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Hilfe, ich bin in BILD! (Teil 2)

Im ersten Teil unseres Ratgebers “Hilfe, ich bin in BILD!” vor einer Woche hatten wir Ihnen Tipps gegeben, was Sie tun können, wenn der “Bild”-Reporter plötzlich bei Ihnen vor der Tür steht o.ä. — also bevor der “Bild”-Reporter die ersten Zeilen zu Papier gebracht hat…

… und jetzt steht es da schwarz auf weiß. “Bild” hat über Sie berichtet, sie vielleicht zitiert, womöglich ein Foto von Ihnen abgedruckt oder irgendwelche Behauptungen über Sie aufgestellt.

Das kann einen ganz ordentlichen Schock auslösen. Und gut möglich, dass daraufhin Ihr Telefon nicht mehr stillsteht, weil sich Freunde und Bekannte bei Ihnen melden, aber auch andere Medien oder irgendwelche Leute, die Sie unterstützen oder beschimpfen wollen. Aber: Keine Panik. Wenn “Bild” Ihnen Unrecht getan hat und Sie die Hinweise aus dem ersten Teil unseres Ratgebers beherzigt haben (siehe Checkliste), stehen Ihre Chancen gut, sich erfolgreich gegen “Bild” zu wehren. Wobei ganz klar gesagt werden muss: Eine unliebsame Berichterstattung alleine ist noch kein Grund, gegen “Bild” vorzugehen. Die ist nämlich vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Erst wenn eine abwertende Meinungsäußerung die Grenze zur sogenannten “Schmähkritik” überschreitet, also beispielsweise eine Beleidigung oder Geschäftsschädigung darstellt, kann man dagegen vorgehen. Auch bei unwahren Tatsachenbehauptungen, bei unzulässigen Foto-Veröffentlichungen oder bei mangelnder Anonymisierung bestehen Unterlassungs-, Widerrufs- oder Berichtigungs- und in schweren Fällen evtl. Schmerzensgeldansprüche. Aber selbst gegen wahre Tatsachenbehauptungen können Sie sich u.U. mit einer “Gegendarstellung” wehren.

Man kann festhalten: Das Ganze ist überaus kompliziert — und für den Laien kaum zu bewältigen.

Deshalb geht es im zweiten und letzten Teil unseres BILDblog-Ratgebers “Hilfe, ich bin in BILD!” zwar darum, was Sie tun können, wenn “Bild” über Sie berichtet und Ihnen Unrecht getan hat, vor allem aber darum, wie sich eventuelle juristische Schritte finanzieren lassen.

NACH DER VERÖFFENTLICHUNG:

  • “Oh, nein!? Was schreiben die denn da?”
    “Bild” hat also tatsächlich über Sie berichtet. Und insbesondere, wenn Sie konsequent die Zusammenarbeit mit “Bild” verweigert haben, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Berichterstattung nicht gerade positiv ausgefallen ist. Ist sie aber nicht nur unfreundlich, sondern fehlerhaft, wurden Sie beispielsweise falsch zitiert oder hat “Bild” unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt, wurden Sie beleidigt oder ihr Ruf beschädigt oder wurden Sie nicht ausreichend anonymisiert, sollten Sie sich zunächst an die Beweissicherung machen — also Screenshots des Artikels im Internet machen und die entsprechende Zeitung aufbewahren.
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  • “Denen sag’ ich jetzt aber mal die Meinung!”
    Ob Sie sich im Anschluss an die unliebsame Berichterstattung direkt an “Bild” wenden, ist natürlich Ihre Sache. Möglich, dass “Bild” Sie dann vertröstet, von einem Versehen spricht, Ihnen anbietet, (bei entsprechender Kooperation Ihrerseits) in nächster Zeit positiver über Sie zu berichten, oder die Sache in einem weiteren Artikel klarzustellen verspricht etc. Es zeigt sich allerdings immer wieder, dass selbst im Optimalfall die direkte Kontaktaufnahme zu “Bild” wenig nützt.
     
  • “Wer hilft mir denn jetzt? Ein Anwalt?”
    Auch wenn Ihnen dieser Schritt eigentlich nicht behagt: Suchen Sie möglichst schnell (am besten noch am Tag der “Bild”-Veröffentlichung) einen Anwalt auf. Das Presserecht ist kompliziert, und für Laien besteht kaum eine Chance, beispielsweise erfolgreich eine Gegendarstellung durchzusetzen. Tatsächlich haben sogar gestandene, aber fachfremde Anwälte damit unter Umständen ihre Probleme. Wo Sie einen Experten für Presse- und Medienrecht finden, können Sie bei den Rechtsanwaltskammern, beim Deutschen Anwaltsverein oder bei Ihrer Rechtsschutzversicherung erfragen.
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  • “Kann ich mir so einen Anwalt überhaupt leisten?”
    Natürlich ist die anwaltliche Beratung nicht umsonst. Bis zum 1. Juli 2006 waren laut Gebührenordnung für die Erstberatung maximal 190 Euro fällig. Womöglich aber zahlen Sie sehr viel weniger. Denn, so erklärt uns Rechtsanwalt Matthies van Eendenburg, das Honorar für die Erstberatung sei verhandelbar. Seine Höhe hängt für gewöhnlich davon ab, wie kompliziert sich die Sachlage darstellt — sowie vom Anwalt und ihrem Verhandlungsgeschick. Eendenburg: “Wenn Sie denselben Anwalt beauftragen, weitere Schritte zu unternehmen, wird das Honorar für die Erstberatung angerechnet.” Außerdem gibt es in manchen Städten öffentliche Beratungsstellen, die für Menschen mit niedrigem Einkommen und geringem Vermögen kostengünstige Auskünfte erteilen.
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  • “Ich hab’ doch eine Versicherung!?”
    Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherungen haben, sollten sie zunächst, also noch vor der Erstberatung, klären, ob sie die Kosten für derartige Streitigkeiten übernimmt, und wenn ja, in welcher Höhe. “Häufig ist Rechtsschutz gegen eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes gegeben”, sagt Eendenburg. Gegendarstellungsverfahren hingegen seien “in der Regel nicht versichert.” Das liegt daran, dass Sie auch dann einen Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung haben können, wenn Sie sich z.B. über eine Tatsachenbehauptung ärgern, obwohl die gar nicht falsch ist. Der Gegendarstellungsanspruch setzt nämlich keine Rechtsverletzung voraus.
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  • “Und ohne Versicherung?”
    Wer wenig Geld hat und keine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen kann, kann bei Gericht Prozesskostenhilfe beantragen — auch bei presserechtlichen Streitigkeiten. Eendenburg: “Bei Veröffentlichungen der ‘Bild’-Zeitung liegt der Streitwert in der Regel über 5.000 Euro, so dass das Landgericht zuständig ist, für das ‘Anwaltszwang’ besteht.” Den Prozesskostenhilfeantrag stellt also meist der Anwalt bei Gericht, das ihn jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt. “Dies setzt — wie bei jedem Verfahren — hinreichende Erfolgsaussichten und eine Bedürftigkeit des Antragstellers voraus”, sagt Eendenburg. Leider wird die Hilfe daher oft nur in Fällen gewährt, in denen sie eigentlich nicht nötig wäre, weil man ohnehin gewinnt und die Kosten der Verlierer trägt (s.u.).
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  • “Kann mir nicht auch der Wallraff helfen?”
    Eine letzte Möglichkeit zur Finanzierung eines Rechtsstreits hat der Publizist Günter Wallraff geschaffen. Der von ihm ins Leben gerufene und aus privaten Mitteln finanzierte “Rechtshilfefonds für ‘Bild’-Opfer” hilft bei gravierenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen, also beispielsweise bei schweren Fällen von Rufmord. “Wir haben schon über hundert Fälle erfolgreich durchgefochten”, so Wallraff zu BILDblog. Fehlen Ihnen also die Mittel für einen Anwalt, und hat “Bild” Ihnen wirklich übel mitgespielt, können Sie sich unter dem Betreff Rechtshilfefonds an Wallraffs Verlag Kiepenheuer & Witsch wenden. Der leitet Ihr Anliegen dann weiter.
    Kontakt:
    Verlag Kiepenheuer & Witsch GmbH & Co KG
    Rechtshilfefonds für “Bild”-Opfer
    Rondorfer Str. 5
    50968 Köln
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  • “Aber wenn ich gewinne, zahlt BILD doch sowieso, oder?”
    Es gibt vor Gericht für niemanden eine Erfolgsgarantie. Und bei einem Rechtsstreit werden die Kosten grundsätzlich von den beteiligten Parteien getragen, wobei gilt, dass der Verlierer alles zahlen muss. Aber denken sie daran: Es muss nicht immer einen klaren Verlierer geben. Können Sie sich mit Ihrer Klage z.B. nur teilweise durchsetzen, müssen Sie auch einen Teil der Kosten selber tragen. Und selbst, wenn Sie gewinnen, werden Ihre Anwaltskosten nur insoweit vom Verlierer getragen, als sie nicht über den gesetzlichen Gebührensatz hinausgehen. Haben Sie mit ihrem Anwalt ein höheres Honorar vereinbart, müssen Sie für die Differenz selber aufkommen. Außerdem müssen Sie als Kläger die Gerichtskosten zunächst vorschießen — allerdings nicht in jedem Fall: “Für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung besteht die Pflicht zur Leistung eines Gerichtskostenvorschusses nicht”, so Eendenburg. Außerdem sagt Eendenburg: “Schlecht sieht es aus, wenn die Gegenseite zwar verliert, aber pleite ist. Dann bleiben Sie auf den Kosten sitzen.” Im Falle der “Bild”-Zeitung müssen Sie sich darüber aber eher keine Sorgen machen.

Trotzdem mag das für Sie jetzt alles ein bisschen abschreckend klingen. Aber lassen Sie sich nicht entmutigen: “Bild” hat nicht das Recht, unzulässig über Sie zu berichten. Und vielleicht können ja auch wir Ihnen weiterhelfen. Auch wenn wir ausdrücklich keine Rechtsberatung anbieten, können wir Ihnen, sollten Sie “Bild”-Opfer geworden sein, u.U. dennoch behilflich sein — bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt etwa oder dabei, sich journalistisch zu wehren.

Wenn Sie also das Gefühl haben, dass “Bild” Ihnen Unrecht getan hat, schreiben Sie uns ruhig eine Mail an [email protected]. Wenn wir können, helfen wir Ihnen gern.

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New Kids on the Blog (tagesspiegel.de)
Zum Start der Popkomm: Mit welchen Strategien das Internet Stars erschafft.

Eiertanz der Gutachter (sueddeutsche.de)
Wie ein medizinischer Fachverlag dem Druck der Pharmaindustrie nachgab und eine kritische Artikelserie stoppte.

Für Hits muss man sich genug Freunde machen (welt.de)
Heute öffnet in Berlin die Popkomm. Nie wurde weltweit mehr musiziert als jetzt. Popbands und interessierte Öffentlichkeit wachsen mit Hilfe des Internets in erstaunlichem Ausmaß. Sogar die Musikindustrie profitiert mittlerweile davon.

Da greint Van der Beißen (diepresse.com)
Österreichs Politiker auf Wikipedia: Wo die Online-Enzyklopädie zum Kampfplatz wird.

Gerangel bei Mamma (berlinonline.de)
Im italienischen Staatsfernsehen Rai steht nach fünf Jahren Berlusconi ein Kulturwandel an. Oder wieder nur ein Kuhhandel.

Rufmord im Internet (heute.de)
“Hass-Seiten” vernichten wirtschaftliche und private Existenzen.

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Recht und Gerechtigkeit

Gerechtigkeit ist für “Bild” eine wichtige Sache. Als am 30. Januar 1995 Walter Dräxler vom Vorwurf freigesprochen wurde, die 16-jährige Melanie aus Kulmbach ermordet zu haben, berichtete die “Bild”-Zeitung groß über den Fall und ließ wenig Zweifel daran, dass sie das Urteil für ungerecht hielt.

Melanie nach Disco erstochen -- Freispruch!

lautete eine “Bild”-Überschrift am 31. Januar 1995, die geschickt den Eindruck erweckte, als sei nicht ein Unschuldiger freigesprochen worden, sondern der Täter.

Am Tag darauf war das Thema der Aufmacher auf Seite 1 von “Bild”. Die Schlagzeile lautete:

Melanies Tod bleibt ungesühnt -- die Eltern: Gott, strafe ihren Mörder

Auf Seite 3 lautete die “Bild”-Überschrift:

Melanies Vater: “Wir haben auf Gerechtigkeit gehofft”

Auch im Artikel selbst erweckte “Bild” den Eindruck, man habe den Mörder laufen lassen müssen:

Jetzt steht fest: Kein Richter wird die Tat je sühnen. Der einzige Mordverdächtige mußte freigesprochen werden — aus Mangel an Beweisen.

Und was das Indiz angeht, das auf Dräxler als Täter hindeutete, war “Bild” an entscheidender Stelle ungenau:

Einziger Beweis: Faserspuren von Melanies Anorak klebten an seiner Jeansjacke. Ein Gutachter: “Sie könnten auch von einem anderen Anorak stammen.”

Tatsächlich klebten keine Faserspuren von Melanies Anorak an Dräxlers Jeansjacke. Der Freispruch war, auch wenn “Bild” damals den gegenteiligen Eindruck erweckte, richtig und gerecht. Walter Dräxler wurde Opfer eines Rufmordes, an dem nicht nur “Bild”, sondern auch die Polizei und andere Medien mitwirkten.

Das war vor zehn Jahren. Inzwischen hat ein anderer den Mord an Melanie gestanden: Stefan K. Gefasst wurde er, nachdem er im vergangenen Jahr ein weiteres junges Mädchen getötet haben soll: seine Nichte Julia. Beide Fälle werden seit gestern vor dem Landgericht Bayreuth verhandelt — und in “Bild” geht es deshalb wieder um Gerechtigkeit. In einem Kommentar schreibt Willi Schmitt:

Recht ist eine verzwickte Sache. Der Sache wird es manchmal nicht gerecht. Und zu oft leidet das Rechtsempfinden der normalen Menschen — sie verlieren allmählich das Vertrauen in die Justiz.

Für diesen angeblichen Vertrauensverlust ist die “Bild”-Zeitung maßgeblich mitverantwortlich. Diesmal deutet sie schon an, dass das Urteil nicht gerecht ausfallen werde, bevor es überhaupt gesprochen wurde. “Bild”-Kommentator Schmitt empört sich, dass der Fall vor der Jugendstrafkammer behandelt wird:

Also Jugendstrafrecht, höchstens 10 Jahre für zwei Morde.

Das ist falsch. Die Höchststrafe von zehn Jahren betrifft ausschließlich den Fall Melanie, zu dessen Zeitpunkt der Angeklagte noch ein Jugendlicher war. Um den Fall Julia wird es erst später im Prozess gehen, und auch eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht ist möglich. In diesem Fall droht ihm eine lebenslange Haft ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung. Erst in seinem Urteil entscheide das Gericht, welches Strafmaß den Angeklagten erwartet, sagte ein Gerichtssprecher: ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewandt wird oder eine Jugendstrafe plus eine Erwachsenenstrafe verhängt wird.

Die “Bild”-Zeitung ignoriert das: Sie hat das Wort “zunächst” im Zusammenhang mit der Verhandlung nach Jugendstrafrecht, das sich in fast allen anderen Berichten zum Prozess findet, in ihrem Kommentar und dem zugehörigen Artikel einfach weggelassen.

“Bild”-Kommentator Schmitt reimt zum Finale fröhlich:

Zu Ende gedacht hieße das doch: Stell als Jugendlicher was an, dann bist du später vor Gericht viel besser dran.

Das ist nicht nur falsch, das ist grotesk irreführend.

Die Überschrift über Schmitts Kommentar lautet übrigens:

Gerechtigkeit, aber für die Opfer!

Das ist ein merkwürdiges Verständnis von Gerechtigkeit. Es hätte vor zehn Jahren beinahe einen Unschuldigen ins Gefängnis gebracht.

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