
Buback zu BILD: “Wer von Gnade redet, sollte wenigstens den Ablauf der Tat offenbaren, für die er gebüßt hat.”
Hier endet der heutige “Bild”-Artikel. Und das ist erstaunlich, denn mit genau dem selben Satz wird Buback seit gestern abend auch in Agenturmeldungen und anderen Medien zitiert — allerdings nicht mit der Quellenangabe “zu BILD”, sondern meistens mit dem Zusatz:
(…) sagte Michael Buback “Spiegel Online”.
Zudem heißt es bei “Spiegel Online” seit gestern abend weiter:
Buback sagte, es sei gut, dass die Angehörigen nicht über die Begnadigung zu entscheiden hätten, und kündigte an, die Entscheidung zu akzeptieren. “Wenn andere zum Urteil kommen, die Inhaftierten gehören auf freien Fuß, werde ich mich nicht sträuben.” Es sei für ihn grundsätzlich kein Problem, dass Klar und Mohnhaupt in Freiheit lebten.
Im “Aufstand der RAF-Opfer” der “Bild”-Zeitung ist davon nirgends die Rede — ebensowenig wie von den ebenfalls wenig aufständischen Worten Bubacks, die bereits seit gestern nachmittag der Radiosender NDR Info verbreitet:
“Ich bin froh, dass Angehörige nicht beteiligt sind an Begnadigungen. Das müssen andere tun, die sicher eine Prognose abgeben können über die Frage, ob noch eine Gefahr von einem Täter ausgeht oder ob das nicht der Fall ist”, sagt Michael Buback im Exklusiv-Interview mit NDR Info. Dies gelte auch für den speziellen Fall von Christian Klar: Es sei für sein Wohlbefinden oder Unwohlbefinden unerheblich, ob er noch in Haft sei oder nicht, so Buback. “Ich möchte auch keinesfalls, dass er wegen meines Wohlbefindens länger in Haft bleibt, als es sinnvoll und richtig ist.”
Mit Dank an Jos G. für den Hinweis.
“Bild” zeigt zudem ein Flugblatt (“Warnung vor diesem Mann!!!! Er hat meine 6-jährige Tochter sexuell missbraucht!!!!”, siehe Ausriss), das eine Mutter der missbrauchten Kinder vor dem Prozess in der Nachbarschaft verteilt hatte. Und man mag darüber streiten, wie sachdienlich es ist, dieses Flugblatt abzubilden, obwohl ausgerechnet der auf dem Flugblatt geäußerte Vorwurf “vor Gericht nicht zweifelsfrei zu beweisen” gewesen sei, wie die “Bild”-Zeitung schreibt, die den Artikel trotzdem mit den Worten beginnt: “Er soll eine Sechsjährige missbraucht (…) haben.”
Genutzt allerdings hat die ganze Mühe nichts: Denn zwar hat “Bild” auch das Foto auf dem abgebildeten Flugblatt unkenntlich gemacht, nicht aber (siehe Ausriss) den vollen Namen und die komplette Adresse des Verurteilten, die von der Mutter ebenfalls auf ihrem Flugblatt notiert worden waren…
