Archiv für Juni 5th, 2007

Entwarnung für Normalerbliche

"Erbschaftssteuer 1400 Prozent rauf?"

So steht es heute auf der Seite 1 der “Bild”-Zeitung. Und 1400 Prozent sind ja ein ganz ordentlicher Batzen. Sie ergäben sich, so “Bild”, aus “internen Berechnungen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion”:

Beispiel: Für ein Haus mit einem Verkehrswert von 500 000 Euro müsste ein 25-jähriger Erbe (Sohn/Tochter) künftig rund 44 000 Euro Erbschaftssteuer zahlen — “1400 Prozent” mehr als heute! Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach private Immobilien künftig höher bewertet werden müssen.

Die Rechnung stimmt im Prinzip. Die Überschrift und eigentlich der gesamte Artikel sind trotzdem in doppelter Hinsicht Unsinn.

Denn erstens beziehen sich die 1400 Prozent nicht auf die Erbschaftssteuer schlechthin, sondern nur auf vererbte Immobilien. Die werden derzeit gegenüber anderen Vermögensarten bevorzugt behandelt* und sollen zukünftig genauso behandelt werden wie beispielsweise Barvermögen (das meint “Bild” mit “künftig höher”).

Zweitens beschreibt “Bild” mit den “1400 Prozent” keineswegs den Normalfall, sondern Ausnahmefälle von großen Erbschaften. Die Regierungskoalition ist sich nämlich darüber einig, Freibeträge einzuführen, so dass “ein normales Einfamilienhaus in Bayern oder Baden-Württemberg nicht belastet wird”, wie es kürzlich in einer dpa-Meldung und ähnlich auch in anderen Berichten zum Thema hieß.

Wessen Eltern also neben dem Eigenheim nicht noch über die ein oder andere Mietskaserne verfügen, der braucht sich auch zukünftig eher keine Sorgen zu machen über eine drohende Erbschaftssteuererhöhung von “1400 Prozent”.

Mit Dank an Michael H. und Bastian B. für den sachdienlichen Hinweis.

*) Derzeit werden bebaute Grundstücke nicht nach ihrem Verkehrswert, sondern nach dem sogenannten Ertragswert besteuert. Der beträgt in der Regel etwa 50 Prozent des Verkehrswertes (die genaue Berechnung ersparen wir uns). In diesem Fall wären das also 250.000 Euro. Nach Abzug des Freibetrags für Kinder in Höhe von 205.000 Euro bleiben also 45.000 zu versteuernde Euro (Nachlassverbindlichkeiten und andere Erbgegenstände außen vor). Bei einem Steuersatz von 7 Prozent ergibt das 3.150 Euro Erbschaftssteuer. Die, angeblich aus den “internen Berechnungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion” stammenden, von “Bild” angegebenen 44.000 Euro wären also tatsächlich ungefähr “1400 Prozent” mehr.

6 vor 9

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