Suchergebnisse für ‘unkenntlichmachung’

Heute anonym VIII

Wie schon so oft, war es Bild.de auch heute wieder nicht gelungen, die Unkenntlichmachung von Personen zum Schutz ihrer Persönlichkeit konsequent durchzuhalten. Seit heute mittag zeigte Bild.de auf ihrer “News”-Seite einen Teaser (“Arbeitstag eines Strandhändlers – ‘Sonnebrille? Gutt Preiss”), auf dem “der Senegalese Latif (25, Name geändert)” zu sehen ist. Doch während das Gesicht des Mannes im eigentlichen Artikel von Bild.de durch Verpixelung unkenntlich gemacht worden war, fehlte die Unkenntlichmachung im Teaser.

Nachdem wir Bild.de auf die abermalige Inkonsequenz beim Schutz der Persönlichkeit aufmerksam gemacht und um Stellungnahme gebeten hatten, erhielten wir abermals keine Antwort. Abermals aber wurde die unterlassene Unkenntlichmachung anschließend nachgeholt.

Mit Dank an die Hinweisgeber.

Allgemein  

Biere zu Apfelsaftschorlen

Hä? Am Montag zahlte “Bild” zwei “BILD-Leser-Reportern” 500 Euro für ein Foto, das einen Polizisten beim Apfelsaftschorle-Trinken zeigt.
 
Aber vielleicht sollte man die Geschichte ein wenig anders erzählen. Denn “Bild” behauptete u.a. (zumindest in Teilen ihrer Auflage und online), auf dem Foto sei “ein Polizist beim kühlen Bierchen am Vormittag” zu sehen. Darüber hinaus hieß/heißt es suggestiv eher vage:

[Die “Bild”-Leser] erwischten diesen relaxten Polizisten beim Trinken. Ein Bierchen oder doch nur eine Apfelschorle? Hoffentlich hatte der schon Feierabend

Allerdings stand anderntags in der “Korrekturspalte” von “Bild”:

Das Polizeipräsidium Bielefeld legt Wert auf die Feststellung, daß der Beamte der Stadtwache auf Fußstreife in der Innenstadt war und bei seiner kleinen Pause kein Bier getrunken hat.

Deutlicher wurde die “Neue Westfälische”, die ebenfalls gestern ausführlich über das falsch beschriftete “Bild”-Foto berichtete (siehe Ausriss):

Das vermeintlich kühle Bier ist eine Apfelsaftschorle, die der Polizeikommissar vormittags am Stehtisch auf der Bahnhofstraße (…) trank. “In diesem Geschäft gibt es nicht einmal Bier”, sagt Polizeisprecher Martin Schultz.

Was abermals die Frage aufwirft, wie es dazu kommen kann, wenn “Bild” tatsächlich (wie behauptet) die Leserfotos genauso prüft wie die Angebote professioneller Fotografen. Eine Frage, auf die wir von “Bild” bislang noch keine Antwort bekommen haben.

Mit Dank an Jan. G, padeluun, Dirk B. und Markus P. für die Scans.

“Bild” verleumdet Sozialarbeiterin

Manchmal würde es schon helfen, wenn die “Bild”-Zeitung ihren eigenen Texten traute.

Am vergangenen Mittwoch schrieb sie in einem Artikel über den zwölfjährigen Jungen, der in Berlin seine Lehrerin verprügelt haben soll, den Satz:

Jetzt gibt die Berliner Sozialarbeiterin Fatma Celik (33) dem Prügelkind scheinbar recht!

Und genau so ist es: In einem Interview mit der “taz” hat sie scheinbar Verständnis für die Tat geäußert, tatsächlich aber nur berichtet, dass das Kind “auf der Straße und von den anderen Jugendlichen als Held gefeiert” werde: In deren Augen sei das “eine Heldentat. Übrigens auch für manche Erwachsene.”

Korrekt zitiert “Bild” drei Sätze aus dem Interview — und schon aus denen lässt sich erahnen, dass Frau Celik selbst dem Jungen nicht “recht gibt”:

Wir hatten hier letzte Woche einen Jungen, der ins Krankenhaus musste, weil sein Lehrer ihn angegriffen hat. So etwas erscheint in den Medien nicht. Und vor diesem Hintergrund sagen nun manche: Endlich wehrt sich mal ein Kind.

Die “Bild”-Zeitung sieht in Celiks Stimmungsbericht einen “neuen Skandal”. Das ist ein bisschen erstaunlich. Vollends abwegig wird es aber, wenn sie über ihren Artikel groß die Schlagzeile setzt:

Denn dass die Lehrerin “sehr engagiert” und “bekannt und beliebt” sei und “kein Feindbild” darstelle, hatte Celik in der “taz” ausdrücklich betont — und die Tat, um es noch einmal zu sagen, mit keinem Wort gerechtfertigt.

Die Lehrerin geht laut “Bild” nun gegen Celik vor. Und Celik ihrerseits will sich gegen “Bild” (sowie den “Tagesspiegel”) juristisch wehren. Der “taz” sagte sie: “Die Zitate sind so zusammengestellt, dass ihr Inhalt völlig falsch dargestellt wird.”

Na sowas.

PS: Ein interessanter Gedanke aus dem “taz”-Interview mit Celik hat die “Bild”-Zeitung offenbar völlig unbeeindruckt gelassen: Der, dass der Zwölfjährige auch deshalb für viele eine Art Held ist, weil er “auf Titelblättern von Zeitungen erscheint” und “Schlagzeilen macht”. Eine ganz ähnliche Befürchtung hatte, wie berichtet, auch schon der Sohn der Lehrerin geäußert. “Bild” aber zeigte das Foto des Jungen auch in dieser Woche wieder ohne jede Unkenntlichmachung.

Mehr dazu hier.

Streng verboten II

Es ist natürlich nicht völlig ausgeschlossen, dass “Bild” bei dem brasilianischen Fußballer Ronaldinho nachgefragt hat, ob sie so zwei bis drei Fotos seines Sohnes veröffentlichen darf. Oder bei der Mutter des Kleinen. Fotos davon, wie er so am Strand spielt, einen Ball in den Händen hält und ein wenig mit Mama herumtollt.

Genau genommen muss “Bild” sogar die Erlaubnis haben. Schließlich schrieb sie doch schon im August 2004, als sie die Nachrichtenagentur dpa dafür schalt, dass diese Fotos von Gerhard Schröders Adoptivkind verbreitet hatte:

Das Fotografieren von Minderjährigen ohne Zustimmung der Eltern ist (…) streng verboten.

Einerseits. Andererseits weist so einiges darauf hin, dass “Bild” das “süßeste WM-Geheimnis” ganz ohne die Zustimmung der Eltern enthüllte. Ja, sogar ohne deren Wissen. Die Fotos wurden nämlich offenbar aus recht großer Entfernung mit einem starken Teleobjektiv aufgenommen.

Und außerdem zitiert “Bild” selbst Ronaldinho folgendermaßen:

“Der Kleine soll nicht groß in der Öffentlichkeit stehen.”

Bei “Bild” steht der Kleine trotzdem groß in der Öffentlichkeit. Ziemlich groß sogar. Auf einer halben Zeitungsseite:

Mit Dank an Magnus G. und Hauke R. für den Hinweis.

“Bild” verhöhnt österreichischen Finanzminister

Woher kommt bloß dieser Haß?

“Bild” verhöhnt den österreichischen Finanzminister, druckt intime Veranda-Fotos von Karl-Heinz Grasser und seiner Frau, Fiona Swarovski. Heimlich aufgenommen beim Kurzurlaub auf Capri!

Es sind Aufnahmen aus dem Privatbereich, die kein Mensch von sich in der Zeitung sehen möchte. Sie zeigen das Ehepaar Grasser/Swarovski beim Sonnenbaden und beim Liebesspiel.

Dazu bringt “Bild” auf der letzten Seite prominent auf der oberen Hälfte die hämische Schlagzeile “Hier sucht die Kristall-Erbin die Kronjuwelen beim Finanzminister”. Das Wort Kronjuwelen bedeutet umgangssprachlich “Hoden”.

Karl-Heinz Grasser wird im Text als “knackiger Politiker” bezeichnet. Seit seinem Amtsantritt habe er es geschafft, das Österreichische Staatsdefizit zu senken. (…)

Und mal abgesehen davon, dass die Fotos von Grasser und Swarovski genau zu der Kategorie gehören, die nicht erst seit dem “Caroline-Urteil” des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verboten sind, könnte Ihnen der kursiv gesetzte Text oben möglicherweise bekannt vorkommen.

P.S.: Ob die Fotos tatsächlich sexuelle Handlungen im Intimbereich zeigen, wie “Bild” im Text und durch teilweise Verpixelung eines Fotos suggeriert, ist uns bislang nicht bekannt.

“Bild” verhöhnt französischen Schauspieler

Woher kommt bloß dieser Haß?

“Bild” verhöhnt Frankreichs Superstar, druckt intime Strand-Fotos von Gérard Depardieu und seiner Freundin, Clementine Igou. Heimlich aufgenommen beim Urlaub auf Mauritius!

Es sind Aufnahmen aus dem Privatbereich, die kein Mensch von sich in der Zeitung sehen möchte. Sie zeigen das Paar Depardieu/Igou beim Nacktbaden.

Dazu bringt “Bild” auf der letzten Seite prominent in der Mitte die hämische Schlagzeile “Depardieu lässt seinen Gérard schwingen”. Der Vorname Gérard bedeutet hier umgangssprachlich “Penis”.

Gérard Depardieu wird im Text als “Robbe” bezeichnet. Seinen Körper hätten “Gott, Rotwein und deftige Küche” geschaffen. (…)

Und mal abgesehen davon, dass die Fotos von Depardieu und Igou genau zu der Kategorie gehören, die nicht erst seit dem “Caroline-Urteil” des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verboten sind, könnte Ihnen der kursiv gesetzte Text oben möglicherweise bekannt vorkommen.

Der “Frivoler Prozeß”-Prozess

Am 26. Juli 2005 veröffentlichte “Bild” eine halbseitige Geschichte, die mit dieser recht harmlos klingenden Schlagzeile überschrieben war:

Es ging in dem Artikel um einen Mann, der von seiner Ex-Freundin angezeigt und auf 200.000 Euro Schmerzensgeld verklagt worden war, weil er einen offenbar heimlich gedrehten Film im Internet veröffentlicht hatte. Der Film zeigte ihn mit der Ex-Freundin beim Oralsex. Die Anklage lautete auf Beleidigung, Verletzung der Rechte am eigenen Bild und Verbreitung pornographischer Schriften. “Bild” illustriert die Geschichte u.a. mit einer Sequenz aus dem Film, die mit zwei nicht sehr großen schwarzen Balken versehen ist, und beschreibt das Foto so:

Szene aus dem privaten Sexfilm: Zärtlich verwöhnt Kerstin ihren Freund Dirk N.* (39) mit dem Mund

Man kann das als zynisch bezeichnen, einen Text über diesen Strafprozess quasi mit dem corpus delicti selbst zu bebildern, aber darum soll es hier gar nicht gehen. Sondern um das andere ziemlich große Foto, das “Bild” in diesem Zusammenhang zeigt. Darauf ist eine Frau in Jeans zu sehen. Sie trägt einen auffälligen Gürtel und ein nicht weniger auffälliges Oberteil. Frisur, Ohren, Haaransatz und -farbe sind gut zu erkennen. Lediglich das Gesicht ist verpixelt. Die Bildunterzeile lautet:

Kerstin* (42) verklagt ihren Freund auf 200.000 Euro Schmerzensgeld

Soweit so schlimm. Denn wer “Kerstin” kennt, dürfte keine Probleme gehabt haben, sie anhand des großen Fotos zu identifizieren.

Aber damit ist diese Geschichte noch lange nicht zuende. Im Gegenteil. Denn die Frau auf dem großen Foto – nennen wir sie einfach weiter “Kerstin” – ist überhaupt nicht die 42-jährige Frau aus dem Video, sondern deren 27-jährige Nichte, die mit dem “frivolen Prozeß” aus der “Bild”-Zeitung rein gar nichts zu tun hat. Da wundert es nicht, dass “Kerstin” die “Bild”-Zeitung aufforderte, in Zukunft keine Fotos mehr von ihr zu veröffentlichen und dabei zu behaupten, sie habe die dargestellten sexuellen Handlungen vorgenommen. Sie forderte also die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von “Bild”. Doch “Bild” lehnte ab.

Deshalb musste sich das Landgericht Frankfurt/Main mit dem Fall beschäftigen. Am 11. August 2005 erließ es eine einstweilige Verfügung, die es “Bild” untersagte, Fotos von “Kerstin” zu veröffentlichen und dabei zu behaupten, sie habe die dargestellten sexuellen Handlungen vorgenommen. Bei Zuwiderhandlung hätte “Bild” 250.000 Euro zahlen müssen. Doch “Bild” legte Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein.

Also musste sich das Gericht wieder mit dem Fall beschäftigen. Am 19. Januar dieses Jahres fand die mündliche Verhandlung statt. Im Urteil [PDF] des Gerichts wird “Kerstins” Aussage so wiedergegeben:

Trotz gepixeltem Gesicht sei sie auf dem Bild erkennbar (…). Sie sei auch tatsächlich bundesweit von Freunden, Bekannten und Verwandten erkannt worden, insbesondere von einer Frau S. D. aus H, sowie von ihrem Bruder und dessen Arbeitskollegen. (…) Die verwandtschaftliche Verbindung zwischen den zwei Frauen hätte dazu geführt, daß der Artikel insbesondere die Aufmerksamkeit von Bekannten und Verwandten (…) auf sich gezogen hätte.

Das klingt plausibel. Außer für “Bild”, bzw. die beklagte Axel Springer AG, deren Aussage im Urteil so wiedergegeben wird:

Die Beklagte bestreitet mit Nichtwissen, dass es sich bei der (…) Frau um die Klägerin handele und diese die Nichte von Frau B. sei. Sie bestreitet des Weiteren, dass die Frau, die angeblich die Klägerin sein soll, für Dritte identifizierbar sei. (…) Aufgrund der Unkenntlichkeit sei es daher auch nicht möglich, daß die Beklagte tatsächlich von Freunden, Bekannten und Verwandten erkannt worden sei. Auch spreche die Tatsache, daß der Bruder der Klägerin in L lebe und sie in Westfalen, dagegen, dass die Arbeitskollegen des Bruders die Schwester überhaupt kennen und damit erkennen können.

Um das mal kurz zusammenzufassen: “Bild” weiß nicht, wer auf dem von ihr gezeigten Foto zu sehen ist, bestreitet aber einfach mal, dass es die Frau sei, die behauptet, es zu sein, und bezichtigt sie auch sonst pauschal der Lüge. “Bild” hatte also Kerstins Darstellung von Anfang an rein gar nichts entgegenzusetzen (was übrigens auch die Entscheidungsgründe des Gerichts deutlich machen), weigerte sich aber trotzdem, die simple Erklärung abzugeben, dass sie es künftig unterlassen werde, das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild der Klägerin zu verletzen.

Ach ja, “Bild” verlor natürlich den Prozeß.

Mit bestem Dank an Martin H. für den sachdienlichen Hinweis.

Mehr dazu hier.

Allgemein  

Heute anonym IV

Wie schon so oft, war es Bild.de auch heute wieder nicht gelungen, die Unkenntlichmachung von Personen zum Schutz ihrer Persönlichkeit konsequent durchzuhalten. Seit gestern abend zeigte Bild.de auf ihrer “News”-Seite einen Teaser (“Inzest-Mutter (21) – 5. Baby! Zum 1. Mal war es nicht der Bruder, sondern ER”), auf dem u.a. die “Inzest-Mutter” und ihr viertes Baby zu sehen sind. Doch während das Gesicht des Kindes im eigentlichen Artikel von Bild.de durch Verpixelung unkenntlich gemacht worden war, fehlte die Unkenntlichmachung im Teaser.

Nachdem wir Bild.de auf die abermalige Inkonsequenz beim Schutz der Persönlichkeit aufmerksam gemacht und um Stellungnahme gebeten hatten, erhielten wir abermals keine Antwort. Abermals aber wurde die unterlassene Unkenntlichmachung anschließend nachgeholt.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber — auch für die Screenshots.

Symbolfoto XXVII

Offenbar mag die Berliner “Bild”-Redaktion nebenstehendes Fahndungsfoto eines (seit heute übrigens nicht mehr unbekannten) Jugendlichen, der Ende Januar in der Berliner U-Bahnlinie 8 einen Fahrgast durch einen Messerstich verletzt hatte und dabei von einer Überwachungskamera in der U-Bahn gefilmt wurde.

In der Berlin-Brandenburg-Ausgabe der “Bild”-Zeitung erschien das obige Foto am 4. und 6. Februar sowie abermals am gestrigen Dienstag unter der Überschrift: “Warum verpfeift niemand den Berliner Messerstecher?”

Aber auch heute hat die Berliner “Bild” das Foto aus der U-Bahn wieder im Blatt. Zwar berichtet “Bild” dieses Mal über eine andere Polizeimeldung, bei der zwei Fahrgäste der Berliner Buslinie 148 von zwei Jugendlichen beleidigt und angegriffen wurden, was “Bild” im Übrigen mit den sinnentstellenden Worten wiedergibt: “Im Bus 148 (…) attackieren fünf Jugendliche andere Fahrgäste.” Aber zur Erläuterung dessen, was auf dem Foto zu sehen sei, hat “Bild” nun geschrieben:

“Messer-Attacke auf der Linie 148. In so einem älteren Bus ohne Kamera passierte es”

Und diese Sätze ergeben bei genauerer Betrachtung nicht nur keinen Sinn, sie sind abgesehen davon auch schlicht falsch.

Mit Dank an Cay D. für den Hinweis.

Allgemein  

Die “hübsche Schülerin aus Cottbus”

Nachdem gestern vorm Landgericht Cottbus die mutmaßliche Vergewaltigung einer Minderjährigen durch fünf junge Männer verhandelt wurde, hat sich “Bild” entschieden, darüber zu berichten. Bei Bild.de wiederum hat man sich entschieden, den “Bild”-Bericht (wie schon bei letzten Gerichtstermin vor drei Wochen) im Wortlaut zu übernehmen. Und wie schon vor drei Wochen haben sich “Bild” und Bild.de außerdem dafür entschieden, die Berichterstattung mit einem Foto der “hübschen Schülerin aus Cottbus” (“Bild”) zu illustrieren, ihr Gesicht aber unkenntlich zu machen, was man rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst nennen könnte. Schließlich geht es um den Fall – und nicht darum, wie das Opfer aussieht.

Konterkariert wird diese an sich begrüßenswerte Entscheidung, die Identität des mutmaßlichen Opfers zu schützen, von Bild.de allerdings durch die bodenlose Dummheit Entscheidung, das Foto der Schülerin in den entsprechenden Ankündigungen (O-Ton: “Sie hielten mich fest, zerrten meinen Slip herunter”) sowohl auf der Start- als auch auf Nachrichten-Seite von Bild.de abzubilden, dort allerdings auf jegliche Unkenntlichmachung des Fotos zu verzichten…

Mit Dank an Sebastian L. und andere für den Hinweis.

Nachtrag, 13:37:
Na, so was: Inzwischen hat Bild.de das Foto in den Ankündigungen dann doch notdürftig mit einem schwarzen Balken unkenntlich gemacht.

Nachtrag, 8.4.2004, 11:04:
Wie arglos skrupellos fahrlässig gewissenhaft die Identitätsschützer im Hause “Bild” allerdings vorgehen, zeigt sich indes darin, dass das ursprüngliche, offenbar versehentlich veröffentlichte Foto des “hübschen” Opfers bei Bild.de auch jetzt noch mühelos auffindbar ist.

Nachtrag, 8.4.2004, 15:00:
Nach Aufforderung hat Bild.de das unverfremdete Originalbild schließlich doch noch vom Server genommen.

Mit Dank an Andi K., Werner G., Tobias K., und andere dafür.

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