Berge versetzen

Es ist offenbar gar nicht falsch, was Bild.de heute schreibt:

Der Winter kommt! Auf dem Fichtelberg (Sachsen) ist der erste Schnee gefallen. Auch auf dem Brocken (Sachsen-Anhalt) gab es die ersten Flocken.

Es ist aber schon falsch, wenn Bild.de aus diesen Informationen folgende Überschrift ableitet:

Skandinavische Kaltfront bringt den Winter: Erster Schnee im Fichtelgebirge

Das Fichtelgebirge befindet sich nämlich im Nordosten Bayerns — und damit etwa 80 Kilometer vom Fichtelberg (Sachsen) entfernt.

Um die Verwirrung einerseits zu erklären, andererseits zu vergrößern: Es gibt im Fichtelgebirge die Gemeinde Fichtelberg, die allerdings am Berg Ochsenkopf gelegen ist.

Mit Dank an Stefan H., Christian F., Ralph F., Andreas H. und Alex G.

Nachtrag, 13. Oktober: Seit heute Morgen ist die Überschrift etwas allgemeiner gehalten:

Skandinavische Kaltfront bringt Schnee: Wintereinbruch in Teilen Deutschlands

Anti-Journalismus-Demonstration

Um was, denken Sie, geht es bei “Islam-Demonstrationen” …

Bei Islam-Demonstrationen in Manchester sind am Samstagabend 48 Menschen festgenommen worden

… deren Teilnehmer “Islam-Demonstranten” sind?

Polizei nahm 48 Islam-Demonstranten in Manchester fest

Man könnte vermuten, dass es sich bei einer “Islam-Demo” um eine Versammlung von Moslems handelt. Und bei so einer Veranstaltung wurde der Hitler-Gruß gezeigt?

Manchester: Hitler-Gruß auf Islam-Demo

Nein. Die Auflösung kommt erst weiter unten, in den zwei Absätzen, die man früher mal Artikel nannte:

Rund 700 Anhänger der rechtsextremen Anti-Islam-Gruppe English Defence League (EDL) protestierten gegen radikalen Islamismus und die Scharia; einige zeigten den Hitler-Gruß und riefen Nazi-Parolen.

Mit Dank an R.A.

Blau, Ahmadinedschad, tz

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. Interview mit Wolfgang Blau
(carta.info, Doris Raßhofer)
Lesenswertes Gespräch mit dem Chefredakteur von zeit.de, Wolfgang Blau: “Die Leser lernen gerade, zu unterscheiden, welche Redaktion sauber zwischen Werbung und Journalismus trennt, wer am saubersten recherchiert, wer integer ist und wer nicht.”

2. “Reporter meldete Obama-Ehrung vorab”
(taz.de, Reinhard Wolff)
Peter Lindholm vermeldete die Verleihung des Friedensnobelpreises an Barack Obama schon am Freitagmorgen, Stunden vor der offiziellen Bekanntgabe, in der Gratiszeitung “Metro”. “Er hatte es mit Hilfe der Liste der Gäste der Nobelgala, die am Tag nach der Preisverleihung stattfindet und zur persönlichen Huldigung des Preisträgers gedacht ist, selbst herausgefunden.”

3. “Irans Präsident ein jüdischer Konvertit?”
(nzz.ch, Kristina Bergmann)
Kristina Bergmann arbeitet die von “Daily Telegraph” ausgelöste Story, der iranische Präsident Mahmud Ahmadinedschad “stamme aus einer jüdischen Familie”, auf. Ein Artikel, der auf bild.de unter dem Titel “Hat der Irre von Teheran jüdische Vorfahren?” stand, wurde wieder zurückgezogen.

4. “Offener Brief der User von torwart.de im Fall Burchert”
(torwart.de)
Fußball: Der von “Bild” als “Kopfball-Torwart-Trottel” bezeichnete Torhüter Sascha Burchert wird von Nutzern des Forums der Website torwart.de in Schutz genommen: “Sascha Burchert hat nach unserer Auffassung in den jeweiligen Spielsituationen alles getan, um die Gegentreffer zu verhindern und mit seinen beiden Flugkopfbällen nicht nur sein torhüterisches Können bewiesen, sondern auch vorbildlichen Einsatz für seine Mannschaft gezeigt.”

5. “tz: die nachrichtenfreie Zeitung”
(dirkvongehlen.de)
Dirk von Gehlen zeigt mit einem Bild eines Zeitungsaushangs der Münchner Boulevardzeitung “tz” den Trend auf, nicht mehr mit Nachrichten, sondern mit Ratgeber- und Servicethemen aufzumachen.

6. “Höchstrichterlicher Schutz für den Gastro-Journalismus”
(presseverein.ch/blog)
Ein Journalist, der 2001 am Weltwirtschaftsforum WEF “von der Polizei weggewiesen, und somit an der Ausübung seines Berufs gehindert” wurde, klagte dagegen und erhält nun Recht: “Die Strassburger Richter argumentierten, das Polizeigesetz erlaube Einschränkungen der Grundrechte nur für potenzielle Unruhestifter. Der Journalist habe nicht zu dieser Kategorie gehört. Die Schweiz muss dem Kläger nun gut 1500 Franken Schmerzensgeld zahlen.”

MDR  

Der Bundespräsident und die Besserwisser

Bei einem Festakt im Gewandhaus hat Bundespräsident Horst Köhler vorgestern den Mut der Leipziger Demonstranten im Herbst 1989 gewürdigt. Am 20. Jahrestag der entscheidenden Montagsdemonstration hielt er eine eindringliche Rede. Der Bericht der dpa-Korrespondenten darüber beginnt so:

“Vor der Stadt standen Panzer. Die Bezirkspolizei hatte Anweisung, auf Befehl ohne Rücksicht zu schießen. Und in der Leipziger Stadthalle wurden Blutplasma und Leichensäcke bereitgelegt.” Eindringlicher als Bundespräsident Horst Köhler kann man die Dramatik der Ereignisse von 1989 nicht schildern.

Eindringlicher vielleicht nicht; richtiger vermutlich schon. Noch am gleichen Nachmittag widersprach der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) der Darstellung Köhlers und löste damit erheblichen Wirbel aus. Wiederum in der Zusammenfassung von dpa:

Nach Recherchen des MDR gab es weder Panzer vor der Stadt noch seien Blutplasma oder Leichensäcke bereitgestellt worden. Der Bundespräsident habe seine Angaben wahrscheinlich aus einem bekannten Buch, das teils falsche Fakten nenne, sagte der Leiter der Feature-Redaktion beim MDR-Hörfunk, Ulf Köhler.

Entweder aus einem bekannten Buch also — oder vielleicht einfach aus den Publikationen des MDR. Auf dessen eigener Homepage heißt es nämlich in der Ankündigung eines Festkonzertes zum 20. Jahrestag der “Friedlichen Revolution”:

Die Situation war unheilvoll: Leipziger Straßenbahnen umfuhren weiträumig das Stadtzentrum. Aufgereihte Mannschaftswagen und Schützenpanzerwagen der Bereitschaftspolizei standen bereit. Nicht zu überhören war das Gebell der scharfen Polizeischäferhunde rund um die Innenstadt. Und man wusste aus der Zeitung, "mit dem Einsatz der Waffen ist zu rechnen". Blutkonserven standen zudem in den Krankenhäusern bereit.

Mit Dank an Dániel K.!

Nachtrag/Korrektur, 12. Oktober: Da waren wir voreilig und ungenau. Schützenpanzerwagen sind keine Panzer und Blutkonserven in den Krankenhäusern etwas anderes als Blutplasma in der Stadthalle. Unser Vorwurf gegen den MDR geht also fehl. WIr bitten um Entschuldigung!

WAZ, Köhler, Gebrselassie

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Sonntagsredner telefonieren billiger”
(stefan-niggemeier.de)
Wie “der Handyvertragsverkäufer WAZ vom Vertrauen profitiert, das die Leser der scheinbar unabhängigen Redaktion ihrer Regionalzeitung” entgegenbringen.

2. Rede von Horst Köhler
(bundespraesident.de, Horst Köhler)
Anlässlich der Veranstaltung “60 Jahre Bundespressekonferenz” sprach der deutsche Bundespräsident zu Journalisten: “Sie starren gebannt auf sinkende Auflagen und einbrechende Werbebuchungen, und alles, was ihnen zur Abwehr einfällt, sind noch mehr Drama, noch mehr Personalisierung, noch mehr zur Schau gestellte Distanzierung von der Welt der Politik. Ich glaube, es gibt einen anderen Weg, und ich bin froh, dass er aufgezeigt wird von Leuten aus der Branche selbst.”

3. “Eine Minute für den Quellencheck”
(journalistik-journal.lookingintomedia.com, Thomas Schnedler)
“Zeitnot und Arbeitsverdichtung beherrschen den redaktionellen Alltag, Journalisten verzichten auf Überprüfungsrecherchen und aufwändige Recherche-Methoden, die rasche Verarbeitung von PR-Informationen ersetzt journalistische Kerntätigkeiten. Wie die Recherche unter die Räder gerät – ein Überblick.”

4. “Visionen für Tageszeitungen in der Krise”
(ymc.ch/weblog, Kai Krämer)
Kai Krämer ist dafür, keine Zeit für das Umformulieren von Agenturmeldungen zu verschwenden: “Kein Supermarkt käme auf die Idee, die vom Grosshändler bezogenen Äpfel einzeln zu polieren. Ganz ähnlich sollten Journalisten eingekauften Content behandeln.”

5. “Angst spielt mit”
(merkur.de, Tilmann P. Gangloff)
Drehbuchautor Benedikt Röskau sieht den Fehler im Fall Heinze im System: “Die Konzentration der Entscheidungen in den Sendern auf die Führungsebene, die alles absegnen muss und die Redakteure praktisch entmachtet, hat den Fall Heinze erst ermöglicht. Hätten die Redakteure wie früher selbst Entscheidungskompetenz, wäre das viel schwieriger gewesen”

6. “Auf dem Schulweg trafen wir häufig auf Hyänen”
(zeit.de, Ralph Geisenhanslüke)
Der Weltrekordhalter im Marathon, Haile Gebrselassie, erzählt aus seinem Leben: “Mit elf Jahren baute ich mir mein eigenes kleines Haus. Eine Hütte aus Holz und Lehm. Ich baute mein eigenes Bett, mit einer weichen Matratze aus Gras. Normalerweise schliefen wir auf Tierhäuten.”

Schöner Schnüren mit der Berliner Sparkasse

Bevorzugtes Zahlungsmittel im Ausland, sicherer als Bargeld, weltweite Akzeptanz – von den Vorteilen einer Kreditkarte sind bereits heute viele überzeugt.

Toll, so eine Kreditkarte, nicht wahr? Aber: Wo kriegt man so ein Teil? Viele versuchen ihr Glück im Schreibwarenladen, weil es dort auch Glückwunschkarten gibt, andere gehen in den Buchhandel, weil man dort Straßenkarten bekommt, wieder andere versuchen es – ebenso vergeblich! – beim Kartenvorverkauf an der Theater- oder Kinokasse.

Völlig falsch! Aber zum Glück gibt es ja die “B.Z.”, die auf ihrer Internetseite Aufklärung betreibt:

Für unterwegs: Berliner Sparkasse schnürt Reisepakete

Zusätzlich zum Girokonto und zum Girokonto Comfort hat die Berliner Sparkasse zwei Reisepakete im Angebot.

“Das Reisepaket ist für 2 Euro 50 im Monat erhältlich. Es enthält eine Classic-Kreditkarte, mit der weltweit bargeldlos bezahlt werden kann. Ein weiterer Pluspunkt ist die kostenlose Bargeldabhebung im Ausland mit der SparkassenCard”, erklärt Susanne Klein von der Berliner Sparkasse. Neben der Guthabenverzinsung enthält das Reisepaket einen Reise-BuchungsService mit Kostenrückerstattung auf den Reisepreis in Höhe von 3 Prozent.

“Gibt’s denn so was nicht auch bei anderen Banken?”, fragen sich da vielleicht einige Leser, aber auch die können überzeugt werden: Mit dem “Reisepaket Gold”, das “noch mehr Extras” bietet, z.B. eine “attraktive Guthabenverzinsung”. Oder mit den “mehr als 25 Millionen Akzeptanzstellen in über 200 Ländern” und den “mehr als 762.000 Geldautomaten im In- und Ausland”, an denen die Kreditkarten der Berliner Sparkasse “übrigens” gelten. Toll, was? Auch alles noch mal nachzuhören im Podcast der Berliner Sparkasse, direkt eingeklinkt in den Artikel der “B.Z.”, und nachzulesen auf der Internetseite der Berliner Sparkasse, die natürlich direkt verlinkt ist.

Wenn in dem Artikel von “unseren Kooperationspartner” die Rede ist, bei denen man Geld sparen kann, dann ist das nur vordergründig verwirrend, denn natürlich sind es keine Kooperationspartner der “B.Z.”, die damit gemeint sind. Es sind die der Autorin des Textes:

01. Oktober 2009 13.21 Uhr, Berliner Sparkasse

Und diese Frau Sparkasse hat nicht nur diesen einen B.Z.-Online-Artikel geschrieben. Im Archiv finden sich ganze 22, wortgleich für jeden verdammten Berliner Bezirk einzeln:

Bezirk Prenzlauer Berg, Bezirk Pankow, Bezirk Neukölln, Bezirk Mitte, Bezirk Marzahn, Bezirk Lichtenberg, Bezirk Kreuzberg, ...

Natürlich könnte man die Texte, die aussehen wie redaktionelle Inhalte, angekündigt werden wie redaktionelle Inhalte und über die Suche im “B.Z.”-Archiv zu finden sind, für redaktionelle Inhalte halten. Aber dann hätte man vermutlich einfach das kleine Wort “Anzeige” übersehen, das in jedem Artikel das dazugehörige Foto (“Ihre Filiale der Berliner Sparkasse finden Sie auch …”, “Foto: Berliner Sparkasse”) Weiß auf Grau ziert:

Anzeige

(Abbildung verkleinert)

Mit Dank an Götz N.

Nachtrag, 9. Oktober, 13:50 Uhr: Na sowas! Statt “Für unterwegs” lauten die Dachzeilen über den Artikeln plötzlich etwas anders:

Anzeige: Berliner Sparkasse schnürt Reisepakete

Heddesheim, Matthäus, Hombach

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Blog statt Zeitung”
(evangelisch.de, Miriam Bunjes)
Miriam Bunjes porträtiert Hardy Prothmann, der auf heddesheimblog.de Lokaljournalismus in seiner Heimatstadt Heddesheim betreibt. Kritischen Journalismus: “So etwas fehlt hier völlig. Politische Entscheidungen werden unter dem Tisch getroffen. Berichterstattung darüber gibt es keine.”

2. “Bruch mit europäischen Freiheitstraditionen”
(perlentaucher.de, Matthias Spielkamp)
“Umfassende Leistungsschutzrechte wie Hubert Burda, Springer und FAZ sie gern hätten, wären das Ende der Informationsfreiheit.”

3. Interview mit Axel Bruns
(boell.de, Jan Engelmann)
Lob aus Australien für die deutsche Medienlandschaft, von Medienforscher Axel Bruns: “Gegenüber den besonders in den Jahren nach dem 11. September ja geradezu gleichgeschalteten privaten Massenmedien in den USA oder gegenüber dem Medienoligopol einer streng begrenzten Zahl marktbeherrschender Anbieter in Australien zeichnen sich deutsche Medien in durchaus wohltuendem Maße durch Vielfalt und Pluralismus ab.”

4. “Die Liaison von ‘Bild’ und Matthäus”
(ndr.de, Video, 4:18 Minuten)
Auch das Medienmagazin “Zapp” beschäftigt sich mit der engen Beziehung zwischen “Bild” und Lothar Matthäus (siehe auch “Die Matthäus-Obsession”). Gleich dreimal gesendet wird dieser Satz von Matthäus: “In jedem anderen Land wird jemand, der so viel für den Sport, für den Fußball oder generell was gemacht hat, wird ganz anders gewürdigt wie in Deutschland.”

5. “Die Angst vor dem Kontrollverlust”
(zeit.de, Susanne Gough)
Ob Basketball, Football oder Eishockey – in den Profiligen der USA herrschen Nutzungsverbote von elektronischen Kommunikationsmedien. “Betroffen sind jedoch nicht nur Sportler. Auch Trainer und alle für die Spiele relevanten Personen, wie zum Beispiel Team-Ärzte, müssen sich an das Verbot halten. Die Profiligen fürchten die Veröffentlichung von Insider-Informationen.”

6. “Offener Brief an Bodo Hombach”
(blog.handelsblatt.de/indiskretion, Thomas Knüwer)
Späte Reaktionen auf das Internet-Manifest werden veröffentlicht. Von Journalistik-Professoren und auch von Bodo Hombach, WAZ-Verlagsmanager. Thomas Knüwer antwortet Hombach ausführlich und lädt ein zur Diskussion: “Seit Jahren gelingt es Veranstaltern von Diskussionen nicht, hochrangige Verlagsmanager auf ein Podium mit Kritikern zu bringen. Stattdessen bleiben Verlagsvertreter in ihrer Komfortzone und treffen sich auf Branchenveranstaltungen in Fulda, wo ihnen Pseudo-Innovationen präsentiert werden, die Jahre hinter dem Stand der Technik liegen.”

Und falls Sie auch gerne mal kotzen möchten…

Was macht eigentlich der Fußballer Lukas Podolski? So kurz vor dem vermutlich wichtigsten Nationalelf-Spiel des Jahres kann man dieser Frage schon mal nachgehen. “Bild” kommt dabei zu einer ganz erstaunlichen Neuigkeit (die, so darf man vermuten, auch noch ziemlich exklusiv ist, woanders jedenfalls war dieser Scoop noch nicht zu lesen).

Unter dieser Überschrift wird die Neuigkeit behandelt, dass Podolski mit einem auffälligen Kleidungsstück in den Kreis der Mannschaft einrückte. Das Motiv auf seinem Pulli ist, Sie ahnen es, ein sich übergebender Clown. Und natürlich mag man als Leser dann auch wissen, woher man solch ein exklusives Stück bekommen kann. Bild.de hat da ganz den Servicegedanken verinnerlicht und beschreibt detailliert:

Aktuell heißt es also, dass Podolski sich das Shirt “gekauft” habe. Das war nicht den ganzen Tag so — und es ist natürlich reine Spekulation, ob die frühere Version (nämlich, dass Poldi das gute Stück als Werbeträger geschenkt bekommen hat) der Wahrheit nicht näher kommt. Da hieß es nämlich bei Bild.de ebenso wie in der gedruckten “Bild”:

In jedem Fall ist die Preisangabe von “Bild”  ein wenig, nunja, euphemistisch. Tatsächlich bewegt sich, wie ein Blick in den verlinkten Shop zeigt (der gleich mit dem Foto von Poldi aufmacht), das Preisniveau schon eher in fußballprofigerechten Dimensionen: 398 Euro sind fällig, das gute Stück ist nämlich aus Kashmir. Und wer dann immer noch nicht restlos überzeugt ist von den Qualitäten des kotzenden Clowns, des Labels und der vertreibenden Firma, dem sagt es Poldi auch nochmal ganz persönlich mit gewohnt eindringlichen Worten:

“Ich finde den Laden cool.”

Ach, Sie vermissen was? Einen Vermerk wie “Anzeige” oder ähnliches? Nicht lange suchen — Sie werden ihn nicht finden.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!

Von Monstern und anderem Irren

2008 war, wenn man so will, ein gutes Jahr für “Bild”. Der Deutsche Presserat sprach nur in zwei Fällen Rügen gegen “Bild” aus:

  • Das Gremium beanstandete — aufgrund einer Beschwerde von BILDblog — die teils frei erfundene Berichterstattung über zwei Mädchen, die angeblich von ihrer Mutter nach Afrika gebracht und dort beschnitten werden sollten (BILDblog berichtete).
  • Und der Presserat rügte die “unangemessen sensationelle” Art, wie “Bild” über einen Flugzeugabsturz berichtetete, verkohlte Leichen auf der Titelseite zeigte und die Opfer im Inneren identifizierte — und so “die Gefühle der trauernden Angehörigen verletzt” habe. (Die “Bild”-Zeitung fand die Beanstandung, wie berichtet, “rätselhaft” und führte ihre Leser beim Abdruck der Rüge in die Irre, was dem Presserat aber egal ist.)

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung oder eine Zeitschrift gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, tun sie es nicht.

Trotzdem hatte der Presserat auch im vergangenen Jahr reichlich mit “Bild” zu tun und sprach eine Reihe von “Missbilligungen” und “Hinweisen” aus. Und wie in jedem Jahr gibt das vor kurzem erschienene “Jahrbuch” des Presserates seltene Einblicke in die Argumentationsmuster innerhalb der notorisch öffentlichkeitsscheuen Axel-Springer-AG, wenn die Rechtsabteilung gegenüber dem Presserat ausgeruht die fragwürdigen Ad-Hoc-Entscheidungen der “Bild”-Zeitung zu rechtfertigen versucht.

Eine Auswahl:

Tote Kinder ohne Rechte?

“Die toten Kinder von Darry — Von der Mutter erstickt, vom Vater wieder ausgegraben”. Unter dieser Überschrift berichtet “Bild” am 26. Juni 2008, wie drei tote Kinder von einem Berliner Friedhof nach Schleswig-Holstein umgebettet werden. Sie und zwei weitere waren von ihrer Mutter getötet worden. “Bild” zeigt ein Familienfoto, auf dem die Gesichter der Erwachsenen unkenntlich gemacht wurden, sowie Nahaufnahmen der Särge und der Gruft — und ein Notfallseelsorger aus Schleswig-Holstein, der beruflich mit dem Fall zu tun hat, beschwert sich beim Presserat, der seine Position so wiedergibt:

Die Umbettung habe unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden sollen. Mit allen Firmen und den Friedhöfen sei Stillschweigen und absolute Vertraulichkeit vereinbart worden. Zu Beginn der Exhumierung in Berlin hätten mehrere Journalisten fotografieren und filmen wollen. Die Friedhofsverwaltung habe vergeblich versucht, sie davon abzuhalten. Im Gegensatz zu anderen Medien habe das Boulevardblatt Nahaufnahmen der Särge, der Gruft und des gesamten Vorgangs veröffentlicht. Zudem sei in der Online-Ausgabe ein “abscheuliches Video” mit Nahaufnahmen abrufbar gewesen. Der Geistliche sieht einen Missbrauch der Pressefreiheit und eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der verstorbenen Kinder und des trauernden Vaters.

Die Antwort von “Bild” ist vor allem eine juristische: Die Vorwürfe seien unbegründet, weil das Persönlichkeitsrecht nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Tod erlösche. Es müsse dann nur noch allgemein die Menschenwürde geachtet werden. “Bild” habe die Kinder aber nicht herabgewürdigt oder erniedrigt. Das (nicht mehr abrufbare) Video auf Bild.de habe allerdings religiöse Gefühle verletzen können — das habe der Chefredakteur in einem Brief an den Seelsorger bedauert. Die Reporter hätten versichert, dass sie während der Exhumierung nicht am Fotografieren gehindert worden seien.

Der Presserat sieht in der Veröffentlichung der Fotos einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex, der eine Identifizierung der Opfer von Unglücksfällen und Straftaten untersagt. Der “engeren juristischen Wertung” des Verlages wollte er sich nicht anschließen. Aus ethischer Sicht hätte die Redaktion auf die Persönlichkeitsrechte der verstorbenen Kinder sowie des trauernden Vaters größeres Gewicht legen müssen. Der Presserat sah darin allerdings keinen rügenswerten Verstoß, sondern “missbilligte” die Berichterstattung nur — warum auch immer.

Lea-Sophie, nackt und verhungert auf dem OP-Tisch

Am 6. April 2008 veröffentlichten “Bild am Sonntag” und Bild.de zwei Fotos der fünfjährigen Lea-Sophie, die ihre Eltern verhungern ließen. Eines zeigte das Mädchen zu Lebzeiten, eines den Leichnam, nackt auf dem Obduktionstisch. Das zweite Foto, das die Zeitung auf unbekannte Weise bekommen hatte, war, wie die “BamS” damals schrieb, ein “schreckliches” Foto. Die Redaktion, behauptete die Redaktion, habe lange diskutiert, ob sie es zeigen solle. Dass sie sich dafür entschieden habe, das tote Kind auf diese Weise vor einem Millionenpublikum auszustellen, begründete sie mit dem Satz: “Denn wir wollen, dass so etwas nie wieder in Deutschland passiert!” (BILDblog berichtete.)

Ein Leser beschwerte sich beim Presserat, weil er in der Veröffentlichung des Bildes Sensationsmache und eine Verletzung der Menschenwürde der Verstorbenen sieht. Die Rechtsabteilung der “BamS” hält ihm entgegen, er habe sich mit den Überlegungen der Redaktion nicht auseinandergesetzt: Darin seien die Beweggründe, das Foto zu veröffentlichen, ausführlich dargelegt worden. Sie erinnerte an das “vermutlich eindringlichste Foto der Pressegeschichte”: fliehende, weinende, teilweise nackte und vom Napalm verletzte Kinder im Vietnam-Krieg. Wenn die Eltern von Lea-Sophie und ihr Anwalt ein falsches Bild der Ereignisse zeichneten, so die “BamS” laut Presserat, müsse dies ausnahmsweise durch ein Fotodokument korrigiert werden können.

Der Beschwerdeausschuss widersprach: Das Foto sei für eine wahrhaftige Berichterstattung über die Grausamkeit der Todesumstände nicht erforderlich gewesen — eine Beschreibung der Vorgänge hätte ausgereicht. Die “BamS” habe “unangemessen sensationell” berichtet und die Würde des Opfers verletzt — und somit gegen die Ziffern 1 und 11 des Pressekodex verstoßen. Der Presserat fand das aber offenbar lässlich genug, keine “Rüge”, sondern nur eine “Missbilligung” auszusprechen.

Ein “Kinderschänder” und sein Opfer im Bild

Zu den für “Bild” nachhaltig unbegreiflichen Realitäten gehört es, dass auch (mutmaßliche) Täter Rechte haben, sogar Persönlichkeitsrechte. Und dass die Richtlinie 8.1 des Pressekodex vorsieht, dass die Presse bei Straftaten in der Regel keine Informationen veröffentlicht, die die Beteiligten erkennbar machen. Es ist vermutlich die Richtlinie, gegen die “Bild” am häufigsten verstößt, so auch am 5. Juni 2008. Das Blatt titelte “Kinderschänder lockt 13-Jährige in Sex-Falle” und berichtete über ein Ermittlungsverfahren gegen einen Mann, der ein Mädchen, das er im Internet kennen lernte, zu sich nach Hause gelockt, dort vier Wochen lang versteckt und mit ihm einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt haben soll. “Bild” zeigt beide auf einem Foto. Der Anwalt des Beschuldigten sieht in der Bezeichnung “Kinderschänder” eine unzulässige Vorverurteilung und weist darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft bereits nach einer Woche die Aufhebung des Haftbefehls beantragt habe. Das Foto, auf dem der Mann mit dem Mädchen zu sehen ist, sei auf unlautere Weise aus den Privaträumen des Beschwerdeführers beschafft worden. Und sowohl die Bildunterschrift “In diesem Gartenhäuschen auf dem Hotelgrundstück fanden die Ermittler Kinderpornos” als auch die Behauptung “Der Mann fiel der Polizei schon früher auf: Als 17-Jähriger soll er erstmals zwei Mädchen in einen Schuppen gelockt und gefesselt haben” seien frei erfunden.

Die Rechtsabteilung von “Bild” hingegen meint, dass die Wertung als “Kinderschänder” und der Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern durch die Beschreibung der beiden Betroffenen erfüllt sei. Und an der Veröffentlichung der Fotos gebe es ein öffentliches Interesse. “Wenn jemand eine 13-jährige Schülerin vier Wochen lang vor deren Eltern versteckt halte, sei das so außergewöhnlich, dass die Fotoveröffentlichung auch gegen den Willen des Abgebildeten gerechtfertigt sei”, erklärt “Bild” laut Presserat. “Die Mutter des Beschwerdeführers habe das strittige Foto zur Verfügung gestellt. Sie habe damit zeigen wollen, dass es sich um eine einvernehmliche Beziehung zwischen ihrem Sohn und dem Mädchen gehandelt habe.” Somit habe “Bild” nicht gegen Ziffer 4 des Pressekodex verstoßen, die unlautere Recherchemethoden untersagt. Schließlich beruhten die angeblich “frei erfundenen Behauptungen” auf Informationen der Ermittlungsbehörden und Aussagen der Mutter des Beschwerdeführers, die man “nicht als Tatsachen, sondern in der Soll-Form wiedergegeben” habe.

Der Presserat “missbilligte” die Berichterstattung von “Bild”. Er sah zwar keine Verletzung der Unschuldsvermutung und konnte, wie fast immer, nicht klären, ob “Bild” unlautere Methoden bei der Recherche angewandt hat. Aber “Bild” habe den mutmaßlichen Täter nicht einmal teilweise unkenntlich gemacht. Sowohl er als auch die 13-Jährige seien erkennbar. “Der Fall ist sicher von großem öffentlichem Interesse, doch ist es auch dann nicht gerechtfertigt, die Beteiligten erkennbar zu machen”, urteilte der Beschwerdeausschuss. “Diese hätten anonymisiert werden müssen.”

Ein Irak-Soldat “frisst” einen kleinen Hund

Man kann sicher darüber streiten, ob es wirklich, wie ein Beschwerdeführer meint, “abartig” ist, dass die “Bild”-Zeitung am 11. Januar 2008 auf ihrer letzten Seite zwei AFP-Fotos zeigt, auf denen ein irakischer Soldat einen Hund erst mit seinem Messer tötet und dann isst, um den Jahrestag der Übernahme der Stadt Nadschaf zu feiern. Aber die Argumente, mit denen die “Bild”-Justiziare die Veröffentlichung der drastischen Aufnahmen rechtfertigen, sind atemberaubend. Der Presserat gibt sie so wieder:

Die Rechtsabteilung der Zeitung hält das Foto mit dem irakischen Soldaten für ein über den Tag hinaus wirkendes zeitgeschichtliches Dokument. Es zeige die Verrohung des Menschen im Krieg. Das Foto dokumentiere zudem den Hass, der einen Moslem dazu bringe, genau das Tier zu verspeisen, das in seiner Religion neben dem Schwein als besonders unrein gelte. Das Foto sei aktueller Informationsträger und erfülle eine nachrichtliche Funktion. Das blutige Ritual zeige, zu welchen Taten Soldaten im Krieg — namentlich, wenn er von Glaubensgegensätzen begleitet werde — fähig seien. Dies dürfe die Berichterstattung aufgreifen. Sie solle weder verschleiern, noch verharmlosen, sondern die Wirklichkeit so abbilden, wie sie sei.

Der Hass eines Moslems? Ein Krieg, der von Glaubensgegensätzen begleitet wird? Und all diese Informationen und Hintergründe entdecken erfahrene “Bild”-Leser zwischen den gerade einmal 20 Zeilen eines Artikels, in dem von Glauben und Religion nicht einmal die Rede ist?

Der Presserat sieht in den Fotos kein “zeitgeschichtliches Dokument”: “Es scheint sich hier um einen sehr speziellen Einzelfall zu handeln.” Das Veröffentlichen brutaler Bilder sei zwar ausnahmsweise zulässig, wenn sie zu einer politischen Debatte beitragen. Ein solches öffentliches Interesse sei aber nicht zu erkennen; die Darstellung sei unangemessen sensationell. Der Presserat sprach einen “Hinweis” aus.

Franz Josef Wagner und die “Monster” in der Psychiatrie

Und dann hatten die Mitglieder des ersten Beschwerdeausschusses des Presserates noch eine Aufgabe, um die man sie wirklich nicht beneiden kann: Sie mussten versuchen herauszufinden, was Franz Josef Wagner in einer seiner “Bild”-Kolumnen eigentlich sagen wollte. Am 26. März 2008 schrieb er an den damals noch unbekannten Täter, der einen schweren Holzklotz von einer Autobahnbrücke bei Oldenburg geworfen und damit eine Frau getötet hatte. Unter der zu seinem Markenzeichen gewordenen Umgehung von grammatischen und logischen Regeln formulierte Wagner:

Mehrere Menschen, darunter Vertreter sozialpsychiatrischer Einrichtungen und Verbände, beschwerten sich beim Presserat darüber, dass Wagner psychisch kranke Menschen als “Monster” bezeichne. Einer fühlte sich an die Nazi-Zeit erinnert, zumal schon am Beginn des Beitrages von einer Art Sippenhaft gesprochen werde; ein anderer sah in Wagners Text eine menschenverachtende Diffamierung von Personen, die psychisch krank sind und Hilfe in psychiatrischen Einrichtungen suchen.

Die Rechtsabteilung der “Bild”-Zeitung hatte für die insgesamt vier Beschwerdeführer eine überraschende Antwort: Wagner habe gerade nicht psychisch kranke Menschen, sondern Kriminelle als “Monster” bezeichnet. Die Justiziare verstiegen sich sogar zu der — vermutlich auch für Wagner selbst überraschenden — These, seine Kolumne habe einen gedanklichen “roten Faden”: Der Autor beklage, dass selbst Straftäter, die gröbste Verbrechen begehen, immer irgendwie durch “mildernde Umstände” exkulpiert würden. Erwachsene Täter, die man aufgrund ihrer Verbrechen nur noch als “Monster” bezeichnen könne, schicke man nicht ins Gefängnis, sondern zur Behandlung in die Psychiatrie. Wagners Fazit laute: Verbrechen wie die des “Holzklotzwerfers” würden nicht wirksam bekämpft; ein nächster Fall sei zu befürchten. Dass einige der Beschwerdeführer die räumliche Nähe der Begriffe “Monster” und “Psychiatrie” in dem Kommentar als Erinnerung an die Nazi-Zeit “hochschraubten”, betrachte man als polemische Übertreibung im Rahmen ihrer politischen Agitation, erklärte die Rechtsabteilung des Verlages, den man ja in Sachen “politischer Agitation” getrost als Experten betrachten darf.

Und der Presserat? Er hält den Nazi-Vorwurf für überzogen und stellt sicherheitshalber fest, dass Wagners Text mehrere Deutungsmöglichkeiten habe und man deshalb nicht zwingend davon ausgehen könne, dass Wagner alle Patienten einer Psychiatrie als “Monster” bezeichnet habe:

Eine weitere Deutungsmöglichkeit ist jedoch, dass hier nur Menschen als “Monster” bezeichnet werden, die monströse Taten begehen. Ein so monströses Verbrechen wie der Holzklotzanschlag auf eine Familie kann umgangssprachlich durchaus einem “Monster” zugeordnet werden. Die Feststellung des Autoren, “Monster werden an Händen und Füßen festgeschnallt”, ist anders zu beurteilen. Dies ist eine falsche Tatsachenbehauptung. Die Feststellung, dass Kranke in der Psychiatrie gefesselt würden, ist in dieser pauschalen Form falsch und verletzt Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht). Sie kommt einer Schmähung der Institution Psychiatrie gleich und zieht einen Hinweis nach sich.

Der Presserat erklärt also Wagners Satz “Monster werden an Händen und Füßen festgeschnallt” für sachlich falsch und diffamierend, indem er das Wort “Monster” als Synonym für “psychisch Kranke” interpretiert, glaubt aber nicht, dass Wagner “Monster” als Synonym für “psychisch Kranke” gebraucht habe. Irre.

DJV-Umfrage, Quality, Sonneborn

6 vor 9

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1. “DJV-Umfrage Freie Journalisten”
(frei.djv-online.de)
Eine Umfrage des Deutschen Journalistenverbands (DJV) unter 2000 freien Journalistinnen und Journalisten ist online (PDF-Datei).

2. “Nur für geladene Gäste”
(taz.de, Steffen Grimberg)
“Die LBBW Stuttgart spricht nur mit handverlesenen Journalisten. Dabei ist sie kein privates Geldinstitut, sondern Deutschlands größte Landesbank.”

3. “Micropayments im Online-Journalismus”
(carta.info, Robert G. Picard)
“Mit Journalismus im Netz Geld zu verdienen, verlangt daher mehr als einfach nur zu sagen: ‘Okay, wir nehmen jetzt mal Geld dafür’. Man muss die ganze Wertschöpfungskette, die gesamte Art, wie Inhalte erzeugt und angeboten werden, überdenken. Und vor allem, sich mit der Frage beschäftigen: ‘Was hat der Leser davon?’ – Eine Frage, die bislang kaum vorkam.”

4. “Boykottiert Quality!”
(print-würgt.de, Michalis Pantelouris)
Michalis Pantelouris kritisiert das Magazin “Quality” von Constantin Rothenburg, das sich offenbar sehr viel Zeit lässt mit der Ausbezahlung von Honoraren.

5. “England-Spiel nur im Internet”
(tagesspiegel.de, Annegret Ahrenberg)
Fußball: Das WM-Qualifikationsspiel zwischen England und der Ukraine wird in Großbritannien erstmals nur im Internet zu sehen sein. Verlangt dafür wird 4.99 Pfund, umgerechnet etwa 5.20 Euro. “Wer erst am Samstag bucht, zahlt 11.99 Pfund für das Spiel.”

6. Interview mit Martin Sonneborn
(meedia.de, Alexander Becker)
Ex-“Titanic”-Chefredakteur Martin Sonneborn ist nicht sauer auf den WDR. “Nein, ich bin nur irritiert, dass hier rund 250.000 Euro GEZ-Gebühren in den Sand gesetzt wurden.” Sonneborn wurde in die Sendung “Zimmer frei” eingeladen – nun musste er erfahren, dass die Sendung “inhaltlich” nicht den WDR-Maßstäben genügte und deshalb nicht ausgestrahlt wird.

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