Der BKA-Nazi-Lösch-Skandal, der keiner war

Es sei ein “beispielloser Vorgang”, da war sich die “Bild am Sonntag” sicher: Ein Beamter der Bundespolizei, der bei den Ermittlungen gegen die Neonazi-Terrorgruppe NSU für das BKA Handydaten ausgelesen hatte, soll diese “am 8. Dezember vergangenen Jahres nach Dienstschluss” “heimlich” und “systematisch” vernichtet haben.

So stand es am 12. Februar in der Zeitung:

Bundespolizist Jens B. sollte nach der Auswertung der Handys die Daten ans BKA übergeben und dann auf seinem Computer umgehend löschen. “Bitte löschen, wenn ich dir zurück melde, dass ich die DVD lesen kann”, schrieb BKA-Mitarbeiterin Alexandra-Maria F. am 7. Dezember an Jens B.

Was auf den ersten Blick wie Routine wirkt, ist in Wahrheit ein beispielloser Vorgang: Die BKA-Ermittlerin F. forderte den Polizeibeamten Jens B. zu Vernichtung von Beweismitteln und damit zu einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Dienstpflicht auf. Denn die Bundespolizei muss sämtliche Ermittlungsergebnisse mindestens bis zum Abschluss des jeweiligen Gerichtsverfahrens aufbewahren, weil die Beamten wichtige Zeugen werden könnten. Dann müssen sie genau belegen, woher die von ihnen beschafften Daten stammen.

“Bild am Sonntag” war so besorgt über den Vorgang, dass sie sogar einen echten Sicherheitsexperten zu dem Thema befragt haben:

“Für die zielgerichtete Vernichtung von Beweismitteln durch eine Polizeibehörde in einem laufenden Ermittlungsverfahren, noch dazu auf Wunsch des BKA, kann es keine harmlose Erklärung geben”, betont ein Sicherheitsexperte gegenüber BILD am SONNTAG. Der dubiose Vorgang “riecht nach Beweisunterdrückung durch das BKA”.

Derlei “Experten” waren es dann auch, die “Bild am Sonntag” dazu bewogen, das ganz große Fass der Verschwörungstheorie aufzumachen:

Doch welches Geheimnis bergen die Handydaten? Polizeiexperten halten eine mögliche Erklärung, dass das BKA Informanten im Umfeld der Neonazi-Bande schützen will. Führen die Spuren der auf den Handys gespeicherten Telefonnummern, Text- und Bildnachrichten direkt ins BKA?

Immerhin: Auch beim BKA hatte “Bild am Sonntag” nachgefragt — und dann doch eine eher harmlose Erklärung erhalten:

Und was sagt das BKA zur Datenlöschung? Dazu erklärt ein BKA-Sprecher etwas umständlich: “Um in diesem sensiblen Verfahren eine Dislozierung der vorhandenen Asservate in verschiedenen Behörden zu vermeiden, wurde seitens BKA die Bundespolizei gebeten, als Kopie vorhandene Handydaten zu vernichten.” Unter Dislozierung versteht man eine Verteilung an unterschiedlichen Orten.

“Bild am Sonntag” hielt die Erklärung offenbar für wenig plausibel.

In seinem Kommentar ging Michael Backhaus, stellvertretender Chefredakteur der “Bild am Sonntag” dann auch vom Schlimmsten aus:

Der Bundespolizeibeamte B. mag gedacht haben, er tue den Kollegen vom BKA nur einen kleinen Gefallen, als er die Daten aus dem Handy eines mutmaßlichen Helfers der Zwickauer Terroristen in einer Datenbank löschte.

In Wahrheit war das möglicherweise ein Schlag gegen Prinzipien unserer Verfassung. Als Lehre aus der Nazizeit wurde in der Bundesrepublik ein Rechtsstaat etabliert wie nur in wenigen Staaten weltweit. Rechtsstaatlichkeit ist so etwas wie die Staatsräson der Bundesrepublik Deutschland.

Mit den Prinzipien des Rechtsstaats aber ist es in keiner Weise zu vereinbaren, dass Polizisten Beweismittel manipulieren oder gar zerstören, wie hier offenkundig geschehen. Denn solche Daten erhalten möglicherweise Hinweise auf oder Beweise für bislang nicht aufgeklärte Verbrechen.

Zweifel an der Version seiner Zeitung äußerte er eher pro forma:

Sollte das BKA tatsächlich in manipulativer Absicht die Löschung der Daten bei der Bundespolizei veranlasst haben, dann haben wir es mit einem neuen Skandal in den mit Pannen und Fehlern reich gesegneten Ermittlungen gegen die Zwickauer Terrorzelle zu tun.

Andere Medien berichteten noch am gleichen Tag darüber, dass das BKA “offenbar” Ermittlungsdaten habe löschen lassen.

Am darauffolgenden Tag war die Geschichte in “Bild” schon deutlich kleiner. Die Überschrift lautete auch nicht mehr “Warum ließ das BKA wichtige Nazi-Ermittlungsdaten heimlich löschen?” sondern “Löschte BKA Ermittlungsdaten?”:

Berlin -Das BKA hat im Fall des Zwickauer Neonazi-Trios bei der Bundespolizei Ermittlungsdaten, u. a. Handydaten des mutmaßlichen Terror-Unterstützers Andre E., löschen lassen, berichtet die BILD am SONNTAG. Das BKA hat den Bericht bereits zurückgewiesen.

Die “taz” schrieb dazu einen Tag nach der “BamS”:

Das BKA hat ungewöhnlich heftig auf den Bericht reagiert. Der Vorwurf, man habe Beweismittel vernichtet und unterdrückt sei “absurd”, teilte die Behörde mit. “Alle in der Berichterstattung der Bild am Sonntag vorgenommenen Mutmaßungen und getroffenen Schlussfolgerungen sind unzutreffend.”

Die Version des Bundeskriminalamts geht so: Die Bundespolizei habe im Rahmen einer Amtshilfe die Daten auf dem Handy des mutmaßlichen Terrorunterstützers André E. ausgelesen. Eine anwesende BKA-Mitarbeiterin habe diese anschließend samt Telefon mitgenommen. Schließlich sei die Bundespolizei dann gebeten worden, ihre Kopie der Daten zu löschen: um die Daten “an einer Stelle zu konzentrieren”.

Die Daten seien auch nach wie vor “vollständig und unverändert” vorhanden und stünden der Bundesanwaltschaft für die Ermittlungen zur Verfügung. “Das BKA schützt weder Neonazis noch Informanten aus der rechten Szene”, teilte BKA-Chef Jörg Ziercke mit.

Immerhin soll aber das Bundesinnenministerium eine umfassende Erklärung von der BKA-Amtsleitung zu dem Vorgang angefordert haben.

Es wäre allerdings auch nicht das erste Mal, dass die Springer-Presse im Zusammenhang mit der rechtsextremen Terrorzelle “Nationalsozialistischer Untergrund” etwas hochzieht, das sich beim Genaueren hinschauen als halbwahr oder ganz falsch herausstellte.

Und so war es dann wohl auch diesmal wieder: Der beschuldigte Bundespolizeibeamte ging gegen die Berichterstattung vor und erwirkte eine Einstweilige Verfügung gegen die Axel Springer AG. Im April veröffentlichte “Bild am Sonntag” zwei Gegendarstellungen des Mannes.

Am 7. August entschied dann das Landgericht Berlin, dass “Bild am Sonntag” und Bild.de nicht weiter behaupten dürfen:

  • dass die BKA-Beamtin den Bundespolizisten zur Vernichtung von Beweismitteln und damit zu einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Dienstpflicht aufgefordert habe,
  • dass der Bundespolizist Handydaten gelöscht habe (ohne gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass diese Daten auch nach der Löschung noch bei der Bundespolizei vorhanden waren),
  • dass der Bundespolizist nach Dienstschluss heimlich Handydaten gelöscht habe,
  • dass der Bundespolizist Beweismittel manipuliert oder gar zerstört habe.

Die beanstandeten Artikel sind bei Bild.de und aus dem Zeitungsarchiv verschwunden.

Die Geschichte dieses “beispiellosen Vorgangs” taucht diese Woche als Randepisode in einem “Focus”-Artikel über die Zustände bei der Bundespolizei auf und geht dort so:

Wie zerrüttet das Verhältnis zwischen Innenministerium und Bundespolizei ist, wurde Anfang 2012 deutlich, im Zusammenhang mit den Ermittlungen zur Terrorzelle NSU: Heinz-Dieter M., Abteilungsleiter im Potsdamer Präsidium, hatte gegenüber einem ranghohen Beamten des Ministeriums offiziell den Verdacht geäußert, das Bundeskriminalamt (BKA) könne einen Informanten “im Umfeld des Trios” geführt haben – ein schwerer Vorwurf.

Hintergrund der wüsten Spekulation, die später auch in der Öffentlichkeit kursierte: Jens B. von der Bundespolizei hatte auf Bitten des BKA Handy-Daten eines NSU-Verdächtigen gelöscht. Weil M. in die Aktion nicht eingebunden war, witterte er eine Verschwörung. Die Bundesanwaltschaft vernahm ihn als Zeugen.

Am Ende stellte sich heraus, dass die Bundespolizei lediglich eine Kopie der sensiblen Daten gelöscht hatte, das Original lag beim BKA. So war es nur den wilden Fantasien eines hohen Polizisten zu verdanken, dass das BKA zu Unrecht in den Verdacht geriet, Neonazis zu schützen.

“Wilde Fantasien” — genau das richtige für “Bild am Sonntag”.

Mit Dank an Frank und Martin.