Archiv für Bild am Sonntag

Die Axe des Blöden

Um die Pointe gleich vorwegzunehmen: Die Quelle für die Geschichte, die seit ein paar Tagen um die Welt geht und natürlich auch von deutschen Boulevardzeitungen begeistert aufgenommen wurde, ist eine Seite namens “Faking News”. “Fake” ist englisch und heißt soviel wie “Fälschung”. Und für alle, die zweifeln, ob den Meldungen einer Seite, die schon in ihrem Titel darauf hinweist, dass ihre Nachrichten nur erfunden sind, nicht vielleicht doch zu trauen ist, steht unten auf der Seite noch der Hinweis, dass die Artikel nur fiktiv sind und Leser die “Nachrichten” nicht mit richtigen Nachrichten verwechseln sollten.

Es hat alles nichts geholfen. Die erfundene “Faking News”-Geschichte über den Mann, der die Hersteller von “Axe” verklagte, weil er trotz reichlichen Gebrauchs des Deos keine Frau zu sich niederduften konnte und sich der in der Werbung beschworene “Axe-Effekt” partout nicht einstellen wollte, ging um die Welt.

“Faking News” berichtete, dass der 26-jährige Vaibhav Bedi mit all seinen gebrauchten, ungebrauchten und halb gebrauchten Sprays, Sticks und Rollern, After Shaves, Shampoos und Geltuben ins Gericht getapert sei und von dem Anwalt, der ihn nun vertritt, zuerst für einen Deoverkäufer gehalten wurde. “Faking News” meldete, dass Vaibhav Bedi beteuere, alle Anweisungen auf den Packungen genau befolgt und zum Beispiel mit einem Lineal sichergestellt zu haben, dass der Abstand zwischen Spraydose und Achsel nie weniger als 15 Zentimeter betragen habe. “Faking News” schrieb, dass ein bekannter Anwalt es für riskant halte, wenn Unilever, die Firma hinter der Marke “Axe”, Bedis Misserfolg bei Frauen vor Gericht mit seiner hoffnungslosen Unattraktivität und Dummheit zu erklären versuche, weil gerade die tollsten Frauen oft die grässlichsten Männer heirateten. Und “Faking News” schilderte, dass Bedis versucht habe, die Putzfrau nach Auftrag aller “Axe”-Produkte mit seiner Nacktheit zu beeindrucken, woraufhin sie ihn mit dem Besen attackiert habe.

Nichts davon konnte Journalisten in aller Welt abhalten, diese Geschichte zu glauben und weiter zu verbreiten.

Am vergangenen Sonntag berichteten “Bild am Sonntag”, der “Berliner Kurier” und die “Hamburger Morgenpost”, Vaibhav Bedi habe Unilever wegen irreführender “Axe”-Werbung auf 30 000 Euro Schadensersatz verklagt. Auch Medien wie “dnews”, “Die Krone” und “Österreich” glaubten den Witz. Unter dem entsprechenden Artikel der Online-Ausgabe der “Hamburger Morgenpost”, die sogar mit einem Foto des fiktiven Klägers beeindruckt, stehen schon seit Stunden Leserkommentare, die darauf hinweisen, dass es sich um ein Fake handelt — aber Leser sind bekanntlich keine Journalisten, können also nicht recherchieren und sind insofern natürlich unglaubwürdig.

“Faking News” hat am Montag nun noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man eine Satireseite sei und die Meldung nur erfunden habe. Die Online-Ausgabe des “Express” hat ihre Meldung — natürlich ohne Erklärung oder Berichtigung — gelöscht.

Im Artikel der “Hamburger Morgenpost” findet sich übrigens der schöne Satz:

Anscheinend haben manche Menschen einen unerschütterlichen Glauben an Werbebotschaften.

Ja, das auch.

Mit Dank an Rouven R.!

Nachtrag, 3. November. Die “Hamburger Morgenpost” hat den Artikel online gelöscht. Das Foto von dem fiktiven Kläger, mit dem die “Morgenpost” die Geschichte illustrierte, stammt aus Facebook.

Polanskis Oktoberfestmädchen wiederentdeckt

Über Roman Polanski hört man inzwischen ja wieder so allerhand. Seit seiner Festnahme in der Schweiz zuckt der gestählte Boulevard-Redakteur sofort zusammen, wenn der Name Polanski insbesondere im Kontext mit jüngeren Frauen fällt. Schon am 7. Oktober kramte “Bild” ein Foto hervor, das den Regisseur 1977 auf dem Oktoberfest in München mit einigen tatsächlich sehr jungen Frauen zeigt — ein Foto, das bei einem Prozess Ende der siebziger Jahre einen Richter anscheinend so schockierte, dass er einen ausgehandelten Deal (Geständnis gegen Strafmilderung) angeblich wieder platzen ließ.

Der “Bild am Sonntag” ließ dies keine Ruhe. Vor allem wollte sie wissen, wer die jungen Frauen waren, die damals anscheinend nur eines im Sinn hatten, nämlich den berühmten Regisseur zu umgarnen. Denn bisher, so kündigt man im Text an, sei es “nicht bekannt” gewesen, wer die Mädchen waren. Eineinhalb Wochen später trug die Recherche jetzt Früchte: Man kannte zumindest eines der Mädchen, interessanterweise übrigens die heutige Ehefrau des deutschen Regisseurs Ulli Edel. Ihre Einlassungen kündigt die “BamS” damit an, dass jetzt “erstmals” eines der Mädchen spricht. Was das damalige Mädchen spricht, ist allerdings nur wenig spektakulär:

Was Gloria Edel, die mit dem deutschen Regisseur Uli Edel (“Baader-Meinhof-Komplex”) verheiratet ist, für wichtig hält, ist die Tatsache, dass alle Mädchen mit ihren Freunden da waren. “Man sieht sie nur nicht, weil der Fotograf nur Roman und uns Frauen auf dem Bild haben wollte.”

Das deckt sich übrigens ziemlich genau mit dem, was auch Polanski vor 25 Jahren in seiner Biographie schrieb:

“Das Foto war so zurechtgestutzt, dass man um mich herum nur Weiblichkeit sehen konnte. In Wahrheit hatten die Damen sämtlich Begleiter gehabt.”

Und wäre bei “Bild am Sonntag” jemand auf die großartige Idee gekommen, diese Autobiographie zu lesen, man hätte sich auch noch eineinhalb Wochen anscheinend aufwändige Recherchen sparen können. Darin nämlich schreibt Polanski, wer die vermeintlich bis heute Unbekannten sind:

Da war Gloria, Sam Waynbergs Frau; Vava Oiangen, Hans Möllingers Freundin; und Monika, die Frau eines anderen deutschen Freundes, Thomas Datzmann, für den ich vor Jahren einmal Brautführer gespielt hatte.

Mit Dank an Eva R.!

Heidi Klums schwere Geburt

Jetzt wissen es alle: Heidi Klums viertes Kind hat die Welt erblickt — und das bereits am vergangenen Freitag, wie das Model auf seiner Homepage bekannt gibt. Drei Tage mussten sich die Medien in Ungewissheit wiegen, drei Tage gab es keinen Kommentar von der Familie, drei Tage schwankte die Promi-Presse zwischen Euphorie und Selbstzweifeln.

Schon am Freitag hatte das Celebrity Paparazzi-Magazin radaronline.com die Geburt gemeldet. In zwölf kurzen Zeilen verriet der Dienst Zeitpunkt der Geburt und den Namen des Babys. Quelle: unbekannt. Verlässlichkeit: gering.

Doch ein Internet-Gerücht ist ein Internet-Gerücht — also muss man die Leser schnell informieren. So sieht das zumindest die Redaktion von “Bild am Sonntag” und schickte prompt die ersten Geburtstagsglückwünsche:

BamS gratuliert zu Töchterchen Lou! Die Kleine soll Freitagnacht auf die Welt gekommen sein

Da nun ein deutsches Medium mit Millionenauflage berichtet hatte, durfte das Gerücht natürlich in die vermeintlich seriöseren Medien vordringen. So fand sich in der “Welt am Sonntag” diese Meldung:

Model Heidi Klum ist laut Medienberichten zum vierten Mal Mutter geworden. Das berichtete

“Unter Berufung auf amerikanische Internetseiten” kann man offenbar jedes Gerücht ins Blatt heben — vorausgesetzt, jemand anderes hat es vor einem getan.

Doch Heidi Klum ließ sich von dieser Eile nicht beeindrucken: Sie gab weder eine Bestätigung, noch ein Dementi heraus. Gleichzeitig widersprach zum Beispiel das Klatschblatt Usmagazine.com dem Bericht von radaronline, was die Redakteure von Bild.de in eine Sinnkrise stürzte. Wenn zwei unterschiedliche Meldungen im Internet kursieren, welcher soll man glauben?

Und so legte Bild.de am Sonntag nach:

Heidi Klum und Seal - Rätselraten um Heidis Baby

Darin hieß es:

Offiziell bestätigt hat das Topmodel das aber noch nicht. Mit Gerüchten auf Internetseiten “habe ich nichts zu tun”, steht auf Heidis Homepage. “Meine Anmerkungen finden ausschließlich hier statt und nirgendwo sonst.”

Dass die Autoren dieser Meldung nach anderthalb Tagen auf die Idee gekommen sind, auf Heidi Klums Homepage nachzusehen, ist zwar schon ein Fortschritt — mit dem Lesen haperte es aber etwas. Denn das zitierte Dementi hat mit der Geburt von Heidi Klums Tochter nichts zu tun. Wie man der Überschrift des Statements entnehmen kann, ging es nicht um die Geburt, sondern um Nachrichten auf Twitter, MySpace und Co. Dort hatte ein Virus Nachrichten mit angeblichen Videos von Heidi Klum verbreitet.

Ein Gerücht, ein gegenteiliges Gerücht und ein Dementi zu einer völlig anderen Geschichte. Wer denkt, daraus sei keine journalistische Meldung zu machen, arbeitet offenbar nicht für den ORF, die Münchner “Abendzeitung”, gala.de oder Focus.de, die sich (häufig über den Umweg der Nachrichtenagentur ddp) alle der Baby-Spekulationen von Bild.de und “Bild am Sonntag” anschlossen.

Den Vogel schoss freilich das “Hamburger Abendblatt” ab, indem es die Meldung noch etwas ausschmückte:

Doch bisher ist die Ankunft des Kindes offiziell nicht bestätigt. Auf ihrer eigenen Homepage dementiert Heidi Klum die Gerüchte um die Geburt und erklärt, sie habe keinen dieser Berichte bisher bestätigt. Alle aktuellen Informationen liefen ausschließlich über ihre offizielle Homepage.

Doch hatten die Redakteure des “Abendblatts” offenbar Hemmungen, bei Bild.de etwas abzupinnen, was alleine auf den Angaben eines US-Klatschmagazins beruhte. Also recherchierten sie nach googelten sie flüchtig und fanden tatsächlich eine Bestätigung für die Geburtsmeldung:

Der amerikanische Internetdienst RadarOnline.com berichtete exklusiv über die angebliche Geburt des vierten Klum-Sprösslings und auch Indien gratulierte via oneindia.in dem Model zur Geburt ihrer zweiten Tochter.

Woher ganz Indien das wohl wusste? Das “Abendblatt” hat den Bericht sogar verlinkt:

Supermodel Heidi Klum has become a proud mum for the fourth time, giving birth to her first daughter with husband Seal, according to reports. The supermodel welcomed baby Lou Samuel on Friday morning, according to RadarOnline.com.

(Supermodel Heidi Klum ist zum vierten Mal stolze Mutter geworden und hat nach Berichten ihre erste Tochter mit Ehemann Seal bekommen. Das Supermodel begrüßte Baby Lou Samuel am Freitagmorgen, berichtete RadarOnline.com)

Als Beleg für das Gerücht verwendet das “Abendblatt” die Wiedergabe des gleichen Gerüchts. Wie soll man das nennen? Möbius’sche Quellenvermehrung?

Von Monstern und anderem Irren

2008 war, wenn man so will, ein gutes Jahr für “Bild”. Der Deutsche Presserat sprach nur in zwei Fällen Rügen gegen “Bild” aus:

  • Das Gremium beanstandete — aufgrund einer Beschwerde von BILDblog — die teils frei erfundene Berichterstattung über zwei Mädchen, die angeblich von ihrer Mutter nach Afrika gebracht und dort beschnitten werden sollten (BILDblog berichtete).
  • Und der Presserat rügte die “unangemessen sensationelle” Art, wie “Bild” über einen Flugzeugabsturz berichtetete, verkohlte Leichen auf der Titelseite zeigte und die Opfer im Inneren identifizierte — und so “die Gefühle der trauernden Angehörigen verletzt” habe. (Die “Bild”-Zeitung fand die Beanstandung, wie berichtet, “rätselhaft” und führte ihre Leser beim Abdruck der Rüge in die Irre, was dem Presserat aber egal ist.)

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung oder eine Zeitschrift gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, tun sie es nicht.

Trotzdem hatte der Presserat auch im vergangenen Jahr reichlich mit “Bild” zu tun und sprach eine Reihe von “Missbilligungen” und “Hinweisen” aus. Und wie in jedem Jahr gibt das vor kurzem erschienene “Jahrbuch” des Presserates seltene Einblicke in die Argumentationsmuster innerhalb der notorisch öffentlichkeitsscheuen Axel-Springer-AG, wenn die Rechtsabteilung gegenüber dem Presserat ausgeruht die fragwürdigen Ad-Hoc-Entscheidungen der “Bild”-Zeitung zu rechtfertigen versucht.

Eine Auswahl:

Tote Kinder ohne Rechte?

“Die toten Kinder von Darry — Von der Mutter erstickt, vom Vater wieder ausgegraben”. Unter dieser Überschrift berichtet “Bild” am 26. Juni 2008, wie drei tote Kinder von einem Berliner Friedhof nach Schleswig-Holstein umgebettet werden. Sie und zwei weitere waren von ihrer Mutter getötet worden. “Bild” zeigt ein Familienfoto, auf dem die Gesichter der Erwachsenen unkenntlich gemacht wurden, sowie Nahaufnahmen der Särge und der Gruft — und ein Notfallseelsorger aus Schleswig-Holstein, der beruflich mit dem Fall zu tun hat, beschwert sich beim Presserat, der seine Position so wiedergibt:

Die Umbettung habe unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden sollen. Mit allen Firmen und den Friedhöfen sei Stillschweigen und absolute Vertraulichkeit vereinbart worden. Zu Beginn der Exhumierung in Berlin hätten mehrere Journalisten fotografieren und filmen wollen. Die Friedhofsverwaltung habe vergeblich versucht, sie davon abzuhalten. Im Gegensatz zu anderen Medien habe das Boulevardblatt Nahaufnahmen der Särge, der Gruft und des gesamten Vorgangs veröffentlicht. Zudem sei in der Online-Ausgabe ein “abscheuliches Video” mit Nahaufnahmen abrufbar gewesen. Der Geistliche sieht einen Missbrauch der Pressefreiheit und eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der verstorbenen Kinder und des trauernden Vaters.

Die Antwort von “Bild” ist vor allem eine juristische: Die Vorwürfe seien unbegründet, weil das Persönlichkeitsrecht nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Tod erlösche. Es müsse dann nur noch allgemein die Menschenwürde geachtet werden. “Bild” habe die Kinder aber nicht herabgewürdigt oder erniedrigt. Das (nicht mehr abrufbare) Video auf Bild.de habe allerdings religiöse Gefühle verletzen können — das habe der Chefredakteur in einem Brief an den Seelsorger bedauert. Die Reporter hätten versichert, dass sie während der Exhumierung nicht am Fotografieren gehindert worden seien.

Der Presserat sieht in der Veröffentlichung der Fotos einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex, der eine Identifizierung der Opfer von Unglücksfällen und Straftaten untersagt. Der “engeren juristischen Wertung” des Verlages wollte er sich nicht anschließen. Aus ethischer Sicht hätte die Redaktion auf die Persönlichkeitsrechte der verstorbenen Kinder sowie des trauernden Vaters größeres Gewicht legen müssen. Der Presserat sah darin allerdings keinen rügenswerten Verstoß, sondern “missbilligte” die Berichterstattung nur — warum auch immer.

Lea-Sophie, nackt und verhungert auf dem OP-Tisch

Am 6. April 2008 veröffentlichten “Bild am Sonntag” und Bild.de zwei Fotos der fünfjährigen Lea-Sophie, die ihre Eltern verhungern ließen. Eines zeigte das Mädchen zu Lebzeiten, eines den Leichnam, nackt auf dem Obduktionstisch. Das zweite Foto, das die Zeitung auf unbekannte Weise bekommen hatte, war, wie die “BamS” damals schrieb, ein “schreckliches” Foto. Die Redaktion, behauptete die Redaktion, habe lange diskutiert, ob sie es zeigen solle. Dass sie sich dafür entschieden habe, das tote Kind auf diese Weise vor einem Millionenpublikum auszustellen, begründete sie mit dem Satz: “Denn wir wollen, dass so etwas nie wieder in Deutschland passiert!” (BILDblog berichtete.)

Ein Leser beschwerte sich beim Presserat, weil er in der Veröffentlichung des Bildes Sensationsmache und eine Verletzung der Menschenwürde der Verstorbenen sieht. Die Rechtsabteilung der “BamS” hält ihm entgegen, er habe sich mit den Überlegungen der Redaktion nicht auseinandergesetzt: Darin seien die Beweggründe, das Foto zu veröffentlichen, ausführlich dargelegt worden. Sie erinnerte an das “vermutlich eindringlichste Foto der Pressegeschichte”: fliehende, weinende, teilweise nackte und vom Napalm verletzte Kinder im Vietnam-Krieg. Wenn die Eltern von Lea-Sophie und ihr Anwalt ein falsches Bild der Ereignisse zeichneten, so die “BamS” laut Presserat, müsse dies ausnahmsweise durch ein Fotodokument korrigiert werden können.

Der Beschwerdeausschuss widersprach: Das Foto sei für eine wahrhaftige Berichterstattung über die Grausamkeit der Todesumstände nicht erforderlich gewesen — eine Beschreibung der Vorgänge hätte ausgereicht. Die “BamS” habe “unangemessen sensationell” berichtet und die Würde des Opfers verletzt — und somit gegen die Ziffern 1 und 11 des Pressekodex verstoßen. Der Presserat fand das aber offenbar lässlich genug, keine “Rüge”, sondern nur eine “Missbilligung” auszusprechen.

Ein “Kinderschänder” und sein Opfer im Bild

Zu den für “Bild” nachhaltig unbegreiflichen Realitäten gehört es, dass auch (mutmaßliche) Täter Rechte haben, sogar Persönlichkeitsrechte. Und dass die Richtlinie 8.1 des Pressekodex vorsieht, dass die Presse bei Straftaten in der Regel keine Informationen veröffentlicht, die die Beteiligten erkennbar machen. Es ist vermutlich die Richtlinie, gegen die “Bild” am häufigsten verstößt, so auch am 5. Juni 2008. Das Blatt titelte “Kinderschänder lockt 13-Jährige in Sex-Falle” und berichtete über ein Ermittlungsverfahren gegen einen Mann, der ein Mädchen, das er im Internet kennen lernte, zu sich nach Hause gelockt, dort vier Wochen lang versteckt und mit ihm einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt haben soll. “Bild” zeigt beide auf einem Foto. Der Anwalt des Beschuldigten sieht in der Bezeichnung “Kinderschänder” eine unzulässige Vorverurteilung und weist darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft bereits nach einer Woche die Aufhebung des Haftbefehls beantragt habe. Das Foto, auf dem der Mann mit dem Mädchen zu sehen ist, sei auf unlautere Weise aus den Privaträumen des Beschwerdeführers beschafft worden. Und sowohl die Bildunterschrift “In diesem Gartenhäuschen auf dem Hotelgrundstück fanden die Ermittler Kinderpornos” als auch die Behauptung “Der Mann fiel der Polizei schon früher auf: Als 17-Jähriger soll er erstmals zwei Mädchen in einen Schuppen gelockt und gefesselt haben” seien frei erfunden.

Die Rechtsabteilung von “Bild” hingegen meint, dass die Wertung als “Kinderschänder” und der Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern durch die Beschreibung der beiden Betroffenen erfüllt sei. Und an der Veröffentlichung der Fotos gebe es ein öffentliches Interesse. “Wenn jemand eine 13-jährige Schülerin vier Wochen lang vor deren Eltern versteckt halte, sei das so außergewöhnlich, dass die Fotoveröffentlichung auch gegen den Willen des Abgebildeten gerechtfertigt sei”, erklärt “Bild” laut Presserat. “Die Mutter des Beschwerdeführers habe das strittige Foto zur Verfügung gestellt. Sie habe damit zeigen wollen, dass es sich um eine einvernehmliche Beziehung zwischen ihrem Sohn und dem Mädchen gehandelt habe.” Somit habe “Bild” nicht gegen Ziffer 4 des Pressekodex verstoßen, die unlautere Recherchemethoden untersagt. Schließlich beruhten die angeblich “frei erfundenen Behauptungen” auf Informationen der Ermittlungsbehörden und Aussagen der Mutter des Beschwerdeführers, die man “nicht als Tatsachen, sondern in der Soll-Form wiedergegeben” habe.

Der Presserat “missbilligte” die Berichterstattung von “Bild”. Er sah zwar keine Verletzung der Unschuldsvermutung und konnte, wie fast immer, nicht klären, ob “Bild” unlautere Methoden bei der Recherche angewandt hat. Aber “Bild” habe den mutmaßlichen Täter nicht einmal teilweise unkenntlich gemacht. Sowohl er als auch die 13-Jährige seien erkennbar. “Der Fall ist sicher von großem öffentlichem Interesse, doch ist es auch dann nicht gerechtfertigt, die Beteiligten erkennbar zu machen”, urteilte der Beschwerdeausschuss. “Diese hätten anonymisiert werden müssen.”

Ein Irak-Soldat “frisst” einen kleinen Hund

Man kann sicher darüber streiten, ob es wirklich, wie ein Beschwerdeführer meint, “abartig” ist, dass die “Bild”-Zeitung am 11. Januar 2008 auf ihrer letzten Seite zwei AFP-Fotos zeigt, auf denen ein irakischer Soldat einen Hund erst mit seinem Messer tötet und dann isst, um den Jahrestag der Übernahme der Stadt Nadschaf zu feiern. Aber die Argumente, mit denen die “Bild”-Justiziare die Veröffentlichung der drastischen Aufnahmen rechtfertigen, sind atemberaubend. Der Presserat gibt sie so wieder:

Die Rechtsabteilung der Zeitung hält das Foto mit dem irakischen Soldaten für ein über den Tag hinaus wirkendes zeitgeschichtliches Dokument. Es zeige die Verrohung des Menschen im Krieg. Das Foto dokumentiere zudem den Hass, der einen Moslem dazu bringe, genau das Tier zu verspeisen, das in seiner Religion neben dem Schwein als besonders unrein gelte. Das Foto sei aktueller Informationsträger und erfülle eine nachrichtliche Funktion. Das blutige Ritual zeige, zu welchen Taten Soldaten im Krieg — namentlich, wenn er von Glaubensgegensätzen begleitet werde — fähig seien. Dies dürfe die Berichterstattung aufgreifen. Sie solle weder verschleiern, noch verharmlosen, sondern die Wirklichkeit so abbilden, wie sie sei.

Der Hass eines Moslems? Ein Krieg, der von Glaubensgegensätzen begleitet wird? Und all diese Informationen und Hintergründe entdecken erfahrene “Bild”-Leser zwischen den gerade einmal 20 Zeilen eines Artikels, in dem von Glauben und Religion nicht einmal die Rede ist?

Der Presserat sieht in den Fotos kein “zeitgeschichtliches Dokument”: “Es scheint sich hier um einen sehr speziellen Einzelfall zu handeln.” Das Veröffentlichen brutaler Bilder sei zwar ausnahmsweise zulässig, wenn sie zu einer politischen Debatte beitragen. Ein solches öffentliches Interesse sei aber nicht zu erkennen; die Darstellung sei unangemessen sensationell. Der Presserat sprach einen “Hinweis” aus.

Franz Josef Wagner und die “Monster” in der Psychiatrie

Und dann hatten die Mitglieder des ersten Beschwerdeausschusses des Presserates noch eine Aufgabe, um die man sie wirklich nicht beneiden kann: Sie mussten versuchen herauszufinden, was Franz Josef Wagner in einer seiner “Bild”-Kolumnen eigentlich sagen wollte. Am 26. März 2008 schrieb er an den damals noch unbekannten Täter, der einen schweren Holzklotz von einer Autobahnbrücke bei Oldenburg geworfen und damit eine Frau getötet hatte. Unter der zu seinem Markenzeichen gewordenen Umgehung von grammatischen und logischen Regeln formulierte Wagner:

Mehrere Menschen, darunter Vertreter sozialpsychiatrischer Einrichtungen und Verbände, beschwerten sich beim Presserat darüber, dass Wagner psychisch kranke Menschen als “Monster” bezeichne. Einer fühlte sich an die Nazi-Zeit erinnert, zumal schon am Beginn des Beitrages von einer Art Sippenhaft gesprochen werde; ein anderer sah in Wagners Text eine menschenverachtende Diffamierung von Personen, die psychisch krank sind und Hilfe in psychiatrischen Einrichtungen suchen.

Die Rechtsabteilung der “Bild”-Zeitung hatte für die insgesamt vier Beschwerdeführer eine überraschende Antwort: Wagner habe gerade nicht psychisch kranke Menschen, sondern Kriminelle als “Monster” bezeichnet. Die Justiziare verstiegen sich sogar zu der — vermutlich auch für Wagner selbst überraschenden — These, seine Kolumne habe einen gedanklichen “roten Faden”: Der Autor beklage, dass selbst Straftäter, die gröbste Verbrechen begehen, immer irgendwie durch “mildernde Umstände” exkulpiert würden. Erwachsene Täter, die man aufgrund ihrer Verbrechen nur noch als “Monster” bezeichnen könne, schicke man nicht ins Gefängnis, sondern zur Behandlung in die Psychiatrie. Wagners Fazit laute: Verbrechen wie die des “Holzklotzwerfers” würden nicht wirksam bekämpft; ein nächster Fall sei zu befürchten. Dass einige der Beschwerdeführer die räumliche Nähe der Begriffe “Monster” und “Psychiatrie” in dem Kommentar als Erinnerung an die Nazi-Zeit “hochschraubten”, betrachte man als polemische Übertreibung im Rahmen ihrer politischen Agitation, erklärte die Rechtsabteilung des Verlages, den man ja in Sachen “politischer Agitation” getrost als Experten betrachten darf.

Und der Presserat? Er hält den Nazi-Vorwurf für überzogen und stellt sicherheitshalber fest, dass Wagners Text mehrere Deutungsmöglichkeiten habe und man deshalb nicht zwingend davon ausgehen könne, dass Wagner alle Patienten einer Psychiatrie als “Monster” bezeichnet habe:

Eine weitere Deutungsmöglichkeit ist jedoch, dass hier nur Menschen als “Monster” bezeichnet werden, die monströse Taten begehen. Ein so monströses Verbrechen wie der Holzklotzanschlag auf eine Familie kann umgangssprachlich durchaus einem “Monster” zugeordnet werden. Die Feststellung des Autoren, “Monster werden an Händen und Füßen festgeschnallt”, ist anders zu beurteilen. Dies ist eine falsche Tatsachenbehauptung. Die Feststellung, dass Kranke in der Psychiatrie gefesselt würden, ist in dieser pauschalen Form falsch und verletzt Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht). Sie kommt einer Schmähung der Institution Psychiatrie gleich und zieht einen Hinweis nach sich.

Der Presserat erklärt also Wagners Satz “Monster werden an Händen und Füßen festgeschnallt” für sachlich falsch und diffamierend, indem er das Wort “Monster” als Synonym für “psychisch Kranke” interpretiert, glaubt aber nicht, dass Wagner “Monster” als Synonym für “psychisch Kranke” gebraucht habe. Irre.

Lügen über die Linke

Diese Geschichte ist schon ein paar Wochen alt. Aber da der Wahlkampf ja nicht vorbei ist, lohnt es sich vielleicht trotzdem, sie noch zu erzählen.

Ende Juni hatte die “Bild am Sonntag” schon auf dem Titel eine tolle Nachricht für ihre Leser. CDU, CSU und FDP hätten “versprochen, dass sie die Mehrwertsteuer unter keinen Umständen erhöhen werden”.

Und was von so einem Wahlversprechen zu halten ist, erklärte die “Bild am Sonntag” auch gleich: total viel! “Nie gekannte Klarheit” attestierte der “stellvertretene” Chefredakteur Michael Backhaus den drei Parteien: “Sie garantieren den Bürgern einen Verzicht auf höhere Steuern überhaupt”.

SPD und Grüne wollten zwar anscheinend den “Steuer-Schwur” der “Bild am Sonntag” nicht leisten; Backhaus fand in ihren Programmen aber immerhin “Steuersenkungsversprechen für Geringverdiener”. Nur die Linkspartei…

Die Linkspartei denkt nur ans Erhöhen.

Das deckte sich mit der kleinen Übersicht, die die “Bild am Sonntag” auf der gegenüberliegenden Seite über die “Positionen der Parteien zur Steuerpolitik” zum Ausschneiden und Aufheben angefertigt hatte. Bei der Linken fanden sich — als einziger Partei — ausschließlich Pläne für Steuererhöhungen.

Das war, wie gesagt, Ende Juni. Fünf Wochen später erschien in der “Bild am Sonntag” folgende Gegendarstellung:

Gegendarstellung. In BILD am SONNTAG vom 28. 06. 2009 berichten Sie in der Rubrik "Politik" unter der Überschrift "Die Steuer-Wahl", dass Union und FDP sich darauf festgelegt hätten, nach der Wahl die Steuerlast für die Bürger nicht zu erhöhen und die Steuern im Falle einer Mehrheit beider Parteien senken zu wollen. Sie erwähnen weiter Steuersenkungsversprechen in den Programmen der SPD und der Grünen für Geringverdiener, bei gleichzeitig geplanter Anhebung der Besteuerung von Gutverdienern. Anschließend führen Sie aus: "Die Linkspartei denkt nur ans Erhöhen." Hierzu wird festgestellt: DIE LINKE fordert in ihrem Bundestagswahlprogramm u. a. Steuersenkungen für kleine und mittlere Einkommensbezieher und Erhöhungen für steuerlich Leistungsfähige. Die Linke, Oskar Lafontaine, Vorsitzender, Berlin, 14. 07. 2009

Lafontaine hat Recht. Der Eindruck, den die “Bild am Sonntag” erweckt, dass das Wahlprogramm der Linken nur Steuererhöhungen enthält, ist unzweifelhaft und nachweisbar objektiv falsch.

Die “Bild am Sonntag” aber schrieb unter die Gegendarstellung:

Nach dem Presserecht sind wir zum Abdruck dieser Gegendarstellung unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt verpflichtet. Die Redaktion

Dieter Althaus – wer sonst?

Am Sonntag, vier Wochen vor der Landtagswahl in Thüringen, hat die “Bild am Sonntag” endlich die Kampagne für Ministerpräsident Dieter Althaus fortgesetzt. Für den eiligen Leser, der vielleicht an Fitness oder Energie des CDU-Spitzenkandidaten zweifelt, reicht ein flüchtiger Blick auf Überschrift und Foto (obwohl man darüber diskutieren kann, wie gut die Idee ist, Althaus ausgerechnet zu zeigen, wie er rasant einen Abhang hinunterfährt).

Aber auch wer das Kleingedruckte liest, findet viel Herzerwärmendes über den sympathischen und gläubigen Politiker. Der Ski-Unfall, den Althaus Anfang Jahres verursacht hat und bei dem eine Frau ums Leben kam, hat ihn offenbar zu einem besseren Menschen gemacht:

BamS: Hat das Ihre Ehe verändert?

ALTHAUS: Ich habe mich noch einmal neu in meine Frau verliebt. Unsere Ehe hat einen wichtigen zusätzlichen Impuls bekommen. Wir sind in diesem August 27 Jahre verheiratet. In dieser Zeit standen wir immer zueinander, aber seit 1990 führen wir berufsbedingt eine Ehe auf räumlicher Distanz. Ich arbeite in Erfurt, sie lebt und arbeitet in Heiligenstadt. Im Krankenhaus haben wir nach den Jahren der Fernbeziehung wieder viel Zeit und Nähe miteinander verbracht. Das war für unsere Liebe gut und wichtig.

(…)

BamS: Sie selbst waren sehr schwer verletzt. Hat diese Nahtod-Erfahrung Sie weicher oder härter gemacht?

ALTHAUS: Der Unfall war ein Schub für mehr Sensibilität. Ich gehe jetzt noch mehr auf die Menschen in meiner Umgebung ein. Früher wurde ich schon mal ungeduldig, wenn Mitarbeiter nicht schnell genug Sachverhalte erfasst haben. Heute bin ich geduldiger.

Ein bisschen überraschend fügt Althaus, nachdem er den Unfall in dieser und ähnlicher Weise ausführlich thematisiert hat, hinzu:

ALTHAUS: Linkspartei und SPD haben zugesagt, dass sie den Unfall im Wahlkampf nicht thematisieren wollen. Ich hoffe, dass das so bleibt.

Eine Frage nach seinen politischen Zielen oder der Art, wie Althaus sie erreichen will, stellt “Bild am Sonntag” nicht.

Klinsi will einfach nicht fliegen

Über den Fußball-Lehrer Jürgen Klinsmann ist in letzter Zeit viel geschrieben, gesendet und spekuliert worden. Nicht alles war zutreffend, wie man rückwirkend sehr schön an einem Beispiel des Bayerischen Rundfunks erkennen kann. Dort hatte ein Sportreporter am Morgen nach der Niederlage der Bayern in Barcelona live auf Bayern 3 angekündigt, sich jetzt mal “ganz weit aus dem Fenster zu lehnen” – und mit aufgeregter Stimme angekündigt: “Ich gehe so weit und sage: Jürgen Klinsmann tritt heute zurück.” Klinsmann tat ihm bekanntermaßen den Gefallen nicht und irgendwie hatte man danach den Eindruck, die Stimmen der BR-Leute hätten an diesem Tag etwas belegter (enttäuschter?) als sonst geklungen.

Trotzdem trommelten die Sportredaktionen des Landes munter weiter. “Fliegt Klinsi, wenn…” (entsprechenden Anlass bitte hier einsetzen) hätte man als Überschrift eigentlich auch bis zum Saisonende auf Vorrat drucken oder als Template anlegen können. Half alles nix. Klinsi flog einfach nicht.

Vor allem bei der Klinsmann nicht übermäßig gewogenen “Bild” wuchs darob anscheinend zunehmend die Verzweiflung. Also ließ man wahlweise beispielsweise den Spieler Luca Toni schon über einen Nachfolger sprechen, Oliver Kahn einen “Geheimplan” mit Uli Hoeneß aushandeln und die Fans die Macht übernehmen:

Die Bayern-Krise: Können die Fans Klinsi stürzen?

Half wieder nix. Klinsmann sitzt immer noch da, ist unverschämterweise bei drei Punkten Rückstand auch noch der Meinung, dass man eine echte Chance auf die Meisterschaft habe und bereitet demonstrativ die nächste Saison vor. Den ganzen anscheinend vorhandenen Frust lässt die “Bild am Sonntag” heute raus. Wieder nichts mit dem Rausschmiss, die Bayern gewannen in Bielefeld, Klinsmann bleibt – also titelte man:

Danke, Klinsi! Ich muss dich nicht feuern

Einen weiteren Tiefschlag hatten die “Bild”-Leute indessen schon am Samstag von einem bekommen, den sie bis dato immer wieder gerne mal als Münchens next Top-Coach ins Gespräch gebracht hatten. Die “Bild”-Frage “Was läuft denn da mit Sammer?” hat Matthias Sammer bei Premiere ziemlich eindeutig (und: irgendwie etwas verärgert) beantwortet:

“Das ist frei erfunden. Es hat keinen Kontakt gegeben. Ich heiße auch nicht Oliver Kahn. Ich heiße Matthias Sammer und ich weiß davon nichts. Die Diskussion ist einfach unsäglich.  (…) Was soll ich da eigentlich dementieren? Vielleicht kommt ja irgendwann mal jemand, vielleicht nicht. Das ist doch alles Spekulation.”

Mit Dank an Martin E.

Viele Christen feiern an irgendeinem Tag

Aus gegebenem Anlass erklärt die “Bild am Sonntag” heute ihren Lesern, warum genau heute noch mal Ostern gefeiert wird.

Schon im Vorspann schreibt die Zeitung:

Zwei Milliarden Christen auf der Welt feiern heute die Auferstehung von Jesus Christus.

Das stimmt so nicht, denn die etwa 150 Millionen orthodoxen Christen feiern Ostern nicht “heute”, sondern erst am kommenden Sonntag.

Allerdings sind die “zwei Milliarden” – großzügig betrachtet – immer noch richtiger als die Zahl, die “Bild am Sonntag” im Artikel selbst nennt:

Zwei Millionen Christen auf der Welt glauben daran und deshalb feiern sie heute Ostern, den Tag der Auferstehung.

Auch die Schilderung der Ereignisse stimmt – nach allem, was man so weiß – nicht ganz. Über den Karfreitag heißt es:

Gegen 12 Uhr mittags wird Gottes Sohn ans Kreuz genagelt, drei Stunden später stirbt er nach entsetzlichen Qualen. […] Um 17 Uhr bestattet Josef von Arimathäa den Leichnam in einem Felsengrab und schließt es mit einem Stein. Auf Befehl des Hohenpriesters wird das Grab versiegelt und bewacht. Als am nächsten Morgen die drei Frauen kommen, ist es leer.

(Hervorhebung von uns)

Der “nächste Morgen” nach einem jeden Freitag wäre natürlich ein Samstag — und damit im Judentum der heilige Sabbat, an dem keine Arbeit verrichtet werden darf.

Schon bei Matthäus 28, 1 steht deshalb:

Als aber der Sabbat um war und der erste Tag der Woche anbrach, kam Maria Magdalena und die andere Maria, das Grab zu besehen.

Man darf allerdings annehmen, dass dieser Umstand auch bei “Bild am Sonntag” bekannt ist — und der “nächste Morgen” demnach ein Flüchtigkeitsfehler war, denn die Überschrift des ganzen Artikels lautet immerhin:

Ostern: Der Sonntag, der den Tod besiegt

Mit Dank an Benedict L., Vera S., Georg H. und Axel S.

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