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Ohne Gesicht kein Bericht

Bei “Bild” können sie es selbst nicht fassen, was sie da schreiben (müssen):

“Die Identität eines Straftäters ist grundsätzlich zu schützen”

Ja, liebe Leser, Sie haben richtig gelesen: “Die Identität eines Straftäters ist grundsätzlich zu schützen”, sagt der Deutsche Presserat, der oberste Sittenwächter der Presse – und kritisiert aus diesem Grund immer wieder die BILD-Zeitung. Weil wir ganz anderer Meinung sind. Weil wir glauben, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat zu erfahren, wie ein Vergewaltiger, ein Kinderschänder und ein Mörder aussehen. Und wir deshalb Vergewaltiger, Kinderschänder und Mörder auch zeigen.

Mit diesen zwei Absätzen ist eigentlich alles gesagt, denn natürlich handelt es sich beim Schutz der Identität nicht um irgendeine hippiemäßige Meinung des Presserats, sondern um ein Recht, das sich aus den Grund- und Menschenrechten ableitet und für alle Menschen gilt. Dieses Recht muss im Einzelfall immer gegen das Interesse der Öffentlichkeit abgewogen werden.

Deswegen lautet die Aussage des Presserates vollständig auch:

Die Identität eines Straftäters ist grundsätzlich zu schützen. Nur in Ausnahmefällen darf die Identität eines mutmaßlichen Täters in der Berichterstattung preisgegeben werden. Dabei ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen.

(“Grundsätzlich” ist hier also nicht im Sinne von “immer”, sondern im Sinne von “in aller Regel” gemeint.)

“Bild” glaubt offensichtlich nicht nur, “dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat zu erfahren, wie ein Vergewaltiger, ein Kinderschänder und ein Mörder aussehen”, sondern auch, wie ein Kindesentführer aussieht: Im Februar hatte die Zeitung über eine Kindesentführung in der Nähe von Berlin berichtet. Für ihre Form der Berichterstattung erhielt “Bild” vom Presserat eine “nicht-öffentliche Rüge”, über die die Zeitung schreibt:

Grund: Das Persönlichkeitsrecht des Täters, also sein Recht auf Anonymität, verbiete die Namensnennung und Abbildung. “Aus der Schwere der Tat”, so der Presserat, “könne nicht geschlossen werden, dass das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege.”

“Bild” hatte in der Berichterstattung allerdings nicht nur ein Foto des mutmaßlichen Täters gezeigt und dessen (abgekürzten) Namen genannt, sondern auch dessen Lebensumfeld sehr genau beschrieben.

Der Presserat beschreibt die “Erwägungen des Beschwerdeausschusses” unter anderem so:

Aus der Schwere der Tat könne hier jedoch nicht geschlossen werden, dass das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Betroffenen überwiege. Es müssten weitere Umstände hinzukommen, die für eine Abbildung sprächen. Entgegen der Argumentation des Beschwerdegegners rechtfertige auch das Geständnis die identifizierende Berichterstattung nicht. Gleiches gelte für Aspekte wie das genaue Planen der Tat, die familiäre Situation des mutmaßlichen Täters und seine berufliche Stellung. Diese seien möglicherweise strafrechtlich, jedoch nicht pressethisch von Bedeutung.

“Bild” verkürzt diese Abwägungen zu einer allgemeingültigen Frage:

Ist also der Schutz des Täters wichtiger als die Berichterstattung über eine schwere Straftat?

Wir finden Nein und finden uns mit der Rüge des Presserates auch nicht ab. Deshalb zeigen wir auch heute ein Bild von Carolinas Entführer – und zwar aus dem Gerichtssaal.

Den letzten Satz hat “Bild” natürlich nicht einfach so dahin geschrieben:

Diesen Entführer soll BILD nicht mehr zeigen dürfen

Auch die eigenen Leser will “Bild” mal wieder mobilisieren:

Ist der Schutz eines Täters wichtiger als die Berichterstattung über eine schwere Straftat? Sagen Sie dem Presserat Ihre Meinung: Deutscher Presserat, Fritschestraße 27/28, 10585 Berlin, Tel: 030 / 36 70 07-0, Fax 030 / 36 70 07-20, Email: info@presserat.de

Bis zum Mittag seien “einige Hundert Anrufe, einige Hundert E-Mails und ein paar Faxe” eingegangen, wie uns der Presserat auf Anfrage erklärt. Drei Viertel der Menschen seien für “Bild” gewesen, ein Viertel habe sich differenziert geäußert — auch mehrere Beschwerden über den heutigen Artikel seien auch schon dabei gewesen. Am Nachmittag sei das Verhältnis schon bei zwei Dritteln zu einem Drittel gewesen.

Dabei könnte “Bild” auf derlei populistische Aktionen verzichten: Der Presserat wird von Verlegerverbänden und Journalistengewerkschaften getragen, das heißt die Axel Springer AG, bei der “Bild” erscheint, könnte sich für eine Änderung des Pressekodex in diesem Punkt einsetzen. Das hat sie laut Presserat bisher noch nie versucht.

Mit Dank an die vielen, vielen Hinweisgeber! (Ihr könnt jetzt aufhören!)

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Windows Vista

In ihrer Düsseldorfer Regionalausgabe berichtet “Bild” heute über eine Frau, die in Langenfeld aus einem Fenster im zweiten Stock gestürzt ist, und präsentiert dabei folgende Theorie für den Unfallhergang:

Um 7.15 Uhr stellte sich das Paar ans Schlafzimmerfenster, wollte gemeinsam eine Zigarette genießen.

Als sich Jasmin an das Fenster lehnte, ging es plötzlich auf. Es war anscheinend nicht richtig verschlossen. Sie verlor das Gleichgewicht und stürzte – so nackt wie sie war – in die Tiefe.

Die “Bild”-Theorie hat genau einen Haken: Das Fenster geht (wie die meisten anderen Fenster in Privatwohnungen auch) nach innen auf, wie die Zeitung selbst zeigt.

Gefährliche „Zigarette danach“? Frau (34) stürzt fast nackt aus dem Fenster — Intensivstation!

Die Polizei beschreibt die Situation ein wenig zurückhaltender:

Die Frau hatte sich nach vermutlich reichlichem Alkoholgenuss mit ihrem Lebensgefährten kaum bekleidet zum Rauchen an das Fenster gelehnt. Aus bislang nicht geklärter Ursache verlor sie das Gleichgewicht und stürzte aus dem Fenster in der zweiten Etage auf den nassen Rasen vor dem Haus.

Mit Dank an Christoph, Bastian K. und und Bertolt.

Ein verlorener Tag

Es war ein “verpfuschtes”, ein “kaputtes Leben”, das da am Samstag endete, da ist sich “Bild” sicher. Amy Winehouse, der “tragische Superstar”, ist tot und “Bild” macht heute pflichtschuldig das, was man als Boulevardzeitung eben so macht, wenn mal wieder ein Mensch “tragisch und viel zu früh aus dem Leben” geschieden ist und es noch keine Obduktionsergebnisse zu vermelden gibt: “Bild” protokolliert also “die letzten Tage”.

Die letzten Tage der Amy Winehouse (†27)

Am Mittwoch habe Winehouse im Londoner “Roundhouse” zum letzten Mal auf einer Bühne gestanden, berichtet die Zeitung.* “Am nächsten Tag” (demnach der Donnerstag) habe sich die Sängerin dann mit ihrer Mutter getroffen.

Und “Bild” war anscheinend dabei:

Was Janis Winehouse zu sehen bekam, war besorgniserregend: “Sie war neben der Spur.” Trost geben ihrer Mutter da nur die letzten Worte. “Ich liebe dich, Mum”, sagte Amy zum Abschied.

Nach dem Treffen mit ihrer Mutter ging die Sängerin angeblich Drogen kaufen. Gegen 22.30 Uhr wurde sie mit einem Dealer gesehen, kaufte Heroin, Kokain, Ecstasy und das Pferdebetäubungsmittel Ketamin. Nur Stunden später hören Nachbarn Schreie aus Amys Haus. Als die Sanitäter kommen, zeigt sie noch Lebenszeichen. Um 16.05 Uhr ist Amy Winehouse tot.

Noch mal zum Mitdenken: Donnerstag Abend ging Winehouse “angeblich Drogen kaufen”, “nur Stunden später” werden die Sanitäter gerufen und die Sängerin wird für tot erklärt. Es müssten mehr als 24 Stunden gewesen sein, denn Winehouse starb erst am Samstag.

Diese offensichtliche Diskrepanz muss auch den Leuten bei “Bild” aufgefallen sein: In einer zweiten Version der “letzten Stunden ihres tragischen Lebens” auf Bild.de fand das Treffen zwischen Mutter und Tochter plötzlich am “Freitagvormittag” statt.

Den eigenen Berichten, wonach Winehouse beim Eintreffen der Sanitäter “noch Lebenszeichen” gezeigt habe, hatte Bild.de schon heute Morgen eine gegenteilige Schilderung entgegengesetzt:

Etwa sechs Stunden soll Amy Winehouse († 27) schon tot gewesen sein, als man sie fand. Laut Informationen ihres Sprechers Chris Goodman starb die britische Soul-Sängerin am Samstag allein in ihrem Bett.

Mit Dank an Stefan W.

*) Nachtrag, 21.45 Uhr: Wie verwirrend: In der gedruckten “Bild”-Ausgabe (die wir oben zeigen) stand Amy Winehouse am Donnerstag das letzte Mal auf der Bühne — das ist zwar faktisch falsch, dafür passt dann das Mittagessen am “nächsten Tag”. Bei Bild.de stimmt dann der Tag (Mittwoch), aber der “nächste Tag” ist Quatsch.

Mit Dank an Benjamin W.

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Über 9,3 Brücken musst Du gehen

Am Mittwoch haben sie bei “Bild” den Goldrausch ausgerufen:

Die Ersten schürfen schon in unseren Flüssen! Wo finde ich in Deutschland noch Gold?

Die naheliegende Erklärung dafür lieferte die Zeitung natürlich gleich mit:

Hintergrund: Die Angst vor der Euro-Schuldenkrise und der Wettlauf gegen die Zahlungsunfähigkeit der Vereinigten Staaten treibt immer mehr Anleger zu dem krisensicheren Edelmetall.

Gestern legte “Bild” dann nach und berichtete von ersten Erfolgen:

Mehrere winzige Krümel bleiben hängen. Schade strahlt, sagt: “Und das gleich beim ersten Versuch!“ 1,5 Miligramm hat er gefunden: 32 Karat (92 bis 96 Prozent Goldgehalt), Schade: “Das sind Goldflitterchen.” Wert: 4 Cent.

Nun hat Karat eine 24er-Teilung, das heißt, Gold von 24 Karat gilt als (nahezu) reines Gold oder “Feingold”. Gold von 32 Karat wäre also 133-prozentiges Gold.

Mit Dank an Roland W.

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Griechische Schändungsschande

Sie sind mal wieder entsetzt bei “Bild”:

Griechenland: Bundesadler mit Hakenkreuz geschändet!

Unter dem riesigen Foto steht:

Es sind einzelne Demonstranten. Aber wissen sie nicht, dass sie die Gefühle von Millionen Deutschen verletzen?

Und das ist natürlich ganz witzig angesichts der einzelnen Boulevard-Journalisten, die seit mehr als einem Jahr die Gefühle von Millionen Griechen verletzen.

Weniger witzig ist, was “Bild” dann schreibt:

Die Demonstranten forderten lautstark “Reparationen” für die nachweislich grausamen Verbrechen der Deutschen, die Griechenland während des Zweiten Weltkriegs besetzt hatten (1941–45). Dabei wissen sie: Alle Reparationsforderungen Griechenlands an Deutschland sind vertraglich längst beglichen oder anderweitig geregelt.

Das ist, vorsichtig gesagt, falsch tendenziös zynisch.

Die Reparationsforderungen, die 18 Staaten (darunter Griechenland) im Pariser Reparationsabkommen von 1946 gestellt hatten, wurden mit dem Londoner Schuldenabkommen von 1953 zurückgestellt. Die Reparationszahlungen sollten erst nach Abschluss eines Friedensvertrags mit Deutschland wieder eingefordert werden, doch den gibt es bis heute nicht: Der Zwei-plus-Vier-Vertrag zwischen den alliierten Siegermächten (USA, Großbritannien, Frankreich und UdSSR) auf der einen und der Bundesrepublik und der DDR auf der anderen Seite wurde ausdrücklich “anstatt eines Friedensvertrags” geschlossen. Experten sind sich uneins, ob die Ansprüche früherer deutscher Kriegsgegner wie Griechenland auf Reparationszahlungen damit ebenfalls verfallen sind oder nicht.

“Geregelt” ist im Fall Griechenlands also nichts und “beglichen” schon gar nicht: Hagen Fleischer, Historiker an der Universität in Athen, hat in einem Gespräch mit dem Deutschlandradio Kultur vom März 2010 erklärt, dass Griechenlands Forderungen nach der Wiedervereinigung “im Allgemeinen bereits vom Türsteher abgewiesen” worden waren. Hinzu komme ein Zwangsdarlehen der griechischen Staatsbank an Nazi-Deutschland, das sich nach heutiger Kaufkraft auf über fünf Milliarden Euro beliefe (“ohne einen Pfennig Zinsen”).

Der Wirtschaftshistoriker Albrecht Ritschl sagte im Juni in einem Interview mit “Spiegel Online”:

Die Griechen kennen die feindlichen Artikel aus deutschen Medien sehr gut. Wenn die Stimmung im Land umschlägt, alte Forderungen nach Reparationszahlungen laut und auch von anderen europäischen Staaten erhoben werden und Deutschland diese je einlösen muss, werden wir alle bis aufs Hemd ausgezogen.

Ebenfalls bei “Spiegel Online” findet sich die stolze Zahl von 162 Milliarden Euro plus Zinsen, mit der der griechische Nationalheld Manolis Glezos die deutschen Schulden gegenüber Griechenland beziffert hat.

Mit Dank auch an Jörg A. und Philip Z.

Kommt Zeit, kommt Rad

Gestern berichteten wir über die traurige Geschichte des kleinen Ben, dessen Kinderfahrrad laut “Bild” von einem herzlosen Zugchef am Bahnhof Regensburg ausgesetzt worden war, und den Widerspruch der Deutschen Bahn.

Dank zahlreicher Leserhinweise können wir folgende Nachträge machen:

Es ist geradezu ausgeschlossen, dass die Mutter des Jungen “im Wiener Hauptbahnhof zwei Tickets für den ‘ICE 22’ nach Frankfurt/Main” gekauft hat — Wien hat nämlich (noch) gar keinen Hauptbahnhof. Der “ICE 22”, der auch in Frankfurt hält, verkehrt vom Westbahnhof.

Der gutmütige Unternehmer, der dem kleinen Ben ein neues (zweites) Fahrrad geschenkt hatte, ist – anders als wir vermutet hatten – wohl eher nicht auf die “Bild”-Berichterstattung reingefallen. Es handelt sich vielmehr um einen guten, alten Bekannten der Zeitung: Tobias Huch war in “Bild” und bei Bild.de in den vergangenen Jahren wahlweise als “Erotik-Millionär”, “Musik-Produzent”, “Internet-Guru”, “YouPorn-Retter”, “IT-Experte”, “Deutschlands IT-Legende”, “Internet-Experte”, “Datenschützer”, “Medien-Mogul” oder “Internet-Pionier” in Erscheinung getreten und hatte auch die Facebook-Seite “Gegen die Jagd auf Karl-Theodor zu Guttenberg” ins Leben gerufen.

Tobias Huch schrieb zu unserem gestrigen Eintrag bei Facebook, er glaube der Deutschen Bahn kein Wort. Auf unsere Frage, ob er sich erklären könne, warum Bild.de plötzlich seinen Nachnamen abkürzt, antwortete er:

Das weiss ich selber nicht. Vielleicht war es journalistisch nicht wichtig.

Das mag durchaus stimmen. Journalistisch wichtiger wäre es da schon gewesen, zu schreiben, dass die Deutsche Bahn erklärt hatte, dass das Fahrrad des Jungen “sichergestellt” sei.

Mit Dank an die vielen, vielen Hinweisgeber!

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Nur gucken, nicht anfassen!

“Japan, ihr habt’s verdient”, schreibt “Bild” heute an die Adresse der japanischen Fußballfrauen, die gestern Abend in Frankfurt die Weltmeisterschaft gewonnen haben.

Aber so ganz scheint die Zeitung das Aus der Deutschen im Viertelfinale noch nicht verwunden zu haben, wie die Titelseite zeigt:

Japan Weltmeister! Passt gut auf unsere "Spirale" auf! Japan ist Frauen-Weltmeister! 5:3 nach Elfmeterschießen im Finale gegen die USA. Aber den Pokal (sieht aus wie eine Spirale) haben euch die deutschen Mädchen nur geliehen...

Von aller Überheblichkeit mal ab: Es ist einfach Quatsch, dass “die deutschen Mädchen” den Japanerinnen den Pokal “nur geliehen” hätten.

Der Fußballweltverband FIFA schreibt in seinen “50 Fakten zur FIFA Frauen-Weltmeisterschaft” (PDF):

Für jede Weltmeisterschaft wird eine eigene Trophäe hergestellt, die der Sieger behalten darf, dies im Gegensatz zum FIFA WM-Pokal, der stets im Besitz der FIFA bleibt.

Insofern stimmt auch nicht, was “Bild” weiter schreibt:

Die letzten Deutschen, die den Pokal bis zur WM 2015 in Kanada anfassen durften, sind OK-Chefin Steffi Jones und Renate Lingor, Weltmeisterin von 2003 und 2007. Sie tragen die Pokal-Spirale ins Stadion.

Denn selbst wenn “wir” 2015 wieder Weltmeister würden, würden “unsere Mädels” eine andere Version des Pokals in Empfang nehmen, als die, die die Japanerinnen gestern in die Höhe gereckt haben.

Mit Dank an Stefan K.

Jim Knopf und die Suggestiv-Führer von “Bild”

Der Schaffner hat mein Rad einfach aus dem ICE geworfenDer siebenjährige Ben hat sich viel Mühe gegeben, Enttäuschung, Wut und Verständnislosigkeit in seinen Blick zu legen, als der “Bild”-Fotograf ihn abgelichtet hat. Aber Ben hat natürlich auch allen Grund: Sein “geliebtes Rad”, ein “harmloses Kinderrad”, ist “verschwunden”.

Und das kam so:

Mutter Petra E. (46), eine Deutsche, die in Österreich lebt, kaufte im Wiener Hauptbahnhof zwei Tickets für den “ICE 22” nach Frankfurt/Main. Sohn Ben verbringt seine Schulferien bei Oma.

Weil der Erstklässler so gerne radelt, will er sein neues Mountainbike mitnehmen. Mutter Petra: “Wir haben im Bahnhof extra gefragt. Der Schalterbeamte sagte, dass es kein Problem sei.”

“Mehrmals” hätten Schaffner den Zug kontrolliert, so “Bild”, “niemand” habe sich an dem Fahrrad im Gepäckfach gestört.

DOCH DAS ÄNDERT SICH IN DEUTSCHLAND, WO DAS ZUGPERSONAL WECHSELT!

Kurz vor dem Bahnhof Regensburg habe der Lautsprecher “gekreischt”, so “Bild” weiter: Der Besitzer des Kinderfahrrades habe sich “unverzüglich” melden sollen, der Zugchef habe Mutter und Sohn “zur Rede” gestellt. Entweder die beiden sollten mit dem Rad aussteigen oder das Rad werde “entfernt”.

Da Mutter und Sohn nicht aussteigen, stellt der Herzlos-Schaffner das Rad auf den Bahnsteig. Traurig sieht der Junge, wie die Türen schließen, der ICE losrollt …

“Bild” beschreibt diese Szene so anschaulich, dass man meint, das orangefarbene Funkeln in den Augen des “Herzlos-Schaffners” zu erkennen. Womöglich hat er gar ein wenig nach Schwefel gerochen — oder wenigstens nach Knoblauch. Das Fahrrad jedenfalls, das sei “seither verschwunden”.

Bereits am Freitag, als die herzzerreißende Geschichte bundesweit in “Bild” erschien, veröffentlichte die Deutsche Bahn eine Pressemitteilung, in der sie den “Bild”-Bericht zurückwies.

Zunächst einmal sei eine Fahrradmitnahme in ICE-Zügen “generell nicht erlaubt”, da eine sichere Mitnahme von Fahrrädern (“auch von Kinderfahrrädern”) dort nicht gewährleistet sei. Warum die Mutter laut eigener Aussage von den österreichischen Schalterbeamten die Auskunft bekommen haben soll, die Mitnahme des Kinderrades im ICE sei möglich, könne die Deutsche Bahn “nicht nachvollziehen”.

Bei dem bereits am 2. Juli stattgefundenen Vorfall wurde nach Angaben beider ICE-Zugbegleiter die betroffene Familie sachlich über die entsprechende Regelung und alternative Weiterreisemöglichkeiten über Züge mit Fahrradmitnahme informiert. Daraufhin entschloss sich die Mutter, die Fahrt im ICE trotzdem fortzusetzen und ließ das Fahrrad – laut ihrer Aussage gegenüber dem Zugpersonal – in eigener Verantwortung auf dem Bahnhof Regensburg zurück.

(…) Auch wenn die DB-Zugbegleiter gemäß den geltenden Richtlinien gehandelt haben, sieht sich die Deutsche Bahn in der Verantwortung für ihre Fahrgäste.

Dementsprechend wurde das Fahrrad von Bahnhofsmitarbeitern in Regensburg sichergestellt und wird jetzt der Familie zusammen mit einem Reisegutschein zur Wiedergutmachung zugestellt. Die Deutsche Bahn bedauert die für die Familie entstandenen Unannehmlichkeiten.

Anders als “Bild” behauptet, ist das Fahrrad also nicht “verschwunden”, sondern in der Obhut der Deutschen Bahn.

Bei Bild.de scheinen sie diese Pressemitteilung allenfalls halbherzig gelesen zu haben:

Die Deutsche Bahn hat die Darstellung des Vorfalls im ICE mittlerweile zurückgewiesen. Nicht das Zugpersonal habe das Fahrrad des Jungen aus dem Zug entfernt, sondern seine Mutter. Sie habe es am Bahnhof Regensburg selbst zurückgelassen, nachdem sie auf das in ICEs geltende Fahradverbor aufmerksam gemacht worden war, heißt es in einer Stellungnahme des Konzerns.

So steht es unter dem heutigen Artikel — einfach nachträglich drangeklatscht, nachdem dieser schon veröffentlicht worden war.

Bild.de wiederholt dort noch einmal die rührseligen und offensichtlich falschen Schilderungen der Zeitung.

Da Mutter und Sohn nicht aussteigen, stellt der Herzlos-Schaffner das Rad auf den Bahnsteig. Traurig sieht der Junge, wie die Türen schließen, der ICE losrollt … Das Rad ist seither verschwunden.

Aber es gibt ja eine gute Nachricht:

Jetzt erhielt Ben Ersatz! Allerdings nicht von der Bahn – sondern von einem empörten Unternehmer aus Mainz, der durch die BILD-Berichterstattung aufmerksam wurde.

Tobias H. (29) schenkte dem Jungen ein neues Bike: “Wenn man sich reinversetzt in einen 7-jährigen Jungen – das trifft einen im Herzen!”

Der kleine Ben hat jetzt also zwei Fahrräder und der gutmütige Unternehmer ist auf die “Bild”-Berichterstattung reingefallen.

Mit Dank an Sven S.

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Wer stoppt diesen EU-Irrsinn?

Irgendwann wird vielleicht auch der letzte Journalist verstanden haben, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kein “EU-Gericht” ist.

Heute jedoch nicht:

Denn der EU-Gerichtshof in Straßburg urteilte im Mai 2010, dass alle nachträglich zur Sicherungsverwahrung verurteilten Täter freizulassen sind.

Mit Dank an Moritz, Martin E., Jan C. und Frank Sch.

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Lynchvorlage

Ende Juni kam die siebenjährige Mary-Jane aus dem thüringischen Zella-Mehlis nach der Schule nicht nach Hause, am nächsten Tag fanden Spaziergänger ihre Leiche. Zwei Wochen später, am vergangenen Freitag, nahm die Polizei einen Tatverdächtigen fest, am Samstag hat er gestanden, das Mädchen sexuell missbraucht und dann getötet zu haben.

Auch “Bild” berichtet heute groß über das Geständnis und bedient sich dabei einer inzwischen liebgewonnenen Formulierung:

SIE HABEN DAS SCHWEIN!

Tino L. (37), ein vorbestrafter Metzger, ermordete das Kind aus Zella-Mehlis (Thüringen). Er war nur auf Bewährung in Freiheit!

Man kann das so verstehen, dass der mutmaßliche Täter schon einmal ein ähnliches Verbrechen begangen hat und die deutsche Justiz (die “Bild” und ihren Lesern immer viel zu lax durchgreift) wieder mal versagt hat. Tatsächlich war er wegen Betäubungsmittel- und Straßenverkehrsdelikten vorbestraft und auf Bewährung frei.

Doch der Mann ist für Europas größte Boulevardzeitung nicht nur ein vorbestraftes “Schwein”, er ist noch mehr:

Wer ist der Mörder, der Mary-Jane das angetan hat? Beruflich und privat ein ewiger Verlierer.

“Bild” belegt diese Behauptung damit, dass der Mann zuletzt in einer Reinigungsfirma gejobbt habe, nachdem er bei seinem vorherigen Arbeitgeber rausgeflogen sei, und er zwei Kinder von zwei verschiedenen Frauen habe, die er (“Bekannte berichten”), auf Wunsch der Mütter nicht sehen dürfe.

Der Artikel endet mit diesen Worten:

Der Killer sitzt jetzt in einer Einzelzelle, wird dauerhaft überwacht. Ein LKA-Beamter: “Wenn er sich nicht selbst etwas antut, gäbe es im Knast genügend andere, die das gerne übernehmen würden.”

Insofern fällt dieser “Bild”-Artikel vermutlich unter “Servicejournalismus”:

Das ist Mary-Janes Mörder: Er hat sie missbraucht, gewürgt und warf sie lebend in den Bach
Mit Dank an Therese.

Fortsetzung vor dem Presserat hier.

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