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“Bild” erfindet Tathergang

Manchmal weiß es die “Bild”-Zeitung ganz genau. Am 14.1.2006 etwa schrieb sie:

Das ist der Rotkohl-Killer

Er hat das Baby seiner Freundin zu Tode gefüttert

(…) Er preßte dem kleinen Justin (17 Monate) Rotkohl in den Mund. Löffel für Löffel. Immer mehr. So lange, bis das Kind keine Luft mehr bekam. Es starb später im Krankenhaus. Jetzt sehen wir zum ersten Mal das Gesicht des schrecklichen Rotkohl-Killers!

(…) Am ersten Weihnachtsfeiertag stopfte er den Kleinen so lange mit Rotkohl voll, bis der mit Atemnot ins Krankenhaus kam. (…)”
(Link von uns.)

Es ist, als wäre “Bild” dabeigewesen, nicht wahr?

War “Bild” aber nicht. Zum Glück, wie man hinzufügen möchte. Denn sonst müsste sich die Zeitung jetzt vermutlich ebenso vor Gericht verantworten wie der angebliche “Rotkohl-Killer”. Dem nämlich wird von der Staatsanwaltschaft vieles, nicht aber das vorgeworfen, was “Bild” so detailliert zu berichten wusste. Er ist angeklagt wegen “Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen“, weil er nicht eingeschritten sei, als seine Lebensgefährtin das Kind mit dem Rotkohl misshandelt habe (wie z.B. heute.de — und ähnlich sogar Bild.de* — berichtet).

*) So richtig gelingt es aber auch Bild.de nicht, angemessen zu berichten: Während u.a. die Überschrift “Erstickten sie ihr Kind mit Rotkohl?” lautet und Bild.de sogar vor dem Begriff “mutmaßlich” nicht zurückschreckt, wird im dazugehörigen Teaser auf der Startseite aus der vor Gericht zu klärenden Frage wieder eine vorverurteilende Tatsachenbehauptung.

Mit Dank an Rico R. für die Anregung.