Archiv für Bild.de

Bayern München kampflos weiter

Dass der FC Bayern München das Halbfinale der Champions League gegen Olympique Lyon 1:0 gewonnen hat, vermeldeten gestern Abend viele Medien.

Eine Information aber hatte Bild.de vorübergehend weltexklusiv:

Trotz Rot für Ribéry: Bayern im Finale!

Was Bild.de dabei übersehen hat: Das Rückspiel nächste Woche.

Mit Dank an die vielen, vielen Hinweisgeber!

Das Fenster zu Kachelmanns Hof

Um zu illustrieren, was sich in einer Gefängniszelle abgespielt haben könnte, braucht “Bild” Grafiker.

Um zu illustrieren, was sich (Unspektakuläres) auf einem Gefängnishof abspielt, braucht “Bild” nur einen Fotografen, der einen günstig gelegenen Ort in der Nachbarschaft findet. So geschehen in der Nachbarschaft der JVA Mannheim, in der zur Zeit der TV-Wetterexperte Jörg Kachelmann in Untersuchungshaft sitzt: Mehrfach waren bei “Bild” und Bild.de Fotos zu sehen, die Kachelmann beim Hofgang zeigen.

Hofgang im Knast - Jörg Kachelmann genießt die Sonne im Gefängnishof

Das Landgericht Köln hat am Freitag die Veröffentlichung dieser Paparazzi-Fotos untersagt, weil sie eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild von Jörg Kachelmann darstellen, wie Kachelmanns Medienanwalt Ralf Höcker auf seiner Website mitteilt. Laut Höcker habe sich der Fotograf in eine unbewohnte Wohnung in der Nachbarschaft “geschlichen” und von dort aus über die Gefängnismauern hinweg den Hof der JVA fotografiert.

Diese Einstweilige Verfügung ist nicht die erste, die Jörg Kachelmann gegen “Bild” und Bild.de erwirkt hat: Vor etwa zehn Tagen hatte das Landgericht Köln die Veröffentlichung von Details aus den Ermittlungsakten und von SMS-Nachrichten untersagt, die Kachelmann an eine Sängerin geschickt haben soll (BILDblog berichtete).

Wie ein iPhone dem anderen

Kommt ‘n Apple-Entwickler in ‘ne Bar und lässt ein neues iPhone liegen.

Was klingt wie eine Szene aus einem Film, ist der Aufhänger einer Sensationsgeschichte auf Bild.de:

Es klingt wie eine Szene aus einem Film: In einer Bar in San José taucht plötzlich ein brandneues, supergeheimes iPhone der nächsten Generation (4G) auf. Diese Fotos zeigte die britische Tageszeitung “Daily Mail” online.

Ganz in der Nähe liegt ein Forschungslabor von Apple. Hat es ein Mitarbeiter nach einer durchzechten Nacht dort liegen lassen? Oder ist die Geschichte zu gut, um wahr zu sein?

Ob die Geschichte stimmt oder nicht, lässt sich schwer sagen. Was sich sagen lässt, ist, dass das Foto des angeblichen neuen iPhones, das Bild.de zeigt, nichts, aber auch gar nichts mit der Bar in San Jose zu tun hat:

Ist das der erste Blick auf die nächste iPhone-Generation? Die Netz-Welt streitet

Es entstammt einer ganz anderen Geschichte im Internetangebot der britischen “Daily Mail”, die die Autoren bei Bild.de selbst verlinkt haben. Und wenn sie ein wenig weiter recherchiert hätten, hätten sie vielleicht auch herausgefunden, dass die in der “Daily Mail” gezeigten “Fotos” am Computer zusammengebaute Fakes sind. Die Fragen “Sehen wir hier das iPhone 4G?” und “Ist das der erste Blick auf die nächste iPhone-Generation?” lassen sich also beide klar mit “Nein” beantworten.

Sehen könnte man das angebliche iPhone aus der Bar bei Engadget, deren Redaktion sie als erstes veröffentlicht hat.

Oder wie Bild.de schreibt:

Andere Bilder im Technikblog “engadget” zeigen ein iPhione mit einer Glasrückseite – angeblich ein Patent von Apple.

Nein, nicht “andere Bilder”, sondern die, um die es im Artikel auf Bild.de geht.

Mit Dank an Kathrin G.

Bigott Is A DJ

Dieses Internet. Tummelplatz von Irren und Kranken:

Ihr Unschulds-Image törnt Perverslinge an: Auf der Website von Oslo-Star Lena Meyer-Landrut (18) hinterließen einige User primitive Beleidigungen. Es wurden sogar Nacktaufnahmen ihrer Füße gefordert. Fans sind entsetzt.

Nun sind es ja meist ganz andere Körperteile, die unbekleidet auf Fotos bei Bild.de zu sehen sind, aber für das Internetportal war hier eine (bisher ungeahnte) Grenze erreicht:

“Bewege dich wie eine Schlampe”, forderte bspw. ein User namens “Kami”. Außerdem wurden noch viel obszönere Dinge dort veröffentlicht, die an dieser Stelle nicht wiedergegeben werden können.

Aber das war am vergangenen Mittwoch. Gestern versagten offenbar die kalten Duschen in der Bild.de-Redaktion ihren Dienst und dann passierte das hier:

UNSERE SÜSSE GRAND PRIX HOFFNUNG: Lena Meyer-Landrut: Wie kurz wird ihr Rock in Oslo?

Der Beitrag ist bebildert mit einem unvorteilhaft zu nennenden Foto, auf dem Lena Meyer-Landrut beim Jubeln das Kleid ein wenig hochgerutscht ist, weswegen ihr bestrumpfhostes Gesäß zu erahnen ist. (Ein Foto, das ironischerweise schon die Bildergalerie zum Perverslingseintrag zierte.)

Oder wie Bild.de es formuliert:

Dabei ist ihr Röckchen gerne mal so kurz, dass es uns einen süßen Einblick auf ihre sexy Hinterseite ermöglicht…

Bleibt die Frage: Wie kurz wird Lenas Rock in Oslo sein?

Und damit diese Frage nicht unbeantwortet bleibt, können die Leser gleich abstimmen:

"Unser Star für Oslo" Lena Meyer-Landrut – welchen Look wird sie für den großen Auftritt wählen? A. Alles wie gehabt – nicht kürzer, nicht länger! B. Ganz bestimmt setzt sie noch einen drauf – weniger ist schließlich mehr!

Mit Dank an Tobias G.

Keine Panik!

Wenn irre Wissenschaftler von einer unterirdischen Station in der Schweiz aus die Welt zerstören wollen, läuft entweder ein alter “James Bond”-Film im Fernsehen — oder die Medien berichten über ein seriöses naturwissenschaftliches Experiment.

Als Ende März im Teilchenbeschleuniger des Forschungszentrums CERN erstmalig Protonenstrahlen mit bisher unerreichter Energie zur Kollision gebracht werden sollten, war vor allem Bild.de bestens aufgestellt: Schon Tage vorher hatte man in Artikeln, Videos und Animationen immer wieder in Aussicht gestellt, dass die Erde im Verlauf des Experiments zerstört werden könnte, und als es endlich losging, war sogar ein Liveticker eingerichtet worden, um nötigenfalls wenigstens als Erste den Weltuntergang vermelden zu können.

Ich hatte schon geahnt (und ein wenig gehofft), dass das mit der möglichen Auslöschung meines Heimatplaneten übertrieben sein könnte, aber da ich heute noch manchmal schweißgebadet aufwache, weil ich von meinen Physikklausuren in der zwölften Klasse geträumt habe, war mir klar, dass ich nur schwerlich Zugang zu dieser Materie (und Antimaterie) finden würde.

Doch zum Glück gibt es ja zu jedem Thema Menschen, die sich bestens damit auskennen — und so haben wir die Kollegen vom Physikblog um einen Gastbeitrag gebeten.

André Goerres hat sich mit Unterstützung seiner Kollegen Andreas Herten und Bastian Kargoll sofort an die Arbeit gemacht. Dass wir den Artikel erst jetzt veröffentlichen, hat mit irgendwie mit dem Raum-Zeit-Kontinuum zu tun, aber das erklären Ihnen die Kollegen dann beim nächsten Mal.

“offenbar zu dumm”

Ein besonders hübsches Glashaus haben sich gestern die Leute von Bild.de gezimmert:

Die Hälfte aller Azubis ist offenbar zu dumm für die Ausbildung!

Doch worum geht’s?

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat unter dem Titel “Ausbildung 2010” eine Unternehmensumfrage veröffentlicht, “die BILD vorliegt” — oder die man ganz bequem als PDF-Datei von der Website des DIHK herunterladen kann.

Dazu stellt Bild.de Folgendes fest:

Demnach mangelt es bei vielen Auszubildenden nicht nur an Kenntnissen, sondern auch an Disziplin, Teamfähigkeit und Pünktlichkeit.

Mehr als die Hälfte aller Betriebe (54 Prozent) organisiere Nachhilfe für die Auszubildenden, heißt es in dem Bericht “Ausbildung 2010”.

Ja, so steht es da, auf Seite 33 des Berichts.

Aus dem BILDblog-Archiv

Nur sagt der Anteil der Unternehmen, die Nachhilfe für ihre Auszubildenden organisiert, nichts über den Anteil der Auszubildenden aus, die Nachhilfe in Anspruch nehmen (oder “zu dumm” sind, wie Bild.de es nennt).

Brechen wir es auf ein ganz simples Beispiel herunter: Es gibt zwei Unternehmen, Firma A und Firma B. Firma A hat sechs Auszubildende, Firma B vier. Wenn von den vier Auszubildenden von Firma B zwei von ihrem Arbeitgeber zur Nachhilfe geschickt werden, organisieren 50% der Unternehmen Nachhilfe für ihre Auszubildenden — aber nur 20% aller Auszubildenden nehmen Nachhilfe in Anspruch.

Es ist ein sehr beliebiges Beispiel, denn genaue Zahlen, wie viel Prozent der Auszubildenden Nachhilfe in Anspruch nehmen, liegen auch dem DIHK nicht vor, wie uns eine Sprecherin auf Anfrage bestätigte.

Nur Bild.de wusste es natürlich besser.

Mit Dank an Andreas H.

Indiras Heiße-SMS-Ausschlachtung gestoppt

Gestern hatten wir noch berichtetet, dass der TV-Moderator Jörg Kachelmann vor dem Kölner Landgericht gegen weitere Medien vorgehen wollte, heute wissen wir, wen es diesmal erwischt hat:

Eine einstweilige Verfügung erging gestern gegen Bild.de, das unter Berufung auf den “Focus” (dem diese Art der Berichterstattung schon vor zehn Tagen verboten worden war) Details aus den Ermittlungsakten wiedergegeben und auf Basis von Aussagen der Frau, die Kachelmann der Vergewaltigung beschuldigt, über das mögliche Strafmaß für den Wetterexperten spekuliert hatte.

Eine weitere einstweilige Verfügung erging gegen die gedruckte “Bild” und ihre gestrige Titelgeschichte:

50 heiße Flirt-SMS: So baggerte Jörg Kachelmann Popstar Indira an

Die Sängerin Indira Weis, die seit längerem ihr Privat- und Berufsleben in “Bild” ausbreitet, erklärte in einem halbseitigen Artikel und einem Video auf Bild.de, sie könne sich nicht vorstellen, “dass so ein charmanter und liebevoller Mann wie Jörg Kachelmann eine Frau vergewaltigt haben soll.”

Und wie charmant und liebevoll Jörg Kachelmann ihrer Ansicht nach ist, meinte die vor sieben Jahren aus der Castingband Bro’Sis ausgestiegene Sängerin mit einigen ihrer angeblich “50 heißen Flirt-SMS von Kachelmann” im Wortlaut belegen zu können bzw. müssen.

Die Pressekammer des Landgerichts Köln entschied gestern auf Antrag Kachelmanns, dass es “Bild” und Bild.de verboten ist, derart private SMS weiter zu verbreiten. SMS, “die zudem in keinerlei Zusammenhang mit den strafrechtlichen Vorwürfen gegen Herrn Kachelmann stehen”, wie Kachelmanns Anwalt Prof. Ralf Höcker betont.

Das Rechtsmittel der einstweiligen Verfügung kommt zum Einsatz, weil Bild.de bzw. die Axel Springer AG auf eine vorherige Abmahnungen hin keine Unterlassungserklärung abgegeben hatten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht ihnen nun ein Ordnungsgeld von bis zu* 250.000 Euro. Zur Zeit sind die beanstandeten Artikel noch online.

*) Nachtrag / Korrektur, 12. April: Ein mögliches Ordnungsgeld muss nicht automatisch 250.000 Euro betragen. Dies ist vielmehr die festgelegte Obergrenze.

Dramatik, Sex und George Clooney

Jeder Journalistenschüler weiß, was eine Nachricht zur Nachricht macht: Prominenz, Nähe, Gefühl, Sex, Fortschritt, Folgenschwere, Konflikt, Kampf, Dramatik, Kuriosität. Je mehr dieser Nachrichtenfaktoren in einer Meldung zu finden sind, desto mehr Leser interessieren sich dafür, Auflagen steigen, Klickzahlen schnellen in die Höhe.

Und so erschien es fast wie ein Sechser im Boulevard-Lotto, als die Nachricht bekannt wurde, dass am Karfreitag eine Frauenleiche in der Nähe von George Clooneys Villa am Comer See gefunden wurde. Am 4. April titelt der Schweizer “Blick” in seiner Online-Ausgabe:

Ihr wurde beim Sex die Kehle durchgeschnitten

Dicht gefolgt von der Redaktion von Bild.de, die sich die Recherche gleich spart und kurzerhand die “Blick”-Geschichte nacherzählt:

Beim Sex ermordet?  Wasserleiche vor George Clooneys Villa entdeckt

Allein — zu dem Zeitpunkt hatte sich die Hälfte der Nachrichtenfaktoren bereits in heiße Luft aufgelöst: Die Frau war identifiziert, die meisten Spekulationen von der Polizei widerlegt. Und George Clooney, dessen Villa laut italienischen Medien “weniger als einen Kilometer”, laut Blick.ch und Bild.de nur “wenige Meter” vom Fundort entfernt steht, hatte offensichtlich rein gar nichts mit dem Fall zu tun. Die Leiche war mehrere Tage von der Strömung des Sees getrieben worden. Wie kann man also die Prominenz in der Meldung halten?

Der “Blick” wählt diesen kreativen Weg:
Sie ist jung und schön. Langbeinig mit Model-Massen, der Busen chirurgisch vergrössert. Ein George Clooney-Typ. Doch vor dieser Schönen grauts dem Hollywood-Star.

Bild.de ist weniger kreativ, aber plakativer:
Schauspieler George Clooney: Noch ist unklar, ob er während des Leichenfundes in seiner Villa war

In Punkto “Sex” gibt sich die “Blick”-Autorin besser informiert als alle anderen: Sie zitiert einen anonymen Ermittler, wonach das Opfer vermutlich “beim Sex” getötet worden sei — in der Überschrift wird aus der Spekulation flugs ein Fakt gemacht. Der ist dazu noch sehr exklusiv: In der italienischen Presse findet sich kein Hinweis auf den Geschlechtsverkehr, aber immerhin ein Hinweis, dass die offizielle Obduktion noch gar nicht stattgefunden hatte, als die grausamen Details in der Schweizer Boulevardzeitung (und unter Berufung darauf auch bei Bild.de) zu lesen waren.

Ausriss: Bild.de

Weniger einfallsreich zeigen sich die Boulevard-Journalisten bei den Nachrichtenfaktoren Dramatik und Gefühl – denn was ist dramatischer und nahegehender als die Bilder einer echten Leiche? Dass die Fotos nur zu Fahndungszwecken veröffentlicht worden waren und nach der längst erfolgten Identifizierung nicht mehr verwendet werden sollten, interessiert – wie gewohnt – weder Blick.ch, noch Bild.de. Schließlich geht es um den Leser die Auflage.

Mit Dank an Carlotta R.

Schadensersatz für geklautes “Todes-Video”

Es war eine selbst für “Bild”-Verhältnisse außerordentliche Lügengeschichte.

Am 29. Juni 2007 machte das Blatt groß mit der Meldung auf, es sei ein Video “aufgetaucht”, das den tödlichen Fallschirmsprung des FDP-Politikers Jürgen Möllemann zeige. (In Wahrheit waren das Video und sein Inhalt längst bekannt; auch “Bild” hatte schon darüber berichtet.) Die Aufnahmen würden “alle Spekulationen” beenden und beweisen, dass Möllemann Selbstmord begangen habe. (In Wahrheit hatte die Staatsanwaltschaft das Video bei ihren Ermittlungen vier Jahre zuvor ausgewertet und war trotzdem zu dem Ergebnis gekommen, weder Unfall noch Selbstmord seien auszuschließen.) Fast die gesamten deutschen Medien übernahmen zunächst die falschen Behauptungen von “Bild”.

Am nächsten Tag drehte “Bild” die Desinformationsschraube noch weiter. Aus dem Hinweis der Staatsanwaltschaft, dass das alles alt sei, machte sie einen Satz, der das Gegenteil suggeriert: “Auch die Staatsanwaltschaft Essen meldete sich zu Wort.” Und als sich der Videofilmer meldete, gegen die Veröffentlichung seiner Aufnahmen auf Bild.de protestierte und ankündigte, rechtliche Schritte gegen “Bild” zu prüfen, tat “Bild” mit einem Mal so, als stehe gar nicht fest, dass dieser Mann unbestritten Urheber der Aufnahmen ist.

Der Videofilmer hat tatsächlich geklagt, gegen Bild.de und den Fernsehsender N24, der die Aufnahmen von Bild.de kaufte und mehrmals in seinem Programm zeigte. Er fordert Schadensersatz, und um seinen Anspruch berechnen zu können, will er von N24 und Bild.de wissen, wieviel Geld sie an dem Tag, an dem sie sein Video widerrechtlich zeigten, durch Werbung erlöst haben. Diese Auskunft wollen Bild.de und N24 ihm nicht erteilen. Sie bestreiten, dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Video und den Werbeeinnahmen gibt. Die Werbung sei lange vorher gebucht, und wenn dort nicht das Video gelaufen wäre, hätte man eine andere Nachricht präsentiert. Bild.de, das sich darauf berief, von jemandem die Exklusiv-Rechte an dem Video gekauft zu haben, bezweifelte zudem die Urheberschaft des Klägers — obwohl die “Bild”-Zeitung selbst ihn zuvor als den Videofilmer identifiziert hatte.

Der Bundesgerichtshof entschied nun gegen Bild.de und N24 und urteilte:

“Die Beklagten haben das Recht des Klägers als Hersteller des Videofilms widerrechtlich und schuldhaft durch die unerlaubte Ausstrahlung verletzt. Sie sind dem Kläger deshalb zum Schadensersatz verpflichtet. Die Schadensersatzpflicht umfasst — je nach der Berechnungsart, die der Kläger wählt — die Herausgabe des Gewinns, den die Beklagten durch die Veröffentlichung erzielt haben. Um den Umfang dieses Gewinns berechnen zu können, benötigt der Kläger Angaben über die von den Beklagten am Tag der Veröffentlichung erzielten Werbeeinnahmen.”

Dass N24 und Bild.de statt des Films andere Nachrichten hätten senden können, hebe den Zusammenhang zwischen der Rechtsverletzung und den erzielten Werbeeinnahmen nicht auf.

Innen Minister, außen Finanzen

Bei der Genesung von Patienten soll die so genannte Autosuggestion ja eine wichtige Rolle spielen. Wenn Wolfgang Schäuble also nur oft genug betont, dass es ihm wieder besser geht, hilft ihm das möglicherweise tatsächlich beim fit werden.

Weniger erfolgreich dürfte allerdings dieses Mantra von Bild.de sein:

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ... Bundesinnenminister scherzt über seinen Gesundheitszustand ... Wieder einmal musste der Bundesinnenminister diese Woche ins Krankenhaus. Eine OP-Wunde will nicht verheilen.

Auch bei mehrmaliger Wiederholung der Behauptung, Schäuble sei Bundesinnenminister, bleibt er doch Finanzminister.

Entsprechend ist auch Christine Lagarde, bei deren Besuch im Kanzleramt Wolfgang Schäuble “auf keinen Fall fehlen” wollte, nicht die “französische Innenministerin”, wie Bild.de behauptet, sondern Ministerin für Wirtschaft und Finanzen.

Mit Dank an Martin Sch., Stefan K. und Dejan I.

Nachtrag, 23 Uhr: An zwei der drei Stellen hat Bild.de Schäuble zum Finanzminister erklärt. Und Madame Lagarde ist jetzt auch Finanzministerin.

2. Nachtrag, 2. April, 11.20 Uhr: Inzwischen ist Schäuble vollständig zum Finanzminister geworden.

Blättern:  1 ... 160 161 162 ... 174