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Heute (endlich) anonym XVIII

Im Fall der “Todesmutter von Darry” hat sich “Bild” offensichtlich entschieden, Vater und Mutter der getöteten Kinder zu anonymisieren:

Pressekodex:

“Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.”

“Bild”:

“Die Mutter (…) befindet sich wegen schwerer psychischer Störungen in einer geschlossenen Anstalt.”

Bild.de:

“[Die Mutter] gilt als schuldunfähig. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die 32-Jährige bei der Begehung der Taten ‘infolge einer krankhaften seelischen Störung unfähig war, das Unrecht ihrer Taten einzusehen'”.

Das ist, vor allem was die Mutter angeht, zwar eigentlich nicht der Rede wert, sondern im Pressekodex sogar vorgeschrieben (siehe Kasten), aber dann doch erstaunlich, weil “Bild” und Bild.de die Mutter in der Vergangenheit schon wiederholt ohne Unkenntlichmachung gezeigt haben und der Vater selbst sogar mit vollem Namen im Fernsehen aufgetreten ist.

Doch es sieht so aus, als habe “Bild” heute tatsächlich dafür Sorge tragen wollen, dass Mutter und Vater zumindest für “Bild”-Leser nicht ohne weiteres identifizierbar sind. Und auch Bild.de hat sich entschieden, in der Übernahme des “Bild”-Berichts weitere Fotos, die ein “Bild”-Fotograf während der Exhumierung der Kinder geschossen hat, nachträglich so zu bearbeiten, dass auch auf den Grabsteinen der Kinder der Nachname der K.s nicht erkennbar ist:

Das alles ist erfahrungsgemäß für “Bild” ein bemerkenswerter Aufwand. Er ist nur leider völlig bedeutungslos.

Denn die “Bild”-Zeitung weist in ihrem heutigen “Todesmutter”-Artikel auf ein “aktuelles Video zum Fall” bei Bild.de hin, das dort seit gestern anzuschauen ist. Anders als auf den Fotos jedoch war bis heute Nachmittag* in mehreren Sequenzen des Videos der Nachname auf den Grabsteinen problemlos zu entziffern:

*) Rund 24 Stunden lang war das mangelhaft anonymisierte Video online. Und das, obwohl die Redaktion (nach einem Hinweis von BILDblog) bereits kurze Zeit nach der Veröffentlichung von der “Bild”-Pressestelle über die Anonymisierungslücke informiert worden war, wie uns die “Bild”-Pressestelle mitteilte. Handlungsbedarf sahen die Verantwortlichen aber offenbar zunächst nicht: Erst nach weiteren Anfragen unsererseits wurden die Namen auf den Grabsteinen nun auch im Video verpixelt.

“Bild” ist fotokleptomanisch

Im November vergangenen Jahres hatte die “Bild”-Zeitung mal wieder Fotos geklaut und sie zum Teil großformatig bundesweit und online ihren Lesern gezeigt. Wie so oft, ohne die abgebildeten Personen unkenntlich zu machen.

"60-Jähriger erwürgt seine brasilianische Ehefrau (26)"Anlass war der Tod einer 26-jährigen Brasilianerin, die offenbar von ihrem Ehemann erwürgt und in einem Kanal versenkt worden war (siehe Ausriss). Auch vom mutmaßlichen Täter druckte “Bild” ein Foto. Ebenfalls ohne Genehmigung. Die Fotos hatte “Bild” sich kurzerhand von der Internetseite eines Karnevalsvereins besorgt.

Deshalb hat sich der Axel Springer Verlag nun zur Zahlung von Schadensersatz an den Fotografen verpflichtet. In einer Pressemitteilung des Rechtsanwalts Dierk Straeter heißt es:

Im Auftrag des Urhebers wurde die Axel Springer AG (…) von uns abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung und zur Zahlung eines fünfstelligen Schadensersatzes aufgefordert.

Zur Vermeidung weiterer gerichtlicher Schritte hat sich der Springerverlag daraufhin mit einer Unterlassungserklärung unter Anerkennung einer Vertragsstrafe unterworfen und einen Schadensersatzbetrag an den Fotografen gezahlt.

Nach unseren Informationen zahlte Springer letztlich eine höhere vierstellige Summe. Immerhin, könnte man sagen. Doch die Axel Springer AG wird den Schadensersatz verschmerzen können.

Und es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass “Bild” sich in Zukunft davon abhalten lässt, auf dubiosem oder unzulässigem Weg Fotos zu beschaffen, um sie dann millionenfach zu verbreiten. Sicher immer in dem Wissen, dass die wenigsten deswegen gegen “Bild” vorgehen.

Allgemein  

Schmerzensgeld für “Nymphomanin” II

Drei Jahre hat es gedauert, jetzt ist es endgültig. Der Axel Springer Verlag muss 12.000 Euro Schmerzensgeld an eine inzwischen 30-jährige Frau aus Kaiserslautern zahlen. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte jetzt ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Kaiserslautern.

"Ich stellte mich aufs Bett. Dann setzte ich mich auf sein kleines Ausrufezeichen"Die “Bild”-Zeitung hatte im Sommer 2005 “die aufregendsten Kapitel” eines Buches der vermeintlichen Nymphomanin Valérie Tasso vorab veröffentlicht. “Das Skandalbuch des Sommers” nannte es die “Bild”-Zeitung, druckte schlüpfrige Auszüge und illustrierte eine Folge mit einem Foto, das sie für 200 Euro von einer Agentur gekauft hatte. Das jedoch zeigte nicht Valérie Tasso, sondern eben jene Frau aus Kaiserslautern. Das Foto war von der Agentur nur mit dem ausdrücklichen Vermerk angeboten worden: “Aproval Frei. Nutzung nur in einem positiven Zusammenhang!”

Aus dem Urteil

“Die Veröffentlichung des Nacktfotos stellt eine schwer wiegende Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Klägerin dar (…). Durch die Veröffentlichung (…) ist die Klägerin in ihrer Menschenwürde aber auch in ihrem Ansehen empfindlich herabgesetzt worden.

Die Abgebildete indes fand es, anders als “Bild”, überhaupt nicht positiv, dass “Bild” den Eindruck erweckte, sie sei eine Nymphomanin. Sie fand es “obszön und frauenverachtend”. Das Landgericht sah das ähnlich und sprach ihr Schmerzensgeld zu (wir berichteten).

Gegen dieses Urteil hatten beide Parteien Berufung eingelegt, wie uns der Sprecher des OLG Zweibrücken sagt. Springer waren 12.000 Euro zu viel, der Frau zu wenig. Das OLG bestätigte jedoch das Urteil des Landgerichts, und es bleibt dabei: Springer muss 12.000 Euro Schmerzensgeld an die Frau zahlen, die laut “Rheinpfalz” mittlerweile “auf den fünften Kontinent übergesiedelt ist”.

Mit Dank an Tomchen für den sachdienlichen Hinweis.

Das Gegenteil von Anonymisieren

Schon oft haben wir hier darüber berichtet, dass die “Bild”-Zeitung wieder und wieder die Persönlichkeitsrechte von Menschen verletzt, indem sie ihrem Millionenpublikum Fotos präsentiert, die – irgendwo aufgetrieben – kaum oder gar nicht anonymisiert (mutmaßliche) Täter und Opfer von Straftaten zeigen.

Dabei es ist ja nicht so, dass “Bild” nicht wüsste, dass und wie man anonymisieren muss. Im Gegenteil. Wir zeigen hier mal beispielhaft die gängigsten Versionen:

Neuerdings jedoch benutzt “Bild” beim Herzeigen von Menschen, für deren Herzeigen es keinerlei Notwendigkeit gibt, auch eine neue Art der Nachbearbeitung.

Aktueller Fall: Eine Frau soll vor knapp 20 Jahren drei Babys zur Welt gebracht, möglicherweise nach der Geburt getötet und in der Tiefkühltruhe eingefroren haben. Ihr 18-jähriger Sohn habe die Babyleichen nun durch Zufall entdeckt. Da sei die Frau zur Polizei gegangen und festgenommen worden. Sie befinde sich in psychiatrischer Behandlung. Aus Ermittlerkreisen heißt, die Tat sei “im Grunde aufgeklärt” – evtl. sogar verjährt.

Und “Bild” hat ein Foto der Frau. Seit gestern vormittag zeigt sie es online. Als Quelle wird der “Bild”-Fotograf Stefano Laura genannt. Nachdem er das Exklusiv-Foto offenbar bei Nachbarn/Freunden/Verwandten beschafft hatte (auch das gehört zu den Aufgaben von “Bild”-Fotografen), war die “Bild”-Redaktion am Zug, musste entscheiden, ob sie die Abgebildete bei der Veröffentlichung unkenntlich macht oder nicht. Und entschied mal wieder: nicht.

Irgendwann im Laufe des Tages jedoch kam jemand bei “Bild” auf die Idee, das Foto auf Bild.de doch noch einmal grafisch nachbearbeiten zu lassen. Das Ergebnis wollen wir nicht zeigen, nur die Methode:

Die Nachbearbeitung fand also offensichtlich nicht aus Menschlichkeit statt, sondern aus unternehmerischem Kalkül: Wer das Foto aus dem Online-Angebot von “Bild” klaut benutzt, zeigt auch gleich die Quelle.

Immerhin: Wir haben verstanden und empfehlen daher allen, die unbedingt private Fotos von sich online stellen wollen, dies:

Mit Dank an die Hinweisgeber – und Philipp Neuhaus fürs Symbolfoto.

P.S.: Die gedruckte “Bild” zeigt das Foto der Frau auf der Titelseite und noch einmal groß im Artikel.

Allgemein  

… und nichts als die halbe Wahrheit (3)

Seit Montag berichtet “Bild” täglich und zunehmend skrupellos über einen Mann, der mit seinem Auto einen Unfall verschuldet hat, bei dem ein Motorradfahrer ums Leben kam. Seit Montag hat “Bild” nicht erwähnt, dass der Mann mit einer Geschwindigkeit von 6 km/h fuhr.

Vielleicht findet die “Bild”-Zeitung diese Information einfach nicht relevant, weil sie an der Schuld des Fahrer nichts ändert. Vielleicht will sie sich aber auch nur durch die Wahrheit nicht die Möglichkeit nehmen lassen, den Mann, den sie daneben groß und gut erkennbar abbildet, “Totraser” zu nennen.

… und nichts als die halbe Wahrheit (2)

Aber zurück zur “Bild”-Zeitung — bzw. zu “Bild”-Reporter Damian Imöhl, der heute noch einmal über den gestrigen Prozess vor dem Dortmunder Amtsgericht berichtet (wir berichteten). Ein Autofahrer (ohne deutschen Führerschein) war wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Er hatte einen entgegenkommenden Motorradfahrer beim Linksabbiegen tödlich verletzt. Imöhls inzwischen dritter “Bild”-Bericht ist unfair, verletzt offensichtlich die Persönlichkeitsrechte des Verurteilten und könnte, wie schon gestern, ausländerfeindliche Ressentiments bedienen.

Anders gesagt:

  • “Bild” nennt den Verurteilten “einen Iraker, der weder einen Führerschein noch einen genehmigten Asylantrag hat. Dafür aber einen dicken BMW, eine Duldung durch die deutschen Behörden und seine Freiheit.” Denn: “Aus dem Gericht spazierte er als freier Mann”. Und “Bild”-Mann Imöhl lässt sich von einem “Strafrechtsexperten”, der in den vergangenen Jahren wiederholt mit markigen Worten in Imöhl-Artikeln zitiert wurde, erklären, ob der Verurteilte denn “jetzt abgeschoben werden” könne (was der Strafrechtsexperte Rechtsanwalt Volker Schröder verneint: “So hat der Strafrichter mit dafür gesorgt, dass er hier bleiben darf.”).
  • Darüber hinaus hat sich “Bild” entschieden, den bislang (wenn auch nur sehr dürftig) unkenntlich gemachten Täter groß und ohne Unkenntlichmachung zu zeigen, und, wie schon gestern, in der Überschrift groß seinen Namen zu nennen.
  • Vor allem aber unterschlägt “Bild” auch heute wieder, dass das Unfallopfer offenbar mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr*, und behauptet stattdessen, der Motorradfahrer sei “totgerast” worden. Dabei bestätigt uns ein Sprecher des Amtsgerichts Dortmund (der wie auch wir Verständnis für die Emotionen der Eltern des Toten hat): “Ein zu schnelles Fahren des Angeklagten ist nicht festzustellen gewesen.” Die vom Richter verhängte Strafe, die der “Strafrechtsexperte” in “Bild” als “viel zu milde” beurteilt, sei “völlig im Rahmen dessen, was in vergleichbaren Fällen üblich ist”. Das Strafmaß entspreche im Übrigen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das verschweigt “Bild” — wie übrigens auch die Tatsache, dass der Autofahrer den Motorradfahrer offenbar mit 6 km/h “totgerast” hat.

Mit Dank auch an Oliver K.

*) Der Gerichtsreporter der “Ruhr-Nachrichten” widerspricht in seinem Prozessbericht (und auf unsere Nachfrage) dem gestrigen BILDblog-Zitat eines Gerichtssprechers, dass es bei zulässiger Geschwindigkeit möglicherweise keinen Zusammenstoß gegeben hätte, insofern, als es laut Gutachter “auch bei Tempo 50 zu dem Zusammenprall gekommen wäre”.

… und nichts als die halbe Wahrheit

Beim Linksabbiegen hat ein Autofahrer im Oktober 2007 einen entgegenkommenden Motorradfahrer tödlich verletzt. Der Autofahrer hatte keinen Führerschein. Er wurde gestern vom Amtsgericht Dortmund wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt bzw. “marschiert wieder in die Freiheit”, wie “Bild” heute formuliert, weil der Richter “ihn laufen ließ”.

“Bild”-Schlagzeilen

  • “Mit dickem BMW: Sozialhilfe-Empfänger raste Biker tot”
    (Überschrift vom 21.4.2008)
  • “Kein Asyl, kein Führerschein:             fährt Motorrad-Fahrer tot! …und marschiert wieder in die Freiheit”
    (Überschrift vom 22.4.2008)

Zuallererst aber nennt “Bild” seinen Vornamen, seine Nationalität (“Bild” gestern: “           * ist Iraker.” – “Bild” heute: “Er ist Iraker”), den Autotyp (“ein dicker 5er BMW”). “Bild” hat sein Gesicht weniger als halbherzig anonymisiert und schreibt zudem, er sei in Deutschland “nur ‘geduldet'”, bekomme “60 Euro Sozialhilfe monatlich” und sei “bereits dreimal wegen Verkehrsdelikten erwischt” worden, u.a. offenbar “wegen Fahrens ohne Führerschein”. Letzteres spricht – anders als seine Nationaliät und sein sozialer Status – fraglos gegen den Unfallverursacher mit dem “Luxusschlitten (zugelassen auf die Freundin)”. Und trotzdem nur “9 MONATE AUF BEWÄHRUNG” für den “Todesfahrer”?

Vielleicht aber liegt das Unverständnis über das Urteil, das sich beim Lesen des “Bild”-Artikels fast unwillkürlich einstellen will, nicht nur am Urteil selbst. Dort, wo “Bild” sich mit irrelevanten und ausländerfeindlich anmutenden Details aufhält, wäre hinreichend Platz gewesen für das, was uns auf Anfrage ein Gerichtssprecher sagt:

Der Motorradfahrer ist zu schnell gefahren. Hätte er die zulässige Geschwindigkeit nicht überschritten, wäre es nach der Vermeidbarkeitsberechnung eines Gutachters nicht zum Zusammenstoß gekommen.

Offenbar wollte “Bild” die Meinungsbildung ihrer Leser nicht mit dieser Information verkomplizieren.

*) Unkenntlichmachung von uns.

Wenn das Leben ein “Bild”-Artikel wäre…

"Er fackelte in Niesky die Disco ab! Und alles nur wegen Sandy, der schönen Freundin vom chef"… dann würden sich Eifersuchtsdramen genau so abspielen, wie es heute auf Seite 3 der Dresdner Lokalausgabe geschrieben steht (siehe Ausriss).

Dann würde ein junger Mann aus Eifersucht die Disco seines alten Freundes anzünden, weil der ihm die Angebetete “wegschnappte” – und soweit stimmt der “Bild”-Artikel sogar mit dem wahren Leben überein.

Doch wenn das Leben ein “Bild”-Artikel wäre, dann wäre der Brandstifter Alex nicht nur ein alter Freund des Disco-Besitzers René, sondern auch sein Türsteher. Und René hätte ihm den Job gegeben, als Alex arbeitslos wurde. Außerdem würde Alex seinen Chef und die Frau, die ihn verschmähte, am Männertag 2007 in flagranti beim Küssen erwischen. Er würde zusammenbrechen, schreien, weinen und den beiden am Ende drohen: “Das werdet ihr noch bereuen!”

Allerdings kann das wahre Leben offenbar doch nicht so ganz mit einem “Bild”-Artikel mithalten: Tatsächlich sei Alex nicht Türsteher in der Disco gewesen, die er anzündete, und René also nicht sein “Chef”. Alex habe bloß mal an der Garderobe ausgeholfen, wie uns René und Sandy, damals die “schöne Freundin vom Chef”, sagen. “Das haben wir alle mal gemacht”, so Sandy. Außerdem habe Alex seinen Job nicht verloren, sondern sei lediglich nicht befördert worden. Und erfahren habe Alex im wahren Leben von der Beziehung zwischen René und Sandy auch nicht, als er die beiden am Männertag beim Küssen “erwischte”. Er habe ihnen da auch nicht gedroht. Sandy habe es Alex am Männertag einfach erzählt. Von einer Drohung hätten beide erst später gehört. Die “Bild”-Zitate seien falsch.

Laut Sandy hat der “Bild”-Reporter, der mit ihr und René gesprochen hat, sich übrigens während des Gesprächs keinerlei Notizen gemacht. Aber wer braucht schon einen Notizblock, wenn das Leben ein “Bild”-Artikel ist.

Teamwork

“Wer sein Privatleben privat lebt, bleibt privat.”
(Kai Diekmann, “Bild”-Chefredakteur und
Herausgeber von “Bild” und “Bild am Sonntag”)

Gestern machte die “Bild”-Zeitung ja öffentlich, dass F., Kandidat der RTL-Show “Deutschland sucht den Superstar”, schwul und “mit einem Mann verheiratet” sei:

"Superstar F. verheiratet mit einem Mann"

Heute berichtet die “Bild am Sonntag” über die Folgen des Outings:

"Nach Homo-Outing: F. - Jetzt muss er um sein Leben bangen"

Und obwohl die “BamS” heute noch einmal referiert, was dafür verantwortlich ist, dass der Sänger “um sein Leben bangen” müsse*, verschweigt die “BamS”, wer dafür verantwortlich ist – und schreibt stattdessen nur:

Am Samstag wurde bekannt (…)

*) Die “BamS” lässt übrigens keinen Zweifel daran, dass “Bild” den gebürtigen Libanesen ohne sein Einverständnis geoutet hat: “Gestern Nachmittag verweigerte F. jedes Gespräch über sein Schwulen-Outing. Einziges Statement: ‘Diese Geschichte interessiert mich nicht. (…)'” Aber dass das “Bild”-Outing für F. lebensgefährlich sein könnte, hätte laut “Bild am Sonntag” auch “Bild” wissen können: “(…) im Gespräch mit BILD am SONNTAG hatte F. seine Angst vor Racheakten geäußert, falls radikale Libanesen von seiner Homosexualität erfahren sollten.”

Hinweis, 14.4.2008: Während “Bild” heute abermals detailliert über das Privatleben des Sängers berichtet, haben wir uns nachträglich entschieden, seinen Namen unkenntlich zu machen und die Links zu den “Bild”-Artikeln zu entfernen.

Nicht nur prall, sondern auch privat

Wenn die “Bild”-Zeitung interessante bislang unbekannte Informationen aus dem Privatleben von Prominenten hat, füllt sie damit in der Regel nicht nur eine Ausgabe. Manchmal streckt sie sie, häppchenweise, über mehrere Tage.

Und manchmal nicht. Was den angeblichen neuen Freund der Fernsehmoderatorin und Sängerin Barbara Schöneberger angeht, herrscht in “Bild” schon nach dem ersten Tag völliges Schweigen. Was weniger daran liegt, dass in der Titelgeschichte vom Freitag über das “pralle Glück” Schönebergers schon alles gesagt worden wäre. Sondern eher daran, dass darin schon zuviel gesagt wurde. Der angebliche neue Freund hat nämlich ein Recht auf sein Privatleben, und offenbar weiß das sogar “Bild”. Nach BILDblog-Informationen hat “Bild” noch am selben Tag nach einer entsprechenden Mahnung erklärt, keine Fotos von ihm oder Details über ihn mehr zu verbreiten. Bereits am Freitagnachmittag war der Artikel bei Bild.de verschwunden.

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