Natürlich kann man sich, wie “Bild”, darüber aufregen, dass Peter Hartz 25.000 Euro Rente im Monat bezieht.
Man kann sich sogar, wie “Bild”, so sehr darüber aufregen, dass man die 25.000 Euro den Lesern gleichzweimal innerhalb von zehn Tagen als Neuigkeit verkauft.
Man kann aber nicht, wie “Bild”, vor lauter Wut auch noch behaupten, Peter Hartz werde “nie mehr finanzielle Sorgen” haben. Hartz muss nämlich nicht nur 576.000 Euro Geldstrafe zahlen. Eine Versicherung, die die durch Hartz verursachten Kosten für VW übernommen hat, hat angekündigt, ihn auch für die Schadenssumme in Höhe von 2,6 Millionen Euro in Regress zu nehmen. Hätte sie damit Erfolg, kämen schlimmstensfalls Kosten von weit über 3 Millionen Euro auf Hartz zu. Der ehemalige Manager hat sein Vermögen vor Gericht mit 2,7 Millionen Euro angegeben.
Auch “Bild” nennt diese Fakten. Während aber zum Beispiel das “Handelsblatt” daraus sogar folgert, “Ihm droht der finanzielle Ruin”, schließt “Bild”, Hartz müsse sich “finanziell keine Sorgen machen”. Vielleicht meint “Bild”, die “Bild”-Leser könnten sich sonst einfach nicht genug ärgern.
Norbert Körzdörfer, seit kurzem Universalkolumnist bei “Bild”, scheint nach wievor mit seinem neuen Job als Klatschonkel und Fotobetexter zu fremdeln. Heute schreibt er über Katie Holmes und Victoria Beckham:
Dass eine Überschrift “Das ist der Rotkohl-Killer. Er hat das Baby seiner Freundin zu Tode gefüttert” über dem unverfremdeten Foto eines nicht verurteilten Menschen eine unzulässige Vorverurteilung darstellt, findet sogar der Presserat. Er hat auf unseren Antrag hin daher eine “Missbilligung” ausgesprochen. Im Nachhinein hatte sich sogar der ganze Tathergang, den “Bild” am 14. Januar 2006 minutiös als Tatsache beschrieben hatte, als falsch herausgestellt.
Interessanter als der Beschluss des Beschwerdeausschusses (eine Missbilligung ist zwar Ausdruck eines “schwerwiegenden” Verstoßes gegen den Pressekodex, aber für die betroffene Zeitung folgenlos*) ist die Argumentation der Rechtsabteilung der Axel Springer AG in dieser Sache. Sie erklärte, das Verfahren sei “wegen Wiedergutmachung … für beendet zu erklären”. Die “Wiedergutmachung” habe darin bestanden, dass “Bild” am 3. November 2006 einen Artikel veröffentlichte, in dem es hieß:
“Das Kind starb wegen eines ausgesetzten Schluckreflexes aufgrund des Schüttelns — nicht wie BILD im Januar berichtet hatte, weil Markus V. es mit Rotkohl gefüttert hatte. BILD hatte Markus V. damit zu einem Zeitpunkt zum Täter gemacht, als das Gericht seine Schuld noch nicht festgestellt hatte.”
Das sind für “Bild” ungewöhnliche Formulierungen. Und anzunehmen, dass diese Offenheit etwas mit dem zu diesem Zeitpunkt bereits laufenden Presserats-Verfahren zu tun hat, ist natürlich reine Spekulation.
Tatsächlich scheint die vermeintliche “Wiedergutmachung” in einigen “Bild”-Ausgaben erschienen zu sein (z.B. in Hamburg). In der Regionalausgabe Berlin-Brandenburg aber haben wir sie weder am 3. noch am 4. November 2006 gefunden — obwohl auch hier zehn Monate zuvor der falsche und vorverurteilende, fast halbseitige Artikel veröffentlicht wurde. Auf unsere Frage, ob die “Wiedergutmachung” in Berlin-Brandenburg nicht erschienen sei, teilte uns “Bild”-Sprecher Tobias Fröhlich mit, da könne er uns “leider nicht weiterhelfen”.
Wie auch immer: Der Presserat sah in diesem “Versuch einer Korrekturmeldung” keine “Wiedergutmachung”.
*) Es besteht nach der Beschwerdeordnung des Presserates “zwar keine Pflicht, Missbilligungen in den betroffenen Publikationsorganen abzudrucken. Als Ausdruck fairer Berichterstattung empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch eine solche redaktionelle Entscheidung”. Die “Bild”-Zeitung verzichtet in der Regel auf diesen Ausdruck fairer Berichterstattung.
Nach dem Wirbel um seine Hammer-Sprüche bei “Deutschland sucht den Superstar” und dem drohenden TV-Verbot (BILD berichtete) ist der Pop-Titan plötzlich lieb!
Und wenn das stimmen würde, hätte Bohlen den Titel “Titan” wahrlich verdient. Es würde nämlich bedeuten, dass der Musikproduzent auf die Debatte über die Härte seiner Sprüche, die Ende Januar 2007 geführt wurde, schon ein Vierteljahr vorher reagiert hätte. Die Ausschnitte der RTL-Sendung von gestern wurden nämlich am 3. Oktober 2006 in Stuttgart und am 6., 7. und 8. November 2006 in Köln aufgenommen.
Andererseits täte man “Bild” unrecht, wenn man behauptete, dass an dem Artikel nur der vermutete zeitliche Ablauf Nonsens sei (der immerhin an einer Stelle mit der Frage relativiert wird: “Wird Bohlen jetzt von RTL zensiert?”). Der Artikel ist nämlich vollständig Unfug — wie ein heute veröffentlichter Artikel von Bild.de, der sich auf dieselbe Sendung bezieht, eindrucksvoll beweist:
Pop-Titan Dieter Bohlen stand seinem Jury-Kollegen in punkto miese-fiese Sprüche in nichts nach. Kleine Kostprobe: “Du steht wie eine Rolle Drops da und singst wie ein verklemmter Furz.” (…)
“Du musst auch mal in den Spiegel gucken zu Hause. Das sieht so aus, als wenn da ein seltsames Tier gestorben ist in deinem Gesicht.”
Die Sammlung “Bohlens neue Hammer-Sprüche” steht bei Bild.de unmittelbar über dem Link zum Artikel “Dieter Bohlen plötzlich ganz lieb”. So ist das im Hause “Bild”: Im Zweifelsfall ist immer auch das Gegenteil richtig.
Im September 2006 hat der Presserat die “Bild”-Zeitung dafür gerügt, dass sie ohne Einwilligung der Eltern das Foto des zehnjährigen Jungen veröffentlichte, der bei einem Terroranschlag in Ägypten getötet worden war.
“Bild” hat sich verpflichtet, die Rügen des Presserates abzudrucken.
Aber wie, wann und wo? Das Blatt ist ja auch ohne Rügen jeden Tag immer schon voll.
Heute, über drei Monate nach dem Urteil des Presserates, ergab sich in der “Bild”-Zeitung offenbar auf den hinteren Seiten endlich eine Lücke, die groß genug war, um den schweren Verstoß der “Bild”-Zeitung gegen das Persönlichkeitsrecht eines toten zehnjährigen Jungen in angemessener Größe zu würdigen:
Nicht jedes Computerspiel, in dem irgendwelche Figuren getötet werden, ist ein böses Killerspiel.
Das sagen nicht wir, das sagt “Bild”. Heute berichtet die Zeitung groß über die vielen jungen Leute, die gestern um Mitternacht ein Elektronikgeschäft “stürmten”, um so früh wie möglich die Erweiterung “The Burning Crusade” zu dem Rollenspiel “World of Warcraft” zu kaufen.
World of Warcraft??
“Bild” klärt auf:
Wer hinter dem Namen ein “Killerspiel” vermutet, liegt falsch: Bei “World of Warcraft” (…) steht die Kommunikation im Vordergrund. Die Spieler treffen sich im Internet, lösen gemeinsam Aufgaben. Tauchen ab in eine Fantasiewelt voller Elfen, Zwerge und Trolle.
Oooooh: Elfen.
Dass es bei aller Kommunikation auch in “World of Warcraft” gelegentlich hilft, Feinde zu töten, erwähnt “Bild” nicht. Offenbar ist das also für die Definition, was ein “Killerspiel” ist, nicht entscheidend.
Gestern berichtete “Bild” über ein anderes Computerspiel: “Final Fantasy VII”*. Das sollen nach Informationen der Zeitung die beiden Jugendlichen exzessiv gespielt haben, die am Wochenende in Tessin ein Ehepaar “totgemetzelt” (“Bild”) haben. “Bild” schrieb gestern:
Die Idole der Jungen: “Sephiroth”, der mit seinem Langschwert unschuldige Bewohner tötet. Und “Reno”, der den Anführer der Guten killen soll. (…)
Am Tatabend sollen sich die Killer mit den Spielnamen angeredet haben. Wollten sie sein wie ihre Vorbilder, ohne Gnade töten, wie sie es schon hundertmal am PC geübt hatten?
Die “Bild”-Zeitung lässt keinen Zweifel, dass “Final Fantasy VII” im Gegensatz zu “World of Warcraft” ein gefährliches Killerspiel ist. Die Nachrichtenagentur dpa nannte “Final Fantasy VII” unter Berufung auf “Bild” entsprechend ein “Gewalt-Computerspiel”.
Menschen, die “Final Fantasy VII” spielen, halten die Spielbeschreibung und das Urteil für abwegig. Und die Unabhängige Selbstkontrolle USK hat dem Spiel aus dem Jahr 1997 eine Freigabe ab 12 Jahren erteilt — dieselbe übrigens wie “World of Warcraft”, das bekanntlich den “Bild”-Unbedenklichkeitsstempel trägt. Die USK erklärt diese Kategorie so:
Kampfbetonte Grundmuster in der Lösung von Spielaufgaben. Zum Beispiel setzen die Spielkonzepte auf Technikfaszination (historische Militärgerätschaft oder Science-Fiction-Welt) oder auch auf die Motivation, tapfere Rollen in komplexen Sagen und Mythenwelten zu spielen. Gewalt ist nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden.
Das Bild, das die “Bild”-Zeitung von dem Spiel zeigt (siehe Ausriss), ist eindrucksvoll, kein Zweifel. Aber es ist auch irreführend. Die Szene stammt nämlich gar nicht aus “Final Fantasy VII”, sondern offenbar aus dessen späterem Ableger “Dirge of Cerberus“** (ab 16 Jahren), und darin geht es nicht um “Reno” und “Sephiroth”.
Aber was ist nun ein Killerspiel? Warum erklärt “Bild” ein Spiel (frei ab 12) für gefährlich und ein anderes (frei ab 12) für ungefährlich?
Oder kann es sein, dass der Begriff “Killerspiel” für “Bild” einfach jedes Spiel bezeichnet, das jemand spielt, der später zum Killer wurde?
Nachtrag, 18.1.2007(mit Dank an Michael H. und Simon S.): Noch wahrscheinlicher ist allerdings, dass die abgebildete Szene gar nicht aus einem Computerspiel stammt, sondern aus dem Film “Final Fantasy VII — Advent Children” (frei ab 12).
Nach Angaben der Geisel in einer Fernsehsendung gestern abend haben die beiden Jugendlichen vor der Tat tatsächlich diesen Film gesehen, in dem auch die Figuren “Sephiroth” und “Reno” auftauchen. Diesen Film, den die Nachrichtenagentur dpa trotz seiner Freigabe ab 12 Jahren nun ein “Gewaltvideo” nennt, hielt “Bild” offenbar fälschlicherweise für das Computerspiel “Final Fantasy VII”.
Anfangs war die Lage unübersichtlich. Es gab Berichte, wonach die beiden Jugendlichen vor der Messerattacke in Tessin mit ihrer späteren Geisel Alkohol getrunken haben sollen. Die “Bild”-Zeitung machte daraus in ihrer gestrigen Ausgabe eine Tatsache. Nun ja.
Das Schöne an Online-Medien ist ja, dass sie permanent aktualisieren können, so dass ihre Berichte auch bei zunächst unübersichtlichen Ereignissen immer auf dem neuesten Stand sind.
Soweit die Theorie.
Bei der Gewalttat in dem Ort Tessin in Mecklenburg-Vorpommern, wo zwei Jugendliche ein Ehepaar getötet haben sollen, gab es zunächst Berichte, dass die Täter Alkohol getrunken haben könnten. Das “Hamburger Abendblatt” berichtet heute:
Leere, am Boden liegende Alcopop-Flaschen (alkoholische Mixgetränke) lassen vermuten, dass die jungen Leute auch am Sonnabend Alkohol konsumiert haben.
Sie albern, trinken “Alcopops” (Schnaps mit Brause).
Über dem “Bild”-Artikel steht:
Und neben dem “Bild”-Artikel steht unter dem Foto jenes Mädchens:
Erst trank sie mit den Killern Schnaps — dann wurde sie ihre Geisel.
Inzwischen scheint festzustehen, dass es so nicht war. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatten die Täter keinen Alkohol im Blut.
Die “Bild”-Zeitung hätte also Grund, ihre Entscheidung zu bedauern, aus einer Vermutung eine Tatsache gemacht zu haben. Aber wenigstens kann sie die Sache ja in ihrem Online-Auftritt korrekt berichten. Und tatsächlich findet sich auf Bild.de ein weiterer Artikel mit neuen Informationen über die Gewalttat, in dem auch folgender Satz steht:
Für den Einfluss von Alkohol oder Drogen gibt es derzeit keine Anhaltspunkte.
Unmittelbar daneben ist aber leider die Geisel abgebildet. Und unter dem Foto steht was?
“An seinem 100 Jahre alten Schreibtisch aus der Normandie wird Norbert Körzdörfer ab dem 15. Januar täglich die Kolumne “Körzdörfers Gesellschaft schreiben” (…), entweder mit Zettel und Stift, dem Rechner oder seinem Apple.
(…) Norbert Körzdörfer gehört zu den profiliertesten Autoren Deutschlands — sagt sein Chef Kai Diekmann über den Mann, dessen Kolumne in Zukunft von über 11 Millionen “Bild”-Lesern gelesen wird. Über Inhalte wird noch geschwiegen; Themen aus dem Leben des 52-Jährigen gibt es genug, sogar eine Audienz beim Papst.
(…) Bis zum Start der Kolumne wird seine Frau Babsi das Büro noch etwas aufräumen.”