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Was Entwürdigen und Verleumden kostet

Thai-Hure boxt deutschen Sex-Touristen k.o.

Es ist ein schrecklich geschundenes Gesicht, das “Bild” am 11. August 2004 in Großaufnahme zeigt. Das linke Auge des Mannes ist fast zugeschwollen, im Mund ist getrocknetes Blut zu sehen, auf Wangen und Nase haben Schläge deutliche Spuren hinterlassen.

Das Foto des Mannes war von einer Nachrichtenagentur unter Berufung auf die thailändische Zeitung “Pattaya Mail” verbreitet worden. Die Geschichte zu dem Gesicht erzählte “Bild” so: Ein deutscher Geschäftsmann namens F. habe sich als “Sex-Tourist” im thailändischen Urlaubsort Pattaya aufgehalten.

Er engagierte ein Thai-Mädchen, versprach ihr viel Geld für ein privates Pornovideo. (…)

Für 1000 Baht (umgerechnet 20 Euro) willigte die Prostiuierte ein, ging mit ihm aufs Zimmer — und ließ sich filmen. Aber nach dem Sex wollte der Bayer plötzlich den vereinbarten Lohn nicht zahlen! Lautstarker Streit, die Hure wurde handgreiflich, sie stürzte sich auf den Deutschen, schlug ihm ins Gesicht. (…) Vergeblich versuchten andere Prostituierte und die Bordellchefin dazwischenzugehen.

Erst Polizisten konnten den Deutschen und die Hure trennen. (…)

Eine tolle Geschichte, oder wie “Bild” schrieb: “ein unglaublicher Fall”, den das Blatt natürlich trotzdem unbesehen geglaubt hatte.

Doch die Geschichte ist falsch. Das fängt schon damit an, dass der Mann, den “Bild” groß im Foto zeigt und mit Vornamen, abgekürztem Nachnamen, Alter und Heimatort nennt, kein “Sex-Tourist” ist, sondern in Pattaya lebt. Und es hört nicht damit auf, dass der Mann in seiner eigenen Wohnung zusammengeschlagen wurde, nicht in einem Bordell, weshalb auch keinen anderen Prostituierten oder gar eine Bordellchefin dazwischen gingen.

F. hat die “Bild”-Zeitung damals verklagt. Nach über fünf Jahren Verhandlung hat das Landgericht Hamburg in der vergangenen Woche endlich ein Urteil gefällt: Das Blatt habe das Persönlichkeitsrecht von F. “in schwerwiegender Weise” verletzt. Der Inhalt des Artikels sei “unwahr”. Durch die Veröffentlichung des Fotos habe die Zeitung “in evidenter und krasser Weise” gegen F.s Recht am eigenen Bild verstoßen:

Es handelt sich um eine großformatige Portraitaufnahme des Klägers, die ihn entstellt zeigt, nachdem er Opfer einer Straftat geworden ist. Sie zerrt den Kläger an die massenmediale Öffentlichkeit, zeigt ihn in einem Zustand, der einer Krankheit vergleichbar ist, und macht diesen für jedermann sichtbar. Der Kläger wird entwürdigend und anprangernd dargestellt.

Und was kostet sowas? Nicht viel: Das Gericht verurteilte “Bild” zur Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld, und nicht einmal die wird der Kläger vollständig bekommen.

Ein Sieg ist das nicht.

Dass der “Bild”-Bericht in den wesentlichen Punkten falsch ist, steht außer Frage. Umstritten ist, ob er einen wahren Anlass hat.

Die “Bild”-Zeitung hatte als Teil ihrer Verteidigung einen Mann zur “Nachrecherche” nach Thailand geschickt und behauptete nun, Hintergrund des Angriffs seien mehrere Pornofilme gewesen, die F. mit einer Prostituierten gedreht habe, deren Herausgabe sie forderte und die später von der Polizei auf F.s Computer gefunden worden seien. Als F. der Forderung nicht nachkam, habe die Frau Freunde zu Hilfe gerufen, woraufhin es zu den Handgreiflichkeiten gekommen sei.

F. bestreitet einen solchen Zusammenhang und schildert die Tat als einen brutalen Raubüberfall von zwei Männern auf ihn. Die Frau, die ihn laut “Bild” mit verprügelt haben soll, sei gar nicht anwesend gewesen. Auf seinem Computer seien zwar pornografische Filme gewesen, aber keiner mit der betreffenden Frau.

Das Hamburger Gericht ließ in Thailand einen Polizeibeamten als Zeugen vernehmen, der mit dem Fall damals zu tun hatte, aber nicht vor Ort war. Das trug mit zu der erstaunlichen Verlängerung der Prozessdauer bei, brachte aber nur bedingt Klarheit. Am Ende glaubte das Gericht, dass ein Streit um die Videos, die während der Beziehung zwischen der Frau und F. “zum Hausgebrauch” entstanden seien, Hintergrund der Körperverletzung gewesen sei. Somit sei die Berichterstattung von “Bild” zwar in weiten Teilen unwahr, sei aber “auf ein reales Geschehen zurückzuführen”. Das mindere den Schadensersatzanspruch von F.

Als entscheidend für die Höhe der zu zahlenden Summe wertete das Gericht auch, inwieweit die “Bild”-Berichterstattung Folgen für F. hatte. Ungefähr die einzige Aussage des Opfers, die die “Bild”-Anwälte ihm glaubten, war die, dass er kein “Sex-Tourist” ist, sondern seinen Wohnsitz in Thailand hat. In Thailand, so die Argumentation der “Bild”-Anwälte, würden aber nicht einmal 400 Exemplare des Blattes täglich verkauft. Dass die Familie von F. in Oberstdorf lebe, dass er regelmäßig dorthin zu Besuch fahre, dass die Mutter von F. vielfach auf den “Bild”-Artikel über ihren Sohn angesprochen worden sei, all das bestritten die Anwälte pauschal.

Das Gericht urteilte, dass F. von der falschen und seine Persönlichkeitsrechte verletzenden Berichterstattung “weniger intensiv betroffen” sei, weil er seinen Lebensmittelpunkt in Thailand habe.

Anstelle der Forderung von 30.000 Euro, für die das Gericht dem Kläger ursprünglich Prozesskostenhilfe bewilligt hatte, sprach die Zivilkammer 24 dem “Bild”-Opfer nur 10.000 Euro Schmerzensgeld zu. Ursprünglich hatte F. auch versucht, “Bild” zu einem Widerruf zu zwingen — eine Forderung, die F.s Anwalt zurückziehen musste, weil es sich als unmöglich erwies, Zeugen des Tatverlaufs in Thailand aufzutreiben. Den Streitwert eines solchen Widerrufs hatte das Gericht mit 50.000 Euro angegeben. Die 10.000 Euro entsprechen somit nur einem Achtel der Forderungen des Klägers, der deshalb sieben Achtel der Kosten tragen muss.

Die Kosten des Gerichtes und seines eigenen Anwaltes trägt die Staatskasse. Von den 10.000 Euro Schmerzensgeld zuzüglich Zinsen, die “Bild” F. zahlen muss, kann das Blatt rund 3000 Euro eigene Anwaltskosten gleich abziehen.

F. ist außerordentlich frustriert. Er beschwert sich über die massive Verzögerungstaktik des Richters Andreas Buske und meint, dass schon die Veröffentlichung des “schrecklichen Fotos” von ihm eindeutig unzulässig gewesen sei. Er muss sich nun entscheiden, ob er Berufung gegen das Urteil einlegt.

Für “Bild” sind die paar Euro für die Entwürdigung und Verleumdung eines Menschen sicher leicht zu verschmerzen.

Mit Dank an Rolf Schälike, der auf seiner Seite Buskeismus auch über den Fall berichtet.

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Mit Dänen kann man’s ja machen

Thomas Tuchel, Trainer des FSV Mainz 05, ist “sauer” und “verärgert”, so “Bild”: In der Vorbereitung auf den Start der neuen Saison muss er ab Sonntag auf sieben Spieler verzichten, die an Länderspielen teilnehmen sollen.

Ganz groß im Blickpunkt steht Abwehrspieler Bo Svensson. Der Däne will in Kopenhagen Deutschlands Elf stoppen.

Nun wissen wir nichts über die privaten Pläne von Herrn Svensson, aber im Dress der dänischen Nationalmannschaft wird er die deutsche Mannschaft kaum “stoppen” können: Seinen ersten und bisher einzigen Einsatz für Dänemark hatte er vor mehr als vier Jahren und auch beim Freundschaftsspiel am kommenden Mittwoch steht er nicht im Aufgebot, wie kicker.de bereits einen Tag vor dem “Bild”-Artikel berichtete.

Mit Dank an Jessica.

Zitieren und verklagen mit Jörg Kachelmann

Es gibt Worte, die sind klein und unscheinbar, haben aber eine erhebliche Auswirkung auf die Bedeutung des Satzes, in dem sie stehen. Zahlreiche Väter wären ohne “wenn” längst Millionäre, die Welt wäre eine andere ohne “nicht”.

Auch das Wort “auch” kann einen entscheidenden Unterschied bedeuten:

Das ist etwas, was ich niemandem wünschen möchte, niemandem auf der Welt, was dieser Mensch mir auch angetan hat.

sagt etwas ganz anderes aus als

Das ist etwas, was ich niemandem wünschen möchte, niemandem auf der Welt, was dieser Mensch mir angetan hat.

Der obere Satz drückt aus, dass der Sprecher die gemachte Erfahrung niemandem wünscht — was auch immer ein Mensch ihm angetan haben könnte. Er wünscht die Erfahrung nicht mal seinem ärgsten Feind, wie man so schön sagt.

Der untere Satz drückt aus, dass der Sprecher niemandem die Erfahrung dessen wünscht, was ihm eine dritte Person (“dieser Mensch”) angetan hat.

Der obere Satz ist ein Zitat des Fernsehmoderators Jörg Kachelmann, der Untere der Versuch von FAZ.net, Kachelmann zu zitieren.

FAZ.net befindet sich damit ganz in der Nähe von Bild.de, die vergangene Woche bereits an dem Zitat gescheitert waren (BILDblog berichtete).

Unterdessen hat die Axel Springer AG bestätigt, dass Jörg Kachelmann sie (genauer: “Bild”, “Bild am Sonntag” und Bild.de) auf mehr als 2 Millionen Euro verklagt hat. Kachelmanns Strafverteidiger Reinhard Birkenstock spricht im “Spiegel” von 2,25 Millionen Euro Schmerzensgeldforderungen und begründet diese wie folgt:

Es geht um zahlreiche Persönlichkeitsverletzungen, die begangen wurden, darunter Fotos, die Kachelmann beim Hofgang zeigen. Dies wurde bereits in einer früheren Entscheidung gerichtlich untersagt. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte Kachelmanns sind beispiellos in der deutschen Pressegeschichte.

(Link von uns)

Die Axel Springer AG hat Kachelmanns Forderungen laut handelsblatt.com als “durchsichtige Aktion” zurückgewiesen. Gleichzeitig stehen vermutlich auch weiteren Verlagen (“mit Ausnahme des ‘Spiegels'”, so handelsblatt.com) Klagen ins Haus. Heißer Kandidat für hohe Forderungen: Der “Focus”. Das Blatt, das in der Vergangenheit bereits ausführlich aus den Ermittlungsakten zitiert und dafür eine Einstweilige Verfügung kassiert hatte (BILDblog berichtete), plaudert in seiner aktuellen Titelstory weitere Details aus und arbeitet sich dabei auch an den angeblichen sexuellen Vorlieben des Moderators ab. Letzteres tat auch der “Stern” am vergangenen Donnerstag.

Mit Dank auch an Jens Sch.

Was von der Loveparade übrig blieb

Irgendwann sind die Journalisten auf die Idee gekommen, dass die Stimmung, die man als “Sprachlosigkeit” bezeichnen könnte, am Besten abgebildet werden kann, indem man sie beschreibt, kommentiert und abfotografiert. Dass man dem stillen Entsetzen und der Trauer eine laute Mischung aus Information, Mutmaßung und Klickstrecken entgegensetzen sollte, weil man den nahezu unmöglichen Prozess des Verstehens so vielleicht erzwingen kann.

“Bild” kann deshalb heute, rund einen Tag, nachdem Polizei und Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungen begonnen haben, bereits das “Todes-Protokoll” der Ereignisse von Duisburg vorlegen. Die Zeitung kann sichtlich verstörte Jugendliche befragen, die einen Freund verloren haben, und eine traumatisierte Überlebende berichten lassen:

"Auf meinen Beinen lagen zwei Leichen!"

Daneben die Fotos von fünf Verstorbenen (auf Bild.de sind es inzwischen mehr), die die Redaktion zumindest teilweise offensichtlich aus dem Internet übernommen hat. Auf einem anderen Foto ist exakt das zu sehen, was die Bildunterschrift verspricht:

Ein Mädchen und ein junger Mann beim gemeinsamen Versuch, eine leblose Person zu reanimieren.

Schon seit dem frühen Samstagabend hatte Bild.de in Bildergalerien notdürftig abgedeckte Tote gezeigt (“Die Hand im Tode verkrampft. Auch dieser Mann wurde bei der Panik vermutlich zerquetscht.”, “Ein Foto, das Gänsehaut vermittelt – zwei Tode am Haupteingang.”, “Die Leiche eines jungen Ravers liegt abgedeckt im Müll.”, usw. usf.).

Doch Bild.de zeigte auch diese auf den ersten Blick harmlose Luftaufnahme:

Fotomontage vom Festival-Gelände.

Das Foto, das inzwischen entfernt wurde, zeigt fahrende Autos auf der gesperrten Autobahn 59, kahle Bäume im Hochsommer, Menschengruppen, die mehrfach im Bild sind und vieles mehr — mit anderen Worten: Es ist eine ziemlich schlecht gemachte Fotomontage. Und das, wo die Menschenmassen auf den Originalfotos vom Festivalgelände beeindruckend genug gewesen wären.

Auch wenn die mehr als einhundert Beschwerden, die allein bis zum heutigen Mittag beim Deutschen Presserat eingegangen sind, sich “bisher alle” gegen die Berichterstattung von “Bild” und Bild.de richteten, waren dies längst nicht die einzigen Medien, die Fotos von Opfern veröffentlichten. Bilder von Schwerverletzten, unter Schock stehenden Personen, Rettungsmaßnahmen und Leichentüchern, unter denen Gliedmaßen hervorschauen, gab (und gibt) es auch auf express.de, stern.de, derwesten.de zu sehen. “RP Online” anonymisierte immerhin die meisten erkennbaren Gesichter, ebenso wie Bild.de bei den Fotos seiner “Leserreporter”.

Bemerkenswert auch das Titelbild der “Westdeutschen Allgemeinen Zeitung” heute, auf dem die Arme eines toten Menschen zu sehen sind — und die Idee, die Ereignisse vom Wochenende ausgerechnet mit einer Karikatur zusammenfassen zu wollen.

Mit Dank an die vielen, vielen verschiedenen Hinweisgeber!

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Sie haben das Recht zu Schweigen

“Bild” hat’s bekanntlich nicht so mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen.

Am Donnerstag erklärte die Zeitung in ihrer Ruhrgebietsausgabe:

Wurden hier Spuren eines Verbrechens vernichtet? Ehemann Dirk L. (43) kann oder will das den Fahndern offenbar nicht erklären, verweigert die Aussage. Und macht sich so verdächtig.

“Bild” mag es “verdächtig” finden, dass der Mann die Aussage verweigert, aber es ist sein gutes Recht, das von dem Augenblick an gilt, in dem er als Beschuldigter gilt. Der Beschuldigte muss zu keinem Zeitpunkt etwas sagen und muss sein Schweigen auch nicht rechtfertigen

Gestern dann fragte das Blatt in einem anderen Fall:

Warum lässt der Richter einen Killer so im Gericht sitzen?

Mal davon ab, dass das, was der Mann da über den Kopf gezogen hat, keine “Decke” ist, wie “Bild” schreibt, sondern eher ein Oberhemd, geht es hier natürlich um die Persönlichkeitsrechte des Mannes, die er auch als Angeklagter, Verurteilter oder “Killer” nach wie vor hat.

Das Gericht gestattete dem Angeklagten, sich zu vermummen, solange die TV-Kameras liefen. Mit Prozessbeginn wurde die Maskerade beendet.

“TV-Kameras”, hihi, der war gut. Denn man kann sich nur zu gut vorstellen, wie eine große deutsche Boulevardzeitung den Mann heute abgebildet hätte, wenn er sein Gesicht nicht verborgen hätte.

Der Rechtsanwalt und Lawblogger Udo Vetter erklärt dazu:

Es gehört zu den Aufgaben des Gerichts, im Rahmen der Hauptverhandlung die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten zu respektieren. Teil davon ist es auch, dass das Gericht die Befugnis des Angeklagten respektiert, sich nicht an identifizierender Berichterstattung indirekt zu beteiligen, indem er sein Gesicht hinhalten muss. Identifizierende Berichterstattung ist ja in solchen Fällen regelmäßig sowieso nicht zulässig. Der Angeklagte hat also das gute Recht, sein Gesicht überhaupt nicht fotografieren zu lassen.

Der konkrete Fall ist sogar noch etwas schwerwiegender, wie “Bild” selbst schreibt:

Er wurde gestern verurteilt, wird den Rest seines Lebens in die Psychiatrie gesteckt. (…)

Der zum Islam Konvertierte (“Allah hat geschossen”) leidet unter paranoider Schizophrenie.

Mit seiner “Maskerade” hat der Angeklagte “Bild” vor einem Verstoß gegen den Pressekodex bewahrt:

Richtlinie 8.4 – Erkrankungen
Körperliche und psychische Erkrankungen oder Schäden fallen grundsätzlich in die Geheimsphäre des Betroffenen. Mit Rücksicht auf ihn und seine Angehörigen soll die Presse in solchen Fällen auf Namensnennung und Bild verzichten und abwertende Bezeichnungen der Krankheit oder der Krankenanstalt, auch wenn sie im Volksmund anzutreffen sind, vermeiden. (…)

Mit Dank an David R., Marcel S., Stefan H., Esther K., René, Martin und Maik H.

Nur ein toter Star ist ein guter Star

In der Welt von “Bild” und Bild.de gibt es viele Stars: All die Leute, die Norbert Körzdörfer trifft, Lothar Matthäus oder den Filmproduzenten Arthur Cohn, der einzige Mensch, hinter dessen Namen “Bild” in Klammern nicht sein Alter, sondern die Zahl seiner Oscars (“sechs”) schreibt.

Und dann gibt es Menschen, die Teil des Medienbetriebs sind, aber nicht im Rampenlicht von “Bild” und Bild.de stehen — es sei denn, in ihrem Leben passieren außergewöhnliche Dinge: Ein Schauspieler, der in verschiedenen kleineren und größeren Nebenrollen im Fernsehen zu sehen war, kann schnell zum “TV-Star” werden, wenn er verdächtigt wird, zwei Frauen vergewaltigt zu haben.

Ein sicherer Weg, zum “Star” zu werden, ist ein früher Tod: Der Name des Schauspielers Frank Giering hatte fast zehn Jahre nicht mehr in “Bild” gestanden, als er Ende Juni im Alter von 38 Jahren starb.

Ganze sechs Autoren brauchte es, um Sätze wie diese zu schreiben:

Sein TV-Gesicht kennen Millionen, sein wahres Ich hielt er versteckt: Schauspieler Frank Giering (“Der Kriminalist”) ist tot. Er starb im Alter von nur 38 Jahren.

ER WAR VERZWEIFELT UND ALKOHOLKRANK.

Die zunächst unklaren Todesumstände erlaubten es “Bild”, noch eine Reihe kleinerer Meldungen abzudrucken, die bei Bild.de riesig aufgeblasen wurden.

Die walisische Rockband Stereophonics war Bild.de in Ermangelung großer Eskapaden in den letzten Jahren gerade mal einen CD-Tipp wert, aber als ihr ehemaliger Schlagzeuger Stuart Cable im Juni im Alter von 40 Jahren starb, schaffte er es mit einem Foto auf die Startseite.

Gleich völlig unbekannt dürfte den meisten Bild.de-Lesern der Musiker Vic Chesnut gewesen sein, aber sein Tod mit 45 war eine Meldung wert.

Über den Schauspieler Heinrich Schmieder hatte Bild.de noch nie ein Wort verloren, doch sein plötzlicher Tod während eines Mountainbike-Etappenrennens machte ihn zum “TV-Star” — wenn der Begriff auch einiger Erklärung bedurfte:

TV-Star* Heinrich Schmieder tot mit 40 nach Radrennen * "Tatort", "SOKO Köln"

Der Lübecker Fenstersturz

So kann man sich natürlich auch eine Geschichte basteln:

Die unglaublichste Geschichte des Tages, gefunden bei stern.de: Stürzte dieses Paar beim Sex aus dem Fenster?

Die Zweifel, die “Bild” in der Überschrift simuliert, halten keine fünf Zentimeter bis zum Vorspann, dann ist daraus Gewissheit geworden:

Zwischen Höhepunkt und Vorgarten lagen etwa fünf Meter: Mirja P. (30; alle Namen geändert) und Robert K. (28) fielen beim Sex aus dem Fenster im ersten Stock!

Oder doch nicht?

Das berichtete Stern.de. Nachbarn sollen sie beim Liebesspiel vorm Sturz beobachtet haben.

stern.de wiederum hat sein Video über den Vorfall direkt vom Online-Video-Liferanten “Zoom In”, mit Material vom “Nachrichtendienst” “Nonstop News”, der sich auf das Abfilmen von Unfallstellen, Blaulichtern und Leichenwagen spezialisiert hat.

“Nonstop News” war – neben den Nachbarn, die offenbar bereitwillig in jedes Mikrofon plauderten, das man ihnen unter die Nase hielt – auch die einzige Quelle für einen “Nachrichten”-Beitrag des Boulevardsenders RTL, in dem eine Reporterin dramatisch in die Kamera sprach:

Nachbarn wollen das junge Pärchen hier im ersten Stock dieses Mehrfamilienhauses beim Liebesakt auf der Fensterbank beobachtet haben.

RTL würde nie behaupten, dass stimmt, was die Nachbarn beobachtet haben wollen: “Das Paar soll hier Geschlechtsverkehr gehabt haben”, sagt die Offsprecherin wichtigtuerisch, während Schwarz-Weiß-Bilder zweier sich gegenseitig entkleidender Menschen zu sehen sind — eine “Nachgestellte Szene”, natürlich.

Etwas Gänzlich anders stellen sich die Ereignisse in den “Lübecker Nachrichten” dar: Dort hatten die beiden Personen zunächst gemeinsam auf dem Fenstersims gesessen und die Füße heraus baumeln lassen:

Plötzlich ließ sich das Paar auf einen etwa 15 Zentimeter breiten Vorsprung an der Hauswand herab – von dort kamen sie allerdings aus eigener Kraft offenbar nicht mehr zurück in die Wohnung. Ob die beiden daraufhin freiwillig in die Tiefe gesprungen sind, weil ihnen keine andere Lösung eingefallen ist, oder ob die jungen Leute von dem Vorsprung abgerutscht sind, war gestern noch unklar.

Der Lübecker Internetdienst “HL-Live” wurde gleich noch eine Spur deutlicher:

Den Bericht eines Fersehsenders, das Pärchen sei “beim Sex aus dem Fenster gefallen”, weist Polizeisprecher Jan-Hendrik Wulff als Unsinn zurück. Beide seien beim Eintreffen der Polizei bekleidet gewesen.

Mit Dank an Volker G. und Rainer B.

Nachtrag, 16.55 Uhr: Die Meldung hat es – inklusive einiger zusätzlicher übersetzungs- und transportbedingter Fehler – auch ins Repertoire der britischen “Sun” geschafft.

Mit Dank an Sabine T.

“Schwein” nicht länger tatverdächtig

Hat dieses Schwein den Mann an der A5 ermordet?

Unter dieser Überschrift berichtete “Bild” vor zehn Tagen über einen Mann, der verdächtigt wurde, einen Mann auf einem Autobahnparkplatz erschossen zu haben. “Schwein” nannte ihn die Zeitung, weil er sich mal bei einer öffentlichen Veranstaltung in einem Schweinchen-Kostüm hatte fotografieren lassen (BILDblog berichtete).

Gestern gab das Polizeipräsidium Südhessen bekannt, dass der Mann und ein weiterer Tatverdächtiger aus der Untersuchungshaft entlassen wurden. Der dringende Tatverdacht habe sich bei weiteren polizeilichen Ermittlungen nicht bestätigt. Und das, obwohl die Beweislage “laut Fahndern erdrückend” gewesen sei, wie Bild.de damals berichtete.

Und obwohl Bild.de heute im dpa-Newsticker über die Freilassung der zwei nicht näher genannten Männer berichtet, wird diese Meldung nicht mit dem Ursprungsartikel in Zusammenhang gesetzt, der unverändert online ist. Zwar ist das Foto des Mannes dort – anders als in der gedruckten “Bild” – verpixelt, aber dafür stehen dort so viele Informationen über den Mann (Beruf, Familienstand, Ehrenämter und Hobbies), dass es für sein Umfeld ein Leichtes sein dürfte, ihn zu identifizieren.

Mit Dank an spot.

Ein Sturz mit Folgen

Die Geschichte war schon ein bisschen konfus, als sie am Dienstag auf der Website des ORF auftauchte. Zusammenfassen kann man die Geschichte wohl so: Sanitäter waren zu einem 75-jährigen Mann im österreichischen Steinabrückl gerufen worden. Weil der Mann unter akuter Atemnot litt, wurde er auf der Trage nicht angegurtet, weswegen er wohl seitlich von der Trage gerutscht sei, aber noch aufgefangen werden konnte. Der Mann, dessen Zustand schon vor Eintreffen der Rettungskräfte labil gewesen sei, ist dann anschließend im Krankenhaus gestorben.

Obwohl der ORF selbst schreibt, dass erst eine Obduktion klären solle, ob der Mann an den Folgen des Sturzes “oder wegen anderer Umstände” gestorben sei, lockt einen die Überschrift erst mal auf die falsche Fährte:

Patient von Trage gerutscht und gestorben

Bei der “Kronen Zeitung” verzichteten die Sanitäter “offensichtlich in der Eile und im Bestreben, möglichst rasch zu helfen” darauf, den Mann anzuschnallen — außerdem war der Mann dort “von der Trage gepurzelt” und über ein “Stiegengeländer” (Treppengeländer) gestürzt.

Gleichzeitig wusste die “Krone” zu berichten:

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt habe laut ORF eine Vorabinformation bestätigt, wonach der Sturz nicht in kausalem Zusammenhang mit dem Tod des Mannes stehen soll

Das deckt sich in etwa mit dem, was der ORF heute noch einmal berichtet:

Ob Anklage erhoben wird, hängt nun vom Obduktionsergebnis ab, das die Todesursache klären soll.

Der Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt bestätigt eine erste Vorabinformation, wonach der Sturz nicht in kausalem Zusammenhang mit dem Tod des Mannes stehen soll.

Das alles war “Bild” wohl noch nicht dramatisch genug, weswegen die Zeitung gestern verkündete:

Patient stirbt nach Sturz von Sanitäter-Trage

Doch die Notärzte hatten vergessen, den Mann festzuschnallen. Er fiel von der Trage, stürzte über ein Treppengeländer ein Stockwerk tief. Er war sofort tot.

Mit Dank auch an Basti.

Im Kahn mit Günter Netzer

“Bild” vermeldete vergangene Woche, es gebe “schon wieder Wirbel” um Katrin Müller-Hohenstein und Oliver Kahn, die beim ZDF um Fußballspiele herumreden:

Nach Versprechern (“Reichsparteitag”) und Ärger um Milch-Werbung für Müller-Hohenstein trifft es diesmal Kahn. Der Grund: Nach den WM-Spielen im ZDF befragt das Duo den “Fanexperten” Dennis Wiese (26). Er präsentiert Umfrageergebnisse der Webseite “Fanorakel.de”.

Was keiner weiß: Diese Seite gehört einer GmbH, an der Kahn zu 20 Prozent beteiligt ist!

Dass niemand von der Verbindung von Kahn und “Fanorakel” wisse, ist natürlich eine der “Bild”-üblichen Übertreibungen: Im April hatte das Branchenmagazin “Werben & Verkaufen” darüber berichtet, die Meldung war auch auf sueddeutsche.de erschienen.

Aber die Frage ist durchaus berechtigt: Darf ein früherer Fußballprofi und heutiger Geschäftsmann bei Sportübertragungen als unabhängiger Experte auftreten, wenn er geschäftlich in das involviert ist, was er da so kommentiert? “Bild” zitiert die ZDF-Fernsehrätin Doris Pack mit den Worten, man dürfe “solche Dinge” nicht vermischen.

Wie steht es da etwa um den ehemaligen Bundesligastar und Nationalspieler Günter Netzer, der bis zum vergangenen Samstag 13 Jahre lang in der ARD als Experte auftrat? Netzer, im Nebenberuf auch noch “Bild”-Kolumnist, ist Executive Director der Sportrechte-Agentur Infront, die beispielsweise die Übertragungsrechte an der Fußball-WM 2006 vermarktet hat. Netzer kommentierte also Spiele, deren Rechte seine Firma der ARD (und den anderen übertragenden Sendern) zuvor verkauft hatte, und deren Bildregie vollständig in den Händen einer Tochterfirma lag.

Über diesen Interessenkonflikt hat “Bild” bisher noch nie berichtet. Dafür präsentierte Bild.de in Kooperation mit Allianz Global Investors “DAS Tippspiel zur WM”, bei dem es tolle Preise zu gewinnen gab:

Ein Profi-Tischkicker, signierte Fußball von Allianz Global Investors-Experte Günter Netzer sowie die Netzer-Biografie (ebenfalls handsigniert).

Neben seinen diversen anderen Beschäftigungen fand Günter Netzer nämlich auch noch die Zeit, als Werbegesicht und WM-Kommentator eines Vermögensverwalters zu arbeiten.

Mit Dank an Daniel H.

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