Die “Bild”-Zeitung darf Eva Herman nicht mehr als “dumme Kuh” bezeichnen. Die frühere Fernsehmoderatorin hatte gegen die Axel Springer AG und die Online-Tochter von “Bild” geklagt. Das Kölner Landgericht verurteilte den Verlag dazu, Herman für die Beleidigung ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zu zahlen. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte gegenüber BILDblog eine entsprechende Meldung der evangelikalen Nachrichtenagentur idea.
“Bild”-Kolumnist Franz-Josef Wagner hatte nach der legendären “Johannes B. Kerner”-Sendung mit Eva Herman geschrieben:
Die von “Bild” in der Überschrift über einem anderen Artikel geäußerte Frage “Ist Eva Herman braun oder nur doof?” ist nach Ansicht des Gerichtes hingegen als Meinungsäußerung zulässig.
Auch in einem zweiten Prozess gab das Kölner Gericht Eva Herman Recht. Es geht dabei um die Formulierung, die den Skandal um Herman auslöste. Das “Hamburger Abendblatt” hatte am 7. September 2007 über eine Buchvorstellung Hermans berichtet:
In diesem Zusammenhang machte die Autorin einen Schlenker zum Dritten Reich. Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter. Die hätten die 68er abgeschafft, und deshalb habe man nun den gesellschaftlichen Salat. Kurz danach war diese Buchvorstellung Gott sei Dank zu Ende.
“Und wir müssen vor allem das Bild der Mutter in Deutschland auch wieder wertschätzen lernen, das leider ja mit dem Nationalsozialismus und der darauf folgenden 68er-Bewegung abgeschafft wurde. Mit den 68ern wurde damals praktisch alles, das alles [abgeschafft], was wir an Werten hatten. Es war eine grausame Zeit, das war ein völlig durchgeknallter, hochgefährlicher Politiker, der das deutsche Volk ins Verderben geführt hat, das wissen wir alle. Aber es ist damals eben auch das, was gut war, und das sind Werte, das sind Kinder, das sind Mütter, das sind Familien, das ist Zusammenhalt – das wurde abgeschafft.”
Die Formulierung “Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter” gab nach Ansicht der Richter die tatsächlichen Äußerungen Hermans (siehe Kasten) nicht korrekt wieder. Das Gericht untersagte die Formulierungen und verurteilte den Verlag und die Autorin des Artikels, Barbara Möller, in dieser Sache ebenfalls zu insgesamt 10.000 Euro Schadensersatz.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, Springer kann Berufung einlegen.
Mit Dank an Andreas.