so groß ist die Hilfsbereitschaft! Zehntausende Freiwillige schippen, schleppen, schrubben!
Doch die Skandal-Spürnasen von “Bild” haben selbst inmitten all der Hilfsbereitschaft und Nächstenliebe noch etwas gefunden, über das sie sich empören können:
Oder nochmal in der Online-Variante:
“Bild” schwingt also voller Entsetzen die Moralkeule — und haut sie, was der Leser dann allerdings nicht mehr mitbekommt, mit Schmackes ins Leere.
Denn im System des dpa-Bildfunks trägt das Foto folgende Beschreibung:
Sonniges Wetter in Düsseldorf
02.06.2013 16:45:19
Bei strahlendem Sonnenschein und Temperaturen um die 20 Grad sitzen am 02.06.2013 in Düsseldorf-Wittlaer (Nordrhein-Westfalen) Ausflügler auf Stühlen auf dem Rheindeich in einem Biergarten. Foto: Horst Ossinger/dpa
Das, was die “Gaffer” in den Gartenstühlen “betrachten”, sind also keine Katastrophenszenen – sondern Schiffe.
Mit Dank an Bernd W. und Mo.
Nachtrag, 10. Juni: “Bild” hat heute eine Berichtigung abgedruckt:
Auf den Tag genau zehn Jahre nach dem Freitod von FDP-Politiker Jürgen W. Möllemann († 57) gibt ein bisher unbekannter Brief neue Rätsel auf.
Nun ja. “Aufgetaucht” ist der Brief streng genommen schon vor zehn Jahren. Denn Möllemann hatte ihn wenige Wochen vor seinem Tod an Parteifreund Wolfgang Kubicki gegeben.
Und die Zitate aus dem “bisher unbekannten” Brief, die “Bild” als neu verkaufte, sind der Öffentlichkeit größtenteils schon seit 2007 bekannt — Kubicki hatte damals in einer Dokumentation des Hessischen Rundfunks aus dem Brief vorgelesen.
Aber was das Ausschlachten von Möllemanns Tod angeht, sind solche Methoden für “Bild” ja nichts Neues mehr.