Die Welt ist ungerecht. Manchmal meint es das Leben gut mit “Bild”.
Gestern schrieb der “Bild”-Kolumnist Hugo Müller-Vogg auf Seite 2:
“Münte” muss wegen Doris Schröder-Köpf vor den Richter!
Heute wird’s (…) spannend: Zuerst muss Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) vor Gericht klären, ob Ex-Kanzlergattin Doris Schröder-Köpf tatsächlich die Idee zu den Neuwahlen hatte, wie der “Stern” behauptet hatte.”
Und heute befasst sich “Bild” abermals auf Seite 2 mit dem Thema:
“Münte” hilft Ex-Kanzler-Gattin Doris vor Gericht
(…) Hintergrund des Rechtsstreits: Der “Stern” hatte über ein Treffen Schröders mit “Münte” in Hannover im Frühjahr 2005 geschrieben (“Der Doris-Faktor”), Doris Schröder-Köpf habe die Neuwahlen-Idee gehabt.
Was “Bild” nicht schreibt: Die Behauptung, Doris Schröder-Köpf habe die Neuwahlen-Idee gehabt, stand zwar Ende Juni 2005 im “Stern” — und zwar so:
Gut möglich, dass es sich an jenem milden Tag im März so abgespielt hat. (…) Plötzlich wirft Doris den Begriff “Vertrauensfrage” und die Idee von den “vorgezogenen Wahlen” in die Runde. (…) [Gerhard Schröder] denkt eine Weile darüber nach und sagt dann: Ja, das ist der richtige Weg. (…) Es spricht vieles dafür, dass es so war.
Aber was stand bereits am 10. Juni 2005, zwei Wochen vor Erscheinen des umstrittenen “Stern”-Berichts, exklusiv in “Bild”?
Eingeweihte erzählen: Auch bei dem Schröder-Plan, durch die Vertrauensfrage im Bundestag vorzeitige Neuwahlen zu erreichen, soll die Kanzler-Gattin den Kanzler beraten haben!
Es war Mitte März (…). Da habe Doris Schröder-Köpf das Thema Vertrauensfrage und vorgezogene Bundestagswahl ins Gespräch gebracht. Nach längerem Nachdenken kam der Kanzler zu dem Schluß: Ja, das ist der richtige Weg!
Aber weil Schröders-Köpfs Anwalt damals nicht gegen “Bild”, sondern gegen den “Stern” vorging, sitzt nun eben das Magazin auf der Anklagebank — und die Zeitung berichtet entspannt, was “Münte” aussagt: dass das, was der “Stern” damals aus “Bild” abschrieb berichtete, nicht stimmt.

Man kann aber nicht, wie “Bild”, vor lauter Wut auch noch behaupten, Peter Hartz werde “nie mehr finanzielle Sorgen” haben. Hartz muss nämlich nicht nur 576.000 Euro Geldstrafe zahlen. Eine Versicherung, die die durch Hartz verursachten Kosten für VW übernommen hat, hat angekündigt, ihn auch für die Schadenssumme in Höhe von 2,6 Millionen Euro in Regress zu nehmen. Hätte sie damit Erfolg, kämen schlimmstensfalls Kosten von weit über 3 Millionen Euro auf Hartz zu. Der ehemalige Manager hat sein Vermögen vor Gericht mit 2,7 Millionen Euro angegeben.


Dass eine Überschrift “Das ist der Rotkohl-Killer. Er hat das Baby seiner Freundin zu Tode gefüttert” über dem unverfremdeten Foto eines nicht verurteilten Menschen eine unzulässige Vorverurteilung darstellt, findet sogar der Presserat. Er hat auf unseren Antrag hin daher eine “Missbilligung” ausgesprochen. Im Nachhinein hatte sich sogar der ganze Tathergang,