Startup-ernüchtert, Einnahmequelle Fotorecht, Automobiler Maus-Spott

1. Angriff auf den Journalismus
(spiegel.de, Bülent Mumay)
Der türkische Journalist Bülent Mumay hat bei der linksliberalen Tageszeitung “Radikal” gearbeitet und leitete die Online-Redaktion der “Hürriyet”. Bis er 2015 für fünf Tage festgenommen wurde und seinen Arbeitsplatz verlor. In einem Gastbeitrag für “Spiegel Online” erklärt er wie Erdogan und die AKP systematisch die türkische Medienlandschaft zerstören. Vor allem der Putschversuch habe sich in dieser Hinsicht als hilfreich erwiesen: “Jetzt wurden sämtliche kritischen Journalisten eingesperrt – weil sie angeblich Anhänger der Gülen-Bewegung waren. Auch Leute wie ich, Leute wie die Kollegen von “Cumhuriyet”, die immer gegen die Gülenisten waren, sind verhaftet worden.”

2. Retten Start-ups den Journalismus?
(de.ejo-online.eu, Christopher Buschow)
Der Kommunikationswissenschaftler Christopher Buschow hat das Potenzial von Medien-Startups untersucht. Mit ernüchternden Ergebnissen: “Weil sie sich mitunter an alten Traditionen orientieren, kopieren manche Neueinsteiger das Erlösmodell der Tageszeitung. So geraten sie jedoch in dieselben Probleme wie etablierte Medienhäuser: Auf Seiten der Leser besteht kaum Zahlungsbereitschaft für Online-Inhalte, Anzeigenkunden platzieren ihre Werbung nur noch zurückhaltend in journalistischen Umfeldern.” Die Gründer würden außerdem nicht selten ihre Doppelrolle von Journalist und Medienmanager und die bürokratischen Verwaltungsaufgaben unterschätzen.

3. Fotorecht – eine verborgene Einnahmequelle für Journalisten
(fachjournalist.de, Frank C. Biethahn)
Rechtsanwalt Frank C. Biethahn hat einen Übersichtsartikel zum Fotorecht für Journalisten verfasst. Oft könnten die Fotografen mehr verlangen, als ihnen bewusst sei, sowohl bei der “an sich legalen” Nutzung als auch bei der illegalen Nutzung. Viele Journalisten würden ihre Rechte allerdings kaum nutzen, oft schlicht aus Unwissenheit.
Interessante Informationen für Journalisten, die ihrer Einkommen aufbessern wollen, aber auch für diejenigen, die allzu sorglos mit fremden Fotos umgehen und teure Abmahnungen riskieren.

4. Kachelmann siegt vor Gericht gegen Staatsanwaltschaft
(dwdl.de, Alexander Krei)
Jörg Kachelmann hat einen weiteren juristischen Erfolg erzielt. Die Staatsanwaltschaft Mannheim darf die in einer Pressemitteilung geäußerten Behauptungen zu DNA-Spuren auf einem vermeintlichen Tatmesser nicht wiederholen und hat eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die Pressemitteilung mit den nicht zutreffenden Behauptungen der Staatsanwaltschaft war seinerzeit bei “SternTV” wiedergegeben worden.

5. Ohne Distanzierung verlinken?
(taz.de, Christian Rath)
Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck will verhindern, dass “Spiegel Online” ein altes Manuskript zur Pädophilie-Debatte veröffentlicht – ohne die von ihm zwischenzeitlich vorgenommene Distanzierung. Der Fall ist juristisch verzwickt. Der BGH hat die Sache an den EuGH weitergegeben.

6. „Sendung mit der Maus“ spottet über deutsche Autobauer
(welt.de)
Die “Sendung mit der Maus” erklärt Kindern seit 1971 die Welt, zum Beispiel mit den beliebten “Lach- und Sachgeschichten”. Anlässlich der Autoskandale und Kartellabsprachen haben die Mausmacher ein Filmchen produziert, das sich ausdrücklich an die Großen wendet.