Posts Tagged ‘Vorverurteilung’

“Bild” verliert beim Vergewaltiger-Quartett

Nachdem im Mai vergangenen Jahres eine 16-Jährige behauptet hatte, von vier Minderjährigen vergewaltigt und dabei mit dem Foto-Handy gefilmt worden zu sein, berichteten darüber viele Medien — und für die meisten war die Sache auch ohne Richterspruch eindeutig. Beispielshalber seien hier mal alle vorverurteilenden Tatsachenbehauptungen* zu dem Fall in den an vier aufeinanderfolgenden Tagen veröffentlichten Artikeln der “Bild”-Zeitung aufgelistet:

Vier Schüler (13 bis 15) vergewaltigen Mädchen (16) +++ Es ist widerlich. Es ist schockierend. Es macht Angst! +++ Schülerin vergewaltigt +++ die vier Täter +++ Warum waren sie zu solch einer abartigen Tat fähig? +++ Opfer +++ Täter +++ das Vergewaltiger-Quartett +++ Täter +++ diese Tat +++ die Täter +++ Jetzt spricht die 16jährige Christina, die in Charlottenburg von vier Jungs geschändet wurde. +++ Die Gruppen-Vergewaltigung von Charlottenburg — der Fall erschüttert ganz Deutschland. +++ Nach BILD-Informationen mußte Christina ihre Peiniger auch oral befriedigen. +++ die abscheuliche Tat +++ die vier Täter +++ die vier Täter +++ vergewaltigte 16jährige +++ …und die vier Täter laufen immer noch frei rum +++ die Vergewaltiger +++ Täter +++ die Täter +++ die Täter +++ die Täter +++ die Täter +++ Täter und Opfer +++ Sextäter +++ Christina von vier Jungen vergewaltigt +++ die widerliche Tat +++ Wie BILD erfuhr, hat einer der vier Peiniger die Schülerin bei der brutalen Tat entjungfert.

*) Natürlich gab es auch relativierende Formulierungen in den “Bild”-Texten: Tatverdächtige (2x), Beschuldigte (1x), mutmaßlich (9x — Beispielsatz: “Und jetzt verhöhnt einer der mutmaßlichen Täter das Opfer auch noch dreist im TV!”

Seit einer Woche nun gibt es Neuigkeiten — gute Neuigkeiten eigentlich:

Nach den übereilten Vorverurteilungen hat die Berliner Justiz die Ermittlungen nun allerdings nach rund neun Monaten eingestellt. Die angebliche Vergewaltigung sei keine Straftat gewesen, sagte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft Michael Grunwald. Weder die Angaben der Beteiligten noch die ausgewerteten Sachbeweise belegten die für eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung erforderliche Gewaltanwendung oder erhebliche Bedrohung des Mädchens.

So berichtete am 9. Februar die Nachrichtenagentur ddp (und ähnlich auch dpa). Die Nachricht übernahmen anschließend nur wenige Medien. “Bild” gehört nicht dazu.

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“Bild”-Urteil widerlegt

So stand es bekanntlich vor elf Tagen in “Bild”, so steht es seit elf Tagen in Bild.de. Das war voreilig, unzulässig — und wie man inzwischen weiß: falsch. Die DNA-Spuren des festgenommenen John Mark Karr stimmen, wie selbst Bild.de heute berichtet, nicht mit denen überein, die am Tatort bei der getöteten JonBenet Ramsey gefunden wurden.

Danke an Florian Z., Marko S., Daniel K., Sebastian S., Mike B., Tom, Jürgen H., Manuel N., Timm H., Jean M. und Hendric S.

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Staatsanwaltschaft bezweifelt “Bild”-Urteil

Es gibt gute Gründe, warum man niemanden vor einer gerichtlichen Verurteilung einen “Mörder” nennen darf, selbst dann nicht, wenn er ein Geständnis abgelegt hat. Das lässt sich gut anhand der heutigen “Bild”-Zeitung demonstrieren:

Er hat die kleine Schönheits-Königin ermordet

Ob John Karr, der gestern in Thailand festgenommen wurde, tatsächlich 1996 in den USA die sechsjährige JonBenet Ramsey getötet hat, ist nämlich alles andere als sicher. Er hat zwar zugegeben, bei ihr gewesen zu sein, als sie starb. Aber selbst die zuständige Staatsanwaltschaft zieht sein Geständnis in Zweifel. Seine Ex-Frau soll ihm ein glaubwürdiges Alibi gegeben haben, in Details gibt Karr den Tatverlauf falsch wieder und kann nicht erklären, wie er das Mädchen kennenlernte oder an den Tatort gelangte. Psychologen erklärten, Karr habe schwere Minderwertigkeitskomplexe und suche dringend Aufmerksamkeit, langjährige Kenner des Falles stellten viele Widersprüche fest.

Ja, das konnte man gestern alles noch nicht wissen. Aber genau darum wäre “Bild” gut beraten gewesen, den Verdächtigen nicht (wie so oft) als “Kinder-Killer” und “Mörder” zu bezeichnen.

Danke an Nils M. für den Hinweis!

Nachtrag, 13.55 Uhr. Und selbst jetzt, da “Bild” die Zweifel an der Aussage Karrs kennt und in seinem Online-Ableger darüber berichtet, nennt Bild.de den Verdächtigen schlicht “Killer”.

neu  

Presserat beklagt Vorverurteilung durch “Bild”

Den Mann, der die Schauspielerin Julia Palmer-Stoll überfuhr, als sie anscheinend einen Igel retten wollte, nennt “Bild” einen “Raser”. Und einen “Todesraser”. Und das, obwohl ein Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft zum Ergebnis kam, dass er sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gehalten habe.

Der Presserat, bei dem wir uns über die “Bild”-Berichterstattung beschwert haben, sieht in den Formulierungen eine unzulässige Vorverurteilung des Mannes durch “Bild”:

Diese Wortwahl suggeriert, der Unglücksfahrer sei mit einer Geschwindigkeit gefahren, die das an dieser Stelle zulässige oder das nach den sonstigen Umständen gebotene Maß extrem überschritten und im Ergebnis zum Tod eines Menschen geführt habe. Für eine solche Bewertung des Fahrverhaltens gab es zum Zeitpunkt der Berichterstattung aus Sicht des Ausschusses keine hinreichenden Tatsachen.

Die Chefredaktion von “Bild” sah das anders. Sie argumentierte laut Presserat:

Der Begriff “Raser” sei eine Wertung und zudem ein relativer Begriff: “Auch mit Tempo 30 kann jemand ein Raser sein, wenn er nicht in der Lage ist, rechtzeitig vor einem erkennbaren Hindernis zu halten.” Das staatsanwaltliche Gutachten komme keineswegs zu dem Schluss, der Fahrer sei nicht zu schnell gefahren. Es sage nur, der Fahrer sei 50 km/h gefahren und hätte bei der Verkehrslage langsamer fahren müssen.

Die “Bild”-Chefredaktion hat unrecht. Das Gutachten kommt nicht zu dem Schluss, dass der Fahrer hätte langsamer fahren müssen, sondern, im Gegenteil: Dass er langsam genug fuhr, so “dass er durch eine Abbremsung den Unfall hätte vermeiden können”.

Der Pressesrat erteilte “Bild” wegen Verstoßes gegen Ziffer 13 des Pressekodex in Verbindung mit Richtlinie 13.1 einen “Hinweis”. Es ist die schwächste Sanktionsform, die dem Gremium zur Verfügung steht.

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“Bild” erfindet Tathergang

Manchmal weiß es die “Bild”-Zeitung ganz genau. Am 14.1.2006 etwa schrieb sie:

Das ist der Rotkohl-Killer

Er hat das Baby seiner Freundin zu Tode gefüttert

(…) Er preßte dem kleinen Justin (17 Monate) Rotkohl in den Mund. Löffel für Löffel. Immer mehr. So lange, bis das Kind keine Luft mehr bekam. Es starb später im Krankenhaus. Jetzt sehen wir zum ersten Mal das Gesicht des schrecklichen Rotkohl-Killers!

(…) Am ersten Weihnachtsfeiertag stopfte er den Kleinen so lange mit Rotkohl voll, bis der mit Atemnot ins Krankenhaus kam. (…)”
(Link von uns.)

Es ist, als wäre “Bild” dabeigewesen, nicht wahr?

War “Bild” aber nicht. Zum Glück, wie man hinzufügen möchte. Denn sonst müsste sich die Zeitung jetzt vermutlich ebenso vor Gericht verantworten wie der angebliche “Rotkohl-Killer”. Dem nämlich wird von der Staatsanwaltschaft vieles, nicht aber das vorgeworfen, was “Bild” so detailliert zu berichten wusste. Er ist angeklagt wegen “Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen“, weil er nicht eingeschritten sei, als seine Lebensgefährtin das Kind mit dem Rotkohl misshandelt habe (wie z.B. heute.de — und ähnlich sogar Bild.de* — berichtet).

*) So richtig gelingt es aber auch Bild.de nicht, angemessen zu berichten: Während u.a. die Überschrift “Erstickten sie ihr Kind mit Rotkohl?” lautet und Bild.de sogar vor dem Begriff “mutmaßlich” nicht zurückschreckt, wird im dazugehörigen Teaser auf der Startseite aus der vor Gericht zu klärenden Frage wieder eine vorverurteilende Tatsachenbehauptung.

Mit Dank an Rico R. für die Anregung.

Mord, was sonst?

Die 21. Große Strafkammer des Frankfurter Landgerichts muss derzeit klären, ob Armin Meiwes, der sogenannte “Kannibale von Rotenburg”, einen Mord beging, als er einen Menschen auf dessen Wunsch schlachtete und aß. Meiwes war in erster Instanz nur wegen Totschlages verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof ein. Der verlangte vom Gericht, drei Mordmerkmale zu prüfen: Töten zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus niedrigen Beweggründen und zur Ermöglichung weiterer Straftaten.

Das Gericht prüft also, ob Armin Meiwes juristisch gesehen einen Mord begangen hat.

Vielleicht ist das angesichts der Unfassbarkeit des Geschehens zu abwegig für Bild.de. Dort steht heute:

Im ersten Prozeß hatte ihn das Landgericht Kassel nur wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Können sie dem “Kannibalen von Rotenburg” jetzt den Mord nachweisen?

Den Mord. Als sei längst klar, dass es sich genau darum gehandelt habe. Mit einem einzigen kleinen Wort macht Bild.de aus einem Bericht eine Vorverurteilung.

Nachtrag, 21.30 Uhr. Offenbar hat Bild.de unsere Argumentation eingeleuchtet. Zumindest steht dort plötzlich nicht mehr “den Mord” sondern “einen Mord”.

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“Nicht akzeptabel”, gerügt und missbilligt

“Kannibale grillte seine Cousine im Backofen”

So stand es am 10. Juni in “Bild” (und steht noch so bei Bild.de).

Der Deutsche Presserat hat die “Bild”-Zeitung deshalb jetzt öffentlich gerügt*. Die “Tatsachenbehauptung” in der Überschrift ist laut Presserat eine “Vorverurteilung” und als Verstoß gegen Ziffer 13 des Pressekodex “nicht akzeptabel”. Weiter heißt es (mit Hinweis auf die Pressekodex-Ziffer 8):

“Zudem wurde ein Foto des vermeintlichen Täters veröffentlicht, auf dem er klar erkennbar ist. Dadurch wurden die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen verletzt.”

Und es ist, um es mal so zu sagen, nicht die erste Rüge, die gegen “Bild” ausgesprochen wurde. Im Gegenteil: Die “Bild”-Zeitung wird überdurchschnittlich häufig gerügt (allein in den letzten zehn Jahren fast 70-mal) und begeht viele Verstöße immer wieder.

Den aktuellen Anlass nutzend, dokumentieren wir alle öffentlichen und nicht-öffentlichen Rügen der “Bild”-Zeitung (zunächst von 2002 bis 2004).

Zu den Rügen
 
PS: Nicht gerügt wurde die “Bild”-Zeitung dafür, dass sie im August 2005 mit großer Konsequenz immer wieder gänzlich unverfremdete Fotos von der minderjährigen Tochter einer Frau zeigte, die neun ihrer Kinder getötet haben soll. Auf Nachfrage erfahren wir vom Beschwerdereferenten, dass eine von uns eingereichte Beschwerde den Presserat jedoch dazu veranlasste, eine Missbilligung der “Bild”-Berichterstattung auszusprechen.

*) “Es entspricht fairer Berichterstattung, vom Deutschen Presserat öffentlich ausgesprochene Rügen abzudrucken, insbesondere in den betroffenen Publikationsorganen.” (Pressekodex Ziffer 16 mit einem Link von uns.)

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Auszüge aus dem “Medien-Pranger”

Aus gegebenem Anlass soll hier doch einmal in aller Deutlichkeit auf Ziffer 13 des Presskodexes hingewiesen werden und insbesondere auf die Richtlinien dazu:

Bis zu einer gerichtlichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung, auch im Falle eines Geständnisses. Auch wenn eine Täterschaft für die Öffentlichkeit offenkundig ist, darf der Betroffene bis zu einem Gerichtsurteil nicht als Schuldiger im Sinne eines Urteilsspruchs hingestellt werden. (…)Vorverurteilende Darstellungen und Behauptungen verstoßen gegen den verfassungsrechtlichen Schutz der Menschenwürde, der uneingeschränkt auch für Straftäter gilt. Ziel der Berichterstattung darf in einem Rechtsstaat nicht eine soziale Zusatzbestrafung Verurteilter mit Hilfe eines “Medien-Prangers” sein. Daher ist zwischen Verdacht und erwiesener Schuld in der Sprache der Berichterstattung deutlich zu unterscheiden.

Hier einige Zitate aus Artikeln, die seit der Festnahme des mutmaßlichen Mörders von Levke und Felix, Marc H., in “Bild” und/oder auf Bild.de erschienen sind:

31 Wochen nach dem brutalen Mord an der 8jährigen Levke ist der Täter endlich gefaßt: Es ist Marc H. (31) (…)
Bild.de vom 9.12.04

Unfaßbar: Der Killer hat selbst zwei kleine Töchter!
Bild.de vom 9.12.04

Wer ist dieses Monster?
Bild.de vom 9.12.04

Levkes Mörder – Seine geschockte Ex-Frau: Er war so ein lieber Vater…
Bild.de vom 10.12.04

Der Mann, den sie liebte, ist der Mörder der kleinen Levke.
Bild.de vom 10.12.04

Der Killer machte eine Lehre zum Installateur (…)
Bild.de vom 10.12.04

Vor zwei Jahren bekam der Killer mit Ehefrau Anja Töchterchen Sophie-Andrea.
Bild.de vom 10.12.04

Hat der Killer auch Tochter Laura mißbraucht?
Bild.de vom 10.12.04

Levkes Mörder: Schon als Junge haßte er Mädchen
Bild.de vom 12.12.04

Der Junge heißt Marc. 25 Jahre später wird er zum Mörder der kleinen Levke († 8).
Bild.de vom 12.12.04

Sein letztes Opfer wurde Levke.
Bild.de vom 12.12.04

Jetzt spricht die Mutter des Levke-Killers
Bild.de vom 13.12.04

Ihr Sohn hat ein 8jähriges Mädchen bestialisch getötet.
Bild.de vom 13.12.04

Fünf Tage nach der Festnahme und dem Geständnis des Mädchenmörders Marc H. (…)
Bild.de vom 13.12.04

Bei der Suche nach möglichen weiteren Opfern des Doppelmörders (…)
Bild.de vom 8.1.05

Aber der Mann hat Levke ermordet und jetzt den kleinen Felix.
“Bild” vom 10.1.05

(…) Marc Hoffmann (31), der Mörder von Levke (8) und Felix (8) (…)
“Bild” vom 11.1.05

Ist Doppelmörder Marc Hoffmann etwa auch der „schwarze Mann“ (…)
“Bild” vom 11.1.05

Zweifacher Kindermörder Marc Hoffmann – Wieso bekam die Bestie das Sorgerecht für die kleine Tochter?
“Bild”vom 12.1.05

Der Killer hatte ausgesagt, das Rad dort ins Wasser geworfen zu haben.
“Bild” vom 12.1.05

Hier versteckte er nach dem Mord an Levke auch die Habseligkeiten des Mädchens.
“Bild” vom 12.1.05

Zärtlich umarmt die Tochter (10) ihren Vater Marc Hoffmann, den Kinderkiller.
Bild.de in einer Fotogalerie

Kindermörder Marc Hoffmann
Fotounterzeile auf Bild.de in diversen Artikeln über Marc H.

Kindermörder Hoffmann nach Bedrohung durch Häftlinge verlegt
Bild.de vom 12.1.05

Diese Zusammenstellung ist nicht vollständig.

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“Bild” glaubt: “Bestie hat sich auch Adelina geholt”


Wir sehen Marc H., den mutmaßlichen Mörder des achtjährigen Felix und der achtjährigen Levke. Rechts sehen wir Levke, links Adelina. Auch Adelina wurde getötet, von wem ist bislang unklar. Lassen Sie sich also nicht davon irritieren, dass es in der “Bild”-Überschrift heißt, “Die Bestie hat sich auch Adelina geholt” – das lässt sich nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand definitiv nicht sagen, und es würde sicher, gemäß Pressekodex, eine unzulässige Vorverurteilung darstellen.

Und bei genauem Hinsehen stellt man auch fest, dass “Bild” gar nicht behauptet, Marc H. habe Adelina getötet, denn über der ca. drei Zentimeter hohen Schlagzeile steht ja in ca. ein Zentimeter hohen Buchstaben, “Polizei glaubt”. Die Titel-Schlagzeile in der Bremer “Bild”-Ausgabe sieht sogar so aus:

Nur: Beides ist falsch. Fragt man nämlich bei der Soko Levke und Felix nach, wie es Radio Bremen getan hat, kommt dies dabei heraus:

Ein Sprecher der Soko Levke und Felix hat einen Bericht der “Bild”-Zeitung dementiert, wonach es einen eindeutigen Zusammenhang zwischen den Morden an Felix und Levke sowie an Adelina aus Bremen gibt. Der Polizeisprecher bezeichnet diesen Artikel als falsch. Er warf der Zeitung vor, die Arbeit der Polizei mit solchen Artikeln zu behindern.

Und wie kommt “Bild” darauf, dass die Polizei “glaubt” oder sich gar “sicher” sei, dass Marc H. auch Adelina ermordet habe? Nun, in der “Bild” Berlin/Brandenburg und online zitiert sie einen “Sprecher” der Kripo Bremen mit den Worten: “Vieles spricht dafür”. Und in der “Bild” Bremen zitiert sie einen “Ermittler” mit den Worten: “Vieles spricht dafür”.

Fragt man beim Pressesprecher der Bremer Polizei nach, erfährt man, dass es kein derartiges Statement der Bremer Polizei gebe und, dass derzeit lediglich ermittelt werde, ob es Parallelen zwischen den Morden an Levke und Adelina gibt. Und mehr hätte es dazu eigentlich nicht zu sagen gegeben.

Mit Dank für die sachdienlichen Hinweise an Tobias M. und Frauke M.