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“Bild” macht kurzen Prozess

Zuweilen legt “Bild” ein sehr sonderbares Rechtsverständnis an den Tag. So wie gestern beispielsweise. Da hieß es in einem Text über eine Babysitterin, die verdächtigt wird, ein Kind misshandelt zu haben:

Im zweiten Absatz steht das. Und wenn die Schuld der Babysitterin erwiesen wäre, dann könnten Großbuchstaben hier vielleicht sogar angemessen sein. Nur ist es so, dass die Babysitterin gar nicht bestraft werden darf. Man kann nämlich in der Regel nur dann bestraft werden, wenn man auch verurteilt wurde. Und das geht nun mal nicht ohne vorherigen Prozess. Der hat aber noch gar nicht stattgefunden. Das weiß auch “Bild”, verrät es aber erst gegen Ende des Artikels:

Die Baby-Sitterin wurde später festgenommen, kam in U-Haft. Jetzt sollte der Prozeß wegen Mißhandlung von Schutzbefohlenen beginnen. Höchststrafe 10 Jahre Haft. Doch die Richterin ließ die Frau laufen! Ein Behörden-Sprecher: “Sie hält eine weitere Beweiserhebung für sinnvoll.”

Ob die Babysitterin bestraft wird oder nicht, steht also, anders als “Bild” wider besseres Wissen anfangs behauptet, noch überhaupt nicht fest. Abgesehen davon sollte man vielleicht wissen, dass die U-Haft ein gravierender Eingriff in die Freiheitsrechte eines möglicherweise Unschuldigen ist, bevor man sich darüber ereifert, dass jemand aus ihr entlassen wird. Insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Richterin offenbar der Meinung ist, die vorliegenden Beweise reichten für eine Anklageerhebung noch nicht aus.

Mit Dank an Simon K. auch für den Scan.

Noch ‘ne Torte

Okay, okay, wir machen noch einen letzten Versuch:

Sinn und Zweck eines Torten- oder auch Kreisdiagramms ist es, das Verhältnis einzelner Teile zueinander und zu einem Ganzen darzustellen. Das heißt, dass alle Tortenstücke zusammen auch tatsächlich das Ganze ergeben müssen. Verstanden?

Testfrage: Was ist also falsch an diesem Tortendiagramm:

“Nix!”, wird jetzt vermutlich der diensthabende Zuckerbäcker von Bild.de sagen, weil die Torte ja schön rund ist, oder so. Und das ist leider falsch. Denn bei Angaben in Prozent muss das Ganze immer 100 ergeben und nicht, wie hier, bloß 80 (kleine Eselsbrücke: statt Prozent sagt man auch “von Hundert”). In der Hoffnung, dass das zukünftig besser klappt, hier noch ein paar Übungsaufgaben.

Mit Dank an Johannes B. für den sachdienlichen Hinweis.

Nachtrag, 6.4.2006: Bei Bild.de hat man sich mal wieder entschieden, die falsche Tortengrafik nicht zu korrigieren, sondern lieber einenSatz drunter zu schreiben, der das wohl ausgleichen soll (siehe Ausriss). Entweder ist also der Mathe-Stoff für Realschüler der 6. Klasse zu schwer für die Zuckerbäcker von Bild.de, oder es war auch hier keine Grafik zur Hand, die zufällig auf das Umfrageergebnis passte.

Nachtrag, 6.4., 12.40 Uhr: Unsere Bemühungen waren also doch nicht umsonst. Bei Bild.de hat man tatsächlich eine neue und endlich korrekte Torte* gebacken:

*) Nachtrag, 6.4., 13.20 Uhr: Okay, da waren wir wohl zunächst etwas zu begeistert. Wie zahlreiche unserer Leser richtig anmerken, ist die Torte nämlich nur auf den ersten Blick “korrekt”. Die Größenverhältnisse der Tortenstücke zueinander stimmen indes immer noch nicht. Und das liegt daran, dass die zusätzlichen 20 Prozent einfach bei Jens Lehmann abgezwackt wurden. So geht’s natürlich auch nicht.

Kurz korrigiert (91)

“Drama um Brasiliens Trainer-Idol”, steht bei Bild.de. Und anders als dort behauptet wird, war es nicht Telé Santana, “der die brasilianische Nationalmannschaft 1982 und 1986 zum WM-Titel führte”. Tatsächlich führte nämlich in beiden Jahren niemand die Brasilianer zum WM-Titel. 1982 schied Brasilien in der Zwischenrunde aus und 1986 im Viertelfinale. Immerhin: Santana war tatsächlich in beiden Jahren Trainer Brasiliens.

Mit Dank an Armin D. für den sachdienlichen Hinweis.

Nachtrag, 21.15 Uhr: Bild.de hat die Meldung mittlerweile korrigiert. Jetzt ist Santana nur noch der Trainer, der die Brasilianer “bei der WM begleitete”.

Kurz korrigiert (90)

Wahrscheinlich wollte “Bild” ihren Lesern ja bloß eine Vorstellung davon geben, dass der Kongo ein ungeheuer großes Land ist. Und deshalb steht in einem Text über den anstehenden Bundeswehreinsatz im Kongo dieser Satz:

Der Kongo (früher Zaire) ist fast so groß wie Europa.

Fragt sich bloß, was genau “Bild” mit “fast” meint. Die Demokratische Republik Kongo (und um die geht es hier wohl) jedenfalls passt mit ihren gut 2,3 Millionen Quadratkilometern Fläche über viereinhalb mal in Europa (~10,5 Millionen qkm). Aber womöglich meint “Bild” ja die Europäische Union, wenn sie Europa schreibt. Die hat allerdings eine Fläche von rund vier Millionen Quadratkilometern. Das wiederum bedeutet beispielsweise, dass die Fläche Deutschlands locker viereinhalb mal in das “fast” von “Bild” passt. Da kann man von “fast” eigentlich fast nicht mehr sprechen.

Mit Dank an Hannes für den sachdienlichen Hinweis.

Der “Frivoler Prozeß”-Prozess

Am 26. Juli 2005 veröffentlichte “Bild” eine halbseitige Geschichte, die mit dieser recht harmlos klingenden Schlagzeile überschrieben war:

Es ging in dem Artikel um einen Mann, der von seiner Ex-Freundin angezeigt und auf 200.000 Euro Schmerzensgeld verklagt worden war, weil er einen offenbar heimlich gedrehten Film im Internet veröffentlicht hatte. Der Film zeigte ihn mit der Ex-Freundin beim Oralsex. Die Anklage lautete auf Beleidigung, Verletzung der Rechte am eigenen Bild und Verbreitung pornographischer Schriften. “Bild” illustriert die Geschichte u.a. mit einer Sequenz aus dem Film, die mit zwei nicht sehr großen schwarzen Balken versehen ist, und beschreibt das Foto so:

Szene aus dem privaten Sexfilm: Zärtlich verwöhnt Kerstin ihren Freund Dirk N.* (39) mit dem Mund

Man kann das als zynisch bezeichnen, einen Text über diesen Strafprozess quasi mit dem corpus delicti selbst zu bebildern, aber darum soll es hier gar nicht gehen. Sondern um das andere ziemlich große Foto, das “Bild” in diesem Zusammenhang zeigt. Darauf ist eine Frau in Jeans zu sehen. Sie trägt einen auffälligen Gürtel und ein nicht weniger auffälliges Oberteil. Frisur, Ohren, Haaransatz und -farbe sind gut zu erkennen. Lediglich das Gesicht ist verpixelt. Die Bildunterzeile lautet:

Kerstin* (42) verklagt ihren Freund auf 200.000 Euro Schmerzensgeld

Soweit so schlimm. Denn wer “Kerstin” kennt, dürfte keine Probleme gehabt haben, sie anhand des großen Fotos zu identifizieren.

Aber damit ist diese Geschichte noch lange nicht zuende. Im Gegenteil. Denn die Frau auf dem großen Foto – nennen wir sie einfach weiter “Kerstin” – ist überhaupt nicht die 42-jährige Frau aus dem Video, sondern deren 27-jährige Nichte, die mit dem “frivolen Prozeß” aus der “Bild”-Zeitung rein gar nichts zu tun hat. Da wundert es nicht, dass “Kerstin” die “Bild”-Zeitung aufforderte, in Zukunft keine Fotos mehr von ihr zu veröffentlichen und dabei zu behaupten, sie habe die dargestellten sexuellen Handlungen vorgenommen. Sie forderte also die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von “Bild”. Doch “Bild” lehnte ab.

Deshalb musste sich das Landgericht Frankfurt/Main mit dem Fall beschäftigen. Am 11. August 2005 erließ es eine einstweilige Verfügung, die es “Bild” untersagte, Fotos von “Kerstin” zu veröffentlichen und dabei zu behaupten, sie habe die dargestellten sexuellen Handlungen vorgenommen. Bei Zuwiderhandlung hätte “Bild” 250.000 Euro zahlen müssen. Doch “Bild” legte Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein.

Also musste sich das Gericht wieder mit dem Fall beschäftigen. Am 19. Januar dieses Jahres fand die mündliche Verhandlung statt. Im Urteil [PDF] des Gerichts wird “Kerstins” Aussage so wiedergegeben:

Trotz gepixeltem Gesicht sei sie auf dem Bild erkennbar (…). Sie sei auch tatsächlich bundesweit von Freunden, Bekannten und Verwandten erkannt worden, insbesondere von einer Frau S. D. aus H, sowie von ihrem Bruder und dessen Arbeitskollegen. (…) Die verwandtschaftliche Verbindung zwischen den zwei Frauen hätte dazu geführt, daß der Artikel insbesondere die Aufmerksamkeit von Bekannten und Verwandten (…) auf sich gezogen hätte.

Das klingt plausibel. Außer für “Bild”, bzw. die beklagte Axel Springer AG, deren Aussage im Urteil so wiedergegeben wird:

Die Beklagte bestreitet mit Nichtwissen, dass es sich bei der (…) Frau um die Klägerin handele und diese die Nichte von Frau B. sei. Sie bestreitet des Weiteren, dass die Frau, die angeblich die Klägerin sein soll, für Dritte identifizierbar sei. (…) Aufgrund der Unkenntlichkeit sei es daher auch nicht möglich, daß die Beklagte tatsächlich von Freunden, Bekannten und Verwandten erkannt worden sei. Auch spreche die Tatsache, daß der Bruder der Klägerin in L lebe und sie in Westfalen, dagegen, dass die Arbeitskollegen des Bruders die Schwester überhaupt kennen und damit erkennen können.

Um das mal kurz zusammenzufassen: “Bild” weiß nicht, wer auf dem von ihr gezeigten Foto zu sehen ist, bestreitet aber einfach mal, dass es die Frau sei, die behauptet, es zu sein, und bezichtigt sie auch sonst pauschal der Lüge. “Bild” hatte also Kerstins Darstellung von Anfang an rein gar nichts entgegenzusetzen (was übrigens auch die Entscheidungsgründe des Gerichts deutlich machen), weigerte sich aber trotzdem, die simple Erklärung abzugeben, dass sie es künftig unterlassen werde, das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild der Klägerin zu verletzen.

Ach ja, “Bild” verlor natürlich den Prozeß.

Mit bestem Dank an Martin H. für den sachdienlichen Hinweis.

Mehr dazu hier.

Kurz korrigiert (84-86)

Es ist ja eigentlich halb so wild, dass Bild.de schreibt, der in den USA angeklagte Zacarias Moussaoui (oder auch “Zacharias Moussaoui”, da mag Bild.de sich nicht entscheiden), sei “Todespilot vom 11. September” gewesen, obwohl das schon deswegen unmöglich ist, weil er bereits im August 2001 festgenommen worden war, wie man als Bild.de-Leser wenig später erfährt. Und dass Bild.de meint, die Anschläge vom 11. September hätten in “New York und Washington” stattgefunden, auch darüber mag man u.U. hinwegsehen. Zumal man bei einem Besuch der Pentagon-Homepage den Eindruck gewinnen könnte, das Gebäude befinde sich in Washington, obwohl es doch in Arlington (Virginia) liegt.

Nicht nachvollziehbar ist dagegen die Bild.de-Behauptung, es handle sich bei dem Prozess gegen Zacarias Moussaoui um den “weltweit ersten Prozeß gegen die Terroristen vom 11. September 2001″. Schließlich war doch der Prozess gegen Mounir al Motassadeq, der bekanntlich in Deutschland stattfand, der weltweit erste Prozess im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September. Und auch der Prozess gegen Abdelghani Mzoudi (ebenfalls in Deutschland) fand früher statt. Das hätten die Mitarbeiter von Bild.de sogar auf Bild.de nachlesen können.

Mit Dank an André K. für den sachdienlichen Hinweis.

Nachtrag, 29.3.2006: Der Terrorismusbeauftragte von Bild.de hat den “weltweit ersten Prozeß” inzwischen zum “US-Prozeß” heruntergestuft.

Robin Hood für ganz Arme IV

Wie gesagt, was ihre Anzeige gegen die sogenannten “Renten-Lügner” betrifft, scheint “Bild” kaum etwas zu unerheblich, um es nicht trotzdem zu melden – aber dazu kommen wir noch. Schon vor einer Woche verkündete “Bild” stolz auf der Titelseite, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft dem Vorgang ein Aktenzeichen zugeteilt hatte (siehe Ausriss oben). Das sagt zwar im Grunde nur, dass der von “Bild” beauftragte Anwalt es tatsächlich geschafft hat, seinen dicken Umschlag unfallfrei in den Briefschlitz zu werfen, aber sei’s drum.

Heute hat “Bild” wieder eine sensationelle Meldung im Blatt:

“Bild” schreibt:

Die BILD-Anzeige wegen Renten-Betrugs ist im Verwaltungs-Dschungel der deutschen Justiz verschwunden!
(…)
Bis gestern abend konnte nicht geklärt werden, wo sich das Dokument derzeit befindet.

Wir können “Bild” beruhigen. Die Anzeige ist nicht verschwunden. Und was bis gestern Abend angeblich “nicht geklärt” werden konnte, erklärte uns heute der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft:

Die Anzeige ist da.

Sie sei ohnehin nur den “ganz normalen Verwaltungsweg” gegangen. Das dürfte zwar auch gestern schon absehbar gewesen sein. Aber, dass die Anzeige noch nicht beim zuständigen Sachbearbeiter angekommen war, das zu vermelden, war offenbar sogar “Bild” zu albern.

Fortsetzung folgt …

Symbolfoto XXXIII, Kurz korrigiert (73)

Bild.de berichtet über den Baubeginn des Mahnmals an Ground Zero. “So soll die Gedenkstätte einmal aussehen”, steht in der Überschrift und über einer Fotogalerie. Allerdings zeigt gleich das erste Bild der Galerie keineswegs wie die Gedenkstätte einmal aussehen soll, sondern einen älteren, längst überholten Entwurf des Freedom Tower. Doch das ist nicht der einzige Fehler, den Bild.de macht. Im Text heißt es nämlich:

Neben dem geplanten “Freedom Tower” des deutschen Architekten Daniel Libeskind wird “Reflecting Absence” einen wichtigen Platz im Gesamt-Ensemble einnehmen.

Und das ist erstens ziemlich ungenau, weil der Libeskind-Entwurf vom Architekturbüro Skidmore, Owings & Merril so stark überarbeitet wurde, dass der nun tatsächlich geplante Freedom Tower nur noch sehr wenig mit dem von Libeskind einst entworfenen gemeinsam hat. Und zweitens ist es schlicht falsch. Denn Libeskind ist, anders als Bild.de schreibt, keineswegs ein deutscher Architekt. Er wurde vielmehr in Polen geboren und 1965 amerikanischer Staatsbürger.

Mit Dank an Sven Z., Marco B. und Mario P. für den sachdienlichen Hinweis.

“Bild” streicht “Bild” II

Schon seit einiger Zeit berichtet “Bild” immer mal wieder über Rudi Carrells Krebs-Erkrankung. So auch heute. Sehr ausführlich zitiert sie aus einem Interview, das Rudi Carrell dem “SZ-Magazin” gegeben hat. Allerdings ignoriert “Bild” in ihrer Nacherzählung den ersten Teil des Interviews komplett. Und obwohl dieser Teil durchaus interessant ist, überrascht es nicht, dass “Bild” ihn mit keinem Wort erwähnt. Carrell erzählt dort nämlich, dass er wegen der “Bild”-Berichterstattung über seine Krebs-Erkrankung “stinksauer” war. Er habe sich sogar “schriftlich beim Chefredakteur beschwert” deswegen. Das, wie “Bild” sich “entschuldigt” und warum es ungünstig ist, wenn andere Medien bei “Bild” abschreiben, kann man zum Glück hier nachlesen.

Mit Dank an Jens S., Oliver K., Matthias K., Stephan I. und Adrian für den sachdienlichen Hinweis.

Heute anonym III

Offenbar wurde bei “Bild” mal wieder ausgelost, auf welchen Abbildungen Personen unkenntlich gemacht werden sollen und auf welchen nicht. Und die Auslosung hatte ergeben, dass die Prostituierten, die in einem Bordell arbeiten, das mit Einstiegsgeld von der Arbeitsagentur gefördert wurde, nur in der Druckausgabe und in der Fotogalerie auf Bild.de anonymisiert werden sollen. Auf den Teasern der Einstiegsseiten von Bild.de jedoch lächelten dieselben Frauen seit vergangener Nacht völlig unverpixelt in die Kamera:

Nachdem wir Bild.de auf die Inkonsequenz im Umgang mit dem Persönlichkeitsschutz der abgebildeten Frauen hinwiesen, bekamen wir zwar keine Antwort. Wenig später wurde das Foto jedoch entsprechend bearbeitet und sieht jetzt ungefähr so aus wie auf unserem Ausriss.

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