Star Wars Kid forever!

Der Fall des “Star Wars Kid” ist ein Lehrstück für neue Öffentlichkeiten. Ein gestohlenes, peinliches Video wird 2003 auf Youtube ins Internet hochgeladen und wird unerwartet zum Klickerfolg. Unzählige Überarbeitungen folgen, das Medium “Webvideo” zeigt sein volles Potenzial. Millionen sehen und amüsieren sich über die unbeholfenen Versuche eines dicklichen Jungen aus Kanada, einen Lichtschwert-Kampf nachzuspielen.

Doch dieses Internet-Mem hatte auch eine Schattenseite, wie die Online-Ausgabe des “Standard” weiß:

Vielmehr verfiel der damals dreizehnjährige Kanadier in Depressionen und musste in eine psychiatrische Anstalt für Kinder. Daraufhin klagten seine Eltern 250.000 US-Dollar bei den Familien jener ehemaligen drei Klassenkameraden erfolgreich ein. Die Urteilsbegründung: Ghyslain musste, und muss auch heute noch, Belustigung und Spott durch seine High-School-Freunde und die Öffentlichkeit in großem Ausmaß ertragen.

Und was zeigt der Standard direkt darunter? Genau – das Video, das das Trauma ausgelöst hat. Ist halt zu drollig, da interessieren Persönlichkeitsrechte einfach nicht. Und wenn “Techcrunch”, “Huffington Post” und “Slashdot” den vollen Namen, Universität und Arbeitgeber des Medienopfers ohne jeden Anlass publizieren – warum sollte man in Österreich darauf verzichten?