Als wir hörten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) heute im Fall einer gekündigten Berliner Altenpflegerin entscheiden wird, wussten wir, es würde heute Arbeit geben. Denn: Zu viele Journalisten glauben immer noch, der EGMR hätte irgendetwas mit der Europäischen Union zu tun, was bekanntlich nicht der Fall ist.
Vorgelegt hatte bereits die “Berliner Morgenpost”, die in ihrer heutigen Ausgabe vor dem Urteil schreibt:
Auf EU-Ebene wird im Fall Heinisch entschieden, ob die Entlassung nicht doch ein Verstoß gegen das Recht auf Meinungsfreiheit ist.
Auf morgenpost.de ist dann auch noch die Überschrift falsch:
Und nach dem Urteil ging es weiter:
Ahnungslosigkeit auch mal wieder bei “Welt online”:
Mit Dank an Mark K., Philipp W. und Matthias B.
Nachtrag, 21.20 Uhr: “Welt online” hat sich unauffällig korrigiert. morgenpost.de hat den eigenen Artikel korrigiert, den übernommenen Print-Artikel aber unangetastet gelassen.
Unterdessen gibt es zwei Neuzugänge im Wettbewerb “Deutschlands begriffsstutzigste Journalisten”zu vermelden.
Den “Westen”:
Und den in dieser Sache traditionell ahnungslosen “Berliner Kurier”:
2. Nachtrag, 22. Juli: Und so berichtet die “B.Z.” heute über den Fall: