Archiv für März 11th, 2016

Der ehrenhafte Julian Reichelt und die grausamen Fotos aus Syrien

Sehr geehrter Herr Andreas Fischer,

es bereitet mir körperliche Schmerzen, in der Anrede diese Höflichkeitsformel zu verwenden, weil ich nach Ihrer Entscheidung an Ihnen, Ihrer Institution, Ihrem Weltbild und Ihrem Verständnis von der Pressefreiheit nichts Ehrenhaftes finden kann.

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass diese Zeilen von Julian Reichelt stammen, dem Online-Chef der „Bild“-Zeitung.

Reichelt empört sich mit diesem Schreiben über eine Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz. Die hatte auf Bild.de einen „Verstoß gegen die Menschenwürde“ festgestellt:

Bei dem geprüften Angebot handelt es sich um einen Bericht über den Syrienkrieg, der die Folgen von Bombenangriffen des syrischen Präsidenten Assad auf die Zivilbevölkerung thematisiert. Zur Illustration der Lage in Syrien werden verschiedene Fotografien von schwer verletzten oder toten Babys und Kindern gezeigt. Die Gesichter der Kinder sind dabei unverfremdet in Nahaufnahme zu sehen, sodass die Opfer identifizierbar sind. Zudem wird der Effekt durch die Möglichkeit zur großformatigen Darstellung durch Anklicken verstärkt.

Nach Ansicht der KJM verstoßen zwei der Darstellungen gegen die Bestimmungen zur Menschenwürde, da die Opfer auf diesen Bildern deutlich zu erkennen sind. Das Leiden und Sterben der Kinder wird zur Schau gestellt und sie werden dadurch zu Objekten der Schaulust degradiert. Auch wenn es sich um ein tatsächliches Geschehen handelt, besteht nach Meinung des Gremiums kein berechtigtes Interesse an dieser Art der Darstellung, da eine Verpixelung der Bilder die Aussagekraft des Artikels nicht geschmälert hätte.

Verstöße gegen die Bestimmung zur Menschenwürde liegen insbesondere dann vor, wenn Menschen leidend oder sterbend dargestellt und dabei zum Objekt herabgewürdigt werden. Darüber hinaus muss die Darstellung ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein berechtigtes Interesse gerade für diese Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt. Reine Geschmacksfragen spielen bei Prüfungen der KJM keine Rolle.

Ich bin bei solchen grausamen Fotos aus Krisengebieten oft unentschlossen: Muss das ein? Darf man das zeigen? Muss man das zeigen?

Einerseits: Die Gefahr, dass Menschen zu bloßen Objekten werden, zum grausigen Clickbait für die Katastrophenvoyeuristen, ist sehr groß. Andererseits sind solche Fotos wichtig und notwendig, um Dinge in Bewegung zu setzen, um ein realistisches Bild der Welt zu vermitteln und um sie für die Leser greifbar zu machen.

Das Foto aus dem “Bataclan” nach den Anschlägen von Paris war so ein Fall. Viele Leser haben uns damals empörte Mails geschrieben, weil darauf die blutverschmierten Leichen in dem Konzertsaal zu sehen sind. Ich kann die Aufregung verstehen. Ich kann aber auch die Leute verstehen, die dieses Foto brauchten, um sich ein Bild von dieser schlimmen Tat zu machen, um zu begreifen, was dort passiert ist, und vielleicht auch um zu erkennen, dass sie das selbst hätten sein können.

Ob man das Foto riesengroß auf der Startseite zeigen muss, ist freilich eine andere Frage.

Die KJM hat die Veröffentlichung des “Bataclan”-Fotos auf Bild.de übrigens nicht beanstandet. Das Portal verstoße damit nicht gegen die Menschenwürde, weil:

Zum einen bietet das in das Angebot eingebundene Foto einen Überblick über einen großen Ausschnitt des gesamten Tatorts. Die Leichen nehmen dabei nur einen geringen Teil an der Gesamtfläche der Abbildung ein. Gesichter sind nicht zu erkennen und es werden keine Verletzungen in den Fokus der Abbildung gerückt. Somit wurde die Subjektqualität der abgebildeten Menschen nicht missachtet. Zum anderen umfasst die Pressefreiheit die freie Wahl der Art und Weise, in der über ein Ereignis berichtet wird. Der Artikel behandelt ein Ereignis des aktuellen Tagesgeschehens von größtem öffentlichem Interesse und das Foto soll die Dramatik der Ereignisse sowie ihre schrecklichen Folgen veranschaulichen. Es kann zudem angenommen werden, dass Bilddokumente die Authentizität der Berichterstattung erhöhen. Somit lag ein berechtigtes Interesse für die Form der Darstellung und Berichterstattung vor.

Ähnlich sieht es auch der Deutsche Presserat.

So kann man sicher auch in diesem Fall, bei den grausamen Fotos aus Syrien, über die Entscheidung der KJM diskutieren.

Aber Diskussionen mit Julian Reichelt sind so eine Sache. Wer anderer Meinung ist, ist sofort sein Feind, und Reichelt wird jedes „Nein“ mit einem doppelt so lauten „Doch“ übertönen, koste es, was es wolle, und wenn es das Letzte ist, was …

Um es gleich zu sagen: Die Entscheidung, die Sie getroffen haben, ist schrecklich und falsch. Wir werden sie nicht akzeptieren, sie nicht hinnehmen und mit allen Mitteln – juristisch, journalistisch, politisch – dagegen vorgehen, bis Sie sich korrigieren oder korrigiert werden und anerkennen, dass Sie bei der Wahrnehmung des Ihnen erteilten Auftrags schlicht versagt haben.

Und so lärmt Reichelt in denkbar größtmöglichen Kategorien gegen die KJM-Entscheidung.

Sie erheben gegen uns einen der in unserem Rechtssystem denkbar schwerstwiegenden Vorwürfe, nämlich dass wir mit unserer Berichterstattung gegen Artikel 1 unseres Grundgesetzes, gegen die Menschenwürde verstoßen, weil wir das unermessliche Leid in Syrien so drastisch darstellen wie es eben stattfindet, die dort begangenen Menschheitsverbrechen so schonungslos dokumentieren wie es unsere Pflicht ist – und nicht müde werden, dies zu tun und unsere Berichterstattung auch immer wieder in den eindeutig gegebenen politisch Zusammenhang stellen.

Dazu zwei Anmerkungen, eine grundsätzliche und eine persönliche.

Denn das ist es immer für Reichelt: grundsätzlich und persönlich. Er fühlt sich persönlich attackiert, wenn man „Bild“ kritisiert. Darum schlägt er auch persönlich zurück.

Erstens, ich hätte mir nicht vorstellen können, dass ausgerechnet eine deutsche Institution im Angesicht von Menschheitsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eine solche Entscheidung trifft und Berichterstattung über Tyrannei in irgendeiner Form zu beschneiden und einzuschränken versucht. Ihre Entscheidung und deren infame Begründung ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die aus der deutschen Geschichte gelernt und aus ihr heraus unser Grundgesetz geschaffen haben. Und es ist nicht weniger als ein Angriff auf einen anderen Artikel unseres Grundgesetzes, nämlich auf die Pressefreiheit.

Zweitens, ich habe als Reporter über zehn Jahre hinweg aus Syrien über den Krieg berichtet. Viele Szenen, wie unsere Fotos sie zeigen, habe ich selbst erlebt und fotografisch dokumentiert. Da Ihnen offenbar jedes Maß und jegliches Urteilsvermögen fehlen, da Sie – seien Sie dankbar dafür – vergleichbare Situationen offenbar nie erleben mussten, lassen Sie mich Ihnen sagen: Nicht das Foto ist die Verletzung der Menschenwürde, sondern die Fassbombe, der Giftgasangriff, das Schrapnell, das ein Kind von innen zerfetzt. Niemals werden wir uns vorschreiben lassen, wie wir solch abscheuliche Taten, diesen Zivilisationsbruch zu dokumentieren haben. Dass wir uns von Menschen „kontrollieren“ lassen müssen, die sich – aus welchen Motiven auch immer – zu solch schrecklichen Entscheidungen verleiten lassen, ist ein Hohn.

Man kann sich gar nicht vorstellen, wie viel Schaum dabei auf die Tastatur getropft sein muss, und das ist noch lange nicht das Ende (den Rest ersparen wir Ihnen – hier können Sie es nachlesen, wenn Ihnen danach ist).

Wenn Reichelt so herumtost, klingt es nicht, als hätte die KJM zwei Leichenfotos kritisiert, sondern als wollte sie der „Bild“-Zeitung grundsätzlich verbieten, das Grauen in Syrien zu dokumentieren. Anders gesagt:

Julian Reichelt ist unfähig, Kritik von Zensurversuchen zu unterscheiden. Wer bemängelt, dass „Bild“ die Hinrichtungsfotos des „IS“ verbreitet, ist ein Freund der Terroristen und will, dass gar nicht mehr über die Gräueltaten des „IS“ berichtet wird. Wer findet, dass man auch einen “Pegida”-Anhänger nicht heimlich in seiner Wohnungstür fotografieren darf, kämpft “für die Interessen von Pegida”. Wer “Bild” für die Berichterstattung über Flüchtlinge kritisiert, will “Bild” verboten sehen. Jede Forderung nach Zurückhaltung ist für Reichelt gleich ein antidemokratischer Akt, ein nicht hinzunehmender „Anschlag auf die Pressefreiheit“.

Auch nach diesem Eintrag wird Reichelt wahrscheinlich davon ausgehen (oder es zumindest so darstellen), als hätten wir vom zensorischen BILDblog es am liebsten, wenn “Bild” gar keine Fotos mehr aus Syrien zeigen würde. Aber noch mal: Es geht uns nicht um die Frage, ob man grausame Fotos grundsätzlich zeigen darf oder nicht, sondern darum, dass in jedem Einzelfall sorgfältig entschieden werden muss. Und es geht uns darum, auf welche Art und Weise Julian Reichelt auf die Entscheidung des KJM reagiert und wie er und sein Portal diese Entscheidung jetzt darstellen.

Gestern Abend erklärten sie:

Als hätte ihnen das jemand verboten.

“Bild”-Kommentator Ernst Elitz* fragt:

Was für eine Sicht auf die Welt haben diese Jugendschützer? Soll die Grausamkeit von Diktatoren nur noch vertuscht oder verpixelt an die Öffentlichkeit kommen? (…) Wer die Würde des Menschen schützen will, muss in solchen historischen Momenten auch seine Entwürdigung zeigen. Nicht um die Opfer „zur Schau zu stellen“, sondern um Abscheu vor den Tätern zu wecken.

Das ist unser journalistischer Auftrag. Im Interesse der Menschenwürde.

Als würde die Jugendmedienschützer das total anders sehen. Dabei sind die KJM, Julian Reichelt, Ernst Elitz und der Rest der “Bild”-Bande im Grunde alle einer Meinung. Natürlich dürften Medien Berichte über Kriege mit drastischen Fotos bebildern, sagte uns Andreas Fischer von der KJM auf Nachfrage. Aber da gebe es eben Grenzen, und diese Grenzen habe Bild.de hier mit zwei Fotos überschritten.

Insgesamt zeigt Bild.de in dem fraglichen Artikel 15 Fotos von verletzten oder toten Menschen, die meisten davon Kinder. Ganze Hallen voller Leichen. Überall Trümmer, Verletzte und Blut. Nur zwei der Fotos hat die KJM beanstandet, unter anderem die Nahaufnahme eines toten Babys.

Die KJM will nicht alle Kriegsfotos verbieten. Sie will, dass Opfer nicht ein zweites Mal zu Opfern werden und Journalisten bei jedem einzelnen Foto abwägen.

“Bild” aber will nicht abwägen, sondern zeigenzeigenzeigen.

Begründeter Sachbezug, TV-Debatten, Streaming-Pauperismus

1. Kein Freibrief für Gedankenlosigkeit
(taz.de, Anne Fromm)
Anne Fromm von der “taz” berichtet über die Entscheidung des Presserats, die Nationalität oder Religion von Straftätern weiterhin nur dann zu nennen, wenn ein „begründeter Sachbezug“ bestehe. Anders als “Bild”-Chefredakteurin Tanit Koch begrüßt Fromm die Entscheidung: “Jede Redaktion, auch der Boulevard, trägt eine publizistische Verantwortung – gerade in einer Zeit, in der Asylbewerberunterkünfte brennen. Diese zu erfüllen gehört zum journalistischen Handwerk. Das unterscheidet sie schließlich von Twitter und Facebook.”

2. Streaming: Warum kommt so wenig bei Musikern an?
(telemedicus.info, Fabian Rack)
Kann im Digitalzeitalter wirklich kaum jemand mehr von einem Musikalbum leben? Und zementieren Spotify und Apple Music diesen Zustand? Keine harten Zahlen, kaum Transparenz, viele Akteure im Spiel: Die Situation ist nicht einfach. Dennoch hat das juristische Internetprojekt “Telemedicus” einige Informationen zum Musikstreaming, zu Geldflüssen und Plattenverträgen zusammengetragen.

3. Siri, bin ich süchtig?
(fluter.de, Philipp Brandstädter)
ARD und ZDF wollen in einer Onlinestudie festgestellt haben, dass wir im Durchschnitt drei Stunden täglich an unseren Smartphones hängen. Der Psychologe Dr. Bernd Sobottka hält dies noch nicht für problematisch. Bedenklich könne es jedoch werden, wenn die reale Kommunikation in den Hintergrund rücke und das Smartphone der Hauptinternetzugang sei. Im Interview über Digitalsucht spricht er über typisches Suchtverhalten und gibt Tipps zu Entwöhnung und Ausstieg.

4. Der Countdown läuft
(carta.info, Rubina Möhring )
Die Amtszeit der OSZE-Medienbeauftragten Dunja Mijatovic ist ausgelaufen und die Mitgliedsstaaten können sich nicht auf eine Nachfolge einigen. Das eh nicht üppige, operative Budget dieser OSZE–Institution sei rund um den Jahreswechsel dramatisch gekürzt worden, und für die Entscheidung werde Einstimmigkeit aller 57 Mitgliedsstaaten gefordert. Nun liege es an Deutschland und Frank-Walter Steinmeier eine Entscheidung herbeizuführen, fordert die Autorin und Präsidentin der “Reporter ohne Grenzen Österreich”, Frau Dr. Rubina Möhring.

5. Wer darf auf die große Bühne?
(faz.net, Christoph Bieber)
Zu Wahlzeiten sind Fernsehdebatten ein wichtiges Element, um sich zu informieren oder eine Wahlentscheidung herbeizuführen. Christoph Bieber plädiert für den Blick nach Amerika: Während bei uns vieles ungeordnet abliefe, überwache dort die “Commission on Presidential Debates” den Zugang zu den prominenten Podien und lege die wichtigsten Regeln für die Gesprächsformate fest. Die Einrichtung einer ähnlicher Instanz in Deutschland sei überfällig.

6. Stellungnahme von Karlo Tobler
(facebook.com, Karlo Tobler)
Nachdem im sächsischen Clausnitz ein fremdenfeindlicher Mob die Ankunft eines Busses mit Flüchtlingen blockiert hatte und die Bilder deutschlandweit für Entsetzen gesorgt hatten, setzte sich Karlo Tobler tags darauf spontan ins Auto und fuhr zum Ort des Geschehens. Sein feinfühliger Facebookbericht über die Aktion wurde zehntausendfach geliket und geteilt und medial verwertet. Nun hat Tobler den Eintrag auf “privat” gestellt. In einem öffentlichen Post berichtet er über die Gründe.