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“Bild” sucht Killer für Köhler

"Köhler fuhr zu RAF-Mörder Klar -- Herr Bundespräsident, diese Herren würden sich auch über Ihren Besuch freuen"Schon möglich, dass Sven Böttcher, Hans-Jürgen Rösner und Dieter Zurwehme sich über den Besuch des Bundespräsidenten freuen würden, wie “Bild” heute behauptet. Ebenso wahrscheinlich ist es jedoch, dass es den drei wegen mehrfachen Mordes Verurteilten völlig egal sein dürfte, ob Horst Köhler bei ihnen vorbeischaut.

Aber der Reihe nach.

“Bild” echauffiert sich heute großflächig auf der Seite 2 (siehe Ausriss) darüber, dass Horst Köhler sich mit dem Ex-RAF-Terroristen Christian Klar getroffen hat, um sich persönlich ein Bild von ihm zu machen, bevor er über dessen Begnadigung entscheidet. “Bild” schreibt:

Dass sich unser Staatsoberhaupt mit einem neunfachen Mörder getroffen hat, dass er ihn besuchte ist für viele Bürger und Politiker eine unerträgliche Vorstellung!

“Bild” zitiert den bayrischen CSU-Wirtschaftsminister Erwin Huber (“Eine Privilegierung der RAF-Mörder dient nicht dem Rechtsfrieden in Deutschland.”), Bayerns CSU-Ministerpräsident Edmund Stoiber (“Es könnte von manchen wie ein später Sieg der Terroristen gedeutet werden, wenn der Staat so tut, als wären RAF-Mörder die besseren Mörder!”) und CSU-Generalsekretär Markus Söder, der “intern deutlich” gemacht habe, dass eine Begnadigung Klars für Köhler “eine schwere Hypothek” für eine Wiederwahl als Bundespräsident wäre. Außerdem zitiert “Bild” Joachim Zeller (CDU), der Köhler “in diesem Punkt” nicht verstehe — und übrigens angeblich “Bezirksbürgermeister von Berlin-Mitte” sei, in Wahrheit aber seit 2006 bloß noch stellvertretender Bezirksbürgermeister ist.

“Bild” zitiert nicht Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und nicht Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), die beide gestern als Reaktion auf die Kritik an Köhler mehr Zurückhaltung in der Debatte und “Respekt” vor dem Amt, der Person und dem Urteilsvermögen des Bundespräsidenten gefordert hatten.

Aber zurück zu den mehrfachen Mördern, zu deren Besuch “Bild” den Bundespräsidenten quasi auffordert. “Bild” schreibt:

IM KLARTEXT: Muss sich der Bundespräsident auch auf den Weg zu anderen verurteilten Mördern machen, wenn sie um ein Gespräch bitten? Könnten sich Killer wie der Gladbecker Geiselgangster Hans-Jürgen Rösner, der 1988 mit seinem Komplizen Degowski einen Bus kaperte (2 Tote), dann wohl auch über einen präsidialen Besuchsdienst freuen?

“Bild” lässt diese Fragen offen. Aber wir können sie beantworten. Und zwar mit einem schlichten “nein”. Denn weder Rösner noch Böttcher oder Zurwehme hätten besonders viel mit dem Bundespräsidenten zu besprechen. Jedenfalls nicht, was eine mögliche Begnadigung angeht. In Paragraph 452 der Strafprozessordnung steht:

In Sachen, in denen im ersten Rechtszug in Ausübung von Gerichtsbarkeit des Bundes entschieden worden ist, steht das Begnadigungsrecht dem Bund zu. In allen anderen Sachen steht es den Ländern zu.

IM KLARTEXT: Der Bundespräsident wäre für Begnadigungen von Böttcher, Rösner und Zurwehme gar nicht zuständig. (was übrigens in einem lehrreichen Text von Heribert Prantl in der “Süddeutschen Zeitung” von heute recht deutlich wird). Sie alle wurden von Landgerichten verurteilt und damit nicht “in Ausübung von Gerichtsbarkeit des Bundes”. Um es mit Prantl zu sagen: “Als ‘Gnadenherr’, wie es so schön heißt, betätigt sich der Bundespräsident nur für Agenten und Terroristen (…).”

Insofern hätte “Bild” ihre Seite 2 heute ebensogut mit einem schönen Foto bestücken können.

Mit Dank an Thomas M., Christian A., Moritz A., Moritz E. und Hariolf B. für die sachdienlichen Hinweise.

P.S.: Der Bundespräsident hat mittlerweile entschieden, dass er Christian Klar nicht begnadigt (wir berichteten). “Der große BILD-TED” zur Frage, ob Köhler Klar begnadigen soll, hat sich damit erledigt. Bitte rufen Sie nicht mehr an!

Köhlers Entscheidung zu kompliziert für Bild.de

Heute vormittag wurde bekannt, dass Bundespräsident Horst Köhler das Gnadengesuch des ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar abgelehnt hat. Auch Bild.de berichtet darüber und schreibt:

Das Präsidialamt stellte jedoch eine weitere Prüfung in Aussicht: “Der Bundespräsident wird zu gegebener Zeit erneut und von Amts wegen über das Gesuch befinden.

Zugleich mit Klars Gnadengesuch wies Köhler auch das Gesuch der ebenfalls inhaftierten Ex-RAF-Terroristin Birgit Hogefeld (50) ab, einer Leitfigur der dritten RAF-Generation.”
(Bild.de, Stand ca. 15.30 Uhr)

Was Bild.de schreibt, findet sich fast wörtlich auch in verschiedenen Agenturmeldungen wieder — dort allerdings in einem völlig anderen, dafür aber korrekten Zusammenhang:

Zugleich wies Köhler auch ein Gnadengesuch des ebenfalls inhaftierten Ex-RAF-Mitglieds Birgit Hogefeld ab. “Der Bundespräsident wird jedoch zu gegebener Zeit erneut und von Amts wegen über das Gesuch befinden”, heißt es weiter.
(dpa, ca. 12.54 Uhr)

Zu Hogefeld, deren Urteil zu lebenslanger Freiheitsstrafe am 6. Januar 1999 rechtskräftig wurde, schrieb das Präsidialamt: “Der Bundespräsident wird jedoch zu gegebener Zeit erneut und von Amts wegen über das Gesuch befinden.”
(AP, ca. 13.10 Uhr)

Mit Dank an die Hinweisgeber.

Nachtrag, 16.25 Uhr: Plötzlich hat’s auch Bild.de gemerkt und einfach die Reihenfolge der beiden, oben zitierten Absätze geändert.

Im Stil einer Terroristengeisel

So sieht die heutige “Bild”-Schlagzeile aus:

Und wir fassen zusammen: “Bild” findet es nicht lustig, dass in der Pro7-Show “TV total” der ausgeschiedene DSDS-Kandidat Max Buskohl von Moderator Stefan Raab “im Stil einer Terroristengeisel” gezeigt wurde. Ja, “Bild” findet die “widerliche Kopie” sogar “total geschmacklos”, behauptet, das fraglos umstrittene Motiv “verhöhnt RAF-Opfer” — und fragt:

DAS SOLL KOMISCH SEIN?

Desweiteren berichtet “Bild”, die Familie des 1977 von der RAF ermordeten Hanns-Martin Schleyer sei “entsetzt”, und zitiert dann auch noch den Kulturstaatsminister Bernd Neumann mit den Worten:

“Wer Fotos von RAF-Opfern für Show-Effekte nutzt, handelt unverantwortlich. (…)”

Fragt sich bloß, was Schleyers Familie und der Kulturstaatsminister wohl zu folgender “Bild”-Werbung gesagt hätten:

Mit Dank an Fabian K. für den sachdienlichen Hinweis.

“Bild” verleugnet den Rechtsstaat

Anders, als es die Aufmachung vermuten lässt, berichtet “Bild” heute in einem großen Artikel (Ausriss rechts) vergleichsweise sachlich in Frage und Antwort über die Hintergründe der Hafterleichterung für den ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar. Umso perfider ist es, dass sie ihre Leser darin an einer entscheidenden Stelle desinformiert und die Rechtslage nicht so darstellt, wie sie ist, sondern so, wie “Bild” sie gerne hätte:

Warum muss Klar überhaupt freigelassen werden – trotz “lebenslänglicher” Strafe?

Das deutsche Recht will auch lebenslänglichen Häftlingen die Chance auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft geben — wenn sie für andere keine Gefahr mehr darstellen und sich von ihren Taten glaubwürdig distanziert haben.

Man kann es nicht deutlich genug sagen: Das ist grundfalsch. Ob und wie glaubwürdig sich ein Täter von seinen Taten distanziert hat, ob er Reue zeigt und ob er ein Geständnis abgelegt hat, ist für die Entscheidung, ob er nach Verbüßung der Mindesthaftzeit auf Bewährung freigelassen wird, exakt so entscheidend wie seine Haarfarbe, seine Lieblingsspeise und der Mädchenname seiner Mutter.

Um es für die “Bild”-Redaktion auszusprechen, das bedeutet: gar nicht.

Entscheidend ist allein, ob er noch eine Gefahr darstellt. In den Worten von Strafanwalt Udo Vetter:

Das Gericht muss die Bewährung bewilligen, “wenn dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann”.

Grundlage dafür ist §57a des Strafgesetzbuches. Er ist die Konsequenz aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1977, das sich auf nichts weniger als die Menschenwürde und das Rechtsstaatsprinzip beruft:

“Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs gehört, daß dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden. Die Möglichkeit der Begnadigung allein ist nicht ausreichend; vielmehr gebietet das Rechtsstaatsprinzip, die Voraussetzungen, unter denen die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ausgesetzt werden kann, und das dabei anzuwendende Verfahren gesetzlich zu regeln.”

Dass die “Bild”-Zeitung es schwer erträglich findet, in so einem Rechtsstaat zu leben, ist bekannt. Dass die “Bild”-Zeitung sich nicht einmal mehr traut, ihre Leser wahrheitsgemäß über die Grundlagen dieses Rechtsstaates zu informieren, ist erschütternd.

Danke an Daniel W.!

Ex-Terroristen und ihr Persönlichkeitsrecht

Wie berichtet dokumentiert die “Bild”-Zeitung heute fast ganzseitig ihr eigenes Scheitern: Trotz eines erheblichen Aufwandes ist es keinem der zahlreichen “Bild”-Mitarbeiter, die bei der Entlassung der Ex-RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt auf der Lauer lagen, gelungen, Fotos von ihr zu machen. Stattdessen zeigt “Bild”: einen blauen VW-Bus bei Nacht, eine zeitlose Außenansicht der JVA Aichach, den Gefängnisdirektor — und natürlich, wie Mohnhaupt vor einem Vierteljahrhundert auf einem Fahndungsfoto aussah. Die Enttäuschung darüber ist “Bild” förmlich anzumerken:

Dass die nächtliche Belagerung der JVA Aichach der letzte Versuch von “Bild” gewesen sein könnte, Mohnhaupt zu fotografieren, ist unwahrscheinlich. Und dass die “Bild”-Verantwortlichen nicht zögern, ihren Lesern aktuelle Mohnhaupt-Fotos zu zeigen, ist ja bekannt. Bleibt die Frage: Dürften sie das?

Allgemein  

“Frei erfunden”: Bizarre Mohnhaupt-Entlassung

Nun ja, dass die Ex-Terroristin Brigitte Mohnhaupt in der Nacht zum Sonntag bei ihrer Entlassung aus dem Frauengefängnis Aichach von Journalisten angesprochen worden sei und gesagt habe, “dass sie keine Interviews geben und in Ruhe gelassen werden wolle”, ist offenbar nicht wahr. Behauptet hatte das die Nachrichtenagentur dpa (und u.a. auch “Süddeutsche Zeitung”, süddeutsche.de, heute.de und stern.de). In den “Aichacher Nachrichten” heißt es dazu unter Verweis auf den Gefängnisdirektor Wolfgang Deuschl:

Kann schon sein, dass da jemand fotografiert oder angesprochen wurde (…): Aber sicher nicht die ehemalige Gefangene.

Das “Bild”-Märchen von der Mohnhaupt-Entlassung:

1.40 Uhr: Durch die Sicherheitsschleuse an Gefängnistor 2 fährt ein weißer VW Golf in die JVA.
1.50 Uhr: Der Wagen verlässt die JVA wieder durchs Haupttor, parkt außerhalb des Geländes.
1.57 Uhr: Ein blauer VW-Bus (…) rast (…) aus dem Knast. BILD-Reporter Sigi Kiener: “Auf der Rückbank saß zusammengekauert eine Frau. Sie versteckte sich unter einer Decke. Ich konnte nur ein paar blonde Strähnen sehen.” Die wartenden Journalisten sind sich sicher: “Das ist die Mohnhaupt” und nehmen die Verfolgung auf.
1.57 Uhr: Ein JVA-Beamter fährt mit dem weißen Golf unbemerkt vor die Wohnung des Knastchefs auf dem Gefängnisgelände.
1.58 Uhr: JVA-Beamte führen Mohnhaupt von ihrer Zelle in den Garten des JVA-Chefs. Durch eine Gartenpforte verlässt sie den Vorgarten, steigt zu dem JVA-Beamten in den Golf. Der fährt sie zu einem Parkplatz bei Aichach. Dort wartet eine Freundin der Ex-Terroristin in einem dunklen Wagen. Versteckt bewachen und beobachten LKA-Personenschützer alles – um einzugreifen, falls doch ein Fotograf auftaucht.
2.15 Uhr: Mohnhaupt steigt in das Auto ihrer Bekannten. Die Frauen umarmen sich kurz. Dann fahren sie auf die Autobahn A 8 München–Stuttgart. (…)

Ausrisse und O-Ton: “Bild” vom 26.3.2007

Aber kommen wir zur “Bild”-Zeitung, die (Augenzeugen zufolge) “eine Art ‘Schichtdienst’ zur Überwachung rund um die JVA eingerichtet”, 20 Zimmer angemietet und in der fraglichen Nacht rund zehn Reporter mit mehreren Autos vor Ort hatte. Denn auch “Bild” berichtet heute natürlich groß über Mohnhaupts Haftentlassung. Beziehungsweise:

BILD dokumentiert die letzten bizarren Stunden in Gefangenschaft.

Es folgt eine detaillierte und überaus komplizierte Geschichte, zu der uns Gefängnisdirektor Deuschl auf Anfrage sagt:

Am “Bild”-Bericht stimmen drei Dinge. Erstens: Es ist (wenngleich nicht um 1.40 Uhr wie “Bild” behauptet, sondern um 1.20 Uhr) ein weißer Golf auf das Gelände der JVA gefahren. Zweitens: Um 1.57 Uhr hat ein VW-Bus das JVA-Gelände verlassen. Und drittens: Am Sonntagmittag gab es Eintopf mit Wursteinlage.

Was “Bild” darüber hinaus noch so “dokumentiert”, ist laut Deuschl “frei erfunden”. Und Deuschl meint damit nicht nur das eigentliche Märchen der Mohnhaupt-Entlassung (siehe Kasten), sondern auch viele andere “Bild”-Details. So habe Mohnhaupt z.B. weder um Mitternacht geweckt werden müssen, noch habe sie anschließend “die blaue Sträflingskleidung” abgelegt, weil es in der JVA Aichach nicht nur keine “blaue”, sondern “gar keine Sträflingskleidung” gebe. Und auch, dass der VW-Bus aus dem Knast gerast sei, will Deuschl nicht bestätigen. Der Wagen habe die JVA langsam verlassen — gerast sei da höchstens einer der “Bild”-Reporter bei seinem offenbar erfolglosen Versuch, einen Blick ins Wageninnere zu erhaschen…

Nachtrag, 27.3.2007: In einem weiteren, ausführlichen Artikel zitieren die “Aichacher Nachrichten” Gefängnischef Deuschl zur “Bild”-Version der Mohnhaupt-Entlassung mit den Worten: “Schlichtweg völliger Blödsinn.”

Ex-Terroristen gehen gegen “Bild” und “BamS” vor

Laut “Spiegel Online” hat die Ex-Terroristin Eva Haule den Springer-Zeitungen “Bild” und “B.Z.” per einstweiliger Verfügung untersagen lassen, Fotos zu veröffentlichen, “die – heimlich geschossen – sie als Freigängerin zeigen”. Außerdem sei es den Zeitungen untersagt, Einzelheiten über Haules Ausbildung zu verbreiten.*

Und auch der “Bild am Sonntag”, die (wir berichteten) Fotos der Ex-Terroristin Brigitte Mohnhaupt aus dem “Trostberger Tagblatt” “geklaut” und u.a. auf der Titelseite veröffentlicht hatte, wurde nun per einstweiliger Verfügung verboten, diese Fotos zu zeigen.

*) “Bild” hatte Haules Gesicht verpixelt. Laut “Spiegel Online” prüft man bei Springer, ob man gegen die einstweilige Verfügung vorgehen will.

Allgemein  

“Bild” und “BamS” klauen Mohnhaupt-Fotos

Wie sieht die ehemalige RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt wohl heutzutage aus? “Bild” wollte das gerne zeigen. Da sie aber nur uralte Fahndungsfotos von Mohnhaupt kannte, veröffentlichte “Bild” am 17. Februar eine Art Phantom-Bild, das angeblich nach Zeugenaussagen angefertigt wurde. Dazu stellte “Bild” die Frage: “Sieht RAF-Mohnhaupt heute so aus?”

Die “BamS”, die auch gerne zeigen wollte, wie Mohnhaupt heute aussieht, hatte einen Tag später eine andere Idee: Sie zeigte echte, ziemlich aktuelle Fotos von Mohnhaupt. Eines auf der Titelseite und ein noch größeres auf der Seite zwei (siehe Ausriss). Und am Tag darauf zeigte dann auch “Bild” eines dieser Fotos. Beide hatten kein Recht dazu.

Die Fotos stammten aus dem “Trostberger Tagblatt”. Das hatte sie bereits am 14. Februar veröffentlicht — exklusiv. Bekommen hatte das “Tagblatt” die Fotos von Mohnhaupts ehemaligem Gefängnisseelsorger Siegfried Fleiner, den Mohnhaupt schon seit einigen Jahren regelmäßig besuchen durfte. Das “Trostberger Tagblatt” hatte mit Fleiner über Mohnhaupt gesprochen und in einem Artikel über das Gespräch auch die Bilder veröffentlicht. Der Redaktionsleiter des “Trostberger Tagblatts”, Karlheinz Kas, sagt uns, man habe Fleiner zugesichert, die Fotos nicht weiterzugeben. Und daran habe man sich gehalten. (Allerdings hatten weder Fleiner, noch das “Trostberger Tagblatt” Mohnhaupt gefragt, ob sie mit der Veröffentlichung einverstanden sei).

Und trotzdem fanden sich die Fotos aus dem “Trostberger Tagblatt” also wenig später in “Bild” und “BamS” (dort inklusive Fotonachweis “Trostberger Tagblatt, Privat”). “Bild” und “BamS” hatten die Bilder einfach “geklaut”. Deshalb geht das “Trostberger Tagblatt” jetzt juristisch gegen den Springer-Verlag vor. Wie man uns bei der beauftragten Kanzlei Beiten Burkhardt sagt, hat Springer bereits eine Unterlassungserklärung unterschrieben, in der sich der Verlag verpflichtet, die Fotos nicht mehr zu veröffentlichen. Außerdem werde man in Kürze Schadenersatz geltend machen.

“Bild” und “BamS” werden es wohl verschmerzen. Voraussichtlich werden sie zwar etwas mehr zahlen müssen, als wenn sie die Fotos regulär gekauft hätten, aber das konnten sie ja nicht. Schließlich hätten weder Fleiner noch das “Trostberger Tagblatt” “BamS” oder “Bild” das Einverständnis zur Veröffentlichung gegeben — wenn sie denn gefragt worden wären.

RAF — Freilassung fordert erstes Opfer

Sie sind oft klein und unscheinbar, bloßer Kitt zwischen Satzteilen. Aber es wäre ein Fehler, Konjunktionen gering zu schätzen. Franz Josef Wagner weiß das. Als er noch Chefredakteur der Berliner Boulevardzeitung “B.Z.” war, verdankte er der Konjunktion “aber” diese legendäre Überschrift:

Pandabärin unfruchtbar — aber Schumi zweites Baby

Lustig.

Wir wissen nicht, ob sie in der “Bild”-Redaktion gestern auch gelacht haben, als ihnen ein ähnlicher Trick mit einer anderen Konjunktion für die heutige Schlagzeile einfiel:

Terroristin kommt FREI! ...und Witwe Schleyer nach Kollaps in Klinik

Weniger lustig, aber viel wirkungsvoller.

Denn wer liest schon bis ganz ans Ende der zugehörigen, fast ganzseitigen “Bild”-Berichterstattung, um dort zu erfahren, dass es gar keinen Zusammenhang zwischen der Gerichtsentscheidung und dem “Kollaps” der Witwe von Hanns-Martin Schleyer gibt. Dass es ihn nicht einmal geben kann, weil Frau Schleyer laut “Bild” bereits “am Freitag, drei Tage vor der Entscheidung des Stuttgarter Oberlandesgerichts” ins Krankenhaus eingeliefert wurde.

Danke auch an Josh M.!

“Bild”-Kolumnist begnadigt RAF-Terroristin

Das Stuttgarter Oberlandesgerichts (OLG) hat gestern entschieden, dass die ehemalige RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt im März nach 24 Jahren Haft entlassen werden soll. Und “Bild” erklärt in einem Seite-2-Text, warum die Freilassung nach “Recht und Gesetz” erfolge:

Denn: Nach dem Strafgesetzbuch (§ 57 a) bedeutet “lebenslange Freiheitsstrafe” nicht unbedingt Haft bis zum Tode. Nach frühestens 15 Jahren kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn nicht die “besondere Schwere der Schuld die weitere Vollstreckung gebietet”. In diesem Fall setzt das Gericht eine Mindesthaftdauer fest — bei Mohnhaupt waren es 24, bei Klar 26 Jahre!

"Post von Wagner: Begnadigte Brigitte Mohnhaupt"“Bild”-Kolumnist Franz-Josef Wagner allerdings hat das entweder nicht gelesen, oder er hat es nicht verstanden. Und offenbar hat er auch sonst nicht viel gelesen.* Denn Wagner schreibt heute an die “Begnadigte Brigitte Mohnhaupt”. Im Text heißt es:

Die deutsche Justiz hat Sie, vielfache Mörderin, Brigitte Mohnhaupt, begnadigt.

Das ist falsch. “Die deutsche Justiz” kann niemanden begnadigen. Eine solche Entscheidung trifft (im Falle von sogenannten “Staatsschutzdelikten”) der Bundespräsident nach freiem Ermessen. Die Entscheidung über die von “Bild” beschriebene Haftentlassung nach Paragraph 57 a StGB hingegen ist an bestimmte, im Gesetz beschriebene, Voraussetzungen gebunden. Darauf wies das OLG Stuttgart gestern in einer Pressemitteilung (die Wagner offenbar auch nicht kennt) sogar ausdrücklich hin:

Es handelt sich nicht um eine Entscheidung im Gnadenweg, sondern um eine an bestimmte gesetzliche Voraussetzungen gebundene richterliche Entscheidung.

Offenbar hat niemand bei “Bild” Wagner auf seinen Fehler aufmerksam gemacht. Aber er passt ja auch ganz gut zur Haltung von “Bild”. So erkennt Hans-Jörg Vehlewald die Mohnhaupt-Entscheidung in seinem Kommentar (“Recht ohne Gerechtigkeit”) zwar als “rechtens” an, findet sie aber ungerecht, weil Mohnhaupt “kein Zeichen von Reue” habe erkennen lassen. Reue allerdings ist keine Voraussetzung für die Freilassung nach Paragraph 57 a StGB. Bei einer Begnadigung hingegen, kann man das so oder so sehen.

Mit Dank an die zahlreichen Hinweisgeber.

*) Es besteht übrigens auch die entfernte Möglichkeit, dass Wagner an die “begnadigte” Mohnhaupt schreibt, weil er sich extrem gut mit dem Thema auskennt. Tatsächlich wird nämlich die Haftentlassung nach Paragraph 57 a StGB in Juristenkreisen offenbar zuweilen als “kleine Gnade” bezeichnet. Aber das sei hier nur der Fairness halber erwähnt.

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