Suchergebnisse für ‘urteilsbegründung’

Schwups III

Die “Bild”-Zeitung wird wohl auch in den nächsten Tagen ihre Seiten mit Gegendarstellungen von Menschen füllen müssen, über die das Blatt falsch oder irreführend berichtet hat. Am eindrucksvollsten dürfte eine Gegendarstellung von Umweltminister Jürgen Trittin ausfallen, die “Bild” in Schlagzeilengröße auf Seite 1 bringen muss. Eine weitere Gegendarstellung Trittins soll auf Seite 2 erscheinen.

Das Landgericht Berlin hat am Freitag nämlich den Einspruch der Axel Springer AG gegen zwei einstweilige Verfügungen zurückgewiesen. Es geht dabei (wie berichtet) um die “Benzin-Wut”-Kampagne von “Bild” gegen Trittin. “Bild” hatte die Empfehlungen des Umweltministers gegen die hohen Spritpreise (u.a.: zu sparsameren Autos wechseln, spritsparender fahren, Kraftstoffe wie Biodiesel einsetzen, ab und zu Bus und Bahn statt des Autos benutzen) auf die einzige Forderung verkürzt: “ab und zu das Auto stehen lassen”.

Das Landgericht Berlin sieht in dieser Verkürzung des Zitates eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes von Trittin.

An die Wiedergabe wörtlicher Zitate sind grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen. (…)

Dass der Antragsteller den Rat, ab und zu das Auto stehen zu lassen, für den Fall gegeben hat, dass Bus oder Bahn genutzt werden könne, wird dem Leser ebenso verschwiegen wie die Tatsache, dass er weitere Vorschläge unterbreitet hat, die den Antragsteller nicht mehr in einem so arroganten Licht dastehen lassen wie es nach dem Ausgangsartikel der Fall ist, in dem der Antragsteller als jemand dargestellt wird, dem die Belange der Autofahrer völlig egal sind.

Bemerkenswert ist, wie die Axel-Springer-AG in dem Prozess laut Urteilsbegründung die Verkürzung von Trittins Aussagen verteidigt hat: Aus dem Interview habe die “Bild”-Zeitung “den einzig realistischen und praktikablen Vorschlag” Trittins herausgegriffen. Sie habe Trittin durch die Verkürzung sogar “vor noch heftigerer Kritik bewahrt, weil durch die hohen Benzinpreise in finanzielle Bedrängnis geratene Autofahrer es als Hohn empfinden müssten, dass sie sich ein neues Biodiesel-Auto kaufen sollten.

Im Klartext: “Bild” hat Trittin mit dieser sinnentstellenden Berichterstattung letztlich vor sich selbst geschützt:

Wut auf Trittin / "Der soll mal SEINEN Dienstwagen stehen lassen"

Und er ist nicht einmal dankbar.

Nachverurteilung

Vor einigen Monaten starb ein vierjähriges Mädchen an einer Überdosis Kochsalz. Anschließend wurde gegen die Stiefmutter des Mädchens ermittelt.

Und dass Bild.de bei der Überdosis Kochsalz von einer Natriumvergiftung” spricht, obwohl es doch eine Natriumchloridvergiftung gewesen sein dürfte*, kann man Bild.de nicht unbedingt anlasten. Das schreiben unter Berufung auf die Nachrichtenagentur AP leider auch Stern.de und Spiegel Online.

Und wie Stern.de und Spiegel Online berichtet auch Bild.de über das heute verkündete Urteil. Bei Stern.de etwa heißt es:

“Das Schwurgericht des Landgerichts Frankenthal schloss in der Urteilsbegründung einen Mord aus und verurteilte die junge Frau lediglich wegen vorsätzlicher Körperverletzung.”

Spiegel Online schreibt:

“In der Urteilsbegründung schloss die Schwurkammer einen Mord aus und verurteilte die junge Frau lediglich wegen vorsätzlicher Körperverletzung.”

Und auch Bild.de formuliert sachgemäß:

“Das Landgericht Frankenthal schloß einen Mord aus, verurteilte die Stiefmutter lediglich wegen vorsätzlicher Körperverletzung.”

Hat sie Angelina umgebracht, weil sie nicht ihr Kind war?Mit anderen Worten: Bei “Bild” hatte man bereits im Vorfeld mit vorverurteilenden Formulierungen und Spekulationen (siehe Ausriss) nicht gegeizt: “Unfaßbar, trotz der Ermittlungen sind Angelinas Vater und die Stiefmutter zehn Monate nach dem Tod der Tochter noch immer auf freiem Fuß!” hieß es da u.a.

Laut Stern.de und Spiegel Online allerdings hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die leiblichen Eltern (als Nebenkläger) die Mordanklage fallenlassen. Stern.de und Spiegel Online zitieren zudem aus der Urteilsbegründung, in der es u.a. hieß, “die Angeklagte sei nicht die ‘böse Stiefmutter’ gewesen. Sie habe sich um die Tochter ihres 31-jährigen Lebensgefährten gekümmert und das Mädchen geliebt. Für einen Mord gebe es kein Motiv: (…) sowohl ein Totschlag als auch eine Körperverletzung mit Todesfolge kämen juristisch nicht in Betracht”.

Und Bild.de?

Bild.de nennt die wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilte Stiefmutter in der zur Meldung gehörigen URL ungerührt:

salz__moerderin__</b data-lazy-src="https://www.bildblog.de/wp-content/url.jpg"/><noscript><img src= Clarissa

Blättern:  1 2 3