Archiv für August 29th, 2023

“Bild” übernahm eine wahrscheinlich erfundene Geschichte eines Neonazis

Liest man den Bild.de-Artikel vom 16. August, findet man darin keine Zweifel:

Brutale Attacke in Chemnitz: Ein Mann wurde von unbekannten Tätern angegriffen. Mit einer Machete hackten sie dem 28-Jährigen dabei mehrere Finger ab!

Die Tat ereignete sich am Dienstag gegen 15 Uhr in einer Parkanlage an der Helbersdorfer Straße. Nach der Attacke flüchteten die schwarz Maskierten in Richtung Stadtpark.

Genauso eindeutig klingt es in der Überschrift:

Screenshot Bild.de - Brutaler Angriff in Chemnitz - Vermummte hacken Neonazi drei Finger mit Machete ab

So ist es gewesen, kein Konjunktiv, kein “soll”.

Heute, knapp zwei Wochen später, ist klar, dass etwas mehr Distanz und deutlich weniger Zueigenmachen dieser Geschichte des angeblichen Opfers besser gewesen wäre:

Screenshot Bild.de - Ermittlungen gegen vermeintliches Opfer - Neonazi soll Macheten-Überfall erfunden haben
(Augenbalken durch Bild.de, weitere Verpixelung durch uns.)

Bild.de schreibt dazu:

Jetzt die überraschende Wende: Am Montag teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit, dass gegen den Mann wegen Vortäuschens einer Straftat und gegen einen weiteren Beschuldigten wegen schwerer Körperverletzung ermittelt wird.

Dem nun Mitbeschuldigten, der sich jetzt wegen schwerer Körperverletzung verantworten muss, waren die Ermittler durch Auswertung von Mobiltelefonen auf die Schliche gekommen. Der Deutsche soll nach BILD-Informationen wie Alexander W. der rechtsextremen Szene angehören.

Laut LKA und Staatsanwaltschaft Chemnitz hat der Überfall so nie stattgefunden. Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart (59) zu BILD: “Nach den Ermittlungen hat sich ein Überfall durch Linke nicht bestätigt.”

Der Fall habe “bundesweit für Aufsehen” gesorgt, schreibt die “Bild”-Redaktion. Zu ihrer eigenen Rolle bei der Verbreitung der wahrscheinlich erfundenen Geschichte eines Neonazis schreibt sie nichts.

Gesehen bei @jan_wiebe.

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Wer liest schon “Bild” in Kenia?

Seit vergangenem Donnerstag berichten die “Bild”-Medien intensiv über den Tod einer 32-jährigen Frau in Stuttgart. Der Fall hat einiges, was ihn für eine Boulevardredaktion interessant macht, beispielsweise einen festgenommenen Tatverdächtigen, mit dem das Opfer laut “Bild” eine Affäre gehabt haben soll. Außerdem, und das ist sicher von zentraler Bedeutung, gibt es Fotos – zwei verschiedene Aufnahmen der Frau hat die “Bild”-Redaktion zusammenklauben können. Und die zeigt sie bei jeder Gelegenheit.

Allein bei Bild.de sind mindestens sieben Artikel seit vergangenem Donnerstag erschienen (überwiegend als “Bild-plus”-Artikel, schließlich versucht die “Bild”-Redaktion immer wieder, mit dem Tod von Menschen Abos zu verkaufen). Dazu mehrere große Artikel in der Stuttgart-Ausgabe der “Bild”-Zeitung beziehungsweise in der “Bild”-Bundesausgabe. Außerdem eine komplette Seite in “Bild am Sonntag”. Und mehrere Push-Nachrichten für alle, die die “Bild”-App auf dem Smartphone haben.

Screenshot Bild.de - Mysteriöser Leichenfund in Schwesternwohnheim - K. wollte nur in die Disco - jetzt ist sie tot
Screenshot Bild.de - Pflegerin (32) vor Disco-Besuch getötet - Mutmaßlicher Killer von K. gefasst
Screenshot Bild.de - Krankenschwester tot in Wohnheim gefunden - Wie kam K.s Killer in Zimmer 1109?
Screenshot Bild.de - Pflege-Schülerin (32) getötet - 39-Jähriger verhaftet - War K.s heimlicher Freund ihr Killer?
Screenshot Bild.de - Pflege-Schülerin (32) in Wohnheim getötet - Entkam K.s Killer durch diese Tür?
Screenshot Bild.de - Pflegeschülerin in Wohnheim getötet - Polizei verhaftet K.s Liebhaber - Wie ihm die Soko Tür auf die Spur kam

Die Verpixelungen oben haben alle wir hinzugefügt – in den “Bild”-Medien sind die Fotos der Frau ohne jegliche Unkenntlichmachung erschienen (lediglich beim letzten Screenshot hat die “Bild”-Redaktion dem Tatverdächtigen einen schmalen Balken über die Augen gelegt). Als Quelle der Aufnahmen ist “Privat” angegeben.

Der Pressekodex des Deutschen Presserats ist bei diesem Thema recht eindeutig. In Richtlinie 8.2 zum “Opferschutz” steht:

Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.

Um eine Person des öffentlichen Lebens handelt es sich bei der Frau nicht.

Wir haben bei “Bild” nachgefragt, ob der Redaktion eine Erlaubnis der Familie vorliegt, die Fotos unvepixelt zu zeigen. Und wenn nicht, warum sie es trotzdem tut. Eine Antwort haben wir bislang nicht erhalten.

Sollte keine Erlaubnis der Familie vorliegen, dürfte es auch juristisch gesehen recht klar sein, dass das, was die “Bild”-Redaktion hier macht, nicht in Ordnung ist. Allerdings gilt: wo kein Kläger, da kein Richter. Und so gibt es in diesem Fall noch einen weiteren Umstand, der ihn für die “Bild”-Redaktion besonders interessant machen dürfte: Die getötete Frau stammt aus Kenia. Sie soll allein in Deutschland gewesen sein, ihre Familie befindet sich laut “Bild” in Kenia. Es ist ausgesprochen unwahrscheinlich, dass die Familienmitglieder mitbekommen, was die “Bild”-Redaktion mit den Fotos alles anstellt.

Radio-Razzia rechtswidrig, Kritik an “SZ”, Auf ein Stück Erdbeertorte

1. Razzia bei Radio Dreyeckland war rechtswidrig
(netzpolitik.org, Markus Reuter)
Wie netzpolitik.org berichtet, habe das Landgericht Karlsruhe die Hausdurchsuchungen beim Freiburger Sender Radio Dreyeckland (RDL) letztinstanzlich für rechtswidrig erklärt. Dies hätten der Sender und die juristisch beteiligte Gesellschaft für Freiheitsrechte mitgeteilt. Die Durchsuchungen waren erfolgt, nachdem RDL einen Link zum Archiv der 2017 verbotenen Internetseite linksunten.indymedia.org veröffentlicht hatte. Das Gericht habe betont, dass die Durchsuchungen mehrere Grundrechte verletzt hätten und eine einschüchternde Wirkung ausüben könnten.

2. Kritik an der Berichterstattung der SZ
(deutschlandfunk.de, Michael Borgers & Sören Brinkmann, Audio: 8:12 Minuten)
Am Samstag berichtete die “Süddeutsche Zeitung” über ein antisemitisches Flugblatt (nur mit Abo lesbar), das vor rund 35 Jahren in einem bayerischen Gymnasium gefunden und mit dem heutigen stellvertretenden bayerischen Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger in Verbindung gebracht wurde. Aiwanger bestreitet, das Flugblatt verfasst zu haben. Stattdessen sagt sein Bruder, er sei der Urheber. Die Art der Berichterstattung hat Kritik hervorgerufen. Stefan Niggemeier erklärt im Interview mit dem Deutschlandfunk, worum es im Einzelnen geht und was die “Süddeutsche” seiner Meinung nach hätte besser machen können.

3. Auf ein Stück Erdbeertorte bei ganz normalen Leuten
(uebermedien.de, Lisa Kräher)
Bei “Übermedien” kritisiert Lisa Kräher die Berichterstattung der “Zeit” über Menschen, die 2020 versucht haben, das Reichstagsgebäude in Berlin zu stürmen. Kräher bemängelt, dass die Redaktion den Beteiligten eine große Plattform biete, ohne deren Motive und Hintergründe ausreichend kritisch zu hinterfragen. Sie argumentiert, dass die Darstellung verharmlosend wirken könne und die tatsächlichen Probleme nicht angemessen adressiere. Besonders kritikwürdig seien aus ihrer Sicht die von der “Zeit” in deren Social-Media-Kanälen verwendeten Zitatkacheln.

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4. “Hier findet Entgrenzung statt”
(taz.de Wilfried Urbe)
Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, spricht im Interview mit der “taz” über die Herausforderungen von Hass und Desinformation im Internet. Er betont, dass die Gesellschaft zunehmend Verantwortung übernehme, indem sie entsprechende Hassbotschaften melde. Die NRW-Initiative “Verfolgen statt nur Löschen” habe bereits zu zahlreichen Ermittlungsverfahren und Verurteilungen geführt: “Nachdem wir 2018 starteten, haben wir inzwischen 1.500 Anzeigen an das LKA NRW beziehungsweise das BKA weitergeleitet. Daraus sind 900 Ermittlungsverfahren entstanden und 400 Beschuldigte identifiziert worden. Aktuell laufen 52 Anklagen, bisher kam es zu 38 Verurteilungen.”

5. Länder wollen Intendantengehalt im RBB-Staatsvertrag deckeln
(tagesspiegel.de, Joachim Huber)
Wie Joachim Huber beim “Tagesspiegel” berichtet, sieht der neue Staatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) eine Gehaltsobergrenze für die Intendanz von 180.000 Euro vor – deutlich weniger als das derzeitige Gehalt der Senderchefin Katrin Vernau von 295.000 Euro. Die Ziele der Reform seien eine bessere Kontrolle, höhere Wirtschaftlichkeit und mehr Transparenz im Sender. Neben der Gehaltskürzung seien auch strukturelle Veränderungen wie die Verschlankung der Senderspitze und die Professionalisierung der Aufsichtsgremien geplant.

6. Youtuber sind keine Journalisten
(djv.de, Hendrik Zörner)
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisiert ein Urteil des Verwaltungsgerichts Minden, das einen Youtuber mit professionellen Journalistinnen und Journalisten gleichstelle. Das Gericht habe laut “FAZ” entschieden, dass es für die unterstellte Pressetätigkeit ausreichend sei, einen Youtube-Kanal zu haben, und die Reichweite des Kanals dabei unerheblich sei. Der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall findet das befremdlich und “verhaltensoriginell”. Er fragt unter der etwas generalisierend wirkenden Überschrift “Youtuber sind keine Journalisten”: “Wie will man eigentlich noch journalistische Angebote von lustigen Katzenvideos und anderem Klamauk unterscheiden?”