Alternativen zum Verbot, Gefälschte Nachrichtenartikel, Lektorat und KI

1. Expert*innen-Kommission schlägt Alternativen zum Social-Media-Verbot vor
(netzpolitik.org, Chris Köver)
Die vom Familienministerium einberufene Kommission “Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt” habe ihre Empfehlungen vorgestellt. Statt eines pauschalen Verbots nach australischem Vorbild, schlage sie zwei Alternativen vor: entweder eine Mindestaltersgrenze von 13 Jahren mit wirksamer Altersprüfung und abgestuften Schutzstandards oder Plattform-Beschränkungen je nach Risiko. Chris Köver warnt, dass verlässliche Alterskontrollen letztlich eine Identifizierung aller Nutzerinnen und Nutzer erfordern und so Anonymität und Grundrechte im Netz gefährden würden.
Weiterer Hörtipp in eigener Sache: Bei radioeins kommentiert der “6-vor-9”-Kurator: “Die Grenze ab 13 ist schnell beschlossen. Aber den Türsteher, der jeden kontrolliert und sich trotzdem niemanden merkt, den muss erst noch jemand erfinden.” (radioeins.de, Lorenz Meyer, Audio: 3:56 Minuten)

2. Falsche Promis, echtes Geld: Die üblen Maschen des Krypto-Betrugs
(gadmo.eu)
Eine millionenschwere Betrugsmaschinerie locke Kleinanlegerinnen und -anleger über gefälschte Nachrichtenartikel und KI-Deepfakes mit Prominenten wie FPÖ-Politiker Herbert Kickl oder ORF-Moderator Armin Wolf zu unseriösem Krypto-Trading. Per Callcenter würden die Opfer dann unter Druck gesetzt, bis ihr Geld weg sei. Ende April 2026 habe die österreichische Justiz mit albanischen Behörden ein solches Netzwerk zerschlagen, das europaweit einen Schaden in Höhe von mindestens 50 Millionen Euro verursacht habe.

3. Lektorenverband gibt Empfehlungen zum KI-Einsatz
(boersenblatt.net)
Der Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren empfiehlt seinen rund 1.300 Mitgliedern Grundsätze für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Die Lektorinnen und Lektoren sollten eigenverantwortlich und transparent über den KI-Einsatz entscheiden, dabei Datenschutz und Urheberrecht beachten und KI-Ergebnisse niemals ungeprüft übernehmen. Die Technik habe ihre Grenzen: KI sei nicht kreativ, reproduziere Bekanntes und Klischees, könne halluzinieren und habe kein Einfühlungsvermögen.

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4. Medienministerium unterstützt Schutz von Journalistinnen mit 100.000 Euro pro Jahr
(derstandard.at, Harald Fidler)
Das österreichische Medienministerium kündige eine neue “Kontaktstelle” an, die Journalistinnen und Journalisten in Sicherheits- und Rechtsfragen berate, schule und Angriffe systematisch dokumentiere. Ein Schwerpunkt liege auf geschlechtsspezifischen Bedrohungen gegen Frauen. Gefördert werde die Stelle über die Qualitäts-Journalismus-Förderung mit einer Anschubfinanzierung sowie mit jährlich 100.000 Euro, um die sich geeignete Organisationen ab 2027 bewerben könnten.

5. Finfluencer – zwischen Medien-, Wettbewerbs- und Kapitalmarktrecht
(dfjv.de, Birgit Groschwitz-Fiebig)
Birgit Groschwitz-Fiebig erkärt, welchen rechtlichen Grenzen “Finfluencer” unterlägen, also Personen, die in Sozialen Medien Finanztipps geben. Sie würden sich zwischen Finanzjournalismus, Anlageberatung und Werbung bewegen und müssten presse-, wettbewerbs- und kapitalmarktrechtliche Vorgaben beachten, etwa die klare Kennzeichnung von Werbung und das Verbot der Marktmanipulation. Laut einem Bafin-Leitfaden seien allgemeine Finanzinformationen meist zulässig, konkrete Kauf- oder Verkaufsempfehlungen aber womöglich eine zulassungspflichtige Anlageberatung.

6. Auch Instagram will verstärkt auf den großen Bildschirm
(dwdl.de, Uwe Mantel)
Angeregt vom Erfolg YouTubes auf dem Fernseher baue der Social-Media-Konzern Meta sein Angebot “Instagram for TV” weiter aus und bringe es etwa in den USA auf Samsung-Smart-TVs. Da die App oft gemeinsam genutzt werde, solle sich das Übertragen von Reels vom Smartphone auf den Fernseher vereinfachen. Weil Fernseher auf horizontale Videos ausgelegt seien, richte Instagram zudem einen eigenen Bereich für solche Formate ein und wolle mit längeren, seriellen und Live-Inhalten experimentieren.