Zwei Rügen für “Bild”

Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen.

So lautet die Ziffer 8 des Pressekodex. Wegen Verstößen dagegen hat der Presserat Anfang Juni zwei nicht-öffentliche Rügen gegen die “Bild”-Zeitung ausgesprochen.

In einem Fall hatte “Bild” mit Namen und Foto über den Unfall eines Arztehepaares berichtet, bei dem die Ehefrau ums Leben kam. Ein öffentliches Interesse an der Identifizierung habe nicht bestanden. “Bild” habe die Geschichte zudem “unangemessen sensationell aufbereitet”. In einem anderen Fall ging es um die Auswirkungen von Hartz IV auf eine Familie. Der Ehemann sei mit der Berichterstattung ausdrücklich nicht einverstanden gewesen, trotzdem nannte “Bild” Namen und Wohnort und zeigte ein Foto.