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Wochenrückblick Nr. 43

Sorge um verdeckte Recherchen, Angst vor heimlichen Ausspähungen und Millionen-Sparpläne beim Schweizer Ringier-Verlag – der Rückblick auf die 43. Kalenderwoche auf medienlese.com.

René Obermann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom (Keystone)
Das Bild der Woche: Telekom-Chef René Obermann. Für die Bespitzelung von Betriebsräten und Journalisten wurde die Deutsche Telekom mit dem Big-Brother-Award ausgezeichnet.

Kritisch betrachten die Medien ein Urteil des Schweizer Bundesgerichts (unser Bericht auf medienlese.com). Jetzt wird befürchtet, dass das Urteil Journalisten an der verdeckten Recherche hindert. Die Frankfurter Allgemeine schrieb von entsetzten Medienexperten, der direkt am Fall beteiligte SF-Chefredaktor Ueli Haldimann von einem “medienfeindlichen Urteil“.

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Nicolaus Fests verkleideter Rassismus

Ein Gastbeitrag von Carolin Emcke

Nicolaus Fests Plädoyer gegen die kulturelle Vielfalt auf Bild.de

Wäre dieser Text von einem muslimischen Autoren geschrieben — alle hätten aufgeschrieen und einen Aufruf zum aggressiven “Dijihad” darin ausgemacht, einen Angriff auf unsere westlichen Werte der Glaubensfreiheit und Toleranz, der Liberalität und Demokratie. Weil dieser Text aber von Dr. Nikolaus Fest, Mitglied der “Bild”-Chefredaktion, verfasst wurde, regt sich niemand darüber auf.

Es ist erstaunlich, was er da unter der Rubrik “Hieb und StichFest” präsentiert und treffender mit “Grob und Schlächtig” betitelt wäre. Es ist ein pseudohistorisch verkleideter Rassismus und eine gar nicht verkleidete Aufforderung zur Homogenisierung unserer offenen Gesellschaften. Wie diese kulturelle Vereinheitlichung aussehen soll, ob durch Einreiseverbot, Zwangskonversion, Vertreibung, Deportation oder Völkermord, dazu schweigt der Autor. Das dürfen sich die Leser selbst ausmalen.

Fest argumentiert, dass plurale Gesellschaften, die Angehörige verschiedener religiöser oder kultureller Identitäten vereinen, immer und automatisch interkulturelle Konflikte zwischen diesen Gruppen produzieren. Kulturelle Differenzen deutet Fest immer als Kämpfe um Macht. “Vielvölkerstaaten” bergen somit nach Fest qua definitionem den Quell von Verwerfungen und Völkermord. Als eine Wurzel des Übels der Kriege des 20. Jahrhunderts macht Fest sodann das Selbstbestimmungsrecht der Völker aus, weil es “in der Praxis Unheil über Millionen Menschen” gebracht habe. Letzlich hätten diese Vernichtungszüge aber, so Fest, immerhin “homogene Gesellschaften” gebracht, und “damit vielen europäischen Ländern Frieden und Stabilität.”

Begrifflich wirr und analytisch unlogisch

Um Fests Argumentation prägnant zu formulieren: Kulturelle Vielfalt bedeutet kulturelle Differenzen bedeutet Konflikt und Krieg. Das heißt im Umkehrschluß: Kulturelle Einheit bedeutet staatlichen Frieden. Und das bedeutet in der Folge: Es gibt gute und schlechte Konflikte und Kriege — solche, die die Vielheit der Kulturen herstellen (schlecht), und solche, die sie beseitigen (gut), denn die Beseitigung von kultureller Vielheit bedeutet “Frieden und Stabilität”.

Das ist ein jederlich Hinsicht wahnwitziges Argument: begrifflich wirr und analytisch unlogisch, normativ zudem unfassbar illegitim und unmoralisch.

Zunächst einmal bleibt völlig unklar, worüber Fest eigentlich spricht. Die historischen Beispiele, die er anführt, taugen alle nur als Belege für den Einfluss von Immigration und Geburtenrate auf das politische Gemeinwesen. Es sind empirisch-historisch gänzlich unterschiedliche Fälle von Einwanderung — freiwillige und unfreiwillige Migration werden hier ebenso zusammengerührt wie Einwanderung und Kolonisation — und es bleibt unklar, inwieweit damit heutige Formen der pluralen Gesellschaften verglichen werden sollen: Die Migration vietnamesischer Bürgerkriegsflüchtlinge in die USA unterscheidet sich von der kosovo-albanischer Flüchtlinge nach Albanien; die indischen Einwander in Südafrika unterscheiden sich von den afghanischen Flüchtlingen in Pakistan; russische Juden oder Russland-Deutsche, die nach Deutschland eingewandert sind, bedeuten ganz unterschiedliche politische Einflüsse auf das Gemeinwesen.

Fest glaubt noch an “Rasse” als sinnvolle Kategorie

Was sollen diese Beispiele also belegen? Wovon spricht Fest? Von jedweder Form der Migration? Von der, die religiöse Verschiedenheit herstellt in einer Gesellschaft? Spricht er von kultureller oder ethnischer Differenz?

Er schreibt:

Wie Religion oder Rasse sind kulturelle Merkmale Unterscheidungskriterien (…).

Dass “Rasse” als analytisch sinnvolle Kategorie sich nicht erst im Zeitalter der ausdifferenzierten Genforschung als Chimäre entpuppt hat, scheint Fest entgangen zu sein. Von allen anderen historisch-politischen Belastungen des Begriffs mal ganz abgesehen.

Bleiben also Religion und Kultur als Merkmale der Differenz in einer Gesellschaft — und damit für Fest auch als Wurzeln von Konflikten.

Und wo immer hinreichend große Kulturen eines Landes aufeinander treffen, kommt es über kurz oder lang zu interkulturellen Konflikten.

Ja, was denn nun? Inter-kulturelle Konflikte? Oder inter-religiöse Konflikte? Und was heisst “hinreichend” groß? Wie quantifiziert man das? Ist das proportional zur Bevölkerungszahl? Und zählen da alle Einwanderergruppen gleich? Oder zählt religiöse Differenz stärker als kulturelle? Bekommen Einwanderer aus muslimischen Ländern noch einen multiplizierenden Faktor — quasi ein Friedlichkeits-Handicap? Und zählen dann Muslime aus, sagen wir: Pakistan, doppelt, gegenüber Muslimen aus Bosnien? Oder bleibt das Konfliktpotential bei allen gleich? Oder werden die gebärfreudigen Einwanderer gleich als besonders unheilstiftende Gruppe ausgemacht?

Fests zentrale These: Kulturelle Vielfalt führt immer zu Konflikten

Entscheidender und analytisch wie politisch relevanter ist die Fest’sche These, kulturelle Vielfalt selbst führe immer und automatisch zu Konflikten. Fest führt keine einzige Erklärung, keinen einzigen systematischen oder phänomenologischen Grund an, warum verschiedene Kulturen oder Religionen miteinander in Konflikt geraten müssten. Fest argumentiert nicht, dass Kulturen sich immer nur in Abgrenzung von anderen definieren können. Fest argumentiert auch nicht, dass Kulturen immer inhärent aggressiv seien. Fest argumentiert in Wahrheit überhaupt nicht.

Die zentrale These seines Textes: Kulturen geraten immer miteinander in Konflikt um Macht — diese These findet keine einzige Begründung in seiner Kolumne.

Fest behauptet nur, und diese Behauptung meint er mit Beispielen von Konflikten belegen zu können. “Pogrome gegen Juden und Hugenotten, gegen Sinti, Sorben oder Sudentendeutsche”, werden ebenso angeführt wie Yugoslawien und das “Baskenland”.

Nun, zunächst zu der Logik, dann zum Inhalt seines Arguments.

Fest argumentiert folgendermaßen: Es gibt Kriege und Konflikte in multikulturellen Gesellschaften, deswegen liegt es an der Multikulturalität selbst, dass es Kriege und Konflikte gibt. Logisch ist das absurd. Dann könnte man auch Folgendes behaupten: Es gibt Konflikte und Scheidungen bei Ehen zwischen Männern und Frauen, deswegen liegt es an der Heterosexualität, dass es Konflikte und Scheidungen gibt.

Historiker, Anthropologen und Soziologen sind sich keineswegen sicher, dass sich das, was da als ethnisch-kulturelle Kriege ausgegeben wird, tatsächlich um Fragen kultureller Autonomie oder religiöser Anerkennung dreht. Nahezu jeder der von Fest benannten Konflikte ließe sich ebenso gut als eine Auseinandersetzung um sozialen Status, um territoriale oder politische Sicherheit oder um ökonomische Privilegien wie Wegerecht, Zoll oder Wasserzugang definieren.

Fest verdreht Ursache und Wirkung, Täter und Opfer

Aber selbst wenn es tatsächlich um Fragen kultureller Autonomie geht, dann scheint es doch abwegig, die Verschiedenheit zum Quell des Unheils zu erklären. An den Pogromen gegen die Juden war doch nicht die kulturelle Vielfalt Schuld, sondern der Antisemitismus, an den Pogromen gegen die Sinti war auch nicht die kulturelle Vielfalt Schuld, sondern der Rassismus. Nicht die, die kulturelle Vielfalt bringen in eine Gesellschaft, sind das Problem, sondern die, die sie nicht akzeptieren.

Fest verdreht Ursache und Wirkung, Täter und Opfer, Subjekt und Objekt eines Phänomens.

Das von Fest kritisierte Ringen um kulturelle Autonomie wäre gar nicht nötig, wenn kulturelle oder religiöse Minderheiten ihren Glauben oder ihre Lebensform leben könnten. Das Ringen um kulturelle Anerkennung wäre gar nicht nötig, wenn jeder oder jede Angehörige einer Minderheit so leben könnte, wie es die Angehörigen der Mehrheit können. Die Suche nach politischer Mitbestimmung wäre gar nicht nötig, wenn die Einwanderer nicht vorher ausgeschlossen wären. Die Forderung nach Gleichberechtigung wäre gar nicht nötig, wenn es vorher gleiche Rechte gäbe, die Frage der kulturellen Vielfalt selbst tauchte gar nicht auf, wenn niemand nach kultureller Differenz suchte.

Denn, was soll das eigentlich heissen: kulturelle Differenz? Wer bestimmt denn, welche Differenzen politisch relevant sind und welche irrelevant?

Wenn unsere Demokratie wirklich so säkular wäre, wie wir gerne behaupten, wenn unser Grundgesetz wirklich die Würde jedes Menschen nicht nur auf dem Papier verspräche, wenn die Glaubensfreiheit, die uns die Aufklärung überliefert hat, wirklich für jeden Glauben, und nicht nur für den eigenen gelten sollte, warum sollte dann kulturelle oder religiöse Differenz eigentlich eine relevante Differenz sein?

Vielfalt als innovativer Reichtum

Interessant sind übrigens alle jene historischen, empirischen Beispiele, die belegen, wie kulturelle oder religiöse Vielfalt keineswegs per se Konflikte schüren — sondern wie viele Gesellschaften gerade aus dieser Vielfalt eine kreative und politische Kraft entwickeln, die ihren innovativen Reichtum ausmacht. Die Vereinigten Staaten ziehen gerade aus dieser Vielfalt ihren sich selbst immer wieder neu erfindenden Gründungsmythos, sie preisen die Einwanderung, die übrigens immer wieder sich wiederholende und andauernde Einwanderung, als Wurzel ihrer sozialen und intellektuellen Dynamik.

Um ein Beispiel aus einer ganz anderen Region und mit anderem Ausgang zu nehmen: Sarajewo war einmal ein Ort freudigen Miteinanders unterschiedlichster Kulturen und Religionen, vor dem Aufstieg Milosevics in Belgrad empfanden die meisten Bewohner der Stadt sich noch nicht einmal als besonders tolerant oder liberal, die kulturelle Vielfalt war so selbstverständlich, dass sie unbemerkt und unsichtbar war. Erst mit der politischen Demagogie und dem instrumentellen Nationalismus eines Slobodan Milosevic wurde Bosnien bewusst manipulativ “ethnisiert”. Die Konflikte waren keine kulturellen oder ethnischen — sie wurden als solche konstruiert.

Nach Fest ist das Selbstbestimmungsrecht der Völker Schuld

Aber es kommt bei Fest noch besser:

Spätestens nach Ausrufung des Selbstbestimmungsrechts der Völker durch den amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson 1918 war keine europäische Regierung an starken Minderheiten und den daraus resultierenden Autonomie-Ansprüchen und innenpolitischen Streitereien interessiert. Es begann die Zeit der großen “ethnischen Säuberungen”.

Aha. Also, das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist Schuld daran, dass “ethnische Säuberungen” durchgeführt wurden. Nicht etwa Rassismus und aggressive Expansionspolitik. Das Instrument, das zum Schutz bereits verfolgter Minderheiten entwickelt wurde, ist Schuld an der Verfolgung dieser Minderheiten.

Überall wurde umgebracht, deportiert und vertrieben: die Deutschen aus Russland, Polen und Tschechei, die Tschechen aus Ungarn, die Ungarn aus Polen, und vice versa und immer fort.

Upps. Da hat Dr. Fest aber den Zweiten Weltkrieg und die Ermordung der europäischen Juden einfach mal weggelassen.

Angesichts dessen ist die hohe Meinung, die manche von der freien innereuropäischen Wahl des Wohnortes wie vom multikulturellen Zusammenleben haben, ebenso erstaunlich wie die Leichtfertigkeit, mit der Deutschland zum Einwanderungsland erklärt wird. Nachdem vor nicht einmal 80 Jahren ganze Völkerschaften der inneren Stabilität Europas geopfert wurden, scheinen die Vorteile homogener Gesellschaften inzwischen fast vergessen.

Das gab es so explizit wirklich lange nicht mehr zu lesen von Autoren, die nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

Fest stellt also nicht nur das Zusammenleben mit anderen Europäern infrage, indem er sich daran stört, dass die einfach zu uns ziehen dürfen, Fest stört sich an der kulturellen Vielfalt selbst. Für die Verwüstung Europas und die Vernichtung der europäischen Juden, Sinti und Roma und aller anderen als different und abartig erklärten Gruppen macht Fest damit implizit eben diese Gruppen, die eine kulturelle Vielfalt erst bedeuten, selbst verantwortlich.

Die Vorteile homogener Gesellschaft [scheinen] inzwischen fast vergessen.

“Die Vorteile homogener Gesellschaften”? Worin sollen die bestehen? In Friedfertigkeit und Stabilität? In der Fähigkeit, Vertreibung und Völkermord zu vermeiden? Sollten wir die kulturelle und religiöse Vielfalt deswegen abschaffen? Wie? Durch Vertreibung und Völkermord? Und wo sollten wir damit beginnen? Mit der Homogenisierung, die uns Frieden und Stabilität brächte?

Bei den Deutsch-Türken am Fließband von Mercedes Benz in Stuttgart? Bei dem venezolanischen Kontrabassisten der Berliner Philharmoniker? Bei den bosnischen Krankenpflegerinnen in den Kliniken in ganz Deutschland? Bei dem deutsch-polnischen Sturm-Duo der Fussball-Nationalmannschaft? Bei der kasachischen Nachtschwester, die mit mir zusammen, meine Mutter bis zu ihrem Tod begleitet hat? Bei den jungen deutsch-sprachigen Autoren, wie Terezia Moira, Navid Kermani, Feridun Zaimoglu oder Sasa Stanisic, die das Goethe Institut in aller Welt als Vorzeige-Künstler präsentiert?

Es gibt kein homogenes Deutschland, und wer es schaffen will: durch Abschottung, Vertreibung oder Völkermord, der schafft nicht nur die kulturelle Vielfalt ab, sondern Deutschland selbst.

 
Carolin Emcke ist freie Reporterin und Buchautorin. Sie hat über den Begriff “kollektive Identitäten” promoviert und als Redakteurin für den “Spiegel” aus Krisengebieten wie Afghanistan, Pakistan, Irak und Kolumbien berichtet. Für ihren Artikel “Stumme Gewalt” im Magazin “Zeit Leben” über den Mord an Alfred Herrhausen, der ihr Freund und Mentor war, ist sie in diesem Jahr mit dem Theodor-Wolff-Preis augezeichnet worden.

carolin-emcke.de

6 vor 9

Ringier feiert Geburtstag
(NZZ, Rainer Stadler)
“Heavy Metal, Volkstümliches, Stars und Sternchen: Die ungewöhnliche 175-jährige Geschichte des Medienhauses Ringier.” Gleich daneben (Isabelle Imhof): “Zum Geburtstag schenkt sich die Firma ein Kompetenzzentrum für digitale Medien. Das ‘Medialab’, offizielle Lancierung ist am 16. Mai, will die Möglichkeiten bestehender und künftiger Technologien dazu nutzen, Inhalte digital aufzubereiten und zu vermitteln.”

Aggression gegen “Systemjournaille”
(taz, Andreas Speit)
“Die rechte Gewalt gegen Journalisten habe besorgniserregende Brutalität erreicht, berichtet der DJV. In Hamburg ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen gezielter Übergriffe am 1. Mai.”

Die Kunst des Hintergrunddetails
(Goncourt’s Blog)
Die Medien über Ausschreitungen gegen Einwanderer in Italien: “Wird ein illegales Flüchtlingsboot entdeckt, ist von Menschenhändlern die Rede, es wird quasi aus humanitären Gründen empfohlen, den Flüchtlingen in ihrem eigenen Interesse das Ankommen an der italienischen Küste mit allen Mitteln zu verweigern, um ‘Schleuserbanden’ das Handwerk zu legen.”

The World?s Most Dangerous Gangs
(Foreign Policy)
“Their darkest dealings often go unreported and unnoticed. But from Nairobi to São Paulo, many urban gangs are becoming more sophisticated, more brutal, and more powerful than ever.”

Jesus Made Me Puke (Lesetipp)
(Rolling Stone, Matt Taibbi)
“I had joined Cornerstone ? a megachurch in the Texas Hill Country ? to get a look inside the evangelical mind-set that gave the country eight years of George W. Bush.”

Roger Willemsen über das Reisen
(Gotorio, Thomas Knüwer)
Der “toll begabte Tausendsassa, nervensägende Brausekopf und genialische Scharlatan”, so nannte ihn der Spiegel, im kurzen Videointerview über das Reisen, Essen, Nächtigen – und schlimme Erlebnisse.

“Bild” erweitert Niemandsland II

Vorgestern hatten wir ja schon vermutet, dass Prof. Dr. Stefan Appelius, der im Rahmen des Forschungsvorhabens “Tod in Bulgarien” Fluchtversuche von DDR-Bürgern untersucht, gegenüber der “Super Illu” nicht von einer “Grenze zwischen DDR und Bulgarien” gesprochen hat, wie “Bild” behauptete. Heute schickt uns Appelius eine kleine Erläuterung zur “Bild”-Meldung, die wir gerne veröffentlichen:

Zu der Meldung ist zweierlei zu sagen: Ich habe tatsächlich zu keiner Zeit von einer Grenze zwischen der DDR und Bulgarien gesprochen oder geschrieben.

Aber auch die Überschrift der Kurzmeldung selbst ist problematisch (“Kopfprämie für tote DDR-Flüchtlinge”). Im besagten Interview mit der “SUPERillu” habe ich auf die Frage, ob es solche Kopfprämien “tatsächlich” gegeben habe geantwortet: “Man kann das vermuten.” Die Frage der so genannten Kopfprämien steht nicht im Mittelpunkt meiner Forschungsarbeit, zu diesem Thema müsste man mindestens einen Aufsatz schreiben, um die Komplexität und die Gründe für bestimmte Hypothesen zu erfassen. Man hat diese Kopfprämien aus dem Kontext gerissen und aus Gründen der Effekthascherei ganz bewusst aufgebauscht. Das ist allerdings schon in der Pressestelle der “SUPERillu” geschehen.

Die Bild-Zeitung hat den “Grenzfehler” in ihrer Ausgabe vom 27.03. korrigiert. Darin wird den Lesern mitgeteilt, dass es keine Grenze zwischen der DDR und Bulgarien gab, wie ich es angeblich behauptet haben soll. Dann heißt es in der Korrektur, die betreffenden ostdeutschen Todesopfer seien an den Grenzen von Bulgarien nach Griechenland und zur Türkei zu beklagen gewesen. Richtig müsste es allerdings heißen: An den Grenzen Bulgariens nach Griechenland, zur Türkei u n d Jugoslawien. Also wurde auch bei der Berichtigung geschlampt.

Außerdem hätte man seitens der Bild-Zeitung auch ruhig dazu schreiben können, dass dieser ganze idiotische Fehler nicht auf mich zurückzuführen ist, sondern in der Redaktion entstanden ist.

6 vor 9

Publizistische Schauprozesse
(nzz.ch, ras.)
FC-Thun-Berichterstattung als Dokument geistiger Verwahrlosung.

“Raus aus der Kuschelecke”
(tagesspiegel.de, Mercedes Bunz und Christian Meier)
Tyler Brûlé will die Leser von “Monocle” mit vergessenen Themen konfrontieren.

Sechshundert Dollar Kriegskasse
(faz.net, Lutz Mükke)
Jahrelang brillierte das Erste mit Reportagen aus Somalia. Großen Anteil daran hatte der Einheimische Ahmed Jimale. Er nahm die Bilder des ermordeten amerikanischen Soldaten in Mogadischu auf, die um die Welt gingen. Von der ARD gekündigt, lebt Jimale heute als Flüchtling in Schweden.

“Google ist nicht gut genug”
(faz.net, Roland Lindner)
Jimmy Wales hat das Online-Lexikon Wikipedia gegründet und damit eine sagenhafte Erfolgsgeschichte im Internet geschrieben. Jetzt steigt er ins Suchmaschinen-Geschäft ein und attackiert Google. Anders als bei Wikipedia will er damit richtig Geld verdienen.

E-zines: journalistische Avantgarde im Web
(punkt.ch, wil)
Online-Medien werden immer beliebter, zunehmend bei den Jungen und auch auf Kosten des Print. E-zines könnten damit in der Zukunft an Bedeutung gewinnen. Die Online-Magazine verbinden Print-Ästhetik mit der Multimedialität und Interaktivität des Web.

Nahaufnahme: Computerspiel-Junkie
(rbb-online.de, Video, 6:15 Minuten)
Florian hat keine Ausbildung, keinen Job und keine Freunde. Dafür hat er keine Zeit. Denn er spielt rund um die Uhr ?World of Warcraft“, ein Online-Rollenspiel.

Fliehen, floh, geflogen

“The Great Escape” dauert satte 172 Minuten, “Papillon” immerhin 150 Minuten, “Cool Hand Luke” 126 Minuten, “Escape from Alcatraz” 112 Minuten, “Down by Law” 107 Minuten und “The Defiant Ones” gut anderthalb Stunden. Die “Bild”-Meldung über die spektakuläre Flucht des “Ausbrecherkönigs” Nordin Benallal aus einem belgischen Gefängnis hingegen war gestern gerade mal zehn Zeilen lang. Und zwei davon hatte “Bild” für den Einleitungssatz verschwendet:

“Diese Flucht hätte Hollywood kaum besser inszenieren können.”

Aber so richtig happy schien “Bild” mit der filmreifen Flucht dann doch nicht gewesen zu sein — jedenfalls nicht happy genug, um sie nicht selbst ein wenig zu… “inszenieren”:

Freunde [des “Ausbrecherkönigs”] kaperten einen Hubschrauber, zwangen den Piloten im Gefängnishof (…) zu landen. Dann entschwebten sie mit dem Verbrecher.

Hubschrubschrub… und weg also. Oder um es mit “Bild” zu sagen:

"Ausbrecherkönig flieht mit Hubschrauber"

Wir haben keine andere Zeitung gefunden, die das behauptet — was daran liegen könnte, dass es nicht stimmt. Der Hubschrauber nämlich stürzte ab, weil sich Mitgefangene an die Kufen geklammert hatten, woraufhin der “Ausbrecherkönig” einen Wärter als Geisel nahm, das Gefängnis zu Fuß durchs Gefängnistor verließ und mit einem Kleintransporter davonfuhr.

Auch das hätte vermutlich in eine 10-Zeilen-Meldung gepasst. Doch offenbar passt “Bild” lieber die Wirklichkeit der Meldung an als umgekehrt.

PS: Weil der Flüchtling inzwischen wieder eingefangen wurde, hatte “Bild” heute noch eine zweite Chance, die gestrige Meldung zumindest nebenbei richtigzustellen. Aber warum den “Bild”-Leser unnötig verwirren.

Mit Dank an Christian H. für den Hinweis.

  

Presskodex: Ziffer 8

“Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.”

* * *

Richtlinie 8.1 – Nennung von Namen/Abbildungen
(1) Die Nennung der Namen und die Abbildung von Opfern und Tätern in der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (siehe auch Ziffer 13 des Pressekodex) sind in der Regel nicht gerechtfertigt. Immer ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen. Sensationsbedürfnisse können ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht begründen.
(2) Opfer von Unglücksfällen oder von Straftaten haben Anspruch auf besonderen Schutz ihres Namens. Für das Verständnis des Unfallgeschehens bzw. des Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Ausnahmen können bei Personen der Zeitgeschichte oder bei besonderen Begleitumständen gerechtfertigt sein.
(3) Bei Familienangehörigen und sonstigen durch die Veröffentlichung mittelbar Betroffenen, die mit dem Unglücksfall oder der Straftat nichts zu tun haben, sind Namensnennung und Abbildung grundsätzlich unzulässig.
(4) Die Nennung des vollständigen Namens und/oder die Abbildung von Tatverdächtigen, die eines Kapitalverbrechens beschuldigt werden, ist ausnahmsweise dann gerechtfertigt, wenn dies im Interesse der Verbrechensaufklärung liegt und Haftbefehl beantragt ist oder wenn das Verbrechen unter den Augen der Öffentlichkeit begangen wird. Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.
(5) Bei Straftaten Jugendlicher sind mit Rücksicht auf die Zukunft der Jugendlichen möglichst Namensnennung und identifizierende Bildveröffentlichungen zu unterlassen, sofern es sich nicht um schwere Taten handelt.
(6) Bei Amts- und Mandatsträgern können Namensnennung und Abbildung zulässig sein, wenn ein Zusammenhang zwischen Amt und Mandat und einer Straftat gegeben ist. Gleiches trifft auf Personen der Zeitgeschichte zu, wenn die ihnen zur Last gelegte Tat im Widerspruch steht zu dem Bild, das die Öffentlichkeit von ihnen hat.
(7) Namen und Abbild Vermisster dürfen veröffentlicht werden, jedoch nur im Benehmen mit den zuständigen Behörden.

Richtlinie 8.2 – Schutz des Aufenthaltsortes
Der private Wohnsitz sowie andere Orte der privaten Niederlassung, wie z. B. Krankenhaus-, Pflege-, Kur-, Haft- oder Rehabilitationsorte, genießen besonderen Schutz.

Richtlinie 8.3 – Resozialisierung
Im Interesse der Resozialisierung müssen bei der Berichterstattung im Anschluss an ein Strafverfahren in der Regel Namensnennung und Abbildung unterbleiben.

Richtlinie 8.4 – Erkrankungen
Körperliche und psychische Erkrankungen oder Schäden fallen grundsätzlich in die Geheimsphäre des Betroffenen. Mit Rücksicht auf ihn und seine Angehörigen soll die Presse in solchen Fällen auf Namensnennung und Bild verzichten und abwertende Bezeichnungen der Krankheit oder der Krankenanstalt, auch wenn sie im Volksmund anzutreffen sind, vermeiden. Auch Personen der Zeitgeschichte genießen über den Tod hinaus den Schutz vor diskriminierenden Enthüllungen.

Richtlinie 8.5 – Selbsttötung
Die Berichterstattung über Selbsttötung gebietet Zurückhaltung. Dies gilt insbesondere für die Nennung von Namen und die Schilderung näherer Begleitumstände. Eine Ausnahme ist beispielsweise dann zu rechtfertigen, wenn es sich um einen Vorfall der Zeitgeschichte von öffentlichem Interesse handelt.

Richtlinie 8.6 – Opposition und Fluchtvorgänge
Bei der Berichterstattung über Länder, in denen Opposition gegen die Regierung Gefahren für Leib und Leben bedeuten kann, ist immer zu bedenken: Durch die Nennung von Namen oder die Wiedergabe eines Fotos können Betroffene identifiziert und verfolgt werden. Gleiches gilt für die Berichterstattung über Flüchtlinge. Weiter ist zu bedenken: Die Veröffentlichung von Einzelheiten über Geflüchtete, die Vorbereitung und Darstellung ihrer Flucht sowie ihren Fluchtweg kann dazu führen, dass zurückgebliebene Verwandte und Freunde gefährdet oder noch bestehende Fluchtmöglichkeiten verbaut werden.

Richtlinie 8.7 – Jubiläumsdaten
Die Veröffentlichung von Jubiläumsdaten solcher Personen, die sonst nicht im Licht der Öffentlichkeit stehen, bedingt, dass sich die Redaktion vorher vergewissert hat, ob die Betroffenen mit der Veröffentlichung einverstanden sind oder vor öffentlicher Anteilnahme geschützt sein wollen.

Richtlinie 8.8 – Datenübermittlung
Alle von Redaktionen zu journalistisch-redaktionellen Zwecken erhobenen, verarbeiteten oder genutzten personenbezogenen Daten unterliegen dem Redaktionsgeheimnis. Die Übermittlung von Daten zu journalistisch-redaktionellen Zwecken zwischen den Redaktionen ist zulässig. Sie soll bis zum Abschluss eines formellen datenschutzrechtlichen Beschwerdeverfahrens unterbleiben. Eine Datenübermittlung ist mit dem Hinweis zu versehen, dass die übermittelten Daten nur zu journalistisch-redaktionellen Zwecken verarbeitet oder genutzt werden dürfen.

Quelle: Deutscher Presserat

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