Wie wird so einer zum Sex-Monster?

Für die Redakteure von “Bild” ist es schwer hinnehmbar, dass auch Menschen, die schlimme Dinge getan haben, Rechte haben. Menschenrechte zum Beispiel.

Im vergangenen Dezember wurde ein Krankenpfleger aus Berlin wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern verhaftet. In seiner Wohnung fand die Polizei Filmaufnahmen, die ihn bei den Taten zeigen. In der Untersuchungshaft unternahm der Mann einen Selbstmordversuch und trennte sich einen Hoden ab. In einem Abschiedsbrief bereute er seine Taten und entschuldigte sich dafür.

All das schrieb “Bild” am 22. Dezember in der Regionalausgabe Berlin/Brandenburg. Dann muss der Redaktion aufgefallen sein, dass die eigene Berichterstattung viel zu sachlich war.

Deshalb sah die Berichterstattung am nächsten Tag ein bisschen anders (man könnte auch sagen: “Bild”-typischer) aus:

Wie wird so einer zum Sex-Monster?

In der Berliner Ausgabe prangte ein großformatiges Foto des Tatverdächtigen, in der riesigen Überschrift fragte “Bild” “Wie wird so einer zum Sex-Monster?”

Der Bruder des mutmaßlichen Täters, der seit dessen Selbstmordversuch dessen vorläufiger Betreuer ist, ging Anfang Januar mit anwaltlicher Hilfe gegen die Berichterstattung vor und forderte die Axel Springer AG auf, die Verbreitung der privaten Fotos zu unterlassen. Springer lehnte mit der Begründung ab, es bestehe ein “außerordentliches Berichtsinteresse der Öffentlichkeit” und die Taten seien besonders verwerflich.

Am 11. Januar erließ das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung, die “Bild” verbietet, weiterhin Fotos zu verbreiten, auf denen der Mann erkennbar abgebildet ist. Gegen diese einstweilige Verfügung zog die Axel Springer AG vor Gericht — verlor aber überwiegend.

Dabei hatten sich die Springer-Anwälte so eine schöne Begründung zurechtgelegt, warum “Bild” auf diese Weise berichten dürfe: Der Mann sei “zweifelsfrei” der Täter, dem die schwer kranken Kinder hilflos ausgeliefert gewesen seien. Weil er seine Stellung als Pfleger auf einer Intensivstation ausgenutzt haben soll, bestehe ein “erhebliches öffentliches Interesse” an seiner Person, eine Berichterstattung mit Foto sei wegen der “Schwere und der Art der Begehung” dieser Taten auch zulässig.

Sogar den Selbstmordversuch wertet “Bild” als Grund für ihre Berichterstattung: Er stelle wegen der Selbstverstümmelung einen “ebenfalls ganz außergewöhnlich brutalen Zerstörungsakt” dar, weshalb von einem herausragenden zeitgeschichtlichen Ereignis zu sprechen sei. Und dass “Bild” ein Foto des Mannes zeigen konnte, sei der ja quasi selbst schuld: Er habe das Bild ja selbst auf der Internetseite StudiVZ “für alle registrierten Nutzer öffentlich gemacht”.

Das Landgericht Berlin bestätigte die einstweilige Verfügung “im Tenor”. In seiner sehr differenzierten Urteilsbegründung (PDF) erklärt das Gericht, die erste Berichterstattung von “Bild” sei nicht zu beanstanden, wohl aber die weiteren Artikel:

Bereits in der großformatigen Überschrift wird der Antragsteller (“so einer”) nicht als Mensch sondern als “Sex-Monster” bezeichnet. Der Artikel enthält wenig objektive Information, stattdessen verschiedene reißerische Textpassagen (“Wie wird so einer zum Sex-Monster”, “ER IST EIN MONSTER. DAS HABE ICH NICHT ERKANNT”, “Es war offenbar die Maske eines Perversen.”), die über ein bloßes boulevardmäßiges Zuspitzen von Tatsachen hinausgehen.

Die Angst des mutmaßlichen Täters, er könne anhand der Fotos identifiziert und durch die Berichterstattung zum Opfer gewalttätiger Übergriffe werden, erschien dem Gericht “nicht völlig abwegig”. Die Veröffentlichung des Fotos sei daher nicht zulässig gewesen.

Auch bei der Berichterstattung in der Bundesausgabe hätte “Bild” auf ein Foto verzichten müssen:

Die dem Antragsteller zur Last gelegten Taten werden nicht als Vorwurf sondern als feststehende Tatsachen dargestellt. Im Übrigen wird auf einen bereits erfolgten Bericht der Zeitung verwiesen. Einerseits sind Artikel und Foto insgesamt klein gehalten. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass der Artikel in Bezug auf den Antragsteller keine neue sachbezogene Information enthält, die das erneute Abdrucken des Fotos rechtfertigen könnte.

Unmissverständlich äußert sich das Gericht zu der bei “Bild” so beliebten “Quelle” Soziale Netzwerke:

Eine Einwilligung des Antragstellers in die Verbreitung der Bilder liegt nicht vor. Unbeachtlich ist, ob der Antragsteller mit der Verbreitung seines Bildnisses gegenüber dem begrenzten Kreis der Nutzer von “studiVZ” einverstanden war. Hier geht es um eine Veröffentlichung von Bildern in einer Zeitung im Zusammenhang mit dem Vorwurf schwerer Straftaten.

Mit Hilfe seines Anwalts Ulrich Dost hat der Mann auch einstweilige Verfügungen gegen die “B.Z.” und den “Berliner Kurier” erwirkt. Der “Kurier” hatte über mehrere Tage das Foto des Tatverdächtigen gezeigt und ihn als “Sex-Bestie” bezeichnet, einmal sogar auf der Titelseite. Das Berliner Landgericht hat auch die einstweilige Verfügung gegen den “Berliner Kurier” bestätigt.

In beiden Fällen sind die Urteile noch nicht rechtskräftig, da die unterlegenen Boulevardzeitungen in Berufung gegangen sind.

B.Z., Bild  etc.

Volksgerechtigkeit

Sie sind ein Glücksfall für die Boulevardzeitungen, die Videoaufnahmen von dem Angriff auf einen jungen Mann in der Berliner U-Bahn-Station Friedrichstraße. Sie können gar nicht aufhören, die Bilder zu zeigen, auf ihren Titelseiten und in ihren Online-Angeboten. Vermutlich lohnt sich das.

Was sich auch lohnt, um den Volkszorn anzustacheln und von ihm zu profitieren: Fragen zu stellen, ohne sie zu beantworten. Bei Bild.de lesen sie sich unter anderem so:

Muss jemand, der einen anderen halb tot prügelt, nicht ins Gefängnis? Darf man einen solchen Schläger einfach wieder auf die Leute loslassen?

Darauf könnte man vielerlei antworten. Zum Beispiel, dass noch gar nicht ausgemacht ist, ob der 18-Jährige, gegen den Haftbefehl erlassen wurde, nicht ins Gefängnis muss — ein Urteil steht noch aus. Oder auch, dass man einen “solchen Schläger” nur dann “wieder auf die Leute loslassen” darf, wenn nicht davon auszugehen ist, dass er erneut zum Schläger wird.

Der deutsche Rechtsstaat sieht vor, dass es gute Gründe braucht, jemanden ohne ein Urteil ins Gefängnis zu stecken. Ein “dringender Tatverdacht” allein reicht dafür nicht aus. Ein Haftgrund ist neben der Wiederholungsgefahr die Fluchtgefahr. Im konkreten Fall hat der Richter entschieden, dass beides nicht vorliegt, und er hat gute Gründe dafür. Der mutmaßliche Täter ist bislang nicht polizeilich auffällig gewesen; er ist sozial integriert; er hat sich selbst gestellt, und er ist reumütig.

Wenn “Bild” die Mutter des Opfers fragen lässt: “Wie kann es sein, dass bei versuchtem Mord die Täter einfach entlassen werden?”, muss man ihr also antworten, dass Untersuchungshaft nicht der Strafe dient und dass sie nicht unmittelbar davon abhängt, wie schwer der Tatvorwurf ist. Der Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter erklärt uns auf Anfrage, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Verdächtiger versucht, sich einem Verfahren zu entziehen, steigt, je höher die zu erwartende Strafe ist. Trotzdem müsse in jedem Einzelfall abgewogen werden, ob es wahrscheinlich ist, dass er flüchten will, und er somit in Untersuchungshaft gehört.

Und wenn “Bild” einen Leser fragen lässt: “Leben wir in einem Wattebausch-Land?”, muss man ihm antworten: Nein, in einem Rechtsstaat.

“Bild” versucht, den falschen Eindruck zu erwecken, die Frage der Untersuchungshaft hänge mit der Schwere des Tatvorwurfs zusammen:

Beim Haftrichter gibt der Brutalo-Treter zu, volltrunken Streit gesucht zu haben. Trotzdem lässt ihn der Richter laufen. (…)

Aufregung, weil der Schläger-Schüler Haftverschonung bekam, gegen Auflagen auf freien Fuß kam – und das obwohl er sein zufällig ausgesuchtes Opfer aus purer Streitlust fast tot geprügelt hätte!

(Hervorhebungen von uns.)

Besonders perfide ist, dass das Blatt den Eindruck erweckt, damit sei die Sache erledigt, dabei hat das Verfahren noch nicht einmal begonnen. Die Haftverschonung wird implizit mit einem Freispruch gleichgesetzt — und die Reaktionen der entsprechend in die Irre geführten, empörten Leser stolz vorgeführt.

Danach erwecken “Bild” und “B.Z.” den Eindruck, ihre Berichterstattung habe dazu beigetragen, dass bereits in den nächsten Wochen Anklage erhoben werden soll. Die “B.Z.” schreibt:

Der massive Druck der Öffentlichkeit zeigt offenbar Wirkung.

Vom Dementi der Staatsanwaltschaft und dem Hinweis, dass die günstige Beweislage aufgrund der Videoaufnahmen und der Geständnisse ein schnelles Verfahren ermöglichen, hat sich das Blatt offenbar nicht überzeugen lassen wollen.

Kaum verholen fordert die “B.Z.” auf ihrer heutigen Titelseite den Abschied vom Rechtsstaat. Denn “einfach mal Strafe” bedeutet im konkreten Fall offenbar: ohne Verhandlung, ohne Urteil. (Und sowieso ohne Betrachtung der Frage, ob es dadurch wahrscheinlicher oder unwahrscheinlicher wird, dass ein junger Mann auch in Zukunft straffällig wird.) Anders als die “B.Z.” behauptet, ist der Begriff für ein solches Vorgehen nicht “Gerechtigkeit”, sondern “Rache”.

Der “Bild”-Leitartikler Georg Gafron ist fassungslos, dass in Deutschland Menschen nicht einfach so ohne Verfahren und guten Grund eingesperrt werden können:

Ob der Richter, der diese nicht nachvollziehbare Freilassung zu verantworten hat, sich überhaupt der Tragweite seines Handelns bewusst ist?

Diese Art von Gutmenschen-Justiz fordert Nachahmungstäter geradezu heraus, statt sie mit unnachsichtiger Härte abzuschrecken!

Und hat sich dieser Richter in seiner unendlichen Milde auch einmal überlegt, was er mit dieser unverantwortlichen Entscheidung provozieren könnte:

Dass Menschen, die den Glauben an den Rechtsstaat verlieren, irgendwann einmal das Recht selbst in die Hand nehmen könnten?

Wir wollen keine Bürgerwehr — aber einen wehrhaften Staat!

Ob sich Gafron in seinem unendlichen Populismus auch einmal überlegt hat, wer begeistert daran arbeitet, den Menschen den Glauben an den Rechtsstaat zu nehmen, indem er ihn bis zur Unkenntlichkeit karikiert, anstatt korrekt über die Abläufe und zum Beispiel das Wesen von “Untersuchungshaft” zu informieren?

Die “Vereinigung Berliner Strafverteidiger” erklärt das Prinzip kurz und bündig so:

Die Feststellung der Schuld des Beschuldigten und Auswahl und Bemessung der entsprechenden Sanktion bleiben — auch bei geständigen Beschuldigten — dem Gericht in einer solchen Hauptverhandlung vorbehalten.

Doch die Boulevardzeitungen haben stattdessen längst den Richter an den Pranger gestellt (“Bild”: “Dieser Richter schickte Torben P. (18) nach Hause”; “B.Z.”: “Das ist der Richter, der den Schläger freiließ”) und zeigen ihn teils auch groß im Bild. Die Berliner Verteidiger protestieren: “Eine solch tendenziöse und auf die Person eines Richters abzielende (negative) Berichterstattung … widerspricht dem rechtsstaatlichen Verständnis, dem auch die Presse verpflichtet sein sollte.” In einer gemeinsamen Erklärung bemängeln die Präsidenten des Berliner Kammergerichts und des Amtsgerichts Tiergarten die Fehler in der Berichterstattung und mahnen:

Auch eine lebhafte und kritische öffentliche Diskussion darf die persönliche Integrität der Beteiligten nicht verletzen. (…) Ein Richter, der auf Grundlage von Recht und Gesetz entscheidet, darf nicht an den Pranger gestellt werden.

Mit Dank an die Hinweisgeber!

Wenn das Schwule macht!

Den Machern einer Broschüre für die Gäste des Eurovision Song Contests (ESC) in Düsseldorf ist da was ganz Blödes passiert: Wegen einer kleinen Unachtsamkeit weist das Programmheft auf einen “Aktionstag der Schwulen” hin statt auf den tatsächlich geplanten “Aktionstag der Schulen”. Außerdem steht in der englischen Ausgabe “Wielcome to Duesseldorf” statt “Welcome to Duesseldorf”.

Ein bisschen peinlich, ein bisschen lustig — also eigentlich eine schöne bunte Meldung. Das dachten sich wohl auch die Redakteure von “RP Online”, das wie die große Print-Schwester “Rheinische Post” seit Monaten über jede Kleinigkeit berichtet, die entfernt mit dem ESC zu tun hat. Die fehlerhafte Broschüre war “RP Online” gestern gleich zwei Artikel und eine Erwähnung bei Facebook wert:

RP ONLINE: Oje... Stadt muss nachbessern: Peinlicher Druckfehler in ESC-Broschüre. Die Stadt muss zwei Druckfehler in rund 100.000 Broschüren zum Song Contest korrigieren. Statt einem Aktionstag der Schulen wird dort ein Aktionstag

Beide Artikel wurden gestern Mittag wieder gelöscht, was insofern erstaunlich ist, als sie keine offensichtlichen inhaltlichen Fehler enthielten.

Herausgegeber der Broschüre ist neben der Düsseldorf Marketing & Tourismus GmbH der NDV Verlag, der zur Mediengruppe RP gehört. Als Redaktion ist im Impressum die Rheinland Presse Service GmbH ausgewiesen — jene Firma, die auch hinter “RP Online” steht.

Wir haben gestern am späten Nachmittag bei “RP Online” nachgefragt, ob es eine interne Anweisung gegeben hat, nicht über Fehler zu berichten, die im eigenen Haus passiert sind. Bisher haben wir keine Antwort erhalten.

Koranverbrennung, Kriegsberichterstatter, B.Z.

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Interessant heißt nicht relevant”
(tagesspiegel.de, Caroline Fetscher)
Bei fragwürdigen Ereignissen wie der angekündigten Koranverbrennung eines US-Pastors sei es manchmal “klüger, ethischer, besser, nichts zu berichten”, schreibt Caroline Fetscher. “Obgleich seriöse, auf Nachrichten spezialisierte Massenmedien Chronistenpflicht besitzen, gibt es Begebenheiten, denen gegenüber Abstinenz, Distanz oder Detailverweigerung zum verantwortlichen Umgang mit der Wirklichkeit gehören. Zentral dabei ist an erster Stelle die Einordnung eines Ereignisses als repräsentativ.”

2. “Der schlechte Ruf der Journalisten”
(ndr.de, Video, 7:54 Minuten)
“Zapp” geht der Frage nach, warum Journalisten im Ranking der vertrauenwürdigen Berufen bei nur 17 Prozent landen (Ärzte bei 82 Prozent): “Im Konkurrenzkampf ruinieren sie ihr eigentliches Kapital: Ihre Glaubwürdigkeit.” Die Interviews mit Hans Mathias Kepplinger, Marc Brost und Detlef Voges sind in voller Länge abrufbar.

3. “Krawall kommt vom Koffein”
(jungle-world.com, Jesse-Björn Buckler)
Jesse-Björn Buckler rezensiert die “B.Z.”-Serie “Der 1.-Mai-Komplex – Wie die linksextreme Mafia in Berlin organisiert ist”: “Den Autonomen wird dabei der Organisierungs- und Professionalisierungsgrad unterstellt, den sie gerne hätten. Die Serie kreiert ein Bild der autonomen Szene, das nur wenig mit der Realität zu tun hat, aber dafür sämtliche bürgerlichen Klischeevorstellungen bedient.”

4. “Which of Us Dies First?”
(uk.gizmodo.com, Teru Kuwayama, englisch)
Der Tod der Kriegsberichterstatter Tim Hetherington und Chris Hondros erzeugt breite Aufmerksamkeit: “You’d almost think it was the first time journalists had been killed in the line of duty, but it wasn’t – it was just the first time, in a long time, that western journalists with names like ‘Tim’ and ‘Chris’ were killed.”

5. “Österreich größte Medien”
(derstandard.at)
Eine PDF-Datei zeigt eine Übersicht der größten Medienhäuser in Österreich.

6. “Was am Freitag die Nachrichten bestimmen wird”
(graphitti-blog.de, katja)

Bild  

Gegenverkehrt

Die Art, wie “Bild” mit eigenen Fehlern umgeht, ist gewöhnungsbedürftig. Die falsche Unterstellung, Lena Meyer-Landrut habe bei einem ihrer Konzerte Playback gesungen (BILDblog berichtete), hat die Zeitung heute zum Beispiel nicht korrigiert.

Gestern berichtete “Bild” recht groß über den Ärger, der der Fahrerin des Mannschaftsbusses vom FC Bayern München droht:

Polizei ermittelt gegen Bayern-Busfahrerin: Geisterfahrt zum Stadion

Seit 22 Jahren fahre Sandra König jetzt den Bus — und dann das:

Bayerns Mannschaftsbus steckt am Samstag um 14.20 Uhr im Stau auf der Frankfurter Kennedyallee (Bundesstraße, zwei Spuren in jede Richtung). Die Polizei-Eskorte kann nicht helfen, bis zum Anpfiff sind es nur noch 70 Minuten.
Busfahrerin König fährt über zwei durchgezogene Linien und trotz möglichen Gegenverkehrs auf die Gegenfahrbahn. Die Polizei-Eskorte hängt sich ran.

Nun gibt es Ärger! Die Frankfurter Polizei hat ein Ordnungswidrigkeits-Verfahren gegen die Busfahrerin eingeleitet. Noch müssen Zeugen vernommen werden. Erst danach ist klar, was der Busfahrerin vorgeworfen wird.

Das alles stimmte so nicht, wie “Bild” heute vergleichsweise unauffällig erklärt:

Welche Konsequenzen hat die "Geisterfahrt" des Bayern-Busses vom Samstag? Die Frankfurter Polizei ermittelt gegen Fahrer Michael Lauerbach. Nachdem Bayerns Mannschaftsbus vor dem Spiel in Frankfurt um 14.20 Uhr im Stau auf der Frankfurter Kennedyallee steckte, soll er den Bus unerlaubt auf die Gegenfahrspur gelenkt haben. Die Frankfurter Polizei hat ein Ordnungswidrigkeits-Verfahren gegen den Busfahrer eingeleitet. Seine Fahrer-Kollegin Sandra König saß nicht (wie BILD gestern fälschlich berichtete) am Steuer, sondern war nur Beifahrerin. Beide wechseln sich ab, fahren zusammen rund 70 000 Kilometer im Jahr.

In der Online-Version des gestrigen Artikels hat Bild.de unauffällig im Nachhinein aus der Fahrerin einen Fahrer gemacht.

Mit Dank an Thomas G.

Döhler, Karasek, Schreibmaschinen

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. Interview mit Marc Döhler
(nachgebloggt.de, DanielP)
Nachgebloggt befragt Marc Döhler, der sich seit 2006 intensiv mit Call-In-Gewinnspielen auseinandersetzt.

2. “BILD Dir Deine Meinung … über Türken!”
(migration-business.de, Dario Mohtachem)
Das Online-Magazin “migration-business” untersucht die Verbindung zwischen Kriminalität und Türken in “Bild”.

3. “Das digitale Medium ist mir unendlich fremd”
(planet-interview.de, Jakob Buhre)
Jakob Buhre spricht mit Hellmuth Karasek, unter anderem auch über seine Beziehung zu “Bild”: “Die ‘Bild’-Zeitung ist für mich ein Medium, das ich so ernst nehme, wie ich Stefan Raab ernst nehme. Ich würde nie eine politische Entscheidung nach ‘Bild’ treffen, aber ich lese gerne, was da drin steht.”

4. “Umgang mit Bildmaterial im Journalismus”
(digitaljournal.zib21.com, Sandra Capljak)
Sandra Capljak erinnert an Bildmanipulationen von deutschen Klatschzeitschriften 1992 anlässlich der Geburt des Sohns von Stéphanie von Monaco.

5. “Has The Last Typewriter Factory Closed? Not Really”
(technologizer.com, Harry McCracken, englisch)
Den Produktionsstopp von Schreibmaschinen durch die Schliessung einer angeblich letzten Schreibmaschinenfabrik in Mumbai vermeldet neben vielen englischsprachigen Quellen auch Bild.de. Siehe dazu auch das Blog the two-way auf npr.org oder minyanville.com.

6. “Web-Videos: Das ultimative Travel-Kit für 100€”
(gutjahr.biz, Richard Gutjahr)
Richard Gutjahr dreht Videos für das Netz mit dem iPhone, einem Stativ und einem Mikrofon.

Bild  

Lena von der Lippe

Lena (fast) allein zu haus.Seit Lena Meyer-Landrut ihre Deutschland-Tour begonnen hat, bemühen sich Journalisten, vor allem aber auch “Bild”, diese Tour als riesigen Flop zu beschreiben. “Nur 6000 Fans” waren zum Tourauftakt in die Berliner O2 World gekommen, die bis zu 17.000 Zuschauern Platz bieten könnte. Als Kylie Minogue die gleiche Halle mit 8.000 Fans ebenfalls nicht füllte, war das “Bild” allerdings keine kritische Zeile wert.

Vergangenen Dienstag hatten “nur 5500 Fans” den Weg in die Dortmunder Westfalenhalle 1 gefunden, was die Ruhrgebietsausgabe von “Bild” zu der gewagten Formulierung verleitete, es seien wie schon bei ihren vorherigen Konzerten “kaum Besucher” gekommen.

Doch nicht nur das:

In Dortmund sang Lena Lieder aus ihren beiden Alben "My Cassette Recorder" und "Good News". Und einige Fans staunten: Wollte sie ihre Stimme für die Titelverteidigung in Düsseldorf schonen oder warum sang sie Playback? Manche ihrer Lippenbewegungen passten einfach nicht zum Text!

Der harmlosere Fehler: Lenas Debütalbum hieß “My Cassette Player”. Der schwerwiegendere: Die Behauptung, Lena habe Playback gesungen, ist falsch, wie uns Lenas Management auf Anfrage bestätigte. “Lena singt natürlich live!”

Lena Meyer-Landrut hat “Bild” deshalb abgemahnt. Ihr Anwalt Heiko Klatt begründete diesen Schritt uns gegenüber damit, dass die in “Bild” verbreiteten Behauptungen inhaltlich nicht den Tatsachen entsprächen, da Lena “selbstverständlich” live und nicht Playback singe. Bis heute 18 Uhr hatten “Bild” und Bild.de Zeit, die Verbreitung dieser falschen Behauptungen zu unterlassen — bei Bild.de ist der Artikel inzwischen offline.

PS: Nur wenige Minuten, nachdem die Anwaltskanzlei am vergangenen Donnerstag die Abmahnung von Brainpool verschickt hatte, tauchte bei Bild.de auf der Startseite dieser Teaser auf:

Bushido: Raab hat mich wie einen "Kanaken" behandelt

Stefan Raab ist Gesellschafter bei Brainpool und Lenas Mentor. Die Überschrift des Artikels über Bushido hatte zunächst “Ich polarisiere nicht mehr, weil ich nicht mehr will” gelautet.

Mit Dank auch an Anonymous und Janine K.

Niveau ist keine Hautcreme (2)

Eine Doppelseite ihrer “Stil”-Rubrik hat die “Welt am Sonntag” an Ostern Joachim Löw eingeräumt, dem Trainer der deutschen Fußballnationalmannschaft und offensichtlich ein toller Typ:

Montagmittag, Kaiserwetter. Mit dem Kirchturmschlag (Punkt zwölf) steht er in der Tür des Hotels “Colombi”: Jeans, hellblaues Hemd. Fester Händedruck, man will gar nicht mehr loslassen. Sein Blick ist offen, sein Lachen ansteckend. Ein Naturbursche mit Stil. Kein Wunder, dass ihn Nivea als Markenbotschafter verpflichtet hat: Ab Mai wird er zum dritten Mal in einer Kampagne für die Kosmetik-Männerlinie zu sehen sein.

Autorin Dagmar von Taube gelingt die Meisterleistung, sich gleichzeitig unterwürfigst vor Löw zu werfen und das Gespräch immer wieder auf Nivea zu lenken. Ihre Einstiegsfrage macht die Marschrichtung klar:

Welt am Sonntag: Herr Löw, Deutschland liebte Sie auf Anhieb. Das hat nicht nur mit Ihrem Erfolg zu tun, man mag Ihre Person, Ihre Erscheinung. Sie gelten als modisch, aufgeschlossen, erfrischend unkonventionell. Die Werbeangebote müssten sich stapeln auf Ihrem Schreibtisch. Warum jetzt Hautcreme?

So wie Löw antwortet, muss sich die Beiersdorf AG keine Sorgen machen, den falschen Werbeträger verpflichtet zu haben:

Jogi Löw: Es gibt immer wieder Anfragen, das meiste kommt für mich nicht infrage. Aber Nivea, damit kann ich mich identifizieren, das kenne ich von klein auf. Wir Kinder, meine drei Brüder und ich, sind praktisch mit der blauen Dose aufgewachsen – die Handcreme, die man für alles benutzt hat, die Sonnencreme im Freibad. Wir waren ja viel draußen, wir Jungs.

Und so geht das, von gelegentlichen thematischen Schlenkern abgesehen, weiter: Löw erzählt, wie lange er morgens im Bad braucht (nicht länger als eine halbe Stunde), er berichtet, wie das damals war in einem Haushalt mit fünf Männern (“Eine Vielfalt an Produkten wie heute gab’s damals für uns ja noch gar nicht. Wasser und Seife, das war’s praktisch.”) und wie es war, als er mit 17 das Elternhaus verließ (“Meine Mutter war schon besorgt damals. Sie hat übrigens auch immer Nivea benutzt.”).

Bevor das Gespräch allzu sehr vor sich hin plätschert, fragt Taube investigativ nach (“Stellen Sie im Bad Ihre Nivea-Kosmetika auf wie Ihre Spieler auf dem Grün?”) und schafft noch die abwegigsten Überleitungen (“Nivea duftet nach Maiglöckchen, Jasmin. Wie schmeckt die Luft bei Löws – nach Leder?”).

Es wäre eine weitere gelungene Werbekampagne zum hundertsten Geburtstag der Marke Nivea, doch das Interview firmiert auch bei der “Welt am Sonntag” als redaktioneller Inhalt.

Mit Dank an stickytape und Jonathan O.

Bild  

Gartenzwergsteuer

Zu den vielen klugen Sätzen, die mein Lateinlehrer so vor sich hin gesagt hat, gehörte auch der Hinweis, man dürfe bei einem Wort nicht nur auf den ersten und ein paar weitere Buchstaben gucken, sondern solle sich jedes Wort genau ansehen.

Offenbar ist niemand aus der “Bild”-Redaktion in den Genuss dieses besonderen Pädagogen gekommen, denn die Ankündigung der designierten grün-roten Landesregierung in Baden-Württemberg, die Grunderwerbsteuer erhöhen zu wollen, schlug sich heute auf Seite 1 so nieder:

Grüne und SPD in Baden-Württemberg sind sich über ihren Koalitionsvertrag einig. Für eine umfassende Bildungsreform soll die Gewerbesteuer von 3,5 auf 5% erhöht werden.

(Hervorhebung von uns.)

Mit Dank an Carsten H.

Handelsblatt, Klaus Kocks, Ralph Grosse-Bley

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Sport Bild-Watch (17)”
(el-futbol.de, Sidan)
Fußball: “Sport Bild” kritisiert Bastian Schweinsteiger: “Sport Bild-Kenner wissen, wer die absoluten Lieblingsspieler der Sport Bild sind bzw. waren: Platz 1. Lahm. Klar. Auf den nächsten 238 Plätzen erstmal niemand, dann aber, immerhin: Schweinsteiger. Doch das ist Vergangenheit.”

2. “Du bist bewaffnet bis über beide Backen”
(tagesspiegel.de, Markus Ehrenberg)
Die eigentlichen Vorbilder von Fußball-Kommentator Wolff-Christoph Fuss sind “die guten Rhetoriker”: “Ehrlich, häufig wird schlechtes Deutsch verwendet. Auch wenn ich manchmal vielleicht etwas flapsig herüberkomme, das alles passiert idealerweise in hundertprozent korrektem Deutsch.”

3. “Eintritt frei”
(juliane-wiedemeier.de)
Juliane Wiedemeier fragt sich, warum PR-Berater Klaus Kocks im Deutschen Journalisten-Verband DJV Mitglied ist.

4. “Handelsblatt versucht sich als iPad2-Discounter – und mogelt mit den Fakten”
(stenographique.wordpress.com, philipp)
Philipp rechnet das iPad2-Angebot von “Handelsblatt” nach und kommt auf eine zu hoch ausgewiesene Ersparnis von fast 1000 Euro.

5. “The People misleads on William’s ‘stag do'”
(tabloid-watch.blogspot.com, englisch)
Die britische Sonntagszeitung “The People” füllt seine Titelseite mit einem Bild von Prinz William aus dem Jahr 2002. “The implication, of course, is that these are pictures from Prince William’s stag do, in advance of his wedding on Friday.”

6. “Star für einen Tag – Wie aus Frauen Blick-Girls werden”
(videoportal.sf.tv, Video, 26:17 Minuten, teilweise Dialekt)
Die Sendung “Reporter” begleitet zwei Frauen, die sich für die Titelseite von “Blick” bis auf die Unterwäsche ausziehen. Die Auswahl der Fotos ist dabei Chefsache, wie ab 16:30 Minuten zu sehen ist. “Blick”-Chefredakteur Ralph Grosse-Bley (Ex-“Bild”): “Wo kommt die Frau her? Aus dem Emmental. Hausfrau und Mutter. Okay. Ich finde das Höschen ein wenig gewöhnungsbedürftig. Ich würde es versuchen mit dem Querformat, also Ganzkörper. Ich find das ganz gut mit den Stiefeln. Gefällt mir ganz gut. (…)”

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