“Bild” berichtete gestern über eine Tote, die für 65 Tage ins Gefängnis sollte, weil sie eine Geldbuße nicht bezahlt hatte. “Bild” nennt die Tote im Text Annilie W. und den Witwer Hans-Jürgen W. Auf dem Holzkreuz, vor dem “Bild” den Witwer zeigt, wurde der Nachname der Frau verpixelt. Auf der Ladung zum Strafantritt, die “Bild” abdruckt, sind alle Namen geschwärzt.
Es sieht also so aus, als habe “Bild” sich mal wieder bemüht, den Nachnamen der Toten nicht zu nennen. Dass bloßes Bemühen bei “Bild” aber nicht ausreicht, scheint man immernochnichtbegriffen zu haben. Die Sterbeurkunde, die “Bild” abdruckt, wurde nämlich nicht geschwärzt, Nachname und Geburtsname der Toten sind darauf klar erkennbar.
Mit Dank an Alexander H. für den sachdienlichen Hinweis.
Die “Bild”-Zeitung ist vom Wiener Landesgericht zur Zahlung von je 20.000 Euro Entschädigung an den österreichischen Finanzminister Karl-Heinz Grasser und seine Ehefrau verurteilt worden. Grund ist der Abdruck mehrerer Paparazzifotos in der “Bild”-Ausgabe vom 5. Mai 2006, die (wiebereitsberichtet) Grasser und seine Frau — teilweise verpixelt — in einer intimen Situation auf ihrer schwer einsehbaren Terrasse auf Capri zeigen und von der “Bild”-Klatschkolumnistin Christiane Hoffmann anzüglich betextet wurden.
Die österreichische Nachrichtenagentur APA spricht von einer “Rekordentschädigung”, weil es sich (nach Paragraf 7 des österreichischen Mediengesetzes) um die Höchststrafe für eine “Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches” handelt. “Bild” hat eingeräumt, eine Persönlichkeitsverletzung “durchaus erkennen” zu können, aber auch Rechtsmittel gegen die Entscheidung angekündigt.
Soweit das. Doch was hatte eigentlich die “Bild”-Zeitung zu ihrer Verteidigung vorzubringen? Schließlich waren die Grasser-Fotos vermutlich von einer 300 Meter entfernten Bucht oder einer zweieinhalb Meter hohen Stützmauer aus aufgenommen worden.
APA zitiert den “Bild”-Anwalt mit den Worten:
“Wenn solche Fotos existieren, müssen sie veröffentlicht werden. Wenn es nicht in der ‘Bild’-Zeitung geschehen wäre, hätte es jemand anderer gemacht.”
Und das ist eine Aussage, die offenbar nicht nur der Richterin nicht einleuchten wollte. Nein, sie klingt zudem auch irgendwie ganz anders, als das, was “Bild”-Chef Kai Diekmann noch vor knapp zwei Jahren der Zeitschrift “Cover” sagte. Damals hatte ihn das Magazin anhand eines fiktiven Beispiels gefragt, was er denn täte, wenn ihm jemand “heimlich geschossene Fotos” aus dem Privatleben von Politikern anböte — ob er das Material kaufen würde. Und Diekmann hatte geantwortet:
“Ja — um es vom Markt zu nehmen und dem Betroffenen zu geben. Das ist übrigens keine fiktive Annahme, sondern bereits häufiger geübte Praxis. Denn wer mit wem etwas hat, ist Privatsache.”
“Bei der Berichterstattung über Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Jugendliche (…) soll die Presse mit Rücksicht auf die Zukunft der Betroffenen besondere Zurückhaltung üben.” (Pressekodex, Richtlinie 13.2)
Es gibt ein Foto, das den 16-jährigen, der am vergangenen Freitag bei einem Amoklauf in Berlin mehrere Dutzend Menschen verletzt hat, mit einem süßen Hund im Arm zeigt. Die “Bild”-Zeitung mag dieses Foto sehr. “Bild” und “Bild am Sonntag” haben es nun an vier Tagen in Folge groß im Blatt gezeigt.
Gestern und heute war dies die Augenpartie:
Am Sonntag und Montag sah dieselbe Stelle auf dem demselben Foto noch so aus:
Wir wissen nicht, was “Bild” dazu bewogen hat, seit gestern keine unverpixelten Fotos des Jugendlichen mehr zu zeigen. Wir wissen nur: Wenn die “Bild”-Zeitung den 16-jährigen heute nicht erkennbar zeigen darf, hätte sie es vorgestern auch nicht tun dürfen.
Aber für den Zeitungsverkauf ist das womöglich am besten: Erst mal einfach alle Gesichter unverfremdet zeigen, und dann im Nachhinein in Ruhe überlegen, welche eigentlich doch verpixelt werden müssen. Als könne man jemanden nachträglich anonymisieren.
PS: Dass es noch andere gute Gründe gibt als das Persönlichkeitsrecht, Kinder und Jugendliche, die einer Straftat verdächtigt werden, nicht groß und erkennbar abzubilden, zeigt der Fall des zwölfjährigen Jungen aus Berlin, der seine Lehrerin angegriffen haben soll. Ein Beitrag in den Nachrichten von RTL, die ein Interview mit dem Jungen gezeigt hatten, hatte erhebliche Proteste zur Folge — unter anderem von der Familie des Opfers. Die RTL-Chefredaktion versprach daraufhin, den Jugendlichen nur noch verpixelt zu zeigen, “um ihm kein unnötiges Forum zur Selbstdarstellung zu geben”.
Bei “Bild” guckte der Zwölfjährige am Dienstag cool aus der Schlagzeile auf Seite 1 — und war auch heute wieder unverfremdet im Blatt.
Unter der Überschrift “Aaaaaah! Grasser gegen Bild – das Medienrecht ist zahnlos” berichtet heute auch die “Zeit” über die Paparazzi-Fotos vom österreichischen Finanzminister Karl-Heinz Grasser und seiner Gattin Fiona, die “Bild”, wieberichtet, am vergangenen Freitag (teilweise verpixelt) abgedruckt hatte und gegen deren Veröffentlichung Grasser juristisch vorgeht.
Eine “Bild”-Sprecherin hatte ja bereits versucht, die Veröffentlichung damit zu rechtfertigen, dass Grasser und seine Frau “ganz klar als Society-Paar” aufträten, “bereits seit geraumer Zeit die Spalten der Yellow-Presse” füllten. Die Berichterstattung stünde deshalb “auch auf einer anderen Basis” als etwa der von “Bild” scharf kritisierte Abdruck vergleichbarer Fotos von Angela Merkel in anderen Medien. Die “Zeit” zitiert nun nicht nur aus dem suggestiven “Bild”-Text (“Hier sucht die Kristallerbin die Kronjuwelen des Finanzministers. Da liegt ER! Und genießt. Ihr Verwöhnprogramm. Ihre Küsse. Ihre Liebkosungen. Herzen, busseln, tasten, suchen. Nach Kronjuwelen? Mozartkugeln? Aaaaaah! (…) Fiona (…) und ihr Minister arbeiten nach einer Fehlgeburt an einem Baby. Kleiner Tipp, verehrte Liebende: DAS geht irgendwie anders.”), sondern auch den stellvertretenden “Bild”-Chefredakteur Alfred Draxler mit den rätselhaften Worten:
“Wir haben ja nicht behauptet, dass der Sex vollzogen wurde.”
Weiter heißt es in der “Zeit”:
“Das Foto sei im Übrigen gar nicht von Bild-Reportern geknipst worden, sondern von italienischen Paparazzi. Als britische Boulevard-Kollegen ein Foto mit nacktem Po der deutschen Kanzlerin Angela Merkel druckten, schäumte Bild und schwor Rache. Der Fall des österreichischen Finanzministers liege hingegen anders, beteuert nun Draxler. Der zähle halt zum ‘Jetset'”.
Sorry, aber wir müssen dann doch noch einmal auf die Paparazzi-Fotos vom österreichischen Finanzminister Karl-Heinz Grasser zurückkommen, die “Bild” heute abdruckt und unter der Überschrift “Hier sucht die Kristall-Erbin die Kronjuwelen beim Finanzminister” anzüglich betextet.
ORF.at weist nämlich darauf hin, dass “Bild” heute nicht zum ersten Mal Fotos aus der Privatsphäre Grassers veröffentlicht. Im Gegenteil:
Vor fast genau einem Jahr, am 10. Mai 2005, betextete “Bild” unter der Überschrift “Dieser Finanzminister hat alles im Griff” einige Paparazzifotos von Grasser und seiner Freundin u.a. mit Sätzen wie:
“Capri. Sie knutschen. Sie züngeln. Sie spielen neckische Hoppe-hoppe-Reiter-Spielchen. Verknalltheit total. Amore Caprese …
(…) Münder auf! Zungen raus! Österreichs Finanzminister Karl-Heinz Grasser (36) hat sexy Kristall-Erbin Fiona Swarovski (40) fest im Griff”
Und knapp einen Monat später, am 6. Juni 2005, zeigte “Bild” weitere Paparazzi-Fotos und schrieb unter der Überschrift “Hier befummelt ein Finanzminister seinen größten Schatz”:
“Sardinien. Erinnern sie sich noch? Erst Anfang Mai zeigten wir Ihnen Urlaubsfotos von Österreichs Finanzminister Karl-Heinz Grasser (36) mit seiner Geliebten. Knapp vier Wochen später ist der Herr Minister schon wieder im Urlaub. Grasser noch krasser: (…) Die beiden busselten und fummelten das ganze Repertoire an Schmuse-Stellungen durch. Mal herzte er sie (nicht mehr ganz jugendfrei) von hinten, mal beschlabberte sie ihn von vorne. Danach ging’s zur feucht-fröhlichen Abkühlung ins Meer. Den Rest überlasse ich ganz Ihrer blühend-blumigen Phantasie, liebe Leser …”
(Wobei hier vielleicht anzumerken ist, dass “Bild” heute der “blühend-blumigen Phantasie” ihrer Leser sogar noch etwas nachhilft, indem Teile eines Paparazzifotos von “Bild” derart verpixelt wurden, dass für den Leser gar nicht zu erkennen ist, ob darauf tatsächlich sexuelle Handlungen zu sehen sind, wie “Bild” suggeriert. Was auf den Fotos zu sehen ist, wird von “Bild” durch Verzicht auf einen Hinweis zum Ursprung der Fotos zusätzlich verschleiert.)
Laut ORF.at hat Grasser übrigens im vergangenen Jahr öffentlich erklärt, “er würde sich mehr Respekt vor der Privatsphäre wünschen. Es sei ihm unangenehm, von Fotografen verfolgt zu werden.” Außerdem sei eine Klage gegen “Bild” in Erwägung gezogen worden. Das ist nun anders. VerschiedeneösterreichischeMedien melden, Grassers Anwalt sei bereits damit beauftragt, rechtliche Schritte gegen “Bild” in die Wege zu leiten und werde seinen Mandanten “sicher eine Klage empfehlen”.
Und eine faule Ausrede offizielle Erklärung, warum die “Bild”-Zeitung die Persönlichkeitsrechte des österreichischen Finanzministers und dessen Ehefrau anders beurteilt als unlängst jene der deutschen Bundeskanzlerin, gibt es inzwischen auch. Eine “Bild”-Sprecherin teilte der österreichischen Nachrichtenagentur APA mit:
“Anders als Angela Merkel treten Herr Grasser und Frau Swarovski ganz klar als Society-Paar auf und füllen bereits seit geraumer Zeit die Spalten der Yellow-Presse. Deshalb steht die Berichterstattung über das Paar auch auf einer anderen Basis als die über die deutsche Bundeskanzlerin.”
Aha.
Mit Dank auch an Thorsten F. für die Hinweise.
Nachtrag, 8.5.2006: Laut ORF.at hat der Anwalt von Grasser und Swarovski am Straflandesgericht Wien nach Paragraf 7 Mediengesetz eine Klage wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches eingebracht. Am Wiener Handelsgericht sei zudem eine Klage nach dem Urhebergesetz anhängig. Beide Klagen seinen auf Schadenersatz gerichtet. Daneben habe der Anwalt die Erlassung einer einstweiligen Verfügung beantragt, die jede weitere Veröffentlichung bzw. Verbreitung des inkriminierten Artikels verhindern soll.
Am 26. Juli 2005 veröffentlichte “Bild” eine halbseitige Geschichte, die mit dieser recht harmlos klingenden Schlagzeile überschrieben war:
Es ging in dem Artikel um einen Mann, der von seiner Ex-Freundin angezeigt und auf 200.000 Euro Schmerzensgeld verklagt worden war, weil er einen offenbar heimlich gedrehten Film im Internet veröffentlicht hatte. Der Film zeigte ihn mit der Ex-Freundin beim Oralsex. Die Anklage lautete auf Beleidigung, Verletzung der Rechte am eigenen Bild und Verbreitung pornographischer Schriften. “Bild” illustriert die Geschichte u.a. mit einer Sequenz aus dem Film, die mit zwei nicht sehr großen schwarzen Balken versehen ist, und beschreibt das Foto so:
Szene aus dem privaten Sexfilm: Zärtlich verwöhnt Kerstin ihren Freund Dirk N.* (39) mit dem Mund
Man kann das als zynisch bezeichnen, einen Text über diesen Strafprozess quasi mit dem corpus delicti selbst zu bebildern, aber darum soll es hier gar nicht gehen. Sondern um das andere ziemlich große Foto, das “Bild” in diesem Zusammenhang zeigt. Darauf ist eine Frau in Jeans zu sehen. Sie trägt einen auffälligen Gürtel und ein nicht weniger auffälliges Oberteil. Frisur, Ohren, Haaransatz und -farbe sind gut zu erkennen. Lediglich das Gesicht ist verpixelt. Die Bildunterzeile lautet:
Kerstin* (42) verklagt ihren Freund auf 200.000 Euro Schmerzensgeld
Soweit so schlimm. Denn wer “Kerstin” kennt, dürfte keine Probleme gehabt haben, sie anhand des großen Fotos zu identifizieren.
Aber damit ist diese Geschichte noch lange nicht zuende. Im Gegenteil. Denn die Frau auf dem großen Foto – nennen wir sie einfach weiter “Kerstin” – ist überhaupt nicht die 42-jährige Frau aus dem Video, sondern deren 27-jährige Nichte, die mit dem “frivolen Prozeß” aus der “Bild”-Zeitung rein gar nichts zu tun hat. Da wundert es nicht, dass “Kerstin” die “Bild”-Zeitung aufforderte, in Zukunft keine Fotos mehr von ihr zu veröffentlichen und dabei zu behaupten, sie habe die dargestellten sexuellen Handlungen vorgenommen. Sie forderte also die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von “Bild”. Doch “Bild” lehnte ab.
Deshalb musste sich das Landgericht Frankfurt/Main mit dem Fall beschäftigen. Am 11. August 2005 erließ es eine einstweilige Verfügung, die es “Bild” untersagte, Fotos von “Kerstin” zu veröffentlichen und dabei zu behaupten, sie habe die dargestellten sexuellen Handlungen vorgenommen. Bei Zuwiderhandlung hätte “Bild” 250.000 Euro zahlen müssen. Doch “Bild” legte Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein.
Also musste sich das Gericht wieder mit dem Fall beschäftigen. Am 19. Januar dieses Jahres fand die mündliche Verhandlung statt. Im Urteil [PDF] des Gerichts wird “Kerstins” Aussage so wiedergegeben:
Trotz gepixeltem Gesicht sei sie auf dem Bild erkennbar (…). Sie sei auch tatsächlich bundesweit von Freunden, Bekannten und Verwandten erkannt worden, insbesondere von einer Frau S. D. aus H, sowie von ihrem Bruder und dessen Arbeitskollegen. (…) Die verwandtschaftliche Verbindung zwischen den zwei Frauen hätte dazu geführt, daß der Artikel insbesondere die Aufmerksamkeit von Bekannten und Verwandten (…) auf sich gezogen hätte.
Das klingt plausibel. Außer für “Bild”, bzw. die beklagte Axel Springer AG, deren Aussage im Urteil so wiedergegeben wird:
Die Beklagte bestreitet mit Nichtwissen, dass es sich bei der (…) Frau um die Klägerin handele und diese die Nichte von Frau B. sei. Sie bestreitet des Weiteren, dass die Frau, die angeblich die Klägerin sein soll, für Dritte identifizierbar sei. (…) Aufgrund der Unkenntlichkeit sei es daher auch nicht möglich, daß die Beklagte tatsächlich von Freunden, Bekannten und Verwandten erkannt worden sei. Auch spreche die Tatsache, daß der Bruder der Klägerin in L lebe und sie in Westfalen, dagegen, dass die Arbeitskollegen des Bruders die Schwester überhaupt kennen und damit erkennen können.
Um das mal kurz zusammenzufassen: “Bild” weiß nicht, wer auf dem von ihr gezeigten Foto zu sehen ist, bestreitet aber einfach mal, dass es die Frau sei, die behauptet, es zu sein, und bezichtigt sie auch sonst pauschal der Lüge. “Bild” hatte also Kerstins Darstellung von Anfang an rein gar nichts entgegenzusetzen (was übrigens auch die Entscheidungsgründe des Gerichts deutlich machen), weigerte sich aber trotzdem, die simple Erklärung abzugeben, dass sie es künftig unterlassen werde, das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild der Klägerin zu verletzen.
Ach ja, “Bild” verlor natürlich den Prozeß.
Mit bestem Dank an Martin H. für den sachdienlichen Hinweis.
Offenbar wurde bei “Bild” malwieder ausgelost, auf welchen Abbildungen Personen unkenntlich gemacht werden sollen und auf welchen nicht. Und die Auslosung hatte ergeben, dass die Prostituierten, die in einem Bordell arbeiten, das mit Einstiegsgeld von der Arbeitsagentur gefördert wurde, nur in der Druckausgabe und in der Fotogalerie auf Bild.de anonymisiert werden sollen. Auf den Teasern der Einstiegsseiten von Bild.de jedoch lächelten dieselben Frauen seit vergangener Nacht völlig unverpixelt in die Kamera:
Nachdem wir Bild.de auf die Inkonsequenz im Umgang mit dem Persönlichkeitsschutz der abgebildeten Frauen hinwiesen, bekamen wir zwar keine Antwort. Wenig später wurde das Foto jedoch entsprechend bearbeitet und sieht jetzt ungefähr so aus wie auf unserem Ausriss.
Hinweis: Der folgende Eintrag wirft “Bild” nichts vor. “Bild” hat, soweit wir das erkennen können, alles richtig gemacht. Kein handwerklichen Fehler, keine falschen Behauptungen, nüscht!
ZurZeitgehteineMeldungdurchdieMedien, dass ein 17 Monate alter Junge unter anderem mit Rotkohl so brutal gefüttert worden sei, dass er am vergangenen Mittwoch nach elftägigem Todeskampf an “Hirnversagen durch Sauerstoffmangel” starb.
Und natürlich steht diese Meldung heute auch in “Bild”.
Anders als in anderen Medien hat “Bild” die Meldung aber nicht nur mit einem RotkohlRotkohl–Foto illustriert. Nein, “Bild” zeigt — neben der Schlagzeile “Mit Rotkohl erstickt!” — auch das Foto eines blonden Jungen. Daneben steht:
“Das Kind hatte unter anderem Schwellungen, Schürfwunden und eine Hirnschaden Fotos: Getty Images, Stock Food“
Das Foto selbst hat “Bild” stark verfremdet, wie es Medien gelegentlich zur Anonymisierung von Tätern, Zeugen oder Opfern tun, um ihre Identität zu schützen: das Gesicht verpixelt, das Foto nur als Negativ abgedruckt (siehe Ausriss).
Grafisch bearbeitet sieht die Meldung übrigens ungefähr so aus:
Und dann kann man gut erkennen, dass es sich bei dem Foto nur um ein x-beliebiges, stark verfremdetes Kleinkindporträt aus einem Symbolfoto-Archiv handelt (siehe hier), wie heute ganz bestimmt jedem der über 11 Millionen “Bild”-Leser auf Anhieb klar gewesen sein dürfte, zumal “Bild” ja auch nirgends ausdrücklich behauptet, dass es sich bei dem abgebildeten Kind in der Meldung um das Kind aus der Meldung handelt…
Mit Dank an Robert B. für den sachdienlichen Hinweis.