“Bild” macht mit Korrekturspalte auf

Hey, gleich zwei Richtigstellungen heute in “Bild”. Die eine Sache korrigiert “Bild” freiwillig, das steht klein auf Seite 2: Ein von Mäusen befallener Supermarkt liegt nicht in dem Ort Westerwald in Niedersachsen, sondern im Westerwald in Rheinland-Pfalz.

Die andere Sache korrigiert die “Bild”-Zeitung nicht freiwillig, sondern weil sie muss. Dafür steht die Richtigstellung nicht klein auf Seite 2, sondern groß auf Seite 1.

Und zwar so:

Gegendarstellung. Zu der Überschrift in Bild vom 2. 5. 2006 "Heide Simonis jetzt ins Dschungel TV?" stelle ich fest: Ich habe stets erklärt, daß ich zur Teilnahme an einer solchen TV-Show nicht zur Vergügung stehe. 2. Mai 2006 RA Johannes Eisenberg für Heide Simonis. Anmerkung der Redaktion: Frau Simonis hat stets erklärt, daß sie zur Teilnahme an einer solchen TV-Show nicht zur Verfügung stehe.

Gegendarstellung
Zu der Überschrift in Bild vom 2. 5. 2006 “Heide Simonis jetzt ins Dschungel TV?” stelle ich fest: Ich habe stets erklärt, daß ich zur Teilnahme an einer solchen TV-Show nicht zur Verfügung stehe.
2. Mai 2006 RA Johannes Eisenberg für Heide Simonis

Darunter steht folgende “Anmerkung der Redaktion”:

Frau Simonis hat stets erklärt, daß sie zur Teilnahme an einer solchen TV-Show nicht zur Verfügung stehe.

Mit anderen Worten: “Bild” muss einräumen, dass die Antwort auf die von ihr gestellte Frage “Heide Simonis jetzt ins Dschungel-TV?” bereits vorher feststand. Sie lautete: Nein.

Die Gegendarstellung ist deshalb so groß, weil auch die Überschrift, auf die sie sich unmittelbar bezieht, so groß war:

Der Artikel war Teil einer längeren Kampagne von “Bild” gegen Simonis. Bereits zwei Tage nach der Veröffentlichung hatte Simonis vor dem Landgericht Berlin eine (vorläufige) einstweilige Verfügung erwirkt, wonach “Bild” diese Gegendarstellung auf der Titelseite drucken muss. Offenbar hat “Bild” sich seitdem juristisch gegen den Beschluss gewehrt.

(“Bild” veröffentlicht solche und ähnliche Gegendarstellungen traditionell meistens samstags, weil dann die Auflage ohnehin niedriger ist als an Werktagen.)

Sein altes Leben

Da scheinen die Profis von “Bild” ja wieder eine richtige Exklusiv-Geschichte ausgegraben zu haben. Groß lacht heute Jürgen Klinsmann von der Seite 1, und daneben steht:

JÜRGEN KLINSMANN: Sein neues Leben. Traumvilla! Traumfrau! Traumwetter!

Wobei der aufmerksame “Bild”-Leser sich an dieser Stelle schon fragen könnte: Traumvilla? Traumfrau? Traumwetter? Ist das nicht exakt das alte Leben des Jürgen Klinsmann?

Sein neues Leben nach dem Rücktritt

“Welcome to Klinsi Beach” steht über dem Artikel im Inneren. Und: “Sein neues Leben nach dem Rücktritt”. Frisch und erholt sieht Klinsmann auf den vielen Fotos aus, die das “neue Leben” illustrieren. So, als hätte die WM gar keine Spuren hinterlassen.

Ach so: Hat sie auch gar nicht. Die Fotos, auch das fast halbseitige, stammen aus einer Zeit, als Klinsmann noch gar nicht Bundestrainer war. Und wenn man genau liest, steht das auch da. “So zeigte er sich den BILD-Reportern schon bevor er Bundestrainer wurde”, heißt es in einem Bildtext. Und im Artikel steht:

BILD erklärt, wie Klinsi (…) am Pazifikstrand Kraft tanken will für die Zukunft. Dazu zeigt BILD Fotos von früheren Besuchen bei Klinsi.

Alles korrekt als Symbolfotos gekennzeichnet also.

Aktuelle Fotos von Klinsmann am “Klinsi-Beach” kann es auch schon deshalb nicht geben, weil er anscheinend noch gar nicht wieder in Kalifornien ist. Aber im Dezember 2004 war er es. Und damals hatte “Bild”-Autor Walter M. Straten ihn dort getroffen und darüber berichtet (“BamS-Besuch beim Bundestrainer”). Was er damals sah (und was “Bild” bis kurz vor der WM regelmäßig anprangerte), hat er einfach noch einmal aufgeschrieben.

Dass sich das “neue Leben” des Jürgen Klinsmann so wunderbar mit den Fotos aus dem alten Leben des Jürgen Klinsmann illustrieren lässt, liegt daran, dass sich beide offenbar nicht unterscheiden. Das macht zwar die große “Bild”-Schlagzeile abwegig. Aber wenigstens war es so für “Bild” leichter, Klinsmanns Zukunft optisch “nachzuempfinden”.

“Bild” verwechselt sich mit Deutschland

(…) you have to be for partnership with America. Otherwise, you can’t work for us, you can’t come – you have to sign it in your contract.

Kai Diekmann am 5. Mai 2006 zu George W. Bush.

Man kann wahrlich nicht behaupten, dass “Bild” dem Besuch von George Bush bei Angela Merkel wenig Platz einräumt. Die Seiten 2 und 3 der heutigen Ausgabe sind voll davon. “Bild” zeigt Händeschüttel-Fotos, Kuss-Fotos (gleich vier!), Bush beim Grillen, Bush beim Radfahren, Bush beim Baby-Hochhalten usw. “Bild” berichtet über “Wirtin Hanni”, die sich “die Hand nicht mehr waschen” will, weil Bush ihr ein Autogramm darauf gegeben hat, und “Bild” druckt ein “Minuten-Protokoll des historischen Besuchs”. Das alles (und ein wenig mehr) unter der großen Überschrift: “Deutschland fliegt auf die Bushs” (siehe Ausriss).

Das “Minuten-Protokoll” glänzt mit Detailverliebtheit. Ein paar Auszüge:

Bush duscht, zieht seinen schwarzgrauen Anzug mit blauer Krawatte an, frühstückt. (…) Auf dem Tisch: Extra eingeflogenes US-Mineralwasser (“Deer-Park”) – doch Bush trinkt lieber Cola light. (…) Mittagessen. Lachs und Heilbutt aus der Ostsee, Entenbrust mit grünem Spargel, Waldbeeren mit weißer Schoko-Mousse. Dazu Mineralwasser, danach Espresso. (…) Das Präsidentenehepaar hat sich zum Grillfest umgezogen (Bush: hellblaues Hemd mit aufgekrempelten Ärmeln, Laura Bush: beigemelierter Hosenanzug) (…) Gemeinsam mit dem Ehepaar Merkel (in Jeans und Blazer) und Sauer (beige Hose, offenes Hemd) begrüßen die Bushs fünfzig handverlesene Gäste. Das von Gastwirt Olaf Micheel selbstgeschossene 30-Kilo-Wildschwein (eineinhalb Jahre alt), seit sechs Stunden auf dem Grill, ist fertig. (…) Merkel und ihr Mann bringen Laura und George W. Bush zu ihrem Hubschrauber. Er startet in die Abendsonne – Angela Merkel und ihr Mann winken ihren Gästen noch lange hinterher.

Wenn man das alles so liest, bekommt man tatsächlich den Eindruck, dass Deutschland auf die Bushs fliegt. Jedenfalls erwähnt “Bild” heute mit keinem Wort, dass es Proteste und Demonstrationen gegen den Besuch von George Bush gab. In Stralsund und auch in anderen deutschen Städten. Das ist zumindest bemerkenswert. Andere Medien schaffen es nämlich ohne Probleme, das ein oder andere Wort über die Anti-Bush-Demonstrationen zu verlieren.

Mehr als bemerkenswert, man könnte sagen irreführend oder sogar gelogen, ist allerdings die Überschrift. Tatsächlich fliegt “Deutschland” (was immer “Bild” auch damit meint) nicht auf die Bushs. Und damit meinen wir gar nicht die demonstrierende und protestierende Minderheit, sondern rund die Hälfte der Deutschen. Laut einer repräsentativen Umfrage der Forsa im Auftrag des “Stern” bewerten nämlich 52 Prozent den Bush-Besuch negativ und nur 41 Prozent positiv. Auch davon erfahren die “Bild”-Leser freilich nichts. Dabei wäre eigentlich genügend Platz gewesen.

Mit Dank auch an Valon N. für den Hinweis.

neu  

Presserat beklagt Vorverurteilung durch “Bild”

Den Mann, der die Schauspielerin Julia Palmer-Stoll überfuhr, als sie anscheinend einen Igel retten wollte, nennt “Bild” einen “Raser”. Und einen “Todesraser”. Und das, obwohl ein Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft zum Ergebnis kam, dass er sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gehalten habe.

Der Presserat, bei dem wir uns über die “Bild”-Berichterstattung beschwert haben, sieht in den Formulierungen eine unzulässige Vorverurteilung des Mannes durch “Bild”:

Diese Wortwahl suggeriert, der Unglücksfahrer sei mit einer Geschwindigkeit gefahren, die das an dieser Stelle zulässige oder das nach den sonstigen Umständen gebotene Maß extrem überschritten und im Ergebnis zum Tod eines Menschen geführt habe. Für eine solche Bewertung des Fahrverhaltens gab es zum Zeitpunkt der Berichterstattung aus Sicht des Ausschusses keine hinreichenden Tatsachen.

Die Chefredaktion von “Bild” sah das anders. Sie argumentierte laut Presserat:

Der Begriff “Raser” sei eine Wertung und zudem ein relativer Begriff: “Auch mit Tempo 30 kann jemand ein Raser sein, wenn er nicht in der Lage ist, rechtzeitig vor einem erkennbaren Hindernis zu halten.” Das staatsanwaltliche Gutachten komme keineswegs zu dem Schluss, der Fahrer sei nicht zu schnell gefahren. Es sage nur, der Fahrer sei 50 km/h gefahren und hätte bei der Verkehrslage langsamer fahren müssen.

Die “Bild”-Chefredaktion hat unrecht. Das Gutachten kommt nicht zu dem Schluss, dass der Fahrer hätte langsamer fahren müssen, sondern, im Gegenteil: Dass er langsam genug fuhr, so “dass er durch eine Abbremsung den Unfall hätte vermeiden können”.

Der Pressesrat erteilte “Bild” wegen Verstoßes gegen Ziffer 13 des Pressekodex in Verbindung mit Richtlinie 13.1 einen “Hinweis”. Es ist die schwächste Sanktionsform, die dem Gremium zur Verfügung steht.

Presserat: Mehr Rüge muss nicht sein

“Bild” hat sich verpflichtet, den Pressekodex einzuhalten. Zu dessen Grundsätzen gehört, dass eine Zeitung, die vom Presserat öffentlich gerügt wurde, diese Rüge selbst abdrucken muss (Ziffer 13). Eine Richtlinie konkretisiert diese Pflicht:

Der Leser muss erfahren, welcher Sachverhalt der gerügten Veröffentlichung zugrunde lag und welcher publizistische Grundsatz dadurch verletzt wurde.

Soweit die Theorie.

Im Dezember 2004 rügte der Presserat die “Bild”-Zeitung dafür, dass sie mit ihrer Berichterstattung die Schauspielerin Sibel Kekilli “entwürdigt” habe. “Bild” veröffentlichte diese Rüge nach langen Wirren mit fünfzehnmonatiger Verspätung, und zwar so:

Presserat rügt BILD. Wegen der Berichterstattung im Februar 2004 über die Schauspielerin Sibel Kekilli hat der Deutsche Presserat eine Rüge gegen BILD nach Ziffer 1 und 12 Pressekodex ausgesprochen.

Tja. Und das soll reichen? So sieht die schärfstmögliche Sanktion aus, die das Kontrollorgan der deutschen Presse aussprechen kann?

Auf die Fragen gibt es nun eine Antwort vom Presserat: Ja, das reicht. Mehr Rüge im eigenen Blatt muss nicht sein.

Wir hatten uns beim Presserat über die “Bild”-Zeitung beschwert (Beschwerdesache BK1-71/06):

Es ist sicherlich weder im Sinne des Presserates, noch im Sinne der Selbstverpflichtung der Verlage, dass sich gerügte Presseorgane ihrer Pflicht zum Abdruck öffentlicher Rügen auf diese Weise entledigen können, die dem Leser keinerlei Möglichkeit gibt, Anlass und Inhalt der Rüge nachzuvollziehen.

Der Beschwerdeausschuss 1 des Deutschen Presserates erklärte unsere Beschwerde nun für “unbegründet”:

Die sehr knapp gehaltene Rügenveröffentlichung hält die inhaltichen Vorgaben des Pressekodex ein. Es wird mitgeteilt, dass der Presserat BILD wegen der Berichterstattung im Februar 2004 zur Schauspielerin Sibel Kekilli gerügt hat. Der Leser erfährt außerdem, nach welchen Ziffern des Pressekodex diese Maßnahme ausgesprochen wurde. Dass Leser nicht ausführlicher, etwa über den Kontext der Presseratsbewertung oder über den Inhalt der Kodexziffern 1 und 12 informiert werden, verletzt Ziffer 16 des Pressekodex nicht. Die Entscheidung über eine darüber hinausgehende Information von Leserinnen und Lesern liegt im redaktionellen Ermessen der Zeitung. Sie trägt auch das Risiko möglicher Nachfragen oder Irritationen von Lesern.

Das ist für “Bild” (und andere Zeitungen) gut zu wissen. Wenn Sie jemanden entwürdigen, müssen sie schlimmstenfalls als Sanktion vom Presserat zwei Jahre später eine solche Notiz veröffentlichen:

Presserat rügt BILD. Wegen der Berichterstattung im Februar 2004 über die Schauspielerin Sibel Kekilli hat der Deutsche Presserat eine Rüge gegen BILD nach Ziffer 1 und 12 Pressekodex ausgesprochen.

Und natürlich “das Risiko möglicher Nachfragen” tragen.

“Bild” führt Korrekturspalte wieder ein

Ende Mai traf sich Springer-Vorstand Mathias Döpfner mit dem Schriftsteller Günter Grass zum Gespräch. Es ging darin auch um die “Bild”-Zeitung und darum, dass Opfern journalistischer Berichterstattung Genugtuung verschafft werden müsse. Döpfner sagte u.a.:

“Ja, wenn falsch berichtet worden ist, muss das korrigiert werden. Und zwar nicht nur durch eine Gegendarstellung, sondern auch durch einen redaktionellen Widerruf. Ich finde die amerikanische Einrichtung der Korrekturspalte am festen Ort ausgesprochen sinnvoll. Das begrüße ich sehr.”

Es gab so etwas ja schon mal in “Bild”. Udo Röbel hatte in seiner Zeit als Chefredakteur eine Korrekturspalte eingeführt. Unter seinem Nachfolger, Kai Diekmann, gab es sie nicht mehr. Aber: Offenbar hat man mittlerweile auch bei “Bild” ihre Notwendigkeit wiederentdeckt und heute die Gelegenheit genutzt, schon mal einen Fehler auf der Seite 1 zu korrigieren und die Korrekturspalte ab morgen als feste Einrichtung anzukündigen (siehe Ausriss).

In einer Pressemitteilung des Axel Springer Verlags heißt es:

Auf Seite 2 der Zeitung werden zukünftig Fehler in der Berichterstattung, die der Redaktion unterlaufen, aufgelistet und korrigiert.

Und entweder “Bild” braucht noch etwas Übung im Fehler-Korrigieren oder, wenn die Redaktion Fehler ungeprüft übernimmt, gelten die nicht als Fehler, “die der Redaktion unterlaufen”. Aus dem heutigen Text wird jedenfalls gar nicht deutlich, dass auch “Bild” gestern behauptet hatte, Andrea Kempter sei die “Sat.1-Wetterfee”.

Und was bedeutet eigentlich “solche oder ähnliche Fehler”? Dass “Bild” nur Geschichten korrigiert, die sich mit einer nackten Frau bebildern lassen?

9 1/2 Jahre

Diese kleine Meldung stand gestern in der “Bild”-Zeitung:

Und es stimment offenbar, dass Mickey Rourke sich einen Teil des kleinen Fingers abgeschnitten hat. Es gibt auch eine aktuelle Meldung des “World Entertainment News Network” (WENN) dazu. Sie beginnt allerdings so:

Mickey Rourke once had an unusual way of dealing with his anger – he cut off his finger.
Hervorhebung von uns.

Daraus wird deutlich, dass die Geschichte nicht ganz so aktuell ist, wie sie in “Bild” – und übrigens auch in anderen Medien – klingt. Im Juli 2005 erzählte er die Geschichte beispielsweise dem “Stern” und im August 2005 der “Süddeutschen Zeitung”. In beiden Interviews wird auch deutlich, wann sich das Ganze ungefähr zugetragen hatte: Nämlich vor “achteinhalb Jahren”, wie die “Süddeutsche” vor einem Jahr schrieb.

Mit Dank an Lukas J. für den sachdienlichen Hinweis.

Preisrätsel: Die Auflösung

BILDblog PreisrätselWir haben dann irgendwann im dreistelligen Bereich aufgehört zu zählen. Die Tabelle auf Bild.de, die einen Überblick über Mannschaften und Spieler in der kommenden Bundesliga-Saison geben will, enthielt gestern schätzungweise 200 Fehler. Vielleicht waren es nur 150, es könnten aber auch 300 gewesen sein. Ein paar hat Bild.de zwischenzeitlich korrigiert, viele sind noch da.

Jeder unserer Leser, der sich die Mühe gemacht hat, sich zum Vergleich durch Bild.de, diverse Vereinsseiten, Internetangebote und die Wikipedia zu klicken, hätte einen Preis verdient.

Das können wir uns leider nicht leisten — aber wir wollen uns immerhin mit drei BILDblog-Kaffeetassen bedanken. Sie gehen an: Patrick P., Stefan P. und Matthias P. Und den Hauptpreis, ein BILDblog-T-Shirt, bekommt für rund 150 gefundene Fehler: Gilad R.!

Und um einen Eindruck von der Bundesliga-Kompetenz von Bild.de zu vermitteln, haben wir 100 Fehler aus den Tabellen in einer kleinen etwas größeren Übersicht zusammengestellt:

Kurz korrigiert (137 – 236).

Preisrätsel: Das Spiel ist aus!

Abpiff! Bitte schickt uns keine Zuschriften mehr zu unserem Fehler-Suchspiel. Wir werden nun vermutlich die Nacht mit der Auswertung verbringen und die Gewinner (und die Fehler) morgen bekanntgeben.

Allen Mitspielern vielen Dank fürs Recherchieren!

Vorsicht, Paparazzi!

Es gibt bekanntlich verschiedene Dinge, mit denen “Bild” so ihre Probleme hat. Um nur zwei zu nennen: Manchmal müssen Mitarbeiter Fotos betexten, obwohl sie gar nicht wissen, was darauf zu sehen ist. Und manchmal veröffentlicht “Bild” Fotos, mit denen sie möglicherweise Persönlichkeitsrechte verletzt.

Während der WM hat “Bild” nun einen Weg gefunden, wie sich diese beiden Probleme hervorragend kombinieren lassen: Den “BILD-Handy-Reporter”. Und wer nun gehofft hatte, dass diese Aktion mit dem Ende der WM ausläuft, der wird enttäuscht:

Natürlich kann jeder selbst entscheiden, ob er für “Bild” den Paparazzo machen will, oder nicht. Aber man sollte dabei zweierlei bedenken. Erstens können die Fotografierten meist nicht entscheiden, ob sie überhaupt fotografiert werden wollen (Stichwort: Persönlichkeitsrechte). Und zweitens gibt es keine Garantie dafür, dass die Geschichte, die “Bild” dann zu dem Leser-Foto macht, auch stimmt (Stichwort: Ahnungslos Fotos betexten).

Diese Ahnungslosigkeit demonstriert “Bild” schon gleich zum Auftakt der Aktion. So schreibt sie zum heutigen Schnappschuss, der einen Polizisten zeigt, der während der Fahrt mit dem Handy telefoniert:

Lieber Schutzmann – das ist dreister, als die Polizei erlaubt. Dafür sind wohl mindestens 40 Euro für die Kaffeekasse seiner Polizeiwache fällig.

Denn laut Bußgeldkatalog gibt es für diese Ordnungswidrigkeit 40 Euro Strafe und einen Punkt in Flensburg.

Nun ja, nicht unbedingt. Denn was “Bild” dabei nicht berücksichtigt: Polizisten genießen nach Paragraph 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Sonderrechte. Das heißt, sie sind von den Vorschriften der StVO befreit, “soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist”.

Ob Paragraph 35 StVO hier greift, wissen wir natürlich nicht, “Bild” und der Leser-Reporter aber offenbar auch nicht. Deshalb, wie gesagt: Paparazzi, Vorsicht!

Mit Dank an Conrad G. für den sachdienlichen Hinweis.

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