1. Mal hü, mal hott
(taz.de, Johannes Eisenberg)
Die “taz” habe am 11. Juni eine “presserechtliche Abmahnung” von Hamburger Anwälten erhalten, die der Redaktion im Namen der Band Rammstein bestimmte Aussagen verbieten wollen, berichtet Medienrechtler Johannes Eisenberg, der auch für die “taz” juristisch tätig ist. In seiner Rekonstruktion der bisherigen Ereignisse zeigt er sich überrascht über das seiner Meinung nach inkonsequente Vorgehen der Band: “Dass die Rammsteins und ihr Sänger mal hü, mal hott schreien, spricht nicht für eine schlüssige Verteidigungsstrategie. Mal sagen sie, alle hätten ein Recht auf ihre Meinung – gehen dann aber doch gegen unliebsame Äußerungen juristisch vor.” (Ein Widerspruch, den der “6-vor-9”-Kurator vor wenigen Tagen in ähnlicher Weise festgestellt hatte: “Wenn Du in Deinem Statement darauf hinweist, dass die betroffenen Frauen “ein Recht auf ihre Sicht der Dinge haben”, es ihnen aber durch den Aufbau einer gigantischen juristischen Drohkulisse schwer machst, sie zu äußern.”)
2. Unzweifelhaft unklar: Der “Tagesspiegel” und sein Favorit für die rbb-Intendanz
(uebermedien.de, Stefan Niggemeier)
Stefan Niggemeier greift bei “Übermedien” eine Meldung des “Tagesspiegel” auf, wonach Jan Weyrauch, derzeit Programmdirektor von Radio Bremen, “unzweifelhaft als Favorit” in die für Freitag vorgesehene Wahl zum RBB-Intendanten gehe. Der “Tagesspiegel” berufe sich dabei auf eine RBB-interne Abstimmung, die laut Niggemeier aus verschiedenen Gründen nicht herangezogen werden könne.
Weiterer Lesehinweis: “Rückzug: Juliane Leopold wird nicht neue RBB-Intendantin”: “Dem [RBB]-Rundfunkrat stehen am Freitag nun doch nur drei Personen zur Wahl des nächsten Intendanten oder der nächsten Intendantin. Juliane Leopold hat ihre Kandidatur am Dienstag zurückgezogen. Und sie hat Gründe genannt.” (dwdl.de, Manuel Weis)
3. Freiburger Journalist soll jetzt doch vor Gericht
(netzpolitik.org, Sebastian Meineck)
Am 19. Mai hatten wir in den “6 vor 9” noch darüber berichtet, dass das Landgericht Karlsruhe die Anklage gegen einen Redakteur des unabhängigen Senders Radio Dreyeckland nicht zugelassen hat. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, in einem Beitrag auf die Archivseite der verbotenen Plattform linksunten.indymedia verlinkt und damit eine verbotene Organisation unterstützt zu haben. Nun hat das Oberlandesgericht Stuttgart in nächsthöherer Instanz den Beschluss des Landgerichts aufgehoben. Sebastian Meineck fasst den aktuellen Sachstand samt seiner möglichen Entwicklungen zusammen.
4. ChatGPT im Journalismus: 10 Prompt-Ideen für Redaktionen
(vitlif.de)
Oskar Vitlif stellt in seinem Artikel verschiedene Anwendungsszenarien vor, in denen KI-Chatbots Redaktionen effektiv unterstützen können. Von der Themenfindung über die Textgenerierung bis hin zur Suchmaschinenoptimierung und der Erstellung von Social-Media-Posts gebe es zahlreiche Möglichkeiten, wie ChatGPT, Bing Chat und Co. die redaktionelle Arbeit bereichern könnten. Vitlif veröffentlicht auch den jeweils verwendeten Prompt und die dazugehörige Antwort der Künstlichen Intelligenz.
5. Fluchtforschung gegen Mythen 8
(fluchtforschung.net, Ulrike Krause)
Das Netzwerk Flüchtlingsforschung stellt regelmäßig Behauptungen aus der Flüchtlingsdebatte auf den Prüfstand, seien es Talkshow-Aussagen, Tweets oder Stammtischparolen. Das Besondere an dieser Form des Faktenchecks: Nicht Journalistinnen und Journalisten, sondern Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft nehmen Stellung. In der achten Ausgabe setzt sich ein Team unter der Leitung von Prof. Dr. Ulrike Krause mit der kürzlich beschlossenen Neuordnung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems auseinander.
6. Fox News warnt Tucker Carlson vor Fortsetzung seiner Twitter-Show
(spiegel.de)
Zwischen dem US-Fernsehsender Fox News und seinem ehemaligen Star-Moderator Tucker Carlson tobt nach der Trennung ein erbitterter Rosenkrieg. Fox News habe Carlson darauf hingewiesen, dass er trotz seines Ausscheidens an einen bis 2025 laufenden Exklusivvertrag gebunden sei. Der Sender habe ihn davor gewarnt, seine jüngst gestartete Twitter-Show fortzusetzen.