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“Bild” lässt Schläger-Opfer für sich kämpfen

Es ist nicht Neues, dass “Bild” Probleme mit der Tatsache hat, dass für Kriminelle die gleichen Rechte gelten wie für alle anderen Bürger.

Wenn ein junger Mann, der wegen versuchten Mordes im Gefängnis sitzt, seine langjährige Freundin heiraten will, mit der er ein Kind hat, ist das für “Bild” etwa ein “Trick”, um der Abschiebung zu entgehen. Wenn ein Anwalt nach Unregelmäßigkeiten während der Polizei-Verhöre Freispruch für seinen Mandanten fordert, nennt die Zeitung diesen Vorgang “unfassbar”.

Auch braucht es in der Regel mehrere Gerichtsurteile, bis “Bild” zähneknirschend und unter “Aber die Pressefreiheit!”-Gemurmel darauf verzichtet, aktuelle Fotos von freigelassenen Ex-Terroristen zu zeigen.

Was also ist es für “Bild”, wenn einer der Münchener “U-Bahn-Schläger” vor dem Landgericht Hamburg erwirkt, dass die Zeitung sein Foto nicht mehr unverfremdet zeigen darf?

Na sicher:

Skandal um U-Bahn-Schläger

“Bild” ereifert sich aber nicht selbst, sondern überlässt die Empörung jemandem, bei dem sie jeder noch so skeptische Leser nachvollziehen kann: dem Opfer.

Prügelopfer entsetzt über Gerichtsurteil

Spiridons Opfer Bruno N. (76): “Ich kann das nicht verstehen. Die wollten mich totschlagen. Bei so einer Tat gibt es keinen Anspruch auf Privatsphäre. BILD hat die Leser aufgeklärt, indem Fotos der Täter veröffentlicht wurden.”

Quasi über Bande kann die “Bild”-Redaktion so deutlich machen, was sie von dem Urteil hält, ohne sich selbst zu Wort zu melden.

Na ja, fast:

Gegen das Foto-Urteil wird BILD Berufung einlegen.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!

Die Amok-Opfer der “Bild am Sonntag”

Aus einem Internetforum:

Mein geschäft ist genau neben dem Geschäft von Herr K        , was meinst du wie viele Reporter zu mir kommen und mich belagerten und fragen gestellt haben. Am Samstag war es so gar so das die Bild am Sonntag für ein Bild von Herr K         mir 1500 € geboten und wenn die ganze Familie drauf sein sollte würde er sagar 4500 € zahlen, das meinte ich damit !!! Ich bekomm da ein hass !

Wir haben diese Behauptung sorgfältigst nicht überprüft. Wir können nicht sagen, ob sie stimmt. Unwahrscheinlich ist es nicht.

In der heutigen Ausgabe der “Bild am Sontag” findet sich kein Foto von Herrn K., dem Vater des Attentäters von Winnenden, sondern nur ein Foto, mit dem Tim K. sich für die kaufmännische Privatschule bewarb, ein Foto, das seine zugedeckte Leiche auf dem Parkplatz zeigt, ein Foto von ihm als Zweijähriger (“ein unschuldiges Lächeln”), ein Foto von Tim K. mit seiner Großmutter (“Der Amokläufer liebte ihre handgeriebenen Spätzle”), ein Foto vom Haus seiner Familie, ein Foto von ihrem Türschild und ein Foto, das angeblich den Teich im Garten zeigt (“Vater […] und Sohn Tim waren leidenschaftliche Sammler von Koi-Karpfen”).

Die “Bild am Sonntag” hat sich zudem entschieden, ihre Anteilnahme mit den Todesopfern dadurch auszudrücken, dass sie alle, von denen sie Fotos auftreiben konnte, und das sind 14 von 15, auf der Titelseite groß herausbringt:


(Unkenntlichmachung von uns.)

Auf fünf Seiten im Inneren zeigt sie noch einmal Fotos und erzählt Details aus dem Leben von jedem einzelnen der meist jungen Mädchen.

“Witwenschütteln” nennt man in der Branche die übliche Recherchemethode für solche Geschichten. Besonders groß scheint die Bereitschaft vieler Angehöriger und Freunde, der “Bild am Sonntag” den Stoff zu liefern, allerdings nicht gewesen zu sein. Einige der Artikel sind offenkundig mühsam aus dem zusammengestrickt, was die Internetseiten der Opfer zum Beispiel über ihre Hobbys verrieten. In den sozialen Netzwerken wie Kwick hat sich “Bild am Sonntag” auch bedient, um Fotos der Opfer zu bekommen.

Und über eines der getötetes Mädchen schreibt die “Bild am Sonntag”:

[…] hatte an die Haustür des Mehrfamilienhauses in […] einen Zettel geklebt, auf dem sie sich bei den Nachbarn entschuldigte, sollte die Party lauter werden. Unter den Gästen: bestimmt auch ihre beste Freundin, mit der sie oft zu Hip-Hop-Musik auf der Straße tanzte. Sie stellte ein Foto von […] am Ort des Schreckens auf. “Abf 4 ever” steht darauf — “Allerbeste Freunde für immer”. Es zeigt die beiden Mädchen in inniger Umarmung.

Auf dem Foto, das die “Bild am Sonntag” von dem Opfer zeigt, ist nur ihr Kopf zu sehen. Aber man kann noch erkennen: Es zeigt sie in inniger Umarmung mit einem anderen Mädchen. Auf dem Fotopapier scheinen Regentropfen zu liegen. Es ist leicht zu erraten, wie die “Bild am Sonntag” wohl an dieses Foto gekommen ist.

Mit Dank an Andreas S.!

Die kranke Welt der “Bild”-Zeitung

Vielleicht wäre es am besten, wenn die “Bild”-Zeitung zukünftig gar keine Fotos mehr veröffentlichen würde. Sie hat ja einen “BILD-Zeichner”. Der hat bekanntlich genügend Fantasie, um sich beispielsweise vorzustellen, wie der Amokläufer von Winnenden in einem Kampfanzug ausgesehen haben könnte, als er vorgestern 15 andere Menschen tötete (dabei trug er womöglich gar keinen Kampfanzug [siehe Kasten]).

Kampfanzug? Sweatshirt?

Eine Augenzeugin heute in “Bild” über den Amokläufer:
"Schwarze Hose, dunkelgraues Sweatshirt und die Waffe in der Hand"
Etwas weiter unten auf derselben “Bild”-Seite:
"BILD-Zeichnung des Amokläufers. Tim K. trug einen schwarzen Kampfanzug"

Und sicher hätte der “BILD-Zeichner” auch kein Problem damit, sich vorzustellen, wie der Amokläufer Tim K. im Alter von zehn Jahren ausgesehen hätte, während er an einem Schießstand mit einem Luftgewehr zielte. Er hätte eine große Zeichnung davon machen können, und “Bild” hätte dazu schreiben können:

So sieht es der BILD-Zeichner: Da war er erst 10! Das Auge am Visier, den Finger am Abzug. Früh lernte Amokläufer Tim K. den Umgang mit Waffen. Die Zeichnung zeigt ihn als Zehnjährigen beim Schießen mit einem Luftgewehr

Doch “Bild” beschäftigt schließlich eine Menge Leute, die quasi darauf spezialisiert sind, Fotos zu beschaffen – auf welchen Wegen auch immer. Und manchmal, so wie heute, schreibt “Bild” inzwischen sogar “Fotobeschaffung” in den Quellennachweis.

“Fotobeschaffung” heißt hier offenbar (wie so oft), dass “Bild” sich ein Foto eines jungen Luftgewehrschützen aus dem Internet besorgt hat, ohne den Rechteinhaber um Erlaubnis zu fragen.

Das Ergebnis dieser “Fotobeschaffung” kann man heute groß auf Seite 2 als Blickfang unter der Überschrift “Die kranke Welt des Killers” sehen (Unkenntlichmachung von uns):

"Die kranke Welt des Killers"

Der Text beginnt mit den Worten:

"Wir sehen einen Jungen, zehn Jahre alt, konzentriert zielt er mit seinem Luftgewehr. Der Junge auf dem Foto ist Amokläufer Tim K., aufgenommen vor sieben Jahren – als noch nicht das Böse in ihm wohnte."

Doch das Foto zeigt nicht den Amokläufer Tim K. Es zeigt einen ganz anderen, völlig unbeteiligten Jungen aus einem von Winnenden rund 80 Kilometer entfernten Schützenverein, wie man uns dort bestätigt.

Mit Dank an Mario S.

Wie “Bild” den Amoklauf in Szene setzt

Die “Süddeutsche Zeitung” hat die Gießener Kriminologin Britta Bannenberg gefragt, wie hoch die Nachahmungseffekte bei Amokläufern sind, und sie hat geantwortet:

Sehr hoch. Auch wegen der Medien, die das Gesicht des Täters, seine Waffen, seine schwarze Kleidung zeigen und ein mystisches Bild von ihm zeichnen. Das wirkt wie ein Vorbild. Bei Selbstmorden sind die Medien sehr zurückhaltend, um nicht Nachahmer zu provozieren. Bei Amokläufen gilt leider das Gegenteil. Ab jetzt besteht die große Gefahr, dass wir es in den nächsten Wochen oder Monaten mit einem Nachahmungstäter zu tun bekommen.

Dieser Gedanke kommt oft zu kurz in den Medien: dass nicht nur Killerspiele möglicherweise eine gefährliche Wirkung auf labile Jugendliche haben können, sondern auch ihre eigene Berichterstattung. Das betrifft nicht nur “Bild”, sondern fast alle Medien. Aber wenn es vor allem wichtig ist, die Täter nicht in einer Heldenpose zu zeigen, hatte “Bild” eine besonders schlechte Idee. Die Zeitung zeigt Tim K., den Amokläufer von Winnenden, in einer Pose, die ihm selbst bestimmt am besten Gefallen hätte. Sie hat sein Gesicht auf das Foto eines Mannes in schwarzer Kampfuniform montiert, die Waffe drohend in Richtung Kamera gerichtet. Das Heldenfoto hat Postergröße, ist fast einen halben Meter hoch:


(Rote Unkenntlichmachung von uns.)

Zusätzlich hat sich der “Bild”-Zeichner ausgemalt, wie das wohl ausgesehen hat in dem Klassenzimmer zwischen Tafel und Overheadprojektor, als Tim K. in seiner schwarzen Rächeruniform gerade ein Mädchen erschoss.

Anders als die “Süddeutsche Zeitung” heute (und Bild.de gestern) nennt “Bild” nicht den Nachnamen des Täters. Und anders als die “Berliner Zeitung” gibt “Bild” auch nicht die exakte Anschrift des Hauses an, in dem seine Familie lebt.

Dafür hat Bild.de ein kleines Familienalbum des siebzehnjährigen Täters im Angebot — nicht weniger als sieben private Fotos, die ihn als kleines Kind und als Jugendlicher zeigen und die vor allem bei Tischtennisturnieren entstanden sind.

Aber die “Bild”-Zeitung hält nicht nur den Täter für eine Person der Zeitgeschichte, sondern identifiziert auch einige seiner Opfer. Sie zeigt vier getötete Mädchen im Alter zwischen 14 und 16 Jahren, ein Gesicht fast lebensgroß, mit Fotos, die offensichtlich von SchülerVZ und ähnlichen Internetseiten entnommen wurden.


(Rote Unkenntlichmachung von uns.)

Im Pressekodex heißt es:

Opfer von Unglücksfällen oder von Straftaten haben Anspruch auf besonderen Schutz ihres Namens. Für das Verständnis des Unfallgeschehens bzw. des Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Ausnahmen können bei Personen der Zeitgeschichte oder bei besonderen Begleitumständen gerechtfertigt sein.

Nachtrag, 13. März. Eines der vier angeblich toten Mädchen, die “Bild” gestern gezeigt hat, lebt. “Bild” schreibt heute:

Sie wurde zunächst selbst als tot gemeldet – doch Selina lebt! In BILD schildert sie die schlimmsten Minuten ihres Lebens – und den Tod ihrer Schulfreundinnen Chantal und Jana.

“Bild” druckt “rätselhafte” Rüge ab

Anfang Dezember vergangenen Jahres wurde die “Bild”-Zeitung mal wieder vom Presserat gerügt. Die Rüge bezog sich auf die “Bild”-Berichterstattung über einen Flugzeugabsturz in Nepal, bei dem 18 Passagiere ums Leben kamen. “Bild” hatte auf der Titelseite unter der Schlagzeile “12 Deutsche im Flugzeug verbrannt!” ein Foto abgedruckt, auf dem “die verkohlten Leichen” geborgen wurden. Im Innenteil hatte “Bild” zudem mehrere unverfremdete Fotos von insgesamt sechs der zwölf deutschen Opfer gezeigt (siehe Ausriss).

“Bild” hatte die Rüge nicht verstanden, und “Bild”-Chef Kai Diekmann bezeichnete sie in einer Pressemitteilung als “rätselhaft”. Die “Bild”-Berichterstattung hätte “nach allen vom Presserat zu vergleichbaren Fällen kommunizierten Kriterien (…), die BILD vorab sorgfältig bedacht hat”, so Diekmann, “ethisch für unbedenklich gehalten werden müssen” (wir berichteten).

Das war Unsinn. Die Kriterien, die der Presserat bei der Rüge gegen die “Bild”-Zeitung kommuniziert hatte, entsprachen ziemlich exakt denen, die der Presserat zu den vergleichbaren Fällen kommuniziert hatte, auf die Diekmann sich in der Pressemitteilung bezog (wir berichteten).

Gestern druckte “Bild” die “rätselhafte” Rüge ab, wie es ihre Pflicht ist. Sie ist, wie üblich, nicht besonders prominent platziert (siehe Ausriss), aber der Text ist vergleichsweise lang – was daran liegt, dass “Bild” eine “Anmerkung d. Red.” hinzugefügt hat. Wie schon in der Pressemitteilung vom Dezember wird darin der DeutschlandRadio-Intendant Ernst Elitz zitiert. Der fand die “Bild”-Berichterstattung am Erscheinungstag in der öffentlichen Blattkritik nämlich völlig in Ordnung, denn “die Welt ist nun mal so wie sie ist”.

“Bild” hat indes immer noch nicht begriffen, dass sie für die Gesamtberichterstattung über den Flugzeug-Absturz gerügt wurde, weil dadurch laut Presserat “die Gefühle der trauernden Angehörigen verletzt” wurden. “Bild” habe einen “assoziativen Zusammenhang zwischen den Abgelichteten im Innenteil und den anonymen Leichen auf der Vorderseite” hergestellt.

“Bild” behauptet heute beim Abdruck der Rüge unbeirrt etwas anderes:

"Rüge für BILD: Der Deutsche Presserat hat die Veröffentlichung eines Titelfotos in BILD gerügt, das die Bergung von verkohlten Leichen nach dem Flugzeugunglück im Himalaja am 8.10.2008 zeigt."

Nö.

Mit Dank an den Hinweisgeber (wir hätten es sonst übersehen).

neu  

“Bild” macht Mann zum “Kinderschänder”

Bei der “Bild”-Zeitung ist die Meinung weit verbreitet, dass Angeklagte eigentlich irgendwie auch immer schuldig sind. Entsprechend hat “Bild” kein Problem damit, Angeklagte vor einer Verurteilung vorzuverurteilen. Wie schlecht diese Idee ist, zeigt der Fall “Frank M.”:

Anfang Dezember 2008 stand in der “Bild”-Zeitung eine Geschichte, die wie gemacht war für den Boulevard. Es ging darum, “wie die Thea (14) aus Leipzig einen Sexstrolch fing”. “Bild” berichtete groß und ziemlich eindeutig:

"Wie die Thea (14) aus Leipzig einen Sexstrolch fing - Mädchen überführte Fummler mit Handy"

Thea ist erst 14 aber unterschätzen sollte man sie nicht. (…) Mit einem Trick und einer großen Portion Mut überführte sie einen Kinder-Schänder! (…) Der Vorwurf laut Staatsanwalt Michael Höhle: zwischen 2001 und 2007 soll er vier Mädchen (11-12) an ihren intimsten Stellen befummelt haben, darunter seine eigene Tochter.

“Bild” ließ kaum Zweifel daran, dass der vermeintliche “Kinder-Schänder” Frank M. schuldig sei. Zwar ließ sie ihn und dessen Anwalt die Vorwürfe kurz abstreiten (“Alle Vorwürfe sind falsch”, “Was meinem Mandanten vorgeworfen wird, stimmt nicht”), schrieb aber direkt im Anschluss:

Doch die Beweislage lastet schwer. Denn es gibt eine Tonaufzeichnung von einer der Taten des Kinderschänders. Die mutige Thea hat Frank M. damit zur Strecke gebracht!

Detailliert schildert “Bild”, wie “Thea” und ihr Bruder mit einem “Handy-Trick” Frank M. “zur Strecke” brachten:

“Am 13. Januar 2007 lockte er mich zu sich (…)”, erzählt das Mädchen. (…) [Ihr Bruder] sollte sie anrufen, nachdem sie bei Frank M. eingetroffen war. Damit er alles mithören und aufzeichnen konnte. In der Wohnung zog sich Frank M. aus, befummelte die Schülerin. (…) Am anderen Ende der Leitung hörte Theas Bruder alles mit, zeichnete das Gespräch auf. (…) “Dann sind wir mit den Handyaufzeichungen zur Polizei, haben ihn angezeigt”, sagt das tapfere Mädchen.

Anfang Januar sprach das Amtsgericht Leipzig Frank M. von “allen Vorwürfen” des sexuellen Missbrauchs frei.

Das überrascht angesichts der geradezu erdrückenden “Beweislage”, die “Bild” nach dem ersten Verhandlungstag schilderte. Allerdings hatte die mit dem Verlauf der Verhandlung ohnehin nur sehr wenig zu tun.

Was womöglich kein Wunder ist. “Bild”-Autorin Angela Wittig war offenbar einen erheblichen Teil der Verhandlung gar nicht im Saal. So schildert es uns jedenfalls der von “Bild” als “Fummler”, “Sexstrolch” und “Kinder-Schänder” verunglimpfte Frank M.: Der erste Verhandlungstermin habe ein paar Stunden gedauert, die “Bild”-Mitarbeiter seien jedoch nach etwa einer Dreiviertelstunde aus dem Saal gegangen und hätten “Thea” draußen “bearbeitet” und offenbar auch fotografiert (siehe Ausriss oben). Am zweiten Verhandlungstermin im Januar, an dem auch der Freispruch verkündet wurde, sei indes niemand mehr von “Bild” da gewesen.

Und anders als das Gericht, das bereits nach dem ersten Verhandlungstermin den seit 2007 bestehenden Haftbefehl gegen Frank M. aufhob, glaubte “Bild” der “mutigen Thea” offenbar jedes Wort und schrieb das am nächsten Tag ohne jede Distanz auf.

Wäre die “Bild”-Zeitung etwas länger geblieben und hätte der Verhandlung mehr Aufmerksamkeit geschenkt, hätte sie eigentlich mitbekommen müssen, was uns der Anwalt von Frank M., Stephan Bonell, erzählt:

  • dass auf dem vermeintlichen Handy-Mitschnitt des sexuellen Missbrauchs außer Rauschen nichts zu hören gewesen sei;
  • dass die Polizei das bereits am Tag, als “Thea” Frank M. angezeigt hatte, festgestellt hatte;
  • dass die Widersprüche in den Aussagen der Mädchen, die Frank M. sexuell missbraucht haben sollte, so groß gewesen seien, dass das Gericht sie als “unglaubwürdig” eingeschätzt habe.

Laut Frank M. handelt es sich bei den Anschuldigungen um eine pubertäre Racheaktion an ihm und seiner Tochter.

Unabhängig davon zeigt die Urteilsbegründung vom Januar, was das Gericht von den Aussagen der “Opfer” hielt. Zu den Anklagepunkten 4., 5. und 6. (insgesamt waren es sechs), die auf der Aussage von “Thea” beruhten und in denen es jeweils darum ging, wie Frank M. sie und andere Mädchen sexuell missbraucht haben sollte, heißt es unter anderem:

Diese Zeugin ist als völlig unglaubwürdig einzuschätzen, nachdem sie (…) dargelegt hat, dass sie das Tatgeschehen zu 4. frei erfunden habe und sich an das Tatgeschehen zu 5. überhaupt nicht mehr erinnern konnte. Ihre Aussagen (…) besonders auf Punkt 6. bezogen, sind darüberhinaus derart widersprüchlich, dass ihnen nicht gefolgt werden kann. Insbesondere durch die Aussagen ihres Bruders (…), der ohne Umschweife in der Hauptverhandlung kundtat, den Angeklagten in den Knast bringen zu wollen, wurde deutlich, dass dem Angeklagten auch das Tatgeschehen vom 13.01.2007 nicht angelastet werden kann.

Pressekodex:

Richtlinie 13.2 – Folgeberichterstattung
Hat die Presse über eine noch nicht rechtskräftige Verurteilung eines Betroffenen berichtet, soll sie auch über einen rechtskräftig abschließenden Freispruch (…) berichten, sofern berechtigte Interessen des Betroffenen dem nicht entgegenstehen.

Zu den zwei weiteren Zeuginnen (die Tochter von Frank M. hatte die Aussage verweigert), merkt das Gericht an, ihre Aussagen seien “bemerkenswert widersprüchlich” zu vorherigen gewesen.

All das hätte die “Bild”-Zeitung spätestens am 6. Januar bei der Verkündung des Freispruchs zumindest in groben Zügen erfahren können – hätte sie sich die Mühe gemacht, über den Ausgang des Verfahrens zu berichten, wie es ihre Pflicht gewesen wäre (siehe Kasten). Hat sie aber nicht.

Für die “Bild”-Zeitung und ihre Leser ist Frank M. immer noch der “Fummler”, der “Sexstrolch” und der “Kinder-Schänder”.

Mit Dank auch an Mario S. und Uwe H.

neu  

Heute anonym XXIII

Es ist nicht so, dass sich die “Bild”-Zeitung um sonderlich große Objektivität bemüht hätte, als sie gestern über den Gerichtsprozess eines Mannes berichtet, der im März 2008 mit einem Schulbus wegen defekter Bremsen einen Unfall verursachte, bei dem 14 Kinder z.T. schwer verletzt wurden.

Der “Bild”-Artikel über den “Schulbus-Horror” im “Horror-Bus” beginnt mit den Worten:

Ihr hübsches Gesicht ist für immer entstellt: Melissa R. (14) saß im Horror-Bus von Friedersreuth!

Weiter heißt es:

Beim Prozess gestern in Weiden sah sie zum ersten Mal den Mann wieder, der sie und 13 Mitschüler ins Verderben fuhr:

(…) Doch vor Gericht redete er sich raus: “Von defekten Bremsen hab ich nix gemerkt, da brannte nie ein Licht. Für die Kinder tut es mir leid.”

Das hilft Melissa nichts mehr: Mit Salben verdeckt sie notdürftig ihre Narben. Zu BILD sagte sie: “Die Wunden tun noch immer weh. Ich verstehe nicht, wie man mit kaputten Bremsen fahren kann.”

“Bild” nennt den Angeklagten “Senior-Chef” des Bus-Unternehmens, kürzt seinen Namen jedoch als “Anton M.” ab und macht auch sein Gesicht mit einem schwarzen Balken halbwegs unkenntlich…

… um dann aber direkt daneben ein Foto des verunglückten Busses zu zeigen, auf dem in großen Lettern der komplette Name des Bus-Unternehmers nebst Ort und Telefonnummer steht.

Wer “Bild”-Leser kennt, weiß, dass das keine gute Idee ist.

P.S.: Auch Bild.de zeigte gestern das Busfoto mit Namen und Telefonnummer ohne jede Unkenntlichmachung. Erst nachdem wir die Bild.de-Redaktion auf den mangelhaften Schutz der Identität des Mannes aufmerksam gemacht und um Stellungnahme gebeten hatten, wurde die Busbeschriftung nachträglich verpixelt. Eine Antwort erhielten wir (wir kennen das) nicht.

Mit Dank an Marcus F. für den sachdienlichen Hinweis sowie an Birgit S. und Nicole K. für den Scan!

“Bild” und “B.Z.” lassen Christian Klar nicht weg

Im Lebach-Urteil von 1973 (…) entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine Berichterstattung über Straftäter unzulässig sei, wenn sie deren Resozialisierung gefährdet. Und das sei schon dann der Fall, wenn “unter Namensnennung, Abbildung oder Darstellung des Täters” im Zusammenhang mit der Tat über ihn berichtet werde, weil eine derartige Berichterstattung “sein Fehlverhalten öffentlich bekanntmacht und seine Person in den Augen der Adressaten von vornherein negativ qualifiziert.”

Der verfassungsrechtliche Schutz des Persönlichkeitsrechts lasse es nicht zu, “dass die Medien sich über die aktuelle Berichterstattung hinaus zeitlich unbeschränkt mit der Person eines Straftäters befassen”: “Vielmehr gewinnt nach Befriedigung des aktuellen Informationsinteresses sein Recht, “allein gelassen zu werden” zunehmende Bedeutung und setzt den Wunsch der Massenmedien und einem Bedürfnis des Publikums, Straftat und -täter zum Gegenstand der Erörterung oder gar der Unterhaltung zu machen, Grenzen. (…) Auch der Täter, der durch eine schwere Straftat in das Blickfeld der Öffentlichkeit getreten ist und die allgemeine Missachtung erweckt hat, bleibt Glied der Gemeinschaft mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Schutz seiner Individualität.”

Das ist noch immer ständige Rechtsprechung.
(Zitiert aus: BILDblog.de vom 26.3.2007)

Und was wäre dem hinzuzufügen? Vielleicht dies:

  • Als die “Bild am Sonntag” nach der Haftentlassung der ehemaligen RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt aktuelle Fotos von ihr veröffentlicht hatte (die tags drauf auch “Bild” zeigte), wurde ihr die Veröffentlichung anschließend gerichtlich untersagt.
  • Als “B.Z.” und “Bild” aktuelle Fotos der ehemaligen RAF-Terroristin Eva Haule nach ihrer Haftentlassung veröffentlicht hatten, wurde ihnen die Veröffentlichung anschließend gerichtlich untersagt.
  • Als gestern die “B.Z.” aktuelle Fotos des ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar nach seiner Haftentlassung veröffentlicht hatte (obwohl Klar laut “Tagesspiegel” nach seiner Freilassung die Veröffentlichung von Fotos hatte untersagen lassen), kündigte Klars Anwalt an, das Blatt auf Unterlassung, Schadenersatz und Vernichtung des Fotomaterials zu verklagen (wir berichteten).

Und als scherten sich “Bild” und “B.Z.” einen Dreck um die bisherige Rechtsprechung und den Resozialisierungsgedanken, sehen ihre Titelseiten heute so aus:

“B.Z.”-Anwalt Jan Hegemann in der “B.Z.”:

“Die Berichterstattung einschließlich Fotoveröffentlichung ist zulässig.

Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Informationsinteresse daran, dass Christian Klar Verhandlungen mit einem mit Steuergeldern subventionierten Theater über einen Praktikumsplatz führt.”

In ihrer Berichterstattung verschweigen sowohl “Bild” als auch die “B.Z.” – anders als gestern Bild.de – nicht, dass Klar sein Praktikum beim Berliner Ensemble wegen einer “anhaltenden und agressiven journalistischen Kampagne einzelner Medien” und der “sensationslüsternen Berichterstattung” (bzw. wegen der “B.Z.”-Fotos) abgesagt habe. Die “B.Z.” zitiert sogar ihren eigenen Anwalt, der “die Berichterstattung einschließlich Fotoveröffentlichung” kurzerhand für “zulässig” erklärt (siehe Kasten).

Das ist wenig verwunderlich. Entschieden wird über die Zulässigkeit jedoch – auch wenn die Boulevardzeitungen der Axel Springer AG gern einen anderen Eindruck erwecken – nicht in “B.Z.” und “Bild”, sondern vor Gericht (siehe oben).
 
P.S.: Unter der Überschrift “Christian, der Dreiste!” wirft “Bild” Klar in einem Kommentar zum wiederholten Mal vor, “nie Anzeichen von Reue gezeigt” zu haben. Und ähnlich steht es auch an anderer Stelle in “B.Z.” (“Klar hat sich bis heute nicht bei seinen Opfern entschuldigt und auch keine Reue gezeigt.”) und “Bild” (“REUE ZEIGT CHRISTIAN KLAR BIS HEUTE NICHT.”).

Ob und inwiefern diese Pauschalbehauptung jedoch überhaupt noch aufrechterhalten werden kann, hat Daniel Boese, Redakteur beim Berliner Stadtmagazin “Zitty”, aus aktuellem Anlass noch einmal in einem lesenswerten Blogeintrag zusammengefasst.

(Wird vermutlich fortgesetzt…)

Nachtrag, 19:00 Uhr. Der Strafverteidiger und Blogger Udo Vetter meint, “Bild” werde Christian Klar für die Veröffentlichung des Fotos ein hohes Schmerzensgeld zahlen müssen — und auf diese Weise zu seiner Resozialisierung beitragen.

Nachtrag, 11.1.2009: In der “Bild am Sonntag” schreibt Kolumnist Peter Hahne “über Christian Klar und seinen Fehlstart in ein neues Leben”:

(…) Auch ein erklärter Staatsfeind hat in unserem Rechtsstaat das Recht auf Rehabilitation. Es gibt noch nicht einmal eine Pflicht zur Reue, wie mir Altbundespräsident Roman Herzog, der die Klar-Familie gut kennt, unlängst sagte. (…)

Illustriert hat die “BamS” Hahnes Kolumne mit den Klar-Titelseiten der “B.Z.” vom Freitag und Samstag, auf denen allerdings (auch online) Klars Gesicht unkenntlich gemacht wurde.

Nachtrag, 12.1.2009 (mit Dank an Daniel Boese): Bereits vor zwei Jahren schrieb übrigens Axel Vornbäumen in einem Seite-3-Artikel für den “Tagesspiegel” darüber, dass das öffentliche Bild von Christian Klar als “Hardliner (…), unfähig zu Einsicht und Reue” möglicherweise nicht komplett sei. Interessant ist im Hinblick auf die Haltung von “Bild” insbesondere der Anfang des Textes:

Dieser Tage hat die “Bild”-Zeitung bei Rechtsanwalt Heinz-Jürgen Schneider angerufen, man wird ja schließlich noch mal fragen dürfen. Das Blatt meldete sich mit einer ungewöhnlichen Offerte: Man wäre bereit, Schneiders Mandanten [Christian klar] einen angemessenen Platz zur Verfügung zu stellen, falls der einen offenen Brief schreiben wolle – adressiert an Waltrude Schleyer, inzwischen 90-jährige Witwe des 1977 im “Deutschen Herbst” von der Rote Armee Fraktion (RAF) ermordeten Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer. Eine Entschuldigung wäre gut.

Doch aus dem journalistischen Scoop wurde nichts. (…)

Heute anonym XXI

Unter der Überschrift “13-Jährige ins Auto gezerrt – Wollte Michelles Mörder auch dieses Mädchen holen?” berichtet “Bild” heute groß und detailliert über ein Mädchen aus Leipzig und zeigt auch ein Foto. “Bild” hat darauf das Gesicht des Mädchens durch Verpixelung unkenntlich gemacht und nennt es:

Peggy (Name geändert)

Bild.de wiederum hat den “Bild”-Artikel übernommen und das Gesicht noch vehementer anonymisiert. Es scheint also, als hätten sich “Bild” und Bild.de in diesem Fall tatsächlich Mühe gegeben, die Identität des Mädchens zu schützen…

…wenn man mal davon absieht, dass sich bis in den Nachmittag hinein auf verschiedenen Bild.de-Übersichtsseiten Teaser fanden, in denen “Peggy (Name geändert)” einen ganz anderen Namen trug*:

*) Ob es sich bei dem Namen im Teaser um “Peggys” richtigen Namen handelte, wissen wir nicht. Vermutlich ja. Denn nachdem wir Bild.de auf den mutmaßlich mangelhaften Schutz der Identität des Mädchens aufmerksam gemacht und um Stellungnahme gebeten hatten, erhielten wir (wir kennen das) zwar keine Antwort, aber: Inzwischen heißt das Mädchen auch in den Teasern “Peggy”.

Mit Dank an Nils H. und Sebastian F.

Die halbe Wahrheit über Christian Klars BE-Absage

Der frühere RAF-Terrorist Christian Klar hat sein geplantes Praktikum als Bühnentechniker am Berliner Ensemble [BE] abgesagt. Das teilte das von Claus Peymann geleitete Theater am Freitag mit.

Die Begründung: Er fürchte, dass das Theater, Direktor Peymann und er selbst Schaden nehmen könnten, heißt es in einer Erklärung.

Peymann erklärte: “Das angestrebte Leben in Normalität nach 26-jähriger Haft scheint unter diesen Umständen nicht möglich.”

So steht’s z.Zt. auf Bild.de – und stimmt.

Was jedoch mit “diesen Umständen” gemeint ist, darüber kann der Bild.de-Leser nur spekulieren – oder es in anderen Medien nachlesen. In der Erklärung heißt es nämlich:

Nach den Erfahrungen der letzten Wochen befürchtet er, dass durch die sensationslüsterne Berichterstattung in einem Teil der Medien und die anhaltende Belagerung des BE durch Paparazzi das Theater, dessen Direktor Claus Peymann und er selbst Schaden nehmen könnten. Das angestrebte Leben in Normalität nach 26-jähriger Haft scheint unter diesen Umständen nicht möglich. Die in Lessings Theaterstück “Nathan der Weise” postulierte Idee von Vergebung und Verzeihen bleibt offenbar ein Traum.
(Hervorhebung von uns.)

Anlass für Klars überraschende Absage ist offenbar die heutige Ausgabe der Boulevardzeitung “B.Z.” (siehe Ausriss mit Unkenntlichmachung von uns). Unter der Überschrift “KLAR DA!” zeigt die kleine Berliner Schwester der “Bild”-Zeitung auf der Titelseite und im Blatt “exklusiv” mehrere offenbar gestern vorm Berliner Ensemble aufgenommene Paparazzi-Fotos von Christian Klar (“die ersten Fotos von ihm seit 17 Jahren!”).

Der “Tagesspiegel” schreibt dazu:

Die Bilder und Texte in der “BZ” zum Thema sind ohne Hinweise auf Fotograf und Autor erschienen, denn der Veröffentlichung wird ziemlich sicher auch eine juristische Aufführung folgen. Klar hatte, nach seiner Freilassung aus der Haft kurz vor Weihnachten, die Veröffentlichung von Fotos untersagen lassen. Er wolle und werde nicht öffentlich auftreten.

Und die Nachrichtenagentur dpa berichtet unter Berufung auf Klars Anwalt, es sei “ein Berliner Medienrechtler eingeschaltet worden, der bereits eine Abmahnung an die ‘B.Z.’ geschickt habe. Er werde das Blatt auf Unterlassung, Schadenersatz und Vernichtung des Fotomaterials verklagen”.

Bei “Bild” glaubt man aber offenbar, diese Hintergrundinfos den Lesern vorenthalten zu können müssen.

  • Mehr zu “Bild” und ihrem Umgang mit Ex-Terroristen auch hier und hier und hier und hier und hier.

Mit Dank an Andreas F. für den Hinweis.

Nachtrag, 21.12 Uhr: Bezüglich der “B.Z.”-Fotos wurde laut “Tagesspiegel” inzwischen eine Unterlassungsverfügung erwirkt*, die eine erneute Verwendung der Fotos untersage.

*) Nachtrag, 10.1.2009: Dass Klars Anwalt tatsächlich bereits eine Unterlassungsverfügung “erwirkt” hat, können wir bislang nicht bestätigen. Die erneute Veröffentlichung der Paparazzi-Fotos von Christian Klar in “B.Z.” und “Bild” (mehr dazu hier) erweckt zudem einen anderen Eindruck.

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