Bild.de gibt zur Zeit Tipps, woran man die Echtheit von Bargeld erkennt. Ein optisches Merkmal sei, so Bild.de, “die Unterschrift des EZB-Präsidenten Wim Duisenberg”.
Wim Duisenberg ist seit fast zwei Jahren nicht mehr Präsident der Europäischen Zentralbank (und seit mehreren Monaten tot). Deshalb tragen immer mehr Banknoten die Unterschrift seines Nachfolgers Jean-Claude Trichet — und sind genauso gültig.
Danke an Jan W. für den sachdienlichen Hinweis!
Nachtrag, 10. Oktober: Nach dem verdienten Wochenende hat der Fälschungs-Beauftragte von Bild.de heute morgen seinen Dienst wieder angetreten und den Artikel korrigiert.
Vielleicht erinnern wir noch einmal kurz an den Fall der 15-jährigen Anne. “Bild” berichtete mehrmals über einen angeblichen “Behörden-Skandal”, weil das Jugendamt nicht verhinderte, dass das Mädchen mit einem viel älteren Mann zusammenlebte — offenbar freiwillig. “Bild” veröffentlichte Bilder der 15-jährigen, bezeichnete den Mann als “tätowiertes Liebesmonster”, behauptete wahrheitswidrig “Ihre Liebe ist verboten!” und stöhnte: “Keiner tut etwas dagegen”.
Und damit zu einem ganz anderen Thema. Die Golferin Michelle Wie ist 15 Jahre alt. Die “Bild”-Zeitung berichtet über ihr erstaunliches Talent. Bei Bild.de haben sie ihr eine Bildergalerie gebaut. In den Texten ist die Rede vom “süßen Schulmädchen”. “Bild” schreibt: “Sie ist bildhüsch! Sie ist erst 15! Und beim Golf lehrt sie die Männer das Fürchten!” Und: “Beim Putten muß man schon genau hinschauern, damit der Ball auch ins Loch paßt.” Und: “Oh Michelle, was für ein Blick! Kein Wunder, daß die 15jährige den Männern den Kopf verdreht.”
“Bild” hatte gestern mal wieder eine Exklusivmeldung.
BILD erfuhr: Für WM-Sieg Nr. 8 kürzt Schumi (36) sich selbst den Winterurlaub! Nix mehr Mammut-Ferien im Schnee: Bis Weihnachten Test- statt Ski-Piste… (…)
Nach dem Saison-Finale in Schanghai (16. Oktober) schuftet Schumi dieses Mal weiter.
Heute steht im Online-Magazin “F1total.com” ein Interview mit Schumacher und folgender Passage:
Frage: “Was wirst du nach dem letzten Rennen in Shanghai machen?” Schumacher: “Nach Hause fahren!”
Frage: “Wirst du nicht weiterhin testen? Die ‘Bild’-Zeitung schreibt ja, dass du diesmal weniger Urlaub machen wirst. Ist das richtig?” Schumacher: “Nein, überhaupt nicht.”
Es gibt “Bild”-Artikel, die sind durch und durch merkwürdig. Man stolpert zunächst über eine Falschinformation und stößt dann auf immer neue Ungereimtheiten. Der Artikel von Markus Brekenkamp über den Tod eines Elfjährigen beim Zahnarzt ist so ein Stück. Es erschien vorgestern unter der Überschrift:
Diese Überschrift ist im Prinzip nicht falsch. Nur hat sich der “Schock-Tod” nicht vorvorgestern, vergangene Woche oder Mitte September ereignet, sondern am 24. November 2004. Bereits zwei Tage später berichtete die Lokalpresse darüber. Das Datum des Unglücks verschweigt “Bild”. Viereinhalb Absätze lang tut Autor Markus Brekenkamp so, als berichte er über einen aktuellen Fall. Erst dann folgt ein Satz, der die zeitliche Dimension andeutet: “Monate nach dem Drama ist (…) noch immer nicht eindeutig geklärt, warum Erick plötzlich starb.”
“Bild” hatte also — theoretisch — fast ein Jahr lang Zeit gehabt zu recherchieren. Und trotzdem stehen in dem Artikel diese merkwürdigen Sätze:
Rechtsmediziner fanden heraus: Er erlitt einen anaphylaktischen Schock. Das ist eine schwere allergische Reaktion auf das verwendete Narkosemittel “Piwa”.
Experten für Anästhesie haben noch nie etwas von einem Narkosemittel namens “Piwa” gehört. Beim Online-Fachjournal zwai.media vermutet man, dass sich der “Bild”-Mitarbeiter verhört haben muss. Statt “Piwa” (einer Marke für Garagentorzubehör) meint “Bild” vermutlich “TIVA” (“totale intravenöse Anästhesie”), eine Methode, die häufig bei Kurznarkosen in Zahnarztpraxen angewandt wird.
Das ist peinlich, erklärt aber noch nicht den Schluss des “Bild”-Artikels. Darin spekuliert “Bild” über eine Mitschuld des Narkosearztes und berichtet, dass gegen ihn wegen fahrlässiger Tötung ermittelt werde. Und schreibt dann:
Für die Eltern des Jungen ein schwacher Trost. Mutter Ludmilla: “Gott hat es wohl so gewollt. Erick ist im Himmel jetzt hoffentlich in guten Händen.”
Es ist unwahrscheinlich, dass die Mutter das gegenüber der “Bild”-Zeitung gesagt hat. Und es ist fast ausgeschlossen, dass sie es so gemeint hat, wie “Bild” mit der Formulierung vom “schwachen Trost”, den die Ermittlungen darstellten, suggeriert. Gegenüber der “Neuen Westfälischen” hatten die Eltern im vergangenen Jahr ein sehr ähnliches Zitat gebraucht, aber in einem völlig anderen Kontext. Dort hieß es:
“Und sagen Sie allen, dass wir keine Vorwürfe gegen die Ärzte erheben. Es war allein der Wille Gottes.”
Josef Köhne, der Journalist, der damals mit den Eltern gesprochen hatte, steht immer noch in Kontakt mit ihnen und sagt, sie lehnten jede andere Zusammenarbeit mit der Presse ab. Sie hätten auch bis heute nie ein Interesse daran gezeigt, dass gegen die beteiligten Ärzte ermittelt wird. Anders als “Bild” ist ihnen die Frage nach einer möglichen “Schuld” egal. Bereits zwei Tage nach dem Begräbnis hatte sich der Vater des Jungen als Zeichen des Vertrauens in derselben Zahnarztpraxis behandeln lassen.
All das passte anscheinend nicht in die “Bild”-Geschichte. Ihren eigenen Aberglauben aber brachte die Zeitung in dem Artikel unter. Er beginnt mit den Worten:
Realschüler Erick D. († 11) hatte schon immer panische Angst vor dem Zahnarzt. Eine böse Vorahnung? Nach einer Narkose starb er auf dem Behandlungsstuhl!
Vielleicht hat die “Bild”-Zeitung gute Gründe dafür, warum sie den Berliner Mann, der wegen Missbrauchs seiner Tochter zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, in ihrer Hamburger Ausgabe auf einem großen Foto klar erkennbar zeigt, in ihrer Berliner Ausgabe (und bei Bild.de) sein Gesicht auf demselben Foto aber unkenntlich gemacht hat.
Nachtrag, 7. Oktober, 18.20 Uhr: “Bild”-Sprecher Tobias Fröhlich antwortet auf unsere Bitte nach einer Erklärung:
Wie Sie ja wissen, dürfen volljährige, geständige und verurteilte Straftäter im Bild gezeigt werden.
In diesem Falle haben es einige Redaktionsleiter mit dem Persönlichkeitsschutz vielleicht etwas übertrieben.
Fröhlichs Auslegung des Persönlichkeitsrechts ist falsch. Keineswegs dürfen volljährige, geständige und verurteilte Straftäter grundsätzlich im Bild gezeigt werden. In ihrem Buch “Presserecht für Journalisten” schreibt Dorothee Bölke, ehemalige “Spiegel”-Justiziarin und Geschäftsführerin des Deutschen Presserates:
Über eine Tat selbst darf berichtet werden, die Veröffentlichung von Bildern der Täter oder Verdächtigen unterliegt dagegen besonderen Regeln. Die betreffenden Personen sollen nicht an den Pranger gestellt werden: Deshalb gilt der Grundsatz: Niemand wird allein durch eine Straftat oder ein Strafverfahren zur “Person der Zeitgeschichte”, die ohne weiteres abgebildet werden darf. (…) Immer müssen die Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden: die Schwere der Tat, die Bedeutung des Betreffenden in der Öffentlichkeit, die Person des Täters oder Einzelheiten, die den Fall deutlich aus dem Kreis der alltäglichen Kriminalität herausheben (…).
Anfang des Jahres zeigte das Erste einen “Polizeiruf 110” von Dominik Graf mit dem Titel “Der scharlachrote Engel”. Im Mittelpunkt des Films steht die Warnung vor der Macht sexueller Fantasien im Internet, die leicht zu realer Gewalt ausarten könnten. Er bekam viele positive Kritiken und wurde für den Deutschen Fernsehpreis nominiert, löste aber wegen seiner drastischen Darstellung einer Vergewaltigung kontroverse Diskussionen aus. Die ARD hatte im Vorfeld schon einige Szenen gekürzt und wies gleich zu Beginn auf die Möglichkeit hin, sich anschließend mit dem Regisseur und Experten in einem Forum zu unterhalten.
Für sie ist “Der scharlachrote Engel” einer von vier Anlässen, die rhetorische Frage zu stellen:
Offenbar nicht allzu sehr, müsste man antworten, jedenfalls musste sich “Bild” schon sehr anstrengen, überhaupt Beispiele zu finden. Eines ist die neue Sat.1-Hochglanzserie “Bis in die Spitzen”, die am Montag startet. Ein zweites der Auftritt der “Bloodhound Gang” bei “TV Total” in der vergangenen Woche, wobei ein Musiker (nach 23 Uhr) zweimal sein Geschlechtsteil entblößte, was “Bild” seitdem fälschlicherweise als “Penis-Attacke” bezeichnet. Das dritte Beispiel ist der genannte “Polizeiruf”, dessen Ausstrahlung inzwischen über sieben Monate zurückliegt. Beispiel Nummer vier ist der Film “Romance”, den der NDR in seinem Dritten Programm am 28. März 2004 (!) zeigte. Und zwar von 23.45 Uhr bis 1.20 Uhr — was auch die nächste Frage von “Bild” beantworten dürfte:
Eltern sind besorgt: Kann man Kinder überhaupt noch unbeaufsichtigt vor den Fernseher lassen?
Klare Antwort: Nein, nach Mitternacht können besorgte Eltern ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt vor den Fernseher lassen.
Online gibt es übrigens noch ein fünftes Beispiel für “versautes Fernsehen”: Schauspieler Armin Rohde lief im März 2003 bei “Wetten, dass..?” kurz über die Bühne — und zwar, wie “Bild” angeekelt feststellt, “nur mit einer Schürze bekleidet”.
Nachtrag, 7. Oktober, 15 Uhr: Der Jugendschutzbeauftragte von Sat.1 teilt uns mit, dass die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen heute die ersten beiden Folgen von “Bis in die Spitzen” für die Ausstrahlung im Tagesprogramm freigegeben hat. Das entspricht etwa einer Kino-Freigabe ab 6 Jahren.
Heute ist Bernhard Bogner, der Adoptivsohn des bekannten Modeunternehmers Willy Bogner, beigesetzt worden. Die Eltern hatten nach dem vermutlichen Selbstmord ihres Sohnes laut “Süddeutscher Zeitung” in einer Erklärung folgende Bitte geäußert:
Wir möchten mit unserer großen Trauer und dem tiefen Schmerz um unseren geliebten Sohn weiterhin alleine bleiben. Dafür bitten wir um Verständnis.
Ein Sprecher der Familie hatte erklärt, Trauerfeier und Beisetzung würden in kleinstem Kreis unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden; der Termin werde nicht bekannt gegeben.
Die “Bild”-Zeitung hat der Familie ihren Wunsch nicht erfüllt. Bild.de berichtet (ebenso wie einige andere Medien, darunter “Netzeitung”, “Blick” und “Express”) in Wort und Bild von der Beerdigung. Die Bitte der Familie erwähnt “Bild” nicht.
Nachtrag, 7. Oktober: In den Tagen, bevor “Bild” die Bitte der Eltern ignorierte, hatte das Blatt sie noch mehrfach zitiert. Am 5. Oktober hieß es in einem Bildtext: “Die leidgeprüften Eltern Sonia (54) und Willy Bogner (63) bitten: ‘Wir möchten mit unserer tiefen Trauer allein sein'”. Und am 4. Oktober:
Ihr Wunsch: “Wir möchten mit unserer großen Trauer und dem tiefen Schmerz um unseren geliebten Sohn weiterhin alleine bleiben.” Im engsten Familienkreis soll die beisetzung [sic!] von Bernhard stattfinden.
Die “Zeit” hat Mathias Döpfner, den Vorstandsvorsitzenden von Axel Springer, gefragt, was er zu dem Vorhalt sagt, die “Bild”-Zeitung verfolge “Bild”-kritische Zeitgenossen mit Schlagzeilen. Döpfner antwortete, er sehe diesen Vendetta-Vorwurf als Teil einer allgemeinen Angriffsstrategie,
aber natürlich ist da auch was Wahres dran. Es gibt Beispiele, die man kritisieren kann und muss. Das ist unbestritten. Aber ein Trend ist das sicher nicht, das bestreite ich.
Nachtrag, 5. Oktober: Der Bild.de-Literaturbeauftragte ist aus dem Urlaub zurück und hat den Text gekürzt zu dem schlichten Satz: “Thomas Gottschalk liest in der Uni Düsseldorf”. Jetzt haben zwar die Worte “Nichts als die Wahrheit” davor ihren Sinn verloren, aber was soll’s.
Na, das kann ja lustig werden. Morgen erscheint nämlich der vierte Teil von Franz Beckenbauers “WM-Tagebuch” in “Bild”. Thema: “Franz in Seoul/Südkorea”.
Und wenn Beckenbauer sich auf seinem Weg dorthin anhand der Karte orientiert hat, die “Bild” heute abdruckt, und auf der sie sich bemüht, seine Reiseroute nachzuzeichnen (siehe Ausriss), dann wird der arme Präsident des Koreanischen Fußballverbands (KFA), Chung Mong-Joon, wohl etwas bedröppelt am Flughafen gestanden haben, während der Franz, im Flugzeug über Vietnam, Thailand, Laos und Kambodscha kreisend, vergeblich Ausschau nach Seoul gehalten hat. Asien ist aber auch unübersichtlich.
Mit Dank für den sachdienlichen Hinweis an Andre E.