SZ wirft aus Glashaus mit Max Mosley auf “Bild”

Der Zweck einer Blattkritik ist Selbstkritik. Außer vielleicht bei “Bild”. Und so nutzte “Bild”-Chef Kai Diekmann die aktuelle “Bild”-Aktion der öffentlichen Blattkritik am vergangenen Donnerstag dazu, “eine kleine Geschichte aus den letzten zwei Tagen” zu erzählen:

Vor ein paar Tagen erschien ein großer Artikel in der “Süddeutschen Zeitung”, der sich ausgiebig mit unserer Berichterstattung zu Max Mosley befasste und darauf hinwies, dass nun “Bild” also von dem Anwalt Max Mosleys auf das Heftigste verklagt worden sei wegen der Verletzung der Privatsphäre und so weiter und so fort, Verletzung der Persönlichkeitsrechte… Und gegen zwanzig Kollegen von “Bild” liefen jetzt entsprechende Verfahren.

Vergessen hatte die “SZ” in diesem Zusammenhang offenbar, dass sie genauso, auch mit diesen Details über Mosley berichtet hatte, dass sie die Aussagen der beteiligten Prostituierten als besonders glaubwürdig eingestuft hatte und deshalb auch von dem gleichen Anwalt ebenfalls verklagt worden ist. Kein Wort dazu.

(Links von uns.)

Nun hat Diekmanns “kleine Geschichte” einen kleinen Haken: Anders als “Bild” und anders als der “Bild”-Chef behauptet, wurde die “Süddeutsche” nicht “verklagt”.

Nur ist die Geschichte hier nicht zu Ende – aber ab hier keine Geschichte über “Bild”.

“Süddeutsche” vom 8.10.2008:

“[Mosleys] Anwältin Tanja Irion (…) hat in dieser Sache mittlerweile fünfundvierzig einstweilige Unterlassungsverfügungen gegen deutsche Medien vor Gericht erwirkt. Hinzu kommt noch einmal die gleiche Anzahl außergerichtlicher Unterlassungsverpflichtungs-Erklärungen. Einige Fälle laufen noch. ‘Es ist immer wieder erstaunlich, dass große Medienhäuser nur eingeschränkt recherchieren: im Fall Mosley überhaupt nicht’, stellt die Anwältin fest. Vor allem legt sich Mosley in Deutschland mit dem Springer Verlag an. (…) Bild und Bild Online hatten große Artikel und auch Fotos über den Fall unters Volk gebracht. (…)

Denn tatsächlich hatte Hans Leyendecker, bekanntermaßen nicht unbedingt ein Freund von “Bild”, am 8. Oktober ohne ersichtlichen Anlass auf der Medienseite der “Süddeutschen” über Mosleys juristische Schritte gegen deutsche Medien berichtet (siehe Kasten). Leyendecker hatte aber mit keinem Wort erwähnt, dass Mosley nicht nur gegen “Bild” vorging, sondern (neben “Welt”, “Tagesspiegel”, “Berliner Zeitung”, “FAZ”, “Stern”, “Spiegel” und anderen) auch gegen die “Süddeutsche Zeitung”. Schließlich hatte die Zeitung zwischen April und Juni in zum Teil großen Artikeln im Sportteil, auf der Panorama-Seite, aber auch auf ihrer Seite 3 unschöne Gerüchte über Mosleys Sexualpraktiken als Tatsachenbehauptung weiterverbreitet – und u.a. über die vermeintlichen Enthüllungen einer Prostituierten in einem britischen Boulevardblatt behauptet, dass “deren Glaubwürdigkeit von der Vielzahl an Details gestützt wird, die sie preisgibt”. Mindestens ein halbes Dutzend Mosley-Artikel hatte die “Süddeutsche” auf Betreiben von Mosleys Anwältin schon Wochen vor Erscheinen des Leyendecker-Artikels unauffällig zurückgezogen und aus Archiven gelöscht.

“Bild”-Chef Diekmanns “kleine Geschichte” endete übrigens damit, dass er berichtete, wie schwer sich die Chefredaktion der “Süddeutschen” damit tue, ihren Fehler öffentlich einzugestehen, wiewohl sie “mit der Berichterstattung auch nicht ganz glücklich” sei.

Wir können das nur bestätigen. Auch uns gegenüber will es den Verantwortlichen bei der “Süddeutschen” trotz mehrfachen Nachfragens offenbar nicht gelingen, die Frage zu beantworten, warum die “Süddeutsche” es wichtig genug fand, ihre Leser gleich zwei Mal* darüber zu informieren, dass Mosley gegen “Bild” vorgeht, aber kein einziges Mal, dass auch sie selbst unzulässig über Mosley berichtet hatte.

*) Erstaunlich, dass Leyendeckers Text in der “Süddeutschen” überhaupt erschien. Schließlich hatte die Zeitung selbst am 26. Juli (und ebenfalls auf der Medienseite) schon einmal ausführlich über Mosleys Vorgehen gegen “Bild” berichtet. Damals noch aktuell – und mit einer Erläuterung der Strategie von Mosleys Anwältin: “Uns geht es darum”, sagte sie, “gegen die mit Abstand bösartigste Berichterstattung vorzugehen – die fand unter anderem wochenlang in den Springer-Medien statt.” Womit wir dann doch wieder beim Thema wären.

Mit Dank an Kai D. für den Hinweis!

Nachtrag, 20.30 Uhr. Wenige Minuten nach der Veröffentlichung dieses Eintrages hat uns “SZ”-Chefredakteur Hans Werner Kilz geantwortet. Er bestätigt, dass Max Mosley eine einstweilige Verfügung gegen die Berichterstattung der “Süddeutschen Zeitung” erwirkt habe und fügt hinzu: “Natürlich hätte man das in einen SZ-Artikel reinschreiben können oder sollen, wenn es zu diesem Zeitpunkt schon feststand.” Warum das unterblieb, könne er nicht sagen.