Archiv für August 3rd, 2005

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Auch bekannt als QUARK

Die so genannte “Vogelgrippe” (aviäre Influenza) ist laut Wikipedia “eine erstmals 1878 in Italien beobachtete, durch Viren hervorgerufene anzeigepflichtige Tierseuche”.

Das so genannte “SARS” (Severe Acute Respiratory Syndrome) ist laut Wikipedia “eine Infektionskrankheit, die erstmals im November 2002 in der chinesischen Provinz Guangdong beobachtet wurde”.

Beide Krankheiten traten in den vergangenen Jahren im asiatischen Raum auf, haben ähnliche Symptome, können für den Menschen tödlich sein und sorgen hierzulande gern für Schlagzeilen. Vogelgrippe und Sars haben aber überhaupt nichts miteinander zu tun – außer vielleicht, dass “Bild” das überhaupt nicht begriffen hat.

Denn in der Leipzig-Ausgabe der “Bild” fand sich gestern der folgende Artikel:

Bebildert ist der “Vogelgrippe”-Text mit einem SARS-Virus (unten) und einem SARS-Arzt (links). Und um die Verwirrung komplett zu machen, ist im Text selbst von der “Lungenkrankheit SARS (Vogelgrippe)” die Rede, was bei einer Zeitung, die eine Aids-Erkrankung und eine HIV-Infektion nicht unterscheiden kann, vielleicht nicht weiter verwundert. Und sagte nicht auch ein Mitbewohner der Verstorbenen “fassungslos” zu “Bild”, “Meike war genau zur SARS-Zeit in China. Hoffentlich war sie nicht an Vogelgrippe erkrankt”?

Zum Glück hat “Bild” aber neben den Text extra noch einen Infokasten mit der Überschrift “Was ist die Vogelgrippe?” gesetzt, in dem “Bild” gleich zu Beginn ausdrücklich behauptet, die Vogelgrippe sei “auch als SARS (…) bekannt”. Doch das ist nicht nur falsch, sondern auch sehr verwunderlich: Der Rest des “Vogelgrippe”-Infokastens nämlich sieht ganz so aus, als wäre er (teilweise sogar wörtlich) aus einem der eingangs zitierten Wikipedia-Einträge abgeschrieben – genauer gesagt, aus dem zu SARS.

Mit Dank an Stefan R. für Hinweis, den selbstlosen Kauf einer “Bild”-Zeitung und den Scan!

Nachtrag, 17:00:
Dass es sich bei der Toten überhaupt um einen Vogelgrippe-Fall handelt, ist laut “Leipziger Volkszeitung” übrigens “momentan eine reine Mutmaßung”.

Sauber getrennt

Das Urteil des Berliner Landgerichtes lässt kaum Fragen offen: Die Praxis von Bild.de, Links zu setzen, die aussehen, als würden sie zu redaktionellen Texten führen, tatsächlich aber auf Werbeangebote verweisen, ist unzulässig:

Ein Hyperlink, der aus einem redaktionellen Zusammenhang auf eine Werbeseite führt, muss so gestaltet sein, dass dem Nutzer irgendwie erkennbar wird, dass auf eine Werbeseite verwiesen wird (…)

Andernfalls verstößt das Angebot gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Teledienstgesetz. Auch wenn auf der nächsten Seite, auf die der Nutzer nach dem Klicken kommt, das Wort “Anzeige” auftaucht, ändert das nichts an der Pflicht, den Nutzer schon vorher korrekt über den Werbecharakter eines Teasers zu informieren, denn:

Auch wenn der typische Internetnutzer generell damit rechnet, mit Werbung konfrontiert zu werden, so wird er, wenn er einen Link verwendet, der darauf hindeutet, zu redaktionellen Inhalten zu gelangen, Werbung dennoch nicht erwarten. Die Gefahr, den zweiten Link zu benutzen, ohne den Hinweis auf den werblichen Charakter zu erkennen, ist daher groß.

Das Urteil betrifft unmittelbar nur den konkreten verhandelten Fall. Wenn Bild.de in diesem Fall erneut so werben würde wie geschehen, würde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen, der das Verfahren angestrengt hat, ist allerdings der Meinung, dass nach diesem Urteil auch andere, ähnliche Verstöße von Bild.de für das Unternehmen sehr teuer werden könnten. “Bild”-Sprecher Tobias Fröhlich sagt, Bild.de werde “weiterhin gemäß der journalistischen Leitlinien von Axel Springer großen Wert darauf legen, daß Werbung auch als solche klar erkennbar ist”.

Na, dann schauen wir uns das doch mal an.

Im Ressort “Auto” stehen diese drei Teaser nebeneinander:

Der linke Teaser ist als Anzeige gekennzeichnet und führt zu einer ebenfalls als “Anzeige” markierten Bild.de-Seite, die zu einem kostenpflichtigen Angebot von “Janolaw” führt. Aber auch der mittlere führt zu einem kostenpflichtigen Angebot von “Janolaw”. Hier enthalten weder der Teaser, noch die Folgeseite das Wort Anzeige. Und auch der rechte Teaser führt nicht zu einem redaktionellen Text, sondern direkt auf Seiten, die von der EurotaxSchwacke GmbH betrieben werden und deren Dienste kostenpflichtig sind.

Das Seitenmenu im Ressort “Reise” sieht bei Bild.de so aus:

Frage: Welcher dieser Menupunkte führt zu redaktionellen und welcher zu werblichen Inhalten? Nein, die Fettung ist kein Hinweis. Nur die Punkte “Reise” und “Reisekasse & Recht” führen zu redaktionellen Angeboten. Alle anderen sind Werbung für Unternehmen wie Tui oder Condor, die — um die Verwirrung komplett zu machen — auf den Folgeseiten teils als “Anzeige” (Ausriss links) gekennzeichnet sind, teils als “powered by” (Ausriss rechts).

Aber auch in der überwiegend redaktionellen Hauptseite “Reise” hat Bild.de einige Überraschungen versteckt. Zum Beispiel hier:

Wer sich auf den Teaser links unten klickt, um sich über die Sparmöglichkeiten bei Tui zu “informieren”, kommt zu einem Artikel, der scheinbar unabhängig und journalistisch, aber erstaunlich detailliert über die Sparmöglichkeiten informiert — ausschließlich bei der Tui, die ein Partner von Bild.de ist. Mitten im vermeintlich redaktionellen Text ist ein Link untergebracht, der direkt zum gemeinsamen Werbeangebot führt:

Im Reiseressort finden sich in der rechten Spalte auch folgende Teaser:

Sie sehen aus, als würden sie auf eine Verbraucherberatung durch die Bild.de-Redaktion hinweisen. Tatsächlich führen sie zu Seiten der Creditplus-Bank, die dort für ihren Online-Kredit wirbt, in einem Fall sogar fast vollständig verkleidet als unabhängige Beratung.

Und im Ressort “Gesund & Fit” sieht das Seitenmenu so aus:

In diesem Fall soll wohl das Deutschlandfähnchen signalisieren: Hier geht es auf eine Werbeseite (für das Maggi-Kochbuch).

Danke auch an Christoph H. für die Recherche!