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Heute morgen um kurz nach 8 Uhr veröffentlichte die Nachrichtenagentur AP eine Meldung über die für heute erwartete Entscheidung zur Freilassung der ehemaligen RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt. Darin hieß es:

Mohnhaupt war 1985 unter anderem wegen Mordes an (…) Arbeitgeberpräsident Hanns-Eberhard Schleyer (…) verurteilt worden.
(Hervorhebung von uns.)

Das ist etwas peinlich. Schließlich weiß ja jeder, dass der ermordete Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer hieß (Hanns-Eberhard ist sein Sohn). Fast jeder. Bei Bild.de nämlich merkte man nicht nur nicht, dass AP da ein Fehler unterlaufen war, sondern übersah offenbar auch die Berichtigung, die AP eine dreiviertel Stunde später herausgab. Und auch, als der Bild.de-Text überarbeitet wurde, nachdem die Entscheidung zur Freilassung Mohnhaupts bekannt wurde, bemerkte noch immer niemand den “Eberhard”. Bei Bild.de heißt es um kurz nach 13 Uhr weiterhin:

Dass der Name in einer Fotounterzeile in demselben Bild.de-Text richtig ist, macht’s übrigens auch nicht besser.

Mit Dank an die zahlreichen Hinweisgeber.

Nachtrag, 13.21 Uhr: Das ging jetzt aber schnell.

Aufstand ohne Buback

Ja, auch “Bild” berichtet heute über die mögliche vorzeitige Entlassung der inhaftierten, ehemaligen RAF-Terroristen Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar. Und zum Schluß des Artikels mit der Überschrift “Aufstand der RAF-Opfer! Angehörige lehnen Entlassung der Terroristen ab” zitiert “Bild” den Sohn des 1977 von der RAF ermordeten Siegfried Buback, Michael Buback:

Buback zu BILD: “Wer von Gnade redet, sollte wenigstens den Ablauf der Tat offenbaren, für die er gebüßt hat.”

Hier endet der heutige “Bild”-Artikel. Und das ist erstaunlich, denn mit genau dem selben Satz wird Buback seit gestern abend auch in Agenturmeldungen und anderen Medien zitiert — allerdings nicht mit der Quellenangabe “zu BILD”, sondern meistens mit dem Zusatz:

(…) sagte Michael Buback “Spiegel Online”.

Zudem heißt es bei “Spiegel Online” seit gestern abend weiter:

Buback sagte, es sei gut, dass die Angehörigen nicht über die Begnadigung zu entscheiden hätten, und kündigte an, die Entscheidung zu akzeptieren. “Wenn andere zum Urteil kommen, die Inhaftierten gehören auf freien Fuß, werde ich mich nicht sträuben.” Es sei für ihn grundsätzlich kein Problem, dass Klar und Mohnhaupt in Freiheit lebten.

Im “Aufstand der RAF-Opfer” der “Bild”-Zeitung ist davon nirgends die Rede — ebensowenig wie von den ebenfalls wenig aufständischen Worten Bubacks, die bereits seit gestern nachmittag der Radiosender NDR Info verbreitet:

“Ich bin froh, dass Angehörige nicht beteiligt sind an Begnadigungen. Das müssen andere tun, die sicher eine Prognose abgeben können über die Frage, ob noch eine Gefahr von einem Täter ausgeht oder ob das nicht der Fall ist”, sagt Michael Buback im Exklusiv-Interview mit NDR Info. Dies gelte auch für den speziellen Fall von Christian Klar: Es sei für sein Wohlbefinden oder Unwohlbefinden unerheblich, ob er noch in Haft sei oder nicht, so Buback. “Ich möchte auch keinesfalls, dass er wegen meines Wohlbefindens länger in Haft bleibt, als es sinnvoll und richtig ist.”

Mit Dank an Jos G. für den Hinweis.

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