Seit die Computerfirma Apple im Januar ihr “iPad” vorgestellt hat, hyperventilieren die deutschen Medien der Markteinführung hierzulande entgegen. Springer-Chef Mathias Döpfner ließ sich zu der Bemerkung hinreißen, alle Verleger sollten zu Apple-Chef Steve Jobs beten, weil der mit dem stylischen Flachcomputer die Verlagsbranche rette.
Insofern ist es womöglich kein Zufall, dass kaum ein Tag vergeht, an dem Bild.de nicht erklärt, wie gut das iPad sei (“so gut”), oder welches iPad der Leser brauche (ob er überhaupt eins braucht, stand offenbar nicht zur Debatte).
Gestern war dann unter anderem die Frage dran, welches iPad-Zubehör man “wirklich” brauche. Überraschenderweise fanden sich sogar Zubehör-Artikel, die “eher sinnlos” sind:
Für die Menschen, die sich trotzdem für das sinnlose Objekt interessieren, hat Bild.de gleich einen Link parat, der zu einer Bildergalerie des Mediendienstes meedia.de führt.
Und da findet man dann nach gefühlten 200 Klicks das überflüssige Wahnsinnsgerät:
Extra für die Redakteure von Bild.de haben wir noch einmal das wichtigste Feature aus der Produktbeschreibung herausgesucht:
Mit Dank an Thomas.
Nachtrag, 14. Mai: Bild.de hat den “Retro-Spielautomaten” aus dem Artikel entfernt. Jetzt gibt es nur noch zwei “eher sinnlose” Zubehör-Produkte.
 
		


 haben wir mal ein bisschen in unseren Archiven gesucht, auf welche Scherze “Bild” und andere Medien in der Vergangenheit so reingefallen sind.
haben wir mal ein bisschen in unseren Archiven gesucht, auf welche Scherze “Bild” und andere Medien in der Vergangenheit so reingefallen sind. Unternehmen.
Unternehmen. An Warnsignalen hätte es diesmal nicht gemangelt. Die “Benutzungsordnung für Toiletten in Sachsen-Anhalt”, an der Bild.de ein Stück darüber aufhängt, dass Deutschland “immer noch das Land der schrägen und unfreiwillig komischen Dienstanweisungen, Verordnungen und Gesetze” sei, trägt das Datum vom 1. April 1993. Sucht man im Internet nach “Benutzungsordnung für Toiletten” und “Sachsen-Anhalt”, findet man vor allem Witzeseiten. Und überhaupt — wie wahrscheinlich ist es, dass es eine Verordnung gibt, in der es unter Paragraph 6, “Darmentleerung”, heißt:
An Warnsignalen hätte es diesmal nicht gemangelt. Die “Benutzungsordnung für Toiletten in Sachsen-Anhalt”, an der Bild.de ein Stück darüber aufhängt, dass Deutschland “immer noch das Land der schrägen und unfreiwillig komischen Dienstanweisungen, Verordnungen und Gesetze” sei, trägt das Datum vom 1. April 1993. Sucht man im Internet nach “Benutzungsordnung für Toiletten” und “Sachsen-Anhalt”, findet man vor allem Witzeseiten. Und überhaupt — wie wahrscheinlich ist es, dass es eine Verordnung gibt, in der es unter Paragraph 6, “Darmentleerung”, heißt: gleichen Artikels (siehe Ausriss). Darin heißt es korrekt: “Österreich verzichtete in diesem Jahr freiwillig auf eine Teilnahme.” (Ausgestrahlt hat ORF 1 die Show aber.)
 gleichen Artikels (siehe Ausriss). Darin heißt es korrekt: “Österreich verzichtete in diesem Jahr freiwillig auf eine Teilnahme.” (Ausgestrahlt hat ORF 1 die Show aber.)