Rechen-Skandal

"Renten-Skandal -- Minister-Pensionen steigen elfmal stärker als die Durchschnittsrente"

Und weil das Kleingedruckte unter der großen Überschrift der gestrigen “Bild am Sonntag” so leicht übersehen werden kann, schreiben wir’s gerne noch einmal im Wortlaut:

“Minister-Pensionen steigen elfmal stärker als die Durchschnittsrente”

Denn es stimmt nicht. Und weitaus sinnvoller wäre deshalb das Wort “Rechen-Skandal”. Oder die Überschrift müsste lauten:

“Minister-Pensionen sind elfmal höher als der Rentenzuwachs eines Durchschnittsrenters”

Denn um auf ihre beeindruckenden Zahlen zu kommen, verglich die “BamS” in dem dazugehörigen Artikel mehrfach auf geradezu böswillige Weise Äpfel mit Birnen, Blaukraut mit Brautkleid oder Wacholder mit Bambus. Ein Beispiel? In Anlehnung an die Überschrift behauptet “Bild”-Autor Dirk Hoeren in der “BamS”:

“Wer also 2005 zu Ministerehren gekommen ist und 15 Jahre im Amt bleibt, hätte 2019 einen Pensionsanspruch von 54 Prozent erreicht: rund 6922 Euro und damit elfmal soviel wie ein Durchschnittsverdiener.”

Das ist falsch. Im Jahr 2019 wäre der Pensionsanspruch eines Ministers nur knapp 4,9-mal höher als die sog. “Bruttostandardrente” von monatlich 1414 Euro, die ein Durchschnittsverdiener bekäme. Und das liegt zum einen schlichtweg daran, dass der Minister (12.820 Euro/Monat) nun mal mehr verdient als der Durchschnittsverdiener (3452 Euro/Monat). Zudem ist sein Pensionsanspruch (54 Prozent) tatsächlich höher als die Rente eines Arbeiters oder Angestellten (46,3 Prozent). Allerdings nicht elf-, sondern 1,17mal.

Komplett ausgedacht hat sich die “BamS” ihr “elfmal soviel” und “elfmal stärker” allerdings nicht: Laut aktuellem Rentenversicherungsbericht, auf den sich “Bild” bezieht, soll es bis 2019 einen Anstieg der “Bruttostandardrente” um 630 Euro geben. Und diese 630 Euro passen tatsächlich ohne Probleme “elfmal” in die von der “BamS” herbeizitierte Gesamtsumme von 6922 Euro Minister-Pension — was zwar völlig korrekt, aber ungefähr so aussagekräftig ist wie der Satz, ein Wachholderbaum sei bis zu elfmal höher, als Bambus in einem Jahr wachsen kann.

Es sieht so aus, als wäre Dirk Hoeren der “RentenLügner” der “BamS”.

Mord, was sonst?

Die 21. Große Strafkammer des Frankfurter Landgerichts muss derzeit klären, ob Armin Meiwes, der sogenannte “Kannibale von Rotenburg”, einen Mord beging, als er einen Menschen auf dessen Wunsch schlachtete und aß. Meiwes war in erster Instanz nur wegen Totschlages verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof ein. Der verlangte vom Gericht, drei Mordmerkmale zu prüfen: Töten zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus niedrigen Beweggründen und zur Ermöglichung weiterer Straftaten.

Das Gericht prüft also, ob Armin Meiwes juristisch gesehen einen Mord begangen hat.

Vielleicht ist das angesichts der Unfassbarkeit des Geschehens zu abwegig für Bild.de. Dort steht heute:

Im ersten Prozeß hatte ihn das Landgericht Kassel nur wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Können sie dem “Kannibalen von Rotenburg” jetzt den Mord nachweisen?

Den Mord. Als sei längst klar, dass es sich genau darum gehandelt habe. Mit einem einzigen kleinen Wort macht Bild.de aus einem Bericht eine Vorverurteilung.

Nachtrag, 21.30 Uhr. Offenbar hat Bild.de unsere Argumentation eingeleuchtet. Zumindest steht dort plötzlich nicht mehr “den Mord” sondern “einen Mord”.

Der mächtigste Mann des deutschen Sports

Die Titelgeschichte des aktuellen “Spiegel” beschäftigt sich mit Bundestrainer Jürgen Klinsmann. In dem langen Stück geht es unter anderem auch um die “Bild”-Zeitung und ihren stellvertretenden Chefredakteur und Sportchef Alfred Draxler:

Zwei Tage nach dem Spiel [gegen Italien] schrieb er in “Bild”: “Wenn Klinsmann jetzt wirklich in dieses Flugzeug steigt, dann sollte er am besten gleich ganz in Amerika bleiben.” (…)

Draxlers Büro liegt im zehnten Stock des Axel-Springer-Hauses in Hamburg. Er hat einen wunderbaren Blick über die Stadt, in seinem Regal stehen ein kleiner Humidor und ein Großer Brockhaus, von dem die Bände 13 bis 22 fehlen. Er trägt ein weißes Hemd, eine schwarze Hose und hellbraune Schuhe. Sein Haar ist nach hinten gekämmt. Er ist der mächtigste Mann des deutschen Sports.

Gleichzeitig ist er die ganz große Unschuld des deutschen Sports. Seine beiden zentralen Sätze lauten: “Der Vorwurf einer Kampagne gegen Klinsmann ist völlig absurd.” Und: “Wir berichten sachlich.”

Ist “Grinsi-Klinsi” sachlich?

“Grinsi-Klinsi ist eine Boulevard-Zeile.”

Da ist er natürlich fein raus, wenn alles, was eine Boulevard-Zeile ist, nicht im Widerspruch zur Sachlichkeit steht. Da kann er fleißig holzen, und das macht er auch. (…)

Es gibt verschiedene Gerüchte. “Bild” führe eine Kampagne gegen Klinsmann, weil man für dessen alten Widerpart Matthäus ist, weil es vor zehn Jahren mal einen Rechtsstreit wegen eines Fotos gab. In Wahrheit geht es wohl wieder um Unabhängigkeit. Draxler ist es gewöhnt, dass die Größen des Fußballs eng mit “Bild” zusammenarbeiten, Kolumnen schreiben oder jederzeit Informationen ausplaudern.

“Bild” ist Teil des Fußballbetriebs, Klinsmann nicht. Wenn etwas ausgeplaudert wird, nennt er das “Informationskorruption”. Er steht “Bild” nicht jederzeit zur Verfügung, schon gar nicht mit privaten Geschichten. Er will in seinem Umfeld keine Leute, die mit “Bild” eng verbunden sind. Er will die traditionelle Macht von “Bild” über die Nationalmannschaft brechen.

Draxler bleibt auch in diesem Punkt geschmeidig: “Wir arbeiten sehr gut zusammen, sehr professionell, wir haben jederzeit Zugang.”

Heute, nach vielen, vielen, vielen, vielen, vielen, vielen, vielen bissigen Bemerkungen über den Sonnenschein und die Temperaturen in Kalifornien, räumt “Bild” übrigens ein, dass Klinsmann einen auch für “Bild” akzeptablen Grund dafür hatte, nach dem Italien-Spiel nicht in Deutschland zu bleiben. Einen privaten Grund, den er gestern gegenüber dem ZDF und auf der DFB-Homepage nannte und den “Bild” zitiert:

“In dieser Woche (am 8. März – die Red.) war der erste Jahrestag des Todes meines Vaters. Und ich hatte meiner Mutter schon lange versprochen, daß wir diese für sie schweren Tage gemeinsam in Kalifornien verbringen.”

“Bild” kommentiert das mit den Worten:

Klinsi hätte sich viel Ärger ersparen können, wenn er früher seinen Grund für das Schwänzen des FIFA-Workshops verraten hätte.

Klar: Wenn er sowas nicht mit “Bild” abspricht, muss er halt die Konsequenzen tragen und wilde Unterstellungen von “Bild” über seinen Sonnenhunger in Kauf nehmen.

Ach, und leider hat gestern niemand rechtzeitig Franz Josef Wagner Bescheid gesagt.

Allgemein  

“BamS” nicht mehr ganz frisch

BamS enthüllt: "Frische" Äpfel sind ein Jahr alt

Lustig: Da haben die Äpfel doch etwas mit dieser fast ganzseitigen “Bild am Sonntag”-Geschichte gemein. Die ist nämlich auch nicht mehr ganz frisch. Und eine “Enthüllung” schon gar nicht.

Einen ausführlichen Bericht darüber, wie Äpfel mit modernen Lagermethoden und dem Einsatz eines Mittels namens 1-Methylcyclopropen (MCP) ein Jahr lang scheinbar frisch gehalten werden können, verschickte die Nachrichtenagentur dpa nämlich schon am 9. Februar 2006 an ihre Kunden.

Zur “Enthüllung” hat dpa den Bericht damals nicht hochgejazzt — aus gutem Grund. Das gleiche Thema hatte die “taz” schon am 21. Dezember 2005 behandelt. Und die berief sich wiederum auf einen Bericht des Branchendienstes “foodanddrinkeurope.com” vom 13. Dezember 2005. Darin wird übrigens Karl Schmitz, der Verbandschef der deutschen Obst- und Gemüseerzeuger, mit den kritischen Worten zitiert, dass die neuen Methoden die Apfel-Saison unnötig verlängerten und zu einem Überangebot führten:

“From July to September this year, there were the same varieties available from three seasons: the ‘old’ 2004 European crop; the 2005 southern hemisphere crop; and the new northern hemisphere crop, all of similar quality.”

Die “BamS” zitiert Schmitz dagegen so:

“Dem Verbraucher werden künftig gleichzeitig Äpfel aus drei verschiedenen Ernten verkauft (…)”

“Künftig”? Nein: schon im vergangenen Sommer. Aber vielleicht dachte die “BamS”, dass die Apfelhersteller mit diesen Praktiken warten, bis sie die Geschichte “enthüllt” hat.

Danke an Moritz K. für den Hinweis!

Allgemein  

“Bild” (53) schreibt Amok

Am 4. Juni 2004 beispielsweise fuhr ein Mann in einer gepanzerten Planierraupe knapp anderthalb Stunden lang durch die US-amerikanische Stadt Granby, zerstörte dabei zahlreiche Gebäude, lieferte sich Feuergefechte mit der Polizei und tötete sich schließlich selbst. Am 24. April 2005 tötete ein Mann in Kassel mit seinem Auto vorsätzlich eine ihm unbekannte Frau auf dem Gehweg, verletzte ihren Begleiter und anschließend eine weitere Frau, rammte bei seiner Flucht mehrere Streifenwagen, fuhr gezielt auf Polizeibeamte zu und schließlich in eine Straßensperre, wobei er noch vier Polizisten verletzte, bevor er durch gezielte Schüsse am Kopf verletzt und festgenommen werden konnte.

Kurzum: Wann immer jemand “in einem anfallartig auftretenden Affekt- u. Verwirrtheitszustand mit Panikstimmung u. aggressiver Mord- u. Angriffslust blindwütig zerstörend u. tötend” unsere Aufmerksamkeit auf sich zieht, kennt nicht nur das Große Duden-Fremdwörterbuch ein Wort dafür.

Was allerdings dergleichen mit einem tragischen Unfall in Hanau Klein-Auheim zu tun haben soll, weiß nur “Bild”. Denn nachdem am vergangenen Dienstag im hessischen Klein-Auheim eine Frau mit einem Lieferwagen auf den Gehweg einer Straße geraten war und dabei eine Schülerin schwer, eine andere tödlich verletzt hatte, titelte die Zeitung:

"Frau (49) fährt Amok"

Und der Unfallhergang las sich in “Bild” so:

“Wie ein Panzer walzte der graue Lieferwagen über den Gehweg. Schrammte Hauswände, knallte in geparkte Autos — und erfasste dann die beiden kleinen Mädchen. (…) Wie kam es zu der Amokfahrt?”

Für Polizeioberkommissar Wolfgang D. ist der “Bild”-Bericht allerdings “völlig unzutreffend”. Und D. sollte es wissen. Schließlich war er einer der fünf aufnehmenden Polizeibeamten des Unfalles und ist, wie er uns mitteilt, “äußerst verärgert, wie pietätlos die ‘Bild’-Zeitung mit diesem Unfall umging”, denn:

“Es handelte sich nicht um eine Amokfahrt.”

Zudem habe der Lieferwagen auf dem Bürgersteig nicht “Häuserwände” geschrammt, sondern eine Hauswand, er sei auch nicht in “geparkte Autos” geknallt, sondern habe einen geparkten Pkw gestreift — und wir müssen uns korrigieren:

Was der tragische Unfall in Hanau Klein-Auheim eigentlich mit einer Amokfahrt zu tun haben soll, weiß nicht einmal “Bild”. Denn in der Meldung selbst heißt’s über die Unfallverursacherin ausdrücklich und, soweit wir wissen, sogar sachlich richtig:

“[Sie] verlor aus unerklärlichen Gründen die Kontrolle (…)”.

Robin Hood für ganz Arme II

Beginnen wir mit einem Witz. “Bild” schreibt heute:

Jetzt kämpft BILD für das Recht auf korrekte Information.

Aber im Ernst: “Bild” hat es wirklich getan, die Zeitung hat einen dicken Umschlag in einen Briefkasten werfen lassen.

Und dabei könnte man es eigentlich auch belassen.

Andererseits hat “Bild” sich doch so viel Mühe gegeben, den Anschein zu erwecken, dieses Einwerfen eines dicken Umschlags in einen Briefschlitz sei irgendwie bedeutsam: Bei dem Briefschlitz handelt es sich nämlich um den des Hamburger Landgerichts. Außerdem ist der Umschlag an die Staatsanwaltschaft Hamburg adressiert. Ja, “Bild” hat sogar einen Anwalt mit dieser simplen Tätigkeit des Brief-Einwerfens beauftragt.

Dabei könnte jeder jeden Tag zig dicke an Staatsanwaltschaften adressierte Umschläge in Briefschlitze sämtlicher Landgerichte Deutschlands werfen und es hätte auch nicht mehr zu bedeuten. (Wahlweise täte es natürlich auch ein kurzer Anruf bei der Polizei, die ohnehin zunächst die Ermittlungen führen muss.)

Doch “Bild” macht dieses Brief-Einwerfen heute zum großen Aufmacher ihrer Seite zwei:

Und wie gestern behauptet “Bild” auch heute wieder, sie würde diese ominösen “Renten-Lügner” verklagen, obwohl sie sie doch eigentlich anzeigt. Wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue. Und wie schon gestern, lässt “Bild” ihre Leser im Unklaren darüber, wen sie eigentlich genau anzeigt und wie da jemand eigentlich diese beiden Straftatbestände erfüllt haben soll. Im Text heißt es nur:

Zur Begründung schreibt der Jurist unter anderem: “Die permanente Aussage, daß die Rente sicher sei, ist objektiv wahrheitswidrig. Dennoch wird sie auch aktuell weiterhin von Politikern so geäußert.”

(…)

Anwalt Thomas: “Hier wurden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von der Politik betrogen und das gesamte Geld veruntreut.”

Zusätzlich hat “Bild” offenbar noch drei Juristen befragt. Einen Wirtschaftsanwalt, einen Fachanwalt für Sozialrecht, und einen Staatsrechtler. Außerdem kommt noch ein Lobbyist zu Wort. Und obwohl es doch um zwei Straftatbestände geht, hat “Bild” auf die Befragung eines Strafrechtlers verzichtet.

Kurz gesagt: Bislang gibt “Bild” keine Informationen preis, die irgendwie Aufschluss darüber geben, ob diese Anzeige mehr ist, als eine große Luftblase, die sich irgendwann in Empörung über bereits Bekanntes auflöst: nämlich, dass das Grundgesetz Politiker vor Strafverfolgung schützt – das jedenfalls schreibt heute eine große Schwesterzeitung von “Bild”.

Fortsetzung folgt …

Ungeprüft übernommen (2)

Am vergangenen Dienstag noch hatte “Bild” die Meldung exklusiv: dass sich der Ältestenrat des Bundestages mit ein paar umstrittenen Äußerungen Oskar Lafontaines befassen und die Frage erörtern wolle, ob man Lafontaine dafür rügen und eine Entschuldigung einfordern solle.

Über das Ergebnis berichtete dann am Donnerstagnachmittag allerdings nicht “Bild”, sondern die “Leipziger Volkszeitung” (LVZ) exklusiv. Dort hieß es u.a. unter Berufung auf Teilnehmer der Sitzung, der Ältestenrat habe Lafontaine, “aufgefordert, sich (…) öffentlich zu entschuldigen”. Und so vermeldeten es anschließend auch verschiedene Nachrichtenagenturen und diverse Medien:

“(…) zitierte die ‘Leipziger Volkszeitung’ (Freitagausgabe) Teilnehmer der Sitzung.” (Quelle: AP)

“Die ‘Leipziger Volkszeitung’ (Freitag) berichtete unter Berufung auf Teilnehmer einer Sitzung des Gremiums, (…)” (Quelle: dpa)

Doch was die LVZ da berichtete, war, so Hans Hotter, Leiter der Pressestelle des Deutschen Bundestages, “nicht zutreffend.” Wie Hotter uns heute erläuterte, sei das Thema zwar kontrovers diskutiert worden, der Ältestenrat habe jedoch “keine offizielle Rüge” ausgesprochen und “nicht beschlossen”, dass Lafontaine sich entschuldigen müsse.

Mit Dank an Jason M. für den sachdienlichen Hinweis.

Was?!

Ach so, ja… fast hätten wir’s vergessen: Selbstverständlich konnte man die LVZ-Meldung am Freitag auch in Europas größter Tageszeitung nachlesen. Schließlich hatte sie das Thema ja ursprünglich aufgebracht. Auf eine klärende Rückfrage beim Bundestag scheint man dort jedoch ebenso verzichten zu können geglaubt zu haben wie auf den Hinweis, woher die Ente Exklusivmeldung eigentlich stammte. Stattdessen standen in “Bild” unter der irreführenden Überschrift “Entschuldigung von Lafontaine gefordert” nur die irreführenden Sätze:

“Watsch’n für Oskar Lafontaine! Die Mehrheit der Mitglieder des Ältestenrats des Bundestages hat den Fraktionschef der Linkspartei scharf gerügt und eine Entschuldigung gefordert.”

Und jetzt aber wirklich: Mit Dank an Jason M. für den Hinweis.

Die erstbeste Überschrift

Zu den journalistischen Grundregeln der “Bild”-Zeitung gehört, dass ohne Superlativ wenig geht. Der zweitälteste Mensch der Welt, ein ziemlich großes Gebäude, ein sehr wichtiger Download — das sind keine Themen für “Europas größte Tageszeitung”. Und auch das neue Nokia-Mobiltelefon 7380 hätte es wohl am Donnerstag nicht auf die erste Seite von “Bild” geschafft, wenn es nicht das erste Handy ohne Tasten wäre:

Was insofern ein bisschen blöd ist, als es durchaus vorher schon Mobiltelefone ohne Tasten gab. Das NEC N500 zum Beispiel. Und das NEC N930. Und das NEC N938. Und das NEC N940.

Okay, jetzt könnte man sagen: Das sind ja alles asiatische Geräte und die “Bild”-Schlagzeile gilt für europäische Handys — aber nein: Siemens hat 2004 schon Mobiltelefone ohne Tastatur herausgebracht. Das Xelibri 3 zum Beispiel. Und das Xelibri 8.

Okay, jetzt könnte man sagen: Das sind ja alles Siemens-Telefone, und dies ist das erste Nokia-Handy ohne Tastatur — aber nein: Das von “Bild” auf Seite 1 angepriesene Mobiltelefon ist nur ein Nachfolgemodell vom Nokia 7280.

Vielen Dank an Steven J. für Hinweis und Pointen!

Ungeprüft übernommen (1)

Okay, eigentlich ist es wohl ein Fehler der Nachrichtenagentur AFP. Deren deutschsprachiger Dienst berichtete nämlich am Dienstag über die (notwendige) “Entrümplung” britischer Gesetze. Einen aktuellen Anlass für die Meldung gab es nicht. Britische Medien hatten vor knapp einem Jahr über das 40-jährige Bestehen der für die “Entrümplung” zuständigen Law Commission berichtet und vor knapp zwei Monaten über eine sachdienliche Ausstellung der Law Society.

Dennoch übernahmen verschiedene deutschsprachige Medien die AFP-Meldung. Und darin heißt es u.a. (und mit Verweis auf das 2004 erschienene Buch “The Strange Laws of Old England” von Nigel Cawthorne) über den so genannten “Town Police Clauses Act”:

“Er verbietet es, Wäsche auf der Straße auszubreiten, Teppiche auszuschlagen, anzügliche Lieder zu singen, ohne Grund die Feuerwehr zu rufen, im Garten zu zündeln, Drachen steigen zu lassen, auf dem Eis zu laufen, ständig an der Türe anderer Leute zu klingeln oder öffentliche Lampen auszumachen.”

Und das ist so nicht ganz richtig. Denn der Act (von dem AFP zudem behauptet, er sei “von 1872”, obwohl er eigentlich aus dem Jahr 1847 stammt) verbietet nirgends, “ohne Grund die Feuerwehr zu rufen”, sondern Schusswaffen abzufeuern (wie vor drei Wochen auch noch die französische AFP korrekt zu berichten wusste).

Heute aber, mit drei Tagen Verspätung, findet sich das alles auch im Angebot von Bild.de wieder — in redaktionell bearbeiteter Form, also unter Verzicht auf jegliche Quellenangabe (und den Cawthorne-Verweis). Stattdessen behauptet Bild.de in der Rubrik “Zum Ablachen” über “Gesetze, die die Welt nicht braucht”:

Verrückte Gesetze der Briten -- Es ist ebenfalls untersagt, ohne Grund die Feuerwehr zu rufen. („Town Police Clauses Act“ von 1872)

Aber wer weiß: Womöglich liegen Bild.de-Redakteure auch bei der Lektüre von §145 StGB unterm Tisch und kriegen sich nicht ein vor Lachen.

Mit Dank an Beate T. und Nikolai S. für die Hinweise.

Nachtrag, 11.3.2006: Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass heute, einen Tag nach der verzögerten, fehlerhaften Berichterstattung bei Bild.de, auch Spiegel Online die fehlerhafte AFP-Meldung ungeprüft übernommen* hat.

*) Nur zur Info: Der Presserat ist der Ansicht, dass eine Zeitung darauf vertrauen können müsse, “dass das, was eine Nachrichtenagentur verbreitet, auch inhaltlich richtig ist. Die pressegemäße Sorgfalt verlangt demnach keine eigene Überprüfung des Wahrheitsgehaltes mehr.”

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