“Jetzt drehen die Promis komplett durch” lautet das Motto der neuen “Bild TV”-Sendung “Stadt Land BILD”, in der mehr oder weniger prominente Personen im “legendären Spiele-Klassiker” Stadt, Land, Fluss gegeneinander antreten, dabei mit einem Moderator plaudern und nebenbei rücksichtslos über den Gesundheitszustand eines anderen Menschen spekulieren.
In der aktuellen Folge der Spielshow war neben Cathy Hummels und Ingo Appelt der (ehemalige) Formel-1-Reporter Kai Ebel zugeschaltet. Der “Bild”-Moderator fragte ihn:
Sag du doch mal, du bist ja schon sehr, sehr nah dran: Wie geht’s denn Schumi eigentlich?
Anstatt zu sagen, was er über die Situation von Michael Schumacher weiß, nämlich: nichts, und es dabei zu belassen, sagte Ebel:
Ja, ich würde das eher sagen, nicht so gut, denn wenn es ihm wirklich gut ginge, oder es würde signifikante Schritte nach vorne geben, dann würden wir etwas hören. Dann gäbe es ja keinen Grund, das nicht zu vermelden. Das heißt für mich: Es gibt zu den damaligen Auskünften nichts Neues, leider, leider keine Entwicklung, so dass da einfach nur Hoffen bleibt, denn sonst hätten wir was gehört, gesehen, gemerkt.
Die Reaktion des “Bild”-Moderators:
Das ist sicherlich ‘ne realistische, aber auch traurige Bestandsaufnahme.
Kai Ebels öffentliches Mutmaßen darüber, wie es einem Menschen gesundheitlich geht, derganzoffensichtlichnichtmöchte, dass öffentlich darüber gemutmaßt wird, wie es ihm gesundheitlich geht, ist schon schlimm genug. Die “Bild”-Redaktion unterbietet das aber noch, indem sie auf der Bild.de-Startseite so tut, als wäre es nicht nur reines Rumraten der “Reporter-Legende”, sondern als wüsste Ebel wirklich, dass es Michael Schumacher “nicht gut” gehe:
Die Klicks auf Kosten eines anderen nimmt die Redaktion gerne mit.
“Eine Schande” sei dieses Urteil, “bitter für ganz Deutschland”. “Was für ein Irrsinn!”, ruft “Bild”-Autor Johannes C. Bockenheiemer in seinem Kommentar am vergangenen Mittwoch in der “Bild”-Zeitung und holt im letzten Absatz noch einmal ganz weit aus:
Dass Richter des Bundesverwaltungsgerichts unsere historische Verantwortung mit einem Maulkorb belegen, ist beschämend für ganz Deutschland.
In derselben “Bild”-Ausgabe und bei Bild.de hat Bockenheimer auch einen Artikel zu dem “Irrsinn” geschrieben, der ihn so aufwühlt:
Für das Existenzrecht Israels eintreten?
Dem Präsidenten des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Eric Schweitzer, ist das ab sofort nicht mehr erlaubt!
Grund sei “ein (Skandal-)Urteil des Bundesverwaltungsgerichts”, so Bockenheimer:
Darin untersagt das Gericht dem Dachverein der 79 regionalen Industrie- und Handelskammern (3,5 Millionen Mitgliedsunternehmen) jegliche politische Äußerung.
Der “Bild”-Autor nennt den Namen des Klägers, ein “Windkraft-Unternehmer aus Münster”, und schreibt über ihn:
Der Kleinunternehmer nahm u. a. Anstoß daran, dass Schweitzer in der “Ostfriesen-Zeitung” gemahnt hatte, dass Israels Existenzrecht “unantastbar” sei. Zugleich beschrieb der DIHK-Chef die Menschenrechtslage im Iran als “nicht hinzunehmen”.
Das, was Johannes C. Bockenheimer und “Bild” machen, ist Desinformation. Sie stellen falsche Zusammenhänge her, lassen einordnende Fakten aus und wichtigen Kontext weg. Sie geben sich allergrößte Mühe, einen “Skandal” zu konstruieren.
Für ein besseres Verständnis erstmal ein paar grundlegende Dinge zur Industrie- und Handelskammer (IHK): Gewerbetreibende und Unternehmen wie das des Klägers sind in Deutschland per Gesetz verpflichtet, Mitglied in der jeweiligen regionalen IHK zu sein. Was die IHK darf und was nicht, regelt das IHK-Gesetz. Darin heißt es unter anderem:
Die Industrie- und Handelskammern haben (…) die Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirkes wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen
In Paragraph 1, Absatz 5 des Gesetzes steht ein für diesen Fall wichtiger Satz:
Nicht zu den Aufgaben der Industrie- und Handelskammern gehört die Wahrnehmung sozialpolitischer und arbeitsrechtlicher Interessen.
Die regionalen Industrie- und Handelskammern haben sich zu einem Verein zusammengeschlossen, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Dessen Präsident Eric Schweitzer ist der Mann, der laut “Bild” vom Bundesverwaltungsgericht einen Maulkorb verpasst bekommen hat.
In den “Bild”-Medien klingt es so, als richte sich das Urteil des Gerichts gegen den DIHK beziehungsweise gegen DIHK-Präsident Schweitzer. Das ist aber gar nicht der Fall. Der Unternehmer aus Münster hatte gegen seine regionale IHK geklagt, die IHK Nord-Westfalen. Gegen diese IHK richtet sich auch das Urteil.
In den “Bild”-Medien klingt es so, als ginge es in dem Urteil um eine Aussage zum Existenzrecht Israels. Das ist aber gar nicht der Fall. Das Urteil besagt, dass die IHK Nord-Westfalen aus dem DIHK austreten muss – nicht wegen einer Aussage zu Israel, sondern “wegen fortgesetzter Kompetenzüberschreitungen”. Das Gericht schreibt in einer Pressemitteilung:
Das Mitglied einer Industrie- und Handelskammer (IHK) kann den Austritt seiner Kammer aus dem Dachverband Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK e.V.) verlangen, wenn dieser mehrfach und nicht nur in atypischen Ausreißerfällen die gesetzlichen Kompetenzgrenzen der Kammern überschritten hat und keine hinreichenden Vorkehrungen bestehen, um die Wiederholung von Kompetenzverstößen zuverlässig zu verhindern.
Bei der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts handelt es sich also nicht um ein Urteil, das ein Windkraft-Unternehmer aus Münster gegen DIHK-Präsident Eric Schweitzer erstritten hat, damit dieser sich nicht mehr zum Existenzrecht Israels äußern darf, sondern um ein Urteil, das ein Windkraft-Unternehmer aus Münster gegen seine IHK erstritten hat, damit diese die Mitgliedschaft im DIHK beendet.
Aber wie kommen “Bild” und Bockenheimer dann auf ihren Israel-Spin? Als einen Grund für seine Entscheidung nennt das Bundesverwaltungsgericht, dass der DIHK “mehrfach und nicht nur in atypischen Ausreißerfällen die gesetzlichen Kompetenzgrenzen der Kammern überschritten hat”. Das heißt in diesem Fall konkret: Der DIHK und dessen Vertreter haben sich wiederholt öffentlich zu allgemein- und sozialpolitischen Themen geäußert. Einer IHK wäre das laut IHK-Gesetz nicht erlaubt. Das ist die Grundlage für die Klage des Windkraft-Unternehmers: Er hat Dutzende Beispiele vorgelegt, in denen sich der DIHK, der DIHK-Präsident oder der DIHK-Hauptgeschäftsführer in Interviews oder Verbandspublikationen zu politischen Fragen äußern. In einem Beispiel geht es auch um Israel: In einem Interview mit der “Ostfriesen-Zeitung” sagte DIHK-Präsident Eric Schweitzer, wie von “Bild”-Autor Bockenheimer zitiert, dass das Existenzrecht Israels “unantastbar”, und dass die Menschenrechtslage im Iran “nicht hinzunehmen” sei. Alle anderen der vielen, vielen Aussagen, die der Kläger den Gerichten vorgelegt hat, haben nichts mit Israel zu tun. Stattdessen geht es darin um die Mütterrente, um den Mindestlohn, um Studiengebühren, um den Hochwasserschutz, um Leiharbeit, um befristete Arbeitsverhältnisse, um die Vergabe der Olympischen Spiele, um Hans-Georg Maaßen, um Karl-Theodor zu Guttenberg und so weiter.
Dass die ursprüngliche Klage überhaupt nichts mit einer Aussage zum Existenzrecht Israels zu tun haben kann, zeigt schon ein Blick in die die Geschichte des Urteils und auf die vorangegangenen Instanzen: Die ganze Sache ging 2007 los, also vor 13 Jahren. Der Unternehmer beschwerte sich damals, dass sich die eigene IHK und der DIHK gegen die Förderung von erneuerbaren Energien und für Atomkraft ausgesprochen hatten. Wegen des aus seiner Sicht einseitigen Statements verklagte er die IHK Nord-Westfalen: Sie solle erstens die Äußerung unterlassen und zweitens aus dem DIHK austreten. Ein erstes Urteil hat das Verwaltungsgericht Münster im Mai 2009 gesprochen. Es ging weiter zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, wo es im Mai 2014 ein Urteil gab. Von dort ging es ein erstes Mal zum Bundesverwaltungsgericht. Dieses verwies den Fall im März 2016 zurück ans Oberverwaltungsgericht. Das Interview von DIHK-Präsident Schweitzer in der “Ostfriesen-Zeitung” existierte bis dahin noch gar nicht. Es erschien am 4. Oktober 2016. Erst als der Fall wieder beim Oberverwaltungsgericht lag, brachte der Kläger auch die Israel-Aussage ein – erneut als eines von zahlreichen Beispielen. In den anderen ging es um den Brexit, um die Erbschaftssteuer, um die Ökostrom-Umlage, um eine Einschätzung zur Bundestagswahl 2017, um die durch die USA verhängten Einreisebeschränkungen für Menschen aus bestimmten muslimischen Ländern, erneut um den Brexit, um die Präsidentschaftswahl in Kenia, um die Befristung von Arbeitsverträgen, um die Große Koalition, um die Sicherung der EU-Außengrenzen, um die CO2-Emissionen von Autos. Und das seien die “hier nur exemplarisch aufgezeigten Kompetenzüberschreitungen” des DIHK, so das Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil:
Schon in Anbetracht der großen Zahl der hier nur exemplarisch aufgezeigten Kompetenzüberschreitungen kann von atypischen “Ausreißern” keine Rede sein.
Anders gesagt: Der Windkraft-Unternehmer konnte bei seiner ursprünglichen Klage noch gar nicht von Schweitzers Aussage zum Existenzrecht Israels wissen.
Interessant ist auch, wie “Bild”-Autor Johannes C. Bockenheimer Fetzen des Israel-Zitats für seine Zwecke aus dem Zusammenhang reißt. Die komplette Interviewantwort des DIHK-Präsidenten lautet (hier wortgleich bei NWZonline.de veröffentlicht):
Niemand arbeitet bedenkenlos mit dem Iran zusammen. Gerade für Deutschland ist das Existenzrecht Israels unantastbar. Und die Menschenrechtslage im Iran ist nicht hinzunehmen. Es ist richtig, dass Sigmar Gabriel diese Themen angesprochen hat, auch die Rolle des Iran im Syrien-Krieg. Konflikte lassen sich ohne Dialog und wirtschaftlichen Austausch nicht lösen. Meistens funktioniert Annäherung eben über Handel.
Den ganzen Teil, in dem sich Eric Schweitzer für eine Zusammenarbeit mit dem Iran ausspricht, weil “Annäherung eben über Handel” funktioniere, lässt Bockenheimer komplett unerwähnt. Schweitzers Plädoyer zur Kooperation mit den Terror-Mullahs, wie es bei “Bild” wohl heißen würde, passt natürlich auch so gar nicht zur eigentlichen Blattlinie. In weiteren Antworten erzählt Schweitzer übrigens von einer erfolgreiche Wirtschaftsreise in den Iran (“Wir sind ein gutes Stück vorangekommen. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit ist noch einmal vertieft worden”) und betont die Wichtigkeit des Iran für die deutsche Wirtschaft (“Der Iran ist für die deutsche Wirtschaft ein sehr bedeutsames Land, ein Zukunftsmarkt mit erheblichem Potenzial”). Der DIHK-Präsident spricht sich für eine Intensivierung der wirtschaftlichen Beziehungen aus (“Jetzt gilt es, die Marktanteile zurück zu gewinnen.”). Dass sich Eric Schweitzer so sehr über die Erfolge in der Zusammenarbeit mit einem Land freut, dessen Regime Israel vernichten möchte, nimmt seiner eigentlich wichtigen und richtigen Aussage zum Existenzrecht Israels deutlich an Kraft.
Dass sowohl das Oberverwaltungsgericht als auch das Bundesverwaltungsgericht betonen, dass es sich bei den politischen Äußerungen des DIHK nicht um “atypische Ausreißerfälle” handelt, und dass genau dieser Umstand auch zum Urteil führte, ist mit Blick auf die “Bild”-Berichterstattung ebenfalls wichtig. Gäbe es nur die Aussage von DIHK-Präsident Schweitzer zum Existenzrecht Israels (und all die anderen Aussagen von EU-Außengrenze bis Mindestlohn nicht), wäre es nicht zu diesem Urteil gekommen. Denn dann wäre die Kompetenzüberschreitung nur ein einzelner “Ausreißerfall”. Gut möglich, dass die Klage sogar von Anfang an als unbegründet abgelehnt worden wäre. Dennoch bezieht sich “Bild”-Autor Bockenheimer ausschließlich auf das Israel-Zitat. Nur ein klitzekleines “u. a.” in seinem Artikel lässt erahnen, dass es vielleicht auch noch um andere Aussagen des DIHK ging.
Anders als es Bockenheimer und “Bild” darstellen, war für die Gerichte auch gar nicht die Stoßrichtung des Zitats entscheidend (der Kläger hatte es dem Oberverwaltungsgericht ohne jegliche Kommentierung – etwa: “Der DIHK-Präsident darf sich nicht zu Israel äußern.” – vorgelegt). Es ging nur darum, dass sich Eric Schweitzer ein weiteres Mal allgemeinpolitisch geäußert hat. Nur mal theoretisch angenommen: Hätte der DIHK-Präsident sich nicht für, sondern gegen das Existenzrecht Israels ausgesprochen (was ein ordentlicher Skandal wäre), hätte der Kläger das Zitat genauso gut als Beispiel in den Prozess einbringen können.
Zur Erinnerung noch einmal die “Bild”-Schlagzeile:
… mit völlig falschem “weil”.
Und so ging es vor dem Bundesverwaltungsgericht letztlich auch gar nicht um das Zitat zum Existenzrecht Israels. Personen, die bei der Verhandlung anwesend waren, bestätigen uns, dass das Wort “Israel” nicht ein einziges Mal gefallen ist. Dennoch machen “Bild” und Johannes C. Bockenheimer einen großen Skandal daraus. Sie stellen eine namentlich genannte Person und ein ganzes Gericht als Israelfeinde dar. Sie zeichnen ein falsches verheerendes Bild von der Justiz. Und sie verleihen der Angelegenheit eine höchstoffizielle Note: Im “Bild”-Artikel äußert sich der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung Felix Klein zu dem Fall. Er findet, das alles sei “ein Unding”.
Donald Trump hat es nicht leicht. Nicht nur mit seinem Widersacher Joe Biden hat es der US-Präsident zu tun, er kämpft auch mit der liberalen US-amerikanischen Presse und mit Tech-Firmen wie Twitter. So schreibt es Alexander von Schönburg in einem Kommentar in “Bild” und bei Bild.de:
Wenn Joe Biden die Wahl gewinnt, darf er sich auch bei Tech-Giganten wie Facebook und Twitter – und der liberalen Presse – bedanken.
Genau die Leitmedien – von “Atlantic” bis “Washington Post” – die bedenkenlos jede Anti-Trump-Story verbreiten, unabhängig von Belegbarkeit und Quellenlage (man denke an Trumps angebliche Beleidigung gefallener Soldaten), haben keine Hemmung, Storys, die Biden unangenehm werden könnten, unter den Tisch zu kehren.
Nun ist es kein Geheimnis, dass Kommentare nur die Meinung des Autors widerspiegeln. Sie dürfen subjektiv und auch zugespitzt sein. Doch was Alexander von Schönburg hier macht, ist mehr als legitime Subjektivität: Er führt die Leserschaft durch Auslassungen in die Irre. Er raunt herum und setzt Verschwörungen in die Welt. Und er plappert eine Falschinformation nach.
Die Artikel, auf die sich von Schönburg bezieht, wenn er schreibt, dass “Atlantic” und “Washington Post” unabhängig von Belegbarkeit und Quellenlage Anti-Trump-Storys verbreiten, sind tatsächlich nicht mit letzter Sicherheit zu beweisen. Das heißt allerdings nicht, dass sie im Umkehrschluss unplausibel sind. Für die Behauptung, Trump habe US-Soldaten, die im Ersten Weltkrieg gefallen und auf einem Friedhof in Frankreich beerdigt sind, als “Loser” und “Sucker” bezeichnet, führt “The Atlantic” durchaus Quellen an – allerdings anonyme: “vier Personen mit Wissen aus erster Hand über die Diskussionen an diesem Tag”. Recherchen anderer Redaktionen, darunter auch Trumps (einstiger) Haussender Fox News, bestätigten die Aussagen dieser Quellen. Aber es gab auch Widerspruch: Trumps früherer Nationaler Sicherheitsberater John Bolton etwa sagte, er könne nicht bestätigen, dass Trump sich derart despektierlich geäußert hat. Bolton steht Trump inzwischen kritisch gegenüber und damit nicht im Verdacht, den US-Präsidenten blind zu verteidigen.
All das lässt Alexander von Schönburg weg.
Die Geschichte, die “die Leitmedien” von Schönburg zufolge “unter den Tisch kehren”, ist ein Artikel aus dem Boulevardblatt “New York Post”, der nahelegt, dass Joe Bidens Sohn Hunter sich durch die Position seines Vaters bei Geschäftsleuten in der Ukraine und in China Vorteile verschafft haben soll. Und: Joe Biden selbst soll als Vizepräsident außenpolitisch Einfluss genommen habe, um seinem Sohn Vorteile zu verschaffen. Laut “New York Post” gehe das aus E-Mails hervor, die auf einer Kopie der Festplatte von Hunter Bidens Laptop gespeichert sein sollen. Nach Angaben der “New York Post” ist die Redaktion auf abenteuerlichem Weg an diese Kopie gekommen: Im April 2019 habe eine Person den Laptop bei einem Computerladen in Wilmington, Delaware zur Reparatur abgegeben. Der Besitzer des Ladens, der blind ist, sagt nun, er sei sich “fast sicher”, dass Hunter Biden diese Person war. Der Laptop sei allerdings nie abgeholt worden, daraufhin habe sich der Ladenbesitzer an die US-Behörden gewandt. Außerdem hat er auch Rudy Giuliani, Trumps persönlichem Anwalt, eine Kopie zukommen lassen. Der wiederum hatte sich an die “New York Post” gewandt.
Die Plausibilität der Geschichte wurde von verschiedenen Medien infrage gestellt, wobei weder “New York Times” oder “Washington Post” noch das “Wall Street Journal” die Möglichkeit hatten, das Material zu überprüfen. In einem Statement haben zahlreiche ehemalige US-Geheimdienstbeamte erklärt, die Geschichte der “New York Post” beinhalte alle klassischen Merkmale einer russischen Desinformationskampagne. Der Director of National Intelligence, John Ratcliffe, bestritt hingegen, dass es sich bei der Geschichte um eine russische Einmischung handele. Das FBI sagte dem Kongress am Mittwoch, es habe Ratcliffes Aussage zurzeit nichts hinzuzufügen. Die “New York Times” wiederum veröffentlichte einen Artikel, laut dem sich ein Redakteur der “New York Post”, der maßgeblich an der Geschichte beteiligt war, weigerte, als Autor des Textes aufgeführt zu werden. Mehrere Redaktionsmitglieder der “New York Post” hätten Zweifel geäußert, ob die Authentizität des Materials ausreichend belegt sei, und außerdem die Glaubwürdigkeit der Quellen angezweifelt. Twitter sperrte den Link zum “New York Post”-Artikel zwischenzeitlich mit der Begründung, der Artikel verletze die Privatsphäre-Richtlinien von Twitter. Zudem sei es möglich, dass das Material durch einen Hack an die “New York Post” gelangt sei und öffentlich gemacht wurde, was ebenfalls den Twitter-Richtlinien widerspräche. In der Kommunikation nach außen, warum man das Posten des Links zum “New York Post”-Artikel gesperrt hat, gab der Konzern kein gutes Bild ab.
All das lässt Alexander von Schönburg weg.
Der “Bild”-Autor erwähnt die Ungereimtheiten mit keinem Wort, nicht einmal eine kleine Bemerkung, dass es Zweifel an der Authentizität des Materials gibt, ist drin. Stattdessen stellt er die Geschichte als bombensicher dar. Und behauptet, US-amerikanische Leitmedien würden die Story, die “Joe Biden schwer belastet”, einfach “unter den Tisch kehren”. Dieser Verschwörungsmurks ist genau das: Verschwörungsmurks. Tatsächlich beschäftigten sich Medien wie die “New York Times” und die “Washington Post” ausgiebig mit dem Material, nur eben auf kritische Art und Weise.
Schließlich wendet sich von Schönburg noch der TV-Debatte zwischen Donald Trump und Joe Biden zu, die heute Nacht stattfinden wird:
Morgen steigt die nächste TV-Debatte. Die zuständige Kommission hat kurzfristig die Themen der Debatte geändert. Wieder soll Corona im Mittelpunkt stehen. Und Rassenkonflikte.
Das Thema Außenpolitik – und damit China – ist gestrichen. Außerdem sollen diesmal die Debattierenden stumm geschaltet werden, wenn sie nicht dran sind. Um ein Chaos wie beim letzten Mal zu verhindern.
Alexander von Schönburg gibt hier, ob bewusst oder unbewusst, eine Falschinformation wieder, die von Trump und dessen Team verbreitet wurde. Tatsächlich wurden die Themen der Debatte nicht geändert. Vergangenen Freitag kündigte die unabhängige Debattenkommission die Themen an, die die Moderatorin Kristen Welker ausgewählt hatte. Außenpolitik stand nicht auf der Liste. Von einer kurzfristigen Änderung kann also nicht die Rede sein. Das Trump-Team hatte sich jedoch bei der Debattenkommission beschwert, dass das Thema Außenpolitik nicht mit auf der Liste stand, mit dem Verweis, in der letzten Debatte vor der Wahl gebe es traditionell einen Fokus auf außenpolitische Themen. Darauf stützt sich auch Trumps Behauptung, die Kommission habe die Themen “geändert”. Dabei hatten beide Seiten im Vorfeld zugestimmt, dass die Moderatorin die Themenauswahl bestimmt. Trumps Team behauptete nun, man habe sich schon Monate im Voraus auf die Themen geeinigt. Eine Behauptung, die Bidens Team wie auch die Debattenkommission zurückwies.
Zu den Mikrofonen, die bei der Debatte stummgeschaltet werden können, raunt von Schönburg ganz am Ende seines Kommentar, versehen mit einem unschuldigen Fragezeichen:
Um Themen wie Bidens Verstrickungen mit China auszublenden?
Es ist nicht nur von Schönburgs Scharfsinn, der Verschwörung wittert, Trumps Wahlkampfteam hatte diese Behauptung ebenfalls in die Welt gesetzt. Es zielt damit vermutlich auf Geschäfte Hunter Bidens mit chinesischen Firmen ab. Vielmehr als die Tatsache, dass Hunter Biden Geschäfte in China und mit chinesischen Firmen gemacht hat, gibt es da allerdings nicht. Außer eben das Material der “New York Post”. Diese zitiert aus einer E-Mail, dass Hunter Biden einen Vertrag mit einem chinesischen Geschäftsmann abgeschlossen habe, der ihm “allein für Bekanntmachungen” Millionen zahlen wolle. Ob das Material echt ist, ist, wie erwähnt, fraglich.
Von Schönburgs Geraune ist an dieser Stelle nicht mehr als unbelegtes Verschwörungsgeschwurbel: dass die unabhängige Debattenkommission Joe Biden einen Vorteil verschaffen will. In Sachen China-Verstrickungen wäre allerdings auch Donald Trumps Rolle von Interesse für die Debatte: Er selbst wie auch seine Tochter Ivanka haben während Trumps Zeit als US-Präsident Marken in China registrieren lassen. Das brachte beiden den Vorwurf ein, in Interessenskonflikte zu geraten.
Und, genau: All das lässt Alexander von Schönburg weg.
“Sie kriegen Ihre Schlagzeile von mir nicht”, sagte Bernhard Kern vorgestern auf einer Pressekonferenz. Dort, wo Kern Landrat ist, im Berchtesgadener Land, ist die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Anzahl der nachgewiesenen Corona-Fälle der vergangenen sieben Tage pro 100.000 Einwohner, besonders hoch. Gestern lag sie laut Robert-Koch-Institut (PDF) bei 262,4 – der höchste Wert in ganz Deutschland. Bei der Pressekonferenz sagte Kern dazu:
Ob jetzt letztlich eine Feier, die im Landkreis Berchtesgadener Land, stattgefunden hat, letztlich der Auslöser für das Ganze war, ist sicherlich nicht der Fall. Und ich habe vorher schon erwähnt, ganz zum Anfang: Wir haben ein diffuses Geschehen im Landkreis Berchtesgadener Land, daher ist es nicht zurückzuführen auf eine einzelne Feierlichkeit, die stattgefunden hat.
Seine Botschaft an die anwesenden Journalistinnen und Journalisten: Für die Schlagzeile, dass das Infektionsgeschehen im Landkreis durch eine Party ausgelöst wurde, liefert er nicht das nötige Statement, weil es aus seiner Sicht schlicht nicht stimmt.
Genauso sieht das Wolfgang Krämer, der Leiter des zuständigen Gesundheitsamtes. Er ergänzte bei der Pressekonferenz, dass die Corona-Fälle auf den gesamten Landkreis verteilt seien. Man könne daher nicht von einem oder zwei Herden ausgehen, die für den hohen Inzidenzwert ursächlich seien. Die Frage nach einer Party als Ursache habe er erwartet, so Krämer, “weil es sich schön lesen würde, wenn wir einen Schuldigen hätten, den wir irgendwo hinstellen können”.
Und damit wären wir auch schon bei der Berichterstattung der “Bild”-Redaktion. Die sucht fleißig nach einem Sündenbock:
Und wenn schon nicht die Feiernden der “Garagen-Party” oder die einer “Molkerei-Party”, die eine “Bild TV”-Moderatorin ins Spiel bringt, dann sind doch bestimmt die Besucher einer Shishabar schuld:
Das würde auch viel besser zum aktuellen Versuch der “Bild”-Redaktion passen, die Schuld an den steigenden Corona-Infektionszahlen bei gewissen “Clan-Hochzeiten” zu suchen und zu finden. Getreu der Blattlinie Die Ausländer waren’s, ließ “Bild” gestern erneut einen Keil zwischen die und uns treiben:
Wir erinnern gern noch einmal an die Aussage von Gesundheitsamtsleiter Wolfgang Krämer: “weil es sich schön lesen würde, wenn wir einen Schuldigen hätten, den wir irgendwo hinstellen können”.
Karl Lauterbach war gestern zu Gast in der “Bild”-Sendung “Die richtigen Fragen”. Und natürlich könnte man nun einfach mit den Schultern zucken und sagen: “Tja, selbst schuld”. Doch wie die “Bild”-Redaktion in diesem Fall Aussagen des SPD-Gesundheitsexperten aus dem Kontext reißt, Versatzstücke neu zusammenwürfelt und es am Ende so wirken lässt, als wäre Lauterbach zum “Klartext”-Politiker mutiert, der gegen arabische Großfamilien poltert, ist schon besonders frech.
… titelt gestern Abend Bild.de auf der Startseite und heute die gedruckte “Bild” auf Seite 3. Die Kombination aus Dach- und Schlagzeile lässt nicht viel Spielraum für Interpretationen: Karl Lauterbach klartextet, dass die “Clan-Hochzeiten” schuld seien an den “explodierenden Corona-Infektionszahlen”. Nur sowas hat Lauterbach in der “Bild”-Sendung nicht gesagt.
Das Thema an sich brachte auch nicht Lauterbach in die Gesprächsrunde ein, sondern der stellvertretende “Bild”-Chefredakteur Paul Ronzheimer. Als Moderator fragte Ronzheimer erst den per Videostream zugeschalteten FDP-Politiker Wolfgang Kubicki:
Wir reden viel über Feiern. Herr Kubicki, eine Frage an Sie gerichtet: Wenn man über diese Feiern spricht, was ist aus Ihrer Sicht da der tatsächliche Hintergrund? Und was bedeutet es eigentlich, dass jetzt die Kanzlerin und der Regierungssprecher aktuell zum Beispiel in einer Videobotschaft auch vermehrt mit arabischen Untertiteln arbeiten, um sozusagen auch Menschen mit Migrationshintergrund zu erreichen? Sehen Sie da eine Problematik, die bislang zumindest in der Öffentlichkeit wenig diskutiert wurde?
Feiern, arabische Untertitel, zwinkerzwinker, sagen Sie doch mal, Herr Kubicki, was ist da der “tatsächliche Hintergrund”?
Herr Lauterbach, sehen Sie, ähnlich wie Herr Kubicki, ein besonderes Problem und die Frage, ob es einer besonderen Aufklärung bedarf für Menschen mit Migrationshintergrund? Oder ist das Quatsch?
Das sind eigentlich drei Fragen auf einmal: 1. “besonderes Problem”, 2. “besondere Aufklärung” und 3. “Quatsch”. Lauterbach scheint auf die Fragen 2 und 3 zu antworten:
Das ist kein Quatsch. Das muss man schon natürlich einräumen, weil kulturelle Unterschiede und auch Sprachbarrieren bei der Ansprache spielen hier natürlich eine große Rolle. Von daher wäre es falsch, das nicht einzuräumen.
Es geht ihm offenbar um die gesonderte Aufklärung über die Corona-Pandemie für Menschen, die kaum oder gar nicht Deutsch sprechen.
Dann kommt der “Klartext”. Lauterbach sagt direkt im Anschluss:
Ich will aber in einem Punkt hier Klartext sprechen. Der Punkt, wo wir das noch in den Griff hätten bekommen können, also wir kämen aus dem exponentiellen Wachstum raus, indem wir einfach nur die Feiern verbieten, der ist leider weg. Das hätte man vor zwei oder drei Wochen vielleicht noch machen können.
Er erwähnt an dieser Stelle also nicht “Clan-Hochzeiten”, sondern “Feiern” allgemein. Und er sagt: Das Verbieten von Feiern ist heute schon gar nicht mehr das entscheidende Thema:
Daher hat Merkel Recht gehabt, indem sie auf die Kontakte abgehoben hat. Vor zwei, drei Wochen hätte es wahrscheinlich noch gereicht, wenn wir einfach die Feiern, die privaten Feiern begrenzt hätten. Da gab es Modellierungen auf 25 Leute maximal. Das wäre möglicherweise noch gegangen. Aber jetzt haben wir so viele Fälle in der breiten Bevölkerung, dass die ganz gewöhnlichen Kontakte, am Arbeitsplatz, im Restaurant, dass die auch schon reichen, sozusagen die Pandemie zu unterhalten.
Auch hier: keine explizite Erwähnung der “Clan-Hochzeiten”, sondern “Feiern, die privaten Feiern”. Paul Ronzheimer grätscht dazwischen:
Das heißt, Sie wollen wieder alles dichtmachen?
Lauterbachs Antwort:
Nein, das will ich nicht. Ich will nur erklären, dass wir jetzt, jeder Einzelne, die Kontakte reduzieren müssen. Und ich halte es für extrem gefährlich, also folgenden Irrgedanken zu haben. Das wäre, sagen wir mal, ein Fehler. So könnte man falsch denken. Falsches Denken wäre in diesem Moment wie folgt: Ich mache keine privaten Feiern, ich bin nicht betroffen. Ich gehe zu keiner Hochzeitsfeier. Ich kann das machen, was ich in den letzten drei Wochen gemacht habe. Ich verändere mich nicht. Ich gehöre nicht zu diesen Großfeiern und so weiter. Vor ein paar Wochen hätte das gereicht. Die Zeit ist vorbei, das ist abgefahren. Also jetzt ist die Zahl mittlerweile so hoch, und es hat sich so stark verbreitet, dass wir jetzt tatsächlich an die, ich sag’ mal, Nicht-Feier-Kontakte ran müssen. Und das müssen wir schnell machen. Solche Feiern sind in Frankreich schon lange verboten. Und trotzdem sind die mehr oder weniger im Lockdown. Weil wenn ich einmal eine gewisse Zahl von Infizierten erreicht habe, dann sind die Früchte, die tief hängen, der Ökonom spricht ja von den tiefhängenden Früchten, die tiefhängenden Früchte, die Feiern, also die Großveranstaltungen und so weiter, die Clan-Hochzeiten, die tief hängenden Früchte, die sind jetzt alle nicht mehr relevant. Jetzt muss ich an die höheren Früchte ran. Und daher wird das schwieriger werden. Und ich will einfach der Illusion entgegenwirken, dass wir jetzt sagen können: Wenn die Feiern jetzt erstmal beendet sind, dann sind wir aus dem Schneider. Der Punkt ist nicht mehr.
Nun also die “Clan-Hochzeiten”. Weit entfernt vom “Klartext” und nur als ein Beispiel neben “Feiern” und “Großveranstaltungen”. Vor allem aber: Das alles sei jetzt “nicht mehr relevant”, denn eine Begrenzung oder ein Verbot von Feiern griffe viel zu kurz. Weitergehende Maßnahmen wären stattdessen nötig.
Von dieser Forderung ist in den Artikeln der “Bild”-Medien nichts zu lesen (bei Bild.de ist auch kein Video mit den im Beitrag thematisierten Zitaten Lauterbachs eingebettet). Stattdessen würfelt die Redaktion die Aussagen Lauterbachs zusammen:
SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach (57) spricht sogar offen aus, dass Clan-Hochzeiten mitverantwortlich für den rasanten Anstieg der Corona-Infizierten sind.
Im BILD-Talk “Die richtigen Fragen” sagte Lauterbach über die steigenden Zahlen: “Der Punkt, wo wir das noch hätten in den Griff bekommen können, indem wir einfach nur Feiern verbieten, ist leider weg. Das hätte man vor zwei oder drei Wochen vielleicht noch machen können.” Die “kulturellen Unterschiede” und “Sprachbarrieren” spielten natürlich eine Rolle.
Das geschickte Zusammensetzen lässt es für die Leserinnen und Leser so wirken, als bezöge Lauterbach die “kulturellen Unterschiede” und die “Sprachbarrieren” auf die Feiern, wodurch sich der Rückschluss auf die “Clan-Hochzeiten” ergibt. Er erwähnte sie aber im Zusammenhang mit der besonderen Aufklärung über die Corona-Pandemie – siehe oben.
Im selben Artikel schicken die “Bild”-Autoren Ralf Schuler und Sebastian Geisler neben Karl Lauterbach übrigens auch Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie die ganze Bundesregierung in den Kampf gegen “große Familienfeiern” von Türken und Arabern:
Die Videobotschaft von Kanzlerin Angela Merkel (66, CDU) am vergangenen Wochenende wurde mit Untertiteln gezeigt: auf Türkisch und Arabisch. Damit gibt auch die Regierung zu, dass große Familienfeiern Ursache zahlreicher Masseninfektionen waren und sind.
Diese bewusst hergestellte falsche Kausalität und die Verdrehungen zu Karl Lauterbachs Aussagen passen wunderbar zur Linie, die die “Bild”-Redaktion und ihr Chef Julian Reichelt in letzter Zeit verfolgen. Vor eineinhalb Wochen schrieb Reichelt in einem Kommentar zu den Corona-Maßnahmen:
Wir erleben keine Explosion der Unvernunft in Deutschland, sondern immer noch vermeintlich coole Partys in Berlin-Mitte und Familienfeste, die dann Millionen Menschen in Restriktionen zwingen. Bei den “Familienfesten” geht es viel zu oft um eben jene Hochzeiten, die vor Corona durch Autocorsos und Tänze auf Kreuzungen und In-die-Luft-Schießen deutlich machten, dass sie von Regeln des Zusammenlebens nichts halten.
Es ist schon erstaunlich, wie viele Zeilen Julian Reichelt braucht, um seine simple wie gefährliche Botschaft loszuwerden: Die Ausländer sind schuld.
Gestern präsentierte der türkische Finanzminister Berat Albayrak, der auch der Schwiegersohn des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan ist, seinen Drei-Jahres-Plan für die Wirtschaft des Landes. Auf der Bild.de-Startseite werden die Folgen dieses Auftritts so zusammengefasst:
Wie liebevoll die “Bild”-Redaktion beim Schreiben und Redigieren ihrer Texte vorgeht, sieht man bereits im ersten Absatz des Artikels. Dort steht dieser Satz, den man durch eigenständiges Einfügen von “auf”, “dem” und “sowie dem” vermutlich sogar verstehen kann:
Die türkische Lira fiel ein neues Rekordtief gegenüber US-Dollar Euro.
Auch bei der Recherche grundlegender Mechanismen in der Wirtschaft klappte es nicht so ganz. Bild.de schrieb:
Dann wurde der Finanzminister gefragt, was er zur Kursentwicklung der türkischen Lira sage. Die ist mehr als besorgniserregend: Mitte März kostete ein Euro etwa 7 türkische Lira, am Montag stieg der Kurs auf über 9 Lira je Euro.
Die Folge: Verteuerte Exporte, was die Wettbewerbsfähigkeit vieler türkischer Kernbranchen hart trifft.
Das ist schlicht falsch. Es ist genau andersrum: Verliert eine Währung im Vergleich zu einer anderen an Wert, kann das der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft helfen (solange die Währung nicht völlig abrutscht, und die Wirtschaft zusammenbricht). Fällt der Lira-Kurs, können türkische Unternehmen ihre Produkte günstiger im Ausland anbieten. Allerdings werden Importe, etwa von Rohstoffen, für sie gleichzeitig teurer.
Aber nun zum Großen und Ganzen: Bild.de behauptet, die Rede Albayraks habe die türkische Lira “kollabieren” lassen. Während der Finanzminister redete, “reagierten die Märkte – und zwar panisch”, steht im Artikel. Das ist stark übertrieben.
Dem Finanzportal “Onvista” zufolge war 1 Euro am Dienstag, dem Tag der Rede, um 0 Uhr 9,035 türkische Lira wert – der niedrigste Wert des Tages. Um 17 Uhr entsprach 1 Euro 9,208 Lira – der höchste Wert des Tages. Den Rest des Tages bewegte sich der Markt zwischen diesen Werten. Maximal 1,9 Prozent verlor die Lira im Vergleich zum Euro demzufolge am Dienstag. So sieht es also aus, wenn laut Bild.de Märkte “panisch” reagieren und eine Währung “kollabiert”.
Die türkische Lira verliert tatsächlich heftig an Wert – allerdings schon seit Monaten und nicht erst seit dem Auftritt Albayraks. Für den Wertverlust der vergangenen Tage sehen Analysten andere Gründe.
Vor etwa zwei Wochen hat der Deutsche Presserat wieder einen SchwungRügen verteilt. Insgesamt 15 Stück, sechs davon gingen an “Bild” beziehungsweise Bild.de (eine davon übrigens für die Berichterstattung, um die es oben bei “falsche Täter unverpixelt” geht). Vor allem über eine Rüge berichtetenmehrereMedien: die zum “Bild”-Artikel “Fragwürdige Methoden: Drosten-Studie über ansteckende Kinder grob falsch” über den Virologen Christian Drosten. Eine andere Rüge, die der Presserat gegen Bild.de aussprach, wird in der Berichterstattung hingegen nur nebenbei erwähnt, wenn überhaupt. Dabei war das Vorgehen von Bild.de ausgesprochen skrupellos: “Redaktion zeigt Vergewaltigungsopfer”, schreibt der Presserat dazu. Den Fall wollen wir hier nachträglich noch einmal dokumentieren.
Am 23. März auf der Bild.de-Startseite:
(Unkenntlichmachung der Augen des Jungen durch Bild.de, weitere Verpixelung durch uns.)
Ein Junge habe seinen Vater im Gefängnis besucht. Der 43-jährige Mann habe seinem neunjährigen Sohn bei diesem Besuch erzählt, dass er “ein Vergewaltiger und ein Mörder, ein versuchter Mörder” sei, so der Junge laut Bild.de. Daher die Überschrift.
Im dazugehörigen Artikel zeigt Bild.de auch ein Foto, auf dem ein Polizeiauto, ein Rettungswagen, Polizisten und eine Frau zu sehen sind. Die Frau ist in eine Decke eingewickelt. In der Bildunterschrift steht:
Am Morgen des 12. Oktober 2019 wurde eine Studentin (20) gefesselt in einem Gebüsch gefunden. Sie wurde sofort ins Krankenhaus gebracht
Die Studentin wurde entführt, vergewaltigt, ausgesetzt und nur per Zufall von einem Mann entdeckt, der anschließend die Polizei rief. Auf dem Foto, das den Polizeieinsatz zeigt und das Bild.de veröffentlichte, ist das Opfer zu erkennen. Der Presserat schreibt dazu:
BILD.DE erhielt eine Rüge für die Berichterstattung “Mein Papa, hat mir gesagt, dass er ein Vergewaltiger ist”. In der Berichterstattung zeigte die Redaktion das unverpixelte Fotos eines Vergewaltigungsopfers kurz nach seinem Auffinden durch die Polizei. Der Ausschuss sieht in der erkennbaren Abbildung einen schweren Verstoß gegen den Opferschutz nach Richtlinie 8.2 des Pressekodex.
Am vergangenen Freitag veröffentlichte der Presserat eine detailliertere Dokumentation zu der Rüge (hier zu finden unter dem Aktenzeichen 0311/20/2). Demnach reagierte die “Bild”-Redaktion erst überhaupt nicht auf die Aufforderung, zu der Beschwerde Stellung zu nehmen; nach erneuter Aufforderung antwortete die Rechtsabteilung des Springer-Verlags, dass die Veröffentlichung des Fotos zulässig sei, da die Frau bei der vorhandenen Bildauflösung überhaupt nicht zu erkennen sei.
Das sah der Beschwerdeausschuss des Presserats anders:
Anders als die Zeitung ist der Ausschuss der Meinung, dass die Frau auf einem der beiden Fotos erkennbar abgebildet worden ist. Die Abbildung eines Opfers unmittelbar nach der Straftat stellt einen schweren Verstoß gegen dessen Persönlichkeitsschutz dar. Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Nur weil jemand zufällig Opfer eines Verbrechens wird, darf er nicht automatisch identifizierbar in den Medien gezeigt werden. Die Frau ist keine Person des öffentlichen Lebens. Die Redaktion kann auch keine Einwilligung vorlegen, die eine Ausnahme von Richtlinie 8.2 begründen könnte.
Inzwischen ist das Gesicht der Frau bei Bild.de verpixelt.
Ein Teil der Beschwerde richtete sich auch gegen die Abbildung des Neunjährigen auf der Bild.de-Startseite und im Artikel. Seine Augen wurden von der Redaktion zwar etwas verpixelt, aber erstens ist die Verpixelung so klein, dass ihn viele, die ihn ab und zu mal sehen, auf dem Foto wiedererkennen dürften. Zweitens wird sein Vorname genannt, der abgekürzte Nachname, Bild.de schreibt, in welche Klasse er geht, nennt den Vornamen des Vaters und den Vornamen der Mutter. Und drittens ist die Mutter auf dem Foto unverpixelt zu sehen, wodurch jede Person, die die Mutter kennt, auch weiß, um welches Kind es sich handelt. Dennoch gab es dafür keine Rüge, da der Redaktion eine Erlaubnis der Mutter vorlag. Der Presserat bewerte “die Abbildung des Sohnes durchaus kritisch”, …
… sieht jedoch keinen Anlass dafür, die Selbstbestimmung der Mutter und deren Entscheidung zur Einwilligung in Frage zu stellen.
Bleibt die Frage, ob eine Redaktion unbedingt alles machen muss, was sie darf.
Wenn es darum geht, die Kampagne gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung weiterzuführen, greift die “Bild”-Redaktion zu verschiedensten schmutzigen Mitteln: Sie erfindet ein Zitat, denkt sich eine Bedrohung aus, stellt alles als “Irrsinn” dar.
Gestern auf der Bild.de-Startseite:
Frank Ulrich Montgomery, einst Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, einst Präsident der Bundesärztekammer, Ehrenpräsident des Deutschen Ärztetages und aktuell Vorstandsvorsitzender des Weltärztebundes, soll sich in der Talkshow von Anne Will also gegen das Tragen von Masken ausgesprochen haben, weil dies eine Grundrechtseinschränkung wäre.
Es war komplett anders. Montgomery sprach sich bei Anne Will für das Benutzen von Masken aus. Sein Satz, in dem die Wörter “Grundrechtseinschränkung” und “Maske” fielen, endete auch nicht, wie die “Bild”-Redaktion behauptet, mit einem Ausrufezeichen, sondern mit einem Fragezeichen. Montgomery sagte am Sonntag (ab Minute 23:32):
Wir müssen immer vier Dinge, wie in einem Rechteck, bedenken. Da ist auf der einen Seite die Gesundheit, darüber reden wir jetzt hier. Da sind die soziokulturellen Folgen. Ich finde, die Auswirkungen auf das Bildungswesen haben Sie wunderbar beschrieben [er zeigt dabei auf Marina Weisband]. Da ist aber auch dann die Frage der Grundrechtseinschränkungen zum Beispiel. Ist es eine Grundrechtseinschränkung, sich eine Maske aufsetzen zu müssen? Und dann ist die Frage …
Anne Will unterbricht ihn:
Fanden Sie erst lächerlich, erinnere ich mich. Hatten Sie gesagt, das sei lächerlich.
Montgomery darauf:
Ja, ich habe mich geirrt. Ich habe damals zu Herrn Söder gesagt: Sie müssen richtige Masken, Sie müssen den Leuten FFP2-Masken mit einem Bußgeld auferlegen. Aber Sie können nicht mit einem feuchten Lappen vor dem Gesicht rumlaufen und darauf ein Bußgeld erheben, wenn das nicht getan wird. Inzwischen wissen wir, das hat Herr Yogeshwar wunderbar beschrieben, wir wissen inzwischen, dass alleine der mechanische Schutz einer Maske nicht den Träger, aber die anderen schützen kann. Und da hat Wissenschaft, und das ist übrigens was Tolles an dem ganzen Prozess, den wir gelernt haben, hat Wissenschaft auch gelernt zu sagen: Nee, also wir haben uns geirrt. Das ist jetzt anders. Wir sehen das anders.
Das Zitat, wie es auf der Bild.de-Startseite erschienen ist, hat die Redaktion erfunden. Den Artikel und auch den dazugehörigen Tweet hat sie inzwischen still und heimlich gelöscht.
Solange es zur laufenden Kampagne passt, denken sich die “Bild”-Leute halt einfach Sachen aus, und sei es nur eine angebliche Bedrohung durch nasse Haare.
Vergangene Woche ärgerte sich Alexander von Schönburg in “Bild” und bei Bild.de:
Ginge es im Puff ums Singen mit vielen Leuten, wäre es dort vermutlich genauso verboten wie in der Kirche. Und Sex mit einer anderen Person könnte unter denselben Bedingungen in der Kirche genauso erlaubt werden wie im Puff – wenn es denn von der Kirche erlaubt wäre. Aber das nur nebenbei.
Das Puff/Kirchen-Beispiel illustriert schon ganz gut, worum es in von Schönburgs Artikel geht: Dinge zu vergleichen, die möglichst wenig miteinander zu tun haben (etwa der vermeintliche Widerspruch, dass man in Berlin “jeden Tag Menschen ohne Helm, aber mit Mund-Nasen-Schutz Fahrrad fahren” sehe, wo doch die Krankenhäuser “voller Unfallopfer” seien, aber die “für die Covid-Patienten frei gehaltenen Intensivbetten” leer), um damit für Kopfschütteln und Neid zu sorgen (die Fußballfans dürfen im Stadion nun wieder grölen, von Schönburgs Nichte darf im Musikunterricht nur summen). Wichtig dabei: möglichst wenig Interesse an Logik und einer Erklärung zeigen. Zum Beispiel so:
Die Gefahr, abends nach dem Schwimmen von nassen Haaren auf dem Fahrrad krank zu werden, dürfte bei knapp 100 Prozent liegen. Die Gefahr, Corona zu bekommen, liegt im niedrigen einstelligen Bereich, aber die Berliner Bäderbetriebe haben die Benutzung der elektrischen Haartrockner unterbunden – die Aerosole.
Vielleicht zieht es noch bei Drei- bis Sechsjährigen, ihnen zu erzählen, dass “nasse Haare auf dem Fahrrad” krank machen, um sie zum Föhnen nach dem Schwimmunterricht zu bewegen. Alle anderen solltenhingegenwissen: Niemand wird allein durch nasse Haare krank, erst recht nicht zu “knapp 100 Prozent”. Viren und Bakterien sorgen für die Krankheiten, nicht nasse Haare und auch nicht die Kälte. Muss der Körper wegen nasser Haare gegen die Auskühlung des Kopfes ankämpfen, kann er anfälliger für Krankheiten sein. Allerdings passiert auch dann ohne Viren oder Bakterien nichts.
Bei “Bild” versuchen sie aber auch schon gar nicht mehr, irgendwas zu verstehen: “Diesen Corona-Irrsinn versteht niemand mehr”, steht im Bild.de-Artikel. Und so gilt bei den Corona-Maßnahmen der Regierung nun das, was bisher vor allem beim Thema Asyl galt: Ohne “Irrsinn” geht es bei “Bild” nicht mehr.
Gestern beispielsweise:
Das, was man hinter der “Bild plus”-Paywall erfährt, klingt hingegen keineswegs nach “Irrsinn”, sondern nach Vernunft und nach Regeln, die transparent und für jeden nachvollziehbar sind:
In Düsseldorf durften die [Ehrlich-]Brüder vor 2500 Fans auftreten. In Köln hingegen sorgten gestiegene Infektionszahlen einen Tag vor dem Event am Sonntag für die Absage der Stadt.
Der zuvor festgelegte Grenzwert bei der Sieben-Tage-Inzidenz wurde in Köln überschritten. In Düsseldorf nicht. In Düsseldorf durften die Ehrlich Brothers auftreten. In Köln nicht. Sich an das zu halten, was vorher vereinbart wurde, ist laut “Bild”-Redaktion also “Irrsinn”.
Und auch hier: Schaut man sich den “Corona-Irrsinn im deutschen Fußball” nur einen Tick genauer an, wirkt es alles gar nicht so irrsinnig, wie “Bild” glauben machen will. Dass zum Beispiel der FC Bayern München im Finale des Uefa-Supercups am kommenden Donnerstag in Budapest (Sieben-Tage-Inzidenz laut “Bild”: über 110) vor mehr als 20.000 Menschen spielen wird, während der Klub am vergangenen Wochenende in München (Sieben-Tage-Inzidenz laut “Bild”: 56,1) nur vor den Vereinsverantwortlichen auflaufen durfte, lässt sich damit erklären, dass Ungarn nicht Deutschland ist. Und dass damit andere Regeln gelten. Das kann man falsch finden. Aber um unerklärlichen “Irrsinn”, der nicht zu verstehen ist, handelt es sich nicht.
Genauso der von “Bild” erwähnte Vergleich Gelsenkirchen/Mönchengladbach:
Auch in Deutschland selbst gibt es weiter unterschiedliche Entwicklungen. Schalke droht zum Heim-Start gegen Werder ein Geister-Spiel, weil die 7-Tage-Inzidenz in Gelsenkirchen gestern bei 44,1 lag. 70 Kilometer entfernt, in Gladbach, dürfte gegen Union – Stand jetzt – vor Fans gespielt werden.
Im ersten Satz steckt schon die Erklärung: Auf “unterschiedliche Entwicklungen” wird unterschiedlich reagiert. Was wäre denn die Alternative, die auch aus “Bild”-Sicht nichts mit “Irrsinn” zu tun hätte? Etwa dass auch in Mönchengladbach nicht vor Zuschauern gespielt werden darf, weil in Gelsenkirchen der Wert so hoch ist? Oder dass in Gelsenkirchen vor Zuschauern gespielt werden darf, weil in Mönchengladbach der Wert niedrig ist? Dann wäre in den “Bild”-Medien aber was los.
Am deutlichsten aber …
Der Corona-Irrsinn im deutschen Fußball zeigt sich am deutlichsten bei den anstehenden Derbys.
Etwa bei dem Derby in Hamburg zwischen dem HSV und dem FC St. Pauli Ende Oktober. Im Hygienekonzept der Deutschen Fußball-Liga ist festgelegt, dass zu Bundesligaspielen keine Fans der Gastmannschaften ins Stadion dürfen. Das soll Fan-Reisen durch die Republik verhindern. Für Derbys gibt es keine Ausnahmen, auch wenn die Gästefans aus derselben Region oder derselben Stadt kommen. Das mag für Fans des FC St. Pauli schade sein. “Irrsinn” ist aber auch hier nicht zu erkennen, sondern schlicht gleiche Vorgaben für alle.
Es soll aber alles noch viel schlimmer sein. In Deutschland herrscht dank der Bundesregierung, zumindest laut “Bild”, nicht nur der “Irrsinn”, das Land ist sogar im “Absage-Fieber”:
Und obendrein lahmgelegt:
Aber: Reicht die 7-Tage-Inzidenz allein dafür aus, wegen Corona-Alarm das Land lahmzulegen?
Das behauptet jedenfalls “Bild”-Redakteur Filipp Piatov. Er nennt die bereits bekannten Einschränkungen und Absagen: keine Fans im Stadion in München, keine Zaubershow der Ehrlich Brothers in Köln. Also: Deutschland ist lahmgelegt. Und das “trotz leerer Intensiv-Betten”:
Fakt ist: Als z. B. die Stadt München (rund 1,5 Millionen Einwohner) am Donnerstag wegen der gestiegenen Infektionszahlen das Fan-Verbot beschloss, lagen in der Landeshauptstadt 14 Corona-Kranke auf der Intensivstation.
Was aus seiner Beobachtung konkret folgen soll, schreibt Piatov leider nicht. Soll das alles heißen: Absagen braucht derzeit kein Mensch, weil ja noch genügend Intensivbetten frei sind, die wir füllen können? Soll es erst wieder Absagen geben, wenn alle Betten voll sind? Wie viele gefüllte Intensivbetten mögen wohl der Zielwert der “Bild”-Redaktion sein? Und kommt dort jemand mal auf die Idee, dass der Zweck von Absagen genau das ist: möglichst leere Intensivbetten?
Am Wochenende versuchte die “Bild”-Redaktion dann noch, Kinder ins Spiel zu bringen (wobei es wirklich ein kühner Zug von ihr ist, jetzt schon wieder Kinder für die eigene Kampagne einzuspannen):
In einem dazugehörigen Kommentar schreibt Christian Langbehn, dass die Corona-Regeln in Deutschland nur noch “absurd” seien:
Wenn Regeln absurd werden, wenn wir als Vorbilder unserer Kinder das eigene Verhalten nicht erklären können, dann läuft etwas schief.
Was so alles schieflaufen soll, das verpackt Langbehn in Fragen. In diese zum Beispiel:
Warum müssen Kinder auf dem Schulhof Maske tragen, im Unterricht dann aber im Klassenzimmer nicht mehr?
Diese vermeintlich naive Frage zeigt, dass es Langbehn nur darum geht, Zweifel zu säen und Unmut zu verursachen. Er hat keinerlei Interesse an Antworten, denn wenn er Interesse hätte, hätte er ohne Probleme eine Antwort auf seine Frage finden können. In Schleswig-Holstein beispielsweise lautet sie “Kohortenprinzip”:
Das Kohortenprinzip sichert einen regulären Schulbetrieb. Durch die Definition von Gruppen in fester Zusammensetzung (Kohorten) lassen sich im Infektionsfall die Kontakte und Infektionswege wirksam nachverfolgen. Damit wird angestrebt, dass sich Quarantänebestimmungen im Infektionsfall nicht auf die gesamte Schule auswirken, sondern nur auf die Kohorten, innerhalb derer ein Infektionsrisiko bestanden haben könnte.
Übergeordnetes Ziel ist es, das Infektionsrisiko zu begrenzen und die Ansteckungsrate niedrig zu halten (“flatten the curve” bzw. “keep the curve flat”). Unter diesen Annahmen wird auf Abstandsregeln und das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen innerhalb der Kohorten verzichtet.
Daher keine Masken im Klassenzimmer. Auf dem Schulhof hingegen schon, damit sich verschiedene Kohorten nicht gegenseitig infizieren.
Springer-Chef Mathias Döpfner sagte vor Kurzem in einer Rede, die er als Präsident des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger hielt:
Aktivismus ist das Gegenteil von Journalismus, auch wenn es um etwas Gutes geht.
Bei der “Bild”-Kampagne geht es nicht mal um etwas Gutes.
Man kann sich völlig korrekt verhalten, nichts falsch machen, den Gesetzen entsprechend handeln – und dennoch landet man am Pranger der “Bild”-Redaktion.
Am vergangenen Montag in der Bundesausgabe der “Bild”-Zeitung:
(Gesichter der Kinder und der Mutter von “Bild” verpixelt, weitere Verpixelung durch uns.)
Zum “irren Öko-Eltern-Taxi” schreiben die zwei Autoren:
Mit drei kleinen Kindern auf dem Gepäckträger strampelt diese Mutter wackelig auf dem Drahtesel über die Eschersheimer Landstraße, eine der am stärksten befahrenen Verkehrsschlagadern in Frankfurts Stadtteil Nordend.
Bei “Bild” fühlen sie sich sogar, igittigitt, ans Ausland erinnert:
Es sind Bilder, die man sonst nur aus Thailand oder Indien kennt: völlig überladene Fahrräder. Dort stapeln sie aber meist Waren und nicht kleine Kinder.
Hier sitzen drei Kinder hinter der Fahrerin in einem Rohr-Rahmen. Erlaubt ist dieser neue Fahrradtyp zum Kindertransport. Für 1-2, so zeigen es Hersteller auf ihren Internetseiten.
Diese Behauptung ist schlicht falsch. Bei dem Fahrrad auf dem Foto handelt es sich um ein Lastenrad der Firma Yuba, Modell “Mundo LUX”. Das hat laut Herstellerangaben “Platz für bis zu zwei Teenager oder drei Kinder”. Der von den “Bild”-Autoren erwähnte “Rohr-Rahmen” ist eine offizielle Erweiterung mit dem Namen “Monkey Bars”. Auch dazu schreibt der Hersteller: “Das Kindergeländer ist für bis zu drei Kinder konzipiert”. Also: alles in Ordnung “auf dem Drahtesel”.
Das sieht das “Bild”-Duo anders:
Die Straßenverkehrsordnung kennt so einen Fall gar nicht! Ist es schon völlig verboten, ein Kind ohne Kindersitz auf dem Gepäckträger mitzunehmen, aber gleich drei – dafür fehlte den Gesetzgebern die Vorstellung.
Auch das stimmt nicht. In der Straßenverkehrs-Ordnung gibt es sehr wohl eine Stelle, die die Mitnahme von Kindern auf einem Fahrrad beziehungsweise Lastenrad regelt. In Paragraph 21, Absatz 3 findet man zwei Voraussetzung: Die Person, die das Rad fährt, muss mindestens 16 Jahre alt sein, und das Rad muss “zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet” sein:
Auf Fahrrädern dürfen Personen von mindestens 16 Jahre alten Personen nur mitgenommen werden, wenn die Fahrräder auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind. Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen auf Fahrrädern von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.
Ganz am Ende ihres Artikels haben die “Bild”-Autoren auch noch einen sehr “Bild”-typischen Vorschlag für die “Öko-Eltern-Taxi”-Mutter, die sie fälschlicherweise an den Pranger stellen:
Für solche Transporte gibt es übrigens ein anderes und völlig legales Fortbewegungsmittel: ein Auto.
Es gibt Themen, bei denen mag es zwar ärgerlich sein, aber nicht ganz so schlimm, wenn Medien etwas zu sehr zuspitzen und übertreiben – etwa bei der Frage, ob dieser eine Sänger sich wirklich den Hintern hat liften lassen, oder ob im “Sommerhaus der Stars” die eine tatsächlich dasunddas zu dem anderen gesagt hat. Dann aber gibt es Themen, bei denen es enorm wichtig ist, dass Medien sorgfältig, genau und besonnen berichten und nicht nur auf den nächsten “SCHOCK” oder “ALARM” aus sind. Zum Bespiel wenn es um das Coronavirus und die Suche nach einem Impfstoff dagegen geht, also um die Gesundheit der Menschen und um Ängste und Sorgen.
In der “Bild”-Redaktion sieht man das mit der Besonnenheit offenbar etwas anders:
… titelt die “Bild”-Zeitung heute. Und bei Bild.de haben sie, damit sich wirklich niemand keine Sorgen macht, auf der Startseite die Großbuchstaben ausgepackt:
Das Pharmaunternehmen AstraZeneca, das in Kooperation mit der Universität von Oxford an einem Impfstoff gegen das Coronavirus arbeitet, lässt seine klinische Studie ruhen. Bei einem Probanden könnte es eine schwere Nebenwirkung gegeben haben. Ob die Erkrankung, einem unbestätigten Bericht der “New York Times” zufolge eine Entzündung des Rückenmarks, tatsächlich mit der Impfung zu tun hat, muss allerdings noch geklärt werden.
Nun könnte man über den pausierten Test bei AstraZeneca sachlich und mit der angemessenen Ernsthaftigkeit berichten. Man könnte beispielsweise direkt klarstellen, dass es sich laut Experten in einer derartigen Situation nicht um eine außergewöhnliche Entscheidung handele. Die “Süddeutsche Zeitung” etwa schreibt schon im Teaser, dass dies “kein alarmierender Schritt” sei. Man könnte diese Entscheidung sogar als positives Zeichen deuten, schließlich zeigt sie, dass es dem Pharmaunternehmen nicht nur um Schnelligkeit, sondern auch um Sicherheit bei der Entwicklung des Impfstoffs geht.
Stattdessen kann man natürlich auch Angst verbreiten, indem man “IMPF-ALARM” schlägt:
“Es war DIE große Hoffnung, mit der wir das Corona-Virus besiegen wollten”, schreiben die “Bild”-Medien gleich zu Beginn, als wäre DIESE Hoffnung nun völlig dahin und der Kampf gegen das Coronavirus zu Ungunsten der Menschheit entschieden. “Beunruhigend” sei das alles.
Am Ende des “Bild”-Artikels bleibt vom “SCHOCK” und vom “ALARM” allerdings gar nicht mehr viel übrig. Die letzte Frage “Wird es überhaupt noch in diesem Jahr einen Impfstoff geben?” beantwortet die Redaktion mit: “Vermutlich ja.” Das erfährt aber nur, wer entweder die gedruckte “Bild”-Zeitung kauft und reinschaut oder wer ein “Bild plus”-Abo hat und hinter die Paywall gucken kann. Für alle anderen bleibt nur der “SCHOCK”.
Wenn andere im Zusammenhang mit Corona “Alarm” schlagen, findet die “Bild”-Redaktion das übrigens ziemlich schädlich.