Um zu illustrieren, was sich in einer Gefängniszelle abgespielt haben könnte, braucht “Bild” Grafiker.
Um zu illustrieren, was sich (Unspektakuläres) auf einem Gefängnishof abspielt, braucht “Bild” nur einen Fotografen, der einen günstig gelegenen Ort in der Nachbarschaft findet. So geschehen in der Nachbarschaft der JVA Mannheim, in der zur Zeit der TV-Wetterexperte Jörg Kachelmann in Untersuchungshaft sitzt: Mehrfach waren bei “Bild” und Bild.de Fotos zu sehen, die Kachelmann beim Hofgang zeigen.
Das Landgericht Köln hat am Freitag die Veröffentlichung dieser Paparazzi-Fotos untersagt, weil sie eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild von Jörg Kachelmann darstellen, wie Kachelmanns Medienanwalt Ralf Höcker auf seiner Website mitteilt. Laut Höcker habe sich der Fotograf in eine unbewohnte Wohnung in der Nachbarschaft “geschlichen” und von dort aus über die Gefängnismauern hinweg den Hof der JVA fotografiert.
Diese Einstweilige Verfügung ist nicht die erste, die Jörg Kachelmann gegen “Bild” und Bild.de erwirkt hat: Vor etwa zehn Tagen hatte das Landgericht Köln die Veröffentlichung von Details aus den Ermittlungsakten und von SMS-Nachrichten untersagt, die Kachelmann an eine Sängerin geschickt haben soll (BILDblog berichtete).