Bild  

Was schützt am besten vor Aids? U-Haft!

Eine bekannte Pop-Sängerin ist am Wochenende verhaftet worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, Sexualpartner beim ungeschützten Geschlechtsverkehr mit HIV infiziert zu haben.

Man muss, um die Gefahr zu erkennen, die mit der Verhaftung und der Berichterstattung über den Fall verbunden ist, nur das Interview lesen, das “Bild” mit dem ehemaligen Verfassungsrichter Winfried Hassemer geführt hat:

Welche Strafe droht, wenn ein HIV-Infizierter einen anderen Menschen ansteckt?

Sechs Monate bis zehn Jahre Haft (…).

(…) Was, wenn der Kranke selbst noch nichts von seiner Infektion wusste?

Dann ist es weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit — und wird nicht bestraft.

Es scheint sich also zu lohnen, keinen Test machen zu lassen.

Die Schweizer Organisation der Menschen mit HIV und Aids, LHIVE, warnt allgemein:

Die Strafbarkeit der HIV-Übertragung und damit die Kriminalisierung von Menschen mit HIV und AIDS ist sowohl unwirksam wie auch gefährlich.

Denn wie [das UNO-Programm] UNAIDS festhält, existieren keine Daten, die beweisen, dass das Strafgesetz die HIV-Übertragung verhindert. Die Kriminalisierung der HIV-Übertragung kann zudem dazu führen, dass Menschen es vorzie­hen, aus Angst vor Repressionen ihren HIV-Status zu ignorieren.

Tatsächlich warnt UNAIDS ausdrücklich davor, im Zusammenhang mit der Übertragung von HIV übermäßig auf das Strafrecht zu setzen.

Viele der Schlagzeilen von heute sind gleich doppelt perfide. Zum einen erwecken sie den Eindruck, Safer Sex sei nur etwas für HIV-Positive und nicht für alle. “Bild” lässt ausführlich einen Mann zu Wort kommen, der angeblich Sex mit der Sängerin hatte und erklärte, warum beide auf Kondome verzichtet hätten:

“Ich dachte mir nichts dabei, hatte selbst gerade einen Aids-Test gemacht, der negativ war. Ich fühlte mich sicher. Später fragte ich […]: ‘Ist mit dir gesundheitlich alles in Ordnung?’ Sie antwortete: ‘Ja, klar.’ Ich habe es ihr geglaubt.”

Es ist kaum zu glauben, dass man so eine Banalität nach Jahrzehnten der HIV-Aufklärung immer noch hinschreiben muss: Zum einvernehmlichen ungeschützten Geschlechtsverkehr gehören immer zwei. Der Kölner “Express” überschreibt einen Artikel über Fälle, in denen HIV-infizierte Menschen verurteilt wurden, weil sie andere ansteckten:

Wenn Ahnungslose infiziert werden

Mit “ahnungslos” meint das Blatt Menschen, die nicht wussten, dass ihr Sexualpartner HIV-positiv ist. Stellt sich nur die Frage, ob sie auch “ahnungslos” waren, was HIV angeht und die Möglichkeit, eine Infektion zu vermeiden.

Wie verantwortungslos sich die Sängerin auch immer verhalten haben mag (oder nicht): Ihre Partner hatten die Möglichkeit, sich relativ zuverlässig vor einer Infektion zu schützen. Es ist beim Geschlechtsverkehr nicht wie im Straßenverkehr, wo man noch so vorsichtig fahren und trotzdem nicht verhindern kann, einem Raser zum Opfer zu fallen.

Und das ist die zweite Perfidie an vielen Schlagzeilen von heute: Dass sie den Eindruck erwecken, die Männer, die sich mit HIV infizierten, seien wehrlose Opfer einer skrupellosen Frau. “Bild” fragt sensationslüstern, als handele es sich um eine Serienkillerin:

Aids-Angst. Wie viele Männer hat ...-Star ... angesteckt?

Und schlagzeilt auf der Titelseite:

U-Haft, um Männer vor Ansteckung zu schützen!

Die Logik ist, vorgegeben durch das erstaunliche Vorgehen der Staatsanwaltschaft und begierig verbreitet durch Medien wie “Bild”, eindeutig: Man muss sie wegsperren, damit sie nicht noch mehr Opfer fordert.

Damit ist diese Geschichte längst keine Geschichte mehr über eine prominente Sängerin, sondern eine über den Umgang mit HIV-Positiven in unserer Gesellschaft. Und es ist ein erstaunlich kleiner Schritt dazu, wenn man sie schon nicht alle wegsperren kann, sie vielleicht doch tätowieren zu lassen, damit man weiß, mit wem man beim Sex lästigerweise ein Kondom benutzen muss.

Nachtrag, 17:15 Uhr. Die Sängerin hat nach Angaben ihres Anwaltes eine einstweilige Verfügung gegen die “Bild”-Zeitung erwirkt. Das Landgericht Berlin habe dem Blatt untersagt, weiter über den Fall zu berichten, weil der Schutz der Privatsphäre der Frau das öffentliche Informationsinteresse überwiege.

Wir haben ihren Namen nachträglich unkenntlich gemacht.

Nachtrag, 18:30 Uhr. Die “Bild”-Zeitung will gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen. Chefredakteur Kai Diekmann erklärte, angesichts der Vorbildfunktion der Sängerin und der Schwere der strafrechtlichen Vorwürfe gegen sie sei “das öffentliche Interesse an der Berichterstattung nicht im Ansatz zu bestreiten”: “Ein Verbot, über die Verhaftung einer derart öffentlichen Person zu informieren, ist deshalb ein schwerer Angriff auf die Pressefreiheit”, sagte Diekmann.